Die EU-Osterweiterung unter Betrachtung ausgewählter ordnungspolitischer Aspekte


Term Paper, 2006

32 Pages, Grade: 2,3


Excerpt


Gliederung

1. Einleitung

2. Chronologie der EU-Osterweiterung

3. Aufnahmekriterien des EU-Beitritts

4. Ausgewählte ordnungspolitische Aspekte der EU-Osterweiterung
4.1 Strukturpolitik
4.1.1 Entwicklung in der EU-
4.1.2 Anforderung an die Beitrittskandidaten
4.1.3 Reformen der Strukturpolitik
4.1.3.1 Szenario „Status Quo EU-27“
4.1.3.2 Szenario „Moderate Reform EU-27“
4.1.3.3 Szenario „Entschiedene Reform EU-27“
4.2 Arbeitsmarktpolitik
4.3 Agrarpolitik

5. Probleme und Chancen der EU-Osterweiterung
5.1 Soziale Probleme der EU-Osterweiterung
5.2 Staatsrechtliche Aspekte der EU-Osterweiterung

6. Die EU-Osterweiterung aus Sicht des Sachverständigenrates

7. Fazit

8. Literaturangaben

1 Einleitung

In dieser Hausarbeit beschäftigen wir uns mit der EU-Osterweiterung unter Betrachtung ausgewählter ordnungspolitischer Aspekte.

Zunächst befassen wir uns in Kapitel 2 mit der Chronologie der Osterweiterung. Darin werden die Etappen der einzelnen Beitrittskandidaten auf dem Weg in die Europäische Union beschrieben. Die Aufnahmekriterien des EU-Beitritts werden in Kapitel 3 erläutert.

In Kapitel 4 werden ausgewählte ordnungspolitische Aspekte am Beispiel der Strukturpolitik, Arbeitsmarktpolitik und der Agrarpolitik zum Zeitpunkt vor dem 01. Mai 2004 dargestellt.

Anschließend gehen wir auf Probleme und Chancen der EU-Osterweiterung in Kapitel 5 ein. Genauer werden dabei soziale und staatsrechtliche Aspekte untersucht.

Der Bezug zum Sachverständigenrat wird in Kapitel 6 hergestellt, bevor wir in Kapitel 7 mit einem kurzen Fazit abschließen.

2 Chronologie der Osterweiterung

Die Osterweiterung der Europäischen Union (EU) gestaltete sich zunächst als ein langwieriger Prozess. Anfangs war die EU bestrebt Osteuropas Transformation durch Liberalisierung des Handels, durch Finanzhilfen und durch politischen Dialog zu unterstützen. Das Bestreben der osteuropäischen Länder nach einer vollwertig berechtigten Mitgliedschaft versuchte die Europäische Gemeinschaft jedoch aufzufangen und die damit entstehenden Probleme durch Vertagung zu verdrängen.

Im Juni 1988 gab es die erste Annäherung zwischen der damaligen Europäischen Gemeinschaft (EG) und Osteuropa. Die „Gemeinsame Erklärung über die Aufnahme offizieller Beziehungen“ wurde zwischen der EG und dem Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) unterzeichnet. Die Erklärung war von wichtiger Bedeutung, da somit Handelsverträge zwischen der EG und den einzelnen RGW-Staaten geschlossen werden konnten. Die osteuropäischen Länder wurden bis dahin beim Zugang zum EG-Markt als Handelspartner nachrangig behandelt. Handelsabkommen wurden oft mit anderen Staaten abgeschlossen.

Ebenfalls wurden im gleichen Jahr Handels- und Kooperationsabkommen mit den Ländern Ungarn und der Tschechoslowakei abgeschlossen. Entsprechende Abkommen unterzeichnete die EG mit weiteren RGW-Staaten in den darauf folgenden beiden Jahren.

Zu einer beschleunigt vorangetrieben Marktöffnung gegenüber Osteuropa kam es seit dem Herbst 1989. Im Dezember 1989 richtete die EU das so genannte PHARE-Programm zur finanziellen und technischen Unterstützung der Länder Mittel- und Osteuropas ein

Als nächste Etappe auf dem Weg zur Osterweiterung zählte der Abschluss von Assoziierungsabkommen, den so genannten Europa-Abkommen. Aufgrund des Umbruches in Osteuropa, es fand ein Systemwechsel hin zu Demokratie und Marktwirtschaft statt, bot die EG ihren Partnern Europa-Abkommen an. Diese sollten die Basis für qualitativ neue Kooperationsbeziehungen bilden. Mit den Ländern Ungarn, Polen und der Tschechoslowakei bildete die Europäische Gemeinschaft die ersten Europa-Abkommen im Dezember 1991 und ersetzte damit die Handels- und Kooperationsabkommen. Danach schloss man mit Rumänien, Bulgarien, der Tschechischen Republik und der Slowakischen Republik zwei Jahre später die nächsten Europa-Abkommen ab. 1995 wurden dann die baltischen Länder in den Kreis der Partnerländer aufgenommen. Zum Schluss folgte die Unterzeichnung des Europa-Abkommens mit Slowenien 1996.

Da im Falle Ungarns und Polens beispielsweise das Ratifizierungsverfahren mehr als zwei Jahre dauerte, wurden die handelspolitischen Teile des Europa-Abkommens mit den Visegrad Staaten, Rumänien und Bulgarien vorzeitig durch Interimsabkommen in Kraft gesetzt. Mit den baltischen Staaten wurde hingegen ein Freihandelsabkommen geschlossen.

Das Europa-Abkommen war für die osteuropäischen Länder von wichtiger Bedeutung. Die Europäische Union verpflichtete sich ihren Markt schneller zu öffnen als die Partnerländer. Folge dieser asymmetrischen Handelsliberalisierung war, dass bis Anfang 1997 die Einfuhrzölle auf Industriegüter weitestgehend abgebaut werden konnten. Ebenso baute man die mengenmäßige Beschränkung auf Textilimporte bis Ende 1997 ab. Jedoch blieb die Handelsliberalisierung auf dem Agrarmarkt aus. Die Reformen auf dem Agrarsektor, wie beispielsweise die Zugeständnisse der EU zur Erleichterung von Agrarimporten, fielen sehr gering aus. Ebenso gingen die Assoziierungsabkommen nur soweit, dass sie den verbündeten Ländern nur eine „unverbindliche Beitrittsperspektive“[1] boten.

Deshalb ereignete sich bereits im Juni 1993 eine Wende im Erweiterungsprozess. Der Europäische Rat von Kopenhagen hatte sich entschlossen, allen verbündeten mittel- und osteuropäischen Staaten (MOE-Staaten) den Beitritt zu ermöglichen. Gleichzeitig legte der Europäische Rat die Vorrausetzungen zum Beitritt fest.

Ein Jahr später verabschiedete der Europäische Rat von Essen die so genannte „Heranführungsstrategie“[2]. Sie sollte die „MOE-Staaten schrittweise auf ihre Eingliederung in den Binnenmarkt im Wege einer stufenweisen Übernahme der Binnenmarktregelungen der Union vorbereiten“[3]. Als Schlüsseldokument der Strategie galt das Weißbuch. Das Weißbuch mit dem Titel „Vorbereitung der assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas auf die Integration in den Binnenmarkt der Union“ legte die Kommission dem Europäischen Rat von Cannes im Juni 1995 vor. Das Buch sollte den assoziierten Ländern bei der Angleichung ihrer Rechtsvorschriften an den Bestand des Binnenmarktrechtes als eine Art Leitfaden hilfreich sein.

Als eine weitere Etappe stellte sich die Agenda 2000 heraus. Vier Wochen nach dem Gipfel von Amsterdam im Juli 1997 veröffentlichte die Kommission das Dokument Agenda 2000. Die Agenda 2000 sah eine Strategie zur Vorbereitung der EU auf die Osterweiterung vor und gab Stellungnahmen zu den Beitrittsanträgen der verbündeten MOE-Staaten ab. Die Stellungnahme stützte sich auf die Kopenhagener Kriterien, insbesondere die Fähigkeit den aquis communautaire übernehmen zu können. Daraus folgend sollte die EU, laut Empfehlung der Kommission, mit Ungarn, Polen, Estland, der Tschechischen Republik und Slowenien über deren Beitritt verhandeln. Die dabei nicht berücksichtigten beziehungsweise zurückgestellten Länder kritisierten teilweise heftig die Empfehlungen der Agenda 2000. Dadurch kam es zu Vorschlägen der Kommission für eine Anpassung der gemeinsamen Agrarpolitik, der Strukturpolitik und der Gemeinschaftsfinanzen.

„Die entscheidende Weichenstellung für Beitrittsverhandlungen wurde vom Europäischen Rat in Luxemburg im Dezember 1997 vorgenommen mit dem Beschluss, am 30. März 1998 einen alle assoziierten MOE-Staaten und Zypern umfassenden Beitrittsprozess einzuleiten.“[4] Mit Zypern und mit den von der Kommission vorgeschlagenen fünf MOE-Staaten sollten in Form von bilateralen Regierungskonferenzen Verhandlungen aufgenommen werden.

Im März 1999, mit den Beschlüssen des Berliner Gipfels zur Agenda 2000, einigten sich die Staats- und Regierungschefs auf ein Reformpaket zur Sicherung der Finanzierbarkeit der Osterweiterung.

Aufgrund des Kosovo Krieges entschloss der Europäische Rat in Helsinki im Dezember 1999 sich jedoch zu einem Umschwung in der Osterweiterung. Jetzt sollten auch mit Bulgarien, Rumänien, der Slowakei, Lettland, Litauen und Malta Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden. Die Türkei wurde gleichfalls in den Kreis der anerkannten Beitrittskandidaten aufgenommen.

Ein Jahr später, nämlich im Dezember 2000, wurde formell der Weg mit Hilfe einer Reform der Institutionen geebnet. Der Vertrag von Nizza hatte die Reform beschlossen, die aber bereits eine Nachbesserung im Jahr 2004 vorsah.

Auf einen gemeinsamen Finanzplan für die Erweiterung verständigte sich der Europäische Rat in Brüssel im Oktober 2002 und schloss dann die Verhandlungen auf den Gipfel von Kopenhagen mit den acht assoziierten MOE-Staaten sowie mit Zypern und Malta ab.

Am 16. April 2003 wurden die zehn Beitrittsverträge feierlich unterzeichnet und die Länder Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern traten am 01. Mai 2004 in die Europäische Union ein.

Mit Bulgarien und Rumänien unterzeichnete die EU am 25. April 2005 in Luxemburg Beitrittsverträge. Der Europäische Rat von Kopenhagen hat für eine EU-Mitgliedschaft Bulgariens und Rumäniens das Jahr 2007 als politisches Zieldatum genannt.

Anhand der Tabelle „Wege zum Beitritt“ werden die einzelnen Etappen der Beitrittsverhandlungen mit den Beitrittskandidaten nochmals sichtbar.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3 Aufnahmekriterien der Osterweiterung

Zur Aufnahme der verbündeten mittel- und osteuropäischen Staaten in die Europäische Union mussten Voraussetzungen zum Beitritt festgelegt werden. Der Europäische Rat fasste im Juni 1993, nach dem Abschluss des Maastrichter Vertrages, in Kopenhagen den Beschluss, eine klare Perspektive für den Beitritt zu geben und gleichzeitig formulierte er die Beitrittskriterien. Die Erfüllung der Kriterien war unabdingbare Voraussetzung für einen möglichen Beitritt zur Europäischen Union.

Die Kriterien unterteilen sich in drei Gruppen, das politische Kriterium, das wirtschaftliche Kriterium und das Aquis Kriterium[5].

Das politische Kriterium umfasst den Aufbau eines demokratischen Staates. Dies bedeutet die „Sicherstellung der institutionellen Stabilität als Garantie für die demokratische und rechtstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie den Schutz von Minderheiten“[6].

Die marktwirtschaftliche Ausrichtung der Wirtschaftsordnung und die Fähigkeit, dass die Beitrittskandidaten dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standhalten können, stellt das wirtschaftliche Kriterium dar. Indikatoren hierfür sind ein stabiler makroökonomischer Rahmen, der Erwartungssicherheit für die Wirtschaftsakteure herstellt, die ausreichende Ausstattung mit Human- und Anlagekapital sowie Infrastruktur, Restrukturierung staatlicher Unternehmen, Investitionstätigkeit und der Zugang zu externen Finanzquellen. Als funktionierende Marktwirtschaft werden hierbei die Komponenten Preis- und Handelsliberalisierung, funktionierendes Rechtssystem inklusive Eigentumsrechte, makroökonomische Stabilität, grundsätzlicher Konsens über die Wirtschaftspolitik, gut entwickelter Finanzsektor, Abwesenheit von Marktzutritts- und –austrittshindernissen angesehen.

Außerdem stellt das Aquis Kriterium die Anforderung an die Länder, dass sie in der Lage sind und auch die Bereitschaft zeigen den Aquis Communautaire zu übernehmen. Das heißt, dass die Länder die Fähigkeit besitzen müssen, die Verpflichtungen, die die EU-Mitgliedschaft mit sich bringt, zu übernehmen. Zu diesen Verpflichtungen zählen beispielsweise das Ziel der Politischen Union und die Wirtschafts- und Währungsunion.[7]

Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt war die Erhaltung der Integrationsfähigkeit der Europäischen Union. Durch die Aufnahme neuer Mitglieder sollte die Integrationsfähigkeit erhalten bleiben.[8]

[...]


[1] Die Europäische Union. Politisches System und Politikbereiche. Hrsg. von Werner Weidenfeld. Bd. 442. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2004. S. 653

[2] Ebd. S. 654

[3] Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates am 21. und 22 Juni 1993 in Kopenhagen. Hrsg. von Werner Weidenfeld und Wolfgang Wessels. Jahrbuch der Europäischen Integration 1993/1994. Bonn 1994. S. 420

[4] Weidenfeld, W. Die Europäische Union. S.655

[5] http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/europa/erweiterung/kopenhagener_kriterien_html (Dezember 2005)

[6] Egle Spudulyte. Die Osterweiterung und die Regionalpolitik der EU. Konsequenzen aus den regionalpolitischen Maßnahmen in Irland und den neuen Bundesländern für eine Osterweiterung. Dissertation: Aachen: 2003. S. 10

[7] http://www.bpb.de/publikationen/CPVFE1,1,0,Die_EU_nach_und_vor_der_Erweiterung.html#art1 (Dezember 2005)

[8] Egle Spudulyte. Die Osterweiterung und die Regionalpolitik der EU. Konsequenzen aus den regionalpolitischen Maßnahmen in Irland und den neuen Bundesländern für eine Osterweiterung. Dissertation: Aachen: 2003. S. 10

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Details

Title
Die EU-Osterweiterung unter Betrachtung ausgewählter ordnungspolitischer Aspekte
College
Carl von Ossietzky University of Oldenburg  (Volkswirtschaftslehre und Statistik)
Course
Gutachten des Sachverständigenrats
Grade
2,3
Authors
Year
2006
Pages
32
Catalog Number
V57897
ISBN (eBook)
9783638522175
ISBN (Book)
9783640330515
File size
1148 KB
Language
German
Notes
Die Hausarbeit wurde im Rahmen der AVWL-Veranstaltung geschrieben. Inhaltlich geht es vor allem um die Strukturpolitik, die Arbeitsmarktpolitik, die Agrarpolitik sowie um Chancen und Risiken der EU-Osterweiterung. Da sich die Veranstaltung auf den Sachverständigenrat bezog, wird zum Ende der Hausarbeit ein kurzer Bezug dazu hergestellt.
Keywords
EU-Osterweiterung, Betrachtung, Aspekte, Gutachten, Sachverständigenrats
Quote paper
Marion Brelage (Author)Malte Duhn (Author), 2006, Die EU-Osterweiterung unter Betrachtung ausgewählter ordnungspolitischer Aspekte, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/57897

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