Das duale Ausbildungssystem in Deutschland. Vorteile und Nachteile für den Arbeitsmarkt

Ein Vergleich mit vollschulischen Berufsausbildungen


Dossier / Travail, 2020

20 Pages, Note: 1,3


Extrait


I Inhaltsverzeichnis

I Inhaltsverzeichnis

II Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Berufsausbildung in der Bundesrepublik Deutschland
2.1 Vollschulische Berufsausbildung
2.2 Duale Ausbildung

3 Vergleich der Ausbildungssysteme
3.1 Ausbildungsdauer
3.2 Ausbildungsvergütung
3.3 Vergleichbarkeit der Ausbildungsberufe
3.4 Wissens- und Kompetenzvermittlung

4 Fazit

III Literaturverzeichnis

II Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Struktur des Dualen Systems

Abb. 2: Arbeitsmodell der fachlich-methodischen Kompetenzen nach Pittich

1 Einleitung

„Die Berufsausbildung ist ein wesentlicher, in einem rohstoffarmen Land wie Deutschland ein eminent wichtiger Standortfaktor. Die internationalen Erfolge der deutschen Wirtschaft, der Glanz des ‚Made in Germany‘ geht nicht zuletzt auf den hohen Stand der Qualifikation und die große Zahl der deutschen Facharbeiter und Fachangestellten zurück.“1

Die zeitlose Relevanz dieser Aussage Laszlo Alex‘, die aus der Einleitung einer Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung aus dem Jahr 1997 stammt, wird besonders bei der Ansicht aktueller Statistiken zum Thema des Fachkräftemangels deutlich. Stuften laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Jahr 2010 noch 16 Prozent der befragten Unternehmen den Mangel an Fachkräften als Geschäftsrisiko ein, so sehen heute mehr als 50 Prozent der Unternehmen darin die größte Gefahr für ihre Unternehmensentwicklung.2 Diese subjektive Wahrnehmung der Unternehmen wird durch die Ergebnisse der KOFA-Studie 2/2019 des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e. V. verifiziert. Demnach waren im Jahr 2018 bereit 391 der 753 untersuchten relevanten Berufe3 sogenannte Engpassberufe.4 Dies entspricht einem Anteil von rund 52 Prozent.

Ein Instrument zur Reduktion des bestehenden Fachkräftemangels in Deutschland kann das System der dualen Ausbildung sein. Insbesondere im Hinblick auf diese Problematik beschreibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie „Karrieren mit beruflicher Ausbildung [als] so aussichtsreich wie nie“5 und wirbt dabei für das System der dualen Ausbildung.6

Zentraler Punkt dieser Arbeit ist daher die Frage, ob und welche Vorteile eine Ausbildung im dualen System in Deutschland im Vergleich zu einer rein schulischen Berufsausbildung bietet. Insbesondere wird dabei anhand selbstgewählter Kriterien beleuchtet, wie die beiden betrachteten Systeme die gegebenen Anforderungen des Arbeitsmarktes erfüllen. Hierzu werden zunächst beide Systeme sachlich vorgestellt. Anschließend folgt ein Vergleich der Ausbildungsformen hinsichtlich der Ausbildungsdauer, der Ausbildungsvergütung, der bundesweiten Vergleichbarkeit der Berufe sowie der Wissens- und Kompetenzvermittlung. Dieser Vergleich mündet sodann in eine Beurteilung der beiden Systeme unter anderem im Hinblick auf ihre Fähigkeit zur Lösung der Problematik des Fachkräftemangels in Deutschland.

Es ist zu erwähnen, dass innerhalb dieser Arbeit größtmöglicher Wert auf sprachliche Formulierungen gelegt wird, die alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigen. Aus Gründen der Lesbarkeit wird an Stellen, an denen dies sprachlich nicht ohne Behinderung des Leseflusses möglich ist, die männliche Sprachform bei personenbezogenen Bezeichnungen verwendet. Dies impliziert keineswegs eine Benachteiligung eines anderen Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein.

2 Berufsausbildung in der Bundesrepublik Deutschland

Unabhängig von der Art der Ausbildung sieht die Gesetzgebung drei Lernorte der Berufsbildung vor: Betriebe, berufsbildende Schulen und überbetriebliche Ausbildungsstätten.7 Diese Lernorte spielen je nach Ausbildungssystem unterschiedlich stark gewichtete Rollen, was für Außenstehende zunächst der offensichtlichste Unterschied zwischen den Systemen zu sein scheint.

Um einen genaueren Überblick über die bestehenden Systeme in der Bundesrepublik Deutschland und deren Unterschiede zu erhalten, werden diese im folgenden Kapitel zunächst erläutert. Die Analyse in dieser Arbeit ist dabei auf die beiden am häufigsten vorkommenden und somit relevantesten Ausbildungsformen, die vollschulische sowie die duale Ausbildung, beschränkt. Innerhalb der vollschulischen Ausbildung wiederum wird lediglich die berufliche Erstausbildung betrachtet, da die Einbeziehung von ausbildungs- oder berufsvorbereitenden Maßnahmen sowie Umschulungen und Weiterbildungen den Vergleich möglicherweise verzerren könnte. Um einen möglichst sachlichen Vergleich zu gewährleisten, werden demnach nur Berufsausbildungen einbezogen, die einen erstmaligen, zur Berufstätigkeit qualifizierenden Abschluss zum Ziel haben.

2.1 Vollschulische Berufsausbildung

Die vollschulische oder vollzeitschulische Berufsausbildung zeichnet sich dadurch aus, dass die Ausbildung in einer berufsbildenden Schule stattfindet und nur durch mögliche Praktika unterbrochen wird. Da für die schulische Bildung in der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 30 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 7 GG grundsätzlich die Bundesländer zuständig sind (sog. Kulturhoheit der Länder), liegen auch die berufsbildenden Schulen im Zuständigkeitsbereich der Länder. Die Regelungen des Berufsbildungsgesetzes finden hier keine Anwendung.8 Ausnahme sind die Schulen des Gesundheitswesens, in denen für die Ausbildungen in Heilberufen bundesrechtliche Regelungen Anwendung finden.9

Im Hinblick auf die Lernorte ist zwischen Berufsschulen und Berufsfachschulen zu differenzieren. Berufsschulen bieten fachlichen Teilzeitunterricht an einzelnen Tagen in der Woche oder in Blöcken an, welcher in der dualen Ausbildung oder vereinzelt bei ausbildungsvorbereitenden Maßnahmen eine Rolle spielt. Bei vollzeitschulischen Ausbildungen spricht man von Berufsfachschulen.10 Für den Besuch einer Berufsfachschule sind weder eine zuvor abgeschlossene Berufsausbildung noch die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit von Nöten.11

Schulische Ausbildungsberufe, die nicht nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung anerkannt oder bundesrechtlich geregelt sind, können über das jeweilige Schulrecht der Länder anerkannt werden.12 Dazu zählen beispielsweise technische und kaufmännische Assistenten, deren Bildungsgänge allerdings neben anderen Berufen durch Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 30.09.2011 durch eine Rahmenvereinbarung vereinheitlicht wurden. Auch anerkannte Ausbildungsberufe nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung können an Berufsfachschulen unterrichtet werden. Über die zur Berufstätigkeit qualifizierenden Abschlüsse hinaus können Auszubildende im Zuge der vollzeitschulischen Berufsausbildung weitere Schulabschlüsse bis hin zur Fachhochschulreife erwerben.13

Im Jahr 2018 wurden 228.145 schulische Ausbildungen begonnen. Dies entspricht einem Gesamtanteil von rund 32 Prozent. Dabei entfiel mit etwa 78 Prozent ein Großteil dieser begonnenen Ausbildungen auf Berufe im Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialwesen.14 Vor allem Berufe in diesen Bereichen werden in schulischer Ausbildung gelehrt, darunter zum Beispiel Altenpfleger, Physiotherapeuten, Erzieher und Sozialassistenten.15

2.2 Duale Ausbildung

Gemeinsam haben sämtliche dualen Ausbildungen in Deutschland zunächst, dass der aktuell gültige gesetzliche Ursprung im 32. Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 liegt. In seiner ersten Fassung trat das Berufsbildungsgesetz 1969 in Kraft und veränderte die Berufsbildung in der Bundesrepublik grundlegend.16

Die namensgebende Dualität des dualen Ausbildungssystems in Deutschland spiegelt zum einen die rechtlich-organisatorisch und zum anderen die didaktisch-pädagogisch jeweils zweigleisig gestaltete Struktur dieses Systems wider, in der sich die Lernorte (Betrieb und Berufsschule) und somit auch die Bildungsträger (Wirtschaft und Staat) gegenüberstehen. Der Betrieb als Lernort dient dem Auszubildenden dabei als Arbeitsplatz, an dem er gemäß Ausbildungsrahmenplan die fachlichen Inhalte seines Ausbildungsberufs auf praktische Weise erlernt. Rechtliche Grundlage für den betrieblichen Teil der Ausbildung ist das Berufsbildungsgesetz. In der Berufsschule findet Klassenunterricht nach Lehrplan statt. Hier lernt der Auszubildende die theoretischen Grundlagen seines Ausbildungsberufs. Für die Berufsschulen gelten die jeweils länderspezifischen Schulgesetze. Um einen erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung zu ermöglichen, ist neben der grundsätzlichen Kooperation und Koordination der Lernorte auch eine Abstimmung der didaktischen Grundlagen nötig.17 Die Struktur wird in der folgenden Grafik (Abb. 1) zusätzlich deutlich.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Struktur des Dualen Systems

(Quelle: Arnold/Münch 2000, S. 2)

Als Geburtsstunde des dualen Systems der Berufsausbildung kann nach Expertenmeinung das Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes von 1969 bezeichnet werden. Mit Wirksamwerden dieses Gesetzes trat eine Vereinheitlichung des Berufsbildungsrechts im Bundesgebiet ein. Gleichzeitig sicherte sich der Staat mithilfe dieses Gesetzes einen Einfluss auf die Berufsbildung, die zuvor weitgehend in wirtschaftlicher Hand lag.18

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sieht die Rolle der Betriebe noch immer im Vordergrund, was auch durch die zeitliche Gewichtung der Lernorte deutlich wird. Während die Auszubildenden je nach Ausbildungsberuf im Durchschnitt drei bis vier Tage pro Woche im Ausbildungsbetrieb verbringen, entfällt die restliche Zeit von ein bis zwei Tagen pro Woche auf die Berufsschule, wobei der Schulunterricht auch in Blöcken stattfinden kann. Das BMWi bemisst den schulischen Ausbildungsinhalten eine die betriebliche Ausbildung ergänzende Rolle zu.19

Die Bezeichnung des dualen Systems als System im klassischen Sinne wird kritisch diskutiert, da es sich hierbei trotz der gemeinsamen gesetzlichen Grundlage nicht um eine einheitliche Organisation handelt, sondern um eine Kooperation zweier unabhängiger und selbstständiger Instanzen (Betrieb und Schule bzw. Wirtschaft und Staat) mit dem gemeinsamen Ziel der Berufsausbildung.20 Die Motive können dabei aus beruflicher, betrieblicher und schulischer Handlungssicht variieren.21

Rund 68 Prozent der im Jahr 2018 begonnenen Berufsausbildungen entfielen auf Berufsausbildungen im dualen System nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung sowie vergleichbare Berufsausbildungen. Konkret wurden 494.539 solcher Ausbildungen im Jahr 2018 begonnen. Dies entspricht einem Zuwachs von etwa 1,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr.22

3 Vergleich der Ausbildungssysteme

Auf den folgenden Seiten werden die zuvor beschriebenen Ausbildungssysteme hinsichtlich selbstgewählter Kriterien verglichen. Hierbei werden zunächst die Unterschiede und Gemeinsamkeiten innerhalb jedes einzelnen Merkmals dargestellt, bevor eine Beurteilung der Systeme anhand der bewerteten Kriterien erfolgt. Zu den Bewertungskriterien zählen neben numerisch-objektiven Größen wie Ausbildungsdauer und -vergütung mit der Vergleichbarkeit der Ausbildungsberufe sowie der Wissens- und Kompetenzvermittlung auch subjektive Merkmale. Bei der Beurteilung steht stets die zentrale Frage dieser Arbeit nach den Vorteilen und Nachteilen einer dualen Berufsausbildung gegenüber einer vollzeitschulischen Berufsausbildung im Vordergrund. Die Konzentration des Vergleichs liegt dabei auf der Wissens- und Kompetenzvermittlung, da dieser Aspekt für den Arbeitsmarkt besonders relevant ist.

3.1 Ausbildungsdauer

Die Dauer einer dualen Ausbildung hängt maßgeblich vom Ausbildungsberuf ab und wird in der Ausbildungsordnung des jeweiligen Ausbildungsberufs geregelt. Sie soll laut Gesetzgebung zwischen zwei und drei Jahren betragen.23 Bei anerkannten Ausbildungsberufen im dualen System dauert die Ausbildung in der Realität regulär zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Die minimale Ausbildungszeit von zwei Jahren ist beispielsweise bei einer Ausbildung zum Änderungsschneider gegeben.24 Eine Ausbildung zum Anlagenmechaniker hingegen dauert entgegen der gesetzlichen Empfehlung dreieinhalb Jahre.25 Auf Antrag und unter Zustimmung der zuständigen Stelle kann die Ausbildungszeit verkürzt oder verlängert werden.26

Die Dauer einer vollzeitschulischen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf orientiert sich auf Beschluss der Kultusministerkonferenz „an dem Zeitraum für vergleichbare Ausbildungen im dualen System“,27 ist dem aber folglich nicht zwingend gleichzusetzen. Für Ausbildungsberufe einer vollzeitschulischen Berufsausbildung, deren Ausbildung und Prüfung nach Landesrecht geregelt sind, beträgt die Dauer der Ausbildung mindestens zwei Jahre,28 in der Regel jedoch drei Jahre.29 Sofern eine Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz keine abweichenden und somit bundesweit gültigen Regelungen trifft, wird die Ausbildungsdauer der landesrechtlich geregelten Ausbildungsberufe durch die betreffenden Länder selbst festgesetzt.

Da sich die Ausbildungsdauer einer vollzeitschulischen Berufsausbildung bei anerkannten Ausbildungsberufen an der Ausbildungsdauer eines vergleichbaren Berufs im dualen System orientiert, ist hier zunächst kein merklicher Unterschied festzustellen. Ein kleiner Vorteil liegt hier allerdings auf Seite der vollzeitschulischen Berufsausbildung, da die Ausbildungsdauer zumindest bei den nicht nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung anerkannten Berufen länderspezifisch von vergleichbaren dualen Ausbildungsberufen abweichen kann. Dies ermöglicht den Ländern, durch verkürzte Ausbildungszeiten unter Umständen schneller auf sich ändernde Marktgegebenheiten zu reagieren. Kritisch ist dabei die schwindende bundesweite Einheitlichkeit und somit Vergleichbarkeit30 zu würdigen.

3.2 Ausbildungsvergütung

Die Vergütung von Auszubildenden fällt unabhängig von der Ausbildungsart und dem Ausbildungsberuf nicht unter das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns.31

Für duale Berufsausbildungen, die vor dem 01.01.2020 begonnen haben, gilt die bis dahin nicht näher definierte Regelung einer angemessenen, mindestens jährlich steigenden Vergütung.32 Seit 01.01.2020 ist der neue § 17 des Berufsbildungsgesetzes in Kraft, der im zweiten Absatz eine Mindestausbildungsvergütung vorsieht. Diese beträgt für Ausbildungsverhältnisse, deren Beginn im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 liegt, im ersten Ausbildungsjahr 515 Euro pro Monat. In den Folgejahren steigt die Mindestausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr um jeweils 35 Euro an. Auch ein relativer Mindestbetrag der jährlichen Steigerung der Ausbildungsvergütung ist seit 01.01.2020 gesetzlich geregelt.33 Zuvor lag die Angemessenheit im Hinblick auf die Höhe der Ausbildungsvergütung im individuellen Ermessen der ausbildenden Betriebe oder unterlag ggf. tarifvertraglichen Regelungen. Die aktuelle Mindestausbildungsvergütung kann durch geltende tarifvertragliche Regelungen unterschritten werden.34

[...]


1 Alex 1997, S. 5.

2 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [o. J. a], o. S.

3 Als relevante Berufe im Sinne der Studie gelten „Berufe, die im Jahresdurchschnitt bundesweit mindestens zehn gemeldete offene Stellen aufweisen (…) [und einen] berufsqualifizierenden Abschluss voraussetzen. (…) Die vorliegenden Arbeitsmarktanalysen beziehen sich daher für das Jahr 2018 auf 753 der insgesamt 1.286 Berufe“ (Malin et al. 2019, S. 7).

4 Vgl. Malin et al. 2019, S. 12.

5 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [o. J. b], o. S.

6 Vgl. ebd.

7 Vgl. Greinert 1997, S. 61 ff.; vgl. § 2 Abs. 1 BBiG.

8 Vgl. § 3 Abs. 1 BBiG.

9 Vgl. Dobischat/Milolaza/Stender 2009, S. 137 f.; vgl. Art. 74 Abs. 1 Var. 19 GG i. V. m. PflBG, ErgThG, KrPflG u. a.

10 Vgl. Alex 1995, S. 19 f.

11 Vgl. Kultusministerkonferenz 2019, S. 3.

12 Vgl. Dobischat/Milolaza/Stender 2009, S. 137.

13 Vgl. Kultusministerkonferenz 2019, S. 4 ff.

14 Vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung 2019, S. 24 f.

15 Vgl. Schmidt 2019, S. 60 ff.

16 Vgl. Greinert 1997, S. 33.

17 Vgl. Arnold/Münch 2000, S. 1 f.

18 Vgl. Greinert 1997, S. 33.

19 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 2019, S. 1 f.

20 Vgl. Schanz 2015, S. 36 f.; vgl. Arnold/Müller 2012, S. 96 ff.

21 Vgl. Harney/Rahn 2000, S. 733, zitiert nach Schanz 2015, S. 37.

22 Vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung 2019, S. 24 f.

23 Vgl. § 5 Abs. 1 Var. 2 BBiG.

24 Vgl. Schmidt 2019, S. 61.

25 Vgl. Schmidt 2019, S. 62 f.

26 Vgl. § 8 BBiG.

27 Kultusministerkonferenz 2019, S. 5.

28 Vgl. Kultusministerkonferenz 2019, S. 7.

29 Vgl. Arnold/Müller 2012, S. 103.

30 Siehe 3.3.

31 Vgl. § 22 Abs. 1 Var. 4 MiLoG.

32 Vgl. § 17 Abs. 1 BBiG in der vor dem 01.01.2020 geltenden Fassung.

33 Vgl. § 17 Abs. 2 BBiG.

34 Vgl. § 17 Abs. 3 BBiG.

Fin de l'extrait de 20 pages

Résumé des informations

Titre
Das duale Ausbildungssystem in Deutschland. Vorteile und Nachteile für den Arbeitsmarkt
Sous-titre
Ein Vergleich mit vollschulischen Berufsausbildungen
Université
Fresenius University of Applied Sciences Hamburg
Note
1,3
Auteur
Année
2020
Pages
20
N° de catalogue
V591245
ISBN (ebook)
9783346187796
ISBN (Livre)
9783346187802
Langue
allemand
Mots clés
Duale Ausbildung, Berufsausbildung, Ausbildungssystem, vollschulische Ausbildung, schulische Ausbildung, Berufsschule, Berufsfachschule
Citation du texte
Mario Meß (Auteur), 2020, Das duale Ausbildungssystem in Deutschland. Vorteile und Nachteile für den Arbeitsmarkt, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/591245

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Das duale Ausbildungssystem in Deutschland. Vorteile und Nachteile für den Arbeitsmarkt



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur