Brigitte Falkenburg: Der Substanzbegriff in Kants MAN und die Semantik des newtonschen Massenbegriffs


Trabajo de Seminario, 2006

16 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Programm der MAN

2. Verwendung des Substanzbegriff in Kants Theorie der Natur

3. Das doppelte Begründungsanliegen der MAN

4. Zur Semantik des Massenbegriffs

Brigitte Falkenburg: Der Substanzbegriff in Kants MAN und die Semantik des newtonschen Massenbegriffs

1. Programm der MAN:

Mit den MAN will Kant nichts geringeres versuchen als der Physik den Status einer apodiktischen Wissenschaft zu verleihen.

Ziel ist es, den physikalischen Begriffen eine vor-theoretische Gewissheit zu verleihen, indem diese auf nicht physikalische Begriffe zurückgeführt werden.

Anders ausgedrückt sollen die physikalischen Begriffe durch eine Metaphysik, die vor der Beobachtung der Bewegung, also vor jeder Physik und Empirie steht, auf eine Grundlage gestellt werden, welche aus der reinen Vernunft abgeleitet werden kann. Diese Grundlage soll der Physik Newtons schließlich apodiktische Gewissheit verleihen, da sie sich, nach Kant, auf Begriffe a priori berufen kann, also eine externe und nicht nur eine interne Semantik beinhaltet.

Hierbei sollen die Axiome der newtonschen Mechanik, namentlich die physikalischen Größen Masse und Kraft, als Modell dienen. Zum gleichen Zweck führt Kant in den „Metaphysischen Anfangsgründen der Naturwissenschaften“ einen Substanzbegriff ein, der mit Newtons Konzept der Masse korreliert. Dieser Substanzbegriff als einer Substanz in der Erfahrung, verbindet ontologische und epistemische Aspekte.1

2. Verwendung des Substanzbegriffs in Kants Theorie der Natur

Im Gegensatz dazu verwendet Kant in der KrV den Substanzbegriff in dreierlei Hinsicht: ontologisch, epistemisch und logisch. Im Weiteren wird dargestellt, wie sich diese drei Substanzkonzepte darstellen, zusammenhängen und schließlich in die MAN eingehen.

„Das logische Konzept einer Substanz als eines ersten Subjekts der Prädikation, das an die Subjekt-Prädikat-Urteile der traditionellen, aristotelischen Logik geknüpft ist, liegt dem Substanzbegriff der KrV […] zugrunde. […]. Die Substanzkategorie ist nach der KrV eine bloße Gedankenform, die wie die anderen Kategorien einer Schematisierung in der Zeit bedarf, um auf reale Gegenstände in Raum und Zeit anwendbar zu sein.“2

Diese Schematisierung, die die Anwendbarkeit der gerade beschriebenen bloßen Form auf empirische Dinge ermöglicht, entspricht dem epistemischen Substanz- konzept.

Denn damit Erkenntnis von Dingen in der Erfahrung überhaupt möglich ist, muss die Bedingung der Wiedererkennbarkeit bzw. Reidentifizierbarkeit erfüllt sein. Genau darauf beruft sich der epistemische Substanzbegriff, der Substanz als Beharrliches in Raum und Zeit definiert.

„Er dient dazu, die Regel zu bilden, nach der man dauerhafte Eigenschaften sucht, an denen sich Erkenntnisgegenstände als continuants, […] d.h. als Dinge mit zeitlicher Kontinuität identifizieren lassen.“3

Somit zielt dieser „Substanzbegriff […] auf die empirischen Rekognitationseigenschaften von Erkenntnisobjekten ab, seien es nun die Objekte der Alltagserfahrung oder die Gegenstände physikalischer Theorienbildung.“4

Aus diesen beiden Substanzbegriffen, dem logischen und dem epistemischen, kann schließlich ein ontologisches Konzept abgeleitet werden.

Denn es ist nun möglich entweder „eine Entität zu konzipieren, deren Bezeichnung in einem Urteil immer die Stelle des Satzsubjekts einnimmt und sich in keinem Urteil zum Prädikat umfunktionieren lässt […]. Oder man kann ein beharrliches Substrat der primären und sekundären Qualitäten von Einzeldingen postulieren, das als der unerkennbare Träger der durch uns wahrgenommenen, konstant zusammen auftretenden Eigenschaften dieser Dinge fungiert.“5

Ersteres taten sowohl Descartes mit seinem Konzept vom unhintergebaren Subjekt als auch Leibniz mit seiner Monadentheorie. Zweiteres Locke mit seinem Postulat der Substanz im Allgemeinen.

Beide Wege führen schließlich „zum Konzept einer Substanz, die ein ens per se ist, d.h. etwas für sich Bestehendes, das durch primäre Eigenschaften charakterisiert und Träger primärer und sekundärer Qualitäten ist.“6

Eine solche Konzeption, die die Existenz eines an-sich-Seienden beinhaltet und in der vorkantischen Metaphysik vielfach vorkam, sich aber einer genauen inhaltlichen Definition entzog, wird in Kants Erkenntnistheorie der KrV kritisiert.

In den MAN hingegen wird ein Substanzbegriff gebildet, welcher alle drei oben beschriebenen Konzepte beinhaltet: „Der logische Begriff eines ersten Subjekts der Prädikation, der epistemische Begriff einer permanenten Eigenschaft, anhand deren man Erfahrungsobjekte reidentifizieren kann, und der ontologische Begriff einer Entität, die als erstes Subjekt der Prädikation sowie als Substrat permanenter Eigenschaften fungiert, sind in den MAN miteinander verschmolzen.“7

Bereits in der Vorrede der MAN findet man nun eine Bestimmung bzw. Definition der materiellen Substanz, in die alle drei Aspekte eingehen:

„ Die Grundbestimmung eines Etwas, das ein Gegenstandäu ß erer Sinne sein soll, musste Bewegung sein; denn dadurch allein k ö nnen diese Sinne affiziert werden. Auf diese führt der Verstand auch alleübrigen Prädikate der Materie, die zu ihrer Natur geh ö ren, zurück, und so ist die Naturwissenschaft durchgängig eine entweder reine oder angewandte Bewegungslehre. “ 8

Wie Brigitte Falkenburg beschreibt, ist hierbei Grundbestimmung als primäre Qualität von Etwas aufzufassen; Bewegung ist somit primäre Qualität und zeichnet sich epistemisch aus. Nur dadurch, dass sich ein Etwas bewegt ist es für die menschliche Beobachtung zugänglich.

Das Etwas, welchem diese primäre Qualität zukommt, also das, was sich bewegen kann, ist für Kant schließlich „die Materie als Gegenstand des äußeren Sinnes“9. Die Materie ist somit sowohl Träger der primären Qualität Bewegung (vgl. ontologisches Konzept) wie auch erstes Subjekt der Prädikation (vgl. logisches Konzept).

Zudem wird ein empirischer Minimalbegriff der Materie gebildet: „Kant versteht unter Materie nichts weiter als etwas empirisch Daseiendes, das ein Gegenstand des äußeren Sinnes ist.“10 Dieser empirische Minimalbegriff der Materie, der als zusammengesetzter Substanzbegriff betrachtet werden soll (alle drei oben beschrieben Aspekte der Substanzdefinition gehen in ihn ein), dient schließlich als Nahtstelle zwischen der Erkenntnistheorie der KrV und dem physikalischen Materiebegriff, der in den MAN begründet werden soll.11

Dabei ist die Bewegung als primäre Qualität das entscheidende Kriterium zur Verbindung der kantischen Physik und Erkenntnistheorie: einerseits liefert sie auf Seiten der Physik den empirischen Minimalbegriff der Materie; andererseits zeichnet sich die Bewegung, da alle weiteren sinnlichen Eigenschaften im reinen Teil der Naturwissenschaften auf sie zurückgeführt werden, epistemisch aus, „weil sie in der Anschauung konstruiert werden kann bzw. mathematisierbar ist;“12

Nur durch diese Konstruierbarkeit ist schließlich Erkenntnis im kantischen Sinne überhaupt möglich, „denn hierin liegt […] das ganze Geheimnis der Anwendbarkeit der Mathematik auf die Natur.“13 Allgemeiner ausgedrückt, jede Theorie ist nur insoweit auf Dinge der äußeren Sinne (Außenwelt) anwendbar, wie sie rein, d.h. mathematisch axiomatisierbar, ist.

Daraus schließt Kant auf einen physikalischen Substanzbegriff:

logisch ist „das Satzsubjekt, das durch die Bewegung als Grundbestimmung der Materie charakterisiert ist und dem ein Gegenstand des äußeren Sinnes als Entität korrespondiert, […] die Materie als Bewegliches im Raum.14

Ontologisch ist „materielle Substanz […] dasjenige im Raume, was für sich, d.i. abgesondert von allem anderen, was außer ihm im Raum existiert, beweglich ist.15

Diesem primum subjectum der Physik schreibt Kant schließlich alle Eigenschaften zu, um es mit der newtonschen Mechanik in Einklang zu bringen.

Inwieweit durch reine Zuschreibung der im ersten Abschnitt erklärte Versuch Kants, seine Theorie der Erfahrung anhand eines Modells in der Naturwissenschaft (Newtons Mechanik) zu verifizieren, der Beweis Wahrheit beanspruchen kann, ist fraglich. Zudem bleibt die Frage offen, welche Rechtfertigung die bloße Zuschreibung anführen kann. Da sich diese auf nicht klar belegbare Anschauungen beruft, sondern allein der Vorstellungswelt entspringt, kann man Kant hier den Vorwurf der petitio principii machen, denn von Beginn an wird das primum subjectum mit all den Prädikaten/Eigenschaften ausgestattet, um in Einklang mit dem Massenbegriff Newtons zu stehen. Insofern ist der Beweis von der zuvor gegebenen Definition abhängig, also eine Wahrheit per definitionem gegeben.

[...]


1 Vgl. B. Falkenburg, S. 83

2 S. 83f

3 ebd.

4 ebd.

5 ebd.

6 S. 84f

7 S. 85

8 Kant: MAN, S. XX

9 B. Falkenburg, S. 85 ebd.

10 ebd.

11 vgl. ebd.

12 S. 86

13 ebd.

14 ebd.

15 ebd.

Final del extracto de 16 páginas

Detalles

Título
Brigitte Falkenburg: Der Substanzbegriff in Kants MAN und die Semantik des newtonschen Massenbegriffs
Universidad
LMU Munich
Curso
Kant - MAN
Calificación
1,0
Autor
Año
2006
Páginas
16
No. de catálogo
V58472
ISBN (Ebook)
9783638526562
ISBN (Libro)
9783638816168
Tamaño de fichero
431 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Brigitte, Falkenburg, Substanzbegriff, Kants, Semantik, Massenbegriffs, Kant
Citar trabajo
Christian Aichner (Autor), 2006, Brigitte Falkenburg: Der Substanzbegriff in Kants MAN und die Semantik des newtonschen Massenbegriffs, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/58472

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