Die Eherechte der Frau im Koran


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2006

22 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Kapitel

Einleitung

Teil I – Der Koran
1.1 Allgemeines
1.2 Hauptthemen des Koran
1.3 Entstehung des Koran
1.4 Stellung des Menschen laut des Koran
1.5 Visuelle und akustische Koranrezitation
1.6 Exegese des Koran
1.7 Der Koran als Gesetzgeber

Teil II – Ehe- und Scheidungsrecht im Koran
2.1 Das islamische Eheverständnis
2.2 Zwecke der Ehe
2.3 Polygamie
2.4 Scheidung und Sorgerecht
2.5 Das Patriarchat
2.6 Gleichheit zwischen Mann und Frau
2.7 Ehe und Sexualität
2.8 Ehebruch
2.9 Erbe

Teil III – Kurzer Vergleich der Stellung der Frau im vorislamischen und frühem islamischen Zeitalter

Resümee

Bibliographie

Einleitung

Obgleich der Koran, das „Wort Allahs“, die Gleichheit zwischen Mann und Frau manifestiert (u. a. Sure 4,1[1] ), legt er gleichzeitig Regeln fest, die die Frau dem Mann unterordnen.

Im Verlauf der vorliegenden Arbeit sollen die Ehe- und Scheindungsrechte, die der Koran festhält, näher beleuchtet werden, mit dem Ziel einer konkreten Aussage über die Stellung der verheirateten oder geschiedenen Frau in der moslemischen Gemeinschaft (umma).

Hierfür wird im ersten Teil der Arbeit auf den Koran eingegangen: Seine Entstehungsgeschichte und weitere grundlegende Informationen sollen die Entwicklung der Ehe- und Scheidungsrechte ansatzweise verständlich machen.

Im zweiten Teil der Arbeit werden einzelne Suren bezüglich des Ehe- und Scheidungsrechts untersucht.

Im dritten Teil der vorliegenden Analyse sollen die Ehe- und Scheidungsrechte, die der Koran der Frau zusichert, mit den Traditionen der vorislamischen Zeit verglichen werden.

Die Arbeit stützt sich hauptsächlich auf den Koran in der Übersetzung von Max Henning.

Teil I - Der Koran

1.1 Allgemeines

Muslime besitzen vier schriftliche Glaubensquellen (usul): den Koran, die Sunna (die von Mohammad überlieferten Textauslegungen), den Qiyas (Analogieschluss) und den Idschma, die Übereinkunft der Gemeinde in diversen Glaubensfragen.[2]

Der Koran (qu´an) ist die wichtigste schriftliche Grundlage für den Islam. Die Bezeichnung ist dem Aramäischen entlehnt und bedeutet im Arabischen Rezitation, Lesung sowie Vortrag. Anstatt des Wortes qu´an wird ebenfalls häufig mushaf (Codex) und al-kitab (das Buch) benutzt.

Der Koran gilt als Offenbarungstext, d. h. der Inhalt des Koran wird als das Wort Gottes (Inlibration) angesehen, das einzig vom Propheten Mohammed[3] verstanden werden konnte. Dieser hat es anschließend in die arabische Sprache „übersetzt“. Es gilt als unmöglich, das Wort Gottes in eine andere Sprache zu übersetzen.[4]

Nach moslemischen Verständnis jedoch, geht der Koran auf ein von Gott verborgenes Ur-Buch zurück, das als „glorreicher Koran, auf wohlverwahrter Tafel“ (Sure 85:21,22)[5] beschrieben wird und den eigentlichen Ursprung des Korans bildet.

Aufgrund seiner Heiligkeit, gilt das Lesen des Koran Muslimen als „die erhebendste und erbaulichste Beschäftigung.“[6] Nicht zuletzt, weil „gewissen Suren [...] besondere Kräfte zugeschrieben [werden] (so der 36 namens Yasin, die vor allem für Verstorbene rezitiert wird).“[7]

Der Koran besteht aus 114 sogenannten Suren (Kapiteln).[8] Er ist weder chronologisch noch thematisch, sondern nach der Länge der einzelnen Suren geordnet, wobei die längsten am Anfang des Buches stehen. Dieser Aufbau wurde vom Kalifen Uthman im Jahr 653 n. Chr. festgelegt.[9] So stehen beispielsweise die kurzen, aber ältesten Gesetze in der zweiten Hälfte des Koran. Darüber hinaus werden Suren des Koran als mekkanische ( ca. 610 – 622) oder medinensische (622 n. Chr. bis Mohammeds Tod) unterschieden. Oftmals fällt es schwer, die Inhalte des Koran chronologisch nachzuvollziehen, weil medinensische und mekkanische vermischt wurden. Die meisten Suren wurden jedoch in Mekka festgehalten.[10]

1.2 Hauptthemen des Korans

„Die im Koran angesprochenen Hauptthemen bestehen aus der Eschatologie [...], Stoffen der Bibel, ethischen Maximen, Rechtsvorschriften und theologischen Diskussionen (Bekämpfung des Polytheismus [...]).“[11]

Die Inhalte sind nicht neu, sondern basieren oftmals auf dem Alten sowie dem Neuen Testament und jüdischen Schriften. Hierbei wird ebenfalls Bezug zu außerkanonischen Schriften (z. B. der Haggada und anderen Apokryphen) genommen.

Daher wird die islamische Schrift als „ein Text, der schon bekannte Lehren kondensiert und sprachlich anspruchsvoll formuliert“ beschrieben.[12] „Mohammed sah sich eigentlich nicht als Begründer einer neuen Religion, sondern als Vollender (und Korrigierer) der bisherigen Gottesvorstellungen.“[13] Um jedoch den Koran als ein göttliches Unikat darstellen und den islamischen Monotheismus betonen zu können, bezeichnen seine Urheber beispielsweise christliche Schriften als Fälschung (tahrif):[14] Die göttliche Urheberschaft des Alten und Neuen Testamentes wird negiert, obgleich die jüdische und christliche Religion respektiert wird, was sich beispielsweise daran zeigt, dass im Koran von jüdischen und christlichen Propheten wie Moses und Abraham die Rede ist.[15] Außerdem „spricht [...] einiges dafür, [dass] die Wurzeln des strikten Monotheismus, wie ihn der Koran lehrt, in den religiösen Verhältnissen des altarabischen Heidentums zu suchen sind. Wohl waren auch Christentum und Judentum zu Mohammeds Zeit in Arabien verbreitet, und Einflüsse beider Religionen sind im Koran erkennbar.“[16]

Aus dem Koran ergeben sich fünf Pflichten, die sogenannten Säulen des Islams, die damit zu den Hauptthemen der Schrift zählen: das Glaubensbekenntnis (sahada), das Pflichtgebet (salat), das Fasten (saum), die Sozialabgabe für Bedürftige der Gemeinschaft (sakat) sowie die Wahlfahrt nach Mekka (hagg).

Streng genommen, kann der Koran weder als Rechtstext noch als rein theologische Schrift betrachtet werden, sondern gilt hauptsächlich zum liturgischen Gebrauch, d. h. für rituelle Anwendungen wie Predigten. Dennoch gilt der Koran als Hauptquelle des islamischen Gesetzes und der Scharia (als weitere Gesetzes-Quelle gilt beispielsweise die Sunna des Propheten Mohammed[17] ). Nicht zuletzt erinnern auch die Sprache und der Inhalt des Koran an einen Vertrag zwischen Gott und Mensch: „Allah hat von den Gläubigen ihre Person und ihren Besitz dadurch abgekauft, dass sie das Paradies bekommen werden. Und so müssen sie auf dem Wege Allahs kämpfen.“ (Sure 9,111)[18] Wie diese quid-pro-quo-Formulierung bereits preisgibt, gilt auch die Ehe im Islam als eine Übereinkunft zwischen Mann und dem Vormund der Frau bzw. der Frau persönlich.

Summa summarum bietet „der Koran [...] weder eine historische Darstellung progressiver Offenbarung von der Schöpfung bis zur Endzeit noch eine Materialsammlung für theologisch-dogmatische Formulierungen,“[19] sondern größtenteils Anweisungen für Gläubige und ihr Verhalten im Alltag, die jedoch weiterer Auslegung bedürfen, da sie für heutige Glaubensanhänger des Islam oftmals widersprüchlich und unverständlich wirken.

1.3 Entstehung des Korans

Der Koran wurde von Anhängern des Propheten zusammengestellt, denen Mohammed von seinen Visionen erzählt hatte. Schätzungen der Historiker zufolge wurden älteste Teile des Korans ab dem Jahr 610 n. Chr. in Mekka festgehalten, zunächst in Form von Sammlungen loser Blätter. Etwa zwei Jahrzehnte lang bis 632 n. Chr. (in Medina) wurden diese ergänzt beziehungsweise korrigiert: Sobald Gott Mohammad weitere Informationen offenbarte, gab dieser sie umgehend an seine Anhänger weiter, zunächst an die Männer innerhalb der Gemeinde und anschließend auch einer Versammlung muslimischer Frauen. Oftmals wirkten sich die Gebote Gottes, die der Prophet übermittelte, unmittelbar auf den Alltag der Menschen aus, beispielsweise das Alkoholverbot.[20]

[...]


[1] Henning, Max (Übersetzer): Der Koran, 3. Auflage, Istanbul 2002, S. 77.

[2] Abdullah, Muhammad Salim: Islam. Muslimische Identität und Wege zum Gespräch, Düsseldorf 2002, S. 35.

[3] Mohammed wurde um 570 in Mekka geboren. Er entstammt einer unterprivilegierten, aber angesehen Familie. Mit 40 Jahren hatte er zum ersten Mal Offenbarungen, die als göttlich betrachtet werden. Sie wurden sogleich schriftlich festgehalten. Entsprechend der moslemischen Nicht-Differenzierung zwischen Staat und Religion, galt Mohammed sowohl als Prophet als auch als Politiker. Obgleich er von seinen Anhängern oftmals mystifiziert wurde, verstand er sich als normaler Mensch mit einer außergewöhnlicher Aufgabe („Sag: Ich bin nur ein Mensch wie ihr, dem Offenbarung [...] eingegeben wird“ Sure 41,6; „Mohammed ist nicht der Vater eines euren Männer, sondern er ist der Gesandte Gottes“ Sure 33,40). Um die Rolle Mohammeds als rasul allah (Gesandter Gottes) zu verdeutlichen, sind Teile des Korans oftmals ähnlich einem Dialog formuliert.

[4] Schimmel, Annemarie: Die Religion des Islam. Eine Einführung, Stuttgart 1990, S. 28

[5] Henning, a. a. O., S. 590.

[6] Schimmel, a. a. O., S. 28.

[7] Ebenda, S. 29.

[8] Der einzelne Koranvers wird ayat (das Zeichen) genannt. Der Koran besteht aus 6.236 ayat.

[9] Bihl, Wolfdieter: Islam. Historisches Phänomen und politische Herausforderung für das 21. Jahrhundert, Weimar 2003, S. 16.

[10] Bobzin, Hartmut: Der Koran. Eine Einführung, 5., durchgesehene Auflage, München 2004, S. 33.

[11] Elger, Ralf (Hrsg.): Kleines Islam-Lexikon. Geschichte. Alltag. Kultur, Bonn 2002, S. 170.

[12] Ebenda, S. 170.

[13] Bihl, a. a. O., S.11.

[14] Bouman, a. a. O., S. 73.

[15] Beispiel: Von Abraham bzw. Ibrahim als Stammesvater ist an 69, von Moses sogar an 136 Stellen im Koran die Rede. Bobzin, a. a. O., S. 48/50.

[16] Bobzin, a. a. O., S. 61.

[17] Die Schrift Sunna (bedeutet: gewohnte Handlungsweise, überlieferte Norm) gibt Auskunft über das Leben und die Gebote des Propheten Mohammed.

[18] Henning, a. a. O., S. 204.

[19] Abdullah, a. a. O., S. 36.

[20] Siehe: „Sie werden dich befragen nach dem Wein und dem Glücksspiel. Sprich: In beiden liegt großes Übel und Nutzen für die Menschen. Ihr übel ist jedoch größer als ihr Nutzen für die Menschen.“ (Sure 2, 219) und „O ihr die glaubt! Siehe Berauschendes, Glücksspiele, Opfersteine und Lospfeile sind ein Gräuel, Satans Werk. Meidet sie, auf dass es euch wohl ergehe. Der Satan will durch Berauschendes und Spiel zwischen euch nur Feindschaft und Hass säen und euch von dem Gedanken an Allah und dem Gebet abhalten. Wollt ihr deshalb nicht davon abhalten?“(Sure 5, 90/91)

Fin de l'extrait de 22 pages

Résumé des informations

Titre
Die Eherechte der Frau im Koran
Université
RWTH Aachen University
Cours
Hauptseminar Ehe- und Erbrecht in der Antike
Note
1,3
Auteur
Année
2006
Pages
22
N° de catalogue
V59088
ISBN (ebook)
9783638531139
ISBN (Livre)
9783638666404
Taille d'un fichier
505 KB
Langue
allemand
Annotations
Während der Entstehung des Korans im 7. Jahrhundert mußten Frauen im Vorderen Orient eine zunehmende Verschlechterung ihrer sozialen Position hinnehmen - der Koran hat versucht, dem entgegen zu wirken: Während Suren des Korans heute oftmals als konservative und patriarchalische Bervormundung der moslimischen Frauen stigmatisiert werden, waren sie einst progressive Schutzmaßnahmen.
Mots clés
Eherechte, Frau, Koran, Hauptseminar, Ehe-, Erbrecht, Antike
Citation du texte
Anna Gielas (Auteur), 2006, Die Eherechte der Frau im Koran, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/59088

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