Betriebliche Altersversorgung - ein Überblick


Research Paper (undergraduate), 2003

32 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Darstellungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die betriebliche Altersversorgung als Bestandteil des „Gesamtsystems“ der Altersversorgung in Deutschland
2.1 Das Drei-Säulenkonzept als alterspolitische Zielkonzeption
2.1.1 Die gesetzliche Altersversorgung
2.1.2 Die betriebliche Altersversorgung
2.1.3 Die private Eigenversorgung
2.2 Zusammenwirken von gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersversorgung im Rahmen des Drei-Säulen-Konzeptes i.e.S

3 Juristische Grundlagen und organisatorische Grundstrukturen der betrieblichen Altersversorgung
3.1 Zielsetzung und Bedeutung des Betriebsrentengesetzes
3.2 Konkretisierung des Begriffs „Betriebliche Altersversorgung“ durch das Betriebsrentengesetz und nachfolgende Rechtsprechung
3.3 Gesetzliche Rahmenbedingungen
3.3.1 Unverfallbarkeit dem Grunde (§1 BetrAVG) und der Höhe nach (§ 2 BetrAVG)
3.3.2 Flexible Altersgrenze (§ 6 BetrAVG)
3.3.3 Die Insolvenzsicherung (§§ 7-15 BetrAVG)
3.3.4 Anpassungspflicht (§ 16 BetrAVG)
3.4 Eckpunkte der Novellierung des Betriebsrentengesetzes zum 1. Januar 1999
3 4.1 Durchführungsweg
3.4.2 Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung
3.4.3 Verkürzung oder Wegfall der Unverfallbarkeitsfristen
3.5 Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung
3.5.1 Wahl des Durchführungsweges als unternehmerische Aufgabe
3.5.2 Pensionsverpflichtung
3.5.3 Unterstützungskasse
3.5.4 Direktversicherung
3.5.5 Pensionskasse
3.5.6 Pensionsfonds

4 Resümee und Kritik

Literaturverzeichnis

Darstellungsverzeichnis

1. Darstellung: Leistungsbeitrag der Teilsystem zur Altersversorgung in Mrd. € im Jahr 1998

2. Darstellung: Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung im Jahr 1999

3. Darstellung: Pensionsrückstellungen ausgewählter Konzerne

4. Darstellung: Organisationsstruktur bei einer Pensionsverpflichtung mit Rückdeckungsversicherung

5. Darstellung: Organisationsstruktur bei einer Unterstützungskasse mit Rückdeckungsversicherung

6. Darstellung: Organisationsstruktur bei einer Direktversicherung

7. Darstellung: Organisationsstruktur bei einer Pensionskasse

8. Darstellung: Organisationsstruktur bei einem Pensionsfonds

9. Darstellung: Zusammensetzung des Alterseinkommen eines 2-Personen-Rentenhaushaltens aus dem 3 dreigliedrigen Gesamtsystem im nationalen Vergleich in % 29

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in ieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einführung

Die betriebliche Altersversorgung nimmt heute als eigenständiges System mit ihrer mehr als 150-jährigen Tradition einen festen Platz im bundesdeutschen System der Alterssicherung ein.[1]

Dennoch kommt dieser Art der Vorsorge, mit einem Anteil von ca. 5 % am durchschnittlichen Alterseinkommens, eine, auch international gesehen, sehr geringe Bedeutung zu.

Die Studienarbeit verfolgt primär zwei Zielstellungen. Dies ist zum einen die Darlegung der gegenwärtigen Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland, in Anbetracht des Umfangs, mit Schwerpunkt auf die organisatorischen und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen. Zum anderen die Schaffung einer Grundlage für die steuersystematische Darstellung und Wirkungsanalyse im Weiteren.

Als Basis für die weitere Betrachtung gibt Kapitel 2 zunächst einen Überblick über das derzeitige System der Altersversorgung in Deutschland. Bezug nehmend darauf wird die Stellung der betrieblichen Altersversorgung innerhalb des dreigliedrigen Alterssicherungssystems erklärt.

Anschließend wird in Kapitel 3 die gegenwärtige Situation der betrieblichen Altersversorgung darlegt. Aus dem Blickwinkel der Komplexität der Rahmenbedingungen ist eine systematische Diskussion der Normen, die primär durch das Betriebsrentengesetz[2] und die Rentenreform aus dem Jahr 1999 bestimmt sind, zweckmäßig. Darauf aufbauend, erfolgt eine Darstellung der verschiedenen Durchführungswege.

Mit einem Resümee und kritischen Argumenten der Praxis schließt die Arbeit.

Die betriebliche Altersversorgung bildet einen wichtigen Bestandteil des bundesdeutschen „Gesamtsystems“ der Alterssicherung. Hiermit befasst sich das folgende Kapitel.

2 Die betriebliche Altersversorgung als Bestandteil des „Gesamtsystems“ der Alterssicherung in Deutschland

2.1 Das Drei-Säulenkonzept als alterspolitische Zielkonzeption

In der Bundesrepublik ist die Alterssicherung, als Kernelement der sozialen

Sicherung, durch eine Vielzahl von historisch gewachsenen Teilsystemen gewährleistet.[3] In der vorliegenden Literatur wird dieser Sachverhalt deskriptiv auf ein dreistufiges „Gesamtsystem“ (Drei-Säulen-Konzept) reduziert, wobei die private Eigenversorgung (3.Säule) zusammen mit der betrieblichen Altersversorgung (2.Säule) vor allem als Elemente mit Ergänzungsfunktion zur öffentlich - rechtlichen „Regelsicherung“ (1.Säule) verstanden werden.[4]

Unter dem Gesichtspunkt einer systematischen Risikodiversifikation erzielt ein Leistungsempfänger, unter Würdigung seiner Erwerbsbiografie und dem Eintreten definierter Bedingungen, aus mindestens einem dieser Alterssicherungsinstitutionen Einkünfte.[5]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Darstellung: Leistungsbeitrag der Teilsystem zur Altersversorgung in Mrd. € im Jahr 1998 (Quelle: Beck, Christiane (2002): Die Rentenreform - Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung, Köln, 2002, S 7. )

Über die Absicherung des Risikos „Alter“ hinaus beschreibt der Begriff Alterssicherung, zudem auch die Invaliditäts- und die Hinterbliebenensicherung.

Bei der Diskussion der einzelnen Alterssicherungseinrichtungen zeigen sich strukturelle Unterschiede, exemplarisch zu nennen sind dabei das Finanzierungsverfahren, Leistungsprinzipien, ihrer Trägerschaft sowie die Wirkung untereinander.

2.1.1 Die gesetzliche Altersversorgung

Der gesetzlichen Rentenversicherung wird in Deutschland die Aufgabe eines Regelsicherungssystems zugewiesen, ihre Leistungen sollen somit den größten Teil der Versorgungsleistungen eines Rentners abdecken. Sie bildet i.e.S. die Pflichtversicherung für alle abhängig beschäftigten Arbeiter und Angestellten sowie für eine kleinere Gruppe von Personen, die nicht abhängig beschäftigt sind und hat für diesen Personenkreis den Charakter einer Lohnersatzleistung.[6]

Die Höhe der Rentenzahlung ist von der Versicherungszeit und vom durchschnittlichen beitragspflichtigen Einkommen abhängig. Im Normalfall gewährleistet die gesetzliche Rentenversicherung einen ehemaligen Arbeitnehmer, der 45 Versicherungsjahre nachweist, eine Versorgungsleistung von derzeit ca. 70 % des jeweiligen durchschnittlichen Lebenseinkommens.[7]

Die staatliche Rente beruht auf dem so genannten Generationenvertrag, ihre Zahlung erfolgt im Umlageverfahren[8]. Die abhängig beschäftigten Erwerbstätigen und der Arbeitgeber sind verpflichtet, jeweils zu Hälfte die Beiträge (aktueller Beitragssatz 19,3% vom Bruttolohn) zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zu einer definierten Beitragsbemessungsgrenze[9] zu erbringen.

2.1.2 Die betriebliche Altersversorgung

Bei der im Rahmen dieser Arbeit im Mittelpunkt stehenden betrieblichen Altersversorgung handelt es sich um eine prinzipiell fakultative betriebliche Sozialleistung, die ein Arbeitgeber bei Eintritt eines biologisch unsicheren Ereignisses gewährt. Beispielsweise beim Erreichen einer definierten Altersgrenze, bei Invalidität oder im Todesfall zur Hinterbliebenenversorgung[10].

Charakteristisch für die meisten Gestaltungsformen der betrieblichen Altersversorgung ist die Finanzierung nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren, bei dem ein Kapitalbestand betriebsintern oder extern akkumuliert wird, der bis zum Zeitpunkt des Versorgungsfalles wächst und von diesem Zeitpunkt an für die Leistungserbringung verwendet wird.

In den vergangenen Jahrzehnten zeichnet sich eine staknative Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland ab. 1999 verfügten ca. 64 % der Beschäftigten in der Industrie und 28 % der Beschäftigten im Handel der alten Bundesländer, in den neuen Bundesländern 16%, beziehungsweise 20%[11], über eine betriebliche Altersversorgung. Überwiegend verfügen meist männlichen Personen mit Leitungsfunktionen oder langjährige Angestellte von Großunternehmen über diese Zusatzversorgung.

2.1.3 Die private Eigenversorgung

Eine private Eigenversorgung (3. Säule) kann durch den individuellen Erwerb von Immobilien, Lebensversicherungen[12], Sparguthaben sowie Instrumenten des Kapitalmarktes realisiert werden.

Restriktive Faktoren bilden dabei sowohl steuerliche Rahmenbedingungen, wie auch Risiken in Hinblick auf erreichbare Verzinsung und Werthaltigkeit des Vermögens.

Die Kapazität der privaten Eigenvorsorge wird meist bei Normalverdienern bei etwa 3-5% der letzten Bezüge, sowie für Besserverdienende bei etwa 10 % der letzten Bezüge geschätzt.[13]

2.2 Zusammenwirken von gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersversorgung im Rahmen der Drei-Säulen-Konzeptes i.e.S.

Wie bereits unter Punkt 2.1 dargestellt, ist die betriebliche Altersversorgung auf ein Zusammenwirken mit der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Alterssicherung angelegt. Der gesetzlichen Rentenversicherung wird dabei die Aufgabe eines Regelsicherungssystems zugewiesen; betriebliche sowie private Altersversorgung stellen im Normalfall ergänzende Sicherungssysteme dar[14].

In der Theorie hat sich als Vorsorgeziel die "Sicherung eines altersgemäßen angemessenen Lebensstandards" etabliert, demnach soll der von einem Leistungsempfänger erreichte Lebensstandard, unter Beachtung der im Alter veränderten Bedürfnisstruktur, nach Beendigung der Erwerbstätigkeit in der Privatwirtschaft erhalten bleiben. Große Beachtung in Hinblick auf die Definition des Begriffs „angemessenes Niveaus“ erhielt einem Gutachten der von der Bundesregierung im Jahr 1981 einberufene „Sachverständigenkommission Alterssicherungsysteme“. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder sah demnach ein angemessenes Sicherungsniveau dann für gegeben, wenn das Nettoalterseinkommen nach etwa 40 bis 45 Versicherungsjahren bei Vollzeittätigkeit 70 bis 90 % des Nettoarbeiteinkommens beträgt, welches der Versicherte am Ende seines Arbeitslebens erzielen konnte.[15]

Eine konkrete Quantifizierung eines altersmäßigen Versorgungsniveaus ist dagegen nicht möglich, demnach ist es durch politische Entscheidungen zu bestimmen, mit entsprechenden Konsequenzen bei der Ausgestaltung der ergänzenden betrieblichen Altersversorgung im Rahmen des Alterssicherungssystems.

Unter Berücksichtigung des derzeitigen Versorgungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Leistungsfähigkeit der privaten Altersversorgung ist demnach ein Anteil der betrieblichen Altersversorgung von 10-15% am Alterseinkommen vorstellbar, mit steigender Tendenz bei höheren Einkommensgruppen[16].

[...]


[1] Vgl. Höfer, Hugues (1999), Betriebsrentengesetz 1999: Rechtsentwicklungen, Tatsachen, Reaktionen, München, 1999, S.5.

[2] In Übereinstimmung mit der vorliegenden Literatur wird das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung in der vorliegenden Arbeit als Betriebsrentengesetz bezeichnet. Zur arbeitsrechtlichen Präzisierung des Begriffs "Betriebliche Altersversorgung" vgl. Abschnitt 3.2.

[3] Vgl. Klingebiel, Olaf (1994), Die Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung aus alterssicherungspolitischer und steuersystematischer Sicht, Köln, 1994, S.10.

[4] Vgl. Höfer, Hugues (1999), S.7.

[5] Vgl. Schmitter, Miriam (2001), Besteuerungsoptionen der betrieblichen Altersversorgung, Frankfurt am Main, 2001, S.5.

[6] Vgl. zum folgenden Klingebiel, O. (1994), S.16ff.

[7] Vgl. Furmanek, Angelika (2001): DWV – Wintertur Versicherung, Rentenreform - Betriebliche Altersversorgung nach dem Altersvermögensgesetz, -, 2001, S.3.

[8] In der vorliegenden Literatur wird von einem Umlageverfahren i.e.S. dann gesprochen, wenn die Beiträge der heute rentenversicherungspflichtigen Erwerbstätigen zu jeder Zeit an die heutigen Rentner oder Pensionäre ausgeschüttet werden. Es wird folglich kein Kapitalstock gebildet. Die Beitragszahler erhalten im Ausgleich eine Anwartschaften auf die Zahlung ihrer Rente durch die Beitragszahlung der kommenden Arbeitnehmergenerationen.

[9] Beitragsbemessungsgrenze: Höchstgrenze, bis zu der Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen (im Jahr 2003, 61.200 Euro in den alten und 51.000 Euro in den neuen Ländern).

[10] Die Funktion der betrieblichen Altersversorgung im gegliederten Gesamtsystem der Alterssicherung vgl. Mydell,B. (1987): Die Funktion der betrieblichen Altersversorgung im gegliederten Gesamtsystem der Alterssicherung in: Die wirtschafts- und sozialpolitische Bedeutung der privaten Altersversorgung, Ludwig v. Wartenberg (Mitverfasser) u. a., Stuttgart u.a.O. 1987, S.23 ff. .

[11] Müller-Peters, Horst (2003): Betriebliche Altersvorsorge 2003 Ergebnisse aus der Marktforschung, Bonn, 2003, S.2.

[12] Der Zweck der Lebensversicherung besteht in erster Linie darin, zur Versorgungsleistung im Alter beizutragen und die Hinterbliebenen vor wirtschaftlichen Nachteilen bei vorzeitigem Tod der versicherten Person abzusichern.

[13] Vgl. Schmitter, M. (2001), S.17.

[14] Vgl. dazu Esser, Klaus/Sieben, Günter (Hrsg.) (1997), Betriebliche Altersversorgung - eine betriebswirtschaftliche Analyse, Stuttgart 1997, S.26..

[15] Vgl. Klingebiel, O. (1994), S.19 ff..

[16] Vgl. Ahrend P./Förster M. (1995): Ahrend, Peter, Förster, Michael, unter Mitarbeit von Rühmann, Jochen, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung mit zivilrechtlichen, arbeitsrechtlichen, steuerrechtlichen Vorschriften und Erläuterungen, 5. Auflage, München, 1995, S.5.

Excerpt out of 32 pages

Details

Title
Betriebliche Altersversorgung - ein Überblick
College
University of Applied Sciences Zwickau  (Westsächsiche Fachhochschule Zwickau)
Course
Betriebliche Altersversorgung
Grade
1,3
Author
Year
2003
Pages
32
Catalog Number
V58306
ISBN (eBook)
9783638525411
ISBN (Book)
9783638665940
File size
674 KB
Language
German
Notes
Die betriebliche Altersversorgung nimmt heute als eigenständiges System mit ihrer mehr als 150-jährigen Tradition einen festen Platz im bundesdeutschen System der Alterssicherung ein. Dennoch kommt dieser Art der Vorsorge, mit einem Anteil von ca. 5 % am durchschnittlichen Alterseinkommens, eine, auch international gesehen, sehr geringe Bedeutung zu.
Keywords
Betriebliche, Altersversorgung, Betriebliche, Altersversorgung
Quote paper
Dipl.-Kaufmann Marco Matzke (Author), 2003, Betriebliche Altersversorgung - ein Überblick, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/58306

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