Menschenversuche und 'Euthanasie' im 'Dritten Reich' -


Trabajo, 2005

20 Páginas, Calificación: 1,5


Extracto


Inhaltverzeichnis

1. Einleitung

2. Hauptteil
2.1 Hitlers „Euthanasie“ und ihre Folgen
2.2 Die Rolle der Ärzte in Hitlers „Euthanasie“
2.3 Antrieb, Motivation und Gründe für die Arbeit in den „Tötungszentren“
2.3.1 Wissenschaftliche Beweggründe
2.3.2 Ideologische Gründe
2.3.3 Gehorsam, Gruppendruck und Übertragung von Verantwortung
2.3.4 Dehumanisierung der Opfer

3. Schlussbetrachtung

4. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Ich werde niemandem, nicht einmal auf ausdrückliches Verlangen, ein tödliches Medikament geben, und ich werde auch keinen entsprechenden Rat erteilen; ebenso werde ich keiner Frau ein Abtreibungsmittel aushändigen. (...)

In wie viele Häuser ich auch kommen werde, zum Nutzen der Kranken will ich eintreten und mich von jedem vorsätzlichen Unrecht und jeder anderen Sittenlosigkeit fernhalten, auch von sexuellen Handlungen mit Frauen und Männern, sowohl Freien als auch Sklaven.“

Auszug aus dem Hippokratischen Eid

(Quelle: http://www.datenschutz-berlin.de/doc/gr/hippo.htm)

„Ratten, Wanzen und Flöhe sind auch Naturerscheinungen, ebenso wie die Zigeuner und Juden. Sie sind daher gleichfalls gottgewollte Wesen, aber man kann sie ebenso wenig durch rücksichtsvolle Behandlung bessern oder beim Zusammenleben von uns fernhalten wie entartete Asoziale und unnormale ichsüchtige, kriminell-hemmungslose Menschen. Alles Leben ist Kampf. Wir müssen daher alle diese Schädlinge biologisch allmählich ausmerzen.“

K. Hannemann, Arzt: Willensfreiheit oder Erbschicksal? In: „Ziel und Weg“ (Organ des NS-Ärztebundes).

Zitiert in: Bastian, Furchtbare Ärzte, S. 36

Der Widerspruch, der durch diese beiden Aussagen verdeutlicht wird, zeigt die Problematik, mit der sich diese Arbeit beschäftigt. Der Beruf des Arztes war, wie es der Auszug aus dem Hippokratischen Eid zeigt, von jeher ein Heilberuf. Der Arzt sollte seinem Patienten kein Leid zufügen, sein Vertrauen nicht missbrauchen, und er sollte stets zum Wohle des Patienten und der Gesellschaft arbeiten.

Um so unglaublicher und erschreckender erscheinen die Taten der Ärzte, die in den Vernichtungslagern, „Heilanstalten“, „Tötungszentren“ und Konzentrationslagern die NS-Ideologie der „Euthanasie“ in die Tat umsetzten.

Auch wenn eine vollkommene Erklärung für unmenschliche Taten vielleicht für immer ausbleiben wird, stellt diese Arbeit einen Versuch dar, die Bewegungs- und „Motivations“-Gründe der Ärzte zu beleuchten und zu hinterfragen. Es sollen Erklärungsversuche genannt werden, obwohl aus heutiger Sicht nichts von diesen unmenschlichen Taten begreifbar ist.

Es soll in dieser Arbeit nicht nur Auskunft gegeben werden über die Art und Organisation der systematischen Tötungen, sondern größtenteils hinterfragt werden, welche Gründe von den Ärzten für ihre Beteiligung an den Massenmorden und Menschenversuchen, ob aktiv oder passiv, angeführt werden. Auf keinen Fall jedoch sollen die Argumente und Gedanken als Rechtfertigung für das Verhalten der NS-Ärzte herhalten, da für derartige „Greueltaten“ keine Entschuldigung vorzuweisen ist.

Diese Arbeit soll näher auf die psychologischen Faktoren eingehen, welche die Mediziner dazu bewegten, an den „Euthanasie“-Morden und Menschenversuchen mitzuarbeiten. Es stellt sich dabei vor allem die Frage, ob die Ärzte und Psychiater alle „glühende Anhänger“ der nationalsozialistischen Ideologie waren, oder ob sie motiviert waren durch die Hoffnung auf einen Karrieresprung, oder ob es vielmehr kaltblütige Mörder waren, für welche das „unwerte Leben“ nur mehr „Material“ für Forschungszwecke darstellte. Hier schließt sich automatisch die Frage an, inwieweit die Ärzte aus Zwang oder eben aus freien Stücken in den „Tötungszentren“ ihren Dienst leisteten.

Abschließend soll versucht werden zu erklären, inwiefern es den NS-Ärzten gelang, ihre Arbeit in den Lagern mit ihrem normalen Leben außerhalb der „Tötungszentren“ zu vereinbaren, und welche psychologischen Vorgänge es ihnen ermöglichten, ihre Schuldgefühle und Gewissenskonflikte bei ihren unmenschlichen Taten auszublenden.

Meine Untersuchung bezieht sich größtenteils auf Robert Jay Liftons „Ärzte im Dritten Reich“, die von Gerrit Hohendorf und Achim Magull-Seltenreich herausgegebene Aufsatzsammlung „Von der Heilkunde zur Massentötung“, den Sammelband „Vernichten und Heilen - Der Nürnberger Ärzteprozeß und seine Folgen“, herausgegeben von Angelika Ebbinghaus und Klaus, sowie Auszüge aus weiterer Literatur.

2. Hauptteil

2.1 Hitlers „Euthanasie“ und ihre Folgen

Im Oktober 1939 „ermächtigte“ Adolf Hitler mit seinem „Euthanasiebefehl“ die Tötung „lebensunwerten Lebens“. Es handelte sich weder um ein Gesetz, noch um einen Befehl, sondern es „bemächtigte zum Töten“.[1] Damit begann die erste systematische Vernichtung von Menschen im Dritten Reich. Die Aktion wurde mit dem von Hitler in seinem Ermächtigungsschreiben verwendeten Begriff „Gnadentod“ bezeichnet und damit für die Außenwelt verfälscht. Als „lebensunwert“ galten nach seiner Definition vor allem missgebildete Kinder und an Geistes- und Erbkrankheiten oder Syphilis leidende Erwachsene, insbesondere wenn sie entsprechend der nationalsozialistischen Rassenkunde einer „minderwertigen Rasse“ angehörten. Durch Hitlers Euthanasiepläne sollten alle Menschen, die für Staat und Wirtschaft in seinen Augen wertlos waren, systematisch vernichtet werden.

Mit der Durchführung der Tötungsmaßnahmen war die „Kanzlei des Führers der NSDAP“ unter Philipp Bouhler und Hitlers Leibarzt Dr. Karl Brandt beauftragt. Die Tarnorganisation „Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten“ sollte dabei die Auswahl des „unwerten Lebens“ treffen und die Maßnahmen zur Beseitigung organisieren. Den Transport der „Selektierten“ zu den Tötungszentren übernahm das SS-Unternehmen „Gemeinnützige Krankentransport GmbH“. Euthanasieanstalten wurden in Schloss Grafeneck in Württemberg, Hadamar, Brandenburg an der Havel, Bernburg, Schloss Hartheim und Sonnenstein errichtet. Der „Aktion T 4“, benannt nach der Ende 1939 für den Massenmord eingerichteten Organisationszentrale (Zentrale der Reichskanzlei) in der Berliner Tiergartenstraße 4, fielen bis 1941 mindestens 120 000 Menschen durch Vergasung, Erschießung und tödliche Injektionen zum Opfer. Über den Tod ihrer Angehörigen wurden die Hinterbliebenen durch eigens für diesen Zweck in den Tötungsanstalten eingerichtete Standesämter unterrichtet.[2]

Proteste in der Bevölkerung, besonders von kirchlicher Seite, zwangen Hitler jedoch am 24. August 1941 zur formalen Einstellung der „Aktion T 4“, die trotz strenger Maßnahmen nicht geheimgehalten werden konnte. Zwischen 1941 und 1945 wurden nochmals etwa 30 000 Menschen aufgrund des Euthanasiebefehls ermordet, während der sogenannten „wilden Euthanasie“, in der nun Ärzte aus eigenem Antrieb und nach eigener Vorgabe über Leben und Tod entscheiden konnten. Unter dem Codenamen „14 f 13“ (Aktenzeichen des Inspekteurs der KZ) wurden zudem ab 1941 auch in Konzentrationslagern in gesonderten Abteilungen als „lebensunwert“ eingestufte Häftlinge getötet. Das Personal der „Aktion T 4“ wechselte zum großen Teil als Spezialisten für Massentötungen in die Vernichtungslager in Osteuropa.[3]

2.2 Die Rolle der Ärzte in Hitlers „Euthanasie“

Im zweiten Teil der „Euthanasie“, nach der Demontage eines Teils der Gaskammern, sollte das Töten des „unwerten Lebens“ auf unauffälligere Weise geschehen. So wurde nun nicht mehr vergast, sondern durch Medikamente oder Verhungern der Tod herbeigeführt, wodurch die Tötungen noch „medizinischer“ erscheinen sollten. Die Ärzte handelten ab dann nicht mehr auf Befehl der Reichskanzlei sondern entsprechend ihrer eigenen „persönlichen und ideologischen Neigungen“.[4] Für die Ärzte bedeutete dies, dass sie jetzt nicht mehr hauptsächlich die Gaskammern bedienten, sondern zu ihrem eigentlichen medizinischen Aufgabenbereich zurückkehren konnten, der Behandlung von Kranken durch das Geben von Spritzen und der Vergabe von Medikamenten und Diätverschreibungen, die angeordnet wurden, um die Geisteskranken, welche als „unnütze Esser“ tituliert wurden, zu beseitigen. Der Befehl zum Töten war nun nicht mehr so direkt wie zuvor bei der „Aktion T 4“, aber dennoch deutlich genug, um die Ärzte zum Töten anzuleiten. So sagte ein Zeuge aus, dass „es nicht unerwünscht [gewesen] sei [...] einen Patienten zu töten, [...] wenn er [der Arzt] von dessen Auslöschung überzeugt war“.[5]

In der zweiten Phase, der Tötung durch “medizinische Vorgänge“, wurde den Ärzten mehr Verantwortung als zuvor übertragen, da sie nun eigenständig über die Vergabe von Spritzen, Diätmaßnahmen und Medikamenten entscheiden konnten. Der ideologische Plan Hitlers, die Auslöschung des „unwerten Lebens“, wurde nun direkt entsprechend der Vorstellungen und Anweisungen der Ärzte ausgeführt.

2.3 Antrieb/Motive und Gründe für die Arbeit in den „Tötungszentren“

Die Beweggründe, welche die Ärzte in der NS-Zeit dazu veranlassten, unzählige Menschen durch Vergasungen und Injektionen umzubringen und Menschenversuche an Häftlingen in Konzentrationslagern und Hygieneanstalten durchzuführen, sind ebenso vielfältig wie unsicher. Da die psychologischen Gründe zumeist aus Interviews mit den angeklagten Ärzten der Nürnberger Prozesse abgeleitet wurden, beschränken sich die Erkenntnisse auf die subjektiven und nicht beweisbaren Ausführungen der Angeklagten selbst. Dennoch haben eine Vielzahl von Autoren und Sachverständigen, darunter Robert Jay Lifton und Leo Alexander, versucht, aus den Aussagen der Angeklagten abzuleiten, welche Gründe, Motivationen und psychologischen Prozesse die Ärzte zu ihren unmenschlichen Taten bewegt haben.

Die offenkundigsten und meistgenannten Gründe und Erklärungen lassen sich in vier Hauptkategorien unterteilen, die allerdings eng miteinander zusammenhängen und teilweise ineinandergreifen: wissenschaftliche Beweggründe und Hoffnung auf eine Karriere als angesehener Arzt, ideologische Gründe, Gehorsam und Gruppendruck, sowie eine Dehumanisierung der Opfer.

Im folgenden soll nun anhand von ausgewählten Beispielen erläutert werden, inwiefern diese Kriterien das Verhalten der Ärzte in den Konzentrationslagern bei ihrer Arbeit beeinflusst und angeleitet und inwiefern sie als Antrieb für Menschenversuche und Tötungen gewirkt haben.

[...]


[1] Walter Grode: Euthanasie und Modernisierung 1933 bis 1945-Deutsche ‚Euthanasie’-Politik in Polen während des Zweiten Weltkriegs: in: Psychologie & Gesellschaftskritik 62, Heft 2: Juni 1992

[2] Till Bastian: Furchtbare Ärzte: medizinische Verbrechen im Dritten Reich, München 1995, S. 49-52

[3] Robert Jay Lifton: Ärzte im Dritten Reich. Stuttgart 1988, S. 112-115

[4] Lifton, S. 112-113

[5] Lifton, S. 114

Final del extracto de 20 páginas

Detalles

Título
Menschenversuche und 'Euthanasie' im 'Dritten Reich' -
Universidad
University of Hannover  (Institut für Soziologie und Sozialpsychologie)
Curso
Seminar: Der Arzt als Bürger und Mörder. Medizin, Nationalsozialismus und die deutsche Nachkriegsgesellschaft
Calificación
1,5
Autor
Año
2005
Páginas
20
No. de catálogo
V56990
ISBN (Ebook)
9783638515412
ISBN (Libro)
9783656779681
Tamaño de fichero
509 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Menschenversuche, Euthanasie, Dritten, Reich, Seminar, Arzt, Bürger, Mörder, Medizin, Nationalsozialismus, Nachkriegsgesellschaft
Citar trabajo
Alke Eilers (Autor), 2005, Menschenversuche und 'Euthanasie' im 'Dritten Reich' - , Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/56990

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