Seit der Gründung der EGKS 1951 ist nicht nur das wirtschaftliche, sondern auch das soziale und politische Zusammenwachsen Europas immer weiter fortgeschritten. Die EU heute ist ein Gebilde sui generis, ein ‚einzigartiges Experiment’ (Hix 1999: 1), und durch ihre erste Säule, die EG, ein supranationales Herrschafts- und Entscheidungssystem irgendwo zwischen Staatenbund und Bundesstaat. Dieses System trifft für die Bürger der Mitgliedsstaaten unmittelbar verbindliche Entscheidungen auf so zentralen Feldern wie der z.B. der Wirtschafts- und Sozialpolitik oder dem Verbraucherschutz.
Unter diesen Vorraussetzungen ist das häufig zitierte ‚Demokratiedefizit’ (z.B. Tsebelis 1997) ein schwerwiegender Vorwurf, gerade weil davon auszugehen ist, dass die Mitgliedsstaaten der Union eine eigentlich auf freiheitlich-demokratischen Idealen beruhende Wertegemeinschaft sind. Häufig scheinen die Ministerräte die einzigen wirklich legislativen Organe zu sein, obwohl die nationalen Ressortminister aus denen sie zusammengesetzt sind, jeweils nur nationale Mandate innehaben. Ansatzpunkt für die Überprüfung des Ausmaßes der ‚Herrschaft des Volkes’ kann nur das einzige vom europäischen Volk direkt gewählte Organ im Institutionengefüge der EU, also das EP sein. Welchen Einfluss hat das EP aber tatsächlich auf die Entscheidungen, die dieses System trifft? Hat es über Zeit und Verträge hinweg analog zur EG an Macht und Bedeutung gewonnen?
Diesen Fragen soll im Folgenden nachgegangen werden. Dazu werde ich in Abschnitt 2.1 zuerst die analytische Perspektive darlegen mit deren Hilfe sodann die Macht des EP in Abschnitt 2.2 beleuchtet werden soll. Daraus erwachsene Ergebnisse werden in Abschnitt 3 ansatzweise der Empirie gegenübergestellt. Im letzten Abschnitt soll ein Fazit gezogen werden, indem die Ergebnisse der Arbeit den aufgeworfenen Fragen gegenübergestellt werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Theorie
2.1 Die analytische Perspektive
2.2 Die Macht des EP aus dieser Perspektive
3. Empirie
3.1 Hypothese, Datensatz und Variablen
3.2 Analyse
4. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht den Einfluss des Europäischen Parlaments (EP) auf die Gesetzgebung der Europäischen Union unter Berücksichtigung der unterschiedlichen institutionellen Entscheidungsverfahren. Ziel ist es, zu analysieren, ob und inwieweit das EP über die Zeit und verschiedene Vertragsrevisionen hinweg an legislativer Macht gewonnen hat, um die Vorwürfe eines Demokratiedefizits in der EU kritisch zu hinterfragen.
- Rational-Choice-Institutionalismus als theoretischer Analyserahmen
- Vergleich der legislativen Einflussmöglichkeiten unter Anhörungs- und Mitentscheidungsverfahren
- Empirische Überprüfung von Positionsgewinnen des EP anhand von Gesetzesvorschlägen
- Diskussion des Demokratiedefizits im Kontext der Gesetzgebungskompetenzen
- Rolle supranationaler Akteure wie der Europäischen Kommission
Auszug aus dem Buch
2.2 Die Macht des EP aus dieser Perspektive
Die für die EG grundlegenden Verträge sehen für die einzelnen zu regelnden Sachbereiche verschiedene Verfahren in Bezug auf die Mitwirkung des EP vor. Die Macht variiert mit diesen Verfahren. Das Verfahren der Anhörung (Standard-Verfahren seit den Römischen Verträgen 1957) muss nicht näher betrachtet werden, da das EP hierbei ausschließlich eine beratende Funktion innehat. Sein Standpunkt ist für den damit allein entscheidungsbefugten Rat nicht bindend. Die einzige Einflussmöglichkeit liegt in der Herauszögerung des Beschlusses, da das Abwarten der Stellungnahme für den Rat obligatorisch ist (Monar 2002: 112). Ebenso verzichte ich auf nähere Betrachtung des Zustimmungsverfahrens, das nur bei quasi-konstitutionellen Rechtsakten zur Anwendung kommt. Da diese der Zustimmung des EP bedürfen (Monar 2002: 112), liegt dessen unbedingte Vetomacht auf der Hand.
Das durch die EEA 1987 eingeführte Zusammenarbeitsverfahren (Artikel 252 EGV) eröffnete hingegen erste reale Einflussmöglichkeiten für das EP. Dieses muss zum Kommissionsvorschlag Stellung beziehen. Anschließend formuliert der Rat seinen Gemeinsamen Standpunkt, der entweder in einer Annahme durch QM oder in einer Abänderung des Vorschlags durch Einstimmigkeit besteht. In seiner zweiten Lesung kann das EP den Vorschlag nun bestätigen, ablehnen oder aber Verbesserungen anbringen. Für die beiden letzteren Fälle ist eine absolute Mehrheit notwendig. Nach einer Ablehnung und deren Bestätigung durch die Komm kann der Vorschlag nur dann Gesetz werden, wenn der Rat dies einstimmig beschließt. Gegeben, dass die Ratsmitglieder an der gesetzlichen Regelung interessiert sind (vgl. Abbildung 1), kann dem EP durch diese hohe Anforderung ein gewisses Ausmaß an Vetomacht zugesprochen werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problemstellung des Demokratiedefizits innerhalb des EU-Entscheidungssystems ein und stellt die zentrale Forschungsfrage nach dem legislativen Einfluss des Europäischen Parlaments.
2. Theorie: Hier wird der Rational-Choice-Institutionalismus als theoretisches Fundament dargelegt, um das „supranational scenario“ und die Machtkonzepte im Gesetzgebungsprozess systematisch zu modellieren.
2.1 Die analytische Perspektive: Dieses Unterkapitel erläutert die Annahmen über zielorientierte Akteure und die räumlichen Modelle, die als Grundlage für die Analyse des Integrationsgrades dienen.
2.2 Die Macht des EP aus dieser Perspektive: Dieser Abschnitt beleuchtet die variierenden Einflussmöglichkeiten des EP, abhängig von den jeweils angewandten gesetzgeberischen Verfahren wie Anhörungs-, Zusammenarbeits- und Mitentscheidungsverfahren.
3. Empirie: Das empirische Kapitel widmet sich der Überprüfung der Hypothese, dass der Einfluss des Parlaments durch institutionelle Reformen über die Zeit hinweg gewachsen ist.
3.1 Hypothese, Datensatz und Variablen: Hier werden der DEU-Datensatz, die Auswahl der Gesetzesvorschläge sowie die Operationalisierung der abhängigen Variablen zur Messung von Positionsgewinnen des EP beschrieben.
3.2 Analyse: Dieses Kapitel präsentiert die statistische Untersuchung und Diskussion der Ergebnisse unter Berücksichtigung von Regressionsmodellen und der Identifikation von Ausreißern.
4. Fazit: Die Arbeit schließt mit dem Ergebnis, dass das EP institutionell zu mehr Einfluss ermächtigt wurde und in Bezug auf die Gesetzgebung nicht mehr von einem Demokratiedefizit gesprochen werden kann.
Schlüsselwörter
Europäisches Parlament, EU-Gesetzgebung, Demokratiedefizit, Rational-Choice-Institutionalismus, Mitentscheidungsverfahren, Anhörungsverfahren, Europäische Union, Supranationalität, Vetomacht, Gesetzgebungsprozess, institutioneller Rahmen, Politikwissenschaft, europäische Integration.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht, welchen tatsächlichen Einfluss das Europäische Parlament auf die Gesetzgebung der Europäischen Union ausübt und wie dieser sich im Laufe der Zeit durch Vertragsänderungen gewandelt hat.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf den EU-Entscheidungsverfahren, der institutionellen Machtverteilung zwischen Parlament, Rat und Kommission sowie der theoretischen Modellierung politischer Entscheidungsfindung.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage lautet, ob das Europäische Parlament über Zeit und Verträge hinweg analog zur Entwicklung der EG an Macht und Bedeutung gewonnen hat und ob dies den Vorwurf des Demokratiedefizits entkräftet.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine Kombination aus institutionalistischer Theoriebildung (Rational-Choice-Ansatz) und einer empirischen Datenanalyse auf Basis des DEU-Datensatzes durchgeführt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die theoretischen Grundlagen der Machtausübung, vergleicht verschiedene Gesetzgebungsverfahren und prüft empirisch die Positionsgewinne des EP bei verschiedenen Rechtsakten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Europäisches Parlament, Mitentscheidungsverfahren, institutioneller Rahmen, Demokratiedefizit und Integrationsfortschritt.
Welche Rolle spielt das Anhörungsverfahren bei der Bewertung des Einflusses?
Das Anhörungsverfahren wird als historisches Standardverfahren identifiziert, in dem das EP lediglich eine beratende Funktion hat und kaum realen Einfluss auf das Endergebnis der Gesetzgebung ausüben kann.
Zu welchem Schluss kommt der Autor hinsichtlich des Demokratiedefizits?
Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass zumindest im Bereich der Gesetzgebung durch das gestärkte Mitentscheidungsverfahren nicht mehr von einem Demokratiedefizit gesprochen werden kann.
- Quote paper
- Christian Rauh (Author), 2004, Entscheidungsverfahren und das Demokratiedefizit. Zum Einfluss des Europäischen Parlaments auf die Gesetzgebung der Europäischen Union, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/57151