Föderalismus versus Federalism - ein zentrales Thema der Verfassungsdiskussion


Trabajo, 2005

28 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Die uneinigen Staaten von Amerika

2. Föderalismus versus Federalism
2.1. Die Konföderationsverfassung
2.1.1. Die Entstehung der Konföderation
2.1.2. Die Schwächen der Konföderation
2.1.3. Der Ruf nach einer Reform der Konföderation
2.2. Der Verfassungskonvent von Philadelphia
2.2.1. Die Zusammensetzung des Konvents
2.2.2. Der Virginia-Plan
2.2.3. Der New Jersey-Plan
2.2.4. The Great Compromise
2.3. Die Ratifizierungsdebatte
2.3.1. Antifederalists
2.3.1.1. Die Rechtmäßigkeit der Verfassung
2.3.1.2. Die Notwendigkeit einer Bill of Rights
2.3.1.3. Die Staatensouveränität
2.3.1.4. Die „kleine Republik“
2.3.1.5. Die Union der Einzelstaaten
2.3.2. Federalists
2.3.2.1. Die Notwendigkeit des Verfassungswechsels
2.3.2.2. Die Vorteile des Bundesstaates
2.3.2.3. Die „ausgedehnte Republik“
2.3.2.4. Die Balance zwischen Einzelstaaten und Zentralgewalt
2.3.2.5. Die Volkssouveränität
2.3.3. Die Ratifizierung der Verfassung

3. Die Entstehung einer Nation

Bibliographie

1. Die uneinigen Staaten von Amerika

The American War is over: but this is far from being the case with the American Revolution. On the

contrary, nothing but the first act of the great drama is closed.[1]

Mit diesem pathetischen Ausspruch schien Benjamin Rush[2] im Februar 1787 schon die Bedeutung der Ereignisse der nächsten zwei Jahre vorauszuahnen. Die bisherige Konföderation der dreizehn amerikanischen Staaten war in eine Krise geraten. Um die konstitutionellen Probleme der Union zu beheben wurde im gleichen Jahr ein Verfassungskonvent in Philadelphia einberufen. Dieser ging jedoch über eine Reform der Konföderation weit hinaus und stellte einen vollkommen neuen Entwurf vor. Hatte der von 1775 bis 1783 dauernde Unabhängigkeitskrieg die ehemaligen Kolonien vereint, so drohte dieser schon durch die unmittelbare Nachkriegszeit gebeutelte Zusammenschluss nun endgültig auseinanderzubrechen. Die Frage der Ratifizierung der neuen Verfassung schien die „Vereinigten“ Staaten von Amerika in zwei Lager zu spalten: einerseits in die Befürworter der Verfassung, die sich selbst Federalists nannten, andererseits in die Verfassungsgegner, die als Antifederalists abgestempelt wurden. Entgegen dem deutschen Sprachgebrauch sind Federalists (Föderalisten) die Vertreter einer starken Zentralgewalt,[3] wohingegen sich die Antifederalists für die Souveränität der Einzelstaaten stark machten. Wie aber konnte die Frage um den föderalistischen Staatsaufbau eine geradezu leidenschaftliche Debatte auslösen und zu einem zentralen Thema der Verfassungsdiskussion werden? Wie lassen sich beide Seiten charakterisieren und welche Argumente verwendeten sie?

2. Föderalismus versus Federalism

Der Ausgangspunkt für den „zweiten Akt“ der Amerikanischen Revolution ist die Konföderationsverfassung (Articles of Confederation), die eklatante Schwächen offenbarte und strukturelle Reformen notwendig machte. Als nächstes muss der Verfassungskonvent betrachtet werden, da sich in ihm schon einige Konfliktlinien der anschließenden Ratifizierungsdebatte zeigen sollten. Für diese ist dann eingehend die Kritik der Antifederalists an der Verfassung und die Verteidigung sowie Erläuterung der Verfassung durch die Federalists zu untersuchen.

2.1. Die Konföderationsverfassung

2.1.1. Die Entstehung der Konföderation

An Plänen für einen Zusammenschluss der amerikanischen Kolonien hatte es im 18. Jahrhundert nicht gemangelt. Man wollte die Verteidigung gegen äußere Feinde besser organisieren und eine einheitliche Interessenvertretung der Kolonisten im britischen Empire schaffen.[4] Eine konkrete Umsetzung dieser Pläne scheiterte jedoch immer wieder an der fehlenden Bindung der Kolonien untereinander. Ihre Verwaltungsstruktur, die eine weitgehende Selbständigkeit vorsah, verhinderte die Bildung eines Zusammengehörigkeits- gefühls. Es bestand lediglich die Bindung zwischen den einzelnen Kolonien und der britischen Krone.[5] Erst die Bedrohung durch das eigene Mutterland erzeugte eine gewisse Einigkeit – die aber noch längst nicht alle Kolonisten einschloss – und führte zur Bildung eines gemeinsamen Organs, dem Kontinentalkongress, um die Rechte der Kolonien zu verteidigen.[6] Die Einzelstaaten zeigten anfangs aber wenig Bereitschaft der sich allmählich bildenden Zentralgewalt irgendwelche Befugnisse einzuräumen[7]. Selbst mit der Unabhängigkeitserklärung verstanden sie sich noch als „free and independent states“[8] ohne ein übergeordnetes Staatswesen zwingend zu implizieren.

Doch mit fortschreitender Dauer des Unabhängigkeitskrieges zeigte sich, dass eine Neuordung und Kompetenzzuweisung der Zentralgewalt unumgänglich war. Es führte zur Verabschiedung der Konföderationsverfassung (Articles of Confederation and Perpetual Union) am 15. November 1777. Die dreizehn amerikanischen Staaten schlossen sich unter dem Namen „The United States of America“ zusammen. Jeder Staat hatte im jährlich gewählten Kongress eine Stimme – unabhängig von seiner Einwohnerzahl und Größe. Wichtige Entscheidungen verlangten der Zustimmung von neun Staaten, Verfassungsänderungen diejenige aller dreizehn. Ferner wählten die Delegierten aus ihrer Mitte einen Präsidenten, dessen Amtsperiode auf ein Jahr beschränkt war und fast nur repräsentative Funktion besaß. Die Articles of Confederation traten offiziell jedoch erst nach der Zustimmung Marylands am 1. März 1781 in Kraft[9]. Gerade aber die Bedenken und Verbesserungswünsche einiger Staaten sowie die daraus resultierende zögerliche Ratifizierung durch die Staatenparlamente sollten schon die ersten Schwächen der Konföderationsverfassung andeuten.[10]

2.1.2. Die Schwächen der Konföderation

Der Zusammenschluss der amerikanischen Staaten sollte den Charakter einer „firm league of friendship“ annehmen. An einem Staatenbundcharakter konnte gemäß dem Wortlaut der Articles of Confederation kein Zweifel bestehen: „Each State retains its sovereignty, freedom and independence, and every Power, Jurisdiction and right, which is not by this confederation expressly delegated to the United States, in Congress assembled.“[11] In wichtigen Bereichen wurden dem Kongress also keine Kompetenzen eingeräumt. Finanziell war er vom Wohlwollen der Einzelstaaten abhängig, da er selbst keine Steuern oder Zölle erheben durfte. Auch musste der Bund weite Bereiche der Handelsgesetzgebung und die Währungshoheit mit den Staaten teilen. Der Kongress konnte ebenfalls keine Gesetze verabschieden und hatte nur die Befugnis für Resolutionen (Ordinances).[12] Grundsätzlich kam den Articles of Confederation also mehr formale Bedeutung zu als tatsächliche Macht, wie Brogan richtig bemerkte: “They formalized the ad hoc arrangements which had already emerged […]”[13].

Hatte sich dieses konstitutionelle Gerüst, welches in mancher Hinsicht provisorisch und experimentell war, zwar unter dem Druck des Krieges als leidlich funktionfähig erwiesen, so drohte es aber nach Friedensschluss zu scheitern.[14] Der Konföderationskongress war außerstande wichtige Aufgaben der Nachkriegszeit zu lösen. Der Konföderation erwuchsen sowohl nach innen als auch nach außen ernstzunehmende Schwierigkeiten. Zu Recht bezeichnete man daher die Zeit zwischen 1783 und 1787/88 nach dem Historiker John Fiske als die „kritische Periode“.[15]

Der Kongress schien eine bloße Botschafterversammlung zu sein. Häufig konnte er auch nicht stattfinden, da die erforderliche Mindestanzahl an Delegierten nicht erfüllt war.[16] Vor allem aber im wirtschaftlichen Bereich zeigte sich seine Schwäche. Beispielsweise konnte er keine Handelsverträge mit auswärtigen Mächten abschließen:

When John Adams, American Minister to England, sought a commercial treaty with Britain, Foreign

Secretary Charles James Fox contemptuously suggested that ambassadors from the thirteen states ought to be

present, since Congress had no authority over the subject.[17]

Besaß er Kompetenzen in gewissen Bereichen, dann fehlten ihm nicht selten die Mittel, um diese wahrzunehmen. So verringerte die zunehmende Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit die Bereitschaft der Einzelstaaten, den Zahlungsaufforderungen des Kongresses nachzukommen, welcher einen Teil der finanziellen Folgelasten des Krieges zu tragen hatte. Schon bald konnte er nicht einmal mehr seinen Zinsverpflichtungen nachkommen. Somit drohte das Vertrauen der europäischen Gläubiger, welches für weitere Kredite unabdingbar war, vollends verloren zu gehen. Ende 1786 stand der Staatsbankrott unmittelbar bevor.[18] Der Kongress, welcher auch schon nicht mehr beschlussfähig war, diskutierte nun offen über die Schwächen seiner Konstitution. Für viele repräsentierte die Konföderation den Zustand einer „unvollkommenen Union“ und man war sich einig, dass die nationale Regierung einer gründlichen Überholung bedürfe um ihrem Namen überhaupt gerecht werden zu können.[19]

2.1.3. Der Ruf nach einer Reform der Konföderation

Mit der Kritik am unfähigen Kongress ging auch die wachsende Unzufriedenheit mit der Politik der Einzelstaaten einher, da diese nicht in der Lage waren, die Nachkriegsmisere zu überwinden. Vielerorts war die revolutionäre Führungsschicht zu der allmählichen Überzeugung gekommen, dass der starre Antizentralismus und das extreme Machtmisstrauen die notwendige Anpassung an die neuen politischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten erschwerten. Außerdem glaubten sie, dass man die Demokratie „zu weit getrieben“ hatte und die massenhafte Teilnahme am politischen Prozess sich als gefährlich erweisen würde. Man deutete dies als beginnende Auflösung des gesellschaftlichen Gefüges der Union. Es war also nun endlich an der Zeit, einigen reformorientierten Politikern Gehör zu verschaffen.[20]

War eine Reformkonferenz im September 1786 in Annapolis, Maryland, noch daran gescheitert, dass lediglich Abgesandte von fünf Staaten gekommen waren, so arbeitete der New Yorker Anwalt Alexander Hamilton ein Dokument aus, welches die Einzelstaaten zu einer neuen Konferenz im folgenden Jahr einlud[21]. Zur gleichen Zeit erhoben sich Farmer in Massachusetts, die ihre Steuern nicht mehr bezahlen konnten, unter Daniel Shays zu einem Aufstand (Shays’ Rebellion). Auch wenn dieser Anfang 1787 niedergeschlagen werden konnte, schockierte er viele Amerikaner, die solche Art von Aufruhr, bei der sogar Eigentum gefährdet war, nicht gewöhnt waren. George Washingtons Reaktion sollte sich, wie so oft, als repräsentativ für viele andere erweisen:

What a triumph for the advocates of despotism, to find that we are incapable of governing ourselves, and that

systems founded on the basis of equal liberty, are merely ideal and fallacious. Would to God that wise

measures may be taken in time to avert the consequences we have but too much reason to apprehend.[22]

Verstärkt durch die Furcht vor dem finanziellen Zusammenbruch kamen nun alle Staaten (außer Rhode Island) Hamiltons Aufforderung nach und entsandten Delegierte zu einer Konferenz nach Philadelphia, die im Mai 1787 offiziell eröffnet wurde.[23]

2.2. Der Verfassungskonvent von Philadelphia

2.2.1. Die Zusammensetzung des Konvents

Der Konvent tagte vom 25. Mai bis 17. September im Pennsylvania State House (Independence Hall) in Philadelphia. Waren zu Anfang lediglich sieben Staaten vertreten, so erhöhte sich ihre Zahl bis Juli auf zwölf. Grundsätzlich erfolgten die Abstimmungen im Konvent geschlossen nach Staaten (nicht nach Delegierten), wobei eine einfache Mehrheit ausreichend war.[24] Die genauen Inhalte der Versammlung wurden gegenüber der Öffentlichkeit geheim gehalten, wahrscheinlich um unnötigen Druck von den Delegierten zu nehmen und einen drohenden Gesichtsverlust bei einer Meinungsänderung zu verhindern. Einzelheiten wurden erst nach dem Tod James Madisons mit der Veröffentlichung seiner Protokolle bekannt.

Die Einzelstaaten schienen es diesmal ernst zu meinen, entsandten sie doch die revolutionäre Elite und Prominenz in den Konvent. Unter ihnen ihnen befanden „sich viele der erlauchtesten Persönlichkeiten des politischen und geistigen Establishments”[25]. Obwohl John Adams und Thomas Jefferson abwesend waren (beide vertraten die Vereinigten Staaten 1787 im Ausland), verblieben genügend klangvolle Namen: Benjamin Franklin, Alexander Hamilton, George Mason, Edmund Randolph, James Madison und George Washington.[26] Letzterer musste gar erst schwerlich zur Teilnahme überredet werden und auch die Wahl zum Präsidenten des Konvents nahm er nur ungern an.

Die Verfassungsväter vertraten sicherlich nicht alle soziale Schichten. Sie waren äußerst wohlhabend und mehr als die Hälfte des Konvents bestand aus Akademikern und Juristen; desweiteren domininerten Kaufleute und Pflanzer. Es waren allesamt fähige Leute, die während ihrer Zeit in der Armee, im Kontinentalkongress oder in den Staatenparlamenten weitreichende Erfahrungen gesammelt hatten.[27] Die Delegierten lassen sich in drei Gruppen einteilen: die Nationalisten, die Anhänger der Staatensouveränität und die um Vermittlung bemühten bzw. flexiblen Gemäßigten. Allerdings waren die Nationalisten eindeutig in der Mehrheit, konnten sie doch davon profitieren, dass einige der prominentesten Volksführer auf eine Kandidatur verzichtet oder ihr Mandat nicht angenommen hatten, da sie dem Konvent sehr kritisch gegenüberstanden.[28] Sowohl die Delegierten aus dem Süden als auch aus dem Norden, aus den kleinen Staaten wie den großen waren zu Kompromissen und Zugeständnissen gezwungen. Trotzdem wurden manche Entwürfe über Monate diskutiert – repräsentierte der Konvent doch sowohl Amerikas Einheit als auch Vielfalt zugleich.[29]

[...]


[1] Zitiert in Heideking, Jürgen (1989), Die Verfassung vor dem Richterstuhl. Vorgeschichte und Ratifizierung der amerikanischen Verfassung 1787-1791, Berlin – New York: de Gruyter, 302

[2] Benjamin Rush (1746-1813) war Arzt in Philadelphia und patriotischer Revolutionär. Er gehörte zu den Unterzeichnern der Unabhängigkeitserklärung und führte in Pennsylvania zusammen mit James Wilson die Bewegung für eine Ratifizierung der Verfassung an. Vgl. American Council of Learned Societies, Hrsg. (31980), Concise Dictionary of American Biography, New York: Scribner, 880

[3] Vgl. Redling, Julius (21995), Kleines USA-Lexikon. Wissenswertes über Land und Leute, München: Beck,

84-85

[4] Vgl. Heideking 1988: 23-24

[5] Vgl. Deuerlein, Ernst (1972), Föderalismus. Die historischen und philosophischen Grundlagen des föderativen Prinzips, München: List, 47

[6] Vgl. Sautter, Udo (61998), Geschichte der Vereinigten Staaten von Amerika, Stuttgart: Kröner, 80

[7] Vgl. Deuerlein 1972: 49

[8] “The Declaration of Independence”, in Brown, Richard D., Hrsg. (1992), Major Problems in the Era of the American Revolution 1760-1791, Lexington: D.C. Heath and Company, 172

[9] Die „landreichen“ Staaten, deren Charterrechte bis nach Westen reichten, hatten nun die hauptsächlich von Maryland vertretene Forderung erfüllt, die Gebiete zwischen Appalachen und Mississippi in den Gemeinschaftsbesitz der Union zu überführen. Vgl. Heideking, Jürgen (32003), Geschichte der USA, Tübingen – Basel: Francke, 50

[10] Vgl. Heideking 1988: 119

[11] Vgl. Heideking 2003: 49-50 und “The Articles of Confederation and Perpetual Union, 1781”, in Brown 1992: 390-397

[12] Vgl. Sautter 1998: 95 und Heideking 2003: 50

[13] Brogan, Hugh (22001), The Penguin History of the United States of America, London: Penguin Books, 178

[14] Vgl. Schröder, Hans Christoph (1982), Die Amerikanische Revolution. Eine Einführung, München: Beck, 132

[15] Vgl. Sautter 1998: 95 und Heideking 2003: 57

[16] Vgl. “Beschlussunfähigkeit des Kongresses mangels Quorum, 30. April 1786”, in Adams, Angela & Willi Paul Adams, Hrsg. (1995), Die Entstehung der Vereinigten Staaten und ihre Verfassung. Dokumente 1754-1791, Münster: Lit, 304-305

[17] Kelly, Alfred H., Herman Belz & Winfred A. Harbison (61983), The American Constitution. Its Origins and Development, New York: Norton, 87

[18] Vgl. Heideking 2003: 62 und “Kritik am zahlungsunfähigen Kongress in General Washingtons Rundschreiben an die Gouverneure, 8. Juni 1783”, in Adams & Adams 1995: 294-295

[19] Vgl. Adams & Adams: “Einleitung” in Hamilton, Alexander, James Madison & John Jay (1994), Die Federalist-Artikel. Politische Theorie und Verfassungskommentar der amerikanischen Gründerväter, Hrsg. Willi Paul Adams & Angela Adams, Paderborn et al.: Schöningh, xxxi und Heideking 2003: 60

[20] Vgl. Heideking 2003: 59-64 und “’Besorgter als während des Krieges’: John Jay an Washington, 27. Juni 1786”, in Adams & Adams 1995: 305-306

[21] Vgl. “Bericht der gescheiterten Konferenz von Annapolis, 14. September 1786”, in Adams & Adams 1995: 316-318

[22] Zitiert in Brogan 2001: 190-191

[23] Vgl. Brogan 2001: 190, 194

[24] Vgl. Kelly, Belz & Harbison 1983: 91

[25] Sautter 1998: 99

[26] Thomas Jefferson bezeichnete sie als “an assembly of demigods” (auch wenn er dies später wieder bereute). Zitiert in Brogan 2001: 194. Die heutige Verehrung der Gründungsväter muss aber sicher relativiert werden: „The founding was a political process, not a foreordained plan of demigods.“ Siemers, David J. (2002), Ratifying the Republic. Antifederalists and Federalists in Constitutional Time, Stanford: Stanford University Press, xvii

[27] Vgl. Brogan 2001: 194-196 und Banning, Lance G. (1987), “What happened at the Constitutional Convention”, in Brown 1992: 510

[28] Vgl. Heideking 1988: 111-114

[29] Vgl. Brogan 2001: 196

Final del extracto de 28 páginas

Detalles

Título
Föderalismus versus Federalism - ein zentrales Thema der Verfassungsdiskussion
Universidad
University of Passau  (Philosophische Fakultät - Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte)
Curso
Föderalismus in der Neuzeit (16.-21. Jahrhundert)
Calificación
2,0
Autor
Año
2005
Páginas
28
No. de catálogo
V57242
ISBN (Ebook)
9783638517461
ISBN (Libro)
9783656802501
Tamaño de fichero
630 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Föderalismus, Federalism, Thema, Verfassungsdiskussion, Föderalismus, Neuzeit, Jahrhundert)
Citar trabajo
Oliver Zürn (Autor), 2005, Föderalismus versus Federalism - ein zentrales Thema der Verfassungsdiskussion, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/57242

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