eGovernment: ICTs und Integrationsarbeit - Ein Blick auf eGovernment im Integrationsprozess in Österreich und Deutschland


Term Paper (Advanced seminar), 2006

37 Pages, Grade: 1


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung und Motivation

2 Forschungsfragen

3 Überblick und Definition der Rahmenbedingungen
3.1 eGovernment
3.2 Integration & Integrationsprozess
3.2.1 Integration in Österreich
3.2.2 Integration in Deutschland
3.2.3 Exkurs zum Asylverfahren

4 Integrationsstatistik im Vergleich – Ein Überblick

5 Entwicklungsstand des eGovernment in Österreich – Eine Bestandsaufnahme
5.1 Exkurs zu den WAI-Richtlinien des W3C (World Wide Web Consortium)
5.2 Das österreichische eGovernment-Gesetz
5.3 Zielsetzungen
5.4 Österreichische eGovernment-Sites zum Integrationsprozess
5.4.1 www.help.gv.at
5.4.1.1 Aufenthalt
5.4.1.2 eGovernment
5.4.1.3 Staatsbürgerschaft
5.4.2 Resümee zu www.help.gv.at
5.5.1 www.asyl.at
5.5.2 Resümee zu www.asyl.at

6 Entwicklungsstand des eGovernment in Deutschland – Eine Bestandsaufnahme
6.2 Deutsche eGovernmet-Site zum Integrationsprozess
6.2.1 www.bund.de
6.2.1.1 Beispiel: Link – Asyl
6.2.1.2 eGovernment
6.2.2 Resümee zu www.bund.de

7 Zusammenführung der Ergebnisse
7.1 Beantwortung der Forschungfragen

8 Abschließende Diskussion und Ausblick

9 Quellenverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: UNHCR-Flüchtlingsstatistik (Stand: 1.1.2005)

Tab. 2: Herkunftsländer von Flüchtlingen (Stand: 2003)

Tab. 3: Einbürgerungen von Jänner bis September 2005 in Österreich

Tab. 4: Einbürgerungen 2005 nach Herkunftsländern (Top-Ten) in Österreich

Tab. 5: Einbürgerung von AusländerInnen (2000 – 2004) in Deutschland

Tab. 6: Einbürgerungen 2004 nach Herkunftsländern (Top-Ten) in Deutschland

Tab. 7: Inhaltsübersicht der Asylkoordination Österreich

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: eGovernment als Überbegriff

Abb. 2: Kommunikationsbeziehungen des eGovernment

Abb. 3: Startseite - www.help.gv.at

Abb. 4: W3C (WorldWideWeb Consortium) WAI (Web Accessibility Initiative) – Logo

Abb. 5: Logo – Gebärdensprachenvideo

Abb. 6: Startseite – www.asyl.at

Abb. 7: Einordnung des eGovernment in die deutsche Verwaltungsmodernisierung

Abb. 8: Umsetzungsstand von eGovernment-Dienstleistungen (2002 – 2005)

Abb. 9: Verwaltungsebenen des eGovernment in Deutschland

Abb. 10: Startseite – www.bund.de

Abb. 11: Bürgerportal Startseite – www.bund.de

Abb. 12: Beispiel der Verwaltungsseite www.bund.de in Englischer Sprache

1 Einleitung und Motivation

Die folgende Arbeit beschäftigt sich inhaltlich mit den verschiedenen Prozessen im Einbürgerungs- und Integrationsverfahren von MigrantInnen und zwar aus einem bestimmten Blickwinkel. Es soll eine nähere Betrachtung der erst seit kurzem etablierten Systeme des eGovernment in Österreich und Deutschland vorgenommen werden. Die gewonnenen Erkenntnisse, die vorwiegend qualitativer Natur sind, sollen außerdem einen groben Vergleich der beiden Länder im Bezug auf diese Systeme erlauben.

In der Regierungserklärung vom 6. März 2003 nennt Dr. Wolfgang Schüssel unter anderem den Immigrationsdruck als eines der relevantesten Probleme, das zu bewältigen einen Auftrag der EU und ihrer Mitgliedstaaten ist. Dort heißt es weiter: „Europa ist als Hort der Freiheit und des Wohlstandes attraktiv für Migranten aus vielen Ländern.“ (Schüssel 2003: 9, online).

Wenn nun diesem Ziel nachgekommen werden soll und wenn eGovernment einen möglichen Verbesserungsansatz darstellt, so ist eine Evaluation des Ist-Zustandes und ein Versuch in die Zukunft dieses Systems zu blicken durchaus lohnenswert.

Besonders der internationale Vergleich rechtfertigt eine Auseinandersetzung mit der Thematik eGovernment. So heißt es etwa im ECIN (Electronic Commerce Info Net):

„Der internationale Vergleich zeigt, dass beim Reifegrad von eGovernment eine große Spannweite besteht. Auch wenn man berücksichtigt, dass das Ranking der Länder in verschiedenen Studien stark von den verwendeten Kriterien abhängt, so lässt sich doch eine Spitzengruppe ausmachen: zu dieser zählen Kanada, Singapur, die USA sowie in Europa einige der nordischen Länder. Diese Länder haben bereits einen großen Teil ihrer Verwaltungsdienstleistungen durchgängig online verfügbar gemacht und bieten ein umfassendes Online-Angebot.“ (ECIN 2006, online)

Das Erkenntnisinteresse besteht darin, herauszufinden wie weit die Entwicklung des eGovernment bisher fortgeschritten ist, welche Ausformungen diese angenommen hat, ob sich Besonderheiten in der Umsetzung des eGovernment im Vergleich zu unseren deutschen Nachbarn herausfiltern lassen und schließlich, ob tatsächlich durch diese elektronisch gestützten Systeme Verbesserungen erzielt werden können bzw. konnten.

Um einen kurzen inhaltlichen Überblick zu gewähren, sei hier noch kurz der Aufbau der Arbeit umrissen: Im Anschluss an Einführung und Forschungsfragen folgt ein Überblick über Definitionen und Rahmenbedingungen. Darin sollen grundlegende Fragen beantwortet werden, wie etwa: Was versteht man unter eGovernment?

Anschließend soll ein Blick auf die bisherige Entwicklung des eGovernment im Allgemeinen geworfen werden, und zwar unabhängig voneinander auf die beiden Länder Österreich und Deutschland.

Es folgt der qualitativ orientierte Part. Diese Kapitel werden sich mit der gesonderten inhaltsanalytischen Betrachtung bestimmter eGovernment-Sites in Österreich und Deutschland beschäftigen und diese abschließend zu vergleichen versuchen.

Die Zusammenführung der Ergebnisse und Beantwortung der Forschungsfragen runden das Gesamtbild der Arbeit schließlich ab.

2 Forschungsfragen

Die konkreten Forschungsfragen, welchen in dieser Arbeit hauptsächlich Beachtung geschenkt werden soll sind folgende...

- Welche Abläufe und Prozesse des eGovernment lassen sich im Integrationsprozess von MigrantInnen ausmachen?
- Welche Unterschiede sind zwischen Österreich und Deutschland feststellbar?

3 Überblick und Definition der Rahmenbedingungen

Um sich nun näher mit der Materie beschäftigen zu können, ist es vorerst notwendig, sich mit den grundlegenden Gegebenheiten und einigen Begrifflichkeiten auseinander zu setzen. Daher sollen in den folgenden Abschnitten Begriffe wie eGovernment, Integration, Integrationsprozess, Asyl beziehungsweise Asylverfahren und Ähnliches erklärt und voneinander abgegrenzt werden.

Außerdem soll auch Rückbezug auf kommunikationstheoretische Grundlagen genommen werden. Als Basis aller Überlegungen sollen hier die Konstrukte rund um die computervermittelte Kommunikation herangezogen werden.

„Unter computervermittelter Kommunikation (…) verstehen wir die Kommunikation, bei der mindestens zwei Individuen in einer nicht-face-to-face Situation durch Anwendung eines oder mehrerer computerbasierter Hilfsmittel miteinander in Beziehung treten“ (Köhler 1999: 143 zit. n. Vitzthum 2003: 37).

Diese Definition ist deshalb von Bedeutung, da sie als Grundlage für jede (technologisch hohe) Form des eGovernment angesehen werden kann. Denn letztendlich geht es doch um Kommunikation und die Vereinfachung, Intensivierung bzw. Kompression derselben. Und so wie Kommunikation auf schlichteste Weise von Maletzke als „Bedeutungsvermittlung zwischen Lebewesen“ (Maletzke 1963: 18 zit. n. Burkart 20024: 20) bezeichnet wurde, kann jede noch so moderne, neue Technologie letztlich eine Weiterentwicklung dieses Grundgedankens verstanden werden. ICTs stellt die abgekürzte Schreibweise für Information Communication Technologies dar.

3.1 eGovernment

Electronic Government – im Folgenden kurz eGovernment genannt – lässt sich auf viele Arten definieren. Eine Möglichkeit besteht darin, eGovernment anzusehen als „eine Organisationsform des Staates, welche die Interaktion und Wechselbeziehungen zwischen dem Staat und den Bürgern, privaten Unternehmungen, Kunden und öffentlichen Institutionen durch den Einsatz von modernen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) integriert.“ (Verein governet.at der EOSS Ges.m.b.H. 2004, online)

Aus der Verwendung der Begriffen Interaktion bzw. Wechselbeziehung kann geschlossen werde, dass es sich beim eGovernment um Mehrwegkommunikation handelt, das heißt, dass ein Informationsfluss sowohl beispielsweise vom Staat zum Bürger, als auch vom Bürger zurück zum Staat möglich sein soll. Zur begrifflichen Abgrenzung seien hier noch alternative Definitionsversuche angeführt:

„Unter eGovernment wird (…) verstanden (sic) die Durchführung von Prozessen der öffentlichen Willensbildung, der Entscheidung und der Leistungserstellung in Politik, Staat und Verwaltung unter sehr intensiver Nutzung der Informationstechnik.“ (Gesellschaft für Informatik e.V. 2000: 3).

Eine ebenfalls eher breit gestreute Definition lautet, dass unter eGovernment „die Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten (Government) mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien“ (Lucke/ Reinermann 2000: 1 zit. n. Mehlich 2002: 1f) verstanden wird. Diese Form des Verwaltens erstreckt sich von der lokal-regionalen bis hin zur national-globalen Ebene und findet überall ihre Anwendbarkeit. Somit sind etwa am öffentlichen Sektor Legislative, Exekutive, Judikative und öffentliche Unternehmen mit eingeschlossen.

(Vgl. Mehlich 2002: 2).

Michael Gisler (2001) nennt noch weitere Implikationen des eGovernment. Er meint etwa, dass eGovernment als Teilbereich von eBusiness anzusehen ist, als Teil des Forschungsgebietes rund um die Verwaltungsinformatik, als elektronische Variante des Public Management (Vgl. Gisler 2001: 14f) und als elektronisches Kommunikationsmittel zwischen Verwaltungsbereichen des Staates und seinen Bürgern (Vgl. Gisler 2001: 19).

Wie man sieht, ist die Anzahl der möglichen Erklärungen zum Begriff eGovernment recht umfangreich. Die hier genannten können daher nur einen Ausschnitt des Spektrums darstellen, der für eben diese Thematik relevant ist. Einige Eckpunkte seinen aber noch einmal als Schlagworte zusammengefasst:

- eGovernment nutzt die NIKT (N eue I nformations- und K ommunikations t echnologien)
- eGovernment ist ein Mittel zur Kommunikation
- eGovernment bedient sich wechselseitiger Interaktion
- eGovernment geht vom Staat aus und wird in vorliegenden Zusammenhang vornehmlich zur Kommunikation mit Bürgergruppen genutzt.

Abschließend soll noch geklärt werden, auf welcher Ebene das eGovernment kommunizieren sollte. Da in der vorliegenden Untersuchung eGovernment via Websites untersucht wird, bietet sich folgende von Rössler (1998) vorgeschlagene Eingrenzung an. Über Websites findet demnach eine many-to-many oder one-to-many, asynchrone selektionsbasierte Kommunikation statt (Vgl. Rössler 1998: 28f). In diesem Fall ist von einer one-to-many Kommunikation auszugehen, da der Staat als Kommunikationsinitiator (one) angesehen wird. Die Selektionsbasiertheit ist damit zu erklären, dass es sich bei Integrationsfragen bzw. Integrationsinformationen um „ special interest -Produkte“ handelt, die vorwiegend aktiv von betroffenen Personen eingeholt (pull-Funktion) werden müssen.

eGovernment kann außerdem als Überbegriff für andere Bereiche angesehen werden. Die folgende Grafik verdeutlicht eine mögliche Einordnungsvariante.

Abb. 1: eGovernment als Überbegriff

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Vgl. Gisler: 22)

Darüber hinaus lässt sich eGovernment selbst untergliedern und weiter spezifizieren, wie etwa bei Mehlich (2002) und Gisler (2001) nach den jeweiligen Kommunikationsbeziehungen und nach internem und externem eGovernment.

Abb. 2: Kommunikationsbeziehungen des eGovernment

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Vgl. Mehlich 2002: 63/ Gisler 2001: 21)

Der Untersuchungsgegenstand ist im G2C-Bereich angesiedelt und ist somit als externe Kommunikation anzusehen. Zum besseren Verständnis sind nachfolgend auch noch einige andere verwandte Begriffe näher beschrieben. Das soll einerseits zu einer besseren Abgrenzung des Bereichs rund um eGovernment dienen, andererseits eventuellen Verwechslungen in diesem Bereich vorbeugend entgegenwirken. Auf Grund der besonders leichten Verwechselbarkeit sei auch noch auf eGovernance angeführt. eGovernance ist – nicht nur akustisch – ein, dem eGovernment naher Begriff. Zur Unterscheidung meint Gordon (2004):

„eGovernment is not a new topic, but just a new name for the interdisciplinary

field of Information Science and Public Administration. The distinction between eGovernment and eGovernance, then, stems from the different focus of the underlying topics of government and governance. Whereas eGovernment is about the use of ICT to support the work of governmental institutions and agencies, eGovernance is about the use of ICT to support the guiding or steering of an organization to achieve its goals. In the political context, as a special case, eGovernance is about the use of ICT to steer society and promote public interests.“ (Gordon 2004: 4f)

Wie bereits erwähnt, ist eGovernment auch Überbegriff zu verstehen und nach Aichholzer/ Schmutzer (1999) nach Anwendungsbereichen zu unterteilen. Diese sind:

- eAssistance (Alltag): die elektronische Unterstützung der alltäglichen Lebensgestaltung (z.B.: Ticketbestellung für Veranstaltungen)
(Vgl. Aichholzer/ Schmutzer 1999: 13)
- eAdministration (Kontakt mit Behörden): die Abwicklung von Amtswegen und/oder Verwaltungsangelegenheiten (z.B.: Steuererklärung)
(ebd.)
- eDemocracy (politische Partizipation): Unterstützung der Meinungsbildung, des Informationswesens und der Entscheidungsfindung in politischen Prozessen

(ebd.)

(z.B.: Wahlen der österreichischen HochschülerInnenschaft 2003 an der Wirtschaftsuniversität Wien unter Einbeziehung der NIKT).

(Vgl. Kofler 2003: 1)

Gisler (2001) unterscheidet bei eDemocracy zusätzlich noch die Bereiche zur elektronischen Durchführung verfassungsrechtlich vorgesehener Entscheidungsakte im engeren Sinne und die stärkere Einbindung von Bürgern in einen Meinungsbildungs- und Selbstorganisationsprozess im weiteren Sinne (Vgl. Gisler 2001: 22f zit. n. Vitzthum 2003: 159).

3.2 Integration & Integrationsprozess

Das zweite nennenswerte Schlagwort, das sich im Titel dieser Arbeit findet, ist Integrationsprozess. Auch hier soll nun eine Annäherung an den Begriff versucht werden.

Das Wort Integration (aus: lateinisch integer griechisch entagros = "unberührt", "unversehrt", "ganz") bedeutet in der deutschen Sprache soviel wie Herstellung eines Ganzen (Vgl. Wikipedia – Integration 2006, online).

In einem soziologischen Kontext, der hier angebracht erscheint, ist Integration wie folgt definiert: Integration meint nach sozialpolitischem Verständnis den Prozess, durch den bisher außen stehende Personen oder Gruppen zugehörige Mitglieder einer größeren sozialen Gruppe oder auch Gesellschaft werden sollen. Jedoch mit der Einschränkung, dass keine reine Assimilation (völlige Anpassung) an ein bestehendes Ganzes gemeint ist, sondern eine Kombination von neuen Werten und kulturellen Aspekten einer außen stehenden Gruppe mit jenen einer bereits bestehenden Gesellschaft bzw. Gruppe. Vorrangig ist zu erwähnen, dass der Erhalt der eigenen Identitäten notwendig und gewollt ist (Vgl. Speck 1991: 294 zit. n. Wikipedia - Integration 2006, online).

„So könnten beispielsweise Immigranten in eine Kultur integriert werden oder aber auch behinderte Menschen in unser Schulsystem. „Integration“ in diesem Sinne hat jedoch starke Züge einer politischen Zielsetzung; die widersprüchlichen Züge von gleichzeitig angestrebter Einpassung und Nichteinpassung haben eine streng soziologische Begriffsbildung zur `Integration´ bis heute (2004) erschwert.“

(Wikipedia – Integration, Soziologie 2006, online)

Da es häufig zu Verwechslungen kommen kann möchte ich auch kurz den Begriff der Assimilation ins Treffen führen. In der Soziologie versteht man unter Assimilation „die Übernahme einer vorherrschenden Kultur durch Individuen oder Gruppen. (…) Üblicherweise wird Assimilation mit der Anpassung von Einwanderern an die Gebräuche ihres Aufnahmelandes verbunden.“ (Wikipedia – Assimilation, Soziologie 2006, online).

Hier ist demnach nicht von einem Erhalt der jeweiligen Identitäten auszugehen, sondern vielmehr von einer (gewissermaßen) feindlichen Übernahme.

Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass in den folgenden Kapiteln der Arbeit (insbesondere im Kapitel 4 Integrationsstatistik im Vergleich – Ein Überblick) Begriffe wie etwa Einwanderung, Integration, Migration und Asyl sich überschneidende Bedeutungen haben können.

[...]

Excerpt out of 37 pages

Details

Title
eGovernment: ICTs und Integrationsarbeit - Ein Blick auf eGovernment im Integrationsprozess in Österreich und Deutschland
College
University of Salzburg  (Institut für Kommunikationswissenschaft)
Course
MS Spezielle Anwendungsbereiche der Information Society Technologies
Grade
1
Author
Year
2006
Pages
37
Catalog Number
V59157
ISBN (eBook)
9783638531689
ISBN (Book)
9783656662839
File size
1990 KB
Language
German
Keywords
ICTs, Integrationsarbeit, Blick, Integrationsprozess, Deutschland, Spezielle, Anwendungsbereiche, Information, Society, Technologies
Quote paper
Bakkalaureus d. Kommunikationswiss. Friedrich Schneeberger (Author), 2006, eGovernment: ICTs und Integrationsarbeit - Ein Blick auf eGovernment im Integrationsprozess in Österreich und Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/59157

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: eGovernment: ICTs und Integrationsarbeit - Ein Blick auf eGovernment im Integrationsprozess in Österreich und Deutschland



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free