Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EG-Vertrag) zielt auf die Verwirklichung eines einheitlichen Wirtschaftsraums, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleitungen und Kapital gewährleistet ist. Die Errichtung dieses einheitlichen Wirtschaftsraums bedingt auch die Vereinbarung gewisser Regeln über das Zusammenspiel der Steuerrechtsordnungen der Mitgliedsstaaten und damit einen gewissen Grad an Harmonisierung.
Die Harmonisierung des europäischen Steuerrechts durch den Gesetzgeber war in der Vergangenheit lediglich bei den indirekten Steuern mittels Richtlinien erfolgreich. Die Harmonisierung der direkten Steuern ist demgegenüber bisher nur ansatzweise erfolgt. Dem fehlenden Willen zur politischen Einigung über das europäische Steuerrecht und damit zu einer umfassenden Harmonisierung durch den Gesetzgeber stehen die Harmonisierungsbestrebungen des EuGH gegenüber. Der EuGH hat mit seinen Urteilen zu den direkten Steuern in den vergangenen Jahren verdeutlicht, dass er die entscheidenden Impulse für eine Harmonisierung des europäischen Steuerrechts setzt. Ausgehend von den Diskriminierungsverboten der Grundfreiheiten des EG-Vertrages entwickelt der EuGH in seinen Urteilen klare Grundsätze, an denen sich das nationale Steuerrecht messen lassen muss, wobei die in den weiteren Ausführungen zu bearbeitenden Einwirkungen der Kapitalverkehrsfreiheit auf das Recht der direkten Steuern in der Rechtsprechung des EuGH bisher nur eine untergeordnete Rolle spielten.
Bevor nun in Kapitel 4 im Einzelnen auf das Verhältnis der direkten Steuern zu der Kapitalverkehrsfreiheit eingegangen wird, soll in den Kapiteln 2 „Europäisches Steuerrecht“ und 3 „Grundfreiheiten und Steuerrecht“ zunächst ein kurzer Einblick in das Verhältnis „direkte Steuern“ und „Europa“ gegeben werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Europäisches Steuerrecht
2.1 Legitimation für ein europäisches Steuerrecht
2.2 Kompetenzverteilung auf europäischer Ebene
2.3 Einwirkung des Europarechts auf das nationale Steuerrecht
2.4 Definition des Begriffs „Steuern“ auf europarechtlicher Ebene
3. Grundfreiheiten und Steuerrecht
3.1 Vorrang supranationalen Rechts
3.2 Die vier Grundfreiheiten
3.3 Das allgemeine Diskriminierungsverbot
3.4 Einwirkungen auf das Recht der direkten Steuern
3.5 Die Prüfung nach einem Verstoß
3.6 Die Auswirkungen eines Verstoßes
3.7 Rechtfertigungsgründe bei einem Verstoß
4. Direkte Steuern und Kapitalverkehrsfreiheit – Allgemeiner Teil –
4.1 Die Entwicklung der Kapitalverkehrsfreiheit
4.2 Schutzbereich der Kapitalverkehrsfreiheit
4.3 Verhältnis der Kapitalverkehrsfreiheit zu den anderen Grundfreiheiten
4.3.1 Verhältnis zur Warenverkehrsfreiheit
4.3.2 Verhältnis zur Dienstleistungsfreiheit
4.3.3 Verhältnis zur Niederlassungsfreiheit
4.3.3.1 Auslegung des Art. 43 Abs. 2 EG
4.3.3.2 Auslegung des Art. 58 Abs. 2 EG
4.3.3.3 Überschneidung der Schutzbereiche
4.3.3.4 Abgrenzung der Schutzbereiche durch den EuGH
5. Direkte Steuern und Kapitalverkehrsfreiheit – Besonderer Teil –
5.1 Gesellschafter – Fremdfinanzierung - § 8a KStG
5.1.1 Eingriff in die Kapitalverkehrsfreiheit
5.1.2 Keine Rechtfertigung des Eingriffs
5.1.3 Investitionen aus Drittstaaten
5.1.4 Neureglegung durch den Gesetzgeber
5.1.4.1 Eingriff der Neuregelung in die Kapitalverkehrsfreiheit
5.1.4.2 Rechtfertigung
5.1.4.3 Schlussfolgerung
5.2 Dividendenbesteuerung - § 8b Abs. 5 KStG
5.2.1 Eingriff in die Kapitalverkehrsfreiheit
5.2.2 Rechtfertigung des Eingriffs
5.2.3 Neuregelung durch den Gesetzgeber
5.2.3.1 Eingriff der Neuregelung in die Kapitalverkehrsfreiheit
5.2.3.2 Rechtfertigung des Eingriffs
5.3 Anrechnungsverfahren - § 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG
5.3.1 Eingriff in die Kapitalverkehrsfreiheit
5.3.2 Rechtfertigung des Eingriffs
5.3.3 Auswirkungen des Verfahrens „Manninen“ auf deutsche Anteilseigner
5.4 Wegzugsbesteuerung - § 6 AStG
5.4.1 Eingriff in die Kapitalverkehrsfreiheit
5.4.2 Rechtfertigung des Eingriffs
5.5 Hinzurechnungsbesteuerung - §§ 7-14 AStG
5.5.1 Eingriff in die Kapitalverkehrsfreiheit
5.5.2 Rechtfertigung des Eingriffs
5.6 Verlustausgleich über die Grenze - § 2a EStG
5.6.1 Eingriff in die Kapitalverkehrsfreiheit
5.6.2 Rechtfertigung des Eingriffs
6. Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Einwirkungen der europarechtlich garantierten Kapitalverkehrsfreiheit auf das Recht der direkten Steuern. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, inwieweit die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) nationale steuerliche Regelungen an den Vorgaben der Kapitalverkehrsfreiheit misst und welche Auswirkungen dies auf spezifische deutsche Steuergesetze sowie deren Rechtfertigungsmöglichkeiten hat.
- Grundlagen des europäischen Steuerrechts und Kompetenzverteilung
- Wechselspiel zwischen den vier Grundfreiheiten und nationalen Steuernormen
- Anwendungsbereich und Schutzbereich der Kapitalverkehrsfreiheit im Verhältnis zu anderen Grundfreiheiten
- Analyse spezifischer deutscher Steuerregelungen wie der Gesellschafter-Fremdfinanzierung, Dividendenbesteuerung und Wegzugsbesteuerung
- Prüfung von Rechtfertigungsgründen für Eingriffe in die Kapitalverkehrsfreiheit durch den EuGH
Auszug aus dem Buch
4.3.3.3 Überschneidung der Schutzbereiche
Die Literatur beschreibt den Kapitalverkehr in Anlehnung an die bereits oben erwähnte Kapitalverkehrsrichtlinie als den grenzüberschreitenden Transfer von Werten in Form von Geld oder Sachkapital, Transaktionen, die sich nicht in einem einmaligen Leistungsaustausch erschöpfen, sondern zu zeitlich gestreckten Geldforderungen oder -verpflichtungen führen. Dabei soll sich der Anwendungsbereich der Kapitalverkehrsfreiheit nicht auf den bloßen Transfervorgang beschränken, sondern auch die Nutzung des Kapitals zur Erzielung von Gewinnen, Dividenden oder Zinserträgen umfassen, mithin als Kapitalanlagefreiheit zu interpretieren sein. Daher fallen auch die Finanzierung von Direktinvestitionen in gewerbliche Niederlassungen oder Tochtergesellschaften sowie der Erwerb von Aktien oder anderen Wertpapieren mit Beteiligungscharakter in den Anwendungsbereich der Art. 56 ff. EG. Der grenzüberschreitende Erwerb eines Unternehmens sowie der Erwerb der Anteile an einem Unternehmen, der über eine Portfoliobeteiligung hinausgeht, stellt gleichzeitig eine unternehmerische Tätigkeit dar, auf die die Niederlassungsfreiheit Anwendung findet.
In gerade diesem Bereich kommt es zu einer Überlagerung der Anwendungsbereiche beider Grundfreiheiten.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Die Einleitung beleuchtet die Rolle des EuGH bei der Harmonisierung des europäischen Steuerrechts angesichts fehlender gesetzgeberischer Initiativen und führt in die Problematik der Kapitalverkehrsfreiheit ein.
2. Europäisches Steuerrecht: Dieses Kapitel erläutert die rechtlichen Grundlagen, die Kompetenzverteilung zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedsstaaten sowie die Auswirkungen des Europarechts auf das nationale Steuerrecht.
3. Grundfreiheiten und Steuerrecht: Es werden die Grundfreiheiten des EG-Vertrags, das Diskriminierungsverbot und die Systematik der EuGH-Prüfung bei Verstößen dargestellt.
4. Direkte Steuern und Kapitalverkehrsfreiheit – Allgemeiner Teil –: Hier wird die historische Entwicklung, der Schutzbereich sowie das Verhältnis der Kapitalverkehrsfreiheit zu Warenverkehrs-, Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit analysiert.
5. Direkte Steuern und Kapitalverkehrsfreiheit – Besonderer Teil –: Dieser Teil untersucht konkret die Einwirkungen der Kapitalverkehrsfreiheit auf spezifische deutsche Steuerregelungen (§ 8a KStG, § 8b KStG, Anrechnungsverfahren, Wegzugsbesteuerung, Hinzurechnungsbesteuerung, Verlustausgleich).
6. Ausblick: Der Ausblick resümiert die fortschreitende Harmonisierung durch den EuGH und die globalen Herausforderungen für die staatliche Steuerhoheit.
Schlüsselwörter
Kapitalverkehrsfreiheit, Europäisches Steuerrecht, EuGH, Direkte Steuern, Niederlassungsfreiheit, Diskriminierungsverbot, § 8a KStG, § 8b KStG, Wegzugsbesteuerung, Kohärenzargument, Steuerumgehung, Rechtfertigung, Binnenmarkt, EG-Vertrag, Doppelbesteuerung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die Einflüsse der Kapitalverkehrsfreiheit nach dem EG-Vertrag auf nationale Steuerregelungen, insbesondere im Hinblick auf die Rechtsprechung des EuGH.
Welche Themenfelder sind zentral?
Zentral sind die Abgrenzung der Kapitalverkehrsfreiheit zu anderen Grundfreiheiten, die Prüfung von Diskriminierungen in nationalen Steuernormen und die Rechtfertigungsgründe für Eingriffe.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, aufzuzeigen, wie die Rechtsprechung des EuGH als "Motor der Harmonisierung" wirkt und an welchen Kriterien nationale steuerliche Maßnahmen auf ihre EU-Konformität geprüft werden.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit nutzt die juristische Methodenlehre, insbesondere die Auslegung von EG-Vertragsbestimmungen sowie die Analyse der EuGH-Rechtsprechung und nationaler Steuergesetze.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in einen allgemeinen Teil über das Verhältnis der Kapitalverkehrsfreiheit zu anderen Grundfreiheiten und einen besonderen Teil, der konkrete deutsche Steuerregelungen und deren Vereinbarkeit mit Europarecht prüft.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Kapitalverkehrsfreiheit, Direkte Steuern, EuGH, Diskriminierungsverbot, Rechtfertigung und Steuerharmonisierung.
Warum ist die Abgrenzung zur Niederlassungsfreiheit so wichtig?
Da sich die Schutzbereiche beider Freiheiten überschneiden können, ist diese Unterscheidung entscheidend, um zu bestimmen, welche Regeln bei der Besteuerung von grenzüberschreitenden Beteiligungen anzuwenden sind.
Wie bewertet der Autor den § 8a KStG?
Der Autor argumentiert, dass sowohl die alte Fassung des § 8a KStG als auch dessen Neuregelung nicht mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar sind, da sie Investitionen behindern und keine zulässigen Rechtfertigungsgründe vorliegen.
- Citation du texte
- LL.M. Eur. Michael Winkler (Auteur), 2005, Einwirkungen der Kapitalsverkehrsfreiheit auf das Recht der direkten Steuern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/59130