Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Problemstellung
2 Theoretische Grundlagen
2.1 Anlässe einer Unternehmensbewertung
2.2 Skizzierung der Entwicklung der verschiedenen Werttheorien
3 Verfahren der Unternehmensbewertung
3.1 Vorstellung der Einzelbewertungsverfahren
3.2 Veranschaulichung der Gesamtbewertungsverfahren
3.3 Betrachtung der Mischverfahren
3.4 Fallbeispiel eines fiktiven Unternehmens
3.5 Vergleich der unterschiedlichen Methoden
4 Fazit
Literaturverzeichnis
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Impressum:
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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 2.1: Klassifizierung der Bewertungsanlässe
Abbildung 2.2: Funktionen aus der Perspektive der Wirtschaftsprüfer
Abbildung 3.1: Ermittlung des Substanzwertes mit Reproduktionswerten
Abbildung 3.2: Ermittlung des Substanzwertes mit Liquidationswerten
Abbildung 3.3: Kalkulation des FCF
Abbildung 3.4: Berechnung des TCF
Abbildung 3.5: Unternehmenswert nach dem Übergewinnverfahren
Tabellenverzeichnis
Tabelle 3.1: Multiples nach Branchen
Tabelle 3.2: Unternehmensdaten der ‚Aufzugsexperten AG‘
Tabelle 3.3: Unternehmenswerte der ‚Aufzugsexperten AG‘
Tabelle 3.4: Anwendungshäufigkeiten der Bewertungsmethoden
Abkürzungsverzeichnis
AG Aktiengesellschaft
APV Adjusted Present Value
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
CAPM Capital Asset Pricing Model
DCF Discounted Cashflow
EBIT Earnings Before Interest and Taxes
e.V. Eingetragener Verein
FCF Free Cashflow
FTE Flow to Equity
HGB Handelsgesetzbuch
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
KMU Kleine und mittlere Unternehmen
NWB Neue Wirtschafts-Briefe
StuB ‚ NWB Unternehmenssteuern und Bilanzen‘ (Zeitschrift)
TCF Total Cashflow
WACC Weighted Average Cost of Capital
WPH Wirtschaftsprüfer-Handbuch
WISU ‚ Das Wirtschaftsstudium‘ (Zeitschrift)
1 Problemstellung
„Derjenige, der eine Unternehmung kaufen will, ist wirtschaftlich an nichts anderem interessiert als daran, was die Unternehmung ihm in Zukunft erbringen wird.“1 Mit diesem Zitat möchte Schmalenbach die Abhängigkeit des Unternehmenswertes von der in Zukunft resultierenden Nutzenstiftung aufzeigen. Große Einflussfaktoren für diese sind demzufolge die Positionierung des Unternehmens auf dem Markt, das Image, der Wissensstand sowie die Motivation der Mitarbeiter, aber auch die Vielfältigkeit oder das Alleinstellungsmerkmal der Produktpalette. Weitere Aspekte bilden neben den Gebäuden sowie vorhandenen Maschinen die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Im Allgemeinen bedeutet Unternehmensbewertung die Ermittlung potenzieller Preise für Unternehmen im Ganzen oder einzelne Unternehmensteile.2 Es handelt sich somit um einen Bewertungsvorgang, mit dem Ziel, dem Unternehmen oder einem Teil davon einen Wert zuzuordnen. Dabei ist eine Wertermittlung nur dann sinnvoll, wenn ein Zweck dahintersteht und dieser bekannt ist.3 Generell ist festzuhalten, dass die im Rahmen der verschiedenen Methoden ermittelten Werte von den Beteiligten unterschiedlich gesehen werden. Während beispielsweise der Käufer den Wert als Obergrenze betrachtet, stellt dieser für den Verkäufer die untere Preisgrenze dar. Der ermittelte Wert kann in einem gewissen Rahmen vom tatsächlich gezahlten Preis abweichen.4 Der Preis ist als Geldbetrag definiert, der auf Märkten (aus Angebot und Nachfrage) zustande kommt.5 Er stellt beispielsweise den tatsächlich bezahlten Preis für ein gekauftes Gut dar.
Der Preis eines Unternehmens hingegen ist das Resultat eines Verhandlungsprozesses zwischen den beiden Vertragsparteien.6 Trotz allem steht jeder Kauf oder Verkauf mit einer Bewertung in Verbindung.7 Schließlich wird ein rationaler Käufer der Transaktion nur dann zustimmen, wenn er dem Unternehmen einen höheren Wert als den verhandelten Preis zuordnet.8 Primär leitet sich der Wert eines Unternehmens aus dessen Charakteristik ab, finanzielle Überschüsse zum Vorteil der Eigentümer zu generieren.9 Im heutigen nationalen sowie internationalen Marktumfeld bedingt eine Vielfalt an definierten Anlässen die Unternehmensbewertung.10 Vorgänge, wie der Verkauf von Unternehmen oder ein Börsengang, wären ohne Durchführung einer Unternehmensbewertung nicht oder nur beschränkt realisierbar. Die Märkte sind durch höheren Konkurrenzdruck geprägt, ausgelöst insbesondere durch die Globalisierung.11 Auch den wirtschaftlichen Abschwung in Deutschland und anderen Ländern können manche Unternehmen als Chance sehen, um sich nachhaltig zu vergrößern. Im aktuellen Wirtschaftsgeschehen beschäftigt sich die thyssenkrupp AG mit der Zukunft ihrer Aufzugssparte. Erhöhte Verluste im Stahlbereich sowie im Anlagenbau und eine schwache Nachfrage nach Autoteilen stellen Problemfelder des Konzerns dar.12 Daher besteht dessen Überlegung darin, einen Börsengang durchzuführen oder die Sparte ganz oder teilweise zu verkaufen, um Gelder für Wachstumsinvestitionen13 zu gewinnen.14 Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Bachelorarbeit steht die Entscheidung, die für das erste Quartal 2020 erwartet wird, noch aus.15 Somit wird auch die thyssenkrupp AG einer Unternehmensbewertung unterzogen. Expertenschätzungen zufolge beläuft sich der Wert der Aufzugssparte auf mehr als 15 Milliarden Euro.16 Doch die damit zusammenhängende entscheidende Frage lautet: Wie lässt sich feststellen, wie viel das Unternehmen oder eine seiner Sparten wert ist? Bereits in den 1970er- und zu Beginn der 1980er-Jahre fanden Diskussionen hinsichtlich der richtigen Unternehmensbewertung sowie des richtigen Wertes statt.17 Grundsätzlich ist zunächst eine Antwort auf die Frage zu finden, welche Verfahren in der Theorie existieren. Die daraus resultierende ausgiebige Literaturrecherche stellt daher einen wesentlichen Bestandteil dieser Abschlussarbeit dar. Die Nachforschung ergibt, dass zahlreiche Methoden zur Ermittlung des Unternehmenswertes herangezogen werden können, die unterschiedlich etabliert sind. Ziel dieser Bachelorarbeit ist es daher, die Konzepte zur Unternehmensbewertung vorzustellen, Unterschiede aufzuzeigen und daraus abzuleiten, welches Verfahren bevorzugt Anwendung findet. Mit Experten geführte Interviews untermauern die Bedeutsamkeit der einzelnen Methoden. Auch ein Fallbeispiel des fiktiven Unternehmens ‚Aufzugsexperten AG‘ wird zur Veranschaulichung der etabliertesten Verfahren herangezogen. Zu Beginn dieser Bachelorarbeit ist es daher notwendig, die Bewertungsanlässe sowie -funktionen zu beschreiben, da diese gemeinsam den Zweck bestimmen.18
2 Theoretische Grundlagen
2.1 Anlässe einer Unternehmensbewertung
Die Unternehmensbewertung ist von einer Vielzahl an Bewertungsanlässen geprägt, die unterschiedlicher Konzepte sowie Vorgehensweisen bedürfen.19 Daher ist es in einem ersten Schritt notwendig, Klarheit bezüglich der Anlässe zu schaffen, da es diesen entsprechend sowohl rechtliche als auch vertragliche Regelungen zu beachten gibt.20 Hierdurch wird eine sachgerechte Bewertung ermöglicht.21 In diesem Zusammenhang ist der Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder deren einzelner Teile als klassischer Bewertungsanlass zu nennen.22 Daneben zählen Fusionen, das Eintreten oder Ausscheiden von Gesellschaftern, die Barabfindung von Minderheiten, aber auch steuerrechtliche Anlässe im Rahmen der Erbschafts- oder Schenkungssteuer zu weiteren möglichen Anlässen.23 Deren Vielfältigkeit bewirkt, dass keine klare Einteilung in Gruppen erfolgen kann.24 Dementsprechend gibt es eine große Anzahl an möglichen Klassifizierungsansätzen.25 Überwiegend differenziert sich die Vielfalt an Bewertungsanlässen dahingehend, ob sich in der Folge Veränderungen der Eigentumsverhältnisse ergeben.26 An diesen Punkt knüpfen Höpfl und Hülskamp mit ihrer Klassifizierung an (siehe Abbildung 2.1).
Mithilfe der Abbildung 2.1 wird sichtbar, dass eine Unterscheidung zwischen transaktions- und nicht transaktionsbezogenen Anlässen erfolgt. Während Erstere eine Veränderung der Eigentumsverhältnisse eines Unternehmens bewirken, stehen Letztere nicht mit einer solchen Veränderung in Verbindung.27 Dabei wird bei
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2.1: Klassifizierung der Bewertungsanlässe
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Höpfl, Volker; Hülskamp, Frank: Unternehmensbewertung, a.a.O., S. 499 f.
Transaktionsbezogenen Anlässen eine vertragliche Vereinbarung bezüglich des zu bewertenden Unternehmensteils angestrebt.28 Der im Rahmen der nicht transaktionsbezogenen Anlässe ermittelte Wert dient als Entscheidungshilfe.29 Als Beispiel ist die Bonitätsprüfung im Hinblick auf Fremdfinanzierung zu nennen. Hierbei steht die Bonität (Kreditwürdigkeit) des Kreditnehmers für den Fremdkapitalgeber im Vordergrund. In Abhängigkeit vom Ergebnis der Kreditwürdigkeitsprüfung erfolgt die Kreditvergabe. Ferner lassen sich transaktionsbezogene Anlässe in nicht dominierte und dominierte Verhandlungssituationen untergliedern. Im Rahmen einer dominierten Situation ereignet sich die Umsetzung einer Transaktion wider den Willen einer der beiden beteiligten Parteien.30 Der Dominierende verfügt über eine Machtposition, aufgrund der eine Mitwirkung der jeweils anderen Partei gegenstandslos ist. Veranschaulicht wird dies durch das Ausscheiden eines Minderheitsgesellschafters31. Die Ursache stellt beispielsweise ein Ausschluss durch die anderen Gesellschafter dar, der einseitig initiiert wird und daher nicht verhindert werden kann. Als Entschädigung steht dem Ausscheidenden prinzipiell eine Abfindung zu.32 Aus diesem Grund ist das Unternehmen gefordert, eine Unternehmensbewertung zum Zeitpunkt des Ausscheidens durchzuführen. Im Unterschied dazu ist im Falle einer nicht dominierten Verhandlungssituation eine Transaktion nur dann möglich, wenn beide Parteien dieser zustimmen.33 Exemplarisch ist der klassische Kauf beziehungsweise Verkauf eines Unternehmens anzuführen. Auch das Management-Buy-out34 ist in diesem Zusammenhang zu nennen. Nur wenn beide Parteien mit der Transaktion einverstanden sind, erfolgt eine Umsetzung. Darüber hinaus bestehen in der Theorie weitere Ansichten im Hinblick auf die Klassifizierung der Bewertungsanlässe. Diese reichen von einer Einordnung hinsichtlich der Lebensphasen eines Unternehmens, wie von der Gründung zu einer möglichen Sanierung, bis hin zu einer Einteilung nach der Art der Regelung.35 So unterscheidet Zwirner zwischen unternehmerischen Initiativen (z. B. Kauf und Verkauf), bilanziellen Anlässen (z. B. Bewertung immaterieller Vermögenswerte), privatrechtlichen Ursachen (z. B. Eintritt von Gesellschaftern und Erbauseinandersetzungen) und gesetzlichen Beweggründen (z. B. Schenkung eines Unternehmens oder seiner Teile).36 Ähnlicher Auffassung ist das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), das zwischen unternehmerischen Initiativen, Anlässen der externen Rechnungslegung sowie vertraglichen Vereinbarungen beziehungsweise gesellschaftlichen oder gesetzlichen Vorschriften und sonstigen Gründen differenziert.37 Darstellung der Funktionen und Zwecke der Unternehmensbewertung
2.1.1 Funktionen aus Sicht der funktionalen Unternehmensbewertung
Im Rahmen der Unternehmensbewertung kann der Bewerter unterschiedliche Funktionen wahrnehmen. Dabei wird in Anlehnung an die funktionale Unternehmensbewertung zwischen Haupt- und Nebenfunktionen differenziert.38 Als Erstere lassen sich die Beratungs-, Vermittlungs- und Argumentationsfunktion unterscheiden.39 Ihre Gemeinsamkeit besteht darin, dass sie eine Veränderung der Eigentumsverhältnisse bewirken.40 Im Rahmen der Beratungsfunktion übernimmt der Bewerter für den Auftraggeber die Vorbereitung der Entscheidungsfindung und nimmt zur Aufgabenerfüllung dessen Interessen wahr.41 Allerdings beschränkt sich die Tätigkeit auf eine Partei.42 Zweck ist es, einen subjektiven Entscheidungswert zu ermitteln.43 Aus Sicht des Verkäufers gibt es eine Preisuntergrenze, ab der sich die Veräußerung seines Unternehmens rechnet.44 Deshalb wird er einen Grenzpreis festlegen wollen, der beim Verkauf nicht unterschritten werden darf. Demgegenüber wird ein Käufer eine Preisobergrenze definieren, bis zu deren Höhe sich ein Kauf rentiert.45 Auch er braucht die Festlegung eines Grenzpreises, um mit dem Verkäufer in Verhandlung treten zu können. Daher zählt zu den Aufgaben eines Beraters beispielsweise die Definition zweier Werte für den Verkäufer.46 Einer stellt den angestrebten Verkaufspreis dar, der andere wird als Preisuntergrenze definiert, die der Unternehmensabsicherung und Wahrung der Interessen des Verkäufers dient. Hierbei ist es von besonderer Bedeutung, die subjektiven Wertvorstellungen des Auftraggebers zu berücksichtigen.47 Im Rahmen einer reinen Kapitalbeteiligung ist es für den Käufer sinnvoll, mögliche Synergien zu überprüfen.48 Eine davon könnte zum Beispiel die Ergänzung des Produktportfolios sein.49 Damit einhergehend ist die Vermittlungsfunktion zu nennen. Diese basiert auf den bereits ermittelten Entscheidungswerten der beiden Parteien.50 Auf Grundlage dieser Grenzpreise muss der Vermittler einen Einigungspreis vorschlagen, der auch Arbitriumwert genannt wird.51 Folglich soll zwischen den differenzierten Preisvorstellungen ein fairer sowie angemessener Einigungspreis erzielt werden.52 Die einfachste Variante, diesen festzulegen, besteht in der Mittelung der Differenz zwischen den Grenzpreisen der Parteien.53 Zur Ermittlung des Arbitriumwertes ist es erforderlich, dass die Preisobergrenze des Käufers oberhalb der Preisuntergrenze des Verkäufers liegt. Ist dies nicht der Fall, ist der Einigungsprozess schwer realisierbar. Liegt eine dominierte Situation ohne Transaktionsbereich vor, muss der Bewerter trotzdem eine Lösung vorschlagen.54 Auch im Kontext mit der Argumentationsfunktion bilden die Entscheidungswerte eine Basis.55 Hierbei besteht die Notwendigkeit eines Bewerters darin, den Auftraggeber mittels stichhaltiger Argumente bei seiner Transaktion zu unterstützen.56 Dies kann auch bei Auseinandersetzungen vor Gericht Verwendung finden.57 Zur Erhöhung des Verkaufspreises oder Verbesserung des Entschädigungsanspruchs eignen sich beispielsweise Argumente bezüglich synergetischer Effekte.58 Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich der Bewerter im Rahmen der Beratungs- sowie Argumentationsfunktion nur auf eine Konfliktpartei konzentriert, während für die Vermittlungsfunktion beide Seiten berücksichtigt werden.59 Bei Informations-, Steuerbemessungs- sowie Vertragsgestaltungsfunktionen wird hingegen von Nebenfunktionen gesprochen.60 Darunter fallen noch weitere Funktionen, auf die in der vorliegenden Arbeit nicht weiter eingegangen wird.61 Im Gegensatz zu den Haupt- betreffen Nebenfunktionen nicht Unternehmensbewertungen, die mit einer Veränderung von Eigentumsverhältnissen einhergehen.62 Im Zusammenhang mit der Informationsfunktion liegt der Fokus auf der Bereitstellung von Angaben in Bezug auf die Ertragskraft des Unternehmens.63 Die Ermittlung des Wertes basiert auf den Vorschriften der Rechnungslegung und schützt folglich Gläubiger sowie außenstehende Gesellschafter.64 Das Handelsgesetzbuch (HGB) benennt in diesem Kontext allgemeine Bewertungsgrundsätze. Hierzu zählt unter anderem das Vorsichtsprinzip.65 Dieser Grundsatz besagt, dass die im Jahresabschluss ausgewiesenen Schulden sowie Vermögensgegenstände mit Vorsicht zu bewerten sind.66 Dazu müssen dementsprechend alle vorhersehbaren Verluste und Risiken ebenso berücksichtigt werden wie die zum Abschlussstichtag bereits realisierten Gewinne.67 Dagegen zielt die Steuerbemessungsfunktion auf die Bemessungsgrundlagen (z. B. für die Erbschafts- oder Vermögenssteuer) nach den steuerrechtlichen Anforderungen ab.68 Zuletzt wird die Vertragsgestaltungsfunktion als Nebenfunktion angeführt. Zu ihren Hauptaufgaben gehören sowohl die Erstellung als auch die Interpretation vertraglicher Regelungen.69 Insbesondere in Gesellschaftsverträgen spielen Vertragswerte bei der Formulierung von Abfindungsklauseln eine große Rolle.70 Diese können von Gesellschaftsvertrag zu Gesellschaftsvertrag variieren und dienen dem Schutz der ausscheidenden Gesellschafter.71 Das Augenmerk liegt dabei auf der Ermittlung des Abfindungswertes.72
2.1.2 Funktionen aus Sicht der Wirtschaftsprüfer
Grundsätzlich erfolgt die Wertermittlung auch in der Praxis funktionsbezogen.73 Je nach Aufgabenstellung kann der Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Unternehmensbewertung verschiedene Rollen annehmen. Das IDW benennt die in der nachfolgenden Grafik 2.2 veranschaulichten Funktionen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2.2: Funktionen aus der Perspektive der Wirtschaftsprüfer
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW): IDW Standard…, a.a.O., S. 5.
Mithilfe der Abbildung 2.2 wird deutlich, dass sich das IDW in großen Teilen im Hinblick auf die Struktur ihrer Funktionen an die funktionale Unternehmensbewertung anlehnt. Eine Gegenüberstellung zeigt jedoch, dass vereinzelt Abweichungen bestehen. Deutlich erkennbar ist, dass sich das IDW lediglich auf drei Funktionen fokussiert. Darüber hinaus erfolgt keine Unterteilung in Haupt- und Nebenfunktionen. Der Wirtschaftsprüfer kann dabei die Rollen des neutralen Gutachters, Beraters oder Schiedsgutachters beziehungsweise Vermittlers übernehmen. Diese Funktionen stellen folglich seine Hauptaufgaben dar. Dabei wird mit der Beratungsfunktion aus beiden Sichtweisen das gleiche Ziel verfolgt. Bezüglich der Schiedsgutachter-/Vermittlungsfunktion ist zu ergänzen, dass der Wirtschaftsprüfer in der Position des Schiedsgutachters einen Einigungswert feststellt und in der Rolle des Vermittlers diesen Wert vorschlägt.74 Im Gegensatz dazu ist die Argumentationsfunktion der funktionalen Unternehmensbewertung in der Systematisierung des IDW nicht aufgelistet. Darüber hinaus ist die Funktion des neutralen Gutachters zu nennen. Demnach ist es die Pflicht des Wirtschaftsprüfers, einen unabhängigen Unternehmenswert zu bestimmen.75 Dieser wird objektivierter Unternehmenswert genannt, dessen bedeutsame Eigenschaft die intersubjektive Nachprüfbarkeit darstellt.76 Das heißt, dass verschiedene unabhängige Bewerter den ermittelten Wert gleichermaßen nachvollziehen und -prüfen können. Dabei finden die individuellen Wertvorstellungen der Auftraggeber keine Berücksichtigung. Zur Objektivierung der Unternehmensbewertung werden hingegen Typisierungen77 verwendet.78 Demnach ermittelt sich der objektivierte Wert unter Berücksichtigung eines typisierten Investors (Gruppe von Personen) anstelle eines Individuums.79 Wird von einer Weiterführung des Betriebes ausgegangen, so basiert die Wertermittlung auf existenten Unternehmenskonzepten sowie wirklichkeitsnahen Zukunftserwartungen.80 Im Regelfall findet diese Art der Wertermittlung bei unternehmerischen Initiativen, wie dem Kauf eines Unternehmens, Anwendung und liefert infolgedessen eine Informationsgrundlage für erfolgreiche Preisverhandlungen.81
2.2 Skizzierung der Entwicklung der verschiedenen Werttheorien
In den vergangenen Jahrzehnten haben sich die Werttheorien weiterentwickelt. Bis zu den 50er-/60er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts dominierte die objektive Unternehmensbewertung.82 Zu diesem Zeitpunkt stellte sich der objektive Wert als selbstständige und innewohnende Eigenschaft des Unternehmens dar.83 Exemplarisch ist demzufolge als innewohnendes Merkmal das Gewicht zu nennen.84 Dieses ist objektiv fassbar.85 Damit einhergehend wurde dieser Wert ohne Berücksichtigung der Belange der daran Interessierten sowie der Zwecke erstellt.86 Nur die Substanz des Unternehmens findet sich in der Bewertung wieder.87 Grundlage für die objektiven Unternehmenswerte war die Idee, möglichst neutrale Bewertungskriterien zu benutzen, mit dem Ziel, unterschiedliche Interessen zwischen den Konfliktparteien zu überwinden.88 Diese Neutralität wies eine markante Vergangenheits- sowie Gegenwartsorientierung auf.89 Anknüpfend an diesen Ausgangspunkt lassen sich Rückschlüsse auf zukünftige potenzielle Möglichkeiten und Überschüsse nur schwer darstellen. Weitere Kritik ergibt sich aus der Tatsache, dass bei dieser Bewertungsart keine Berücksichtigung der einzelnen Interessen der Verkäufer und Käufer erfolgt.90 Ferner ist festzuhalten, dass der Wert aus einer Objekt-Subjekt-Beziehung resultiert und somit nicht objektiv ermittelt werden kann.91 In abgewandelter Form findet sich dieses Konzept als objektivierter Wert im IDW Standard wieder.92 Er kann als Verhandlungsgrundlage angesehen werden und sich zu einem subjektiven Wert weiterentwickeln.93 Basierend auf den genannten Kritikpunkten erfolgte in den 1960er-Jahren der Wechsel zur subjektiven Werttheorie.94 Hierbei erfolgt die Bewertung des Unternehmens auf Grundlage eines Gebrauchswertes.95 Dieser drückt den individuellen Nutzen eines Bewertungssubjektes aus.96 Im Gegensatz zur objektiven Wertkonzeption stellt der Unternehmenswert keine selbstständige Eigenschaft mehr dar, sondern wird durch den Einfluss eines Werturteils geprägt. Daher fließen die Planungen, Ziele sowie Vorstellungen des Individuums in die Bewertung ein.97 Ferner finden mögliche Synergiepotenziale sowie Verbundeffekte Berücksichtigung.98 Dies zeigt, dass durch den Einfluss des Nutzens der Unternehmenswert nicht mehr nur aus der Extrapolation vergangener- sowie gegenwartsbezogener Daten gebildet wird, sondern auch zukünftige Entwicklungen eine große Rolle spielen. Außerdem ist der Gedanke aufzugreifen, dass er je nach Betrachter unterschiedlich ausfallen kann. Demzufolge kann es nicht den Unternehmenswert geben, vielmehr resultiert daraus eine Vielzahl an differenzierten Werten. Als Beispiele subjektiver Werte sind die ermittelten Grenzpreise des Käufers und Verkäufers anzuführen. Daran anknüpfend erscheint die Bestimmung des Wertes eines Unternehmens mit mehreren Eigentümern kritisch, da es nicht möglich ist, alle subjektiven Werte zu ermitteln und diese in Einklang zu bringen.99 Ein weiterer Kritikpunkt besteht darin, dass eine Zusammenfassung aller Aspekte, die in das Werturteil miteinfließen, zu einem übergeordneten Ganzen erfolgt.100 Hinzu kommt, dass der ermittelte subjektive Wert für Außenstehende nur schwer zu begreifen ist und keinen Ausgangspunkt für einen fairen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen der divergierenden Konfliktparteien bildet.101 Zur Überwindung der aufgezeigten Nachteile der objektiven und subjektiven Werttheorien wurde Mitte der 1970er-Jahre die funktionale Unternehmensbewertung entwickelt.102 Im Mittelpunkt steht hierbei das Zusammenwirken von Aufgabenstellung (Funktion, Bewertungszweck) und Unternehmenswert.103 Demgemäß ermöglicht die Funktionenlehre eine Unterteilung in verschiedene Bewertungsfunktionen (Haupt- und Nebenfunktionen). Auf diese Weise werden die einzelnen Aufgaben deutlicher sichtbar.104 In Anlehnung an die jeweilige Aufgabenstellung kann sich ein differierender Wert ergeben.105 Abschließend handelt es sich bei der Funktionenlehre um eine Wertkonzeption, die an Bedeutung gewonnen hat und auch in Deutschland etabliert ist.106
3 Verfahren der Unternehmensbewertung
3.1 Vorstellung der Einzelbewertungsverfahren
3.1.1 Substanzwertverfahren mit Reproduktionswerten
Das Substanzwertverfahren zählt zu den Einzelbewertungsverfahren.107 Dabei steht die stichtagsbezogene Ermittlung des Unternehmenswertes auf Basis der Bildung einer Summe der isoliert betrachteten Unternehmensbestandteile (Schulden sowie Vermögensgegenstände) im Mittelpunkt.108 Deren Menge sowie der gewählte Wertansatz sind daher für die Bestimmung des Wertes entscheidend.109 Im Zusammenhang mit dem Substanzwertverfahren mit Reproduktionswerten110 wird von einer Unternehmensfortführung ausgegangen.111 Dabei kommt der Unternehmenswert jenem Betrag gleich, der zum Nachbau des Unternehmens notwendig wäre.112 Werden die Schulden in die Wertermittlung einbezogen, so wird von einem Nettoreproduktionswert gesprochen.113 Werden sie hingegen außer Acht gelassen, handelt es sich um den Bruttoreproduktionswert.114 Zur Ermittlung des Nettowertes wird das nachfolgend angeführte Schema herangezogen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3.1: Ermittlung des Substanzwertes mit Reproduktionswerten
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Ernst, Dietmar; Schneider, Sonja; Thielen, Bjoern: Unternehmensbewertungen erstellen und verstehen. Ein Praxisleitfaden. 6. Aufl., München, 2018, S. 3.
In diesem Fall bilden die Bilanz und das Inventar die Basis für die Wertermittlung.115 Wie in Abbildung 3.1 ersichtlich, erfolgt eine differenzierte Bewertung des betriebsnotwendigen und nicht betriebsnotwendigen Vermögens. Letzteres kennzeichnet sich dadurch aus, dass im Fall eines Verkaufs keine Einschränkungen auf das eigentliche Geschäftsfeld entstehen.116 Ein Beispiel hierfür stellt ein privat genutzter Gebäudeteil des Betriebes dar. Hingegen handelt es sich bei einer Maschine, die zur Produktion von Bauteilen notwendig ist, um einen betriebsnotwendigen Vermögensgegenstand. Während zur Bewertung des betriebsnotwendigen Vermögens der Wiederbeschaffungsaltwert (Zeitwert) herangezogen wird, erfolgt die Veräußerung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens zum Liquidationswert.117 Der Wiederbeschaffungsaltwert wird vom Zustand der Vermögenswerte beeinflusst und resultiert daraus, dass von den ermittelten Wiederbeschaffungsneuwerten bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern (z. B. Maschinen) die Wertminderungen abgezogen werden.118 Die Prämisse des Unternehmensnachbaus hat zur Folge, dass für die Wertermittlung alle materiellen sowie immateriellen Vermögenswerte bedeutsam sind.119 Dabei ist es nicht von Belang, ob diese bilanzierbar sind.120 Nach dem HGB besteht beispielsweise für selbst geschaffene Marken und Verlagsrechte ein Bilanzierungsverbot.121 Ferner sind sonstige immaterielle Vermögenswerte, wie Mitarbeiterqualität, Kundenbeziehungen sowie Bekanntheitsgrad und Standortqualität, zu berücksichtigen.122 In diesem Kontext wird von einem Vollreproduktionswert gesprochen.123 In der Praxis wird dieser Ansatz jedoch kritisch betrachtet, da die immateriellen Werte, insbesondere die nicht bilanzierbaren, grundsätzlich nur schwer bestimmbar sowie quantitativ messbar sind.124 Daher wird in der Bewertungspraxis der (Netto-)Teilreproduktionswert angewandt.125 Neben den materiellen Vermögenswerten beinhaltet dieser Ansatz lediglich jene immateriellen Vermögenswerte, die isoliert bewertbar sowie selbstständig verkehrsfähig – einzeln veräußerbar wie eine Softwarelizenz – sind.126 Nicht selbstständig verkehrsfähig sind dagegen Kundenbeziehungen oder Mitarbeiterqualität. Bei diesem Ansatz werden jedoch zukünftige finanzielle Überschüsse nicht beachtet.127 Im Allgemeinen ist daher festzustellen, dass dieses Verfahren eher einen Vergangenheits- und keinen Zukunftsbezug aufweist. In diesem Kontext ist im Gegensatz zu den kapitalwertorientierten Methoden keine Planung der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens notwendig. Dies wäre komplexer und mit höherer Unsicherheit verbunden. Neben den bereits bekannten Schwierigkeiten im Rahmen der Voll- sind auch für die Teilreproduktionswertermittlung Schätzungen erforderlich.128 In der praktischen Anwendung ist demnach die Ermittlung der Wiederbeschaffungswerte mitunter mit Schwierigkeiten verbunden.129 Ferner werden bei diesem Ansatz Verbundeffekte außer Acht gelassen.130 Grundsätzlich ist zu bemerken, dass der Substanzwert an Bedeutung verloren hat.131 Dies gilt jedoch nicht für die Unternehmenssubstanz an sich, da diese beispielsweise die Basis für die Bestimmung des zukünftigen Investitionsbedarfs bildet.132 Auch Wirtschaftsprüfer greifen auf dieses Verfahren nur zurück, wenn dazu eine ausdrückliche Aufforderung erfolgt.133 Ferner ist aus der Sichtweise des IDW dem Substanzwert keine eigenständige Bedeutung beizumessen.134
3.1.2 Substanzwertverfahren mit Liquidationswerten
Im Gegensatz zu der Prämisse einer Unternehmensfortführung basiert das Substanzwertverfahren mit Liquidationswerten auf der Annahme einer Unternehmenszerschlagung (-liquidation).135 Dabei ist anzumerken, dass diese sich sowohl auf das Unternehmen als Ganzes als auch auf seine Teile oder einzelne Vermögensgegenstände beziehen kann.136 Dieses Verfahren findet auch zu Zwecken der Bewertung nicht betriebsnotwendigen Vermögens Anwendung.137 Diesem Ansatz des Liquidationswertes ist zu folgen, wenn sich bei einer Unternehmensfortführung ein niedrigerer Wert ergibt als bei einer Unternehmensauflösung.138 Darüber hinaus muss diese auch wirklich erfolgen.139 Basierend auf der Unternehmensauflösung resultiert der Liquidationswert aus der Veräußerung der einzelnen Vermögenswerte.140 Als Berechnungsgrundlage wird wie beim Substanzverfahren mit Reproduktionswerten auf die Bilanz sowie das Inventar zurückgegriffen.141 Der Unternehmenswert ergibt sich demnach gemäß dem in der folgenden Abbildung 3.2 skizzierten Schema.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3.2: Ermittlung des Substanzwertes mit Liquidationswerten
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Ernst, Dietmar; Schneider, Sonja; Thielen, Bjoern: Unternehmensbewertungen…, a.a.O., S. 5.
Die in Abbildung 3.2 dargestellten Liquidationserlöse werden maßgeblich durch zwei Hauptaspekte beeinflusst.142 Einerseits wird die Zerschlagungsgeschwindigkeit benannt, die die Zeitspanne für den Verkauf definiert.143 Wird diese verkürzt, kann dies zu geringeren Erlösen führen, da sich geeignete Käufer kurzfristig schwieriger finden lassen.144 Der andere Einflussfaktor ist die Zerschlagungsintensität, die auf die Bündelung der Vermögenswerte und damit einhergehende Verbundeffekte abzielt.145 Zur Festlegung der geeigneten Form der Unternehmensauflösung müssen Annahmen zum gewünschten Erlös definiert werden.146 Als Zerschlagung wird eine Unternehmensauflösung bezeichnet, die unter Zeitdruck stattfindet, während ansonsten von Liquidation die Rede ist.147 Infolgedessen können sich variierende Liquidationswerte ergeben. Die der Kalkulation entnehmbare Höhe der Schulden stellt einen weiteren Aspekt der Wertermittlung dar. Hierbei sind grundsätzlich die in der Bilanz ausgewiesenen Unternehmensschulden zu berücksichtigen.148 In Ergänzung dazu ist es notwendig, die damit in Verbindung stehenden, zusätzlich ausgelösten Kosten, wie jene für eine Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Dauerschuldverhältnis, zu beachten.149 Als letzter Kalkulationsbestandteil werden die Liquidationskosten genannt. Neben den Kosten eines Sozialplans zählen hierzu auch Aufwendungen für Rechtsanwälte, Steuerberater und gerichtliche Zwecke.150 Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Gemeinsamkeit der Einzelbewertungsansätze darin besteht, dass beide keine Zukunftsorientierung sowie Verbundeffekte aufweisen. Darüber hinaus ist auch hier keine Unternehmensplanung notwendig.
Typischerweise wird diese Methode auf Unternehmen angewendet, die durch schwachen Ertrag oder verlustbringende Eigenschaften charakterisiert sind.151 Besondere Aufmerksamkeit erhält der Liquidationswert jedoch dadurch, dass er die Wertuntergrenze des Unternehmens ausdrückt.152
3.2 Veranschaulichung der Gesamtbewertungsverfahren
3.2.1 Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren ist der Kategorie der Gesamtbewertungsverfahren zuzuordnen. Im Gegensatz zu den Einzelbewertungsverfahren, die auf eine isolierte Untersuchung der einzelnen Unternehmensbestandteile abzielen, basiert das Gesamtbewertungsverfahren auf der Betrachtung des Unternehmens als Bewertungseinheit.153 Demzufolge stellen die aus dem Zusammenspiel der Unternehmensbestandteile (der materiellen sowie immateriellen Werte) resultierenden finanziellen Überschüsse einen wesentlichen Aspekt der Bewertung dar.154 Verbundeffekte lassen sich dementsprechend realisieren. Folgerichtig tragen auch alle Unternehmensbereiche, wie Management, Organisation sowie Forschung, gemeinsam zur Generierung der künftigen finanziellen Überschüsse bei.155 Genauer betrachtet handelt es sich beim Ertragswertverfahren um ein Nettoverfahren.156 Hierbei erfolgt eine direkte Bestimmung des Unternehmenswertes, der in diesem Zusammenhang den Marktwert des Eigenkapitals repräsentiert.157 Die Grundlage des Ertragswertverfahrens bildet das investitionstheoretische Kapitalwertkalkül.158 Demnach wird der Wert des Unternehmens als Barwert bezeichnet und ergibt sich durch Abzinsung (Diskontierung) der prognostizierten zukünftigen finanziellen Überschüsse mithilfe eines Kapitalisierungszinssatzes.159 In diesem Fall erfolgt die Abzinsung auf jenen Tag, an dem die Bewertung erfolgen soll (Bewertungsstichtag).160 Dabei gestaltet sich die Planung der zu prognostizierenden Überschüsse umso schwieriger, je länger der Zeitraum ist.161 Dies ist verbunden mit einer steigenden Prognoseunsicherheit.162 Exemplarisch ist das Wettbewerbsverhalten, wie das Hinzukommen neuer Konkurrenten, als Einflussfaktor zu nennen. Daher orientiert sich die Planung überwiegend an einem Zweiphasenmodell.163 Hierbei ist die erste Phase – genauer: die Detailplanungsphase – für eine begrenzte Zeit (drei bis fünf Jahre) vorgesehen.164 Diese Periode wird auch als Planungshorizont bezeichnet.165 Daneben orientiert sich die Prognose der zweiten Phase beispielsweise an einem konstant bleibenden oder wachsenden Unternehmensertrag.166 Besonders diese Phase ist durch hohe Prognoseunsicherheit gekennzeichnet.167 Der daraus am Ende des Planungshorizonts resultierende Unternehmenswert wird auch als Terminal Value, Rest- oder Residualwert bezeichnet.168 Folglich wird von einer Unternehmensfortführung ausgegangen. Dieser Terminal Value wird auf Grundlage der ewigen Rente berechnet.169
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1 Schmalenbach, Eugen; Bauer, Richard: Die Beteiligungsfinanzierung. 9. Aufl., Köln, Opladen, 1966, S. 36.
2 Vgl. Peemöller, Volker H.: Wert und Werttheorien. In: Praxishandbuch der Unternehmensbewertung. Grundlagen und Methoden, Bewertungsverfahren, Besonderheiten bei der Bewertung. Hrsg.: V. H. Peemöller. 7. Aufl. Herne: 2019. S.1-15, S. 3.
3 Vgl. Peemöller, Volker H.: Anlässe der Unternehmensbewertung. In: Praxishandbuch der Unternehmensbewertung. Grundlagen und Methoden, Bewertungsverfahren, Besonderheiten bei der Bewertung. Hrsg.: V. H. Peemöller. 7. Aufl. Herne: 2019. S. 17-29, S. 19.
4 Vgl. Ihlau, Susann; Duscha, Hendrik: Besonderheiten bei der Bewertung von KMU. Planungsplausibilisierung, Steuern, Kapitalisierung. 2. Aufl., Wiesbaden, 2019, S. 18.
5 Vgl. C.: Unternehmensbewertung der Mittel- und Kleinbetriebe. Betriebswirtschaftliche Verfahrensweisen. 5. Aufl., Bd. 69, Berlin, 2012, S. 57 und Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW): IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S1). Stand: 04.07.2016, Düsseldorf, 2017, S. 6.
6 Vgl. Liebert, Melanie: Der Wert eines Unternehmens. In: Unternehmens- und Praxisübertragungen. Entgeltliche und unentgeltliche Übertragungen von Einzelunternehmen und Gesellschaftsanteilen, Nachfolgeregelungen in Zivil- und Steuerrecht, Unternehmensbewertung. Hrsg.: P. Wollny. 8. Aufl. Herne: 2015. S. 257-353, S. 263 und C.: Unternehmensbewertung…, a.a.O., S. 57.
7 Vgl. C.: Unternehmensbewertung…, a.a.O., S. 57.
8 Vgl. Liebert, Melanie: Der Wert…, a.a.O., S. 263.
9 Vgl. ebenda, S. 263 und Ihlau, Susann; Duscha, Hendrik: Besonderheiten…, a.a.O., S. 19.
10 Vgl. Seppelfricke, Peter: Handbuch Aktien- und Unternehmensbewertung. Bewertungsverfahren, Unternehmensanalyse, Erfolgsprognose. 4. Aufl., Stuttgart, 2012, S. 5. Vgl. auch Höpfl, Volker; Hülskamp, Frank: Unternehmensbewertung. In: Kauf, Verkauf und Übertragung von Unternehmen. Hrsg.: H.-U. Lang; C. Ossola-Haring. 2. Aufl. Weil im Schönbuch: 2015. S. 496-552, S. 498 f.
11 Vgl. Peemöller, Volker H.; Beckmann, Christoph: Der Realoptionsansatz. In: Praxishandbuch der Unternehmensbewertung. Grundlagen und Methoden, Bewertungsverfahren, Besonderheiten bei der Bewertung. Hrsg.: V. H. Peemöller. 7. Aufl. Herne: 2019. S. 1583-1614, S. 1585.
12 Vgl. Kaeckenhoff, Tom; Steitz, Christoph (2019). Thyssenkrupp rührt vor Elevator-Verkauf die Werbetrommel (WWW-Seite, Stand: 11.12.2019). Internet: https://de.reuters.com/article/deutschland-thyssenkrupp-idDEKBN1YF1I9 (Zugriff: 12.12.2019, 13:28 MEZ).
13 Unter einer Wachstumsinvestition werden die Investitionen eines Unternehmens, zum Beispiel in Maschinen oder auch Know-How verstanden, um dessen Wachstum in der Zukunft zu sichern.
14 Vgl. Kaeckenhoff, Tom; Steitz, Christoph (2019). Thyssenkrupp rührt…, a.a.O.
15 Vgl. ebenda.
16 Vgl. ebenda.
17 Vgl. Peemöller, Volker H.: Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung. In: Praxishandbuch der Unternehmensbewertung. Grundlagen und Methoden, Bewertungsverfahren, Besonderheiten bei der Bewertung. Hrsg.: V. H. Peemöller. 7. Aufl. Herne: 2019. S. 31-50, S. 33.
18 Vgl. Höpfl, Volker; Hülskamp, Frank: Unternehmensbewertung, a.a.O., S. 498.
19 Vgl. Zwirner, Christian: Unternehmensbewertung im Mittelstand. Überblick und Empfehlungen für die Praxis. In: NWB Unternehmenssteuern und Bilanzen (StuB), Beilage zu Heft 7/2014, S. 1-16, S. 2.
20 Vgl. Diedrich, Ralf; Dierkes, Stefan: Kapitalmarktorientierte Unternehmensbewertung. Stuttgart, 2015, S. 23.
21 Vgl. ebenda, S. 23.
22 Vgl. Höpfl, Volker; Hülskamp, Frank: Unternehmensbewertung, a.a.O., S. 498.
23 Vgl. Höpfl, Volker; Hülskamp, Frank: Unternehmensbewertung, a.a.O., S. 498 f. und Matschke, Manfred J.: Grundzüge der funktionalen Unternehmensbewertung. In: Handbuch Unternehmensbewertung. Anlässe, Methoden, Branchen, Rechnungslegung, Rechtsprechung. Hrsg.: K. Petersen; C. Zwirner. 2. Aufl. Köln: 2017. S. 31-51, S. 35.
24 Vgl. Peemöller, Volker H.: Anlässe…, a.a.O., S. 19.
25 Vgl. ebenda, S. 19.
26 Vgl. Zwirner, Christian: Unternehmensbewertung im…, a.a.O., S. 2.
27 Vgl. Höpfl, Volker; Hülskamp, Frank: Unternehmensbewertung, a.a.O., S. 499.
28 Vgl. Höpfl, Volker; Hülskamp, Frank: Unternehmensbewertung, a.a.O., S. 499.
29 Vgl. ebenda, S. 499.
30 Vgl. Drukarczyk, Jochen; Schüler, Andreas: Unternehmensbewertung. 7. Aufl., München, 2016, S. 4.
31 Ein Minderheitsgesellschafter hat im Vergleich zu einem Mehrheitsgesellschafter eine geringere Beteilung am Anteil einer Gesellschaft.
32 Vgl. § 738 BGB, Absatz 1, Satz 2 und Hannes, Frank; König, Jan: Die Rechtsprechung zur Unternehmensbewertung. In: Praxishandbuch der Unternehmensbewertung. Grundlagen und Methoden, Bewertungsverfahren, Besonderheiten bei der Bewertung. Hrsg.: V. H. Peemöller. 7. Aufl. Herne: 2019. S. 1513-1550, S. 1516.
33 Vgl. Ihlau, Susann; Duscha, Hendrik: Besonderheiten…, a.a.O., S. 23 und Drukarczyk, Jochen; Schüler, Andreas: Unternehmensbewertung, a.a.O., S. 3.
34 Der Begriff Management-Buy-out ist definiert als eine Art und Weise der Unternehmensnachfolge, bei der eine Übernahme des Unternehmens durch das eigene Management erfolgt.
35 Vgl. Seppelfricke, Peter: Handbuch Aktien- und…, a.a.O., S. 5.
36 Vgl. Zwirner, Christian: Unternehmensbewertung im…, a.a.O., S. 2.
37 Vgl. Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW): IDW Standard…, a.a.O., S. 4.
38 Vgl. Maier, David A.: Bewertungsanlässe und -funktionen. In: Unternehmensbewertung für Praktiker. Hrsg.: G. Kranebitter; D. A. Maier. 3. Aufl. Wien: 2017. S. 3-26, S. 19.
39 Vgl. Peemöller, Volker H.: Wert und…, a.a.O., S. 8.
40 Vgl. Matschke, Manfred J.: Grundzüge…, a.a.O., S. 34.
41 Vgl. Peemöller, Volker H.: Wert und…, a.a.O., S. 8.
42 Vgl. Matschke, Manfred J.: Grundzüge…, a.a.O., S. 36; Liebert, Melanie: Der Wert…, a.a.O., S. 268.
43 Vgl. Liebert, Melanie: Der Wert…, a.a.O., S. 268 und Henselmann, Klaus: Geschichte der Unternehmensbewertung. In: Praxishandbuch der Unternehmensbewertung. Grundlagen und Methoden, Bewertungsverfahren, Besonderheiten bei der Bewertung. Hrsg.: V. H. Peemöller. 7. Aufl. Herne: 2019. S. 97-132, S. 118.
44 Vgl. Diedrich, Ralf; Dierkes, Stefan: Kapitalmarktorientierte…, a.a.O., S. 25.
45 Vgl. Diedrich, Ralf; Dierkes, Stefan: Kapitalmarktorientierte…, a.a.O., S. 25.
46 Vgl. Höpfl, Volker; Hülskamp, Frank: Unternehmensbewertung, a.a.O., S. 500.
47 Vgl. Seppelfricke, Peter: Handbuch Aktien- und…, a.a.O., S. 9.
48 Vgl. Höpfl, Volker; Hülskamp, Frank: Unternehmensbewertung, a.a.O., S. 500.
49 Vgl. Zwirner, Christian: Unternehmensbewertung im…, a.a.O., S. 7.
50 Vgl. Seppelfricke, Peter: Handbuch Aktien- und…, a.a.O., S. 9.
51 Vgl. Peemöller, Volker H.: Wert und…, a.a.O., S. 9.
52 Vgl. ebenda, S. 9.
53 Vgl. Höpfl, Volker; Hülskamp, Frank: Unternehmensbewertung, a.a.O., S. 501.
54 Vgl. Seppelfricke, Peter: Handbuch Aktien- und…, a.a.O., S. 9.
55 Vgl. ebenda, S. 9.
56 Vgl. Diedrich, Ralf; Dierkes, Stefan: Kapitalmarktorientierte…, a.a.O., S. 26.
57 Vgl. Peemöller, Volker H.: Wert und…, a.a.O., S. 10.
58 Vgl. ebenda, S. 10.
59 Vgl. Matschke, Manfred J.; Brösel, Gerrit: Funktionale Unternehmensbewertung. Eine Einführung. Wiesbaden, 2014, S. 10.
60 Vgl. Peemöller, Volker H.: Wert und…, a.a.O., S. 8.
61 Vgl. Diedrich, Ralf; Dierkes, Stefan: Kapitalmarktorientierte…, a.a.O., S. 25 und 27.
62 Vgl. Maier, David A.: Bewertungsanlässe und…, a.a.O., S. 21 und Matschke, Manfred J.: Grundzüge…, a.a.O., S. 34.
63 Vgl. Peemöller, Volker H.: Wert und…, a.a.O., S. 13.
64 Vgl. ebenda, S. 13.
65 Vgl. § 252 HGB, Absatz 1, Satz 4.
66 Vgl. ebenda.
67 Vgl. ebenda.
68 Vgl. Diedrich, Ralf; Dierkes, Stefan: Kapitalmarktorientierte…, a.a.O., S. 27.
69 Vgl. Seppelfricke, Peter: Handbuch Aktien- und…, a.a.O., S. 10.
70 Vgl. ebenda, S. 10.
71 Vgl. Peemöller, Volker H.: Wert und…, a.a.O., S. 13.
72 Vgl. ebenda, S. 13.
73 Vgl. Zwirner, Christian: Unternehmensbewertung im…, a.a.O., S. 2.
74 Vgl. Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW): IDW Standard…, a.a.O., S. 5 und Matschke, Manfred J.: Grundzüge…, a.a.O., S. 38.
75 Vgl. Henselmann, Klaus: Geschichte…, a.a.O., S. 119.
76 Vgl. Hannes, Frank; König, Jan: Die…, a.a.O., S. 1519.
77 Für weiterführende Ausführungen zum Thema Typisierungen vgl. Wollny, Christoph: Der objektivierte Unternehmenswert. Unternehmensbewertung bei gesetzlichen und vertraglichen Bewertungsanlässen. 3. Aufl., Herne, 2018, S. 42 f.
78 Vgl. ebenda, S. 42 und Hannes, Frank; König, Jan: Die…, a.a.O., S. 1519.
79 Vgl. Hannes, Frank; König, Jan: Die…, a.a.O., S. 1519 sowie Diedrich, Ralf; Dierkes, Stefan: Kapitalmarktorientierte…, a.a.O., S. 31 und Wollny, Christoph: Der…, a.a.O., S. 42 f.
80 Vgl. Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW): IDW Standard…, a.a.O., S. 9.
81 Vgl. ebenda, S. 9 und Peemöller, Volker H.: Wert und…, a.a.O., S. 11.
82 Vgl. Maier, David A.: Bewertungsanlässe und…, a.a.O., S. 14 sowie Matschke, Manfred J.; Brösel, Gerrit: Funktionale…, a.a.O., S. 5 und Hannes, Frank; König, Jan: Die…, a.a.O., S. 1519.
83 Vgl. Höpfl, Volker; Hülskamp, Frank: Unternehmensbewertung, a.a.O., S. 504.
84 Vgl. C.: Unternehmensbewertung…, a.a.O., S. 59.
85 Vgl. ebenda, S. 59.
86 Vgl. Höpfl, Volker; Hülskamp, Frank: Unternehmensbewertung, a.a.O., S. 504.
87 Vgl. ebenda, S. 504.
88 Vgl. Matschke, Manfred J.; Brösel, Gerrit: Funktionale…, a.a.O., S. 5.
89 Vgl. ebenda, S. 5.
90 Vgl. Peemöller, Volker H.: Wert und…, a.a.O., S. 5.
91 Vgl. ebenda, S. 5.
92 Vgl. Matschke, Manfred J.: Grundzüge…, a.a.O., S. 40.
93 Vgl. Peemöller, Volker H.: Wert und…, a.a.O., S. 6.
94 Vgl. Maier, David A.: Bewertungsanlässe und…, a.a.O., S. 14; Henselmann, Klaus: Geschichte…, a.a.O., S. 117.
95 Vgl. Höpfl, Volker; Hülskamp, Frank: Unternehmensbewertung, a.a.O., S. 504; Peemöller, Volker H.: Wert und…, a.a.O., S. 6.
96 Vgl. Höpfl, Volker; Hülskamp, Frank: Unternehmensbewertung, a.a.O., S. 504; Matschke, Manfred J.; Brösel, Gerrit: Funktionale…, a.a.O., S. 6; Maier, David A.: Bewertungsanlässe und…, a.a.O., S. 16.
97 Vgl. Matschke, Manfred J.; Brösel, Gerrit: Funktionale…, a.a.O., S. 6 und Hannes, Frank; König, Jan: Die…, a.a.O., S. 1519.
98 Vgl. Maier, David A.: Bewertungsanlässe und…, a.a.O., S. 14.
99 Vgl. ebenda, S. 15.
100 Vgl. Peemöller, Volker H.: Wert und…, a.a.O., S. 6 f.
101 Vgl. ebenda, S. 7.
102 Vgl. Matschke, Manfred J.; Brösel, Gerrit: Funktionale…, a.a.O., S. 7 und Henselmann, Klaus: Geschichte…, a.a.O., S. 118.
103 Vgl. Matschke, Manfred J.; Brösel, Gerrit: Funktionale…, a.a.O., S. 7.
104 Vgl. Peemöller, Volker H.: Wert und…, a.a.O., S. 7.
105 Vgl. ebenda, S. 7.
106 Vgl. Henselmann, Klaus: Geschichte…, a.a.O., S. 119.
107 Vgl. Diedrich, Ralf; Dierkes, Stefan: Kapitalmarktorientierte…, a.a.O., S. 29.
108 Vgl. Höpfl, Volker; Hülskamp, Frank: Unternehmensbewertung, a.a.O., S. 502 f.
109 Vgl. Sieben, Günter; Maltry, Helmut: Der Substanzwert der Unternehmung. In: Praxishandbuch der Unternehmensbewertung. Grundlagen und Methoden, Bewertungsverfahren, Besonderheiten bei der Bewertung. Hrsg.: V. H. Peemöller. 7. Aufl. Herne: 2019. S. 815-839, S. 817.
110 Darüber hinaus wird auch anstatt von Reproduktionswerten von Rekonstruktionswerten gesprochen. Vgl. ebenda, S. 817.
111 Vgl. Diedrich, Ralf; Dierkes, Stefan: Kapitalmarktorientierte…, a.a.O., S. 29.
112 Vgl. ebenda, S. 29.
113 Vgl. Sieben, Günter; Maltry, Helmut: Der Substanzwert…, a.a.O., S. 818.
114 Vgl. ebenda, S. 818.
115 Vgl. Ballwieser, Wolfgang; Hachmeister, Dirk: Unternehmensbewertung. Prozess, Methoden und Probleme. 5. Aufl., Stuttgart, 2016, S. 204.
116 Vgl. Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW): IDW Standard…, a.a.O., S. 14.
117 Vgl. Seppelfricke, Peter: Handbuch Aktien- und…, a.a.O., S. 176.
118 Vgl. Mandl, Gerwald; Rabel, Klaus: Methoden der Unternehmensbewertung (Überblick). In: Praxishandbuch der Unternehmensbewertung. Grundlagen und Methoden, Bewertungsverfahren, Besonderheiten bei der Bewertung. Hrsg.: V. H. Peemöller. 7. Aufl. Herne: 2019. S. 51-96, S. 87.
119 Vgl. ebenda, S. 87 und Seppelfricke, Peter: Handbuch Aktien- und…, a.a.O., S. 176.
120 Vgl. Mandl, Gerwald; Rabel, Klaus: Methoden der…, a.a.O., S. 87.
121 Vgl. § 248 HGB, Absatz 2, Satz 2.
122 Vgl. Mandl, Gerwald; Rabel, Klaus: Methoden der…, a.a.O., S. 87 und Seppelfricke, Peter: Handbuch Aktien- und…, a.a.O., S. 176.
123 Vgl. Mandl, Gerwald; Rabel, Klaus: Methoden der…, a.a.O., S. 87.
124 Vgl. Seppelfricke, Peter: Handbuch Aktien- und…, a.a.O., S. 176 sowie Ernst, Dietmar; Schneider, Sonja; Thielen, Bjoern: Unternehmensbewertungen…, a.a.O., S. 4 und Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW): IDW Standard…, a.a.O., S. 34.
125 Vgl. Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW): IDW Standard…, a.a.O., S. 34.
126 Vgl. Ernst, Dietmar; Schneider, Sonja; Thielen, Bjoern: Unternehmensbewertungen…, a.a.O., S. 3 und Sieben, Günter; Maltry, Helmut: Der Substanzwert…, a.a.O., S. 818.
127 Vgl. Sieben, Günter; Maltry, Helmut: Der Substanzwert…, a.a.O., S. 838.
128 Vgl. Mandl, Gerwald; Rabel, Klaus: Methoden der…, a.a.O., S. 88.
129 Vgl. Liebert, Melanie: Der Wert…, a.a.O., S. 295.
130 Vgl. Ballwieser, Wolfgang; Hachmeister, Dirk: Unternehmensbewertung…, a.a.O., S. 204.
131 Vgl. Mandl, Gerwald; Rabel, Klaus: Methoden der…, a.a.O., S. 89.
132 Vgl. ebenda, S. 89.
133 Vgl. Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW): IDW Standard…, a.a.O., S. 34.
134 Vgl. ebenda, S. 4.
135 Vgl. Diedrich, Ralf; Dierkes, Stefan: Kapitalmarktorientierte…, a.a.O., S. 29 und Sieben, Günter; Maltry, Helmut: Der Substanzwert…, a.a.O., S. 836.
136 Vgl. Diedrich, Ralf; Dierkes, Stefan: Kapitalmarktorientierte…, a.a.O., S. 29 und Seppelfricke, Peter: Handbuch Aktien- und…, a.a.O., S. 179.
137 Vgl. Sieben, Günter; Maltry, Helmut: Der Substanzwert…, a.a.O., S. 837.
138 Vgl. Hannes, Frank; König, Jan: Die…, a.a.O., S. 1523.
139 Vgl. Ernst, Dietmar; Schneider, Sonja; Thielen, Bjoern: Unternehmensbewertungen…, a.a.O., S. 4.
140 Vgl. ebenda, S. 4.
141 Vgl. Ballwieser, Wolfgang; Hachmeister, Dirk: Unternehmensbewertung…, a.a.O., S. 203.
142 Vgl. Ihlau, Susann; Duscha, Hendrik: Liquidationswert. In: Praxishandbuch der Unternehmensbewertung. Grundlagen und Methoden, Bewertungsverfahren, Besonderheiten bei der Bewertung. Hrsg.: V. H. Peemöller. 7. Aufl. Herne: 2019. S. 865-890, S. 873.
143 Vgl. ebenda, S. 875.
144 Vgl. ebenda, S. 875.
145 Vgl. ebenda, S. 875.
146 Vgl. Seppelfricke, Peter: Handbuch Aktien- und…, a.a.O., S. 179.
147 Vgl. ebenda, S. 179.
148 Vgl. Höpfl, Volker; Hülskamp, Frank: Unternehmensbewertung, a.a.O., S. 542.
149 Vgl. ebenda, S. 542.
150 Vgl. Ernst, Dietmar; Schneider, Sonja; Thielen, Bjoern: Unternehmensbewertungen…, a.a.O., S. 4 und Ihlau, Susann; Duscha, Hendrik: Liquidationswert, a.a.O., S. 877.
151 Vgl. Ihlau, Susann; Duscha, Hendrik: Liquidationswert, a.a.O., S. 867 und Sieben, Günter; Maltry, Helmut: Der Substanzwert…, a.a.O., S. 837.
152 Vgl. Ihlau, Susann; Duscha, Hendrik: Liquidationswert, a.a.O., S. 867 sowie Hannes, Frank; König, Jan: Die…, a.a.O., S. 1523 und Liebert, Melanie: Der Wert…, a.a.O., S. 296.
153 Vgl. Zwirner, Christian: Unternehmensbewertung im…, a.a.O., S. 3 und Mandl, Gerwald; Rabel, Klaus: Methoden der…, a.a.O., S. 56.
154 Vgl. Zwirner, Christian: Unternehmensbewertung im…, a.a.O., S. 3 und Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW): IDW Standard…, a.a.O., S. 7.
155 Vgl. Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW): IDW Standard…, a.a.O., S. 7.
156 Vgl. Zwirner, Christian: Unternehmensbewertung im…, a.a.O., S. 3 und Ballwieser, Wolfgang; Hachmeister, Dirk: Unternehmensbewertung…, a.a.O., S. 137.
157 Vgl. Zwirner, Christian: Unternehmensbewertung im…, a.a.O., S. 3.
158 Vgl. ebenda, S. 3 sowie Ballwieser, Wolfgang; Hachmeister, Dirk: Unternehmensbewertung…, a.a.O., S. 8 und Diedrich, Ralf; Dierkes, Stefan: Kapitalmarktorientierte…, a.a.O., S. 30.
159 Vgl. Zwirner, Christian: Unternehmensbewertung im…, a.a.O., S. 3.
160 Vgl. ebenda, S. 3 und Peemöller, Volker H.; Kunowski, Stefan: Ertragswertverfahren nach IDW. In: Praxishandbuch der Unternehmensbewertung. Grundlagen und Methoden, Bewertungsverfahren, Besonderheiten bei der Bewertung. Hrsg.: V. H. Peemöller. 7. Aufl. Herne: 2019. S. 333-408, S. 352.
161 Vgl. Peemöller, Volker H.; Kunowski, Stefan: Ertragswertverfahren…, a.a.O., S. 368.
162 Vgl. Meitner, Matthias: Der Terminal Value in der Unternehmensbewertung. In: Praxishandbuch der Unternehmensbewertung. Grundlagen und Methoden, Bewertungsverfahren, Besonderheiten bei der Bewertung. Hrsg.: V. H. Peemöller. 7. Aufl. Herne: 2019. S. 711-761, S. 713.
163 Vgl. Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW): IDW Standard…, a.a.O., S. 17 und Peemöller, Volker H.: Grundsätze…, a.a.O., S. 42.
164 Vgl. Peemöller, Volker H.: Grundsätze…, a.a.O., S. 42; Meitner, Matthias: Der Terminal…, a.a.O., S. 713.
165 Vgl. Ernst, Dietmar; Schneider, Sonja; Thielen, Bjoern: Unternehmensbewertungen…, a.a.O., S. 38.
166 Vgl. Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW): IDW Standard…, a.a.O., S. 17.
167 Vgl. Meitner, Matthias: Der Terminal…, a.a.O., S. 713.
168 Vgl. Mandl, Gerwald; Rabel, Klaus: Methoden der…, a.a.O., S. 62.
169 Vgl. Peemöller, Volker H.: Grundsätze…, a.a.O., S. 42.