Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema Lohnkürzungen. Im Mittelpunkt steht Ermittlung nach der Akzeptanz von Lohnkürzungen: Unter welchen Umständen werden Lohnkürzungen in Deutschland als gerecht bzw. ungerecht empfunden? Neben dieser zentralen Fragestellung werde ich versuchen folgende Fragestellungen im Rahmen dieser Arbeit über die „Akzeptanz von Lohnkürzungen“ zu beantworten: Wie wird auf die verschiedenen Formen von Lohnkürzungen reagiert? Wie ist die Akzeptanz bei Arbeitnehmern bei Lohnkürzungen? In wieweit beeinflusst die Kürzung von Löhnen die Motivation und welche Folgen können Lohnkürzungen auf das Unternehmen und die Arbeitnehmer noch haben? Lohnkürzungen kommen in einer Volkswirtschaft, wie in der Bundesrepublik Deutschland, in verschieden Formen vor. Neben der direkten Herabsetzung des Lohns sind auch andere indirekte Formen der Lohnkürzung, wie Kürzung von Löhnen und Spesen, Streichung des Weihnachtsgeldes, Streichung von Urlaubstagen, Kürzung von Sozialleistungen, Kürzung bzw. Streichung von Betriebsrenten, Streichung freien Mittagessens, Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich, Mehrarbeit, Streichung der Nachtarbeits- und Feiertagszuschläge, Aussetzung von Lohnerhöhungen, unbezahlter Urlaub oder Verlängerung der Wochenarbeitszeit möglich. Profiteure von Lohnkürzungen können Arbeitgeber und Arbeitnehmer sein. Beide Parteien profitieren simultan, wenn das Unternehmen in eine Notlage geraten ist und durch Lohnkürzungen die Ausgaben gesenkt werden können, um die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu verbessern. Falls durch Lohnkürzungen neue Arbeitnehmer eingestellt werden können, profitiert der Staat, denn er spart dadurch Transferleistungen wie Arbeitslosengeld. Durch Lohnkürzungen kann der Staat jedoch auch Einnahmeeinbußen hinnehmen, denn mit Lohnkürzungen sinken auch die Abgaben, wie zum Beispiel Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Nach einer kurzen Beschreibung der Revision des Homo Oeconomicus zum Homo Oeconomicus Instutionalis finden sich im ersten Teilabschnitt einige für diese Arbeit relevante Verhaltensannahmen des Homo Oeconomicus Institutionalis. Nach einer Vorstellung der beiden konträren Theorien der Beschäftigungspolitik, die beide klare Stellungnahmen zu Lohnkürzungen implizieren, schildere ich im Hauptteil meiner Arbeit die Reaktion auf Lohnkürzungen. Nach einem Unterpunkt der Bedingungen und der Akzeptanz von Lohnkürzungen habe ich einen Vergleich zu Entlassungsszenarien dargestellt. [...]
Gliederung
1. Einleitung
2. Vom Homo Oeconomicus zum Homo Oeconomicus Institutionalis
3. Beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Konzepte
3.1 Neoklassisch fundierte Konzepte
3.2 Keynianismus
4. Reaktion auf Lohnkürzungen
4.1 Bedingungen und Szenarien für die Akzeptanz von Lohnkürzungen
4.2 Akzeptanz von Lohnkürzungsszenarien in Analogie zu Entlassungsszenarien
4.3 Konsequenzen und Effekte auf Lohnkürzungen
4.4 Der Verdrängungseffekt und die Störung der Reziprozität am Beispiel von Lohnkürzungen
4.5 Folgen der Verletzung impliziter Vereinbarungen
4.5.1 Der Arbeitsvertrag
4.5.2 Folgen von Verletzungen impliziter Vereinbarungen
5. Zusammenfassung und Fazit
Literatur und Quellenverzeichnis
1. Einleitung
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema Lohnkürzungen. Im Mittelpunkt steht Ermittlung nach der Akzeptanz von Lohnkürzungen: Unter welchen Umständen werden Lohnkürzungen in Deutschland als gerecht bzw. ungerecht empfunden? Neben dieser zentralen Fragestellung werde ich versuchen folgende Fragestellungen im Rahmen dieser Arbeit über die „Akzeptanz von Lohnkürzungen“ zu beantworten:
Wie wird auf die verschiedenen Formen von Lohnkürzungen reagiert? Wie ist die Akzeptanz bei Arbeitnehmern bei Lohnkürzungen? In wieweit beeinflusst die Kürzung von Löhnen die Motivation und welche Folgen können Lohnkürzungen auf das Unternehmen und die Arbeitnehmer noch haben?
Lohnkürzungen kommen in einer Volkswirtschaft, wie in der Bundesrepublik Deutschland, in verschieden Formen vor. Neben der direkten Herabsetzung des Lohns sind auch andere indirekte Formen der Lohnkürzung, wie Kürzung von Löhnen und Spesen, Streichung des Weihnachtsgeldes, Streichung von Urlaubstagen, Kürzung von Sozialleistungen, Kürzung bzw. Streichung von Betriebsrenten, Streichung freien Mittagessens, Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich, Mehrarbeit, Streichung der Nachtarbeits- und Feiertagszuschläge, Aussetzung von Lohnerhöhungen, unbezahlter Urlaub oder Verlängerung der Wochenarbeitszeit möglich.
Profiteure von Lohnkürzungen können Arbeitgeber und Arbeitnehmer sein. Beide Parteien profitieren simultan, wenn das Unternehmen in eine Notlage geraten ist und durch Lohnkürzungen die Ausgaben gesenkt werden können, um die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu verbessern.
Falls durch Lohnkürzungen neue Arbeitnehmer eingestellt werden können, profitiert der Staat, denn er spart dadurch Transferleistungen wie Arbeitslosengeld. Durch Lohnkürzungen kann der Staat jedoch auch Einnahmeeinbußen hinnehmen, denn mit Lohnkürzungen sinken auch die Abgaben, wie zum Beispiel Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
Nach einer kurzen Beschreibung der Revision des Homo Oeconomicus zum Homo Oeconomicus Instutionalis finden sich im ersten Teilabschnitt einige für diese Arbeit relevante Verhaltensannahmen des Homo Oeconomicus Institutionalis. Nach einer Vorstellung der beiden konträren Theorien der Beschäftigungspolitik, die beide klare Stellungnahmen zu Lohnkürzungen implizieren, schildere ich im Hauptteil meiner Arbeit die Reaktion auf Lohnkürzungen.
Nach einem Unterpunkt der Bedingungen und der Akzeptanz von Lohnkürzungen habe ich einen Vergleich zu Entlassungsszenarien dargestellt.
Außerdem beschreibe ich im Hauptteil wie sich Lohnkürzungen auf Verhalten der Mitarbeiter auswirken können.
Wie eine Lohnkürzung die Verletzung in idealtypischen Arbeitsverträgen üblichen impliziten Vereinbarungen darbringen kann, damit habe ich mich zweiten Abschnitt des Hauptteils beschäftigt.
Eine Zusammenfassung und die Beantwortung der Leitfragen gestalten den Schlussteil der Hausarbeit.
Eine Liste der verwendeten Literatur befindet sich anhängend an den Schlussteil.
2. Vom Homo Oeconomicus zum Homo Oeconomicus Institutionalis
Da die vier Grundannahmen (Methodologischer Individualismus, Knappheit der Ressourcen, Rationales Verhalten und das Eigennutzaxiom) des Homo Oeconomicus wenig mit der Lebenswirklichkeit zu tun haben, wurden in der Modellerweiterung und Modellmodifizierung Verhaltensannahmen über das Individuum getroffen, die eher der Realität entsprechen. Aus dem Homo Oeconomicus entwickelte sich der Homo Oeconomicus Institutionalis.
Eine zentrale Weiterentwicklung ist die nähere Betrachtung von Institutionen, die neben situativer Nutzenkalkulation auch die Bindung an Regeln beinhaltet. Überdies sind Fairness und Gerechtigkeit essentiell den Homo Oeconomicus Institutionalis. Er zieht auch eine direkte oder indirekte Sanktion bei nicht erwartetem oder verbotenem Verhalten in Erwägung. Erwartetes Verhalten wird belohnt, unfreundliches und unkooperatives Verhalten hingegen sanktioniert.
Im Gegensatz zum Homo Oeconomicus, der sich rational, eigennützig auf Basis des „rational-choice“ Paradigmas verhält, berücksichtigt der Homo Oeconomicus Institutionalis die Grundsätze der Reziprozität: Der in der Modifikation entstandene Homo Reciprocans beachtet neben eigennützigen Präferenzen auch soziale Normen (Fairnessnormen).
Hier spielt die Motivation und das Verhalten eine zentrale Rolle. Neben dem Verstärkungseffekt und dem Übertragungseffekt, ist der Verdrängungseffekt einer der relevanten Annahmen über das motivationale Verhalten des Individuums.
3. Beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Konzepte
Die staatliche Beschäftigungspolitik wird damit definiert, dass sie bestrebt ist Arbeitsangebot- und nachfrage auf makroökonomischer Ebene so zu beeinflussen, dass niveaubedingte Arbeitslosigkeit (gesamtwirtschaftliche Angebot an Arbeitskräften übertrifft die gesamtwirtschaftliche Nachfrage) und Arbeitskräfteknappheiten vermieden werden.
Die zentralen Instrumente der Beschäftigungspolitik sind Geld- und Währungspolitik, Fiskalpolitik, Arbeitszeitpolitik, die Lohnpolitik und die staatliche Arbeitsmarktpolitik. Das Instrument, welches als Teilaspekt dieser Arbeit diskutiert wird, die Beeinflussung des Lohnniveaus, ist dem Bereich der makroökonomischen Beschäftigungspolitik zuzurechnen.
Die bedeutungsvollsten arbeitsmarktpolitischen Konzepte der Beschäftigungspolitik innerhalb der Volkswirtschaftslehre sind das keynesianische und das neoklassische Konzept. Sie geben kontroverse politische Empfehlungen. In den folgenden beiden Unterpunkten findet sich eine differenzierte Beschreibung beider Konzepte.
3.1 Neoklassisch fundierte Konzepte
In der Auslegung der Neoklassik werden Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt über das Reallohnniveau (Höhe des effektiven Arbeitsentgeldes unter Berücksichtigung der Geldwertentwicklung) koordiniert. Arbeitslosigkeit wird in der
Neoklassik lediglich damit begründet, dass das Reallohnniveau nach unten unnachgiebig ist, d.h. dass arbeitsmarktpolitische Institutionen existieren, durch die Lohnuntergrenzen fixiert werden. Das neoklassische Konzept der Beschäftigungspolitik beinhaltet die Abschaffung oder Aushöhlung solcher Institutionen. Dazu gehören neben die Absenkung verankerter Lohnuntergrenzen, die Aushöhlung von Tarifverträgen und Mitstimmung, der Abbau von Kündigungsschutzregelungen, die Umverteilung von Kosten der sozialen Sicherung zu Gunsten der Arbeitgeber und eben auch Arbeitszeitverlängerung (ohne Lohnausgleich), was im Hinblick auf das Thema dieser Arbeit, einer faktischen Lohnkürzung gleichkommt.
Die Neoklassik hält Arbeitsmarktpolitik weitgehend für überflüssig und außerdem für schädlich, wenn sie Lohnuntergrenzen setzt. Demnach ist reichlich Gelegenheit für Lohnsenkungen gegeben.
3.2 Keynesianismus
Das gegensätzliche Konzept zur Neoklassik, ist das beschäftigungspolitische Konzept des Keynesianismus.
In dieser Begriffsbestimmung „leitet sich die Nachfrage nach Arbeitskräften und demgegenüber entsprechend der Hierarchie der Märkte aus der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage nach Gütern und Diensten, einschließlich der Bedingungen an den Kreditmärkten ab. Unterhalb einer Reallohnobergrenze, die sich aus der Arbeitsproduktivität und der Preispolitik der Unternehmen ergibt, ist die Beschäftigung eine unabhängig vom Reallohnniveau vorgegebene Größe“ (Knapp 2005: 3). Das Arbeitsangebot reagiert sehr unterschiedlich auf das Reallohnniveau. Im Gegensatz zur Neoklassik ist für Keynes die staatliche Beschäftigungspolitik für die wirtschaftliche Stabilität unverzichtbar. Sein Entwurf legt einen koordinierten Einsatz der beschäftigungspolitischen Instrumente dar. Außenwirtschaftliche Maßnahmen, sowie Maßnahmen in der Geld- und Fiskalpolitik zielen auf die Ausweitung der Nachfrage an den Gütermärkten.
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