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Parteistellung und Rechtsmittellegitimation der Gesellschaft im Zwangsstrafverfahren wegen Verletzung der Offenlegungspflichten anhand der Entscheidung OGH 14.7.2005, 6 Ob 124/05m

Title: Parteistellung und Rechtsmittellegitimation der Gesellschaft im Zwangsstrafverfahren wegen Verletzung der Offenlegungspflichten anhand der Entscheidung OGH 14.7.2005, 6 Ob 124/05m

Seminar Paper , 2006 , 25 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Mag Elisabeth Bergmann (Author)

Law - Civil / Private, Trade, Anti Trust Law, Business Law
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Die vorliegende rechtswissenschaftliche Arbeit aus dem Gebiet des Handels- und Wirtschaftsrechts entstand im Rahmen eines Diplomandenseminars an der Universität Wien. Als Grundlage der Seminararbeit dient eine Entscheidung des OGH vom 14.7.2005 (6 Ob 124/05m), auf welche sich eine allgemeine Erörterung über die Frage der Parteistellung und Rechtsmittellegitimation der Gesellschaft im Zwangsstrafverfahren wegen Verletzung der Offenlegungspflichten stützt.
Im vorliegenden Sachverhalt verletzte eine GmbH die Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses gem. §277 Abs 1 HGB, welche durch die Geschäftsführer zu erfolgen hätte. Das Firmenbuchgericht verhängte Zwangsstrafen über die Geschäftsführer und forderte in der Folge wiederholt zur Offenlegung auf, wobei die gesetzte Frist stets ergebnislos verstrich. Sowohl die Geschäftsführer als auch die GmbH selber erhoben in der Folge Rekurs gegen die Beschlüsse des Firmenbuchgerichts, welchem das Rekursgericht nicht Folge gab. Daraufhin wurde von den betroffenen Parteien Revisionsrekurs an den OGH erhoben.
Das Höchstgericht hatte nun über die verfahrensrechtliche Frage zu entscheiden, ob die Gesellschaft die erforderliche Rechtsmittellegitimation zur Erhebung des Revisionsrekurses besitzt und ihr damit Parteistellung im vorliegenden Verfahren zukommt.
Während die Arbeit die geltend gemachte materiellrechtliche Frage nur ansatzweise behandelt, wird detailliert auf die dargestellte verfahrensrechtliche Frage eingegangen. Nach einer ausführlichen Darstellung des Sachverhalts, der Rechtsfrage und in der Folge der Entscheidung des OGH, befasst sich die Arbeit mit vorangegangenen Entscheidungen des österreichischen Höchstgerichtes zu diesem Thema sowie mit einigen exemplarischen Entscheidungen der unteren Instanzen. Anschließend werden die in der Literatur vertretenen Rechtsmeinungen zu diesem Thema erörtert. Die Arbeit schließt mit einer persönlichen Stellungnahme der Autorin zu der behandelten rechtlichen Problematik.
Die Arbeit bemüht sich um die detailreiche und umfassende Darstellung einer sehr speziellen gesellschaftsrechtlichen Problematik auf hohem wissenschaftlichen Niveau. Der aktuelle Wissensstand in der österreichischen Judikatur und Lehre wird erschöpfend zusammengefasst.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort

2. Entscheidung des OGH vom 14.7.2005

2.1. Der Sachverhalt

2.2. Die relevante Rechtsfrage

2.3. Die Entscheidung des OGH

3. Vorangegangene Entscheidungen des OGH

4. Exemplarische Rechtsmeinungen der unteren Instanzen

5. Die in der Literatur vertretenen Rechtsmeinungen

6. Meine persönliche Stellungnahme

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die verfahrensrechtliche Fragestellung, ob einer Gesellschaft in einem Zwangsstrafverfahren wegen Verletzung der Offenlegungspflichten – welches gegen ihre Geschäftsführer geführt wird – Parteistellung und damit Rechtsmittellegitimation zukommt.

  • Parteistellung von juristischen Personen im Außerstreitverfahren
  • Rechtsmittellegitimation der Gesellschaft bei Zwangsstrafen gegen Organe
  • Verfahrenszweck des Zwangsstrafverfahrens und Offenlegungspflicht
  • Richtlinienkonforme Auslegung nationaler Bestimmungen (HGB)
  • Bindungswirkung von Zwangsstrafbeschlüssen

Auszug aus dem Buch

2.1.) Der Sachverhalt

Eine Gesellschaft mbH hat ihre Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses, welche gem. § 277 Abs 1 HGB durch die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft, in diesem Fall durch die Geschäftsführer, zu erfolgen hätte, verletzt. Das Firmenbuchgericht hat in Befolgung der Regelung des § 283 Abs 1 HGB die Geschäftsführer zur Offenlegung aufgefordert unter der Androhung der Verhängung einer weiteren Zwangsstrafe von je € 1.460,-.

Nach Verstreichen dieser Frist ohne dass eine Offenlegung des Jahresabschlusses erfolgt wäre, verhängte das Firmenbuchgericht die angedrohten Zwangsstrafen und ordnete die Veröffentlichung seines diesbezüglichen Beschlusses gem. § 283 Abs 2 HGB an. Weiters forderte es, unter Setzung einer weiteren Frist von zwei Monaten, erneut zur Offenlegung auf. Nach dem ergebnislosen Verstreichen der Frist verhängte es erneut Zwangsstrafen über die Geschäftsführer im Ausmaß von je € 2.300,- und ordnete erneut eine Veröffentlichung auch dieses Beschlusses an.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Vorwort: Einleitung in die Themenstellung, die Untersuchung der Parteistellung der Gesellschaft im Zwangsstrafverfahren sowie die Darlegung der methodischen Vorgehensweise anhand von OGH-Rechtsprechung und Fachliteratur.

2. Entscheidung des OGH vom 14.7.2005: Analyse des konkreten Ausgangssachverhalts, der verfahrens- und materiellrechtlichen Fragen sowie der Argumentationslinie des OGH zur Parteistellung und Zustellungsmodalitäten.

3. Vorangegangene Entscheidungen des OGH: Darstellung der historischen Rechtsprechung des Höchstgerichts, welche die Parteistellung der Gesellschaft bei Zwangsstrafverfahren gegen ihre Organe bereits vor der behandelten Entscheidung mehrfach bejahte.

4. Exemplarische Rechtsmeinungen der unteren Instanzen: Zusammenfassung abweichender Ansichten von Gerichten zweiter Instanz, die dem Wortlaut des Gesetzes folgend die Rekurslegitimation der Gesellschaft verneinten.

5. Die in der Literatur vertretenen Rechtsmeinungen: Kritische Auseinandersetzung mit der Lehrmeinung, insbesondere der Kritik von Kodek und Nowotny an der großzügigen Einräumung von Parteirechten durch den OGH.

6. Meine persönliche Stellungnahme: Fazit der Autorin mit dem Ergebnis, dass der OGH-Ansicht zur Parteistellung der Gesellschaft unter Berücksichtigung richtlinienkonformer Auslegung zu folgen ist.

Schlüsselwörter

Zwangsstrafverfahren, Offenlegungspflicht, Gesellschaft mbH, Parteistellung, Rechtsmittellegitimation, OGH, Handelsrecht, Außerstreitgesetz, Publizitätsrichtlinie, Bilanzrichtlinie, Zustellung, Rechtschutzbedürfnis, Bestimmtheitsgebot, Gesellschaftsorgane, Unternehmensgesetzbuch.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Diplomandenseminararbeit im Kern?

Die Arbeit analysiert, ob einer Gesellschaft (GmbH) eine eigene Parteistellung und damit die Befugnis zur Erhebung von Rechtsmitteln in einem Zwangsstrafverfahren zusteht, das formal gegen ihre Geschäftsführer gerichtet ist.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Im Zentrum stehen die Auslegung des Parteibegriffs im neuen Außerstreitgesetz, die Einordnung der Offenlegungspflichten als Verpflichtung der Gesellschaft sowie die Rolle des EU-Rechts bei der nationalen Rechtsauslegung.

Was ist die primäre Forschungsfrage der Arbeit?

Die Forschungsfrage lautet, inwieweit die Gesellschaft im Verfahren gegen ihre Geschäftsführer als Partei anzusehen ist, wenn über deren Pflichten – wie die Offenlegung von Jahresabschlüssen – entschieden wird.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Autorin?

Die Autorin nutzt eine rechtsdogmatische Analyse, die eine Kombination aus Wortlautinterpretation, historisch-teleologischer Auslegung und der Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben (Richtlinienkonformität) umfasst.

Was wird im Hauptteil der Arbeit primär erörtert?

Der Hauptteil behandelt die Entscheidung des OGH vom 14.07.2005, die Analyse früherer OGH-Entscheidungen, die abweichende Rechtsprechung unterer Instanzen sowie die kritische Gegenüberstellung mit der Literatur, insbesondere den Aufsätzen von Kodek und Nowotny.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung am besten?

Wichtige Begriffe sind Parteistellung, Zwangsstrafverfahren, Offenlegungspflicht, Rechtsmittellegitimation und richtlinienkonforme Auslegung.

Wie bewertet die Autorin die Argumente von Kodek und Nowotny?

Die Autorin erkennt die Argumente von Kodek und Nowotny zur Kostenbelastung und zum Formalismus an, lehnt deren Schlussfolgerung zur Verneinung der Parteistellung jedoch ab, da sie diese für nicht richtlinienkonform hält.

Beeinflusst die Umstellung auf das UGB die Ergebnisse der Arbeit?

Nein, die Autorin hält fest, dass die Reform des Handelsrechts zum UGB an den hier erörterten Grundsätzen der Offenlegungspflicht und der Zwangsstrafen keine inhaltlichen Änderungen bewirkt.

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Details

Title
Parteistellung und Rechtsmittellegitimation der Gesellschaft im Zwangsstrafverfahren wegen Verletzung der Offenlegungspflichten anhand der Entscheidung OGH 14.7.2005, 6 Ob 124/05m
College
University of Vienna
Course
Diplomandenseminar aus Handels- und Wirtschaftsrecht
Grade
1,0
Author
Mag Elisabeth Bergmann (Author)
Publication Year
2006
Pages
25
Catalog Number
V57664
ISBN (eBook)
9783638520454
ISBN (Book)
9783638665506
Language
German
Tags
Parteistellung Rechtsmittellegitimation Gesellschaft Zwangsstrafverfahren Verletzung Offenlegungspflichten Entscheidung Diplomandenseminar Handels- Wirtschaftsrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Mag Elisabeth Bergmann (Author), 2006, Parteistellung und Rechtsmittellegitimation der Gesellschaft im Zwangsstrafverfahren wegen Verletzung der Offenlegungspflichten anhand der Entscheidung OGH 14.7.2005, 6 Ob 124/05m, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/57664
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