Ehrenamtlich Tätige gibt es seit Menschengedenken in verschiedensten Aufgabenfeldern. Besonders im sozialen Bereich erlebt man heutzutage neben professionellen MitarbeiterInnen auch ehrenamtlich Tätige. Jedoch blieb das Ehrenamt bis in die 60er Jahre unbeachtet von Staat, Gesellschaft und Wissenschaft. Mittlerweile gibt es von all diesen Seiten stetiges Interesse zu verzeichnen. Es erscheinen zahlreiche Veröffentlichungen zur Ehrenamtsthematik von Jahr zu Jahr auf dem Büchermarkt, um den aktuellen Stand zu vermelden. Auch immer mehr empirische Forschungen wollen Licht in das Dunkel des Ehrenamtes bringen. Die Politik bringt sich ebenfalls in die Ehrenamtsdiskussion mit ein und macht das Ehrenamt zu ihrem wahrscheinlich am häufigsten untersuchten Gegenstand. Das starke sozialpolitische Interesse lässt aufhorchen und die Vermutung zu, dass dem Ehrenamt eine ganz bedeutende Ersatzrolle zur professionellen Sozialen Arbeit zukommt.
Freiwilligenzentren informieren häufig über zahlreiche Möglichkeiten zu ehrenamtlichen Tätigkeiten und haben einen regen Zulauf von engagierteren Personen zu verzeichnen. Im Gegensatz dazu beklagen die großen traditionellen Verbände schon seit Jahren einen Rückgang von Ehrenamtlichen und das bei immer knapper werdenden öffentlichen Mitteln in der Sozialen Arbeit.
Auch ich bin durch eine Zeitungsanzeige auf ein neues Pilotprojekt vom Freiwilligenzentrum Hannover, aufmerksam geworden. Mit Erstaunen habe ich die dort formulierte Aufgabenanforderung: „Weggefährten in Beruf und Arbeit für Jugendliche“ an Ehrenamtliche wahrgenommen und mich gefragt, ob diese Tätigkeit nicht besser von professionellen SozialarbeiterInnen/SozialpädagogInnen ausgeführt werden müsste. Des Weiteren habe ich durch meine beruflichen Tätigkeiten oft mit ehrenamtlich engagierten Personen gearbeitet. Diese Zusammenarbeit verlief nicht immer positiv. Daher werden in dieser Arbeit die wichtigsten Voraussetzungen für ein gelingendes Mit- und Füreinander von Ehren- und Hauptamtlichen in der Sozialen Arbeit aufgezeigt.
So zahlreich inzwischen sozialwissenschaftliche Publikationen zum Ehrenamt auch sind, hat sich Soziale Arbeit nur wenig mit diesem Themenkomplex und den daraus abzuleitenden Entwicklungen und Herausforderungen für ihre Profession auseinandergesetzt. Die Frage, ob Ehrenamtlichkeit für die Soziale Arbeit ein Ersatz darstellt oder positive Ergänzung beinhaltet soll hier ihre Beantwortung finden.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1 Das Ehrenamt in seinen Anfängen
1.1 Die christliche Liebestätigkeit
1.2 Die öffentliche Armenfürsorge
1.3 Frauen und Ehrenamt im 19. Jahrhundert
2 Die Entwicklung vom Ehrenamt zum Beruf der Sozialen Arbeit
2.1 Von der Liebestätigkeit zum Professionsanspruch
2.2 Qualifizierung und Professionalisierung der Fürsorge
2.3 Ehrenamt und Soziale Arbeit im Wandel der Zeit
3 Aktuelle Situation des „neuen“ Ehrenamtes
3.1 Begriffsbestimmung und seine Vielfalt
3.2 Statistische Daten zum Ehrenamt
3.2.1 Umfang, Art und Geschlechterverhältnis ehrenamtlicher Tätigkeit
3.2.2 Motivation, Lebensphasen und Honorierung Ehrenamtlicher
3.3 Ehrenamt als sozialstaatlicher Hoffnungsträger
3.3.1 Förderung der Ehrenamtskultur
4 Professionelle Soziale Arbeit
4.1 Profession und Professionalisierung
4.2 Gegenstand und Selbstverständnis
4.2.1 Gesellschaftlicher Auftrag
4.2.2 AdressatInnen, AkteurInnen, Träger und Institutionen
4.2.3 Methoden, Prinzipien und Handlungsformen
5 Gesellschaftlicher Blickwinkel auf die Soziale Arbeit
5.1 Soziale Arbeit als weibliches Professionalisierungsprojekt
5.1.1 Das Erbe von weiblicher Persönlichkeit und Kompetenz
5.1.2 Soziale Arbeit als „Jedermannstätigkeit“
5.2 Allzuständigkeit und ExpertInnenmacht professioneller Sozialer Arbeit
6 Gegenüberstellung von professioneller und ehrenamtlicher Sozialer Arbeit
6.1 Kompetenzen Ehrenamtlicher und Professioneller
6.1.1 Das „Helfersyndrom“
6.2 Soziale Tätigkeitsformen Ehrenamtlicher
6.3 Soziale Ehrenämter als Ersatz oder Ergänzung zur professionellen Sozialen Arbeit
7 Entwicklungsmöglichkeiten und Ausblick
7.1 Profilstärkung von professioneller Sozialer Arbeit
7.1.1 Berufliche Identität und Verantwortung
7.1.2 Standardisierung und Moral
7.1.3 Mythen des Könnens
7.2 Voraussetzungen für eine gelingende Kooperation
7.2.1 Motivationen aufnehmen und Erwartungen umsetzen
7.2.2 Kompetenzanforderungen an Professionelle
7.2.3 Organisatorische- und institutionelle Rahmenbedingungen
7.3 Politische Rahmenbedingungen
7.4 Anregungen zur ehrenamtlichen Bereitschaft
8 Schlussbemerkung
9 Literaturverzeichnis
Einleitung
Ehrenamtlich Tätige gibt es seit Menschengedenken in verschiedensten Aufgabenfeldern. Besonders im sozialen Bereich erlebt man heutzutage neben professionellen Mitarbeiter-Innen auch ehrenamtlich Tätige. Jedoch blieb das Ehrenamt bis in die 60er Jahre unbeachtet von Staat, Gesellschaft und Wissenschaft. Mittlerweile gibt es von all diesen Seiten stetiges Interesse zu verzeichnen. Es erscheinen zahlreiche Veröffentlichungen zur Ehrenamtsthematik von Jahr zu Jahr auf dem Büchermarkt, um den aktuellen Stand zu vermelden. Auch immer mehr empirische Forschungen wollen Licht in das Dunkel des Ehrenamtes bringen. Die Politik bringt sich ebenfalls in die Ehrenamtsdiskussion mit ein und macht das Ehrenamt zu ihrem wahrscheinlich am häufigsten untersuchten Gegenstand. Bereits letztes Jahr wurde zum zweiten Mal eine deutschlandweite Bevölkerungsumfrage zum freiwilligem Engagement vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegeben, die Ende 2005 ausgewertet erscheinen wird. Das starke sozialpolitische Interesse lässt aufhorchen und die Vermutung zu, dass dem Ehrenamt eine ganz bedeutende Ersatzrolle zur professionellen Sozialen Arbeit zukommt.
Besonders Freiwilligenzentren informieren häufig über zahlreiche Möglichkeiten zu ehrenamtlichen Tätigkeiten und haben einen regen Zulauf von engagierteren Personen zu verzeichnen. Im Gegensatz dazu beklagen die großen traditionellen Verbände schon seit Jahren einen Rückgang von Ehrenamtlichen und das bei immer knapper werdenden öffentlichen Mitteln in der Sozialen Arbeit.
Auch ich bin durch eine Zeitungsanzeige auf ein neues Pilotprojekt vom Freiwilligenzentrum Hannover, aufmerksam geworden. Mit Erstaunen habe ich die dort formulierte Aufgabenanforderung: „Weggefährten in Beruf und Arbeit für Jugendliche“ an Ehrenamtliche wahrgenommen und mich gefragt, ob diese Tätigkeit nicht besser von professionellen SozialarbeiterInnen/SozialpädagogInnen ausgeführt werden müsste. Des Weiteren habe ich durch meine beruflichen Tätigkeiten oft mit ehrenamtlich engagierten Personen gearbeitet. Diese Zusammenarbeit verlief nicht immer positiv. Daher möchte in dieser Arbeit herausfinden, welche Gründe dazu führten und was die wichtigsten Vorraussetzung für ein gelingendes Mit- und Füreinander im Sozialen Bereich sind. Daher bezieht sich die wissenschaftliche Bearbeitung der Thematik des Ehrenamtes auch auf mein persönliches Interesse.
So zahlreich inzwischen sozialwissenschaftliche Publikationen zum Ehrenamt auch sind, hat sich Soziale Arbeit nur wenig mit diesem Themenkomplex und den daraus abzuleitenden Entwicklungen und Herausforderungen für ihre Profession auseinandergesetzt. Deshalb möchte ich mit dieser Arbeit dazu beitragen und die Frage, ob Ehrenamtlichkeit für die Soziale Arbeit ein Ersatz darstellt oder positive Ergänzung beinhaltet, stellen und beantworten.
Dafür werde ich im ersten Teil dieser Arbeit zunächst die geschichtliche Entwicklung des Ehrenamtes und dessen Tätigkeitsbereiche untersuchen, um anschließend herauszufinden, welche Bedingungen dazu führten, dass aus dem ehrenamtlichen Handeln der Beruf der Sozialen Arbeit hervorgegangen ist. Die Entwicklung der beruflichen Sozialen Arbeit im 20. Jahrhundert stelle ich im zweiten Kapitel dar.
Im dritten Kapitel wende ich mich dem neuen Ehrenamt als Untersuchungsgegenstand zu und zeichne die gesellschaftlichen Bedingungen, die zur Veränderung des Ehrenamtes führten und noch führen auf und verschaffe mir einen Überblick über die Konstellationen ehrenamtlicher Bereitschaft. Außerdem frage ich nach dem momentanen sozialpolitischen Interesse am Ehrenamt und dessen Hintergründe, um diese Faktoren in nachfolgenden Abschnitten mit der professionellen Sozialen Arbeit kritisch zu betrachten. Dazu wende ich mich im Kapitel vier unter anderem dem Selbstverständnis, sowie dem gesellschaftlichen Auftrag von Sozialer Arbeit zu und setze mich im darauf folgenden Abschnitt mit dem gesellschaftlichen Blickwinkel und der historischen Weichenstellung für die professionelle Soziale Arbeit auseinander. Daraus ermöglicht sich im sechsten Kapitel eine differenzierte Gegenüberstellung von mitgebrachten beruflichen und ehrenamtlichen Kompetenzen, um nach dem Ersatz oder der Ergänzung von ehrenamtlicher und professioneller Tätigkeit zu fragen.
Ausblickend beschäftige ich mich gedanklich mit der Herausforderung und den zu treffenden Konsequenzen, einer darauf abgestimmten und definierten neuen berufliche Identität der Soziale Arbeit, um dann anschließend die dafür nötigen Kompetenzanforderungen an professionelle Fachkräfte für eine gelingende Kooperation darzulegen und zu erläutern. Weitere Überlegungen und Bedingungen, die zur Möglichkeit und Verbesserung einer Zusammenarbeit beitragen bilden den Anschluss dieser Arbeit.
1 Das Ehrenamt in seinen Anfängen
Bevor ich mich mit dem heutigen Ehrenamt und seiner Begrifflichkeit auseinandersetze, möchte ich einen Blick in die Vergangenheit werfen und die historischen, ehrenamtlichen Tätigkeiten in Form eines groben geschichtlichen Abrisses aufzeigen. Aber in welchem Teil der Geschichte ist vom Ehrenamt erstmals die Rede? Gab es überhaupt die „Stunde Null“ des Ehrenamtes? Diese Fragestellungen möchte ich beantworten, um sie in den folgenden Kapiteln mit dem „neuen“ Ehrenamt zu vergleichen. Beruft sich gar der momentane „Freiwilligenboom“ auf die historischen Entwicklungen, weil die gesellschaftspolitische Situation Ähnlichkeiten mit der damaligen Zeit aufweist?
Hauptsächlich in der christlichen Tradition zeigt sich freiwilliges und gemeinnütziges Handeln als Liebestätigkeit. Die Nächstenliebe war auf Grund des damaligen Elends zwingend notwendig und wurde als Aufgabe der christlichen Gemeinden verstanden, doch welche gesellschaftlichen Veränderungen führten zur Weiterentwicklung der christlichen Mildtätigkeit und der Verankerung des Ehrenamts in der öffentlichen Fürsorge? Lag in der ehrenamtlichen Entwicklung der Ursprung von Arbeitsansätzen und Rahmenbedingungen der professionellen Sozialen Arbeit?
Besonderes Augenmerk möchte ich in meiner wissenschaftlichen Untersuchung auf die Geschlechterdifferenzierung legen. Denn gerade heute sind in den meisten sozialen Berufen Frauen anzutreffen. Ob das anfängliche Ehrenamt besonders von Frauen ausgetragen wurde, muss die geschichtliche Entwicklung zeigen.
Da die Entstehung und Weiterentwicklung des Ehrenamtes in vielen Orten und gesellschaftlichen Bereichen zum Teil parallel verlief und selten dokumentiert wurde, kann hier keine genaue zeitliche Abfolge aufgezeigt werden. Deshalb ist es nicht möglich sämtliche historische Entwicklungen akribisch und vollständig aufzuarbeiten, sondern nur die für die vorliegende Arbeit relevante Anfänge.
1.1 Die christliche Liebestätigkeit
Im Neuen Testament finden sich religiöse Vorschriften[1], die für Christen verpflichtend waren und bis heute sind, soziale Notstände zu lindern oder gar zu beseitigen. Der damaligen Ansicht nach war der, der sich den Armen erbarmte auch derjenige der Gott ehrte. Wer hilfsbereit gegenüber seinem Nächsten war erfuhr von seinen Mitmenschen Wertschätzung und Hochachtung (vgl. Staubli 1999, S. 120 u. 193 f.). Jede Person war auf Grund dieser Bestimmungen und Auffassungen verantwortlich für die Armenfürsorge. So zeichnete sich schon damals soziales Engagement durch freies, ehrwürdiges Handeln innerhalb der christlichen Gemeinden ab. Diese Fürsorge wurde mit Hilfe ihrer reichen Geber durch Geld und Naturalien unterstützt und die Vergabe zum größten Teil durch die christliche Kirche organisiert (vgl. Uhlhorn 1959, S. 29-40).
Im Mittelalter gründeten Ordensgemeinschaften Spitäler, Aussätzigenhäuser, Armenstiftungen, um organisierter als zuvor Bedürftigen[2] zu helfen. Die vorangegangene Liebestätigkeit hörte zwar dadurch nicht auf, aber ihr Zweck änderte sich. Die Gaben für die Armen - besonders von wohlhabenden BürgerInnen - dienten nun mehr der christlichen Sündentilgung[3]. Zusätzlich bildeten sich Genossenschaften, die von ihren Arbeitern Gelder einsammelten, um ihnen im Bedarfsfall Unterstützung zu gewähren. Diese „Privatwohltätigkeit“ überschattete durch die Säkularisierung[4] die christliche Gemeindearmenpflege (vgl. Uhlhorn 1959, S. 120 ff. u. 487 ff.).
1.2 Die öffentliche Armenfürsorge
Durch die Industrialisierung[5] und der damit einhergehenden Massenarmut konnte die bisher unkoordinierte Almosenabgabe nicht länger aufrechterhalten werden. In der preußischen Städteordnung von 1808 verankerte man deshalb, dass in Zukunft städtische Beamte und Pfleger die Almosenempfänger auf Bedürftigkeit überprüfen sollen (vgl. Uhlhorn 1959, S. 495 ff. u. 565 ff.). Da nun die Kommunen für die Versorgung der Armen zuständig waren, wurde nach weiteren Lösungen gesucht, um dieses soziale Problem zu lösen. Darauf aufbauend entwickelte sich 1853 das „Elberfelder System“ zur öffentlichen Armenpflege. Die Städte wurden in Armenquartiere eingeteilt, um die sich ehrenamtliche Armenpfleger kümmerten. Die kommunale Armenverwaltung stellte mit Hilfe ehrenamtlicher Bezirksvorsteher den Armenpflegern Gelder und andere Hilfsmittel zur Verfügung, so dass diese im Bedarfsfall Unterstützung gewähren konnten. Eine Qualifikation, um die betroffenen Personen und Familien zu unterstützen und die individuellen Probleme zu beseitigen, sah man in der lokalen Vertrautheit und der Quartierspräsenz des Pflegers. Für dieses Amt genügte es männlicher Bürger zu sein, ein ehrenhaftes Leben zu führen, im unmittelbaren Umfeld der Bedürftigen zu wohnen und jeweils vier Familien für 14 Tage zu betreuen. Die Verantwortung der bürgerlichen Armenpflege bekamen Bürger übertragen, ohne dafür einen Anspruch auf Entgelt zu erheben. Die Hilfebedürftigen waren auf diese Weise schnell erreichbar und unter sozialer Kontrolle. In diesen Bedingungen liegt die Geburtstunde des sozialen Ehrenamtes.
Der Erfolg des Systems beruhte auf der Pflegermitbestimmung von gewährten individuellen Hilfeleistungen, aber auch aus den daraus bedingten finanziellen Einsparungen des städtischen Haushaltes durch den Rückgang der Unterstützungsanträge. Viele Kommunen übernahmen deshalb das Elberfelder System (vgl. Berger 1979, S. 28-57).
Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Kommune auch Zucht- und Armenhäuser nutzte, um die Beseitigung des Elends durch die Arbeitspflicht zu erreichen, denn als Ursache von Armut galt das „Nichtarbeiten“. Die Armenfürsorge führte die „Sozialdisziplinierung“ ein (vgl. Stecker 2002, S. 37 f.).
1.3 Frauen und Ehrenamt im 19. Jahrhundert
Die hohe Bevölkerungsdichte in den Städten brachte im 19. Jahrhundert viele Krankheiten und Seuchen mit sich, so dass die Zahl der Ärzte und der christlichen Krankenpfle-gerInnen[6] nicht mehr ausreichte.
1831 rief Amalie Sieveking infolgedessen zum freiwilligen Hospitaldienst auf. Ein Jahr später gründete sie den „Frauenverein für Armen- und Krankenpflege“. Die Frauen, vorwiegend aus dem Bürgertum stammend, verpflichteten sich Kranke und Arme regelmäßig in ihren Wohnungen zu besuchen und dort für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen (vgl. Jaspert/Schwarzhaupt 1930, S. 216 f.). So entstand die erste ehrenamtliche Organisation von Frauen in Deutschland, die ein Handlungsfeld außerhalb ihrer eigenen Familie betreuten. Es bildeten sich daraufhin noch weitere Frauen-Vereine mit dem Grundgedanken der Nächstenliebe, da die Hilfe von Kirche und Staat nicht ausreichte (vgl. Peglow 2002, S. 12).
Auch die Aufgaben der männlichen Armenpfleger wuchsen auf Grund des Anstiegs der Bevölkerungszahl. Folglich kam es zu einem Mangel an ehrenamtlich Tätigen. Die Frauenbewegung[7] sah genau diese Situation als ihre Chance an, um in der Öffentlichkeit gesellschaftliche Verantwortung übernehmen zu können. Als Vorbild galten ihnen die „Settlements“, besonders Jane Addams mit ihrem gegründeten Hull House[8], für weibliche Reformprojekte. Es boten sich zahlreiche engagierte Frauen aus dem Bürgertum als ehrenamtliche Armenpflegerinnen an. Die männlichen Pfleger sahen jedoch die Frauen als Konkurrenz ihres ehrwürdigen Amtes an und befürchteten deren politische Einmischung. Statt auf das Angebot der Frauen einzugehen, behalf man sich neben ehrenamtlichen Armenpflegern mit bezahlten Pflegestellen, die weiterhin von Männern ausgeführt wurden.
Erst 1896 sprach sich der „Deutsche Verein für Armenpflege und Wohltätigkeit“ offiziell für die ehrenamtliche Mitarbeit von Frauen in der öffentlichen Armenpflege aus. Ihre Zulassung wurde vor allem mit dem Argument gesichert, sie seien besonders geeignet für die Betreuung von Frauen und Kindern und für die Fragen der Haushaltsführung. Diese Begründung und ihre Folgen waren für diese Zeit zwar fortschrittlich, aber das System der öffentlichen Fürsorge bleib bis zum Ersten Weltkrieg weitestgehend von Männern beherrscht (vgl. Schüler 2004, S. 34 f. u. S. 193 ff.).
Die Geschichte zeigt, dass die Ursprünge des sozialen Ehrenamtes nicht mit einem Stichtag genau festgehalten werden können. Es sind die Notlagen besonderer Bevölkerungsschichten, die von unterschiedlichen, aufopfernden Personen wahrgenommen wurden, und die es sich dann zur moralischen Aufgabe machten - mit sozialem Engagement - eine Verbesserung zu erwirken. Es gab das Ehrenamt, gestaltet durch Laien in den Ordensgemeinschaften, Diakone und Diakonissinnen innerhalb christlicher Tradition und zum Anderen die öffentliche Armenfürsorge mit ihren gewählten, ehrenamtlich tätigen Armenpflegern. Auch die zahlreichen privaten Wohltätigkeiten in der Armen- und Krankenpflege, die zum größten Teil von Frauen unter christlich-ethischen Aspekten und gesellschaftlicher Partizipation organisiert wurden, sind als Ursprünge von ehrenamtlicher Betätigung anzusehen.
2 Die Entwicklung vom Ehrenamt zum Beruf der Sozialen Arbeit
Die Geschichte des Ehrenamtes hört an dieser Stelle nicht auf, sie erfährt durch veränderte Gesellschaftsbedingungen einen erneuten Wandel, der im folgenden Kapitel dargestellt wird. Vorfahren, der entstandenen sozialen Berufe, gehen vorwiegend aus der kommunalen Armenpflege, der Kleinkinderpädagogik und der bürgerlichen Frauenbewegung um 1900 hervor. Die kontrollierenden, helfenden Tätigkeiten haben sich mit den Anforderungen an Qualifikation und Kompetenz verändert.
Durch die ansteigenden und nicht zu beseitigenden sozialen Problemlagen in der Gesellschaft wurde das Ehrenamt mittels der Herausbildung beruflicher Sozialer Arbeit immer mehr verdrängt. Die ersten beruflichen Anfänge gestalteten sich, in Kopplung mit der christlichen Tradition, in sozial-kirchlichen Institutionen.
Im kommunalen Bereich entfernte sich das gewählte Ehrenamt von der behördlichen Aufgabe und entwickelte sich zunehmend zu freiwilligen, sozialen Hilfeangeboten (vgl. Peglow 2002, S. 13). Insbesondere die Einführung der Bismarckschen Sozialengesetzgebung[9], Ende des 19. Jahrhunderts, stellte die Finanzierung von sozialstaatlichen Leistungen für Erwerbstätige voran. Die Politik entwarf das Konzept des Wohlfahrtsstaates[10] für die Armutsbevölkerung. Eine breit gefächerte karitative Sozialarbeit ging von der evangelischen und katholischen Kirche aus, aber auch in der bürgerlichen Gesellschaft brach eine Welle von sozialem Engagement aus.
Die Berufsgeschichte der Sozialen Arbeit hat viele parallele Entwicklungen zu verzeichnen und verdankt diesen Fortschritt einzelnen Personen, die hier nur exemplarisch aufgezeigt werden können.
2.1 Von der Liebestätigkeit zum Professionsanspruch
Was Amalie Siveking[11] angeregt hatte führte einige Jahre später Theodor Fliedner aus. Er wurde zum Begründer des Diakonissenberufs. Durch seinen Besuch in Holland lernte er die Liebeswerke der Quäker kennen und gründete nach diesem Vorbild eine Gefängnisgesellschaft. Dazu setzte er geschultes Betreuungspersonal für die entlassenen Gefangenen ein. Ihre Aufgaben waren es, den entlassenen Gefangenen eine Unterkunft und Arbeit zu vermitteln, um sie systematisch zu resozialisieren. 1836 entstand in Kaiserswerth das erste formale Ausbildungszentrum der Krankenpflege. Fliedner hatte erkannt wie wichtig die Mitarbeit von Frauen auf dem Gebiet der Fürsorge war. Die fachliche Ausbildung der Diakonisse lag aber nicht nur in der Kranken- bzw. Altenpflege, sondern auch in der Heil- und Sozialpädagogik. Damit erwirkte Fliedner zur damaligen Zeit eine Verbesserung der Kranken-, Armen-, Kinder- und Gefangenenpflege durch qualifizierte Diakonissen (vgl. Jaspert/Schwarzhaupt 1930, S. 218 ff.).
Auch Johann Heinrich Wichern, der 1833 in Hamburg das „Rauhe Haus“ für verwahrloste Kinder und Jugendliche gründete, bildete einige Jahre später für die Sozialarbeit notwendige Erzieher aus. Die dort betreuten Kinder und Jugendlichen konnten eine handwerkliche Ausbildung absolvieren und lebten wie im familiären Umfeld[12], um sie vor schädlichen Einflüssen der Gesellschaft zu bewahren. Zusätzlich gelang es Wichern die verschiedenen christlichen Initiativen in einem Dachverband organisatorisch zusammenzuführen (vgl. CD-Rom Microsoft Encarta Enzyklopädie 2005, Wichern).
Der Pädagoge und Theologe Carl Mennicke richtete im Jahr 1923 eine Wohlfahrtsschule für Männer ein. Es entstanden zusätzlich acht weitere Ausbildungsstätten für männliche Wohlfahrtspfleger in konfessioneller Trägerschaft (vgl. Amother 2005, S. 34).
Es wird deutlich, dass beide Kirchen ihre gesellschaftliche Verantwortung[13] zeitgemäß wahrnahmen. Durch die - von vereinzelten Personen - gegründeten karitativen Organisationen benötigte man fachlich qualifiziertes Personal, welches auf Grund der erlangten Erfahrungen und Erkenntnisse eigens dafür ausgebildet wurde.
2.2 Qualifizierung und Professionalisierung der Fürsorge
Die öffentliche Fürsorgearbeit wurde aufgrund der rasanten sozioökonomischen Entwicklung[14] immer vielfältiger und forderte mehr Kontinuität und Komplexität. Die Bereitschaft zur Übernahme eines öffentlichen Ehrenamtes verschlechterte sich zunehmend. Die Armenbehörde setzte in Folge dessen hauptamtliche Verwaltungsbeamte ein, die zu dieser Zeit die Hilfeanfragen per gesetzlicher Bestimmung bearbeiteten. Nun waren die Hilfesuchenden nicht mehr auf das Wohlwollen des ehrenamtlichen Pflegers angewiesen. Der ehrenamtliche Bürger hatte deshalb seine selbstständige Verantwortung und Entscheidungsgewalt in der Armenpflege zugunsten der hauptamtlich Tätigen aufgeben müssen.
Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurde die kommunale Fürsorge ausgebaut, da man die Folgeerscheinungen von Armut als Problematik erkannt hatte. Daraufhin bildeten sich eigenständige Ämter für Gesundheitsfürsorge, Kinder- und Jugendwohlfahrt, Arbeitslosenunterstützung und Wohnungsversorgung heraus. Diese spezifischen Aufgabenbereiche benötigten, durch individuelle Hilfeleistungen, fachlich qualifiziertes Personal. Zu Gunsten der entwickelten Kriterien von Hilfegewährungen entstand eine Bürokratisierung. Die verantwortlichen Institutionen hatten zugleich helfende, als auch hoheitlich-kontrollierende Aufgaben zu erledigen. Es entstand das Doppelmandat der Sozialen Arbeit. Die neuen Gesetzesbestimmungen, durch das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz von 1924, veranlassten auch eine Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und privater Fürsorge, um die Bedarfe abzudecken (vgl. Berger 1979, S. 66 u. Klüsche 1999, S. 99).
Noch eine weitere Entwicklungsgeschichte entfaltete sich um 1880 parallel zur kommunalen Fürsorge. Für das Bürgertum koppelte sich die Zeit der Aufklärung mit der der Pädagogik. So galten die Entwicklung und Förderung von Vernunft als wesentlicher Veränderungsbestandteil zur Verbesserung der Persönlichkeit und des Lebens. Pestalozzi und Fröbel waren es, die den Beruf der Kindergärtnerin ins Leben riefen (vgl. Erler 1994, S. 69 f.). Ab 1911 konnten berufserfahrene Kindergärtnerinnen durch eine Zusatzausbildung als Jugendleiterinnen (vergleichbar mit Sozialpädagoginnen) tätig werden (vgl. Amother 2005, S. 35).
Auch der Einstieg von Frauen in die Wohlfahrtspflege als Beruf, war inzwischen nicht mehr aufzuhalten[15]. Ins Besondere gelang es Alice Salomon diesen Beruf mit einer, für damalige Verhältnisse, anspruchsvollen Ausbildung für Frauen zu verknüpfen. Sie wollte damit nicht nur die bisher geleistete Soziale Arbeit mit ihren Inhalten und Methoden effektiver gestalten, sondern auch die Emanzipation für viele Frauen ermöglichen. Salomon gründete 1908 in Berlin die erste „Soziale Frauenschule“ und bildete damit die Grundlage zur sozialen Ausbildung. Ihre Anfänge gehen auf die 1893 initiierte „Mädchen- und Frauengruppen für soziale Hilfsarbeit“ und die Einrichtung einjähriger Ausbildungskurse von 1899 zurück. Die Soziale Frauenschule war eines der renommiertesten Bildungsprojekte der bürgerlichen Frauenbewegung der Jahrhundertwende, sie bildete die Wiege der Professionalisierung der Sozialen Arbeit und entwickelte sich zu einem Zentrum der sozial und pädagogisch engagierten Frauenbewegung. Insgesamt drei Ausbildungsschwerpunkte: Gesundheitsfürsorge, Jugendwohlfahrtspflege und allgemeine Wohlfahrtspflege - standen für die Schülerinnen an den sozialen Schulen zur Auswahl (vgl. Erler 1994, S. 72). Unter den Frauen verbreitete sich die berufliche Soziale Arbeit und die ehrenamtlichen Mitarbeiter zogen sich zurück. Zu Beginn der Weimarer Republik (1919) gab es 26 Soziale Frauenschulen in Deutschland. Im Jahre 1925 gründete Salomon die Akademie für soziale und pädagogische Frauenarbeit, welche den Ausgangspunkt für die heutigen Fachhochschulen für Sozialwesen bildete.
Alice Salomon war es zudem wichtig, dass die freiwillige soziale Tätigkeit durch qualifiziertes Personal ergänzt aber nicht ersetzt wird, da durch den Rechtsanspruch auf Hilfeleistungen beispielsweise juristische Kenntnisse erforderlich waren (vgl. Salomon 1913 in Jäger 2001, S. 14). Damit setzte die qualifizierte berufliche Soziale Arbeit an den neuen, verbesserten Fürsorgebereichen an und nicht an der männlichen Fürsorge des Elberfelder Systems. Die Abschlüsse der Frauen und die Berufsbezeichnung „Wohlfahrtspflegerin“ wurden jedoch erst 1931 durch das Reichsministerium staatlich anerkannt. Trotz dieser emanzipatorischen Wegbereitung erhielt die Ausbildung weiterhin den Ruf, dass Frauenschulen auf dem niedrigsten Niveau, ohne akademische Standards, anzusehen sind (vgl. Schüler 2004, S. 31 f. u. S. 292 f.).
2.3 Ehrenamt und Soziale Arbeit im Wandel der Zeit
Im Nationalsozialismus wurde dann ein Zwang zur ehrenamtlichen Arbeit verhängt. Mit dem Ausruf: „Zum Wohle des Volkes“ waren es besonders Frauen, wegen ihrer „Mütterlichkeit“, die man verpflichtete in der Kriegsfürsorge ehrenamtlich tätig zu sein. Die bis dahin qualifizierten Mitarbeiterinnen in den Wohlfahrtsverbänden wurden durch die nationalsozialistische Ideologie beeinflusst, zum Teil aber auch ausgegrenzt und durch „politisch zuverlässige“ Männer mit kaum ausreichender Fachkompetenz ersetzt.
Nach dem Zweiten Weltkrieg dominierte die professionelle Soziale Arbeit vor der Ehrenamtlichen im Wohlfahrtsstaat. Aufgaben, die bisher ehrenamtlich erledigt wurden, fanden ihren Einzug in die Berufswelt und man institutionalisierte und organisierte diese. Damit grenzte sich die Soziale Arbeit, von dem - auf praktischen Erfahrungen und „gutem Willen“ beruhenden Ehrenamt, ab. Soziale Arbeit war gefragt, um beispielsweise die Erziehung des Nationalsozialismus zu korrigieren und die Verwahrlosung von Kindern und Jugendlichen zu beheben. Es wurden neue Prinzipien und Verfahrensweisen beruflicher Methodenlehre[16] in der Sozialen Arbeit eingeführt. Jede/Jeder Bedürftige hatte einen Rechtsanspruch auf Fürsorge. Auf diese Weise wurde eine Fürsorge, die 100 Jahre Bestand hatte und als Gnadengabe galt, zu einer quantitativen und qualitativen sozialgesetzlichen Leistung.
Die Kindergärten erhielten erstmals einen Bildungsauftrag. Mitte der 60er Jahre wurden die Fachschulen für Sozialarbeit/Sozialpädagogik zu Fachhochschulen aufgewertet und der neue Berufstitel „SozialarbeiterIn/SozialpädagogIn“ eingeführt. Der Mangel an fachlich qualifiziertem Personal konnte, nach der Umstellung des Ausbildungskonzeptes, erst 1970 beseitigt werden (vgl. Müller 2001, S. 111 ff.). Mittlerweile entwickelten sich erste Erwerbsmöglichkeiten im Beruf der staatlichen Sozialen Arbeit auch für Männer.
Die Bereitschaft zum freiwilligen, sozialen Engagement war wegen der nicht mehr vorhandenen zeitlichen und finanziellen Ressourcen der BürgerInnen beinahe weggefallen. Im Gegensatz dazu etablierte sich die damals von den alliierten Besatzungstruppen mitgebrachte ehrenamtliche JugendgruppenleiterInnen-Ausbildung zur Förderung von Beteiligungsmöglichkeiten als demokratischen Umgang. Das Ehrenamt wurde vorwiegend von Jugendlichen aufgegriffen (vgl. Müller 2001, S. 80 ff.).
Durch das Weltwirtschaftswunder strebten verstärkt Frauen in die Arbeitswelt. Der Beruf der Sozialen Arbeit entwickelte sich fast zum reinen Frauenberuf. Durch sie entstand ein größeres Spektrum an professioneller Arbeit. Die neue Frauenbewegung kritisierte die traditionelle Rolle der Frau als ehrenamtlich Tätige. Neben der Berufstätigkeit - verbunden mit der stetigen Arbeitszeitreduzierung -, den wachsenden Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und dem Wunsch nach selbst bestimmter Zeiteinteilung, wendeten sich immer mehr Frauen vom unentgeltlichen und langfristigen „Amt“ in Vereinen, Verbänden oder Kirchengemeinden ab.
Mit der Weltwirtschaftskrise in den 70er Jahren wurde die Wirksamkeit und Finanzierbarkeit von professioneller Sozialer Arbeit in Frage gestellt. Durch den Abbau von Bildungspolitik und sozialstaatlichen Leistungen, bei gleichzeitiger Zunahme von sozialen Problemen, erhielt das Thema „Ehrenamt in sozialen Bereichen“ als unentgeltlicher Leistungsträger wieder Brisanz. Die sozialen Selbstorganisationen von BürgerInnen, aus der mitmenschlichen Verantwortung, mit staatlicher Unabhängigkeit blühten auf. Sie entfalteten ihr Handlungsfeld, beispielsweise vom Protest gegen den Bau eines Atomkraftwerkes bis hin zum sozialen Erfassen von Benachteiligten (vgl. Müller 2001, S. 162 f.).
Die momentanen gesellschaftlichen Umbrüche und die wirtschaftlich prekäre Lage fokussieren nicht nur die politische Thematisierung, sondern lösen eine neue Konjunktur des Ehrenamtes aus. Nach der Politik zu urteilen, wird den Ehrenamtlichen mit ihrem Engagement in sozialen Bereichen zugetraut, den Staatshaushalt zu entlasten.
3 Aktuelle Situation des „neuen“ Ehrenamtes
Die ehrenamtlichen Tätigkeiten haben, wie auch die Soziale Arbeit, sich in ihrem Handeln weiterentwickelt. In den meisten Fällen übernehmen Ehrenamtliche heute eine zuführende, begleitende Hilfe. Aber das alte, etablierte Ehrenamt in traditionellen Verbänden und Vereinen mit den „Aufopferungswilligen“ scheint ausgestorben zu sein. Die Entwicklung und Veränderung zum „neuen Ehrenamt“ hat sich vor allem durch sein Umfeld und die im Kontext dazu stehenden Menschen vollzogen. Man spricht von einer „Säkularisierung des Helfens“[17] (vgl. Schallenberg 2002, S. 3). Damit haben sich die Konturen und die gesellschaftliche Stellung des Ehrenamtes verändert und verändern sich immer noch. Bei den geführten Diskursen wurde meistens jedoch nur der Gegen-stand des Ehrenamtes in den Blick genommen. Die historischen Wurzeln, die unentgeltliche Mitarbeit in der Verbindung mit einem Amt, werden immer noch hartnäckig vertreten, ohne dabei die veränderten Rahmenbedingungen, den sozialen Wandel zu betrachten. Auf Grund dieser neuen Erkenntnisse geht man von einem „Strukturwandel des Ehrenamtes“ aus (vgl. Handbuch der Sozialarbeit/Sozialpädagogik 2001, S. 357). Wer ehrenamtlich tätig ist und warum er/sie dieses Engagement zeigt wird im Folgenden dargestellt.
Die neuzeitliche Entwicklung des Ehrenamtes wird unterschiedlich beschrieben, da vermehrt ungleiche Betrachtungsweisen vorliegen. Rauschenbach bemerkt dazu folgendes:
„Ehrenamt – eine Bekannte mit (zu) vielen unbekannten Randnotizen zu den Defiziten der Ehrenamtsforschung.“ (Rauschenbach 1999 in www.buerger-für-buerger/content/veroeffnetlich-podiumsdiskurs.html)
Da das Interesse am Ehrenamt erst in den 80er Jahren wieder aufgekommen ist, sind - beginnend aus dieser Zeit - die ersten Studien zur Thematik des „neuen“ Ehrenamtes zu verzeichnen. Je nach Autor, Erkenntnisinteresse und Forschungsfeld der Studien werden unterschiedliche Fakten zu Grunde gelegt und verschiedene Sachverhalte angesprochen. Die Folge sind zahlreiche Widersprüchlichkeiten innerhalb der Thematik. Dass nicht einheitlich formulierte Grundlagen unklare Abgrenzungen und Interpretationen ergeben, was als Ehrenamt betrachtet werden kann und was nicht, zeigt der nächste Abschnitt.
3.1 Begriffsbestimmung und seine Vielfalt
Eine einheitliche Definition zum Ehrenamt gibt es nicht. Die Literatur stellt einige wenige Erklärungen zur Verfügung, um den Begriff des Ehrenamtes zu bestimmen. So hat z.B. Teresa Bock 1997 über die Einordnung des Ehrenamtes folgende Aussage getroffen:
„Ehrenamtlich/freiwillig Tätige sind Bürgerinnen und Bürger, die sich, ohne durch verwandtschaftliche Beziehungen oder durch ein Amt dazu verpflichtet zu sein, unentgeltlich oder gegen eine geringfügige Entschädigung, die weit unterhalb der tariflichen Vergütung liegt, für soziale Aufgaben zur Verfügung zu stellen.“ (zit. in Handbuch der Sozialarbeit/Sozialpädagogik 2001, S. 345)
Zum Ehrenamt können nach Bocks Definition also auch Selbsthilfegruppen, BürgerInneninitiativen oder Nachbarschaftshilfen[18] gezählt werden. Dagegen schließt sie beispielsweise gewählte BürgermeisterInnen oder SchöffInnen, die eine geringfügige finanzielle Aufwendung für ihr Amt erhalten und ihre Aufgabe freiwillig erfüllen, aus. Damit stellt Bock keine Verbindung zum damaligen gewählten ehrenamtlichen Armenpfleger her. Gerade an den genannten Beispielen wird deutlich, dass der Mangel an genauen Bestimmungen, um Klarheit und Konsens zu schaffen, für die Thematik Ehrenamt nicht einfach ist. Diese Definition zeigt keine weiteren Erläuterungen oder Abgrenzungen auf. Da unterschiedlichste Faktoren von Jahr zu Jahr zusätzlich in die wissenschaftliche Diskussion des Ehrenamtes mit fließen, müssen diese ständig neu verarbeitet werden.
Zum Vergleich ist es wichtig eine weitere Definition – hier 2005 von Wolfgang Habermeyer verfasst – als Grundlage mit ins Spiel zu bringen, die sich mit den neuzeitlichen Faktoren schon ein wenig auseinandersetzt:
„Ehrenamt (ist) eine im Dienst der Allgemeinheit stehende und nicht im eigentlichen Sinn entlohnte Tätigkeit. Das Ehrenamt muss unterschieden werden in ehrenamtliche Tätigkeiten in einem öffentlichen Amt und in das Ehrenamt im weiteren Sinn des Wortes, worunter alle unbezahlten Tätigkeiten für Vereine, Parteien oder sonstige Organisationen zu rechnen sind.“ (Habermeyer in CD-Rom Encarta Enzyklopädie 2005, Ehrenamt)
Diese beiden Definitionen unterscheiden sich auf den ersten Blick nicht wesentlich voneinander. Gemeinsam vertreten sie die Meinung, dass die Tätigkeiten auf freiwilliger Basis und unentgeltlich von Personen übernommen werden. Jedoch ist bei der Definition von Habermeyer das öffentliche unbezahlte Amt, wie es BürgermeisterInnen innehaben, nicht – wie bei Bock - von der ehrenamtlichen Tätigkeit ausgenommen. Ebenso ist es bei einem Schöffen, einer Schöffin im Gericht der Fall. Aber er begrenzt das Ehrenamt insofern, dass das Gemeinwesen von den geleisteten Tätigkeiten profitiert. Heißt dass, Nachbarschaftshilfen, Selbsthilfegruppen – vielleicht sogar BürgerInneninitiativen – sind durch ihren Eigennutz davon ausgenommen? Generell lässt sich sagen, dass das Ehrenamt in zahlreichen Bereichen auftaucht, die auch politische Prinzipien - nicht gänzlich soziale Grundsätze – wie von Bock betont - aufweisen. So findet man ehrenamtlich Tätige auch in Politik, Kultur, Wissenschaft, Religion, Freizeit, Sport, Gesundheit und eben in sozialen Bereichen.
Die Definitionen von Bock und Habermeyer unterscheiden sich durch ihre ungleiche Wahrnehmung, individuelle Ansicht, sowie die gesetzte Betonung und Gewichtung des/der jeweiligen Betrachters/Betrachterin. Was alles dem Gegenstandsbereich nach zum Ehrenamt zugerechnet wird, ob mit oder ohne Nachbarschaftshilfe, Selbsthilfe, Freiwilligendienste, aber auch die Formen, wie Freiwilligkeit, Bezahlung, Organisationsanbindung, spezielle Qualifikationen, bleibt weiterhin unklar. Bei jeglichen zu findenden Betrachtungen wird zum einen vom Soll-Zustand, also dem Idealfall des Ehrenamtes, ohne auf die empirische Wirklichkeit zu achten und zum anderen auf die bewiesenen Gegebenheiten nach dem Ist-Zustand ausgegangen. So ist das umschriebene Ehrenamt, das aus freien Stücken, ohne finanzielle Motivation, zeitlich unbestimmt, für andere Personen und an eine Organisation gebunden ist, der Norm entsprechend gemeint. Ob nun vom Soll- oder Ist-Zustand des Ehrenamtes die Rede ist, die Übergänge sind fließend und daher kaum abgrenzbar (vgl. Handbuch der Sozialarbeit/Sozialpädagogik 2001, S. 345 f.).
Erschwert wird die Begriffsbestimmung noch zusätzlich durch die vielen Umschreibungen, die von Forschung, Wissenschaft, Politik und Öffentlichkeit - in zahlreichen Debatten - mit unterschiedlichen Interessen, Motiven und Bezugspunkten genannt werden. Die Konjunktur des Ehrenamtes bringt auch eine Vielzahl von Wortbedeutungen hervor, die im Folgenden Rauschenbach aufzeigt:
„Ehrenamt, neues Ehrenamt, ehrenamtliches Engagement oder ehrenamtliche Arbeit, soziales Engagement, BürgerInnenengagement oder bürgerschaftliches Engagement, gesellschaftliches, zivilgesellschaftliches oder gemeinwohlorientiertes Engagement, freiwilliges Engagement, Freiwilligenarbeit oder Bürgerarbeit sind nur einige Begriffe, die im Umfeld der hier anstehenden Thematik immer wieder zu hören sind.“ (Rauschenbach 1999 in www.buerger-für-buerger/content/veroeffnetlich-podiumsdiskurs.html)
Nach dieser Aufzählung zu urteilen kann demnach Jeder/Jede, der/die sich irgendwann einmal jenseits von Familie und Lohnarbeit engagiert hat, statistisch als Ehrenamtlicher/Ehrenamtliche erfasst werden. Zur herkömmlichen und neuen Formen des Ehrenamtes oder Engagements zählen freiwillige und unentgeltliche Aktivitäten in Parteien, Verbänden, Gewerkschaften, politischen Gremien und Vereinen, die ehrenamtliche Mitarbeit in karitativen und gemeinwohlorientierten Einrichtungen, unterschiedlichste Formen der Selbsthilfe und demokratischer Partizipation (z.B. Kinder- und Jugendparlament, Seniorenbeirat usw.), sowie die Beteiligung an Protestaktionen, sozialen Bewegungen und BürgerInneninitiativen (vgl. Olk 2002, S. 253). Daher ist es nicht verwunderlich, dass 50 % aller Ehrenamtlichen ihre Tätigkeit selbst als Freiwilligenarbeit bezeichnen, gefolgt von der Benennung Ehrenamt mit 30 %. Andere Bezeichnungen nehmen bei den Beteiligten keinen großen Stellenwert ein (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2001, S. 89).
Man könnte bei dieser genannten Fülle der Begriffsvielfalt, die sich erst in den letzten Jahrzehnten herausgebildet hat meinen, es ginge um einen Wettstreit der Beschreibung des Ehrenamtes. Hinter diesem Etikettenwechsel versteckt sich auch die Gunst der Stunde zu nutzen, um alte und neue Personengruppen anzusprechen, damit eine Vermehrung von Ehrenamtlichen zu Stande kommt (vgl. Rauschenbach in Handbuch der Sozialarbeit/Sozialpädagogik 2001, S. 346).
Aber Ehrenamt ist nicht gleich Ehrenamt, sondern immer verbunden mit unterschiedlichen Aspekten, die es bestimmen: Das Ehrenamt hat ein unterschiedliches zeitliches Maß seiner Ausübung. Auch sind es unterschiedliche Anliegen, wodurch sich Ehrenamtliche angesprochen fühlen und sich daraufhin engagieren. Ebenfalls zur ungeklärten Kategorie Ehrenamt gehört es, für wen sich Menschen sozial, kulturell, sportlich oder politisch engagieren, ob für Fremde, in eigener Sache oder für Angehörige (vgl. Rauschenbach 1999 in www.buerger-fuer-buerger.de/content/veroeffnetlich-podiumsdiskurs.html).
Dieser Exkurs hat bisher noch keine klar umrissene Definition aufgezeigt und die unterschiedlichen Bezeichnungen haben eher Verworrenheit als Klärung hervorgebracht. Anhand der Auslegungen lässt sich zusammenfassend sagen, dass alle ehrenamtlich Tätigen sich für verschiedene Aufgaben dem Gemeinwesen zur Verfügung stellen, ohne dafür ein tarifliche Vergütung zu erhalten. Sie führen ihre Aktivität aus freiem Willen, zugunsten anderer Menschen, meist gebunden an eine Organisation, ohne eine spezielle Qualifikation aus. Aber wie sieht das neue Ehrenamt wirklich aus und warum engagieren sich BürgerInnen überhaupt? Um diese Fragen zu beantworten und einen Überblick zu erhalten, müssen die statistischen Daten darüber Auskunft erteilen.
3.2 Statistische Daten zum Ehrenamt
Seit den 80er Jahren gerechnet, liegen mehr als 85 Studien zum Thema Ehrenamt vor. Diese daraus gewonnenen Ergebnisse weichen voneinander ab und stehen meist unkoordiniert nebeneinander, so dass sich bisher keine eindeutigen Erkenntnisse, sowie praktische und theoretische Konsequenzen abzeichnen lassen. Auch die Politik forscht(e) über Sinn, Zweck und Perspektiven des Ehrenamtes. Anhand der bisherigen unzureichenden Datenlage, kam die Bundesregierung zu dem Entschluss, ein Gesamtbild ehrenamtlicher Tätigkeit zu erstellen. Mit einer Literaturuntersuchung von Behr, Liebig und Rauschenbach, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) 1998 in Auftrag gegeben wurde, fassten die ExpertInnen, alle vorhandenen empirischen Studien zum Strukturwandel des Ehrenamtes zusammen und werteten diese aus. Daraus vermochte das BMFSFJ Kriterien und Instrumente zu entwickeln, die ein erstes wissenschaftliches Fundament für zukünftige Forschungen ermöglichen (vgl. BMFSFJ 2002, S. 5 f. u. 188 ff.). Jedoch konnte bei der Analyse des Bundesministeriums ebenfalls kein zufrieden stellendes System gefunden werden, die Gliederung nach sachlichen und logischen Zusammenhängen zu erfassen. Es mangelt weiterhin an wichtigen Basisinformationen und Eckdaten, die einige Aspekte detaillierter beleuchten könnten. Durch die Ungenauigkeiten der Kategorien und Termini konnte die Auswertung der Studie – nach Behr, Liebig und Rauschenbach zu urteilen - nicht zufrieden stellend gelöst werden. Die genannten AutorInnen machten darin auf die Bedeutung der institutionellen Settings als fördernde oder hindernde Faktoren für das Ehrenamt aufmerksam (vgl. BMFSFJ 2002, S. 22 f.). Darauf gab das BMFSFJ eine Repräsentativerhebung unter dem Titel: „Freiwilliges Engagement in Deutschland“ an vier Institutionen[19] in einem Projektverbund in Auftrag, denn schließlich wollte die Bundesregierung genau wissen, ob die ehrenamtlichen Tätigkeiten nachlassen oder sich in einem Wandlungsprozess befindet und wie sie verstärkt werden können. Zusätzlich forderten verschiedene soziale Organisationen den Staat auf, das Ehrenamt vermehrt anzuerkennen und zu unterstützen, damit sie weiterhin in ihren sozialen Bereichen auf Ehrenamtliche zählen können. Die besagte Studie wurde veröffentlicht, als „Freiwilligensurvey 1999“ bekannt und gilt zum größten Teil als Grundlage der hier angeführten Daten (vgl. Bock 2002, S. 13 f.).
[...]
[1] „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst“ lautet die zentrale Forderung an alle Christen gemäß der Berg- predigt
[2] Bedürftig waren Menschen, die kein Vermögen, nicht arbeitsfähig oder nicht ausreichend Mittel für ih- ren Lebensunterhalt zur Verfügung hatten. Darunter fielen bspw. Handwerker, Tagelöhner, sowie Wit- wen, Waisen, Behinderte, Alte und Kranke.
[3] Ablasshandel
[4] Verweltlichung
[5] Die industrielle Revolution, die bereits im 18. Jahrhundert eingesetzt hatte, veränderte das Aussehen wei- ter Teile des Landes grundlegend. Ganze Landstriche wurden mit Fabrikanlagen und den dazugehörigen trostlosen Arbeitersiedlungen verbaut. Durch die industrielle Revolution verschärften sich die schon be- stehenden Gegensätze zwischen Arm und Reich, die Kluft wurde stetig größer (vgl. CD-Rom Micrsoft Encarta Enzyklopädie 2005).
[6] Durch den Umgang mit Krankheit und Tod waren in der Krankenpflege nur Personen tätig, die keine „bessere“ Arbeit fanden oder es aus ihrem christlichen Verständnis taten.
[7] Auf Grund der wirtschaftlichen Umwälzung durch die Industrialisierung drangen Frauen allmählich in alle gesellschaftlichen Bereiche vor und organisierten sich in Bewegungen, die die privatrechtliche Gleichstellung der Frau und ihre Selbstständigkeit im öffentlichen Leben erstrebten.
[8] weitere Ausführungen dazu in Müller 1997, Band 1, S. 52 ff.
[9] Kranken-, Unfall-, Invaliden- und Altersversicherung
[10] staatlich kontrollierte und ausgeübte Fürsorge auf Kosten der individuellen Freiheit
[11] s. dazu Kapitel 1.3
[12] der Grundstein der Einzelfallhilfe wurde gelegt (vgl. Erler 1994, S. 120)
[13] Bis zum Ende des Ersten Weltkrieges lag die nicht-staatliche Wohlfahrt in den Händen der
christlichen Wohlfahrtsverbände (vgl. Müller 2001, S. 35).
[14] Industrialisierung, Bevölkerungswachstum und Verstädterung
[15] weitere Erläuterungen dazu in Kapitel 5.1
[16] Gruppenpädagogik, Einzelfallhilfe und Gemeinwesenarbeit, die auch Salomon vorgeschlagen hatte
[17] Barmherzigkeit und Eigeninteresse haben sich verbunden
[18] Hier muss unbedingt unterschieden werden zwischen privater oder sozialer Selbsthilfe. Die private Selbsthilfe hat das Ziel sich ausschließlich selbst zu helfen oder den Nachbarn, z.B. beim Eigenheim- bau. Dagegen geht bei der sozialen Selbsthilfe die Aktivität über den Kreis der Betroffenen hinaus. Selbsthilfegruppen benötigen keinen institutionellen Rahmen, müssen nicht als Verein bestehen, um tätig zu werden (während jetzt auffällig eine neue Nähe zum Ehrenamt gesucht wird). Sie gehen aus Eigeninitiativen bestimmter Personen mit gleicher Problemlage hervor und weisen Gestaltungsfreiheit und Selbstorganisation auf und sind für Interessierte frei wählbar (vgl. CD-Rom Microsoft Encarta En- zyklopädie 2005, Selbsthilfegruppe).
[19] Infratest Burke Sozialforschung, Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, Institut für Entwicklungsplanung und Struktur- forschung in Hannover und Institut für sozialwissenschaftliche Analysen und Beratung in Köln
- Arbeit zitieren
- Yvonne Dix (Autor:in), 2005, Ehrenamt als ein Ersatz für die Soziale Arbeit?!, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/58204
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