Die Wahl Heinrichs (VII). zum König des Reiches


Dossier / Travail, 2003

18 Pages, Note: 2,3


Extrait


Inhaltverzeichnis:

1. Einleitung:

2.1. Die Problematik der Unio Regni ad Imperium:
2.2. Friedrichs Vorbereitungen zur Wahl seines Sohnes zum Rex Romanorum:
2.3. Die Wahl Heinrichs (VII).:

3. Schlussbetrachtung:

4. Bibliographie:

1. Einleitung:

Unio Regni ad Imperium – die Vereinigung des Königreiches Sizilien mit dem Reich.

Staufische Herrschaft – wider kirchliche Interessen. Der Konflikt zwischen weltlicher und kirchlicher Macht begann bereits 1059 mit dem Investiturstreit[1], dem der „Gang nach Canossa“ von König Heinrich IV. 1077[2] folgte, und der letztlich im „Wormser Konkordat“ von 1122[3] einen Kompromiss fand. Die Stauferzeit bildete den Höhepunkt der Auseinandersetzung zwischen geistlicher und weltlicher Macht. Es ging nunmehr allerdings nicht mehr um geistliche Fragen, sondern um Herrschaftsrechte in Italien und die Zurückdrängung des päpstlichen Machtanspruchs.

Nach einem anfänglichen Bündnis Kaiser Friedrich Barbarossas mit Papst Eugen III., das dem Papst Schutz gegen Normannen und den römischen Adel gewähren sollte, kam es zu einem Bruch zwischen dem Kaiser und Eugens Nachfolger Hadrian IV.[4]

Es begann ein langer politischer und militärischer Kampf, der von wechselnden Bündnissen, Waffenstillständen und Kompromissen geprägt war. Schließlich verlobte Friedrich seinen Sohn Heinrich VI. mit Konstanze, einer Tochter des normannischen Königs Roger II.[5] Nachdem Kaiser Friedrich Barbarossa am 10. April 1190, während des 3. Kreuzzuges, im Fluss Saleph ertrank, trat sein Sohn in die Nachfolge.[6] Heinrich VI. wurde 1191 zum Kaiser gekrönt und trat 1194 zum Feldzug gegen das sizilianische Normannenreich an. Er zog im November in Palermo ein und ließ sich am Weihnachtstag 1194 zum König von Sizilien krönen.

Der Kaiser, der nunmehr also sowohl das Reich als auch das Königreich Sizilien regierte, starb am 28. September 1197 in Messina.[7] Durch seinen frühen Tod und die dadurch nicht gefestigte Nachfolge seines Sohnes Friedrich II., entbrannte ein Kampf um die Thronfolge zwischen Welfen und Staufern, der sein Ende erst auf dem Laterankonzil von 1215 finden sollte – zugunsten des Staufers Friedrich II..

Seine gesamte Regierungszeit ist durch den „staufertypischen“ Konflikt mit der römischen Kirche geprägt.

Meine Arbeit befasst sich mit der Untersuchung von zwei Kernfragen: Hat Friedrich II. die Wahl seines Sohnes Heinrich (VII). zum Rex Romanorum betrieben, oder ist die Wahl für ihn überraschend erfolgt? Wenn er die Königserhebung seines Sohnes geplant hatte, ergibt sich daraus eine zweite Frage: War es sein konkretes Ziel, die Vereinigung des Königreiches Sizilien mit dem Imperium zu erreichen?

Den Hauptteil meiner Arbeit habe ich in drei Teile gegliedert, wobei der erste Teil einen Eindruck über die Problematik der Unio Regni ad Imperium und das erste Regierungsjahr Friedrichs vermitteln soll. Im zweiten Teil möchte ich die Vorbereitungen, die Friedrich für die Wahl seines Sohnes getroffen hat, näher beleuchten. Im letzten Abschnitt des Hauptteils liegt meine Betrachtung auf dem Hoftag zu Frankfurt 1220. Auf diesem Hoftag ist Heinrich (VII). zum Rex Romanorum gewählt worden.

Sowohl die Briefe und Urkunden Friedrichs in den Jahren 1215- 1220, als auch die Briefe, die Papst Honorius ihm geschrieben hat, dienen mir als wichtigste Quellen. Sie sind geprägt von päpstlichem Misstrauen und der Fähigkeit Friedrichs, den Papst mit einer ausgesucht diplomatischen Verzögerungstaktik und mehrdeutigen Zugeständnissen zu beruhigen. Der Inhalt dieser Briefe betrifft den lange geplanten Kreuzzug und die Königswahl Heinrichs.

Ich stütze mich in meinen Ausführungen im wesentlichen auf die Monographien von Gerhard Baaken, Peter Thorau, Wolfgang Stürner und Eduard Winkelmann.

Aus Friedrichs Brief vom 12. Januar 1219 resultiert eine Forschungsdiskussion, die die Frage aufwirft, ob er für die Zeit des Kreuzzuges lediglich einen Statthalter für das Imperium

wählen lassen wollte und ob dieser Statthalter zwangsläufig Heinrich sein sollte. Während Winkelmann davon ausgeht, dass dieser Stellvertreter nur Heinrich sein konnte, gehen Baaken und früher auch Fricke davon aus, dass der Vertreter, während Friedrichs Abwesenheit, noch nicht näher bestimmt war. Nach Thorau hatte Friedrich seinen Sohn nur aus taktischen Gründen nicht namentlich genannt. Da er aber später unumwunden zugegeben hat, die Wahl seines Sohnes nach Kräften betrieben zu haben, wird wohl klar, dass es ihm durchaus um Heinrich ging.[8]

2. 1. Die Problematik der Unio Regni ad Imperium:

Friedrich II. wurde im Juli 1215 in Aachen zum „Kaiser der Römer[9] “ gewählt. Diese Wahl beendete den langen Thronstreit mit dem Welfen Otto IV. und wurde im November dieses Jahres auf dem IV. Laterankonzil durch Papst Innozenz III. bestätigt. Tatsächlich erreichte Friedrich damit allerdings noch nicht die Kaiserwürde, die ihm fünf Jahre später zuteil werden sollte, sondern erst einmal die Bestätigung seines Königtums im Reich. Er gab dem Papst das Versprechen am Kreuzzug teilzunehmen und sollte vor seinem Aufbruch, den er selbst für den Johannistag 1219 vorgesehen hatte[10], vom Papst zum Kaiser gekrönt werden.

Eben dieser, wie auch sein Nachfolger Papst Honorius III., brauchten Friedrich für die Verwirklichung ihrer Keuzzugspläne, wollten aber gleichsam die Vereinigung des Reiches mit dem Königreich Sizilien in der Hand des Staufers verhindern.

Nach Stürner war „Friedrichs langfristiges Ziel, die dauerhafte Sicherung, der ihm nach seiner Auffassung gebührenden, von Gott zugedachten Regentschaft über das Imperium und das sizilianische Regnum.“[11]

Zu diesem Zweck lässt er zwei enge Vertraute, den Erzbischof Bernard von Palermo und den Grafen Albert von Eberstein, kurze Zeit nach dem Laterankonzil nach Sizilien aufbrechen, um seine Frau Konstanze und seinen Sohn Heinrich (VII). an seinen Hof zu holen. Die beiden stellten dann im Juni 1216 Urkunden in Messina aus[12], und die Reisegruppe, zu der nach Baaken auch noch der Admiral des Königreiches Wilhelm Porcus gehörte[13], erreichte im November dieses Jahres den Hof in Nürnberg.

Aus diesem schnellen und scheinbar recht entschlossenen Vorgehen lässt sich schließen, dass

Friedrich ein konkretes Ziel verfolgte, wobei Baaken vordergründig den Aspekt der patria potestas, also der Vatermund[14] sieht, mit deren Hilfe Friedrich sowohl die Geschicke des Reiches, als auch des Regnums zu leiten gedenke, obwohl Heinrich König von Sizilien ist. Auf der anderen Seite ist Stürner der Meinung, dass „ihm offensichtlich sehr daran gelegen war seinen Sohn Heinrich (VII). als Erben für die traditionelle staufische Position in Deutschland einzuführen und bekannt zu machen[15] “. Schon kurz nach seiner Ankunft im Reich wurde Heinrich zum Herzog von Schwaben gemacht, und bereits im Februar 1217 erscheint er auf einer Urkunde für die Reichsabtei Sanct Gallen als „ Dux Suevie“ und letztmalig mit seinem sizilianischen Titel.

Während dieser Vorgänge ist Innozenz III. hinsichtlich der Bestrebungen des Königs besorgt,

worauf dieser mit dem Brief vom 1. Juli 1216, nur 15 Tage vor dem Tod des Papstes, reagiert. In diesem Brief, in dem er sich selbst interessanterweise nicht nur als König der Römer, sondern auch als König von Sizilien tituliert, versucht er den Papst hinsichtlich seiner Bedenken gegenüber der Vereinigung von Imperium und Regnum zu beschwichtigen, indem er sagt: „ in dem Bestreben, sowohl der Römischen Kirche als auch dem Königreich Sizilien zu nützen, versprechen und gestehen Wir ausdrücklich, sogleich nach Empfang der Kaiserkrone unseren Sohn Heinrich, den Wir Eurem Auftrag gemäß zum König krönen ließen, aus der väterlichen Gewalt freizugeben und ihm das Königreich Sizilien sowohl diesseits wie jenseits des Faro als Lehen der Römischen Kirche zu überlassen, so wie Wir selbst es von dieser innehaben, dergestalt, dass Wir es von da ab nicht mehr innehaben und Uns nicht mehr König von Sizilien nennen werden, sondern nach Eurem Wunsche jenes Reich im Namen Unseres Sohnes bis zu seiner Volljährigkeit durch eine geeignete Person verwalten zu lassen, die in allem Recht und Dienst der Römischen Kirche, der bekanntlich allein die Herrschaft über dieses Reich zusteht, Verantwortung schuldet.“[16]

Besonders deutlich wird in dieser Quelle vor allem, wie stark Friedrich darum bemüht ist, in aller Deutlichkeit festzustellen, dass nur die Kirche einen Anspruch auf das Regnum hat und bislang wie auch zukünftig durch seinen Sohn, nur als Lehen von der Kirche betrachtet werde. Bemerkenswert ist an dieser Stelle auch, dass er Heinrich erst nach dem Empfang der Kaiserkrone das Regnum zurückzugeben gedenkt. Mit dieser Formulierung hält er sich, für den Fall, dass es Schwierigkeiten in Verbindung mit der Kaiserkrönung gibt, alle Optionen offen. Desweiteren bemerkt Baaken, dass der Empfänger dieses Briefes nur Papst Innozenz selbst ist, woraus er schließt, dass Friedrich möglicherweise darauf spekuliert hat, die Urkunde nur in Verbindung mit Papst Innozenz III. als rechtsgültig anzuerkennen.[17] Dieser Brief wird als „Strassburger Promisso“ bezeichnet. Da allerdings, wie schon erwähnt, Innozenz III. am 16. Juli 1216 in Perugia gestorben ist, lagen nun alle weiteren Entscheidungen bei seinem Nachfolger Honorius III., der am 18. Juli 1216 von der Kurie zum Papst gewählt worden ist. Seine politische Leitlinie entsprach der seines Vorgängers, wobei ihm die Durchführung des Kreuzzuges und die Sorge um die Unio besonders am Herzen lagen.

2.2. Friedrichs Vorbereitungen für die Wahl seines Sohnes zum Rex Romanorum:

Im Januar und Februar 1217 hielt Friedrich Hoftage in Nürnberg und Ulm ab, die er nutzt, um seinen Sohn den weltlichen und geistlichen Fürsten Süddeutschlands vorzustellen und das seit 1209 verwaiste Herzogtum Schwaben neu zu besetzen – mit seinem Sohn Heinrich[18].

Stürner geht sogar davon aus, dass Heinrich das Herzogtum „unmittelbar nach seiner Ankunft aus Sizilien“[19] übertragen bekommen hat.

[...]


[1] Schieder (hrsg.), T.: Handbuch der europäischen Geschichte. Band II, Stuttgart 1987. S.280- 286.

[2] Jakobs, H.: Oldenbourg, Grundriß der Geschichte. Band VII, München 1988. S. 27.

[3] Jakobs, H.: München 1988. S. 34.

[4] Engels, O.: Die Staufer. Stuttgart – Berlin – Köln 1998. S. 62.

[5] Schieder (hrsg.), T.: Stuttgart 1987. S. 358.

[6] Jakobs, H.: München 1988. S. 68.

[7] Schieder (hrsg.), T.: Stuttgart 1987. S. 365.

[8] Thorau, P.: Heinrich (VII).. Berlin 1998. S. 64- 66.

[9] Vgl. Engels, O.: Die Staufer. Stuttgart – Berlin – Köln 1997. S.156.

[10] Vgl. Engels, 1997. S. 156.

[11] Vgl. Stürner, W.: Friedrich II. Darmstadt Band I 1992. S. 226.

[12] Vgl. Brüsch, T./ Van Eickels, K.: Friedrich II. Darmstadt 2000. S. 90.

[13] Vgl. Baaken, G.: Imperium und Papsttum. Köln – Weimar – Wien 1997. S. 291.

[14] Vgl. Baaken, G.: Ius Imperii ad Regnum. Köln – Weimar – Wien 1993. S. 220

[15] Vgl. Stürner, 1992. S. 226.

[16] Vgl. Heinisch, K.: Kaiser Friedrich II.(Übersetzung). Darmstadt 1968. S. 38-39.

[17] Vgl. Baaken, G.: 1993. S. 221.

[18] Vgl. Thorau, P.: Heinrich(VII). Berlin 1998. S. 36-37.

[19] Vgl. Stürner, W.: 1992. S. 226.

Fin de l'extrait de 18 pages

Résumé des informations

Titre
Die Wahl Heinrichs (VII). zum König des Reiches
Université
University of Bamberg  (Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte)
Cours
Friedrich II. und sein Sohn Heinrich (VII).
Note
2,3
Auteur
Année
2003
Pages
18
N° de catalogue
V57661
ISBN (ebook)
9783638520430
ISBN (Livre)
9783640668175
Taille d'un fichier
506 KB
Langue
allemand
Mots clés
Wahl, Heinrichs, König, Reiches, Friedrich, Sohn, Heinrich
Citation du texte
Tillman Wormuth (Auteur), 2003, Die Wahl Heinrichs (VII). zum König des Reiches, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/57661

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