„Normenflut“, „Paragraphendschungel“, „Bürokratiemonstrum“: Nur wenige Themen spielen in der aktuellen politischen Diskussion eine so große Rolle wie die verstärkt als Problem wahrgenommene ausgeprägte Bürokratisierung sowohl der Verwaltung als auch des täglichen privaten und unternehmerischen Lebens. Doch Forderungen nach Entbürokratisierung sind keineswegs neue Erscheinungen, sondern haben bereits in den vergangenen Jahren zu Reformanstrengungen insbesondere auf der Ebene der Bundesländer geführt. Unter dem Stichwort „Moderne Verwaltung“ verfolgen viele Länder verschieden stark gewichtete Programme zum Abbau ihres Regelungsbestandes. Auf Bundesebene hat die damalige rot-grüne Regierung u. a. im Jahr 2003 durch Kabinettbeschluss vom 26.2.2003 das Programm „Initiative Bürokratieabbau“ gegründet, in dem verschiedene ressortübergreifende Projekte zur Entbürokratisierung und zur Rechtsbereinigung durchgeführt werden sollen. Auch im aktuellen Koalitionsvertrag der regierenden großen Koalition von CDU, CSU und SPD ist dem Bürokratieabbau ein eigenes Kapitel gewidmet, so dass zu erwarten ist, dass die Bestrebungen auf Bundesebene zukünftig weiter vorangetrieben werden.
Als ein Mittel eines wirksamen Bürokratie-Abbaus wird die Befristung von neuen Rechtsvorschriften betrachtet, so genannte Sunset legislation. Während einige Bundesländer zuletzt dazu übergegangen sind, jeglicher neu zu erlassenden Norm nur eine befristete Geltung zu verleihen, hat der Bund von dieser Möglichkeit, abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen, bisher keinen umfassenderen Gebrauch gemacht. Angesichts einer insofern nur vereinzelten und in ihrer Intensität stark differierenden Aufnahme der „Sunset legislation“ - Idee in Entbürokratisierungsprogramme, stellt sich die Frage, ob eine Ausweitung oder Intensivierung der Gesetzesbefristung insbesondere auf der Ebene des Bundes einen Beitrag zum Bürokratisierungsabbau liefern kann. In einem ersten Schritt ist daher die Zielsetzung einer befristeten Geltung von Normen unter Berücksichtigung der bisher insbesondere auf Länderebene bereits getroffenen Regelungen näher zu bestimmen. Anschließend sind mögliche negative Folgen einer Befristung zu erarbeiten, wobei auch eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Befristungsklauseln durchgeführt werden soll. [...]
Inhaltsverzeichnis
I) Einführung
II) Zielsetzung der Befristung von Rechtsvorschriften
a) Sunset legislation – Chance zur Deregulierung?
b) Qualitätssteigerung durch Sunset legislation?
c) Sonstige Vorteile durch Sunset legislation?
d) Zusammenfassung
III) Negative Aspekte einer Sunset legislation
a) Verfassungsmäßigkeit von Sunset legislation
1) Vereinbarkeit mit dem Rechtsstaatsprinzip
2) Vereinbarkeit mit dem Demokratieprinzip
3) Vereinbarkeit mit Europarecht
4) Zusammenfassung
b) Praktische Probleme bei der Umsetzbarkeit
1) Befristetes Recht als „minderwertiges“ Recht?
2) Probleme bei der Durchführung der Evaluation
IV) Abschließende Bewertung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht, ob die Einführung einer sogenannten Sunset legislation (Befristung von Rechtsvorschriften) ein wirksames Instrument zur Deregulierung und Qualitätsverbesserung im deutschen Rechtswesen darstellt. Dabei wird analysiert, inwieweit eine solche Befristung verfassungsrechtlich zulässig ist und welche praktischen Probleme bei der Umsetzung sowie der notwendigen Evaluation der befristeten Normen entstehen können.
- Potenziale der Sunset legislation für Deregulierung und Bürokratieabbau
- Verfassungsrechtliche Anforderungen unter Berücksichtigung von Rechtsstaats- und Demokratieprinzip
- Herausforderungen bei der qualitativen Evaluation befristeter Normen
- Vergleich zwischen genereller Befristung und einzelfallbezogener Anwendung
Auszug aus dem Buch
a) Sunset legislation – Chance zur Deregulierung?
Der heutige ausgeprägte Normbestand auf Bundesebene – 2066 Gesetze und 3051 Rechtsverordnungen mit insgesamt 85084 Einzelnormen im Jahr 2003 - sowie auf Landesebene lässt sich insbesondere auf zwei Gesichtspunkte zurückführen.
So darf bei allen Forderungen nach Deregulierung und Entbürokratisierung nicht vergessen werden, dass es gerade die Aufgabe des Staates ist, durch Gesetze und Verordnungen verbindliche Regelungen zu schaffen, um eine möglichst reibungsfrei und gerecht funktionierende Gesellschaft gewährleisten zu können.
„Rechtsstaatlichkeit“ im Sinne des Grundgesetzes lässt sich nicht auf die Bindung der staatlichen Gewalt an die Gesetze reduzieren, „Rechtsstaatlichkeit“ geht darüber hinaus und verlangt, dass alle für das Zusammenleben wesentlichen Fragen durch das Parlament entschieden und geregelt werden.
Die starke rechtliche Durchdringung des gesellschaftlichen Zusammenlebens ist unter Geltung des Grundgesetzes also nicht auf eine politische Fehlentwicklung zurückzuführen, sondern vielmehr gerade der gewünschte Sollzustand. Die Regelung von ungerecht oder unbefriedigend empfundenen Sachverhalten ist das elementare Wesen unseres Staates, so dass es nicht verwundert, dass alleine in der Regierungszeit der rot-grünen Regierung von 1998 – 2005 insgesamt 725 neue Gesetze und 2057 neue Verordnungen entstanden sind.
Neben dieser ausgeprägten Schaffung neuer Vorschriften ist der Normenbestand jedoch in einem erheblichen Maße auf die hohe Beständigkeit von Gesetzen und Verordnungen zurückzuführen. Gesetze lassen sich als die Antwort auf gesellschaftlich oder politisch wahrgenommene Fehlentwicklungen und Krisen begreifen. Ausgangspunkt für die Befassung des Parlaments mit Gesetzesinitiativen sind damit nicht selten punktuelle Ereignisse, die große gesellschaftliche Beachtung finden und das Parlament zur Reaktion zwingen.
Zusammenfassung der Kapitel
I) Einführung: Das Kapitel beleuchtet die aktuelle Debatte um den Bürokratieabbau in Deutschland und führt die Sunset legislation als potenzielles Instrument zur Reduzierung des Normbestandes ein.
II) Zielsetzung der Befristung von Rechtsvorschriften: Hier werden die erhofften Deregulierungseffekte, die potenzielle Qualitätssteigerung durch Evaluierung sowie weitere Argumente wie die Erhöhung der Akzeptanz diskutiert.
III) Negative Aspekte einer Sunset legislation: Dieses Kapitel behandelt die verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich des Rechtsstaats- und Demokratieprinzips sowie die praktischen Schwierigkeiten bei der Evaluation befristeter Gesetze.
IV) Abschließende Bewertung: Die Arbeit resümiert, dass eine schematische generelle Befristung verfassungsrechtlich kritisch und zweckentfremdet ist, während eine gezielte, einzelfallbezogene Befristung, insbesondere bei Verwaltungsvorschriften, sinnvoll sein kann.
Schlüsselwörter
Sunset legislation, Befristung von Gesetzen, Deregulierung, Bürokratieabbau, Rechtsstaatsprinzip, Demokratieprinzip, Evaluationsklausel, Normbestand, Verfallsdatum, Rechtssetzung, Gesetzgebungsverfahren, Entbürokratisierung, Normenflut
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob die Befristung von Gesetzen (Sunset legislation) ein geeignetes Mittel zur Deregulierung und zum Abbau von Bürokratie in Deutschland ist.
Welches sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Wirksamkeit der Gesetzesbefristung, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit und die praktischen Probleme bei der Evaluation von Normen.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage lautet, ob eine Ausweitung oder Intensivierung der Gesetzesbefristung einen substanziellen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten kann, ohne verfassungsrechtliche Prinzipien zu verletzen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor führt eine theoretische Untersuchung durch, die auf der Analyse bestehender Literatur, Gutachten, Koalitionsverträgen sowie der Auswertung aktueller Ansätze auf Länder- und Bundesebene basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden zunächst die Vorteile der Befristung (Deregulierung, Qualitätssteigerung) gegen die negativen Aspekte (verfassungsrechtliche Grenzen, Umsetzbarkeit, Evaluierungsproblematik) abgewogen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Schlagworte sind Sunset legislation, Deregulierung, Bürokratieabbau, Rechtsstaatsprinzip, Demokratieprinzip und Evaluationsklausel.
Warum ist eine generelle Befristung aller Gesetze laut Autor problematisch?
Der Autor argumentiert, dass eine schematische, generelle Befristung dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtssicherheit sowie dem Demokratieprinzip widersprechen kann und zudem die notwendige Qualität einer differenzierten Evaluation gefährdet.
Welche Rolle spielt Hessen in dieser Untersuchung?
Hessen wird als Vorreiter genannt, da dort seit 2001 alle neuen Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften generell für fünf Jahre befristet werden.
In welchem Bereich empfiehlt der Autor die Sunset legislation primär?
Der Autor empfiehlt das Instrument vor allem für den Bereich der Verwaltungsvorschriften sowie für punktuelle, krisenbezogene Gesetze, bei denen die Wirkung zeitlich begrenzt absehbar ist.
- Quote paper
- Maximilian Müller (Author), 2005, Sunset Legislation - Ein Königsweg zur besseren Regulierung?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/57666