Vom Binnenmarkt zum Euro - Chancen und Risiken einer gemeinsamen Währung


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2004

26 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Anhangsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

1. Vom Binnenmarkt zum Euro
1.1 Vorgeschichte
1.2 Die erste Stufe der WWU
1.2.1 Der Vertrag der Europäischen Union von Maastricht
1.2.2 Vollendung des Binnenmarktes 1993
1.3 Die zweite Stufe der WWU
1.3.1 Die Gründung des EWI
1.3.2 Einführungsszenario für den Euro
1.3.3 Der Stabilitätspakt
1.3.4 Der Europäische Rat in Brüssel
1.3.5 Die Errichtung der EZB
1.4 Die dritte Stufe der WWU

2 Chancen einer gemeinsamen Währung
2.1 Transaktionskosten
2.2 Preisstabilität
2.3 Währungsschwankungen
2.4 Entstehung eines der größten Finanzmärkte der Welt
2.5 Markttransparenz im Binnenmarkt
2.6 Bedeutungsgewinn der einheitlichen Währung

3 Risiken einer gemeinsamen Währung
3.1 Fixierung der Wechselkurse
3.2 Technische Währungsumstellungskosten
3.3 Volkswirtschaftliche Währungsumstellungskosten

4. Fazit

Anhang 1

Anhang 2

Anhang 3

Anhang 4

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Die Maastrichter Kriterien

Abbildung 2: Die vier Freiheiten des Binnenmarktes

Abbildung 3: Zeitplan des Übergangs

Anhangsverzeichnis

Anhang 1: Verfahren bei einem übermäßigen Defizit

Anhang 2: Wichtige Stationen auf dem Weg zur europäischen

Integration

Anhang 3: Entwicklung der Inflationsraten im Euro – Raum

Anhang 4: Anteil des Euro als Abrechnungs- / Fakturierungs- währung in ausgewählten Euro – Ländern

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Seit Unterzeichnung der Römischen Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vor 47 Jahren, im Jahre 1957, gab es immer wieder herausragende Politiker, die Pläne zur Verwirklichung einer WWU vorlegten. Nach den Verwüstungen des Zweiten Weltkriegs hatten visionäre Staatsmänner wie Jean Monnet, Robert Schuman, Alcide de Gasperi und Konrad Adenauer erkannt, dass die Zukunft unseres Kontinents nur in der Schaffung eines geeinten, auf Frieden ausgerichteten Europas liegen kann. Das Thema einer einheitlichen europäischen Währung wird seit mehr als 30 Jahren diskutiert. Bereits im Jahr 1966 setzte sich die EG das Ziel, die WWU bis zum Jahr 1980 zu verwirklichen. Allerdings behinderte die Rezession der 70er Jahre die Arbeit an der WWU und der einheitlichen, gemeinsamen Währung. Der Prozess wurde 1978 wieder aufgenommen, als eine engere Zusammenarbeit bei den Wechselkursmechanismen vereinbart wurde. Ziel der folgenden Arbeit soll es sein, im ersten Abschnitt den Weg vom gemeinsamen Binnenmarkt bis hin zu einer gemeinsamen Währung zu beschreiben. In einem zweiten Schritt sollen anschließend die Vor- bzw. Nachteile einer gemeinsamen Währung beleuchtet werden. Im dritten Abschnitt erfolgt eine Abwägung der Vor- und Nachteile, sowie ein Ausblick über die noch notwendigen Veränderungen der heute bestehenden EWWU. Im Mittelpunkt dieser Betrachtung soll die Schaffung eines einheitlichen Finanzsystems und die Verwirklichung der politischen Union stehen.

1. Vom Binnenmarkt zum Euro

1.1 Vorgeschichte

Der Europäische Rat beauftragte im Rahmen seiner Tagung in Hannover im Juni 1988 eine Arbeitsgruppe, unter dem Vorsitz des Kommissions-präsidenten Delors, die konkreten Etappen zur Verwirklichung der WWU zu prüfen. Der Delors Ausschuss legte einen Plan vor, nachdem die Ver-wirklichung der WWU in drei Stufen erfolgen sollte.[1]

Am 26. und 27. Juni 1989 fand die Tagung der Staats- und Regierungschefs der EG in Madrid statt. Im Mittelpunkt des Gipfels standen die Beschlüsse zum Vorhaben der Währungsunion. Die Teilnehmer verständigten sich darauf, dass die WWU unter dem Gesichtspunkt der Vollendung des Binnenmarktes und im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu sehen ist. Dem Delors Bericht folgend, sollte die erste Stufe am 01. Juli 1990 beginnen. Durch die zweite und dritte Stufe kommt es zur Übertragung der nationalen Souveränitäten in der Währungspolitik auf ein ESZB.[2]Da institutionelle Änderungen im Bereich der Währungspolitik Änderungen der Römischen Verträge erfordern und somit die Einberufung einer Regierungskonferenz, erteilte der Rat den zuständigen Gremien den Auftrag, unverzüglich die Arbeiten zur Vorbereitung dieser Re-gierungskonferenz aufzunehmen. Bei einer Sondersitzung des Europäischen Rates in Rom wurden eine Reihe von Beschlüssen gefasst, die einen Durch-bruch für die Verwirklichung der WWU bedeuteten. Der Europäische Rat verständigte sich auf die Formulierung von Grundzügen der WWU.[3]Von entscheidender Bedeutung war die Terminfestlegung für den Beginn der zweiten Stufe der WWU. Sie soll am 01. Januar 1994 beginnen, nachdem der Binnenmarkt vollendet ist, und der neue Vertrag in den Mitgliedstaaten ratifiziert wurde.[4]

1.2 Die erste Stufe der WWU

Am 01. Juli 1990 begann die erste Stufe der WWU. In dieser Eingangsphase sollte die Koordinierung der Geld- und Fiskalpolitik der Mitgliedsstaaten verstärkt werden mit dem Ziel, Preisstabilität zu erreichen. Des weiteren sollten übermäßige Staatshaushaltsdefizite sowie deren Finanzierung durch die nationalen Zentralbanken vermieden werden.[5]Zur Verwirklichung der zweiten und dritten Stufe der WWU musste der EWG – Vertrag überarbeitet werden.[6]Die nun folgenden Gipfel beschlossen die Einberufung der Regier-ungskonferenz zur WWU. Ziel war es, den EWG – Vertrag so zu über-arbeiten, um die erforderlichen institutionellen Strukturen zum Übergang in die 2. und 3. Stufe zu schaffen. Im Dezember 1991 vereinbarten die Staats- und Regierungschefs die Verwirklichung der WWU bis zum Jahr 1999 und verabschiedeten den Maastrichter Vertrag.[7]

1.2.1 Der Vertrag der Europäischen Union von Maastricht

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Die Maastrichter Konvergenzkriterien (Quelle: Deutsche Bundesbank (1992), S.50)"

Am 07. Februar 1992 unterzeichneten die EG – Außen- und Finanzminister den Vertrag über die Europäische Union.[8] Auf Grund von Ratifizierungs-schwierigkeiten trat der Vertrag erst am 01. November 1993 in Kraft.[9] Zum einen sieht der Unionsvertrag die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie eine stärkere Zusammenarbeit im Bereich der Innen- und Rechtspolitik der Mitgliedstaaten vor.[10] Zum anderen beinhaltet der Vertrag Änderungen und Ergänzungen der bestehenden Verträge[11] und damit auch die Umbenen-nung der EG in EU. Von besonderem ökonomischen Interesse ist das im Vertrag festgeschriebene Ziel einer EWU und deren Verwirklichung in drei Stufen. Eine einheitliche Währung bedeutet gleich-zeitig eine einheitliche euro-päische Geldpolitik, wodurch die Notwendigkeit einer EZB sowie eines ESZB besteht. Wesentlicher Bestandteil des Vertrages sind die Maas-trichter Konvergenzkriterien[12], die gewährleisten sollen, dass die Teilnehmer an der EWU eine möglichst ähnliche Aus-gangslage in Bezug auf einen vorab definierten Standard wirtschaftlicher Stabilität auf-weisen.

1.2.2 Vollendung des Binnenmarktes 1993

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Die vier Freiheiten des Binnenmarktes (Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung (URL))

Als Bedingung zum Eintritt der zweiten Stufe der WWU nannte der Europäische Rat in Rom die Vollendung des Binnenmarktes. Der eigentliche Startschuss für einen gemeinsamen Binnenmarkt erfolgte auf dem Europäischen Rat in Mailand 1985. Die Kommission billigte damals das ihr vorgelegte sogenannte Weißbuch.[13] Im Februar 1986 wurde die Einheitliche Europäische Akte (EEA), als logische Folge des Weißbuches, angenommen. Sie trat am 01. Juli 1987 in Kraft und legte den 01. Januar 1994 als Be-ginn des Binnenmarktes fest. Wesentlicher Beststandteil der EEA sind die vier Freiheiten des Binnenmarktes.[14] Abbildung 2 zeigt die vier Freiheiten des EG – Binnenmarktes.

1.3 Die zweite Stufe der WWU

Am 01. Januar 1994 begann die zweite Stufe der WWU. Diese Übergangs-phase dient vor allem dem Zweck, „die wirtschaftliche, fiskalische und monetäre Konvergenz der Mitgliedstaaten auf der Basis größtmöglicher Preisstabilität zu stärken, und so die Bedingungen für den Übergang in die Endstufe zu schaffen“.[15]Nicht zu vernachlässigen ist im Rahmen der zweiten Stufe die Herstellung der politischen Unabhängigkeit der nationalen Zentral-banken.[16]Mit Beginn der zweiten Stufe traten eine Reihe von Maßnahmen in Kraft, die der Absicherung der Stabilitätspolitik in der EU dienen sollen.[17]Zum einen handelt es sich um das Verbot der Finanzierung von Staats-defiziten der Mitgliedstaaten durch Staatskredite. Das bedeutet, dass es den nationalen Zentralbanken untersagt ist, öffentlichen Einrichtungen Über-ziehungs- oder andere Kreditfazilitäten zur Verfügung zu stellen. Zum anderen besteht nun ein Haftungsausschluss (no bail out). Das bedeutet: kein Mitgliedstaat haftet für Verbindlichkeiten eines anderen Mitglied-staates.[18]In der zweiten Stufe obliegt es der Kommission, die Entwicklung der Haushaltslage sowie die Höhe der öffentlichen Defizite der einzelnen Mit-gliedstaaten auf schwerwiegende Fehlentwicklungen hin zu überwachen. Als Kriterien dienten die für die Endstufe festgelegten Maastrichter Kriterien. Im Gegensatz zur dritten Stufe stehen der Kommission bei Fehlentwicklungen noch keine Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung.[19]

1.3.1 Die Gründung des EWI

Am 01. Januar 1994 wurde das EWI gegründet, das als Vorläufer der EZB dienen sollte.[20]Der EWI – Rat bildet das Leistungs- und Verwaltungsorgan und setzt sich aus dem EWI – Präsidenten[21]und den 15 Präsidenten der nationalen Zentralbanken zusammen. Die Mitglieder handeln in eigener Ver-antwortung und dürfen keinerlei Weisungen entgegennehmen, weder von Mitgliedstaaten noch von der EU.[22]In der Übergangsphase bleibt die Verant-wortung für die Geldpolitik auf der Ebene der Mitgliedstaaten, somit über-nimmt das EWI keine monetäre Steuerungsfunktion.[23]Vielmehr sind die beiden Hauptaufgaben des EWI:

- die Zusammenarbeit zwischen den Zentralbanken und die Ko-ordinierung der Geldpolitiken zu verstärken und
- die notwendigen Vorarbeiten für die Errichtung des ESZB, die Durch-führung einer einheitlichen Geldpolitik und die Schaffung einer ein-heitlichen Währung in der dritten Stufe.[24]

1.3.2 Einführungsszenario für den Euro

Zu Beginn des Jahres 1994 setzte das EWI eine Studiengruppe ein, deren Aufgabe es war, einen Bericht zum Übergang zu einer Einheitswährung zu erstellen.[25]Bereits am 31. Mai 1995 legte die Studiengruppe das Grünbuch „Über die praktischen Fragen des Übergangs zur einheitlichen Währung“ vor. Daraufhin beauftragte der Europäische Rat in Cannes, am 26. und 27. Juni 1995, den EcoFin – Rat, in Abstimmung mit der Kommission und in enger Anlehnung an das Grünbuch, ein Einführungsszenario zu entwickeln.[26]Am 15. Dezember 1995 billigte der Europäische Rat von Madrid das sogenannte Einführungsszenario für den Euro. Zu den wichtigsten Elementen des Szenarios gehörte die Bestätigung des vorgesehen Eintritts in die dritte Stufe der WWU am 01. Januar 1999[27]und die Festlegung des Namens Euro für die neue Währung.[28]Maßgeblich für die Namenswahl war, dass die Bezeich-nung für die einheitliche Währung in den Sprachen aller Mitgliedstaaten verständlich sein sollte, gleich geschrieben und ähnlich ausgesprochen werden sollte.[29]Die Entscheidung, welche Mitgliedstaaten an der dritten Stufe der WWU teilnehmen, sollte so früh als möglich im Jahr 1998 getrof-fen werden. Die Beurteilung erfolgte, durch die Staats- und Regierungschefs, anhand von volkswirtschaftlichen Ist – Daten des Jahres 1997. Voraussetz-ung zur Teilnahme an der dritten Stufe für die potentiellen Staaten war die Erfüllung der Konvergenzkriterien.[30]Um den Einstieg in die EWU möglichst marktorientiert zu gestalten, wurde darauf verzichtet, die neue Währung mit einem „Big Bang“ einzuführen. Abbildung 3 zeigt den Zeitplan des Über-gangs zu einer einheitlichen europäischen Währung.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Zeitplan des Übergangs (Quelle: Deutsche Bundesbank (1996), S.59)

[...]


[1]Vgl. Deutsche Bundesbank (1992), S.46.

[2]Vgl. o.V. (URL), S.1.

[3]Vgl. Reichenbach, H. u.a. (1999), S.65.

[4]Vgl. Schönfelder, W./Thiel, E. (1996), S.106f.

[5]Vgl. Stocker, F. (2001), S.55.

[6]Vgl. Europäische Zentralbank (URL), S.2.

[7]Vgl. n-tv (URL), S.2.

[8]Vgl. Stocker, F. (2001), S.54.

[9]Vgl. Europäische Zentralbank (URL), S.2.

[10]Vgl. Stocker, F. (2001), S.54.

[11]EWG-, EGKS- und Euroatomvertrag

[12]Vgl. Abbildung 1.

[13]Vgl. Schönfelder, W./Thiel, E. (1996), S.55.

[14]Vgl. Europäische Zentralbank (URL), S.2.

[15]Vgl. Deutsche Bundesbank (1992), S.49.

[16]Vgl. Schönfelder, W./Thiel, E. (1996), S.152.

[17]Vgl. Deutsche Bundesbank (1996), S.56.

[18]Vgl. Stocker, F. (2001), S.56.

[19]Vgl. Deutsche Bundesbank (1992), S.49.

[20]Vgl. Stocker, F. (2001), S.56.

[21]Zu diesem Zeitpunkt Alexandre Lamfalussy (Belgien), er wurde durch den Europäischen Rat ernannt.

[22]Vgl. Europäische Zentralbank (URL), S.2.

[23]Vgl. Deutsche Bundesbank (1992), S.49.

[24]Vgl. Europäische Zentralbank (URL), S.2f.

[25]Vgl. Berholz, P. (1998), S.822.

[26]Vgl. Schönfelder, W./Thiel, E. (1996), S.160.

[27]Mit gleichzeitiger unwiderruflicher Festlegung der Umrechnungskurse aller Mitgliedstaaten untereinander und gegenüber dem Euro.

[28]Vgl. Deutsche Bundesbank (1996), S.58.

[29]Vgl. Schönfelder, W./Thiel, E. (1996), S.160.

[30]Vgl. Deutsche Bundesbank (1996), S.58.

Fin de l'extrait de 26 pages

Résumé des informations

Titre
Vom Binnenmarkt zum Euro - Chancen und Risiken einer gemeinsamen Währung
Université
Pforzheim University
Cours
Geldpolitik in der Europäischen Währungsunion
Note
2,0
Auteur
Année
2004
Pages
26
N° de catalogue
V57626
ISBN (ebook)
9783638520171
ISBN (Livre)
9783638665476
Taille d'un fichier
953 KB
Langue
allemand
Mots clés
Binnenmarkt, Euro, Chancen, Risiken, Währung
Citation du texte
Diplom-Betriebswirt Timo Werner (Auteur), 2004, Vom Binnenmarkt zum Euro - Chancen und Risiken einer gemeinsamen Währung , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/57626

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