Freie Wahlen und politische Parteien gelten als Synonyme für liberale Demokratien. Darüber hinaus gibt es in jedem politischen System Wahlen. Es ist jedoch sehr unterschiedlich, was mit diesen Wahlen bewirkt werden und welche Funktion eine solche Wahl erfüllen soll. In dieser Seminararbeit geht es um Wahlen in liberaldemokratischen Systemen. Jedes politische System stellt unterschiedliche Ansprüche an sein Wahlsystem und versucht durch die Entscheidung für ein bestimmtes Wahlsystem bestimmte Ergebnisse zu erzielen. Laut Paul Heywood beeinflußt das Wahlsystem eines jeden Landes darüber hinaus sein Parteiensystem auf zwei Weisen: Zum einen hat das Wahlsystem einen großen Einfluß auf die Anzahl der Parteien, die im Parlament vertreten sind und zum anderen tendiert jedes Wahlsystem dazu, die Interessen bestimmter Parteien auf Kosten anderer Parteien zu begünstigen. Inwieweit Parteiensysteme vom Wahlsystem beeinflußt werden oder inwieweit die beiden voneinander abhängig sind, ist nicht genauer bekannt.
Fest steht, daß Wahlen die Grundlage des liberalen Demokratieverständnisses bilden und die politische Führung legitimieren. In liberal-demokratischen Systemen werden grundsätzlich kompetitive Wahlen durchgeführt, d.h. daß Auswahlmöglichkeit (aus mindestens zwei Angeboten) und Wahlfreiheit (freie Entscheidung) gewährleistet sind3. Kompetitive Wahlen sollen im Idealfall dazu dienen, Vertrauen gegenüber den gewählten Vertretern zu zeigen, eine funktionsfähige Vertretung zu bilden und Kontrolle über die Regierung auszuüben. Die Bedeutung und Funktion von kompetitiven Wahlen läßt sich folgendermaßen zusammenfassen: Die Bedeutung der Wahl im politischen Prozeß ist hoch, die Auswahlmöglichkeit groß, Wahlfreiheit ist gegeben und durch die Wahl wird sowohl die Machtfrage gestellt als auch das politische System legitimiert. Der Parteienforscher Giovanni Sartori beschreibt den Einfluß eines Wahlsystems folgendermaßen: „Not only are electoral systems the most manipulative instrument of politics; they also shape the party system and affect the spectrum of representation“. Ein politisches System ist jedoch nicht nur vom jeweiligen Wahlsystem abhängig, sondern insbesondere auch von sogenannten „social cleavages“ (Entwicklungsstand und Struktur der Gesellschaft), der politischen Kultur und den gesellschaftspolitischen Machtverhältnissen, seinen Parteien, möglicher Wahlmanipulation oder Korruption. [...]
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Bürgerkrieg und Franco-Diktatur
2. Der Übergang von der Diktatur zur Demokratie – Die Transición 04
3. Das Parlamentarische System
4. Das Wahlsystem
4.1. Die Wahl zum Abgeordnetenhaus
4.2. Die Wahl des Senats
4.3. Kritik am Wahlsystem
5. Das Parteiensystem
5.1. Die gesamtspanischen Parteien
a.) PSOE
b.) PP
c.) IU
5.2. Regionale Parteien
a.) CiU
b.) ERC
c.) PNV
5.3. Extremistische und systemfeindliche Parteien
6. Die Auswirkungen des Wahlsystems auf das Parteiensystem
Resümee
Einleitung
Freie Wahlen und politische Parteien gelten als Synonyme für liberale Demokratien. Darüber hinaus gibt es in jedem politischen System Wahlen. Es ist jedoch sehr unterschiedlich, was mit diesen Wahlen bewirkt werden und welche Funktion eine solche Wahl erfüllen soll. In dieser Seminararbeit geht es um Wahlen in liberal-demokratischen Systemen. Jedes politische System stellt unterschiedliche Ansprüche an sein Wahlsystem und versucht durch die Entscheidung für ein bestimmtes Wahlsystem bestimmte Ergebnisse zu erzielen. Laut Paul Heywood beeinflußt das Wahlsystem eines jeden Landes darüber hinaus sein Parteiensystem auf zwei Weisen: Zum einen hat das Wahlsystem einen großen Einfluß auf die Anzahl der Parteien, die im Parlament vertreten sind und zum anderen tendiert jedes Wahlsystem dazu, die Interessen bestimmter Parteien auf Kosten anderer Parteien zu begünstigen[1]. Inwieweit Parteiensysteme vom Wahlsystem beeinflußt werden oder inwieweit die beiden voneinander abhängig sind, ist nicht genauer bekannt.
Fest steht, daß Wahlen die Grundlage des liberalen Demokratieverständnisses bilden und die politische Führung legitimieren[2]. In liberal-demokratischen Systemen werden grundsätzlich kompetitive Wahlen durchgeführt, d.h. daß Auswahlmöglichkeit (aus mindestens zwei Angeboten) und Wahlfreiheit (freie Entscheidung) gewährleistet sind[3]. Kompetitive Wahlen sollen im Idealfall dazu dienen, Vertrauen gegenüber den gewählten Vertretern zu zeigen, eine funktionsfähige Vertretung zu bilden und Kontrolle über die Regierung auszuüben. Die Bedeutung und Funktion von kompetitiven Wahlen läßt sich folgendermaßen zusammenfassen: Die Bedeutung der Wahl im politischen Prozeß ist hoch, die Auswahlmöglichkeit groß, Wahlfreiheit ist gegeben und durch die Wahl wird sowohl die Machtfrage gestellt als auch das politische System legitimiert[4].
Der Parteienforscher Giovanni Sartori beschreibt den Einfluß eines Wahlsystems folgendermaßen: „Not only are electoral systems the most manipulative instrument of politics; they also shape the party system and affect the spectrum of representation“[5]. Ein politisches System ist jedoch nicht nur vom jeweiligen Wahlsystem abhängig, sondern insbesondere auch von sogenannten „social cleavages“ (Entwicklungsstand und Struktur der Gesellschaft), der politischen Kultur und den gesellschaftspolitischen Machtverhältnissen, seinen Parteien, möglicher Wahlmanipulation oder Korruption. In der Forschung umstritten bleibt weiterhin, welchen Einfluß das Wahlsystem eines jeweiligen Landes auf das dortige Parteiensystem hat. Nohlen stellt zu dieser Frage fest, daß es über die politischen Auswirkungen von Wahlsystemen weit mehr Spekulationen gibt, als tatsächlich wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse und daß die vorherrschenden gesellschaftlichen und politischen Bedingungen ebenfalls einen Einfluß auf das politische System nehmen und nicht das Wahlsystem alleine. Um tatsächlich eine Theorie über die Auswirkungen eines Wahlsystems in einem bestimmten politischen System aufstellen zu können, müssen auf jeden Fall die historischen und soziopolitischen Bedingungen des jeweiligen Systems mit einbezogen werden[6].
Bei der Entscheidung für ein Wahlsystem stehen grundsätzlich zwei Grundtypen zur Auswahl: Mehrheits- und Verhältniswahl. Diese beiden Typen gelten als die klassischen Wahlsysteme und lassen sich nach Nohlen wie folgt definieren: „Mehrheitswahl ist, wenn der Kandidat siegt, der die (absolute oder relative) Mehrheit erzielt. Verhältniswahl ist, wenn die politische Repräsentation möglichst exakt die Verteilung der Stimmen auf die Parteien widerspiegelt“[7]. Die beiden Grundtypen geben jedoch nur einen groben Anhaltspunkt, denn es gibt unzählige Formen von Erweiterungen (z.B. durch die Kombination weiterer technischer Elemente wie Sperrklauseln, etc.) oder auch Verbindungen beider Typen zu sogenannten Mischformen.
Die Entscheidung für eines der beiden Wahlsysteme ist an die politischen Zielvorstellungen einer Wahl gebunden. So wird die Mehrheitswahl eingesetzt, wenn stabile parlamentarische Mehrheiten oder ein Parteibündnis angestrebt werden und Verhältniswahl, wenn das Ziel eine möglichst genaue Wiedergabe der sozialen Kräfte und politischen Gruppen in einer Bevölkerung ist. Im Fall der Verhältniswahl sollen sich Stimmanteile und Mandatsanteile möglichst weit entsprechen[8].
Um zu beurteilen, inwieweit ein Wahlsystem das Parteiensystem in einem politischen System beeinflußt, wird dieser Aspekt hier am konkreten Beispiel Spanien untersucht. Da Spanien bis zum Tod von General Franco im Jahr 1975 eine Diktatur war, ist die spanische Demokratie und somit auch das spanische Wahlsystem noch relativ jung. Bei der Suche nach einem geeigneten Wahlsystem sollten in Spanien vor allem zwei Prämissen erfüllt werden: Zum einen sollte das neue Wahlsystem stabile Regierungen bringen und zum anderen sollte eine proportionale Repräsentanz aller Bevölkerungsteile gesichert werden[9].
Der Übergang (spanisch transición) von der Diktatur zur Demokratie in Spanien vollzog sich im Zeitraum von September 1976 bis März 1977 und beinhaltete eine Menge Reformen. Um die Entstehung der spanischen Demokratie und des Wahl- und Parteiensystems verstehen zu können, ist es notwendig, genauer auf die Phase der transición einzugehen. Da Spanien eine extrem heterogene Bevölkerung hat, muß das spanische Wahlsystem vielen Ansprüchen gerecht werden und ist trotz seiner noch jungen Beständigkeit immer wieder Kritik und Reformvorschlägen ausgesetzt.
Wie oben bereits erwähnt, sollte das spanische Wahlsystem stabile Regierungen ermöglichen und eine proportionale Repräsentanz aller Bevölkerungsteile gewährleisten. Nach gut 25 Jahren kann man nun Bilanz ziehen: Entspricht das spanische Wahlsystem seinen Anforderungen? Und inwieweit beeinflußt es das spanische Parteiensystem? Um diese Fragen beantworten zu können, ist es zunächst notwendig genauer auf die Entstehung und das heutige Wahlsystem einzugehen. Danach müssen die einzelnen Parteien im Hinblick auf ihre Stärke und das Ausmaß ihrer parlamentarischen Repräsentanz untersucht und etwaige Kritik einbezogen werden. Erst dann ist eine genaue Aussage möglich, ob das Ziel erreicht ist und welche Auswirkungen das Wahlsystem auf die spanischen Parteien hat, insbesondere auch welche Parteien ihre Interessen auf Kosten welcher anderen Parteien bevorzugt durchsetzen können.
1. Bürgerkrieg und Franco-Diktatur
Aus dem Spanischen Bürgerkrieg (1936-1939), in dem sich Nationalisten (auch als Frankisten bekannt) und Republikaner gegenüberstanden, gingen letztendlich am 1.4.1939 die Nationalisten unter ihrem Führer General Franco als Sieger hervor. Nach dem Krieg war Spanien nicht nur ein verwüstetes Land mit vielen Toten, sondern auch die Bevölkerung war tief gespalten.
Bereits 1936 war Franco durch die oberste Militärkommandostelle zum „Regierungschef des spanischen Staates“ und Oberbefehlshaber über die spanischen Truppen ernannt worden. Er führte die Einheitspartei Falange Española Tradicionalista ein und verbot sämtliche anderen politischen Gruppierungen. Die sehr heterogenen gegensätzlichen gesellschaftlichen und ideologischen Kräfte des Landes verstand Franco geschickt in das Regime einzubinden, auszugleichen oder gegenseitig zu neutralisieren[10]. Darüber hinaus verbot er sämtliche neben dem Kastilischen in Spanien gesprochen Sprachen (Baskisch, Katalanisch, Galizisch) und versuchte so, Spanien zum zentralistischen Einheitsstaat zu formen[11].
Per Gesetz legte Franco 1958 die nationalen Grundsätze Spaniens fest: Ein katholischer und monarchischer Staat mit ständestaatlicher Struktur. Diese Grundsätze galten „für alle verpflichtend, unabdingbar und ‚unabänderlich‘“[12]. Im Vergleich zu den Ländern Westeuropas ist Spanien daher schon immer ein Land gewesen, daß sowohl wirtschaftlich als auch kulturell hinter den anderen zurücklag[13]. Erst mit Francos Tod 1975 und dem Ende des Frankismus konnte in Spanien ein konsensorientierter Regimewechsel stattfinden, der das Land in den Kreis der westlichen Demokratien geführt hat[14].
2. Der Übergang von der Diktatur zur Demokratie – Die transición04
Francos Tod im Jahr 1975 leitete einen politischen Wandel in Spanien ein. Er bedeutete jedoch noch nicht das Ende des Frankismus. Die eigentlichen Weichen für den politischen Wandel waren schon lange vor Francos Tod gestellt worden: 1969 machte Franco von seinem Recht Gebrauch, seinen königlichen Nachfolger zu bestimmen und wählte hierzu Juan Carlos de Borbón aus, der sich nach Francos Tod für eine Öffnung und Demokratisierung des politischen Systems einsetzte. Die Wiederherstellung einer repräsentativen Demokratie, des Rechtsstaates, der Gewährung und Ausweitung der Bürger- und Freiheitsrechte und des politischen Pluralismus bedeutete den totalen Bruch mit dem alten Regime. Die Besonderheit des spanischen Übergangs von der Diktatur zur Demokratie lag jedoch darin, daß die transición gerade nicht durch den sofortigen Bruch mit dem Franco-Regime, sondern auf friedliche und konsensorientierte Weise stattfand[15].
Anstatt sofort mit dem Frankismus zu brechen, entschied man sich für einen langsamen Wandel und für das kompromißartige Aushandeln von Veränderungen. Diese politischen Verhandlungen fanden zwischen der Regierung Arias Navarro und weiteren Vertretern des alten Regimes auf der einen Seite, sowie den Kräften der demokratischen Opposition auf der anderen Seite statt.
Der Prozeß der transición läßt sich in zwei Phasen unterteilen:
1. Am 3.7.1976 wurde die letzte frankistische Regierung Carlos Arias Navarro des alten Regimes durch die neue Regierung Adolfo Suárez ersetzt. Suárez bemühte sich hauptsächlich um den Konsens der frankistischen Eliten, um den Weg für grundlegende Reformen zu ebnen. Am 18.10.1976 wurde das Gesetz über die politischen Reformen (Ley para la Reforma Política) von den frankistischen Cortes angenommen, welches unter anderem das Prinzip der Volkssouveränität und die demokratische Wahl der Cortes vorsah. Dieses Gesetz legte den Grundstein für einen Reformbeginn, der aus dem frankistischen Regime selbst vollzogen worden war und beendete die erste Phase der transición. Die Frankisten verlangten Suárez jedoch einige Zugeständnisse ab (diese werden später beim Parlamentarischen- und Wahlsystem näher erläutert), bevor sie die Cortes und somit sich selbst außer Kraft setzten. Die frankistische Legalität wurde so dazu instrumentalisiert, sich selbst durch eine neue demokratische Legalität zu ersetzen[16]. Der Frankismus hatte sich also selbst abgeschafft
2. Die 2. Phase der transición hing in großem Maß von der Konsensfindung zwischen Regierung und demokratischer Opposition ab. „ Consenso “ wurde zum Schlüsselwort aller wichtigen Entscheidungen[17]. Die wichtigsten Reformen der zweiten Phase waren das Gesetz über die politischen Vereinigungen (Ley de Asociaciones Políticas), welches die Zulassung von Parteien und Gewerkschaften erlaubte und das Gesetz über die Wahlnormen (segundo decreto-ley), auf welches später noch ausführlicher eingegangen werden wird. Die demokratische Wahl der zweikammerigen Cortes am 15.6.1977 und die Annahme der Verfassung 1978 stellen das Ende des Übergangs von der Diktatur zur Demokratie dar.
Der während der transición in Gang gebrachte verfassungsgebende Prozeß ließ ein neues politisches System entstehen und ermöglichte, daß Spanien sich von einem autoritären Regime mit Einheitspartei zu einem demokratischen und pluralistischen Regime mit vielen politischen Parteien umwandelte.
3. Das Parlamentarische System
In der neuen Verfassung wird die spanische Staatsform als parlamentarische Monarchie festgelegt: „ La forma política del Estado español es la Monarquía parlamentaria “[18]. Im Sinne der Konsensfindung zwischen den Frankisten und der Regierung Suárez wurde für das spanische Parlament ein Zwei-Kammer-System gewählt. Die sogenannten Cortes Generales setzen sich aus dem Abgeordnetenhaus (Cámara de los Diputados) und dem Senat (Senado) zusammen. Dieses Zwei-Kammer-System wurde von den frankistischen Cortes als Gegenleistung dafür verlangt, daß sie dem Gesetz für die politische Reform zustimmten und sich selbst auflösten. Durch sein Auswahlverfahren sollte der Senat als Schutz vor dem Abgeordnetenhaus, welches bereits während der transición radikale Maßnahmen im Verfassungsgebungsprozeß forderte und generell als reformfreudig galt, die konservativen Interessen wahren[19].
[...]
[1] Heywood, Paul: The Government and Politics of Spain, Macmillan Press LTD, London 1995, S. 165.
[2] Nohlen, Dieter: Wahlrecht und Parteiensystem, 4. Auflage, Leske + Budrich, Opladen 2004, S. 25.
[3] Ebenda: S. 23.
[4] Ebenda: S. 28.
[5] Ebenda: S. 57.
[6] Ebenda: S. 59.
[7] Ebenda: S. 122.
[8] Ebenda: S. 132.
[9] Castillo, Pilar del: El sistema electoral: Una revisión de las propuestas de reforma, in: Montabes, Juan:
El sistema electoral a debate, Centro de Investigaciones Sociológicas, Madrid 1996, S. 71.
[10] Nohlen, Dieter/Hildenbrand, Andreas: Spanien – Wirtschaft, Gesellschaft, Politik, Leske+Budrich, Opladen, 1992, S. 274.
[11] Bernecker, Walther L.: Spanische Geschichte, Vom 15. Jahrhundert bis zur Gegenwart, C.H. Beck Verlag, München 2001, S. 110.
[12] Nohlen/Hildenbrand: S. 274.
[13] Esteban, Jorge de/López Guerra, Luis: Los partídos políticos en la España actual, Editorial Planeta S.A., Barcelona 1982, S. 39.
[14] Nohlen/Hildenbrand: S. 265.
[15] Nohlen/Hildenbrand: S. 276.
[16] Bernecker: S. 113.
[17] Ebenda: S. 115.
[18] Constitución Española, Artículo1, 3.
[19] Heywood: S. 165 f.
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