Gerade in Zeiten von Hartz IV ist es nichts ungewöhnliches, dass die Versicherten der Rentenversicherung ihre Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder wegen Altersteilzeit vorzeitig in Anspruch nehmen. Nur ein geringer Teil der Versicherten möchte erst mit Vollendung des 65. Lebensjahres oder mit einer für ihn früheren maßgebenden Altersgrenze die Rente gezahlt bekommen.
Eine für den Versicherten frühere maßgebende Altersgrenze kann erreicht werden, wenn dieser noch besondere zusätzliche Voraussetzungen erfüllt, nämlich die sogenannten Vertrauensschutztatbestände. Wird die Rente mit dieser Altersgrenze oder mit der Vollendung des 65. Lebensjahres bewilligt, erhält der Versicherte seine Rente grundsätzlich in voller Höhe, d.h. er muss keine Abschläge in Kauf nehmen. Anders sieht es bei der vorzeitigen Inanspruchnahme aus. Hier bekommt der Versicherte zwar auch eine Rente gezahlt, jedoch muss er für jeden vorzeitig in Anspruch genommen Kalendermonat einen dauerhaften Abschlag in Kauf nehmen. De facto bekommt er lebenslang eine niedrigere Rente gezahlt. Aufgrund dieser Problematik fühlten sich viele Versicherte zum einen in der Verneinung des Vorliegens eines Vertrauensschutzes durch den Versicherungsträger und zum anderen in ihren Grundrechten verletzt. Somit versuchten sie ihre Rechte bei Gericht durchzusetzen, auch bis zur Instanz des Bundessozialgerichts. Selbst die Senate des Bundessozialgerichts sind sich bei der Entscheidung über diese Problematik nicht einig, so hält z. B. der 5. und 13. Senat die Vertrauensschutzregelungen für verfassungsgemäß und der 4. Senat hält sie für verfassungswidrig. Deshalb beschäftigt sich diese Arbeit mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu den Rentenabschlägen bei vorgezogener Altersrente. Das Ziel dieser Arbeit soll es sein, die Entscheidungen des Bundessozialgerichts anhand mehrerer Urteile zu nennen und diese zu analysieren. Dabei bilden die Urteile des 5. und 13. Senats den Schwerpunkt und es werden die Gründe, die der 4. Senat für den Vorlagebeschluss angebracht hat, vorgestellt.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Kern des Urteils
3 Sachverhalt
4 Entscheidung des Bundessozialgerichts
5 Rechtliche Würdigung der Entscheidung
5.1 Rentenberechnung
5.2 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit
5.2.1 Voraussetzungen und Vertrauensschutztatbestände
5.2.2 Entwicklungsgeschichte der Altersgrenzen
5.2.3 § 237 Abs.4, Nr.1, lit. b
5.3 Verstoß der Vertrauensschutzregelung gegen das Grundgesetz
5.3.1.1 Gründe und Ziele des RuStFöG vom 23.07.1996
5.3.1.2 Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
5.3.2 Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatzes Art. 3 Abs. 1 GG
6 Gründe für den Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Stufenweisen Anhebung der Altersgrenzen bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und analysiert, ob diese Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind oder einen verfassungswidrigen Eingriff in den Vertrauensschutz der Versicherten darstellen.
- Rechtliche Grundlagen der Rentenabschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme
- Analyse der Vertrauensschutzregelungen im Kontext des RuStFöG und WFG
- Prüfung einer möglichen Grundrechtsverletzung nach Art. 14 Abs. 1 GG
- Bewertung des Gleichheitsgrundsatzes gemäß Art. 3 Abs. 1 GG bei Stichtagsregelungen
- Gegenüberstellung der unterschiedlichen Rechtsauffassungen der Senate des Bundessozialgerichts
Auszug aus dem Buch
5.3.1.2 Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
Die vorgezogene Anhebung der Altersgrenze ist dann verfassungswidrig, wenn der Schutzbereich des Art. 14 Abs.1 GG tangiert wird und die Regelung durch Gründe des öffentlichen Interesses unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gerechtfertigt ist. Das BSG prüft daher, ob die vorgezogene Anhebung der Altersrente für die Inanspruchnahme einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit verhältnismäßig ist, d.h. ob sie geeignet, erforderlich und zumutbar ist.
Ein eingesetztes Mittel ist zur Erreichung des Regelungszwecks immer dann geeignet, wenn mit seiner Hilfe das angestrebte Ziel erreicht oder die Zielerreichung gefördert werden kann. Vordergründiges Ziel des Gesetzgebers mit der Einführung des RuStFöG war es, die RV von den immer steigenden Kosten, welche aufgrund der sehr zahlreich genutzten Frühverrentungsmaßnahmen zurückzuführen sind, zu entlasten. Die streitentscheidenden Regelungen haben bereits zu deutlichen Einssparungen geführt, so dass mit dieser Reform das Ziel des Gesetzgebers erreicht wurde und somit der Regelungszweck geeignet ist.
Eine Maßnahme ist dann erforderlich, wenn es kein milderes Mittel gibt, um den verfolgten Zweck zu erreichen. Somit müsste das Handeln des Gesetzgebers unter dem Gesichtspunkt des Gesetzgebungsziels, also der raschen finanziellen Konsolidierung der GRV, erforderlich sein. Hierbei ist eine Maßnahme zur Erreichung des Ziels nicht schon deshalb unverhältnismäßig, weil nicht alle Betroffenen durch die gesetzlichen Vorkehrungen gleichmäßig belastet werden. Demnach würde es nach der Rechtsprechung an der Erforderlichkeit nur dann fehlen, wenn es offensichtlich ist, dass die Einsparungen mit einem weniger belastenden bzw. eingreifenden Mittel hätten erreicht werden können.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Einführung in die Problematik der Rentenabschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit vor dem Hintergrund unterschiedlicher Senate des Bundessozialgerichts.
2 Kern des Urteils: Darstellung der zentralen Streitpunkte hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Vertrauensschutzregelungen und der Auslegung des § 237 SGB VI.
3 Sachverhalt: Beschreibung der drei spezifischen Rechtsfälle, in denen Kläger gegen die Minderung ihres Zugangsfaktors bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit klagten.
4 Entscheidung des Bundessozialgerichts: Erläuterung der Ablehnung der Revisionen durch das BSG und der Auffassung zur Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz im Gegensatz zum Vorlagebeschluss des 4. Senats.
5 Rechtliche Würdigung der Entscheidung: Detaillierte Analyse der rentenrechtlichen Bestimmungen, der Entwicklung der Altersgrenzen und der Prüfung auf Grundrechtsverletzungen.
6 Gründe für den Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht: Aufarbeitung der Argumentation des 4. Senats, warum dieser die Regelungen als gleichheitswidrig einstuft und ein Normenkontrollverfahren einleitete.
Schlüsselwörter
Altersrente, Arbeitslosigkeit, Bundessozialgericht, Rentenabschlag, Vertrauensschutz, Grundgesetz, Eigentumsgarantie, Art. 14 GG, Gleichheitsgrundsatz, Stichtagsregelung, RuStFöG, Verhältnismäßigkeit, Frühverrentung, Zugangsfaktor, Rentenanwartschaft.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Seminararbeit befasst sich mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu Rentenabschlägen bei einer vorgezogenen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit unter Berücksichtigung verschiedener Gesetzesreformen der 90er Jahre.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Fokus stehen die Vertrauensschutzregeln für rentennahe Jahrgänge, die Vereinbarkeit dieser Regelungen mit dem Grundgesetz und die unterschiedlichen Auslegungen innerhalb der Senate des Bundessozialgerichts.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die Entscheidungen des Bundessozialgerichts anhand konkreter Urteile zu analysieren, um die Argumentation zur Verfassungsmäßigkeit der Rentenabschläge und der Anhebung der Altersgrenzen kritisch darzustellen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Fallanalyse und wertet einschlägige Urteile des Bundessozialgerichts sowie Fachliteratur und Gesetzestexte aus, um die Rechtslage zu systematisieren.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die rentenrechtlichen Grundlagen, die Entwicklung der Altersgrenzen, die Anwendbarkeit von Vertrauensschutztatbeständen und die verfassungsrechtliche Prüfung auf Grundlage von Art. 14 und Art. 3 des Grundgesetzes.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wesentlichen Begriffe umfassen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit, Vertrauensschutz, Rentenabschläge, Eigentumsgarantie sowie die verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsprüfung.
Wie unterscheidet sich die Auffassung des 4. Senats von der des 5. und 13. Senats?
Während der 5. und 13. Senat die Vertrauensschutzregelung als verfassungsgemäß einstuft, sieht der 4. Senat eine gleichheitswidrige Inhaltsbestimmung des Renteneigentums und hat deshalb ein Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht eingeleitet.
Warum ist die Stichtagsregelung vom 14.02.1996 juristisch relevant?
Dieses Datum markiert den Kabinettsbeschluss zum RuStFöG. Versicherte, die bis zu diesem Zeitpunkt bestimmte Dispositionen getroffen hatten, genießen Vertrauensschutz, was im Streitfall die Abgrenzung zwischen den betroffenen Versichertengruppen bildet.
- Quote paper
- Susanne Jehmlich (Author), 2006, Aktuelle Rechtssprechungen aus dem Sozialrecht - Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu den Rentenabschlägen bei vorgezogener Altersrente, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/58182