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Befristung von Arbeitsverhältnissen

Title: Befristung von Arbeitsverhältnissen

Seminar Paper , 2005 , 27 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: Markus Paulinger (Author), Kerstin Andres (Author)

Leadership and Human Resources - Miscellaneous
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Summary Excerpt Details

Mit Wirkung zum 01.01.2001 ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in Kraft getreten, welches das bis dahin geltende Beschäftigungsförderungsgesetz abgelöst hat. Es enthält unter anderem die Rechtsgrundlagen für die Befristung von Arbeitsverhältnissen. In einer immer schnelleren und globalisierten Welt nimmt die Inanspruchnahme der Befristungsmöglichkeit eines Arbeitsverhältnisses immer mehr zu und verschafft den Arbeitgebern eine höhere Flexibilität im Rahmen ihrer Personalplanung.
Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses bietet dem Arbeitgeber die Gelegenheit sich ein genaues Bild vom neuen Mitarbeiter zu machen und abzuwarten, wie sich die wirtschaftliche Lage seines Unternehmens in den nächsten Monaten entwickelt. Bei einer positiven Entwicklung hat der Arbeitgeber dann die Möglichkeit den befristeten Arbeitsvertrag zu verlängern oder den bislang befristeten Arbeitnehmer in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Zudem kann der Arbeitgeber durch die Befristung einen vorübergehenden Mehr- oder Ersatzbedarf an Arbeitskräften abdecken, ohne dass er das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Befristung kündigen muss.
Für die Arbeitnehmer stellt ein befristetes Arbeitverhältnis die Chance dar, der Arbeitslosigkeit zu entgehen und ggf. im Anschluss an die Befristung einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu erhalten. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten deshalb mit den Vorschriften des TzBfG vertraut sein, um die sich aus dem Gesetz ergebenden Risiken und Chancen zu erkennen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

1.1 Einführung in die Thematik

1.2 Ziel und Vorgehensweise der Ausarbeitung

2 Allgemeine Grundlagen für die Befristung von Arbeitsverträgen

2.1 Begriffsbestimmung und Gültigkeitsbereich des Teilzeit- und Befristungsgesetzes

2.2 Besondere Pflichten des Arbeitgebers

2.2.1 Verbot der Diskriminierung

2.2.2 Informationspflicht über unbefristete Arbeitsplätze

2.2.3 Recht auf Aus- und Weiterbildung

2.3 Formvorschriften und Sachgrundangabe

3 Die Möglichkeiten der zulässigen Befristung nach dem TzBfG

3.1 Die Befristung aus sachlichem Grund

3.1.1 Vorübergehender Bedarf

3.1.2 Tätigkeit im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium

3.1.3 Vertretung eines anderen Arbeitnehmers

3.1.4 Eigenart der Arbeitsleistung

3.1.5 Befristung zur Erprobung

3.1.6 Gründe in der Person des Arbeitnehmers

3.1.7 Haushaltsrechtlich befristete Stellen

3.1.8 Gerichtlicher Vergleich

3.2 Die Befristung ohne sachlichen Grund

3.2.1 Die sachgrundlose Befristung für maximal zwei Jahre

3.2.2 Befristung bei Unternehmensneugründungen

3.2.3 Befristung älterer Arbeitnehmer

3.3 Auflösend bedingtes Arbeitsverhältnis

4 Unwirksamkeit der Befristung und Befristungsklage

5 Ende eines befristeten Arbeitsvertrages

6 Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Befristung von Arbeitsverhältnissen unter Berücksichtigung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) sowie aktueller Rechtsprechung, um Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Chancen und Risiken der Vertragsgestaltung aufzuzeigen.

  • Grundlagen und Geltungsbereich des TzBfG
  • Besondere Arbeitgeberpflichten bei befristeten Arbeitsverhältnissen
  • Voraussetzungen für die Befristung mit und ohne Sachgrund
  • Rechtsfolgen bei unwirksamer Befristung und Befristungsklagen
  • Regelungen zum Ende befristeter Arbeitsverträge

Auszug aus dem Buch

3.1.1 Vorübergehender Bedarf

Ein für die Befristung zulässiger Sachgrund liegt vor, wenn der Arbeitgeber einen vorübergehenden Mehrbedarf an Arbeitskräften hat. Dieser vorübergehende Bedarf ist dann gegeben, wenn bei Aufgaben mit zeitlich begrenzter Dauer vorübergehend ein Arbeitskräftemehrbedarf entsteht oder sich der Arbeitskräftebedarf künftig reduzieren wird.

Der Arbeitgeber hat in einem solchen Fall vor Vertragsabschluss eine fundierte Prognose zu erstellen, die belegt, dass am Ende der Befristung mit hinreichender Sicherheit kein Bedarf mehr an der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers besteht. So kann z. B. im Zusammenhang mit einem Projekt, von einem vorübergehenden Mehrbedarf an Arbeitskräften ausgegangen werden, wenn es sich bei dem Projekt eindeutig um eine Sonderaufgabe handelt und der Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses davon ausgehen muss, dass keine Folgeprojekte zu erwarten sind. Im Falle eines Rechtsstreits über die Gültigkeit der Befristung ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die der Prognose zugrunde liegenden Anhaltspunkte aufzuzeigen. Der Arbeitnehmer wird dadurch in die Lage versetzt die Richtigkeit der Prognose zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses überprüfen zu können. Die erforderliche Prognose durch den Arbeitgeber ist daher ein wichtiger Teil des Sachgrundes für die Befristung.

Die Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung des Arbeitsanfalls und Arbeitskräftebedarfs reicht für sich allein jedoch nicht aus, um eine Befristung zu rechtfertigen. Diese Unsicherheit gehört vielmehr zum unternehmerischen Risiko, welches vom Arbeitgeber und nicht vom Arbeitnehmer zu tragen ist.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Thematik der Befristung ein und erläutert die Zielsetzung sowie die methodische Vorgehensweise der Seminararbeit.

2 Allgemeine Grundlagen für die Befristung von Arbeitsverträgen: Hier werden die gesetzlichen Definitionen, der Geltungsbereich des TzBfG sowie die spezifischen Pflichten des Arbeitgebers, wie das Diskriminierungsverbot und Informationspflichten, dargelegt.

3 Die Möglichkeiten der zulässigen Befristung nach dem TzBfG: Dieses zentrale Kapitel analysiert detailliert die verschiedenen Varianten der sachgrundbefristeten und sachgrundlosen Beschäftigung sowie auflösend bedingte Verträge.

4 Unwirksamkeit der Befristung und Befristungsklage: Es werden die rechtlichen Folgen einer unwirksamen Befristung beleuchtet und die Möglichkeiten der Klageerhebung durch Arbeitnehmer erörtert.

5 Ende eines befristeten Arbeitsvertrages: Dieses Kapitel erläutert die Modalitäten der Beendigung bei kalendermäßiger und zweckbefristeter Beschäftigung sowie die Kündigungsregelungen.

6 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und betont die Notwendigkeit sorgfältiger Personalplanung bei befristeten Arbeitsverhältnissen.

Schlüsselwörter

TzBfG, Arbeitsrecht, Befristung, Sachgrundbefristung, sachgrundlose Befristung, Arbeitsvertrag, Diskriminierungsverbot, Kettenbefristung, Befristungsklage, Arbeitgeberpflichten, Vertragsabschluss, Personalplanung, Arbeitsgerichtsgesetz, Rechtswirksamkeit, Unternehmensneugründung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Seminararbeit behandelt die rechtlichen Aspekte und Voraussetzungen für befristete Arbeitsverhältnisse in Deutschland auf Basis des Teilzeit- und Befristungsgesetzes.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Themen umfassen die rechtssichere Befristung, Pflichten des Arbeitgebers, Bedingungen für Sachgründe und die Beendigung befristeter Verträge.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist es, ein Verständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um Arbeitgebern eine rechtssichere Personalplanung zu ermöglichen und Arbeitnehmer über ihre Rechte zu informieren.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer fundierten Auswertung der aktuellen Gesetzgebung (TzBfG), Fachliteratur sowie relevanter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der allgemeinen Grundlagen, die verschiedenen Befristungsmöglichkeiten mit und ohne Sachgrund sowie die rechtlichen Konsequenzen bei fehlerhaften Befristungsabreden.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Schlüsselbegriffe sind insbesondere TzBfG, Sachgrundbefristung, Befristungskontrolle und arbeitsrechtliche Zulässigkeit.

Was ist unter einer sachgrundlosen Befristung für maximal zwei Jahre zu verstehen?

Dies ist eine erleichterte Form der Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG, die ohne Angabe eines speziellen Sachgrundes möglich ist, sofern noch keine Vorbeschäftigung mit dem Arbeitgeber bestand.

Was passiert, wenn die Schriftform der Befristung nicht eingehalten wird?

Fehlt die Schriftform für die Befristungsabrede, ist diese gemäß § 125 BGB nichtig, was zur Folge hat, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht.

Wann ist eine Befristung bei Unternehmensneugründungen zulässig?

Neu gegründete Unternehmen können gemäß § 14 Abs. 2a TzBfG in den ersten vier Jahren nach Gründung befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund mit einer Gesamtdauer von bis zu vier Jahren abschließen.

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Details

Title
Befristung von Arbeitsverhältnissen
College
University of Applied Sciences Essen  (FOM Essen)
Course
Personalmanagement
Grade
1,7
Authors
Markus Paulinger (Author), Kerstin Andres (Author)
Publication Year
2005
Pages
27
Catalog Number
V58411
ISBN (eBook)
9783638526135
ISBN (Book)
9783638665971
Language
German
Tags
Befristung Arbeitsverhältnissen Personalmanagement
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Markus Paulinger (Author), Kerstin Andres (Author), 2005, Befristung von Arbeitsverhältnissen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/58411
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