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Kulturförderung durch den Bund

Das Spannungsverhältnis zwischen Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit unter besonderer Berücksichtigung der Föderalismusreformen

Titel: Kulturförderung durch den Bund

Doktorarbeit / Dissertation , 2017 , 398 Seiten , Note: cum laude

Autor:in: Petra Schulze (Autor:in)

Jura - Sonstiges
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Der Bundesstaat ist ein komplexes Gebilde aus vielschichtig ineinander greifenden Kompetenzbereichen und Aufgaben von Bund und Ländern. Die vorliegende Arbeit entstand aus dem Interesse der Verfasserin an der sich aus dieser engen Verzahnung von Bund und Ländern ergebenden Föderalismusdiskussion in der Bundesrepublik Deutschland und dem ursprünglichen Scheitern der ersten Stufe der Föderalismusreform aufgrund von Kompetenzstreitigkeiten im Bereich der Bildungspolitik. Sie beschäftigt sich mit der staatlichen Pflege von Kunst und Kultur, Bildung und Wissenschaft unter dem Aspekt ihrer Finanzierung im Föderalstaat Bundesrepublik Deutschland im Spannungsverhältnis zwischen der "Kulturhoheit der Länder" und der Finanzmacht des Bundes einerseits, sowie zwischen Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit andererseits.

Die staatliche Pflege von Kunst und Kultur, Bildung und Wissenschaft spielt in Deutschland eine große Rolle. Kulturpflege wird seit jeher und bis heute überwiegend als Staatsaufgabe verstanden und als Staatsaufgabe wahrgenommen. In einem Föderalstaat wie der Bundesrepublik Deutschland ist die (finanzielle) Zuständigkeit trotzdem nicht immer offensichtlich. In diesem Kontext wird der Bereich "Kultur" im Rahmen der staatlichen Kompetenzverteilung oft eindeutig den Ländern zugeordnet.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

  • A. Einleitung
  • B. Was ist „Kultur“? - Versuch einer Definition
    • I. Allgemein
    • II. Für diese Arbeit
  • C. Verfassungsrechtliche und historische Grundlagen
    • I. Kulturelle Wertentscheidungen des Grundgesetzes
      • 1. Staatszielbestimmungen
        • a) Kulturstaatsklausel
        • b) Sport
      • 2. Freiheitsgarantien des Art. 5 GG
        • a) Kunstfreiheit, Art. 5 Abs. 3 S. 1 1. Alt. GG
        • b) Wissenschaftsfreiheit, Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG
        • c) Rundfunk- und Filmfreiheit, Art. 5 Abs. 1 S. 2 2. Alt. GG
      • 3. Schulwesen i. S. v. Art. 7 GG
    • II. Historische Entwicklung kultureller Maßnahmen des Gesamtstaats
      • 1. 19. und frühes 20. Jahrhundert
      • 2. Weimarer Republik
      • 3. Nationalsozialismus
      • 4. Gründung der Bundesrepublik Deutschland
      • 5. Finanzreform von 1969
      • 6. Fondswirtschaft der 1980er und 1990er Jahre
      • 7. Wiedervereinigung
      • 8. Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und der Medien
      • 9. Föderalismusreform – Erste Stufe
      • 10. Föderalismusreform – Zweite Stufe
    • III. Kompetenzordnung des Grundgesetzes im Überblick
      • 1. Grundsatz des Art. 30 GG
      • 2. Gesetzgebung, Art. 70 ff. GG
      • 3. Verwaltung, Art. 83 ff. GG
  • D. Förderungskompetenzen des Bundes und tatsächliche Ausgaben im Bereich Kultur
    • I. Finanzverfassung, Art. 104a ff. GG
      • 1. Grundsatz des Art. 104a Abs. 1 GG
      • 2. Ausnahmen vom Grundsatz des Art. 104a Abs. 1 GG
        • a) Auftragsverwaltung, Art. 104a Abs. 2 GG
        • b) Geldleistungsgesetze, Art. 104a Abs. 3 GG
        • c) Finanzhilfen des Bundes, Art. 104b GG
    • II. Gemeinschaftsaufgaben, Art. 91a, 91b GG
      • 1. Mitwirkung des Bundes bei Länderaufgaben, Art. 91a GG
      • 2. Zusammenwirken bei Wissenschaftsförderung und Bildungswesen, Art. 91b GG
    • III. Exkurs: Ungeschriebene Förderungskompetenzen des Bundes im Kulturbereich
      • 1. Aus der Natur der Sache
      • 2. Kraft Sachzusammenhangs
      • 3. Annexkompetenzen
      • 4. Bundestreue (bundesfreundliches Verhalten)
    • IV. Die Hauptstadtklausel, Art. 22 Abs. 1 GG
    • V. Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten, Art. 32 Abs. 1 GG
      • 1. Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik
      • 2. Finanzierung der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik
    • VI. Sonderbelastungen, Art. 106 Abs. 8 GG
    • VII. Finanzierung der Kriegsfolgelasten, Art. 120 GG
      • 1. Angelegenheiten der Flüchtlinge und Vertriebenen, Art. 74 Abs. 1 Nr. 6 GG
      • 2. Kriegsschäden und Wiedergutmachung, Art. 74 Abs. 1 Nr. 9 GG
      • 3. Kriegsgräber und Gräber anderer Opfer des Krieges und Opfer von Gewaltherrschaft, Art. 74 Abs. 1 Nr. 10 GG n. F.
    • VIII. Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Art. 135 Abs. 4 GG
      • 1. Stiftungsgesetz
      • 2. Finanzierung
    • IX. Aus der Verwaltungskompetenz, Art. 83 ff. GG i. V. m. Art. 104a Abs. 1 GG
      • 1. Bundeseigene Verwaltung, Art. 86, 87 ff. GG
      • 2. Ausschließliche Gesetzgebung des Bundes, Art. 73, 71 GG
      • 3. Konkurrierende Gesetzgebung, Art. 74, 72 GG
      • 4. Steuergesetzgebungskompetenz, Art. 105 Abs. 1, Abs. 2 GG
    • X. Exemplarisch: Sonstige Fördermaßnahmen des Bundes im Kulturbereich
      • 1. Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
      • 2. Kultur in den neuen Ländern
      • 3. Bildende und Darstellende Kunst
      • 4. Musik
      • 5. Literatur und Sprache
      • 6. Museen
      • 7. Gedenkstätten
      • 8. Denkmalpflege und Architektur
      • 9. Aus- und Weiterbildung
      • 10. Wissenschaft und Forschung
      • 11. Sport
      • 12. Minderheiten
  • E. Das problematische Fazit
  • F. Lösungsansätze
    • I. Entflechtung
    • II. Änderung des (fehlerhaften) Finanzausgleichs und Steuerautonomie der Länder
    • III. Länderneugliederung
    • IV. Andere Finanzierungsmöglichkeiten

Zielsetzung und Themenschwerpunkte

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Kulturförderung des Bundes und der Frage, ob der Bund seine Fördermaßnahmen im Bereich der Kultur verfassungsmäßig durchführen kann. Im Fokus steht dabei die Frage, ob und in wie weit die tatsächlichen Ausgaben des Bundes mit den ihm zustehenden Kompetenzen übereinstimmen.

  • Kulturhoheit der Länder
  • Auswirkungen der Föderalismusreformen auf die Kulturförderung
  • Gesetzliche und ungeschriebene Kompetenzen des Bundes
  • Finanzierungskompetenz des Bundes
  • Kulturfinanzierung durch den Bund und die Länder

Zusammenfassung der Kapitel

Die Arbeit beginnt mit einer Abgrenzung des Begriffs „Kultur“ und einem Überblick über die verfassungsrechtlichen und historischen Grundlagen der Kulturförderung in Deutschland. Anschließend werden die dem Bund zustehenden Förderungskompetenzen im Bereich der Kultur dargestellt und die tatsächlichen Ausgaben des Bundes im Kulturbereich zusammengestellt. Dabei wird zwischen verschiedenen Bereichen wie Bildung, Wissenschaft, Sport, Kultur und Denkmalpflege unterschieden. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den unterschiedlichen Finanzierungskompetenzen des Bundes und den damit einhergehenden Auswirkungen auf die Kulturhoheit der Länder. Abschließend wird Stellung zu den sich möglicherweise ergebenden Differenzen zwischen Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit und ihren Folgen und möglichen Lösungsansätzen genommen.

Schlüsselwörter

Kulturförderung, Kulturhoheit, Föderalismus, Finanzverfassung, Gemeinschaftsaufgaben, ungeschriebene Kompetenzen, Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik, Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Deutscher Akademischer Austauschdienst, Goethe-Institut, Deutsche Welle, Deutsches Historisches Museum, Filmförderung, Filmförderungsanstalt, Künstlersozialversicherung, Denkmalschutz, Bildung, Wissenschaft, Sport, Minderheiten.

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Details

Titel
Kulturförderung durch den Bund
Untertitel
Das Spannungsverhältnis zwischen Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit unter besonderer Berücksichtigung der Föderalismusreformen
Hochschule
Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Note
cum laude
Autor
Petra Schulze (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2017
Seiten
398
Katalognummer
V590758
ISBN (eBook)
9783346238894
ISBN (Buch)
9783346238900
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Föderalismus Verfassungsrecht Finanzverfassung Kultur Bundesstaat
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Petra Schulze (Autor:in), 2017, Kulturförderung durch den Bund, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/590758
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