Traditionelle und alternative Wohnformen für Seniorinnen und Senioren. Heimunterbringung oder betreutes Wohnen?


Tesis, 2004

155 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Einführung

1 Altenhilfe und soziale Arbeit mit alten Menschen

2 Alterung der Gesellschaft in Deutschland
2.1. Demografische Entwicklung
2.2. Ältere Migrantinnen und Migranten

3 Gesundheit und Pflegebedarf von Seniorinnen und Senioren
3.1. Pflegeversicherung
3.2. Pflegestufen nach SGB XI

4 Grundlagen für Pflege und Wohnen im Alter
4.1. Häusliche Pflege
4.2. Ambulante Pflege(dienste)
4.3. Teilstationäre Altenhilfe
4.4. Stationäre Altenhilfe

5 Wohnen im Alter
5.1. Entwicklung zu institutionalisierten Wohnformen
5.1.1. Veränderung von Familien- und Haushaltsstrukturen
5.1.2. Sozioökonomische Lebensverhältnisse
5.2. Wohnformen im Alter
5.2.1. Normale/private Wohnung
5.2.2. Angepasste Wohnung
5.2.3. Barrierefreie Wohnung, respektive altersgerechtes Wohnen
5.2.4. Alternative Wohnformen
5.2.4.1. Betreutes Wohnen zu Hause respektive Wohnen plus oder betreutes Wohnen im Bestand
5.2.4.2. Betreutes Wohnen respektive Service-Wohnen oder unterstütztes Wohnen
5.2.4.3. Integriertes Wohnen
5.2.4.4. Mehrgenerationenwohnen
5.2.4.5. Gemeinschaftliches Wohnen respektive selbst organisierte Wohn- oder Hausgemeinschaften
5.2.4.6. Pflegewohngruppen (im Quartier) respektive betreute Wohngemeinschaft, Pflegewohngruppe oder begleitete Wohngruppe
5.2.4.7. Siedlungsgemeinschaften
5.2.4.8. Altendorf
5.2.5. Institutionalisierte Wohnformen – Heime und heimähnliche Wohnformen
5.2.5.1. Pflegeheim
5.2.5.2. Altenheime
5.2.5.3. Altenwohnheime
5.2.5.4. Wohnstift respektive Seniorenresidenzen
5.2.6. Altenhilfeangebote für Migrantinnen und Migranten

6 Umzugsstrukturen und –motive von Seniorinnen und Senioren
6.1. Typologisierung der Wohnformen nach der jeweiligen Entscheidungssituation
6.1.1. „Ich möchte so lange wie möglich zu Hause bleiben“
6.1.2. „Ich möchte meine Wohnsituation verändern“
6.1.3. „Zwingend notwendige Änderung der Wohnsituation“
6.2. Umzug ins Heim
6.3. Umzug ins betreute Wohnen

7 Vergleich betreutes Wohnen und Pflegeheim

8 Lebensgestaltung in stationären Einrichtungen
8.1. Institutionalisierung des letzten Lebensabschnittes
8.2. Konzeptbeispiel Altenzentrum Neumühlen-Dietrichsdorf
8.3. Konzeptbeispiel Kieler Servicehaus der Arbeiterwohlfahrt Boksberg

9 Empirische Untersuchung zur Entscheidungsfindung zwischen Pflegeheim und betreutes Wohnen
9.1. Qualitativ-heuristische Sozialforschung
9.2. Entwicklung des Leitfadens
9.3. Durchführung der Interviews
9.4. Fragestellung und Vorannahmen
9.5. Auswertung der Interviews
9.6. Ergebnisse
9.7. Fazit der Erhebung

10 Schlussbetrachtung

11 Ausblick

Eidesstattliche Erklärung

Literaturverzeichnis

Anhang
Leitfaden zur empirischen Untersuchung zur Entscheidungsfindung
zwischen Pflegeheim und betreutem Wohnen

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Bevölkerungsentwicklung in Deutschland

Abbildung 2: Veränderung der Bevölkerungsstruktur in Deutschland

Abbildung 3: Entwicklung des Verhältnisses junger zu alten Menschen

Abbildung 4: Durchschnittliche Lebenserwartung bei der Geburt in Jahren

Abbildung 5: Personen die einen Heimplatz in Anspruch nehmen nach Alter

Abbildung 6: Hilfsquellen nach Altersgruppen

Abbildung 7: Inanspruchnahme ambulanter Dienste durch Hilfe- oder Pflegebedürftige

Abbildung 8: Schätzung des Bedarfs bei gleich bleibendem Versorgungsgrad mit Heim- und Wohnplätzen

Abbildung 9: Entwicklung von Kinderlosigkeit

Abbildung 10: Verteilung der SeniorInnen auf die Wohnformen

Abbildung 11: Verteilung der Anpassungsmaßnahmen

Abbildung 12: Bauliche Anpassungsmaßnahmen

Abbildung 13: Wohnraumpassung durch Ausstattungsveränderungen

Abbildung 14: Wohnraumanpassung durch Hilfsmitteleinsatz

Abbildung 15: Verteilung auf alternative Wohnformen

Abbildung 16: Verteilung der Konzeptionsarten in der Praxis

Abbildung 17: Plätze in Altenhilfeeinrichtungen nach Trägerart

Abbildung 18: Übersicht der institutioneller Altenhilfeeinrichtungen im Vergleich

Abbildung 19: Umzugsgründe von SeniorInnen

Abbildung 20: Ursachen von Wanderung im Alter

Abbildung 21: Nutzung von Informationsquellen:

Abbildung 22: Prozentualer Anteil an Heimbewohnern aller über 65jährigen Menschen

Abbildung 23: Freiwilligkeit der Entscheidung aus Sicht der BewohnerInnen beziehungsweise der Angehörigen

Abbildung 24: Wartezeiten bis zum Heimeinzug

Abbildung 25: Motive für eine Heimübersiedlung nach Rangfolge

Abbildung 26: Subjektive Gründe für einen Heimeintritt

Abbildung 27: Entscheidungsträger bei Heimeintritt

Abbildung 28: Motive für eine Umsiedlung in eine Einrichtung für betreutes Wohnen nach Rangfolge

Abbildung 29: Wahrscheinlichkeit eines Heimeintritts

Abbildung 30: Altersverteilung in Pflegeheimen

Abbildung 31: Altersstrukturen in der Bevölkerung, betreutes Wohnen und Pflegeheim im Vergleich

Abbildung 32: Anforderungen an Einrichtungen des betreuten Wohnens

Abbildung 33: Träger von Pflegeheimen und betreutem Wohnen

Abbildung 34: Struktur der Altenzentrum Neumühlen-Dietrichsdorf

Abbildung 35: Struktur der AWO Servicehaus Boksberg

Abbildung 36: Charakteristik der Untersuchungsgruppe (Angaben in Prozent)

Abbildung 37: Gründe für einen Umzug nach Häufigkeit der Nennungen

Abbildung 38: Gründe für die Auswahl der Einrichtung nach Häufigkeit der Nennungen

Abbildung 39: Veränderungen durch den Umzug nach Anzahl der Nennungen

„Überall kann man sparen, nur beim Wohnen nicht! Es gibt Räume, die unsre Seele nicht atmen lassen, Zimmer, die uns jeden Morgen, wenn man aufsteht, den Glauben an die Zukunft nehmen. Oder ein Treppenhaus, zum Beispiel, kann ausreichen, daß [sic] man jedes Mal, wenn man hineinkommt, eine Zone von Widerwillen überschreiten muß [sic]; (...) „ (Frisch 1970, S.183f.)

Einführung

Die vorliegende Diplomarbeit fragt nach den traditionellen und alternativen Wohnformen im Alter. Ausgehend von der demografischen Entwicklung und dem damit einhergehenden quantitativen Anstieg alter Menschen[1] sind Wohn- und Versorgungsstrukturen für diese Bevölkerungsgruppe mit oft speziellen Anforderungen und Bedürfnissen erforderlich.

Es geht in dieser Arbeit, ausgehend von dieser Entwicklung und den rechtlichen Rahmenbedingungen, darum, eine Übersicht über die in Deutschland verbreiteten und verfügbaren Konzepte für Wohnen im Alter zu schaffen. Des Weiteren sollen die Umzugsstrukturen und -motive von Seniorinnen und Senioren herausgearbeitet werden. Insbesondere sollen dabei die Umzugsstrukturen und -motive von BewohnerInnen eines Pflegeheimes und einer Einrichtung des betreuten Wohnens im Rahmen einer empirischen Untersuchung verglichen werden.

Das Wohnen ist einer der zentralen Handlungs- und Erlebensbereiche aller Menschen, speziell von SeniorInnen und Senioren. Alltag bedeutet für ältere Menschen vor allem Wohnalltag, da sich ihr Wirkungsbereich durch eingeschränkte Handlungs- und Bewegungsspielräume überwiegend in der eigenen Häuslichkeit abspielt. Das Leben im jeweiligen Wohnumfeld beeinflusst daher die Lebensqualität von SeniorInnen im besonderen Maße und verdient daher eine spezielle Aufmerksamkeit.

Vor dem Hintergrund einer steigenden Zahl älterer Menschen in der Bevölkerung setzt sich diese Diplomarbeit mit der Frage auseinander, welche Versorgungsstrukturen und Wohnangebote für ältere Menschen derzeit in Deutschland zur Verfügung stehen. Ausgehend von der Alterung der deutschen Gesellschaft durch die demografische Entwicklung, ist die Frage nach Betreuung, Versorgung und Wohnen alter Menschen von besonderer Wichtigkeit.

Nach wie vor wird der überwiegende Teil von Pflege, Betreuung und Versorgung im privaten beziehungsweise familiären Bereich geleistet. Doch durch Veränderungen der Gesellschaft, wie Individualisierung, Emanzipation und einer Vielzahl neuer Formen von Lebensgemeinschaften wird sich das Potential familiärer Pflege dauerhaft verringern und entscheidende Änderungen in der Pflegeinfrastruktur erzwingen. Aus diesem Grund werden institutionalisierte Wohnformen für SeniorInnen immer interessanter und notwendiger.

Welche Angebote sind für alte Menschen mit oder auch ohne Hilfe- und Pflegebedarf heute verfügbar und welche gesetzlichen Grundlagen spielen im Bereich der Versorgung und des Wohnens von SeniorInnen eine Rolle? Trotz der Vielfältigkeit in der Wohnlandschaft von alten Menschen bleibt die Kernfrage, ob es den verschiedenen Bedürfnissen und Wünschen von Seniorinnen und Senioren entsprechende Angebote des Wohnens neben der eigenen Wohnung gibt und ob diese Angebote den verschiedenen individuellen Bedarfen gerecht werden können.

In diesem Konnex sollen die bis dato etablierten Wohnkonzepte am Markt beschrieben werden, welche Bedarfe sie jeweils decken und welche Bereiche der Pflege, Versorgung und Betreuung möglicherweise offen bleiben. Mit dieser Darstellung ist es möglich, eine Struktur der Versorgungssysteme zu entwickeln und damit verschiedenen Anforderungen und Bedürfnissen entsprechende Wohn- und Versorgungskonzepte vorzustellen.

Besonders in Anbetracht der demografischen Entwicklung und der damit einhergehenden erwartbaren Entwicklung der Versorgungssysteme für Menschen im Alter spielt das Wohnen außerhalb der „normalen“ Wohnung eine immer größere Rolle. Durch den zahlenmäßigen Anstieg von SeniorInnen wird besonders die Hochaltrigkeit in den nächsten Jahrzehnten weiter an Bedeutung gewinnen.

Hochaltrigkeit muss in den meisten Fällen in Verbindung mit Hilfe- und Pflegebedürftigkeit betrachtet werden. Für die betroffenen Personen sind Versorgungs- und Unterstützungssysteme essentiell. In diesen Kontexten wird es in Zukunft einige Herausforderungen geben, um entsprechende Angebote des Lebens und Wohnens für ältere Menschen einzurichten, zu festigen, weiter zu entwickeln sowie die nötige Akzeptanz bei den SeniorInnen für diese zu schaffen. Hierbei gilt es, ganz besonderes Augenmerk auf die Wohnbedürfnisse der älteren Menschen zu legen sowie eine Informationspolitik zu entwickeln, die es den Betroffenen und deren Angehörigen ermöglicht, aus allen wählbaren Wohnmodellen das zu ihren jeweiligen Bedürfnissen passende zu finden. Bisher war es leider so, dass weder im Bereich Wohnraumanpassung noch in Bezug auf institutionelle Wohnformen im Alter ein ausreichender Informationsfluss erreicht werden konnte. In diesem Zusammenhang muss von einer weiter reichenden Beratungsnotwendigkeit sowie zugehender Altenarbeit ausgegangen werden.

Bedeutsam ist der Aspekt, wie alte und alternde Menschen wohnen und welche Wohnmodelle für sie im Bedarfsfalle zur Verfügung stehen. Im Zuge dessen taucht der Begriff „alternative Wohnformen“ auf. Diese Begrifflichkeit soll alle Wohnformen umfassen, die sich von den traditionellen Angeboten in Heimeinrichtungen oder der herkömmlichen Wohnung unterscheiden. Dies geschieht vor allem vor dem Hintergrund, dass diese alternativen Wohnformen in Deutschland insgesamt noch relativ jung und überwiegend unbekannt sind. Außerdem sind die bestehenden Angebote sehr vielschichtig und die Begrifflichkeiten werden in der Literatur nicht einheitlich genutzt (daher dieser Überbegriff).

Der Komplex des Alters und Alterns sowie des Wohnens wird im ersten Teil der Arbeit näher beleuchtet. Nach einer Übersicht über die gesellschaftliche Alterung und gesetzlichen Grundlagen für Versorgung und Leben im Alter wird es eine Beschreibung von Angeboten der Altenhilfe geben. Eine Abgrenzung der unterschiedlichen Wohnformen voneinander wird vorgenommen, und die jeweiligen Konzepte werden vorgestellt.

Im Rahmen der Vorstellung traditioneller und alternativer Wohnkonzepte gewinnt der Gesichtspunkt von Umzugsmotiven und -strukturen an Bedeutung. Anhand des vergleichenden Beispiels der Konzepte des betreuten Wohnens im AWO Servicehaus Boksberg und dem Pflegeheim Altenzentrum Neumühlen-Dietrichsdorf soll ein Einblick in die Praxis bestehender Dienstleistungsangebote in Kiel-Dietrichsdorf geschaffen werden.

Im zweiten Teil der Arbeit wird dann, Bezug nehmend auf das Altenzentrum Neumühlen-Dietrichsdorf als Anbieter von Pflegeheimplätzen und das AWO Servicehaus Boksberg als Anbieter des betreuten Wohnens, die Frage der Entscheidungsfindung zwischen Pflegeheim und betreutem Wohnen gestellt: Warum entscheidet sich ein älterer Mensch an einem bestimmten Punkt seines Lebens dazu, in eine stationäre Altenhilfeeinrichtung zu ziehen? Ist das Pflegeheim als klassische institutionalisierte Wohnform überhaupt noch zeitgemäß oder nach wie vor ein beliebter „Klassiker“ unter den Wohnmöglichkeiten im Alter? NutzerInnen des AWO Servicehaus Boksberg und Altenzentrum Neumühlen-Dietrichsdorf werden zu den genannten Punkten im Rahmen einer empirischen Untersuchung, welche sich an qualitativ-heuristischer Sozialforschung orientiert, befragt.

Als Ergebnis wird herausgearbeitet, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dem Klientel der beiden Einrichtungen bestehen. Und in wieweit sind Unterschiede in Umzugsmotivation und -gründen bei NutzerInnen der konzeptionell verschiedenen Einrichtungen zu finden?

Des Weiteren ist es wichtig zu erkennen, dass SeniorInnen bestimmten Umzugsstrukturen und -motiven folgen. Diese sind jeweils von der gegebenen Situation abhängig, die durch die Gesundheit, sozialen Netzwerken, Verfügbarkeit familiärer Hilfesysteme etc. geprägt sind. Ein Umzug bringt außerdem eine Vielzahl an Veränderungen mit sich. Diese Veränderungen bestimmen das Leben älterer Menschen ganz besonders, seien diese nun durch Institutionalisierung und verändertes Wohnumfeld etc. beeinflusst. Auch diese Veränderungen sollen im Rahmen der Untersuchung beleuchtet werden.

Ausgehend von theoretischen Fakten der Bevölkerungsentwicklung und gesetzlichen Grundlagen der Versorgung und des Wohnens im Alter, soll der Bogen in die Praxis durch die empirische Untersuchung zur Entscheidungsfindung zwischen Pflegeheim und betreutem Wohnen und der erfahrenen Lebenswelt gespannt werden.

In der Darstellung traditioneller und alternativer Wohnformen für SeniorInnen kann kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden. Da es inzwischen eine große Vielzahl an Wohnangeboten für ältere Menschen gibt, wird davon abgesehen einzelne Projekte vorzustellen, sondern es wird in der Darlegung bei gängigen und verbreiteten Modellen verblieben.

Auf das vertiefte Eingehen auf häusliche und familiäre Pflege sowie den damit verbundenen Möglichkeiten, Grenzen und Schwierigkeiten wird im Rahmen dieser Arbeit verzichtet, da diese sich in erster Linie auf Wohnformen außerhalb der normalen Wohnung bezieht.

1 Altenhilfe und soziale Arbeit mit alten Menschen

Die Sozialarbeit in der Altenhilfe ist ein noch relativ neues Arbeitsfeld dieser Profession. Dennoch ist durch einige Jahre Erfahrung und Ausbildung eine Arbeitsfeldbestimmung möglich. Auch der professionelle Standard von SozialarbeiterInnen in der Altenhilfe wird immer präsenter und wichtiger (vgl. Kaspar 1995, S.1ff.). Die Arbeit mit alten Menschen kann nach der Sozialarbeit in speziellen Einrichtungen der Altenhilfe sowie der Arbeit mit Älteren in nicht altenhilfespezifischen Diensten unterteilt werden. Es gibt in diesen Bereichen drei Zielgruppen:

- Das Angebot für ältere Menschen im Sinne einer sozialen Teilhabe welche nicht auf eine spezielle Notlage abzielt
- Das Angebot für ältere Menschen als ergänzende Hilfe in spezifischen Problemlagen die altersspezifisch, aber nicht dauerhafter Natur sind
- Das Angebot für ältere Menschen einer dauerhaften Unterstützungsleistung, verursacht durch Einschränkungen und Behinderung (vgl. Backes, Clemens 1998, S.286).

Bereits seit Ende der achtziger Jahre sind SozialpädagogInnen und SozialarbeiterInnen im stationären Bereich der Altenhilfe tätig. Der Aufgabenbereich ist bewohner-, mitarbeiter-, haus- und gemeinwesenorientiert. Die Aufgaben sind psychosozialer Natur und als gruppenübergreifende Dienste gedacht. Andere Arbeitsbereiche von SozialpädagogInnen und SozialarbeiterInnen finden sich im ambulanten Bereich der Altenhilfe sowie der offenen Altenhilfe (vgl. Backes, Clemens 1998, S.286f.). Weitere Schwerpunkte der Altenhilfe von SozialarbeiterInnen werden in Zukunft vermittelnde, koordinierende, ressourcenerschließende sowie initiierende Aufgaben sein (vgl. Backes, Clemens 1998, S. 289).

Leitbilder und Ziele der Altenarbeit sind:

- Unabhängigkeitsorientierung
- Lebensweltorientierung
- Lebenslauforientierung
- Ressourcenorientierung
- Produktivitätsstrategie (vgl. Backes, Clemens 1998, S. 288).

Die Normalisierung des Alters in unserer alternden Gesellschaft sollte das wichtigste Ziel der sozialen Arbeit mit SenioreInnen sein (vgl. Backes, Clemens 1998, S.289).

2 Alterung der Gesellschaft in Deutschland

Die Bestimmung des Lebenslaufs mit der Lebensphase des Alters wird immer schwieriger. Das Lebensende ist mit dem Tod klar abgrenzbar. Jedoch werden die Phasen des mittleren und höheren Erwachsenenalters immer schwieriger zu bestimmen sein (vgl. Backes, Clemens 1998, S.23).

Noch in den siebziger Jahren war der Eintritt in das Rentenalter, in den Ruhestand, ein klarer Altersschnitt. Doch durch die Entwicklung von Altersteilzeit und Vorruhestand sowie Erwerbsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit älterer ArbeitnehmerInnen sind hier die einst klaren Grenzen verschwommen. Durch diese Entwicklung ist die Grenze des Austritts aus der Erwerbsarbeit auf bis zu sechzig Jahre gesunken. In dieser Zeit des Wartens auf die Altersrente, gelangen die Betroffenen in eine Phase der Desorientierung durch fehlende Modelle einer sozialen Rolle Außerdem bezeichnen sich Menschen immer später als alt. Dieser Prozess kann als eine Verjüngung des Alters betrachtet werden (vgl. Backes, Clemens 1998, S.23).

Der Lebensabschnitt des Alters kann heute bis zu 50 Jahren dauern, wenn beispielsweise ein frühzeitiger Ruhestand und ein hohes Sterbealter zusammenkommen. Das Alter ist somit zu einer komplexen Großphase des Lebens geworden, welche immer mehr an Bedeutung gewinnt (vgl. Backes, Clemens 1998, S.23).

Durch die Verlängerung des Alters können die SeniorInnen in drei Untergruppen aufgesplittet werden: Man spricht hier in Fachkreisen von den „Jungen Alten“, den „Alten“ sowie den „Alten Alten“. Die „Jungen Alten“ haben noch Ressourcen und Kompetenzen, um Leistungen für andere, zum Beispiel ihre Kinder oder ihre Nachbarn, zu erbringen. Die „Alten“ verfügen noch über die Selbstkompetenz, um für sich selbst zu sorgen. Die „Alten Alten“ hingegen sind durch den Verlust ihrer Selbstkompetenz auf Unterstützungsleistung angewiesen, beispielsweise bei Pflegebedarf (vgl. Backes, Clemens 1998, S.24).

Deutlich wird, dass es „die“ Alten als homogene Gruppe nicht gibt. Die SeniorInnen bilden eine heterogene Gruppe von Menschen mit verschiedensten Lebenserfahrungen und Biografien (vgl. Mai 2003, S.13).

In dieser Diskussion spielt besonders die Hochaltrigkeit[2] eine Rolle, da vornehmlich dieser Personenkreis am häufigsten hilfe- und pflegebedürftig wird und dann auf Unterstützung angewiesen ist. Grund dafür ist das steigende Risiko der Multimorbidität[3], Abnahme der geistigen Leistungsfähigkeit sowie Isolation und Vereinsamung mit steigendem Lebensalter (vgl. Mai 2003, S. 112).

Lebenslagen im Alter sind also sehr differenziert. Dominierende Faktoren hierbei sind die materielle Lage, der Gesundheitszustand und die sozialen Netzwerkbeziehungen. Auch die Dimensionen des Wohnens, gesellschaftliche Partizipation und allgemeines Wohlbefinden spielen eine wichtige Rolle. Diese Faktoren im Zusammenhang bilden die Lebenswelt älterer Menschen. Das macht die wichtige Stellung des Wohnens im Alter so deutlich (vgl. Backes, Clemens 1998, S.241). Die Wohnsituation trägt maßgeblich zum Wohlbefinden bei, da sich besonders im Alter der Lebensraum auf das Wohnen bezieht und sich das Wohnumfeld einengt (vgl. Backes, Clemens 1998, S.243).

2.1. Demografische Entwicklung

„Die demographische [sic] Alterung wird in den kommenden Jahrzehnten zu einem bestimmenden Element der demographischen [sic], sozioökonomischen und politischen Entwicklung Deutschlands werden.“ (Mai 2003, S.9).

Nach Japan, Italien und der Schweiz ist Deutschland das Land mit dem weltweit vierthöchsten Durchschnittsalter der Bevölkerung. Diese Entwicklung wird sich in den kommenden Jahrzehnten weiter fortsetzen, begleitet von der gleichzeitigen Abnahme der Bevölkerungszahl (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2002, S.55).

Abbildung 1: Bevölkerungsentwicklung in Deutschland

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2002, S.55).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

In der Betrachtung der Entwicklung der Bevölkerung über einen langen Zeitraum, ergibt sich das Bild einer deutlichen Ausdehnung der Alterspopulation. Um 1910 wurde von der so genannten Alterspyramide[4] gesprochen. Bis zum Jahr 2040 wird sich die Alterspyramide in eine Urnen- beziehungsweise Pilzform[5] verändern (vgl. Backes, Clemens 1998, S.32).

Abbildung 2: Veränderung der Bevölkerungsstruktur in Deutschland

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Diese Statistik zeigt das stetige Steigen der Anzahl älterer Menschen und das Sinken der Anzahl junger Menschen im Vergleich deutlich (vgl. Backes, Clemens 1998, S.34).

Die Ursachen für den demografischen Wandel sind verschiedenen Entwicklungen in den vergangenen Jahrzehnten zuzuschreiben. Ein Grund sind einschneidende politische Ereignisse, wie die Weltkriege und die Weltwirtschaftskrise des vergangenen Jahrhunderts. Diese hatten einen drastischen Geburtenrückgang, sowie Verluste durch Gefallene und andere Kriegsopfer zur Folge. Ein weiterer Grund sind die medizinischen Fortschritte, die zur Senkung der Sterblichkeit sowohl bei Neugeborenen als auch bei alten Menschen beigetragen haben[6], sowie die Möglichkeiten der Empfängnisverhütung. Außerdem haben sich die sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen in die Richtung verändert, als dass sich die Geburtenrate verringerte[7] (vgl. Backes, Clemens 1998, S.32).

Die Alterung der Bevölkerung hat auf drei verschiedenen Ebenen statt gefunden: Die erste Ebene ist das Steigen der absoluten Zahl der älteren Menschen.

Die zweite Ebene ist das relative Wachstum des Anteils älterer und alter Menschen, was bedeutet, dass das Verhältnis zwischen jungen und alten Menschen sich verschoben hat (vgl. Backes, Clemens 1998, S.36).

Abbildung 3: Entwicklung des Verhältnisses junger zu alten Menschen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

War das Verhältnis 1997/1998 zwischen Kindern und Jugendlichen unter 20 Jahren zu den Alten über 65 Jahren noch etwa gleich, wird es im Jahre 2040 1:2 sein (vgl. Backes, Clemens 1998, S.36).

Die dritte Ebene der Bevölkerungsalterung ist das Ansteigen der Zahl der hochaltrigen Menschen (vgl. Backes, Clemens 1998, S.37). Betrug der Anteil der über 60jährigen im Jahre 1999 noch 23% wird sich dieser Anteil bis zum Jahr 2050 auf 36% steigern (vgl. Mai 2003, S.11).

In den vergangenen Jahren ist eine stetige Zunahme der Lebenserwartung ersichtlich. Hauptursache dieses Trends sind die verbesserten Lebensbedingungen und der medizinische Fortschritt (vgl. Belardi, Fisch 1999, S.40).

Abbildung 4: Durchschnittliche Lebenserwartung bei der Geburt in Jahren

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Derzeit sind in Deutschland 2,9 Millionen Menschen 90 Jahre und älter. Im Jahr 2020 werden es um die 5,1 Millionen Menschen sein. Im Jahre 2050 rechnet das Statistische Bundesamt sogar mit circa 8 Millionen Menschen die 80 Jahre und älter sind. Das wird etwa 11% der Bevölkerung entsprechen(vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2002, S.55).

Eine Art eigenständige neue Lebensphase des Alters hat sich entwickelt (vgl. Belardi, Fisch 1999, S.40). Die erhöhte Lebenserwartung birgt allerdings zahlreiche Risiken. Mit steigendem Lebensalter erhöht sich nämlich unter anderem die Wahrscheinlichkeit, dass ein Heimplatz benötigt wird (vgl. Belardi, Fisch 1999, S.172).

Abbildung 5: Personen die einen Heimplatz in Anspruch nehmen nach Alter

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

So ist abzusehen, dass es immer mehr alte Menschen geben wird, die pflegebedürftig sind. Auch die steigende Zahl verwirrter Personen und Menschen mit Altersdemenz[8] stellen eine hohe Anforderung an die Pflege (vgl. Belardi, Fisch 1999, S.40). Deutlich wird der steigende Bedarf an Versorgungsstrukturen mit wachsendem Lebensalter. So ist bei gleicher Entwicklung und Zunahme älterer Menschen zu erwarten, dass bis zum Jahr 2020 die heutigen Pflegekapazitäten quantitativ um 50 Prozent aufgestockt werden müssen. Bis zum 2050 wird sich der Bestand voraussichtlich sogar mehr als verdoppeln müssen, um dem Bedarf zu entsprechen (vgl. Kremer-Preiß, Stolarz 2003, S.6). Mit dieser Darstellung wird der steigende Bedarf an institutionellen Wohnformen deutlich.

Die Auswirkungen der veränderten Altersstruktur auf die Gesellschaft sind vielfältig. In Bezug auf das Wohnen im Alter spielen hierbei besonders veränderte Haushalts- und Familienstrukturen eine Rolle, dazu in Kapitel 5 mehr.

2.2. Ältere Migrantinnen und Migranten

Wenn über die Alterung der Gesellschaft in Deutschland gesprochen, dürfen die Menschen ausländischer Herkunft nicht vernachlässigt werden. Gerade in der Bevölkerungsgruppe ausländischer MigrantInnen ist mit einem überproportionalen Anstieg der Zahl alter und pflegebedürftiger Menschen zu rechnen (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2001, S.39).

Ende der 1990er Jahre lag die Zahl der MigrantInnen über 60 Jahre bei 570.000. Nach Modellrechnungen wird diese Zahl in der Zukunft überproportional steigen. Es wird davon ausgegangen, dass im Jahre 2010 1,3 Millionen und im Jahre 2030 sogar 2,8 Millionen Menschen nichtdeutscher Herkunft in Deutschland leben werden (vgl. Kleiber u.A. 2003, S.137).

Auf diese Entwicklung muss sich sowohl die Politik als auch die Gesellschaft einstellen. In der Vergangenheit konnte sich diese Bevölkerungsgruppe auf das Unterstützungspotential ihrer informellen Netzwerke aus Menschen gleicher ethnischer Herkunft verlassen. Doch in den herangewachsenen zweiten und dritten Generationen der in Deutschland lebenden MigrantInnen ist eine Angleichung der Lebensmuster an die Deutscher BürgerInnen erkennbar (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2001, S.39).

Das bedeutet, dass MigrantInnen, ähnlich wie ihre deutschen AlternsgenossInnen, zukünftig vermehrt auf Angebote der Altenhilfe zurückgreifen werden müssen, da die innerfamiliäre Betreuung nicht mehr bedingungslos vorausgesetzt werden kann (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2001, S.39). Durch diese demografische Entwicklung, wird der Pflege und damit auch der institutionalisierten Wohnformen als Angebot für MigrantInnen eine immer größere Bedeutung zu Teil.

Resümee

Die demografische Entwicklung hat einen Anstieg der Altenbevölkerung in Deutschland zur Folge. Ursachen wie medizinischer Fortschritt und verbesserte Lebensbedingungen haben dazu beigetragen, die Überlebensrate und Lebenserwartung zu steigern. Das hat zur Folge, dass die Gesellschaft überaltert und mit einer Vielzahl an Hilfe- und Pflegebedürftigen konfrontiert ist. Entsprechenden Versorgungsstrukturen und Unterstützungsleistungen gilt es entsprechend den Bedarfen zu gewährleisten.

Dies gilt nicht nur für die alternde deutsche Bevölkerung, sondern muss auch für Menschen mit Migrationshintergrund sichergestellt werden.

3 Gesundheit und Pflegebedarf von Seniorinnen und Senioren

Je älter ein Mensch ist, desto schlechter ist im Regelfall sein Gesundheitszustand. Altersbedingt treten bei steigendem Lebensalter vermehrt chronifizierte Erkrankungen auf. Besonders die für das höhere Alter typische Multimorbidität spielt hierbei eine wichtige Rolle (vgl. Dieck 1987, S.2). Hochaltrigkeit ist in der Regel mit häufig auftretenden und längerfristigen Erkrankungen und Pflegebedürftigkeit verbunden (vgl. Vaskovicz 2004, S.167).

Die Gesundheit[9] ist eine der wichtigsten Veränderungen des Menschen und ihr Wandel beziehungsweise ihre Verschlechterung charakterisiert den Prozess des Alterns. Nicht jeder alte Mensch wird zwangsläufig hilfe- oder pflegebedürftig. Jedoch steigt mit dem Lebensalter das Risiko von Hilfe- und Pflegebedarf. Die Entstehung ist ein Prozess, in dem physische, psychische und soziale Entwicklungen eng miteinander verknüpft sind. Die Entwicklung einer Hilfs- beziehungsweise Pflegebedürftigkeit kann ein sich langsam entwickelnder Zustand sein oder auch als plötzlicher Einbruch beschrieben werden. Die Auswirkungen dieser Veränderungen können Einfluss auf das Selbstbild des Betroffenen nehmen. Dabei spielen biografische Prozesse und die individuelle Lebensgeschichte eine wichtige Rolle. Auch in Bezug auf die Bewältigungsstrategien[10] bei Pflege- und Hilfsbedürftigkeit spielt die individuelle Biografie eine wichtige Rolle, da Selbstbilder immer ein Resultat biografischer Entwicklungen sind (vgl. Pitzschke 1991, S.208).

Im Verlauf des Alterns hin zu einem möglichen Hilfe- oder Pflegebedarf bestimmen das Wohnumfeld und die Ausstattung der eigenen Wohnung oder des Hauses die Möglichkeiten und Grenzen einer selbstständigen Lebensführung[11] (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 1998, S.84). Abhängig von der jeweiligen Situation und dem Bewältigungspotential kann das Leben in der Wohnung aufrechterhalten werden oder aber ein Umzug in eine Einrichtung der stationären Altenhilfe kann notwendig werden.

3.1. Pflegeversicherung

Seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 hat sich eine weitreichende Bedeutungsverschiebung im Bereich der Pflege vollzogen. Der Pflegesektor hat sich zu einem Pflegemarkt entwickelt. Die Pflegeversicherung ist somit als Sozialversicherung eines neuen Typus zu betrachten und nicht nur als die fünfte Säule der Sozialversicherung. Die Pflegeversicherung fördert eine Entwicklung zwischen Staat und Markt für die NutzerInnen (vgl. Blüher 2004, S.17). Die Vorteile für die Pflegebedürftigen sind:

- Entstehung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Zuständigkeiten und Rechtsbeziehungen von Kostenträgern, Dienstleistungsanbietern und Leistungsempfängern
- Das Soziale Dreieck, in dem Vertragsbeziehung zwischen Kostenträger und Anbietern sowie zwischen Anbietern und Leistungsempfängern bestehen
- Die NutzerInnen können sich ihre jeweiligen Anbieter frei auswählen, die PatientInnen werden zu KundInnen
- Ein (regulierter) Wettbewerb und in Folge dessen Anbieterkonkurrenz entsteht
- Eine betriebswirtschaftliche Geschäftsführung auf Seiten der Anbieter wird notwendig, ein ökonomischer Einsatz der Ressourcen und Effizienz bei den Leistungserbringern durch professionelles (Pflege-)Personal wird ermöglicht und erforderlich (vgl. Blüher 2004, S.17).

Aus diesen Entwicklungen können vor allem die Nutzer und Nutzerinnen dieser Angebote der Altenhilfe profitieren.

3.2. Pflegestufen nach SGB XI

Die Pflegebedürftigkeit[12] eines Menschen wird in §14 Abs.1 SGB XI geregelt: Ein Mensch ist pflegebedürftig, wenn er wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für den normalen Ablauf des täglichen Lebens für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten oder auf Dauer in erheblichem oder hohem Maße auf Pflege angewiesen ist (vgl. Klie, Krahmer 1998, S.158).

Die Leistungsberechtigung wird in §33 SGB XI geregelt. Derzeit beziehen ungefähr 1,8 Millionen Menschen Leistungen der gesetzlichen Pflegekassen (vgl. Mai 2003, S.157). Davon erhalten etwa zwei Drittel der Personen Leistungen im ambulanten Bereich, ein Drittel wird stationär versorgt (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2001, S.24). Die Feststellung der Voraussetzungen und die Einstufung in die Pflegestufen erfolgt durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MdK).

§§69ff. BSHG – regelt die Hilfe zur Pflege. Zum berechtigten Personenkreis gehören Menschen, die nicht den Grad von Pflegebedürftigkeit erreichen, um eine Einstufung in die Pflegestufen nach SGB XI zu erlangen. Zusätzlich kommt Hilfe zur Pflege in Betracht, wenn die nötigen Leistungen nicht allein von der Pflegeversicherung erbracht werden können. Sozialhilfe ist gegenüber der Pflegeversicherung immer nachrangig einzusetzen (vgl. Klie 1995, S.25).

Pflegestufe I – Hier sind erheblich pflegebedürftige Personen einzustufen (§15 Abs.1 Nr.1 SGB XI). Der Hilfebedarf ist auf die Bereiche Körperpflege, Ernährung oder Mobilität gerichtet. Für mindestens zwei dieser Verrichtungen wird wenigstens einmal täglich Hilfe gebraucht. Des Weiteren bedarf es mehrmals in der Woche Unterstützung in der hauswirtschaftlichen Versorgung. Zeitlich gemessen liegt der Aufwand in dieser Pflegestufe nach §15 Abs.3 Nr.1 SGB XI bei etwa 1,5 Stunden täglich, davon sollen mindestens 45 Minuten der Grundpflege gewidmet werden (vgl. Grieb, Renn 1997, S.97).

Pflegestufe II – Das sind die schwerpflegebedürftigen Menschen (§15 Abs.1 Nr.2 SGB XI). Die Bereiche des Hilfebedarfs zielen hier auf die Körperpflege, Ernährung und Mobilität ab. Mindestens dreimal täglich wird Unterstützung geleistet. Außerdem wird mehrmals in der Woche Hilfe in der hauswirtschaftlichen Versorgung gegeben. Der Zeitaufwand der Pflege liegt nach §15 Abs.3 Nr.2 SGB XI bei täglich circa drei Stunden, wobei zwei davon der Grundpflege vorbehalten sind (vgl. Grieb, Renn 1997, S.97f.).

Pflegestufe III – Die schwerstpflegebedürftigen Personen (§15 Abs. 1 Nr.2 SGB XI) benötigen Hilfen bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität 24 Stunden täglich. Auch hier bedarf es Unterstützung in der hauswirtschaftlichen Versorgung. Die Zuwendung nehmen nach §15 Abs.3 Nr.3 SGB XI täglich mindestens fünf Stunden in Anspruch, wovon wenigstens vier für die Grundpflege bestimmt sind (vgl. Grieb, Renn 1997, S.97f.).

Härtefall – nach §§36 und 43 SGB XI besteht, wenn ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand für den Betroffenen notwendig wird (vgl. Elstermann von Elster 2000, S.5).

Die pflegerische Unterstützung nach Feststellung einer Pflegestufe durch den MdK, besteht in der teilweisen oder vollständigen Übernahme von Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens. Dazu gehört auch die Beaufsichtigung oder Anleitung des Pflegebedürftigen, mit dem Ziel einer eigenständigen Übernahme der Verrichtungen. Die Pflege kann durch familiäre Unterstützung, ambulante Dienste und stationäre Unterbringung in Pflegeeinrichtungen geleistet werden (vgl. Frank 1997, S.701).

In den hohen Altersstufen ist Demenz[13] die häufigste Ursache von Pflegebedürftigkeit. In der stationären Versorgung dementiell Erkrankter sind vor allem die Alten- und Pflegeheime von besonderer Bedeutung. Etwa 60% der in stationären Altenhilfeeinrichtungen versorgten Menschen leiden an einer Demenz (vgl. Weyerer, Schäufele 2004, S.41).

Pflegebedürftigkeit an sich ist aber noch kein Grund, in eine stationäre Wohnform zu wechseln. Das zeigen die Statistiken, denn die größte Mehrheit älterer Menschen verbleibt auch bei Hilfe- und Pflegebedarf in ihrer Wohnung. Allerdings ist es richtig, dass bei steigendem Pflegebedarf das Risiko eines Wechsels in eine stationäre Einrichtung der Altenhilfe steigt (vgl. Mayer; Wagner 1996, S.270).

Abbildung 6: Hilfsquellen nach Altersgruppen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Resümee

Durch den Anstieg alter und hochbetagter Menschen nimmt sowohl das Ausmaß an pflegebedürftigen Menschen als auch der Schweregrad der benötigten Pflege zu, da gesundheitliche Einschränkungen mit dem Alter einhergehen. Insbesondere Demenzen sind häufig ein Grund, stationäre Altenhilfeeinrichtungen in Anspruch zu nehmen. Oftmals ist die Bezeichnung „Pflegefall“ mit Eintritt von Pflegebedürftigkeit synonym. Kriterien dafür können Inkontinenz, Bettlägerigkeit, Aufsicht und Hilfe bei den alltäglichen Verrichtungen, psychische Veränderungen und Verhaltensauffälligkeiten sein.

4 Grundlagen für Pflege und Wohnen im Alter

Es gibt mittlerweile eine Vielzahl formeller Unterstützungssysteme für pflege- und hilfebedürftige alte Menschen. Zu diesen sozialstaatlichen Einrichtungen kann unter anderem folgendes gezählt werden:

- Hilfen für die Grundversorgung mit mobilen und stationären Mahlzeitendiensten, Körperpflegedienste, Fahr- und Begleitdienste, hauswirtschaftliche Hilfen und Altenwohnungen
- Hilfe bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit in stationärer, teilstationärer und ambulanter Versorgung, sozialpsychiatrische Dienste, Notrufdienste, Hilfen für pflegende Angehörige, Pflegehilfsmittelverleih und betreutes Wohnen (vgl. Backes, Clemens 1998, S.266f.).

Die Altenpflege allgemein umfasst die Gesamtheit aller pflegerischen Dienste für ältere Menschen mit Grundpflege und Behandlungspflege, sowie soziale Betreuung der Menschen mit Pflege- und Hilfebedarf. Therapeutische Bestandteile sind die aktivierende Pflege und Hilfen zur Rehabilitation. Ein noch neuer Bereich der Altenhilfe ist die Geriatrie[14] und Gerontopsychiatrie[15]. Finanzierung, Leistungsanforderungen und Qualitätsvorgaben zur professionellen Pflege gibt die Pflegeversicherung in §§ 11 Abs.1, 28 Abs.3 und 4 SGB XI vor. Zuständig ist außerdem §§1 Abs.2, 2 Abs.1 BSHG (vgl. Deutscher Verein 1997, S.22).

4.1. Häusliche Pflege

Die häusliche Pflege[16] meint die Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen in ihrem angestammten Lebensumfeld. Häusliche Pflege umfasst insbesondere die Grundpflege. Diese wird bei Anspruchsberechtigung im Rahmen der Pflegeversicherung gewährt. Je nach Pflegestufe kann ein bestimmtes Budget in Form von Geld- oder Sachleistungen in Anspruch genommen werden (vgl. Hesse-Schiller 1997, S.446). Weitere Leistungen nach dem PflegeVG sind Pflegehilfsmittel, Pflegekurse sowie die soziale Sicherung der Pflegepersonen (vgl. Grond 1995, S.11).

Im Rahmen der familiären Pflege wird häufig lange auf professionelle Hilfe verzichtet weil entweder keine professionellen Hilfen zur Verfügung stehen oder die Finanzierung dieser nicht gesichert ist beziehungsweise keine Kenntnis über

mögliche Hilfen sowie zu deren Finanzierung existiert. Oft bestehen Hemmungen von Seiten der Angehörigen, die dazu führen, dass auf Unterstützungsleistungen verzichtet wird. (vgl. Backes, Clemens 1998, S.278).

Beim Zustandekommen häuslicher Pflege[17] spielt ein bipolares Pflegemotiv eine Rolle: Auf der einen Seite besteht die Zuneigung[18] zur pflegebedürftigen Person, auf der anderen Seite existiert eine Verpflichtung[19] ihr gegenüber. Diese Verpflichtung kann sozial oder vertraglich begründet sein, zum Beispiel durch Ablehnung eines Pflegeheims durch den oder die zu Pflegende, dem Wunsch der gepflegten Person, die fehlenden Kapazitäten der infragekommenden Pflegeeinrichtungen oder fehlende finanzielle Möglichkeiten, einen Heimplatz zu bezahlen. Häusliche Pflege wird oft als Selbstverständlichkeit betrachtet, denn nach Meinung von zwei Drittel der Ärzteschaft und einem Drittel der deutschen Bevölkerung ist Altenpflege nach wie vor Familiensache. Eine Erwartungshaltung besteht insbesondere gegenüber Frauen, die 83% der Pflegepersonen stellen (vgl. Gräßel 2000, S.85f.).

Mit der Übernahme der Pflegerolle ergeben sich radikale Einschnitte in das tägliche Leben der pflegenden Person, so zum Beispiel Einschränkungen der Erwerbstätigkeit, Veränderungen der äußeren Erscheinung des Betroffenen durch die Erkrankung, Einschränkungen der Regenerationsmöglichkeiten der Pflegeperson sowie im sozialen Leben (vgl. Gräßel 2000, S.86).

Häusliche Pflege ist nicht selten defizitär. Dies liegt unter anderem an den hohen Anforderungen an die nicht professionellen Pflegepersonen ohne entsprechende Ausbildung, aber auch die häufig mangelhafte Versorgung und Unterstützung durch ambulante und teilstationäre Pflegedienste. Schwierige Familienstrukturen, zum Beispiel durch weniger Großfamilien mit intakten sozialen Netzwerken, abnehmende Haushaltsgrößen und sinkende Bereitschaft mit den Kindern zusammen wohnen zu wollen, können häusliche Pflege außerdem erschweren. Weiterhin spielen defizitäre Wohnverhältnisse[20] und die Struktur der sozialen und finanziellen Absicherung eine Rolle (vgl. Braun 1992; S.26).

4.2. Ambulante Pflege(dienste)

Um der Prämisse ambulanter vor stationärer Pflege nach §3 SGB XI genüge zu tun, ist die Verfügbarkeit ambulanter Pflegedienste Voraussetzung. Dazu zählen Sozialstationen und Pflegedienste privater Vereine, Gesellschaften oder Einzelpersonen (vgl. Wicke-Schuldt; Götz 1995, S.2ff.).

Ambulante Pflegedienste werden vorübergehend bei akuten Erkrankungen oder bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit im Wohnbereich der Betroffenen tätig. Zielgruppe[21] sind allein lebende ältere Menschen, Familien mit pflegenden Angehörigen und Haushalte älterer Ehepaare mit Pflegebedarf (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2001, S.110).

Abbildung 7: Inanspruchnahme ambulanter Dienste durch Hilfe- oder Pflegebedürftige

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Das Leistungsangebot der ambulanten Pflegedienste orientiert sich nach dem SGB V, SGB XI und BSHG, welche diese Dienstleistungen finanzieren. Wesentliche

Bestandteile der Unterstützungsleistungen sind die Behandlungspflege, Grundpflege sowie die Hauspflege[22] die die Leistungserbringer dem Kunden zuführen (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2001, S.110).

Ambulante Dienste stehen im Mittelpunkt des SGB XI und des politischen Interesses, da ein weiterer Ausbau dieser dem ansonsten notwendigen Auf- und Ausbau von stationären Einrichtungen entgegenzuwirken vermag und so Kosten eingespart werden können. Außerdem entspricht es dem überwiegenden Wunsch alter Menschen, ihren Lebensabend zu Hause zu verleben. Um dies sicherstellen zu können, ist die Festigung des Netzwerkes ambulanter Dienste von großer Wichtigkeit, denn die HelferInnen und PflegerInnen sind mobil und versorgen die Betroffenen in ihrer Häuslichkeit und unterstützen pflegende Angehörige (vgl. Streller-Holzner 1991, S.68). Träger der ambulanten Pflegedienste sind überwiegend freigemeinnützig. Zudem unterhalten auch privatwirtschaftliche Einrichtungen sowie öffentliche Träger ambulante Dienste (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2001, S. 108).

Die ambulante Pflege durch Sozialstationen sieht sich durch die Veränderung der Altersstrukturen und dem steigendem Pflegebedarf ihrer Klientel neuen Herausforderungen gestellt. Durch den steigenden Bedarf an Langzeitbetreuung über mehrere Monate und Jahre sehen sich die NutzerInnen dieser Dienste verschiedenen Schwierigkeiten ausgesetzt. Häufig kann der individuelle Bedarf an Versorgung weder qualitativ noch quantitativ durch ambulante Dienste gedeckt werden. Durch Personalmangel, Personalfluktuation und enge Zeitgrenzen besteht die Gefahr einer ungenügenden Versorgung. In Folge dessen kann eine stationäre Unterbringung sogar erst nötig werden (vgl. Garms-Homolová, Schaeffer 1992, S. 72f.). Hauptursachen dafür sind:

- Unbeständigkeit in Folge wechselnder Leistungserbringer
- Unbeständigkeit in Folge der Aufgabenteilung in der Betreuung
- Unbeständigkeit in Folge der Personalrotation
- Unbeständigkeit in Folge der Arbeitsorganisation der Sozialstationen
- Unbeständigkeit in Folge hoher Personalfluktuation (vgl. Garms-Homolová, Schaeffer 1992, S.74f.).

Dies macht deutlich, dass bei allen Vorteilen der ambulanten Pflege, die häusliche Versorgung nicht unter allen Umständen zu Hause aufrechterhalten werden kann und sollte. Ebenso ist auch die Versorgung durch Sozialstationen nicht für jeden geeignet oder zugänglich. Grenzen können durch ein Streben nach Sicherheit, fehlende soziale Netzwerke, defizitäre Wohnbedingungen sowie mangelnde Selbstversorgungsfähigkeit gegeben sein (vgl. Garms-Homolová, Schaeffer 1992, S.88f.). Hier wird die Wichtigkeit alternativer teilstationärer und stationärer Wohnmöglichkeiten deutlich.

4.3. Teilstationäre Altenhilfe

Diese Form der Altenhilfe ist das Bindeglied zwischen der ambulanten und stationären Versorgung alter Menschen. Sie bietet zeitliche befristete Vollversorgung für die Hilfe- und Pflegebedürftigen. Zu den teilstationären Einrichtungen zählen die Tagespflege, Kurzzeitpflege sowie Tageskliniken der Geriatrie und Gerontopsychiatrie (vgl. Backes, Clemens 1998, S.273).

4.4. Stationäre Altenhilfe

Die stationäre Pflege kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Zum einen gibt es die Versorgung kranker, hilfe- und pflegebedürftiger Menschen in stationärerer Akutversorgung, durch Krankenhäuser und Fachkliniken. Zum anderen die Versorgung in stationärer Langzeitversorgung, durch institutionalisierte Wohnformen für alte Menschen (vgl. Backes, Clemens 1998, S.272).

Bei schwerwiegenden Erkrankungen und Pflegebedürftigkeit werden die Betroffenen in Heimen zur stationären Langzeitversorgung untergebracht, wenn eine ambulante Versorgung nicht mehr ausreicht oder nicht im notwendigen Maß zur Verfügung steht. Zu diesen Einrichtungen gehören Wohn- und Pflegeeinrichtungen mit Service-, Betreuungs- und Pflegeangeboten sowie ärztlicher Betreuung. Im speziellen sind das die Altenwohnheime, Altenheime und Pflegeheime (vgl. Backes, Clemens 1998, S.272). Stationäre Pflege kann außerdem in der Kurzzeitpflege sowie in der Heimpflege erbracht werden (vgl. Grond 1995, S.11). In der Regel sind so genannte mehrstufige Einrichtungen, welche Wohnheim-, Altenheim- und Pflegeplätze für die älteren Menschen anbieten, verbreitet zu finden (vgl. Backes, Clemens 1998, S.272).

Resümee

Die Versorgungsstrukturen für hilfe- und pflegebedürftige alte Menschen können hierarchisch gestaffelt betrachtet werden und sind dementsprechend umfänglich. Beginnend bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Bekannte über die ambulante Versorgung zu teilstationären Angeboten bis hin zu stationären Einrichtungen für SeniorInnen. Mit stufenweisem Anstieg steigt die Versorgungssicherheit aber auch die Institutionalisierung der Angebote. Entsprechend den Bedarfen und Wünschen können diese Dienstleistungsangebote mit all ihren Vor- und Nachteilen in Anspruch genommen werden.

5 Wohnen im Alter

Nach Saup (2003, S.21) ist Wohnen „(…) der alltägliche Geschehensablauf im räumlich-sozialen Kontext der Wohnung und des Hauses (…)“. Alltag im Alter ist für die SeniorInnen vor allem Wohnalltag. Je älter ein Mensch ist, desto reduzierter stellt sich sein Aktionsradius dar. Auf Grund körperlicher, psychischer und sozialer Veränderungen verringert sich die Anzahl der von alten Menschen aufgesuchten Orte drastisch (vgl. Saup 2003, S.20).

Daraus folgt, dass vor allem die Wohnung mit den nächst angrenzenden Nachbarschaften das Hauptaktivitätsfeld älterer Menschen ist. Das trifft insbesondere auf Menschen zu, die einen höheren Hilfe- und Pflegebedarf haben, da sich ihr Lebensalltag besonders auf die Wohnung bezieht. Diese Entwicklung zu einer Fokussierung des Lebens auf die Wohnung ist auch bedeutsam für das Lebensgefühl und die Lebenszufriedenheit. Daher ist klar ersichtlich, welch wichtige Rolle das Wohnen im Alter auf das Wohlbefinden und damit auch auf die Gesundheit alter Menschen hat (vgl. Saup 2003, S.20f.).

Diese Darstellung zeigt, dass die objektiv und subjektiv erlebten Wohnbedingungen entscheidend für die Lebensqualität der SeniorInnen sind (vgl. Flade 1996, S.16).

Gerontologisch betrachtet sind spezifische Besonderheiten des Wohnens im Alter zu nennen:

- Durch alterstypische Kompetenzeinschränkungen sind Wohnen und Wohnumfeld von SeniorInnen besonders störungsanfällig
- Leben und wohnen im Alter verläuft weniger schnell, was bedeutet, dass Reaktionen auf Veränderungen langsamer vor sich gehen
- Der überwiegende Wunsch älterer Menschen, das vertraute Lebensumfeld und das eigene Heim so lange wie möglich zu erhalten
- Der Wohnraum von SeniorInnen weist deutliche biografische Umrisse auf
- Die Bindung an den vertrauten Wohnraum und die Verwurzelung in die Wohnumgebung im Alter ist besonders ausgeprägt
- Wohnen bedeutet Kontinuität der Lebensumstände
- Wohnung als Ort des Lebensrückblicks und Bilanzziehens
- Die Wohnung als letzter Ort der Lebensbiografie und Stätte des Sterbens (vgl. Saup 2003, S.23ff.).

Die Ansprüche an das Wohnen im Alter haben sich deutlich gewandelt. Es haben sich veränderte Erwartungshaltungen der SeniorInnen entwickelt:

- So lange wie möglich in der gewohnten Lebenswelt selbstständig wohnen wollen
- Es gibt immer mehr umzugsbereite ältere Menschen, die Neigung zum Umzug und Neues zu probieren ist bei über 55 Jährigen bei 20% der WohneigentümerInnen und 50% der MieterInnen gegeben. Insgesamt sind 65% aller Altershaushalte umzugsbereit, wobei diese Bereitschaft mit steigendem Alter wieder sinkt
- Es gibt einen wachsenden Bedarf an selbst bestimmten Wohnformen, da auch bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit fremdbestimmte Wohnformen wie in Heimeinrichtungen tendenziell abgelehnt werden. Etwa 80% der Pflegebedürftigen können sich ihren Lebensabend in einer Heimeinrichtung nicht vorstellen[23] (vgl. Kremer-Preiß, Stolarz 2003, S.8f.).

Die Bereitstellung von Pflegeplätzen, deren qualitative Ausstattung und quantitative Entwicklung ist ein wichtiger Punkt einer zukunftsorientierten sozialpolitischen Agenda (vgl. Braun 1992, S.1). Verschiedene Entwicklungsgesichtspunkte spielen bei der Bedarfszunahme und Bedarfslage institutionalisierter Wohnformen für SeniorInnen eine wichtige Rolle. Dazu gehört der Strukturwandel des Alters sowie der demografische Faktor mit einer steigenden Zahl der über 60 Jährigen, einhergehend mit wachsender Pflegebedürftigkeit und Multimorbidität dieser Gruppe. Des Weiteren ist die Hochaltrigkeit ein weiterer wichtiger Einfluss, denn mehr und mehr alte Menschen werden immer älter mit einer überproportionalen Zunahme der Hochaltrigkeit[24]. Außerdem ist die Feminisierung mit einem unausgeglichenen Geschlechterverhältnis durch die höhere Lebenserwartung der Frauen zu nennen. Drei Viertel aller über 75 Jährigen sind Frauen. Und schließlich die Singularisierung als weiterer Einfluss, durch die immer mehr Einpersonenhaushalte (durch Verwitwung, Scheidung oder Kinderlosigkeit), besonders bei Frauen zum typischen Lebensmodell werden. Diese lassen weniger häusliche Pflege zu als Mehrpersonenhaushalte, folglich leben in stationären Altenhilfeeinrichtungen überwiegend Frauen (vgl. Braun 1992, S.14ff.).

Die meisten älteren Menschen ziehen es vor, allein zu leben. Zwar wollen sie in räumlicher Nähe zu den Kindern leben, oftmals aber nicht mit ihnen zusammen (vgl. Hummel 1989, S.23). Auch aus diesem Grund wird die Versorgung durch Angehörige erschwert und ein Bedarf an institutionellem Wohnen wahrscheinlicher.

5.1. Entwicklung zu institutionalisierten Wohnformen

Derzeit ist ein stetig zunehmender Bedarf an speziellen Wohnformen mit unterschiedlichen Betreuungsangeboten für ältere Menschen zu beobachten. Ursache dafür ist vor allem die steigende Zahl an Altenhaushalten auf Grund der demografischen Entwicklung. Dies führt zu einer verstärkten Institutionalisierung des Altenwohnens (vgl. Kremer-Preiß, Stolarz 2003, S.7). Durch die Erhöhung der Zahl der alten und hochaltrigen Menschen, wird es im Jahr 2040 etwa 5,3 Millionen alte Menschen geben. Der Bedarf an institutionalisierten Wohnformen würde bei gleich bleibender Versorgungsrate von gegenwärtig 17% der Pflegebedürftigen von 505.000 auf 900.000 Plätzen steigen (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 1998, S.94).

Abbildung 8: Schätzung des Bedarfs bei gleich bleibendem Versorgungsgrad mit Heim- und Wohnplätzen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 1998, S.94f.)

Dieser zunehmende Bedarf wird unter anderem durch Veränderung gesellschaftlicher Werte und Normen verursacht. Ein zentraler Punkt ist hierbei Verringerung der häuslichen beziehungsweise familiären Pflege. Es stehen weniger Kapazitäten in der überwiegend praktizierten Familienpflege als bisher zur Verfügung. Das liegt zum Beispiel an der gefragten höheren Mobilität im Beruf (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 1994, S.1). Außerdem ist die steigende Berufstätigkeit von Frauen in diesem Zusammenhang zu nennen (vgl. Kremer-Preiß, Stolarz 2003, S.7). Ein weiterer Grund ist in dem Wandel von Werten und Normen zu sehen, es gibt einen steigenden Anteil nichtehelicher Lebensgemeinschaften. Daraus ergibt sich eine anzunehmende größere Instabilität des partnerschaftlichen Zusammenlebens. Das beeinflusst die Bereitschaft zur Betreuung und Pflege der Elterngeneration. Daraus resultiert somit ein Rückgang der Hilfeleistungen aus dem Familienkreis (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 1994, S.1). Es kann davon ausgegangen werden, dass das familiäre Pflegepotential bis 2040 auf 60% des heutigen Wertes absinken wird (vgl. Mai 2003, S.170).

Um der zunehmenden Singularisierung im Alter entgegen zu wirken, sind alternative Wohnformen gefragt, die gegenseitige Unterstützungsleistungen ermöglichen, aber Raum für Rückzug und Privatheit bieten. Daher gewinnen besonders Wohnformen an Bedeutung, die Versorgungssicherheit und Betreuung bei Bedarf sicherstellen, aber trotzdem ein selbst bestimmtes Leben im gewohnten Wohnumfeld ermöglichen (vgl. Weeber; Hörmle 1998, S.55).

5.1.1. Veränderung von Familien- und Haushaltsstrukturen

Durch die veränderten Familienstrukturen ist Pflege im Alter, nicht mehr wie bisher, selbstverständlich durch die Familie gesichert. Die Bereitschaft zur häuslichen Pflege durch Familienangehörige wird in den nächsten Jahren weiter sinken. Der Bedarf an professioneller Pflege zu Hause durch Sozialdienste aber auch in institutionalisierten Wohnformen wird daher steigen (vgl. Backes, Clemens 1998, S.51f.).

Die Anzahl an Drei- und Mehrpersonenhaushalten nimmt stetig ab, wohingegen es eine wachsende Zahl an Einpersonenhaushalten gibt. Ursache sind zum einen geringere Familiengrößen sowie die längeren Lebenszeiten. Diese Faktoren erhöhen die Wahrscheinlichkeit des Alleinlebens im Alter (vgl. Mai 2003, S.126). Es ist außerdem eine Zunahme der Zahl kinderloser Männer und Frauen zu verzeichnen.

Abbildung 9: Entwicklung von Kinderlosigkeit

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenAbbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Derzeit ist jede zehnte 60 Jährige bereits kinderlos. In 20 Jahren werden das ein Viertel, und in 30 Jahren ein Drittel aller Frauen sein, die das Rentenalter erreichen (vgl. Kremer-Preiß, Stolarz 2003, S.7). Ebenso steigt die Zahl allein erziehender Väter und Mütter.

Die Heiratsneigung sinkt, wohingegen die Scheidungszahlen seit den sechziger Jahren steigen. Eheähnliche Lebensgemeinschaften erfahren einen Zuwachs. Insgesamt ist eine wachsende Vielfalt an Lebensformen zu beobachten (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 1998, S.68).

Die Ein- und Zweipersonenhaushalte sind die zahlenmäßig bedeutsamsten Wohnformen für ältere Menschen. Allerdings wird deutlich, dass mit über 43% mehr Frauen als Männer (circa 14%) in Einpersonenhaushalten ihren Lebensabend verbringen. Das Zusammenleben anderer Familienmitglieder oder auch nichtverwandtschaftliche Wohnverhältnisse sind eher die Ausnahme. Die verwitweten, geschiedenen oder ledigen Personen leben meist allein. Bei hochbetagten Menschen tritt die Situation ein, dass sie oftmals ihre Angehörigen, wie Geschwister oder Kinder, überleben (vgl. Garms-Homolová, Schaeffer 1992, S.18).

Im Bedarfsfall können Männer häufig noch auf die Unterstützung ihrer Ehefrauen zählen, da die Lebenserwartung von Frauen höher als die von Männern ist, wohingegen Frauen im Bedarfsfalle in der Regel auf andere Unterstützungsnetzwerke neben dem Partner, der verstorben ist, ausweichen müssen. Drei Viertel aller Frauen über 70 Jahren leben auf Grund von Verwitwung oder anderer Ursachen allein (vgl. Garms-Homolová, Schaeffer 1992, S.18).

Durch die Abnahme des Hilfepotentials innerhalb der Familie kommt es zu einer Bedeutungszunahme der Einbindung in erweiterte soziale Netzwerke, z.B. in den Freundes- und Bekanntenkreis sowie Nachbarschaften (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 1998, S.II).

[...]


[1] Soweit nicht anders angegeben, meint die Bezeichnung SeniorInnen oder alte Menschen Personen über 60 Jahre.

[2] Menschen über 80 Jahre werden als hochaltrig bezeichnet.

[3] Multimorbide Menschen sind „Vielfachleidende (…), die gleichzeitig an mehreren Erkrankungen leiden“ (Schwarzer, Höhn-Beste 2000, S.191).

[4] Menschen jüngeren Alters sind stärker als die nächst Älteren vertreten.

[5] Die Anzahl junger Menschen nimmt gegenüber den Älteren ab.

[6] „Die Deutschen leben immer länger. Die Lebenserwartung steigt um etwa drei Monate pro Jahr, zweieinhalb Jahre in einer Dekade. Nach unseren Berechnungen wird die Hälfte der heute geborenen Babys das 100. Lebensjahr erreichen. (…) Vom gesellschaftlichen Standpunkt aus betrachtet, bedeutet das: Wenn die Menschen immer länger leben, wird ein immer größerer Anteil der Bevölkerung alt sein.“ (Schümann 2004, S. III).

[7] Die beschriebene Entwicklung ist in den Industrieländern der 1. Welt zu beobachten.

[8] Demenz ist eine schleichende und über Jahre fortschreitende Erkrankung, die die intellektuellen Fähigkeiten negativ beeinflusst und zum völligen Verlust dieser führt. Das können Gedächtnisstörungen mit einer Beeinträchtigung des Denkens, gestörtes Urteilsvermögen, Störung der höheren Hirnleistung sowie Persönlichkeitsstörungen sein (vgl. Klingenfeld 1999, S.27).

[9] Gesundheitsbegriff der WHO: „Gesundheit ist ein Zustand vollständigen physischen, seelischen und sozialen Wohlbefindens und nicht bloß die Abwesenheit von Krankheit und Gebrechen.“ (Oyen zit.n. WHO New York, 1946)

[10] Bewältigungsstrategien sind psychische Strategien des Umgangs mit Problemsituationen, handlungsschematische und pragmatische Reaktionen auf Krisen und veränderte Situationen im Verlaufe der Lebensgeschichte. Problemlösungsstrategien können allein angewandt werden, mit professioneller und nicht professioneller Unterstützung oder Organisierung der Hilfe (vgl. Pitzschke 1991, S.237).

[11] Zwar stehen heute überwiegend moderne Wohnungen, mit Innentoilette, Bad und zentraler Warmwasser- und Heizungsversorgung, zur Verfügung. Doch der Anteil an tatsächlich behinderten- und altengerechten Wohnungen ist nach wie vor gering. Derzeit sind maximal 10% der Wohnung von Hilfe- und Pflegebedürftigen behindertengerecht beziehungsweise altengerecht ausgestattet (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 1998, S.84).

[12] „(…), dass Pflegebedürftigkeit immer dann entsteht, wenn die Selbstpflegekompetenz aktuell oder auf Dauer eingeschränkt ist.“ (Fröhlich 2001, S.384).

[13] Die häufigsten Formen von Demenzen sind die primäre Demenz Typ Alzheimer, welche sich durch einen fortschreiten und irreversiblen Verlauf auszeichnet, sowie die vaskuläre Demenz, welche auf Erkrankungen der Hirngefäße zurückzuführen ist (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2001, S.56).

[14] Gerontologie stammt dem griechischen Wort geron, „alter Mensch“, ab, meint also die Wissenschaft vom Alter und Altern (vgl. Heinz 1997, S. 393).

[15] Fachgebiet biologischer, medizinischer, psychologischer und sozialer Alterungsvorgänge (Oesterreich, Grond 1997, S.393f.)

[16] „Pflege (ist) eine soziale Dienstleistung von Menschen für Menschen (…).“ (Fröhlich 2001, S.383).

[17] „Immerhin jede/r zweite Bundesbürger/in über vierzehn Jahre ist offenbar bereit, im Bedarfsfalle Angehörige zu Hause zu pflegen. (…) Die Bereitschaft zur Betreuung hängt allerdings für viele Menschen von den genaueren Umständen, genauer gesagt: „Das käme auf die Person an“.“ (Sozialmagazin 2004, S.7).

[18] Intrinsische Motivation der Pflegeperson

[19] Extrinsische Motivation der Pflegeperson.

[20] Die Wohnungen der Gruppe der 55-69 Jährigen weisen in rund 21% der Fälle bauliche Mängel auf, bei den SeniorInnen zwischen 70-85 Jahren ist das sogar bei etwa 25% der Fall (vgl. Kleiber u.A. 2003, S.29.)

[21] Die Zielgruppe ambulanter Pflegedienste lässt sich recht differenziert charakterisieren. Dabei handelt es sich in erster Linie um überwiegend alte und hochaltrige Menschen mit verhältnismäßig leichtem Betreuungsbedarf (Pflegestufe 1). Es handelt sich in der Mehrzahl um Frauen, die zu Hause versorgt werden. Bei den gesundheitlichen Einschränkungen handelt es sich zum größten Teil um multiple Funktionseinschränkungen (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2001, S. 111).

[22] Die Behandlungspflege umfasst Maßnahmen der Heilbehandlung zur Linderung von Erkrankungen. Im Rahmen der Grundpflege sollen körperliche, geistige und seelische Grundbedürfnisse befriedigt werden. Die Hauspflege meint die hauswirtschaftliche Versorgung der NutzerInnen (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2001, S.110).

[23] Die Akzeptanz traditioneller Heimeinrichtungen sinkt. Nach Expertenmeinung sind faktisch die meisten Heimbewohner umfreiwillig in die Einrichtung (Pflegeheim) gezogen (vgl. Kremer-Preiß, Stolarz 2003, S.8f.).

[24] Doppeltes Altern: durch medizinische Fortschritte werden Gesundheitsrisiken aufgefangen und kompensiert. Ein noch längeres und relativ gesundes Leben ist möglich, ebenso wie ein längeres Leben mit Krankheit und Behinderung. 12% der Menschen zwischen 65 und 68 Jahren leben mit einer Behinderung. Unter den 85 Jährigen sind es bereits 80%, die eine Behinderung haben (vgl. Braun 1992, S.14ff.).

Final del extracto de 155 páginas

Detalles

Título
Traditionelle und alternative Wohnformen für Seniorinnen und Senioren. Heimunterbringung oder betreutes Wohnen?
Universidad
Kiel University of Applied Sciences  (Soziale Arbeit und Gesundheit)
Calificación
1,0
Autor
Año
2004
Páginas
155
No. de catálogo
V57684
ISBN (Ebook)
9783638520577
ISBN (Libro)
9783640211517
Tamaño de fichero
1080 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Wohnformen, Seniorinnen, Senioren, Entscheidungsfindung, Heimunterbringung, Wohnen, betreutes Wohnen, Servicewohnen, Pflegeheim
Citar trabajo
Andrea Schulz (Autor), 2004, Traditionelle und alternative Wohnformen für Seniorinnen und Senioren. Heimunterbringung oder betreutes Wohnen?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/57684

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Traditionelle und alternative Wohnformen für Seniorinnen und Senioren. Heimunterbringung oder betreutes Wohnen?



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona