Was ist nun für uns die Person; wer ist dazu berechtigt als Person bezeichnet zu hat werden? Im Seminar haben wir die Person als ein endliches Vernunft- und Freiheitswesen, definiert, welche interpersonal und verleiblicht ist. Die einzige uns bisher bekannte Gattung, die als Person bezeichnet werden kann, ist der Mensch. Denn dieser besteht aus der Physis, das Körperliche und darüber hinaus aus der Psyche, die nicht physisch ist, sinnlich nicht wahrgenommen werden kann und ebenfalls nicht räumlich ausgedehnt ist. Der Mensch stellt somit eine Einheit aus der Physis und Psyche, was für uns schwer begreiflich sein kann, wie etwas was körperlich ist, gleichzeitig nicht-körperlich sein kann. Das Endliche des Menschen besteht darin, dass er leiblich und sterblich, und ebenfalls in seinem Denk- und Wirkungsvermögen in unserer Wirkungssphäre begrenzt ist. Gott allein ist absolut und unendlich (Gerten, 2014).
Der menschliche Körper besteht aus Materie, der räumlich ausgedehnt, also ein 3-D Körper ist und einen bestimmten Teil im Raum einnimmt. Dieser Körper ist durch die Sinnesorgane zur sinnlichen Wahrnehmung fähig. Der Mensch benutzt die Sinnesorgane als Instrumente um Geschehnisse um sich herum wahrzunehmen und mit der Außenwelt zu kommunizieren. Dabei entstehen Empfindungen durch Wechselwirkung mit anderen Körpern. Das Auge wird als Instrument benutzt um zu sehen, aber das Resultat, also das Gesehene selbst ist ein mentaler Zustand, weil das Ich sieht mit dem Auge und nicht das Auge sieht. Durch das Ohr werden akustische Signale wahrgenommen, aber das Ich hört z.B. jemanden Klavier spielen. Ist der Fuß gebrochen, dann lokalisiert der Arzt den gebrochenen Knochen, also die Ursache, aber er kann nicht sagen ob dieser Zustand mir Schmerzen bereitet. Denn der Schmerz ist ebenfalls ein mentaler Zustand, den der Betroffene in seinem Bewusstsein empfindet. Und dieses Empfinden kann von Person zu Person stark variieren. Unser physischer Körper ist somit ein Instrument der Sinnesempfindungen.
Inhaltsverzeichnis
- Person
- Mensch als Einheit aus Psyche und Physis
- Sinnliche Wahrnehmung durch Bewusstsein und das triebhafte Begehren
- Der freie Wille, Bewusstsein und Determinismus
- Determinismus
- Der freie Wille und das Bewusstsein
- Interpersonalität
- Der Leib anderer Menschen
- Anerkennung anderer Menschen als Person
- Die Zweck-Mittel Relation
- Endzweck
- Mensch als Selbstzweck oder nur als Mittel?
- Recht und Moral im Interpersonalität
- Recht, Zwangsrecht und Staat
- Streben des Menschen nach Selbstbestimmung und Anerkennung
- Erkenntnisse für personenwürdiges Verhalten in Führungskontexten
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit analysiert die Verbindung zwischen Person und Interpersonalität im Kontext von Recht und Moral. Das Ziel ist es, das Wesen der Person als Einheit von Körper und Geist zu erforschen und die Herausforderungen und Chancen der interpersonalen Beziehung im Lichte von ethischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu beleuchten.
- Der Mensch als Einheit von Psyche und Physis
- Die Bedeutung von Bewusstsein und freiem Willen
- Die Rolle der Interpersonalität in der Gestaltung ethischer Beziehungen
- Das Spannungsfeld zwischen Recht und Moral in der Interaktion zwischen Personen
- Die Bedeutung von Anerkennung und Selbstbestimmung im interpersonalen Kontext
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel erörtert die menschliche Person als Einheit aus Körper und Geist. Es analysiert die sinnliche Wahrnehmung, das triebhafte Begehren sowie das Verhältnis zwischen freiem Willen, Bewusstsein und Determinismus. Das zweite Kapitel befasst sich mit dem Konzept der Interpersonalität und untersucht die Bedeutung des Leibes anderer Menschen, der Anerkennung und der Zweck-Mittel-Relation in der Interaktion. Dabei werden auch die Schnittstellen von Recht und Moral im interpersonalen Kontext beleuchtet.
Schlüsselwörter
Person, Interpersonalität, Recht, Moral, Bewusstsein, freier Wille, Determinismus, Leib, Anerkennung, Zweck-Mittel-Relation, Selbstbestimmung, Führungskontext
- Citar trabajo
- Angela Schmidt (Autor), 2014, Person und Interpersonalität im Verhältnis von Recht und Moral, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/584100