Zukunft des Generationenvertrages - Die sozialpolitischen Auswirkungen der demografischen Entwicklung


Trabajo Escrito, 2005

34 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

II Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlagen des Generationenvertrages
2.1 Definition
2.2 Geschichte der Alterssozialpolitik und des Generationenvertrages

3 Aktuelle Probleme des Generationenvertrages
3.1 Demografie
3.1.1 Bevölkerungsentwicklung – „Revolution auf leisen Sohlen“
3.1.2 Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung auf die gesetzliche Rentenversicherung
3.2 Generationengerechtigkeit
3.2.1 Generationengerechtigkeit in der Verfassung
3.2.2 Generationengerechtigkeit in der Rentenversicherung
3.3 Private Vermögensbildung

4 Ursachen der Probleme des Generationenvertrages
4.1 Rückgang der Geburtenraten
4.2 Auswirkungen des Individualismus
4.3 Fehlende soziale Bindungen

5 Sozialpolitische Handlungsoptionen
5.1 Organisationsreform in der Rentenversicherung
5.2 Anhebung des Renteneintrittsalters vs. Senkung des Rentenniveaus
5.3 Umlagefinanzierung vs. Kapitaldeckung
5.4 Bedeutungsaufwertung der Familie

6 Der Generationenvertrag im internationalen Vergleich
6.1 Alterssicherung in der Schweiz
6.2 Alterssicherung in Schweden

7 Fazit

8 Literaturverzeichnis

I Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

II Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Demografische Entwicklung in Deutschland

Abbildung 2: Durchschnittliche Kinderzahlen je Frau in Deutschland

1 Einleitung

Die anhaltenden Finanzierungsprobleme des Sozialstaates und die absehbaren Folgewirkungen des demografischen Wandels haben in der politischen und wissenschaftlichen Diskussion die Frage nach der Zukunft des Generationenvertrages aktuell werden lassen. Kennzeichnend für diese hochemotional geführte Debatte sind harte Töne wie „Krieg der Generationen“[1], „Die Alterslüge“[2] und „Generation der Zukunftsdiebe“[3]. Mit Blick in die Zukunft gehe es den vom Sozialstaat begünstigten Alten zu gut und den steuer- und beitragsbelasteten Jungen zu schlecht.

Dazu sollen im Folgenden die aktuellen Probleme des Generationenvertrages vorgestellt werden. Hier ergeben sich Fragen wie „Ist die Zukunft des Generationenvertrages gesichert?“ und „Sind die Belastungen aus dem demografischen Wandel ungleich verteilt?“. Diese Fragen sind für uns alle so relevant, da über kurz oder lang jeder von uns, von diesem Thema betroffen sein wird. Auch die Personenkreise, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sind über den steigenden steuerlichen Zuschuss in die gesetzliche Rentenversicherung an deren Finanzierung beteiligt. Wenn wir uns also mit den Fragen zur Zukunft des Generationenvertrages und den damit verbundenen Handlungsoptionen beschäftigen, geht es hier nicht um die Lebensumstände anderer. Es geht dabei um unsere eigenen zukünftigen Lebensumstände.

Diese Arbeit soll daher einen Überblick über den derzeitigen Stand in der Entwicklung des Generationenvertrages geben und die für die Zukunft erforderlichen sozialpolitischen Handlungsoptionen aufgreifen. Dabei wird die starke Rechenhaftigkeit des Generationendiskurses, der nur auf die Ökonomie des Generationenverhältnisses abstellt, bewusst in Frage gestellt. Im Fazit werden dann die wichtigsten Aussagen aufgegriffen und eine Abschätzung für die Zukunftsfähigkeit des Generationenvertrages abgegeben.

2 Grundlagen des Generationenvertrages

2.1 Definition

Die Verflechtung der Generationen durch Leistungen und Gegenleistungen in den verschiedenen Lebensphasen wird in Deutschland als Generationenvertrag bezeichnet.[4] Ohne diesen genau zu klassifizieren kann man sagen, dass er kein „Vertrag“ im rechtstechnischen Sinn ist, da er keine Vertragspartner hat und auch nicht „gekündigt“ werden kann.[5] In schriftlicher Form liegt dieser Vertrag ebenfalls nicht vor.

Ihm liegt zugrunde, dass sich ein jeder Lebenslauf in drei grundlegende Phasen unterteilen lässt. In der ersten Entwicklungsphase ist der junge Mensch noch auf die ökonomische Unterstützung durch die aktiven Mitglieder seiner Elterngeneration angewiesen. Sein Status ändert sich vom Leistungsempfänger zum Leistungserbringer, wenn er selbst die Phase der ökonomischen Selbstständigkeit erreicht und zum Mitglied einer neuen Elterngeneration wird. Nun werden durch ihn die jetzt älteren Mitglieder seiner Elterngeneration und die jungen Nachkommen seiner eigenen Generation unterstützt.[6] Letztlich wechselt er als älterer Mensch wieder in den Empfängerstatus zurück und empfängt die Unterstützung, die von den inzwischen nachgerückten Nachkommen seiner eigenen Generation erwirtschaftet werden müssen. Jeder Mensch ist also im Verlauf seines Lebens zunächst Empfänger, dann Unterstützer und schließlich wieder Empfänger von Leistungen.[7]

Dieser Sachverhalt wird als „Drei-Generationen-Vertrag“ bezeichnet. Das auf- einander abfolgende Verhältnis von Rechten und Pflichten, welches den „Drei-Generationen-Vertrag“ kennzeichnet, wurde früher durch die Großfamilien wahrgenommen und ist heute durch die Regelungen des Sozialstaates und des Steuersystems auf eine gesellschaftliche Ebene übertragen worden.[8] Eine Bezeichnung als „Zwei-Generationenvertrag“ ist hier irreführend[9], da sie den Eindruck erwecken könnte, dass die mittlere Generation durch Ihre Einzahlungen in die Rentenversicherung bereits die Leistungen für die eigene Versorgung im Alter geleistet hätte. Die von der mittleren Generation abgegebenen Leistungen stellen allerdings nur die Rückzahlung der in der Kinder- und Jugendphase empfangenen Leistungen an die Elterngeneration dar. Die eigene Versorgung muss erst noch von den eigenen Nachkommen erwirtschaftet werden. Die Funktionsfähigkeit des Generationenvertrages hängt so entscheidend von den Größenverhältnissen der aufeinander folgenden Generationen ab.[10]

2.2 Geschichte der Alterssozialpolitik und des Generationenvertrages

Hier soll ein kurzer Abriss zur Geschichte der Alterssozialpolitik, sowie des Generationenvertrages und der damit verbundenen Umlagefinanzierung der Rentenversicherung dargestellt werden. Die Anfänge der Alterssozialpolitik sind wie der allgemeine Ausbau sozialstaatlicher Systeme als Antwort auf die sozialen und ökonomischen Umwälzungen während der Industrialisierung zu verstehen.

Die These, dass Bismarck in seiner Arbeiterpolitik die Sozialversicherungs-gesetze dabei als „Zuckerbrot“ neben die „Peitsche“ der Sozialistengesetze stellte, ist nicht ganz von der Hand zu weisen.[11] Anfänglich wurden die auszuzahlenden Renten ausschließlich kapitalgedeckt finanziert. Durch die Geldentwertung Anfang der 20er Jahre sank jedoch der reale Wert der bestehenden, nicht dynamisierten Rentenansprüche und wurde fast belanglos gering. Große Teile der Rentner wurden zu Fürsorgeempfängern und der endgültige Zusammenbruch der kaptialgedeckten Rentenkassen konnte nur durch massive Stützungen durch die Reichsregierung verhindert werden.[12] In der Zeit des Nationalsozialismus wurden die Rücklagen der kapitalgedeckten Rentenversicherung für die Finanzierung der deutschen Hochrüstung genutzt. Nach Kriegsende wollten die Nationalsozialisten eine steuerfinanzierte Alterssicherung einführen. Diese wurde wegen fehlender liquider Rücklagen und hoher kriegsbedingter Versorgungsansprüche nach Kriegsende tatsächlich größtenteils steuerfinanziert.[13] Mit der Rentenreform von 1957 unter Konrad Adenauer wurden zusammen mit der dynamischen Rente auch das Umlageverfahren und damit der Generationenvertrag aus der Taufe gehoben.[14] Dies bewirkte im Verhältnis zur Preisentwicklung einen überproportionalen Anstieg der Renten. Diese war nun nicht mehr bloß Zuschuss zum Lebensunterhalt, sondern gewährleistete dem Rentner durch ihre Dynamisierung sogar eine Aufrechterhaltung bzw. Steigerung des erreichten Lebensstandards.[15]

Der Generationenvertrag ist dabei eng mit der Finanzierung der Rentenversicherung über das Umlageverfahren verknüpft. Beim Umlageverfahren bekommen die heutigen Beitragszahler ihre Einzahlungen im Alter nicht als Rente zurück. Ihre eingezahlten Beiträge werden im gleichen Jahr in vollem Umfang an die Ruheständler als Renten ausgezahlt. Außer einer minimalen kassenmäßigen Reserve werden dabei keinerlei Rücklagen für die Zukunft gebildet. Wenn die heutigen Beitragszahler das Rentenalter erreichen, sind die früher eingezahlten Beiträge längst ausgegeben. So muss deren Rente durch die mittlerweile nachgerückte Generation ihrer Kinder finanziert werden.[16] Die Umlagefinanzierung ist daher stark von der demografischen Alterung der Gesellschaft abhängig. Der Generationenvertrag besteht in seiner heutigen Form also erst seit Einführung der Umlagefinanzierung Ende der 50er Jahre des letzten Jahrhunderts.

3 Aktuelle Probleme des Generationenvertrages

3.1 Demografie

3.1.1 Bevölkerungsentwicklung – „Revolution auf leisen Sohlen“

Das Altern der Bevölkerung ist aus soziodemografischer Sicht ein spannender und zugleich dramatischer Vorgang. Dies liegt insbesondere an der Allgegenwärtigkeit dieses Strukturwandels in unseren Lebensumständen, der dieses Phänomen im alltäglichen Leben für jeden Einzelnen von uns fassbar macht. Was aktuell unter dem Schlagwort „Altern der Bevölkerung“ in der Öffentlichkeit viel diskutiert wird, ist bei nüchterner Betrachtung ein globaler, langsam und langfristig ablaufender Wandel in demografischen[17] Verhaltensmustern. Dieser Wandel wird von Opaschowski in seinem Buch „Der Generationenpakt“ daher auch als „Revolution auf leisen Sohlen“ bezeichnet.[18] Für die Menschen in Deutschland bedeutet diese Entwicklung, dass die Gesamtbevölkerung hier langfristig schrumpfen wird, da die Zahl der Gestorbenen die Zahl der Geborenen künftig immer mehr übersteigen wird. Diese Entwicklung wird auch durch einen hohen Wanderungssaldo nach Deutschland nicht zu kompensieren sein.[19]

Damit einher geht auch eine Verschiebung der Generationenverhältnisse untereinander. Das Statistische Bundesamt hat hier in der 10. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung im Jahr 2003 die entsprechenden Werte und Verhältniszahlen bis zum Jahr 2050 berechnet. Danach soll sich beispielsweise der Anteil der Gruppe der 80-Jährigen und älteren fast verdreifachen und dann bei 12 % in der Gesamtbevölkerung liegen. Der Anteil der jungen Menschen unter 20 soll hingegen von einem Fünftel im Jahr 2001 auf ein Sechstel im Jahr 2050 sinken.[20] Welche Probleme diese Entwicklung für den Fortbestand des Generationenvertrages mit sich bringt, wird bei der Betrachtung des so genannten „Altenquotienten“ deutlich. Dieser Wert beschreibt das Verhältnis zwischen der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter und den Senioren, die bereits Renten beziehen. Selbst bei der Annahme eines niedrigen Zuwachses an Lebenserwartung und einem hohen Wanderungssaldo werden nach den Berechnungen im Jahr 2050 einer Gruppe von 100 20 – 59-Jährigen dann 71 60-Jährige und ältere Menschen gegenüberstehen.[21] Im Jahr 2001 waren es lediglich 44 60-Jährige und ältere Menschen. Damit müssten im Jahr 2050 rechnerisch 1,4 Beschäftigte die Rente für einen Rentner erwirtschaften. Diese Prognose soll durch die folgende Grafik verdeutlicht werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Demografische Entwicklung in Deutschland, Quelle: Statistisches Bundesamt, Internet, http://www.destatis.de/basis/d/bevoe/bevoegra2.htm, 2003.

Jedoch muss die Aussagekraft dieser Werte auch kritisch betrachtet werden. Bei den Berechnungen geht das Statistische Bundesamt u.a. von einer konstanten Geburtenhäufigkeit von 1,4 Kindern pro Frau bis zum Jahr 2050 aus.[22] Daher ergibt sich eine Projektion für die Gesamtbevölkerung im Jahr 2050, die zwischen 67 und 81 Millionen liegt.[23] Diese und andere Varianten weichen teilweise so stark voneinander ab, dass von „gesicherten“ Erkenntnissen keine Rede sein kann.[24] Es sprechen also auch einige Argumente gegen die großen Belastungen, denen der Generationenvertrag nach Aussagen der Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes in der Zukunft ausgesetzt sein soll. Dazu gehört u.a., dass nicht nur Alte, sondern auch Kinder und Jugendliche ernährt und versorgt werden müssen, wie die Autoren Bosbach und Bingler in der Ausgabe 12/2004 der Zeitschrift „Deutsche Rentenversicherung“ des VDR zu bedenken geben. In Anbetracht der niedrigen Geburtenraten relativiert sich die Bedeutung des Alten- zugunsten des Gesamtquotienten. Weiterhin ist bei den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes nicht berücksichtigt worden, dass durch die Erhöhung des Renteneintrittsalters weitere Kapazitäten freigesetzt werden können. Letztlich wird in den Debatten auch der in Zukunft zu erzielende Produktivitätsfortschritt ausgeklammert und die damit verbundenen ökonomischen Potenziale werden übersehen.[25] Es bleibt daher fraglich wie stark genau die demografische Entwicklung zukünftig Einfluss auf die Überlebensfähigkeit des Generationenvertrages nehmen wird. Fest steht jedoch, dass diese Entwicklung eine grundlegende Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme und damit auch des Generationenvertrages hat.[26]

[...]


[1] Vgl. Mohl, Hans, Die Altersexplosion - Droht uns ein Krieg der Generationen?, 1993.

[2] Vgl. Schüller, Heidi, Die Alterslüge, 1995.

[3] Vgl. Schüller, Heidi, Wir Zukunftsdiebe - Wie wir die Chancen unserer Kinder verspielen,

1997.

[4] Vgl. Birg, Herwig, Soziale Auswirkungen der demografischen Entwicklung, 2004, S. 35.

[5] Vgl. Hebeler, Timo, Generationengerechtigkeit als verfassungsrechtliches Gebot in der

sozialen Rentenversicherung, 2001, S. 58.

[6] Vgl. Theurl, Engelbert, Der Sozialstaat an der Jahrtausendwende, 2001, S. 32/33.

[7] Vgl. Birg, Herwig, Soziale Auswirkungen der demografischen Entwicklung, 2004, S. 35.

[8] Vgl. Theurl, Engelbert, Der Sozialstaat an der Jahrtausendwende, 2001, S. 32/33.

[9] Vgl. Hebeler, Timo, Generationengerechtigkeit als verfassungsrechtliches Gebot in der

sozialen Rentenversicherung, 2001, S. 61.

[10] Vgl. Birg, Herwig, Soziale Auswirkungen der demografischen Entwicklung, 2004, S. 36.

[11] Vgl. Motel-Klingebiel, Andreas, Alter und Generationenvertrag im Wandel des Sozialstaats,

2000, S. 27/28.

[12] Vgl. Motel-Klingebiel, Andreas, Alter und Generationenvertrag, 2000, S. 31.

[13] Vgl. Motel-Klingebiel, Andreas, Alter und Generationenvertrag, 2000, S. 31/32.

[14] Vgl. Motel-Klingebiel, Andreas, Alter und Generationenvertrag, 2000, S. 33.

[15] Vgl. Becker, Christoph, Verantwortung und Verantwortungsbewusstsein, 2001, S. 36/37.

[16] Vgl. Birg, Herwig, Soziale Auswirkungen der demografischen Entwicklung, 2004, S. 38/39.

[17] Demografie: aus dem Griechischen = „Volk beschreiben“; Wissenschaft, die mit Zahlen und

Kennziffern beschreibt, wie sich Bevölkerungszahl und –struktur durch demografische

Ereignisse verändert (aus „Bevölkerung – Die wichtigsten Fragen“, Bundesinstitut für

Bevölkerungsforschung, 2004, S. 7)

[18] Vgl. Opaschowski, Horst, Der Generationenpakt, 2004, S. 15.

[19] Vgl. Pötzsch, Olga, Sommer, Bettina, Bevölkerung Deutschlands bis 2050, 2003, S. 6.

[20] Vgl. Pötzsch, Olga, Sommer, Bettina, Bevölkerung Deutschlands bis 2050, 2003, S. 7.

[21] Vgl. Pötzsch, Olga, Sommer, Bettina, Bevölkerung Deutschlands bis 2050, 2003, S. 7.

[22] Vgl. Pötzsch, Olga, Sommer, Bettina, Bevölkerung Deutschlands bis 2050, 2003, S. 5/6.

[23] Ebd.

[24] Vgl. Bingler, Klaus, Bosbach, Gerd, Kein Anlass zu Furcht und Panik, 2004, S. 725.

[25] Vgl. Bingler, Klaus, Bosbach, Gerd, Kein Anlass zu Furcht und Panik, 2004, S. 725.

[26] Vgl. Birg, Herwig, Soziale Auswirkungen der demografischen Entwicklung, 2004, S. 40.

Final del extracto de 34 páginas

Detalles

Título
Zukunft des Generationenvertrages - Die sozialpolitischen Auswirkungen der demografischen Entwicklung
Universidad
University of Applied Sciences Braunschweig / Wolfenbüttel  (Fachbereich Gersundheitswesen)
Curso
Sozialpolitik
Calificación
2,0
Autor
Año
2005
Páginas
34
No. de catálogo
V58002
ISBN (Ebook)
9783638523059
ISBN (Libro)
9783656815853
Tamaño de fichero
564 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Zukunft, Generationenvertrages, Auswirkungen, Entwicklung, Sozialpolitik
Citar trabajo
Christian Hagedorn (Autor), 2005, Zukunft des Generationenvertrages - Die sozialpolitischen Auswirkungen der demografischen Entwicklung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/58002

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