Die Konzeption einer idealen Verfassung in "De re publica" von Cicero


Ensayo, 2018

9 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhalt

1. Einleitung

2. Argumentation für die Konzeption einer idealen Verfassung nach Rep. I

3. Argumentation für die Konzeption der idealen Verfassung nach Rep. II

4. Vergleich der beiden Argumentationen mit Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

In den ersten beiden Büchern von De re publica präsentiert Cicero-Scipio1 seine Konzeption einer idealen Verfassung. Dabei geht er in Rep. I, ähnlich wie bereits Aristoteles in seinem Werk Politik, von der Einteilung verschiedener Verfassungsformen aus. In Rep. II hingegen geht Cicero von einer (idealisierten) Geschichte der Römischen Republik aus. Im Folgenden wird dargestellt, wie Cicero in Rep. I und II jeweils für sein Ideal argumentiert. Im Anschluss wird im Rahmen einer Schlussbetrachtung gezeigt, in welchem Verhältnis die beiden Argumente zueinanderstehen.

2. Argumentation für die Konzeption einer idealen Verfassung nach Rep. I

Gleich zu Beginn des ersten Buches wird nach der besten Staatsverfassung gefragt. Damit dies beantwortet werden kann, muss zuerst geklärt werden, was ein Staat überhaupt ist. Mittels eines methodischen Vorgehens soll dies geklärt werden (vgl. Rep. I, 33).

Sodann beschreibt Cicero in Rep. I 39 seine bekannte Staatsdefinition: „Der Staat (res publica) [ist] die Sache des Volkes; Volk aber ist nicht jede Ansammlung von Menschen, sondern der Zusammenschluss einer Menge, die einvernehmlich eine Rechtsgemeinschaft bildet und durch gemeinsamen Nutzen verbunden ist.“ Die Ursache einer Staatsgründung liegt nach Cicero nicht in der Schwäche, sondern im natürlichen Trieb der Menschen zusammenleben zu wollen. Cicero spricht in diesem Zitat vom Staat als res publica, was mit „gemeinsamer Besitz“ übersetzt werden kann. Die Bürger als Zusammenschluss zu einer Rechts- und Interessensgemeinschaft schließen eine Übereinkunft, hinsichtlich der Rechte und Pflichten im Staat und inwiefern jeder an Gewinn und Verlust durch seinen Besitz beteiligt ist. Nach Cicero muss jeder Staat durch eine planvolle Leitung geführt werden, um dauerhaft bestehen zu können (vgl. Rep. I, 41). Ein Staat kann dann dauerhaft beständig sein, wenn die Planenden tugendhaft zum Wohl der Bürger regieren (vgl. Rep. I, 42). In Rep. I 41 beschreibt Cicero die Möglichkeiten, wem die Regierung zukommen kann: „einem Einzelnen“, „bestimmten Auserwählten“ oder der „Gesamtheit aller Bürger“. Er unterscheidet dabei drei Staatsformen, nämlich die Demokratie (das Volk trägt die Entscheidungsgewalt), die Aristokratie (die Besten tragen die Entscheidungsgewalt) und die Monarchie (einer allein trägt die Entscheidungsgewalt). Cicero beschreibt im Folgenden diese drei Verfassungen, die er als gute Verfassungsformen bezeichnet, erwähnt aber auch die seiner Meinung nach schlechten Verfassungsformen, wie Tyrannei, Oligarchie und Ochlokratie (vgl. Rep. I, 44). Die systematische Einteilung verschiedener Verfassungsformen erinnert an Aristoteles, da dieser in Buch III 6-8 der Politik ein 6-er Schema der Verfassungen präsentiert. Richtige Verfassungen sind für Aristoteles das Königtum, die Aristokratie und die Politie, während die Tyrannis, die Oligarchie und die Demokratie abartige Verfassungen darstellen.

Zuerst geht Cicero in den Rep. I 47-50 genauer auf die Demokratie ein. Das Merkmal der Demokratie ist die Freiheit (libertas) und Rechtsgleichheit aller (vgl. Rep. I, 47 f., 53). Das Problem der Demokratie liegt nach Cicero jedoch in der Ungleichheit, denn Ungleiche werden gleichbehandelt, was als Ungerechtigkeit aufgefasst werden kann (vgl. Rep. I, 43). So sieht Cicero in der Gleichheit (beispielsweise in Bezug auf die Ehre) die größte Ungerechtigkeit. Im Anschluss geht Cicero in Rep. I 51-53 auf die Aristokratie ein. Das Merkmal der Aristokratie ist ein weiser Rat (consilium). Ein freies Volk wählt für diesen Rat die Besten (Optimaten), also die Tugendhaftesten aus, die zum Wohl des Staates regieren sollen (vgl. Rep. I, 51). Die Optimaten repräsentieren den Anteil an Tugend und Besonnenheit in einem Staat, da sie die „sittlich und geistig Vortrefflichsten“ (vgl. Rep. I, 50) sind. Gegenüber der Demokratie hat die Aristokratie den Vorteil, dass sie nicht in Gefahr der „Unzulänglichkeit eines Einzelnen und der Unbesonnenheit der Vielen“ läuft (vgl. Rep. I, 53). Das Problem der Aristokratie ist jedoch die Frage, wie man die „Besten“ finden und auswählen soll, denn dafür gibt es keinerlei Kriterien (vgl. Rep. I, 50). Eine schlechte Auswahl der Mitglieder für den weisen Rat würde zur Oligarchie (Herrschaft der Reichen) führen und diese kann nach Cicero als die schlechteste Verfassung angesehen werden (vgl. Rep. I, 51). Außerdem räumt die Aristokratie der Menge zu wenig Freiheit ein (vgl. Rep. I, 43). In Rep. I 54 – 64 setzt sich Cicero mit der Monarchie auseinander. Das Merkmal der Monarchie ist die „caritas“, bzw. väterliche Liebe des Monarchen (vgl. Rep. I, 54). Die Vorstellung des Monarchen, der als liebender Vater zum Wohle des Volkes herrscht, ist angelehnt an die römische Tradition des „pater familias“, den Familienvater. Der „pater familias“ hatte die oberste Entscheidungsbefugnis über die Familie. Er durfte über Tod und Leben der Familienmitglieder entscheiden und die Familie vor den Göttern vertreten. Das bewährte Prinzip des „pater familias“ sollte nach Cicero auf den ganzen Staat übertragen werden. Vor allem in Kriegssituationen ist es sinnvoll, wenn einer allein die oberste Befehlsgewalt innehat (vgl. Rep. I, 62). Cicero argumentiert für die Monarchie, indem er sämtliche Parallelen aufführt, die auch auf eine Einheit an oberster Stelle zurückgeführt werden können. So gibt es beispielsweise nur einen Gott, Jupiter, der über allen steht (vgl. Rep. I, 56). Um sich für die Monarchie als beste unter den drei Verfassungen stark zu machen, verwendet Cicero also ein mythologisches Argument. Nachdem es einen Gott gibt, der über allen anderen steht und es sich zeigt, dass dies in der Götterwelt gut ist, so muss dieses Prinzip auch unter den Menschen gut sein. Dies ist zwar ein Argument, aber die Plausibilität des Arguments und die Übertragbarkeit auf die Menschheit kann in Frage gestellt werden. Der Vorteil der Monarchie gegenüber der Demokratie ist die Einigkeit beziehungsweise Einheit, da ein Herrscher allein bestimmt, dem keine Zwietracht anderer zukommt (vgl. Rep. I, 48). Dieser Vorteil kann zugleich zu einem Nachteil werden, wenn der Monarch ungerecht regiert und sich zu einem Tyrannen entwickelt, da dieser höchste Entscheidungsbefugnis hat. Außerdem werden durch die Monarchie alle anderen von der Regierung ausgeschlossen (vgl. Rep. I, 48). Dennoch spricht sich Cicero für die Monarchie als die beste unter diesen drei Verfassungen aus, solange der Monarch zum Wohl des Volkes herrscht (vgl. Rep. I, 54).

Schließlich kommt Cicero zu dem Schluss, dass keine der drei Verfassungen ideal ist und plädiert deswegen für eine Mischform der drei Verfassungen. Die Mischform soll nur die Vorteile aus allen drei Verfassungen enthalten (vgl. Rep. I, 45; 54; 69). Denn in einer Mischform könnten die unterschiedlichen und teilweise gegensätzlichen Interessen der einzelnen Staatsmitglieder befriedigt werden. Problematisch ist dabei nur, dass sich die Vorteile der drei „guten“ Verfassungen nicht so einfach kombinieren lassen.

In den Rep. I 65 – 68 beschreibt Cicero den Wandel von Verfassungen, was als variabler Zyklus dargestellt werden kann. Veränderungen von guten zu schlechten Verfassungen passieren immer dann, wenn es zum Tugendverfall, also zu irgendeiner Form von Ungerechtigkeit der Mächtigen im Staat, kommt. Denn gute Verfassungen zeichnen sich nach Cicero durch Tugendhaftigkeit der Mächtigen aus während abartige Verfassungen durch Tugendverfall charakterisiert sind. So wird durch den Tugendverfall des Monarchen die Monarchie zur Tyrannei; durch Tugendverfall der Masse die Demokratie zur Anarchie und durch Tugendverfall der Optimaten die Aristokratie zur Oligarchie (vgl. Rep. I, 65). Die Beschreibung von Verfassungsänderungen erinnert wiederum an Aristoteles, da er auch in der Politik III 6-8 darauf eingeht. Durch die Beschreibung des Verfassungskreislaufes will Cicero darauf aufmerksam machen, dass Konflikte, ausgelöst durch Tugendverfall der Herrschenden, Verfassungswechsel herbeiführen und dass sich dieser Kreislauf immer wiederholt, wenn er nicht gestoppt wird (vgl. Rep. I, 68). Die Befreiung aus diesem Kreislauf ist für Cicero nur durch eine Mischform aus den drei guten Verfassungen möglich (vgl. Rep. I, 69). In Rep. I 69 führt Cicero an, was es in einem Staat geben muss, damit die Mischform aus den drei guten Verfassungen in der Realität umgesetzt werden kann. Erstens etwas königliches, zweitens etwas für die Optimaten und drittens etwas für die Menge. Diese Elemente würden zur Ausgeglichenheit und Beständigkeit eines Staates führen. Nach Cicero erfüllt die Staatsform der römischen Republik mit ihren Konsuln als monarchisches Element, dem Senat als aristokratisches Element und der Bürgerversammlung als demokratisches Element alle Voraussetzungen für einen idealen Staat, was er schließlich in Rep. II beschreibt.

3. Argumentation für die Konzeption der idealen Verfassung nach Rep. II

In Rep. II führt Cicero eine historische Betrachtung durch, wie die Verfassung in Rom entstanden ist. Er benutzt den römischen Staat als exemplum – als reales Beispiel – für einen Staat mit einer idealen Verfassung. Wie und warum sich Rom zum Idealstaat entwickelte, muss nach Cicero in Anbetracht eines historischen Lernprozesses verstanden werden. Er berichtet von der Gründungsgeschichte Roms mit ihren sieben Königen. Die ersten sechs Könige können als tugendhafte Könige bezeichnet werden, da jeder von ihnen in väterlicher Fürsorge für den Staat gewisse Einrichtungen etabliert hat, die den römischen Staat schrittweise zu einer idealen Mischverfassung haben entstehen lassen. Nur der letzte König, Lucius Tarquinius Superbus, war kein guter König, da er keinen positiven Beitrag für die römische Verfassung hinterlassen hat. Rom wurde von Romulus, dem ersten König, gegründet. Dieser hat unter anderem das aristokratische Element des königlichen Rates, den Senat, als gute Errungenschaft in die bereits bestehende Monarchie eingeführt. Der Senat bestand aus tugendhaften Männern, die den Herrscher unterstützend mitregierten. Die Mitglieder des Rates waren durch tugendhafte Eigenschaften gekennzeichnet (vgl. Rep. II, 14f.). Der dritte König, Tullus Hoscilius, der vom Volk gewählt wurde, hat ein demokratisches Element in die Verfassung eingebracht. Dem Volk wurden ab dann gewisse Rechte zugesprochen (vgl. Rep. II, 31). Darauf aufbauend führte der sechste König, Servius Tullius, ein Wahlsystem ein. Er teilte das Volk in fünf Klassen ein. Jeder Einzelne erhielt ein Mitspracherecht, welches aber so begrenzt wurde, dass die größte Klasse nicht automatisch die größte Macht innehatte (vgl. Rep. II, 39). In Rep. II verdeutlicht Cicero immer wieder, dass sich im Laufe der Zeit die römische Verfassung zu einer Mischverfassung aus vorteilhaften Elementen der Monarchie, Aristokratie und Demokratie entwickelte. So konnten alle Gruppen im Staat mitregieren. Auch in Rep. II betont Cicero also, dass eine Mischform aus den drei Verfassungen als die Beste angesehen werden kann, was er am Beispiel Roms verdeutlicht (vgl. Rep. II, 41). Man kann sagen, dass der römische Staat durch seine „Verfassungsmischform“ bereits über ein „Checks and Balances“ System verfügte. Dieses war wie folgt aufgebaut: Der römische Staat verfügte neben dem Senat als aristokratisches Element über eine jährlich wechselnde Befehlsgewalt, nämlich zwei Konsuln beziehungsweise Diktatoren als oberste Befehlshaber im Krieg, was als monarchisches Element angesehen werden kann (vgl. Rep. II, 56). Zum anderen gab es die Volkstribunen, die die Interessen des Volkes gegenüber dem Senat und den Patriziern vertraten, um so dem Volk ein gewisses Mitspracherecht zu geben (vgl. Rep. II, 57). Ein weiteres demokratisches Element ist der Schutz der Bürger vor der Beamtenwillkür, sowie das Recht vor Gericht in Berufung zu gehen (vgl. Rep. II, 53 f.). Durch diese Aufteilung wurde ermöglicht, dass die Macht des römischen Staates auf unterschiedliche sich gegenseitig kontrollierende Organe verteilt wurde und dass dem Volk auch ein gewisses Mitspracherecht und Schutz zugesprochen wurde.

4. Vergleich der beiden Argumentationen mit Schlussbetrachtung

Sowohl in Rep. I als auch in Rep. II kommt Cicero – wenn auch durch einen unterschiedlichen Argumentationsansatz – zu dem Ergebnis, dass eine Mischform aus den Vorteilen der drei einfachen Verfassungen, Monarchie, Aristokratie und Demokratie, als Idealverfassung gilt (vgl. Rep. I, 45; 54; 69 / Rep. II, 41). Auch betont er in beiden Büchern, dass von den drei guten Verfassungen, die Monarchie vorzuziehen ist (vgl. Rep. I, 54 / Rep. II, 43). In Rep. I beschreibt Cicero eine Verfassungstheorie, die an die aristotelische 6-er Einteilung der Verfassungen erinnert. Schematisch ordnet er in Rep. I die drei guten Verfassungen und beschreibt ihre jeweiligen Vor- und Nachteile gegenüber den anderen Verfassungen. In Rep. I entwickelt Cicero eine „theoretische, quasi apriorische“ Begründung für den Idealstaat (vgl. Höffe, 2017, S.11). In Rep. II hingegen präsentiert Cicero die Realisierung des Idealstaates exemplarisch an Rom. Dafür stellt er in einem historischen Abriss die Gründungsgeschichte Roms dar, um aufzuzeigen, wie sich die römische Verfassung im Laufe der Zeit zu einer Idealverfassung entwickelt hat. Cicero geht in Rep. II quasi „konservativ“ vor und zeigt „wie unser Staat entsteht, heranwächst, erwachsen und schon gefertigt und entfaltet ist“ (vgl. Rep. II, 3 / Höffe, 2017, S.10). Der Argumentationsansatz in Rep. II kann als empirische praktische Herleitungsmethode interpretiert werden. Derartige Argumentationsansätze sind realistischer und nachvollziehbarer, da hier bereits in Realität bestätigt werden kann, dass sich die Mischform als eine vorteilhafte Verfassung erwiesen hat. Bei einem rein theoretischen Begründungsansatz wie er in Rep. I vorliegt, bleibt die empirische Beweisbarkeit an einem realen Beispiel aus. Dennoch muss erwähnt werden, dass Cicero die Verfassung Roms als stark idealisiert und heroisierend darstellt. Er geht zwar auf Probleme und Krisen im frühen Rom ein (vgl. Pol. II, 58), aber schreibt den Königen bis auf Tarquinius Superbus vollkommene Weisheit zu. Diese beschönigende Beschreibung wirkt auf den Leser unglaubwürdig.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass sich Cicero in Rep. I und Rep. II von De re publica mit staatstheoretischen Fragen beschäftigt, ausgehend von der Frage, wie sich ein guter Staat langfristig bewähren kann. In beiden Büchern kommt er auf das Ergebnis, dass die Mischform als die ideale Verfassung angesehen werden kann. In Rep. I beschreibt er die Mischform als theoretisches Konzept, während er in Rep. II in die Praxis geht und die Mischform als ideale Verfassung des römischen Staates beschreibt, wie in dieser Arbeit gezeigt wurde.

Literaturverzeichnis

Cicero, M. (2013). De re publica. Vom Staat . Herausgegeben und übersetzt von Michael v. Albrecht. Wiesbaden: Reclam Verlag. (Text wurde im Seminar zur Verfügung gestellt)

Wolf, U. (1994). Aristoteles. Politik. (4. Aufl.). Reinbek: Rowohlt Taschenbuch Verlag. (Text wurde im Seminar zur Verfügung gestellt)

Höffe, O. (2017). Einleitung. In Otfried Höffe (Hrsg.), Ciceros Staatsphilosophie, (S. 2-18). Berlin: Walter de Gruyter Verlag.

[...]


1 Das Werk De re publica ist in Dialogform verfasst. Cicero lässt in diesem fiktiven Gespräch wichtige Staatsmänner diskutieren mit Scipio in der Hauptrolle in Rep. I und II. Aus Gründen der Einfachheit wird aber immer Cicero selbst zitiert.

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Detalles

Título
Die Konzeption einer idealen Verfassung in "De re publica" von Cicero
Universidad
LMU Munich  (Philosophie)
Curso
Philosophie der Antike
Calificación
1,7
Autor
Año
2018
Páginas
9
No. de catálogo
V585089
ISBN (Ebook)
9783346188472
ISBN (Libro)
9783346188489
Idioma
Alemán
Palabras clave
Buch I und II, Definition einer idealen Verfassung, idealisierte Geschichte der Römischen Republik
Citar trabajo
Nicole Kaczmar (Autor), 2018, Die Konzeption einer idealen Verfassung in "De re publica" von Cicero, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/585089

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