Landarbeiterleben in der Magdeburger Börde und in Altbayern im 19. Jahrhundert - Ein Vergleich


Term Paper, 2005

39 Pages, Grade: 1,3


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Gliederung der Arbeit

1. Einleitung: Forschungsstand und Vorgehensweise

2. Begriffliche Einordnung und Unterscheidung der Landarbeiterschaft
2.1. Der Gesindestatus
2.2. Der Tagelöhner
2.3. Zur Begriffsproblematik

3. Einige Vorbedingungen zur Behandlung der Entwicklung der Landarbeiterverhältnisse im 19. Jahrhundert
3.1. Politisch-geographische und -rechtliche Einordnung
3.1.1. Magdeburger Börde
3.1.2. Altbayern
3.2. Die Etablierung des Agrarkapitalismus in den Vergleichsgebieten
3.2.1. Magdeburger Börde
3.2.2. Altbayern

4. Arbeitsrecht und Arbeitsalltag: Die dienstherrliche Abhängigkeit der Landarbeiter
4.1. Das Gesinde
4.2. Die Tagelöhner

5. Die Lebenswelt des Landarbeiters
5.1. Wohnen, Essen und Kleidung
5.2. Sittlichkeit und Moral
5.3. Politisches und gesellschaftliches Protestverhalten

6. Schlusswort

Quellen- und Literaturverzeichnis

Anhang

Das 19. Jahrhundert ist ohne Frage das Jahrhundert der Veränderung, der tief greifenden Umwälzungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Das „bürgerliche“ Jahrhundert ist daher Gegenstand mannigfaltiger Betrachtung in historischer Lehre und Forschung. Themen wie die politische Emanzipation des Bürgertums, die Kapitalisierung des Wirtschaftslebens oder die Ablösung des Ständestaates und dessen Ersetzung durch die Klassengesellschaft bilden eine große Anzahl von Betrachtungsgegenständen, deren sich die Wissenschaft kontinuierlich gewidmet hat und widmet. Diesen gesellschaftlichen Entwicklungen immanent ist fernab der kontinuierlichen Betrachtung auch ein Gegenstand, der im schroffen Gegensatz zu vielen wissenschaftlich erschlossenen Themengebieten einen weitgehend unerforschten Bereich der deutschen, wenn nicht der europäischen Gesellschaftsgeschichte darstellt.

Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Frage der Lebens- und Arbeitsverhältnisse der Landarbeiter im deutschen Raum des 19. Jahrhunderts ist von verschiedenen Problemkonstellationen gekennzeichnet. Das gravierendste Problem stellt dabei ohne Zweifel die mangelhafte Quellenlage zu Lebens- und Arbeitsverhältnissen der „vergessenen Klasse“ dar. Dort, wo Schrifttum existiert, leistet diese oftmals nur einen recht geringen konstruktiven Beitrag zur historischen Beleuchtung dieses Bevölkerungsteils, da es sich dabei fast ausschließlich um Aussagen handelt, die über Landarbeiter und nicht von diesen selbst getätigt wurden. Material staatlicher Institutionen wie Kirchenberichte, Polizei- und Gerichtsakten sowie Kommentare zeitgenössischer Unternehmer oder Berichte diverser Landwirtschaftsvereine spiegeln einen Sachverhalt wider, der bei historischer Einordnung aufgrund subjektiver Färbung mit großer Vorsicht behandelt werden muss. Das beinahe vollständige Fehlen eigens verfasster schriftlicher Zeugnisse seitens dieser zahlenmäßig breiten Bevölkerungsschichten kann auch durch die dagegen recht zahlreich vorliegende Menge an später getätigten Zeitzeugenberichten zumindest für die Zeit des 19. Jahrhunderts nicht kompensiert werden. Somit bleibt eine regional übergreifende wissenschaftlich fundierte Behandlung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Landarbeiter im „bürgerlichen Jahrhundert“ ein Desiderat der historischen und volkskundlichen Forschungsarbeit.

Der eigentliche Anfang einer ernsthaften, weil wertneutralen Auseinandersetzung mit dieser spezifischen Thematik und daher richtungweisend für weitere hilfreiche Beiträge liegt denn auch nicht vor 1891, als eine Enquête des Vereins für Sozialpolitik unter der Mitarbeit so bedeutender Nationalökonomen wie Max Weber, Gustav Schmoller und Adolph Wagner

unter Heranziehung der Methoden der empirischen Sozialforschung die Verhältnisse der Landarbeiter Deutschlands untersuchten. Daran schlossen sich in der Folgezeit zahlreiche regionale Untersuchungen an, teils auf eigene Initiative hin, teils in Auftrag der Landesregierungen, die jedoch mit der Unzulänglichkeit einer kaum validen überregionalen Vergleichbarkeit behaftet sind.[1]

Ein hierfür bestehender Grund erklärt sich durch eine begriffliche Divergenz, welche auch heute noch die historische Betrachtung erschwert. Ein anderer Grund liegt in der historischen Tatsache der regional unterschiedlich ablaufenden sozialökonomischen Entwicklungen, von denen die Landbevölkerung erfasst wurde. Daher muss ein regionaler Vergleich, wie er in vorliegender Arbeit anhand einer Analyse der Arbeits- und Lebensverhältnisse der Landarbeiter in der Magdeburger Börde und im Altbayern des 19. Jahrhunderts erfolgt, unterschiedliche geographische, demographische, politisch-rechtliche und nicht zuletzt traditional-gesellschaftliche Rahmenbedingungen, vor allem aber auch die regionalen ökonomischen Spielarten der Etablierung der kapitalistischen Wirtschaftsweise in den behandelten Gebieten berücksichtigen, da diese Merkmale nicht nur für die Entwicklung der sozialen Gegebenheiten der Landarbeiter eine maßgebliche Rolle einnehmen, sondern eben auch in ihrem Zusammenwirken die Ursache für etwaige Gemeinsamkeiten und Unterschiede ausmachen, was herauszustellen den Kern der Arbeit bilden soll.

Deshalb wird, nachdem zunächst die begrifflichen Dimensionen des Betrachtungsfeldes geklärt und eine einführende Beschreibung der verschiedenen Gruppierungen innerhalb der Landarbeiterschaft unternommen werden soll, Einiges zu diesen Spezifika gesagt werden, begleitet von einer geographischen Eingrenzung der beiden Untersuchungsgebiete. Im Anschluss daran werden in einem weiteren Punkt die Arbeitsverhältnisse der Landarbeiterschaft in der Magdeburger Börde und im Altbayern des 19. Jahrhunderts in den Fokus rücken. Etwaige Veränderungen sollen dabei vergleichend dargestellt und eingeordnet werden. Gleiches gilt für ein damit aufs engste verknüpfte Betrachtungsfeld, die Lebens-bedingungen der Landarbeiterschichten, welche sich über das Wohnen, die Kost, das Kleiden, die Sitten und Gebräuche erstrecken. Dies soll schließlich die Frage implizieren, ob und inwieweit hier von einer Verbürgerlichung der ländlichen Unterschichten die Rede sein kann und ferner, ob soziale Emanzipation sowie politische Partizipation stattgefunden haben.

Eine abrundende Schlussbetrachtung soll das Behandelte nochmals aufgreifen und in den Kontext der Durchsetzung der agrarkapitalistischen Wirtschaftsform einordnen, sodass eine plausible Antwort auf die Frage nach Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Arbeits- und Lebensverhältnisse der Landarbeiter in den behandelten Gebieten im 19. Jahrhundert gegeben werden kann.

Bei all jenem soll jedoch nicht unerwähnt bleiben, dass aufgrund des bereits genannten Mangels an zuverlässigen Quellen und an vorhandener Literatur zum einen auf beiden n Lücken bestehen bleiben müssen. Zum anderen nimmt die zur Analyse der Magdeburger Börde vorhandene Literatur von Hainer Plaul und Hans-Jürgen Rach, die in den 70er Jahren verfasst wurde, in ihrer Beurteilung eine zum Teil politisch konforme Haltung gegenüber der damals betriebenen politisierenden DDR-Historiographie ein, was sich jeweils in stark ideologischer, marxistisch-sozialistisch gefärbter Analytik ergibt. Es versteht sich hierbei von selbst, dass der Kontrast zur literarischen Reflexion über die altbayerischen Landarbeiterverhältnisse, ihrerseits nicht frei von verharmlosender Darstellung des Landarbeiterdaseins, mitunter doch sehr stark ausfällt, da Gleiches oft sehr unterschiedlich bewertet wird.

2. Begriffliche Einordnung und Unterscheidung der Landarbeiterschaft

Begriffe wie die des „Tagelöhners“, des „Gesindes“ oder der „Dienstboten“ stehen als nicht klar voneinander abgegrenzte Überbegriffe, denen je nach regionaler quantitativer Ausprägung verschiedene soziale Untergruppierungen zugeordnet werden, was selbst eine klare Abgrenzung zu städtischem Dienstpersonal erschwert. Als zusätzliches Erschwernis erweist sich die zum Teil unterschiedliche Benennung dieser Untergruppierungen, die hinsichtlich der regionaltypischen sprachkulturellen Prägungen besteht.

2.1 Der Gesindestatus

Hilfreich kann einführend ein vergleichsweise präziser Eintrag in der Allgemeinen Encyklopädie von 1857 sein, der auf den Begriff des „Gesindes“ unter gleichnamigen Stichwort wie folgt eingeht: „Zu dem Gesinde – dem Dienstgesinde oder den Dienstboten – (…) gehört heutzutage Jeder, der zufolge eingegangenen Vertrages – des Gesinde=oder

Dienstbotenvertrages – einem Anderen, nämlich der Dienstherrschaft, dem Dienst=oder Brodherrn, mit Unterordnung unter dessen hausherrliche Gewalt, eine längere, durch Gesetz oder Uebereinkunft festgesetzte, ununterbrochene Zeit hindurch gewisse, nur der Gattung nach bestimmte, im Uebrigen vom Bedürfnisse des Hauswesens der Dienstherrschaft abhängige, den Haushalt, die Wirthschaft oder die Kinderpflege betreffende, körperliche oder Aufsichtsdienste gegen Kost und gewöhnlich auch gegen Lohn zu leisten hat.“[2] Charakteristische Merkmale des Gesinde- bzw. Dienstbotenstatus’ bilden demnach ein längeres Arbeitsverhältnis mit befristetem Vertrag, die Unterordnung unter die Gewalt der Dienstherrschaft sowie die zeitlich ungemessene Arbeitsleistung.

Hermann Heidrich verweist in seinem Beitrag zur süddeutschen Landarbeiterschaft auf eine strukturelle Divergenz hinsichtlich der Charakterisierung des Gesindestatus’ zwischen dem süddeutschen, dem hessischen, dem österreichischen Raum und dem Rheinland einerseits, und den nördlichen und östlichen Gebieten des deutschsprachigen Raumes andererseits. In erstem Fall „behält der Gesindestatus den Charakter einer Durchgangs- und Übergangsstufe, und ist mithin geprägt durch altersspezifische Kriterien.“[3] Im Einklang damit beschreibt die Literatur zum altbayerischen Raum das Gesinde als 12- bis 35 jährige Söhne und Töchter von Kleinbauern, Häuslern und Tagelöhnern bzw. der je nach Region begrifflich verschieden unterteilten ländlichen Arbeiterschichten. Die Arbeit der Knechte und Mägde, die sie bei den Bauern verrichteten, beruhte im 19. Jahrhundert auf Geld- oder Naturalentlohnung – oft in Kombination – und einem überwiegend mündlich geschlossenen Vertragsverhältnis, das im Allgemeinen auf ein Jahr befristet war. In diesem Zeitraum wohnten, aßen und schliefen sie im Hause der Dienstherrschaft. Der Gesindedienst war demnach ein typisches Phänomen der Landarbeit, eine zeitlich eingegrenzte Arbeits- und Lebenserfahrung der ländlichen Unterschichtenjugend zwischen Kindes- und Heiratsalter. Denn die Heirat stellt in den meisten Fällen den Endpunkt dieser Tätigkeit dar, da die ökonomischen Bedingungen der bäuerlichen Betriebe keine Aufnahme von Familien oder Eheleuten erlaubten. Ihr ungebundener Status war daher ein entscheidendes Kriterium für eine etwaige Anstellung.[4]

Die Literatur zur Magdeburger Börde geht im Gegensatz zu besagter regionaler Divergenz hinsichtlich der Strukturierung des Gesindestatus’ auf ganz ähnliche Ausprägungen und Kriterien ein, verweist jedoch darauf, dass vor allem im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts auch verheiratetes Dienstpersonal – in erster Linie Männer – für den landwirtschaftlichen Gesindedienst rekrutiert wurden. Diese unterhielten dabei jedoch einen eigenen Hausstand in eigens für sie von der Dienstherrschaft bereitgestellten Wohnungen oder lebten zur Miete in Häusern kleinerer Bauern oder anderer Landarbeiter mit Hausbesitz, was ihre zeitgenössische Einordnung als „Einlieger“, also Mieter, erklärt. Folglich kann hier ein derartiges Gesindeverhältnis nicht mehr als Durchgangsstadium bezeichnet werden, sondern als ein zeitlich weiter reichender, kontinuierlicher Dauerzustand.[5]

2.2. Die Tagelöhner

Die zweite traditionell vorhandene Gruppe von Landarbeitern, sowohl im deutschen Kulturraum als auch innerhalb der beiden Untersuchungsgebiete stellen die Tagelöhner. Die Charakteristika, die für das Gesinde verwendet wurden, können für sie nicht gelten. Denn Wohn- und Arbeitsverhältnis stehen mit Ausnahme des ebenfalls überwiegend ledigen Familienstandes dem der Knechte und Mägde diametral entgegen. Weder die Hausgemeinschaft mit dem Dienstherren existierte hier, noch ein längerfristig angelegtes Arbeitsverhältnis. Ihrer Titulierung entsprechend bildete die Übernahme kurzfristiger Tages- oder Wochenarbeiten mit unmittelbar erfolgender Geld- oder Naturalentlohnung das zentrale Merkmal dieser Landarbeiterschicht, die nicht selten einer zusätzlichen handwerklichen Tätigkeit nachging.

Die Literatur zu (Alt)bayern subsumiert in ihrer begrifflichen Reichweite des Tagelöhners alle Landarbeiter, die nicht in einem festen, sprich kontraktgebundenen Arbeitsverhältnis stehen, geht aber streckenweise auf verschiedene Untergruppierungen ein. So ist bei Schnorbus für Bayern eine Zwei-Gruppen-Einteilung vorhanden. Hier kommt das Klassifikationsmerkmal des „Besitzstandes“ zum tragen. Demnach verfügten die so genannten „Gütler“, „Häusler“ und „Söldner“ über eigenes Land, das aber nicht zur Ernährung der eigenen Familie ausreichte und sie daher zum zusätzlichen Verdienst bei Bauern oder Gutsbesitzern zwang. Die zweite Untergruppierung bildet die Schicht der

landlosen Tagelöhner ohne Haus- und Grundbesitz, „Heuerlinge“ genannt, die vornehmlich auf gutsherrlichen Betrieben Verwendung fanden[6], für Bayern jedoch zahlenmäßig kaum ins Gewicht fallen, da dort der Gutsbesitz eine marginale Erscheinung war.[7]

Weitgehend differenzierter, aber auch komplizierter stellt sich der Begriff des Tagelöhners bei den Untersuchungen zur Magdeburger Börde dar. Grund für letzteres ist seine konträre Aufsplitterung seitens der beiden Autoren, die sich generell an den Besitztumsverhältnissen orientiert und somit in dem Maße variiert, wie jene Verhältnisse sich im Laufe des 19. Jahrhunderts änderten. Letztlich ist aber gerade wegen dieser Trennung auch hier von landbesitzenden wie landlosen Tagelöhnern, meist als „freie Landproletarier“ bezeichnet, die Rede. Davon abgesehen findet der Begriff des „Deputatlandarbeiters“ innerhalb der Börde-Literatur Verwendung, womit ein „Drescher“ mit etwas Land sowie Ernte- und Geldanteilen gemeint ist.

2.3. Zur Begriffsproblematik

Es muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass sich die begriffliche Differenzierung der Landarbeiterschaft dort problematisch gestaltet, wo ihre Kategorisierung allein nach dem Kriterium „Besitzstand“ unternommen wird. Es ist festzustellen, dass dies zu keiner Trennung, sondern zur Überschneidung der verschiedenen Arbeitsformen und folglich zu einiger Verwirrung führt. Gleiches gilt auch im Hinblick auf die besitzbegriffliche Trennung der Landarbeiterschaft gegenüber der Bauernschaft. Während beispielsweise innerhalb der Börde-Literatur der Autor Rach so genannte „Klein-Kossaten“ als „Landarmut mit Haus und kleinem Landbesitz“[8] bezeichnet, schlägt Plaul dagegen diese der Bauernschaft zu. Lediglich ehemalige, ins Landproletariat abgerutschte Klein-Kossaten nehmen ihm zufolge den Status der Landarbeiterschaft an.[9] Darüber hinaus führt die gesellschaftliche Herkunft der Landarbeiter dieser Vorgehensweise einen gravierenden Nachteil vor Augen, da etwa das Gesinde, also Mägde und Knechte, sich realiter zuhauf aus der Bauernschaft rekrutierten, und diese Personen im Allgemeinen ihrer Arbeit im Jugendalter nachgingen, um später oft einen eigenen Hof zu bewirtschaften. Daher erscheint eine kombinierte Einteilung

nach den Merkmalen des Besitzstandes und der Wohn- und Arbeitsverhältnisse bei der Differenzierung sowohl zwischen Bauern und Landarbeiter als auch innerhalb der Landarbeiterschaft angebrachter, um letztlich auch verdeutlichen zu können, dass auch genannte Klein-Kossaten auf beiden n verortet werden können. Jedoch bemerkt Plaul bei seiner Einordnung der Häusler, dass „im Einzelfall eine genaue und eindeutige Zuordnung oft sehr schwierig, wenn nicht gar unmöglich“[10] ist. Der Grund hierfür ist denn auch im Kontext zum verwendeten Quellenmaterial und dessen immanenter historisch-zeitgenössischer Begriffsverwirrung zu finden.

Während Rach drei Besitzkategorien der Landarbeiterschaft in toto anführt, spricht Plaul von derer vier[11]. Anders die Untersuchungen zum altbayerischen Gebiet: hier werden aufgrund der strikten Unterscheidung zwischen Gesinde und Tagelöhnern begriffsanalytische Probleme weitgehend umgangen. Lediglich die Tätigkeitsform im Sinne der arbeits-rechtlichen Bedingungen sowie das Kriterium der Wohnverhältnisse fallen hier ins Gewicht.

Betrachtet man dagegen, inhaltlich dem Eintrag der Allgemeinen Encyklopädie folgend, etwa die Beschreibungen der Arbeits- und Lebensverhältnisse des Gesindes in beiden Regionen, so stellt sich doch eine größere Ähnlichkeit heraus, als dies die begrifflichen Kategorisierungen vermuten lassen.

3. Einige Vorbedingungen für die Entwicklung der Verhältnisse

der Landarbeiterschaft im 19. Jahrhundert

Um die Arbeits- und Lebensverhältnisse der Landarbeiter sinnvoll vergleichen zu können, ist es unumgänglich, die Umwelt, in der sie sich bewegten, zu betrachten. Nur so sind etwaige Unterschiede plausibel zu machen und ein wertvoller Einblick zu garantiere. Dabei können jedoch in diesem Fall nicht sämtliche Details und regionale Spezifika berücksichtigt werden, da dies den Rahmen der Arbeit bei weitem übersteigen würde. Daher soll im Weiteren auf die wichtigsten Bedingungen, unter denen sich das Landarbeiterleben im Deutschland des „bürgerlichen Jahrhunderts“ entwickelte, eingegangen werden.

3.1. Politisch-geographische und -rechtliche Einordnung

Beide Gebiete unterstanden zu Beginn des Jahrhunderts dem napoleonischen Einfluss. Ihre politischen Entwicklungen in dieser Zeit sind nicht ohne dieses französische Element zu erklären, denn die Reformen im Zeichen von Mediatisierung und Säkularisierung standen mit der neuen, sozialrevolutionären französischen Politik in unbedingtem Zusammenhang. Und das gilt auch für die Agrarreformen wie der Bauernbefreiung, die einen Teil der Stein-Hardenbergschen Reformpolitik in Preußen ausmacht, und auch in Bayern von Staatskanzler Montgelas angegangen wurde.

3.1.1. Magdeburger Börde

Doch zuerst die Magdeburger Börde: Dieser geographische Raum erstreckt sich von der Elbe und der Stadt Magdeburg rund 40 Kilometer nach Westen, 20 Kilometer nach Norden und 35 Kilometer nach Süden; als begrenzende Ortschaften können Haldensleben im Norden, Oschersleben im Westen, Stassfurt im Süden und Magdeburg im Osten bzw. Schönebeck im Südosten genannt werden.

Ende des 18. Jahrhunderts dem Königreich Preußen zugehörig, wurde die protestantisch geprägte Magdeburger Börde 1807 dem neu gegründeten Königreich Westfalen einverleibt, nach dem Ende der Napoleonischen Ära jedoch wieder preußisch und blieb es als Teil der Provinz Sachsen für den Rest des Untersuchungszeitraumes.[12] Im Zuge der Stein-Hardenbergschen Reformpolitik wurden die Rechtsakte der ehemals westfälischen Regierung weitgehend übernommen und anstelle des seit 1807 gültigen Code Napoléon das „Allgemeine Preußische Landrecht“ wieder eingeführt. Schließlich wurde 1820 auch der agrarische Sektor an die restpreußischen Rechtsverhältnisse angeglichen.[13]

3.1.2. Altbayern

Das altbayerische Gebiet bildete 1806 das Kernland des neu begründeten Königreichs Bayern, das nach dem Wiener Kongress unter territorial veränderten Bedingungen erhalten blieb. Politisch-geographische Bestandteile Altbayerns sind die heutigen Regierungsbezirke

[...]


[1] Axel Schnorbus: Die ländlichen Unterschichten in der bayerischen Gesellschaft am Ausgang des 19.

Jahrhunderts, in: Ebd.: Arbeit und Sozialordnung in Bayern vor dem Ersten Weltkrieg, S. 825f.

[2] Zit. nach: Allgemeine Encyklopädie 1857, S. 236.

[3] Hermann Heidrich: Mägde – Knechte – Landarbeiter. Zur Geschichte einer schweigenden Klasse,

in: Ebd. (Hrsg.): Mägde – Knechte – Landarbeiter, Arbeitskräfte in der Landwirtschaft in Süddeutschland, S.30.

[4] Ebd., S. 31; Schnorbus, S. 840.

[5] Hainer Plaul: Landarbeiterleben im 19. Jahrhundert, S. 92.

[6] Schnorbus, S. 834.

[7] In Altbayern liegt die Zahl gutsherrlicher Betriebe nochmals niedriger als dies für Gesamtbayern der Fall ist. Vgl. Punkt 3.2.2.

[8] Rach: Bauernhaus, Landarbeiterkaten und Schnitterkaserne, S. 5.

[9] Plaul, S. 94.

[10] Zit. nach: Ebd., S. 97.

[11] Die Gruppe der Saisonarbeiter wurde jeweils nicht mitgezählt.

[12] Rach, S. 1.

[13] Plaul, S. 34.

Excerpt out of 39 pages

Details

Title
Landarbeiterleben in der Magdeburger Börde und in Altbayern im 19. Jahrhundert - Ein Vergleich
College
Dresden Technical University  (Institut für Geschichte)
Course
Hauptseminar: Bürgertum im 19. Jahrhundert
Grade
1,3
Author
Year
2005
Pages
39
Catalog Number
V57848
ISBN (eBook)
9783638521758
ISBN (Book)
9783640506200
File size
569 KB
Language
German
Notes
Diese Arbeit ist der einzig mir bekannte Regionalvergleich der Lebens- und Arbeitsverhältnisse der Landarbeiterschaft im Deutschland des 19. Jahrhunderts. Darüber hinaus existieren eine Fülle von Regionalstudien zum Thema bzw. allgemeine, überregionale Abhandlungen.
Keywords
Landarbeiterleben, Magdeburger, Börde, Altbayern, Jahrhundert, Vergleich, Hauptseminar, Bürgertum, Jahrhundert
Quote paper
Christian Körber (Author), 2005, Landarbeiterleben in der Magdeburger Börde und in Altbayern im 19. Jahrhundert - Ein Vergleich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/57848

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