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Digestenexegese: D.17.1.26.8

Title: Digestenexegese: D.17.1.26.8

Seminar Paper , 2006 , 13 Pages , Grade: 16

Autor:in: Elisa Schwede (Author)

Law - Philosophy, History and Sociology of Law
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1.) Paulus libro trigensimo secundo ad edictum: Die Stelle D.17.1.26.8 (Paulus libro trigensimo secundo ad edictum) entstammt den Digesten des Corpus Iuris Civilis des Kaisers Justinian I. (527 - 565 n.Chr.). Die Digesten (Pandekten) sind der zweite von vier Teilen des Corpus Iuris Civilis und wurden 533 n. Chr. von Kaiser Justinian als Gesetzbuch verkündet. Sie gliedern sich in 50 Bücher, welche in Titel und diese wiederum in Fragmente (leges) unterteilt sind. Das vorliegende Fragment (lex 26, Abschnitt 8) entstammt dem 1. Titel des 17. Buches. Dieser Titel trägt die Überschrift „Mandativel contra“(Über die Auftragsklage und die Gegenklage). Verfasst wurde dieses Fragment von Iulius Paulus, der dabei offenbar von einem bereits von Mela behandelten Fall ausgeht. 2.) Iulius Paulus: Über die Herkunft von Iulius Paulus (Ende des 2. / Beginn des 3. Jahrhunderts) ist nichts bekannt. Er wurde um 160 n. Chr. geboren und war ein Schüler des Cervidius Scaevola, was sich auch aus der bei Paulus immer wiederkehrenden Wendung Scaevola noster schließen lässt. Er lebte also zur Zeit der Spätklassik, der Regierungszeit des Septimus Severus (193-235) und hat, wie die meisten Juristen seiner Zeit, die ritterlichen Staatsämter durchlaufen: Paulus war zunächst als Assessor des praef. praet. Papinian tätig, mit dem er auch dem kaiserlichen Consilium angehört hat. Er bekleidete das Amt a memoria und gelangte bis zur Prätorianerpräfektur. Sein Todesjahr ist unbekannt. Die größte Bedeutung seiner zahlreichen Werke gewannen die Kommentare zum Edikt in 80 Büchern, zum Sabinius in 16 Büchern sowie die Fortsetzungen der Tradition der hochklassischen Kasuistik in der responsa (23 Bücher) und den quaestiones (26 Büchern). Als einer der produktivsten römischen Juristen verfasste Paulus aber auch Kommentare zu einzelnen Gesetzen und Senatsbeschlüssen, verwaltungsrechtliche Schriften und bearbeitete die Schriften zahlreicher Juristen. Insgesamt fasste er etwa 90 Schriften ab, aus denen 2080 Fragmente in die Digesten aufgenommen wurden. Damit zählte er wohl neben Gaius, Papinian, Ulpian und Modestinus zu den fünf bedeutendsten Juristen, deren Meinung von den Justizbeamten bei zu entscheidenden Fällen gefolgt werden sollte. 3.) Fabius Mela: Paulus zitiert in seiner Textstelle den römischen Juristen Mela. Wie heute ganz allgemein angenommen wird, war Mela ein Zeitgenosse des Juristen Labeo (ca. 50. v. Chr. - 10 n. Chr.)[...]

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I. Übersetzung

II. Inskription

1. Paulus libro trigensimo secundo ad edictum

2. Iulius Paulus

3. Fabius Mela

III. Paraphrase

IV. Interpretation

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit widmet sich der rechtshistorischen Analyse des Fragments D. 17.1.26.8 aus den Digesten des Corpus Iuris Civilis. Das primäre Ziel ist die Untersuchung der Haftungsfragen im römischen Auftragsrecht (mandatum), insbesondere im Hinblick auf den Ersatz von Schäden aus einer Sachmängelhaftung bei einem durch den Beauftragten getätigten Kauf.

  • Rechtliche Struktur und Charakteristika des römischen Auftragsverhältnisses (mandatum).
  • Haftung des Beauftragten für Mängel der Sache und deren Rückgriffsmöglichkeit gegenüber dem Auftraggeber.
  • Unterscheidung zwischen Auftrag (mandatum) und entgeltlichen Dienst- oder Werkverträgen (locatio conductio).
  • Die Rolle von actio mandati directa und actio mandati contraria als prozessuale Instrumente.
  • Diskussion kontroverser Auffassungen in der Rechtsliteratur bezüglich der Auslegung der Paulusstelle.

Auszug aus dem Buch

I. Übersetzung

Paulus im 32. Buch zum Edikt:

§ 8. Ein Handwerker hat einen Sklaven für zehn im Auftrag seines Freundes gekauft und ihn sein Handwerk gelehrt. Dann hat er ihn für zwanzig verkauft, die er aufgrund der von dem Freund erhobenen Auftragsklage herausgeben musste. Bald darauf ist er, weil der Sklave nicht gesund war, auf die Klage des Käufers hin [auf Rückzahlung] verurteilt worden. Mela sagt, der Auftraggeber brauche ihm nicht dafür einzustehen, es sei denn, dieser Mangel sei bei dem Sklaven erst entstanden, nachdem der Beauftragte, ohne dass bewusste Treuwidrigkeit von seiner Seite im Spiele war, ihn gekauft hatte. Habe er ihn aber auch auf Weisung des Auftraggebers hin ausgebildet, so sei das Gegenteil richtig. Dann werde er nämlich sowohl das Lehrgeld als auch den Unterhalt erlangen, sofern er nicht gebeten worden war, ihn kostenlos auszubilden.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Übersetzung: Dieses Kapitel liefert eine präzise deutsche Übersetzung des analysierten lateinischen Originaltextes aus dem Digesten-Fragment D. 17.1.26.8.

II. Inskription: Hier erfolgt die historische Einordnung der Textstelle sowie die biografische Vorstellung der beteiligten römischen Juristen Paulus und Mela.

III. Paraphrase: In diesem Teil wird der in der Quelle beschriebene Rechtsfall in den wesentlichen Abläufen zusammenfassend nacherzählt.

IV. Interpretation: Das Hauptkapitel widmet sich der dogmatischen Auslegung der Haftungsfragen und der Einordnung des Mandatsverhältnisses in das römische Recht sowie dem Vergleich zum modernen Auftragsrecht.

Schlüsselwörter

Digesten, Corpus Iuris Civilis, Mandatum, Auftragsklage, actio mandati, Sachmängelhaftung, Beauftragter, Auftraggeber, Iulius Paulus, Fabius Mela, Rechtsgeschichte, Aufwendungsersatz, Bona fides, römische Rechtswissenschaft, Haftung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert ein spezifisches Fragment aus dem römischen Digesten-Recht, das sich mit der Haftung eines Beauftragten im Rahmen eines Auftragsverhältnisses befasst.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Im Fokus stehen das römische Auftragsrecht, die prozessualen Möglichkeiten der Auftragsklage und die Abgrenzung zur allgemeinen Sachmängelhaftung im antiken römischen Wirtschaftsleben.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Ziel ist es, anhand der Paulusstelle D. 17.1.26.8 zu klären, unter welchen Bedingungen ein Auftraggeber seinem Beauftragten für Schäden einzustehen hat, die aus einer mangelhaften Kaufsache resultieren.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt die klassische juristisch-historische Exegese, kombiniert mit einer Auswertung einschlägiger rechtswissenschaftlicher Kommentarliteratur zum römischen Recht.

Welche Inhalte werden im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil befasst sich mit der Dogmatik des Mandatsvertrages, dem Dreiecksverhältnis zwischen Auftraggeber, Beauftragtem und Drittkäufer sowie den in der Forschung diskutierten Lücken der Quellenstelle.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung?

Die zentralen Schlagworte sind Digesten, Mandatum, Sachmängelhaftung, Auftragsklage, actio mandati, Aufwendungsersatz und der römische Jurist Iulius Paulus.

Warum ist die Rolle von Fabius Mela in diesem Text so relevant?

Mela wird von Paulus zitiert, um eine spezifische Lösung für den Fall anzubieten; seine Ausführungen sind entscheidend für die Frage, ob der Beauftragte Rückgriff beim Auftraggeber suchen kann.

Welche Bedeutung kommt der "Interpolation" im Text zu?

In der rechtsgeschichtlichen Literatur wird diskutiert, ob der Schlussteil des Fragments durch spätere Bearbeiter verändert wurde, um die Unentgeltlichkeit des Auftrags stärker zu betonen.

Wie wird das römische Mandat von modernen Verträgen abgegrenzt?

Die Arbeit zeigt, dass das römische Mandat stets unentgeltlich war, während heutiges deutsches Recht zwischen unentgeltlichem Auftrag (§ 662 BGB) und entgeltlichen Dienst- oder Werkverträgen (§ 675 BGB) unterscheidet.

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Details

Title
Digestenexegese: D.17.1.26.8
College
Saarland University
Course
Proseminar
Grade
16
Author
Elisa Schwede (Author)
Publication Year
2006
Pages
13
Catalog Number
V58250
ISBN (eBook)
9783638524988
ISBN (Book)
9783656802273
Language
German
Tags
Digestenexegese Proseminar
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Elisa Schwede (Author), 2006, Digestenexegese: D.17.1.26.8, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/58250
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