Das deutsche Sozialversicherungssystem und seine fünf Sozialversicherungen

Einfach und kompakt erklärt


Livre Spécialisé, 2020

55 Pages


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Geschichte der sozialpolitischen Gesetzgebung

2.1 Anfänge staatlicher Sozialpolitik (1839-1890)

2.2 Entlassung Bismarcks und Erster Weltkrieg (1890-1918)

2.3 Die Weimarer Republik (1919-1932)

2.4 Das Dritte Reich (1933-1945)

2.5 Die Bundesrepublik Deutschland (1945-heute)

3. Die fünf Sozialversicherungen.

3.1 Die Gesetzliche Krankenversicherung

3.1.1 Formen der Mitgliedschaft

3.1.2 Leistungen für Versicherte

3.1.3 Zentrale Herausforderungen

3.2 Die Gesetzliche Pflegeversicherung

3.2.1 Formen der Mitgliedschaft

3.2.2 Leistungen für Versicherte.

3.2.3 Zentrale Herausforderungen.

3.3 Die Gesetzliche Rentenversicherung.

3.3.1 Formen der Mitgliedschaft

3.3.2 Leistungen für Versicherte.

3.3.3 Zentrale Herausforderungen.

3.4 Die Gesetzliche Arbeitslosenversicherung

3.4.1 Formen der Mitgliedschaft

3.4.2 Leistungen für Versicherte

3.4.3 Zentrale Herausforderungen

3.5 Die Gesetzliche Unfallversicherung

3.5.1 Formen der Mitgliedschaft

3.5.2 Leistungen für Versicherte

3.5.3 Zentrale Herausforderungen

4. Fazit und Diskussion

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

ALG I - Arbeitslosengeld I

ALG II - Arbeitslosengeld II

ALV - Gesetzliche Arbeitslosenversicherung

Corona-Virus - SARS-CoV-2 / COVID-19

DGUV - Gesetzliche Unfallversicherung

DRV - Deutsche Rentenversicherung

GKV - Gesetzliche Krankenversicherung

GPV - Gesetzliche Pflegeversicherung

GRV - Gesetzliche Rentenversicherung

IAB - Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

IAG - Institut für Arbeit und Gesundheit

IFA - Institut für Arbeitsschutz

IPA - Institut für Prävention und Arbeitsmedizin

MDK - Medizinischer Dienst der Krankenkassen

NSDAP - Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei

NSBO - Nationalistische Betriebszellen-Organisation

o.J. - Ohne Jahresangabe

1. Einleitung

Krankheit, Pflege, Alterssicherung, Arbeitslosigkeit und Berufsunfähigkeit sind wiederkehrende und auch aktuelle Themen, die in einer jeden Gesellschaft auftreten; besonders in Leistungsgesellschaften. Die zentrale Fragstellung hierbei ist meist, wie diese Gegebenheiten erreicht bzw. bekämpft werden können und was für die wirtschaftliche und soziale Sicherung der Menschen getan werden kann. Jedes Land auf dieser Welt hat hierzu eine eigene Antwort und ein eigenes System; oder auch nicht.

Das Sozialversicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland mit seinen fünf Sozialversicherungen ist mit Blick auf die anderen Länder dieser Welt einzigartig und in keinem Land so vorzufinden, wie hier. Es geht in seinem Bestehen bis ins 19. Jahrhundert zurück. Im Wandel der Zeit wurde es wieder und wieder an den jeweiligen Bedarf der Zeit angepasst und ist aus heutiger Sicht aus unserem gesellschaftlichen System nicht mehr wegzudenken. Unterm Strich funktioniert es nach einem solidarischen Gedanken. Der Bürger gibt von seinem monatlichen Verdienst einen Teil an den Staat ab, der diesen Beitrag wiederum, je nach Bedarf, umverteilt. Diese Abgabe wird als Sozialversicherungsbeitrag bezeichnet und ist beispielsweise bei Arbeitnehmern auf der monatlichen Lohnabrechnung zu finden.

Vor allem für junge Menschen, die sich in einer Berufsausbildung oder im Berufseinstieg befinden, aber auch für solche die sich aus reinem Interesse mit diesem fünfsäuligen Konstrukt beschäftigen möchten, stellt die Komplexität und oft seitenlange Erklärung des Sozialversicherungssystems eine mühselige Herausforderung und zugleich langweilige Angelegenheit dar; verständlicherweise aus Sicht des Autors. Mit Verweis auf das Vorwort sollen also folgende Fragestellungen bearbeitet werden: Was steckt hinter dem deutschen Sozial-versicherungssystem und wie hat es sich entwickelt? Welche Bereiche werden von den fünf Sozialversicherungen abgedeckt und was sind die jeweiligen Leistungen für Versicherte? Wie beeinflussen sie unser tägliches gesellschaftliches Leben und welchen Herausforderungen stehen sie in der heutigen Zeit und zukünftig gegenüber? Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, sich mit den genannten Fragen zu beschäftigen und sie kurz, knapp sowie leicht verständlich zu beantworten.

2. Geschichte der sozialpolitischen Gesetzgebung

Schon seit langem beschäftigen sich Politiker damit, ob und wie es möglich ist, den Bürgern dieses Landes ein möglichst gutes und sorgenfreies Leben zu ermöglichen. Die Bundesrepublik Deutschland wurde im Wandel der Zeit zu einem Sozialstaat, der sich „[…] um soziale Gerechtigkeit bemüht und sich um die soziale Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger kümmert.“ [Bundeszentrale für politische Bildung, 2011]. Damit einhergehend ist eine soziale Gesetzgebung, die in ihrer Beständigkeit einzigartig und in keinem anderen Land der Welt so vorzufinden ist, wie in Deutschland. Neben einer nationalen Sozialpolitik stehen zudem die internationale Sozialpolitik und die von Unternehmen getragene betriebliche Sozialpolitik im Fokus der Politik. Alle drei umfassen und beschreiben

„alle Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, ein Mindestmaß an sozialer Sicherheit, vor allem die Sicherung eines ausreichenden Einkommens, z. B. bei Krankheit, bei Erwerbslosigkeit oder im Alter, zu gewährleisten. Über das wirtschaftliche Ziel der Einkommenssicherung hinaus soll die staatliche Sozialpolitik den sozialen Frieden in der Gesellschaft aufrechterhalten.“ [Bundeszentrale für politische Bildung, 2016]

Das deutsche Sozialversicherungssystem ist also eine Maßnahme bzw. ein Instrument der Sozialpolitik, um die oben genannten Aufgaben und Ziele zu erreichen. „Im Sozialstaat der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die Absicherung des Erwerbseinkommens über die Sozialversicherung(en).“ [Althammer und Lampert, 2014: S. 4]. Hinter diesen Sozialversicherungen steckt die Idee einer gemeinschaftlichen, solidarischen Zahlung sowie einer bedarfsorientierten Verteilung der Gelder. In der Fachsprache wird von einem „Kollektiven Risikoausgleich“ gesprochen [vgl. Althammer und Lampert, 2014: S. 4, 246].

Um allerdings verstehen zu können, welche Bedeutung die Sozialversicherungen in unserem täglichen Leben haben und auf welche Lebensbereiche sie Einfluss nehmen, ist es unerlässlich, einen kurzen Blick in die deutsche Geschichte zu werfen.

2.1 Anfänge staatlicher Sozialpolitik (1839-1890)

Das halbe Jahrhundert von 1839-1890 war vor allem durch den Übergang von handarbeitsorientierten zu maschinenorientierten Tätigkeiten geprägt. Der Ausbau des Eisenbahnwesens, des Straßennetzes sowie der Binnenschifffahrt (ab ca. 1839) hatte eine Abnahme der Beschäftigten in der Landwirtschaft und eine Zunahme der Beschäftigten in der Industrie zur Folge. Durch das Aufkommen neuer Betriebe und Aufgaben entstanden zusätzliche Aufgaben, die auch durch Kinder und Jugendliche problemlos erledigt werden konnten. Um diese bei Ihrer Arbeit vor industrieller Ausbeutung und gesundheitlichen Schäden zu schützen, erließ die deutsche Sozialpolitik noch im selben Jahr eines der ersten Gesetze, welches die Rechte der arbeitenden Kinder und Jugendlichen in der Industrie stärken sollte. Die Preußische Allgemeine Gewerbeordnung weitete diese Rechte schließlich am 17. Januar 1845 über die Kinder- und Jugendlichen auf alle Arbeitenden aus. Dennoch führte die harte und lange Arbeit zum Rückgang der Wehrtauglichkeit von Jugendlichen und zum Ausbleiben der Schulbildung bei Kindern. Um dem entgegenzuwirken, beschloss die Politik die Einführung einer Schulpflicht im Jahr 1850 und die Verbesserung des Arbeitnehmerschutzgesetzes im Jahr 1853. Trotz all dem nahmen zwei gravierende soziale Probleme zu: Lange Arbeitszeiten und niedrige Löhne [vgl. Cortes, 2020: S. 6-8 und Althammer und Lampert, 2014: S. 41, 70-71].

In politischen Gremien dominierten bis zur Gründung des Deutschen Reichs 1871 noch die Adeligen, Großgrundbesitzer und Beamte. Kaufleute, Industrielle und Gewerbetreibende waren nur schwach vertreten; trotz zugenommener Größe. Viele Dokumente belegen, dass die soziale Problematik von vielen Staatsmännern, Politikern, Beamten und Unternehmer ignoriert und unterschätzt wurde. Das, durch Otto von Bismarck im Jahr 1867 eingeführte und vier Jahre später in die Rechtsverfassung übernommene, „allgemeine, direkte und geheime Wahlrecht“ berechtigte nun jeden Bürger dazu, Vertreter in politische Gremien zu wählen, die für ihre Interessen und Ziele einstehen sollten. Dies eröffnete nun die Möglichkeit für die Arbeiter, an der staatlichen Sozialpolitik Teil zu haben. So forderten die gewählten Vertreter, die soziale Lage zu verbessern und übten zunehmend Druck auf politische Gremien und die nationale Sozialgesetzgebung aus. Die Erstarkung der Arbeiterbewegung in den 1880er Jahren war schließlich der entscheidende Druckpunkt: Am 17. November 1881 kündigte Kaiser Wilhelm I. in seiner „Kaiser-lichen Botschaft“ die Schaffung einer Sozialversicherung an, die sozialen Schäden von Personen durch Krankheit, Unfall und Invalidität sowie Alter entgegenwirken sollte. Otto von Bismarck unterstützte dieses Vorhaben und war in den folgenden Jahren maßgeblich an der Schaffung beteiligt [vgl. Althammer und Lampert, 2014: S. 41, 69-70].

Das im Jahr 1883 geschaffene Krankenversicherungsgesetz bestimmte eine Versicherungspflicht für Arbeitnehmer bis zu einer festgelegten Einkommensgrenze und verpflichtete zugleich die Versicherten zur Zahlung von zwei Dritteln und die Arbeitgeber zur Zahlung von einem Drittel des Beitrags. Die Versicherung umfasste unter anderem „[…] freie ärztliche Behandlungen, unentgeltliche Versorgungen von Kranken mit Arzneimitteln sowie Krankengeld ab dem dritten Tag in Höhe von mindestens 50% des beitragspflichtigen Lohns bis zu maximal 13 Wochen […].“ [Althammer und Lampert, 2014: S. 72].

Das im Jahr 1884 geschaffene Unfallversicherungsgesetz bestimmte ebenfalls eine Versicherungspflicht; allerdings nur für die Unternehmer. Auf Kosten dieser mussten Arbeitende mit weniger als 2000 Reichsmark Jahreseinkommen in einer Berufsgenossenschaft gegen Unfälle versichert werden. Die Leistungen der Berufsgenossenschaft umfassten eine verdienstbezogene Rente nach Ablauf der Gesetzlichen Krankenfürsorge für den im Betrieb verunglückten Arbeiter oder deren Hinterbliebenen. Daneben „[…] erhielten sie (die Berufsgenossenschaften) die Befugnis, Vorschriften zur Verhütung von Unfällen zu erlassen.“ [Althammer und Lampert, 2014: S. 73].

Das im Jahr 1889 geschaffene Gesetz zur Invaliditäts- und Alterssicherung bestimmte auch eine Versicherungspflicht für alle Arbeiter, die das 16. Lebensjahr vollendet hatten. Die Beiträge zur Versicherung stammten aus gleichhohen Beträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Zuschüssen der Reichskasse. „Ein Rentenanspruch entstand entweder, wenn der Versicherte erwerbsunfähig wurde und fünf Beitragsjahre zurückgelegt hatte oder wenn er das 70. Lebensjahr vollendet und dreißig Beitragsjahre zurückgelegt hatte.“ [Althammer und Lampert, 2014: 73].

2.2 Entlassung Bismarcks und Erster Weltkrieg (1890-1918)

In den kommenden Jahren setzte sich der industrielle Ausbau fort, genauso wie die Abnahme der Beschäftigten in der Landwirtschaft und die Zunahme der Beschäftigten in der Industrie. Die Zahl der Beschäftigten stieg bis 1912 auf ca. 30,2 Millionen und das durchschnittliche Arbeitseinkommen ebenso um jährlich 2,05%. Daneben veränderten sich auch die politischen Gegebenheiten: Seit dem Jahr 1888 (=Dreikaiserjahr) bekleidete der Enkel von Kaiser Wilhelm I, Wilhelm II, das Kaiseramt und regierte fortan, nachdem der Sohn von Wilhelm I, Friedrich III, nach 99 Tagen seiner Thronfolge an Kehlkopfkrebs verstarb. Zwei Jahre später verlor Otto von Bismarck im Jahr 1890 seine Reichstagsmehrheit und der Einfluss christlicher Gewerkschaften sowie politischer Gremien der Arbeiterschaft stiegen stark an. Die zuvor dominierte Arbeiterschaft war nicht mehr aufzuhalten. Bismarck, der die Gefahr einer zunehmenden finanziellen Belastung der Industrie durch die neue Ausrichtung der Sozialpolitik wiederkehrend betonte, stemmte sich erfolglos gegen die neue politische Ausrichtung des Kaisers Wilhelm II, der sein Augenmerk auf die Weiterentwicklung des Arbeitnehmerschutzes richtete, welcher in den vergangenen Jahren bei der Entwicklung der Sozialgesetzgebung vernachlässigt wurde. So entstand beispielsweise ein Verbot der Sonntagsarbeit. Reichskanzler Bismarck wurde schließlich im März 1980 aufgrund seiner Gegenwehr von seinem politischen Posten entbunden und entlassen [vgl. Althammer und Lampert, 2014: S. 74-75 und Lebendiges Museum Online, 2014b].

Die Weiterentwicklung der Arbeitnehmerschutzpolitik von Kaiser Wilhelm II nahm Gestalt an. Neben einem zunächst vergeblichen Versuch, die Arbeitsschutz-maßnahmen der deutschen Wirtschaft mit denen Frankreichs, Englands, Belgiens und der Schweiz zu koordinieren, folgte noch 1890 der Erlass und Einführung des Mitsprache- und Mitbestimmungsrechts der Arbeiter in Betrieben. Dieser Erlass wurde in den Jahren 1900 und 1908 wiederkehrend angepasst. Daneben schrieb das, im Jahr 1897, eingeführte Handelsgesetzbuch nun allgemeine Regeln für einen Arbeitsvertrag vor, u.a. eine freie Arbeitswahl. Im Jahr 1903 wurde die Kinderarbeit in einigen Gewerben vollständig verboten und in anderen Gewerben zeitlich begrenzt. Während dieser Zeit wurde auch der Arbeitsschutz für Jugendliche verbessert. Am 19. Juli 1911 wurden die einzelnen Gesetzgebungen zur Sozialversicherung aus den vergangenen Jahren in einem einheitlichen Gesetzeswerk, der Reichsversicherungs-ordnung, zusammengefasst und die Kosten der Versicherungen der aktuellen Zeit angepasst [vgl. Althammer und Lampert, 2014: S. 75-77].

Die Weiterentwicklung des Sozialsystems erfolgte während des Ersten Weltkriegs in den Jahren 1914-1918. Wegen eines gravierenden Munitionsmangels in der „Schlacht an der Somme“ wurde 1916 über die Einführung eines Hilfsdienstgesetzes beraten. Hierdurch würden alle männlichen Deutsche vom 17. bis zum 60. Lebensjahr, die nicht zum Dienst in der Armee einberufen wurden oder nicht in einem forstwirtschaftlichen Betrieb arbeiteten, zur Arbeit in einem kriegswichtigen Betrieb verpflichtet werden. Die freie Wahl des Arbeitsplatzes wäre somit aufgehoben gewesen. Um dieses Gesetz zur Anwendung bringen zu können, bedurfte es jedoch der Zustimmung der Reichsmehrheit. Zudem war es essenziell (=unerlässlich) die Loyalität der Arbeiter zu sichern, die das Gesetz nun treffen würde. Um den, durch das Gesetz, entstehenden Arbeitszwang abzumildern und die Arbeiter nicht dem Willen der Arbeitgeber und Politik unterzuordnen, machte die Reichstagsregierung den Gewerkschaften die Zusicherung, Arbeiterausschüsse in allen Betrieben mit mindestens 50 Beschäftigten einzuführen, die Einfluss auf die Ausgestaltung der Betriebsverfassung und des Arbeitsvertragsrechts haben.

„Diese Ausschüsse hatten für ein gutes Einvernehmen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu sorgen und dem Unternehmer Anträge, Wünsche und Beschwerden in Bezug auf Betriebseinrichtungen, Lohn- und Arbeitsfragen zu unterbreiten.“ [Althammer und Lampert, 2014: S. 77].

Aufgrund dieser Zusicherung trat das Gesetz schließlich am 05. Dezember 1916 in Kraft. Auch wenn damit nun eine Arbeitspflicht vorhanden war, war dies historisch betrachtet der Durchbruch für die Anerkennung der Gewerkschaften und betriebsinterner Gremien. Die Einflussnahme auf das jeweilige Betriebsgeschehen sowie die demokratische Beteiligung der Arbeitnehmer war gefestigt und das Sozialsystem um einen wichtigen Bestandteil weiterentwickelt. Die folgenden Jahre waren vom Ersten Weltkrieg überschattet [vgl. Lebendiges Museum Online, 2014a und Althammer und Lampert, 2014: S. 75-77].

[...]

Fin de l'extrait de 55 pages

Résumé des informations

Titre
Das deutsche Sozialversicherungssystem und seine fünf Sozialversicherungen
Sous-titre
Einfach und kompakt erklärt
Auteur
Année
2020
Pages
55
N° de catalogue
V588161
ISBN (ebook)
9783346176394
ISBN (Livre)
9783346176400
Langue
allemand
Mots clés
Deutschland, Gesetzliche, Rentenversicherung, Unfallverischerung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Geschichte, Sozialpolitik, Sozialearbeit, Sozial, Sozialpolitischegesetzgebung, sozialversicherungen, sozialversicherungssystem
Citation du texte
Joshua Fischer (Auteur), 2020, Das deutsche Sozialversicherungssystem und seine fünf Sozialversicherungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/588161

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Das deutsche Sozialversicherungssystem und seine fünf Sozialversicherungen



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur