Staatsbild, Menschenbild, Freiheitsbild. Eine historische Zustandsbeschreibung auf der Grundlage der Staatstheorien von Thomas Hobbes und Friedrich Schiller


Term Paper, 2013

18 Pages


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Hauptteil
2.1. Staatsbildeine Gegenüberstellung von Hobbes` und Schillers Staatstheorien
2.2. Menschenbildeine Gegenüberstellung von Hobbes` und Schillers Menschheitsideal
2.3. Freiheitsbildeine Gegenüberstellung von Hobbes` und Schillers Freiheitsbegriff

3. Zusammenfassung

4. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Betrachtet werden zwei Stationen auf dem Weg des Menschen hin zu einem freiheitlich denkenden, moralisch entscheidenden und vernünftig handelnden Individuum innerhalb eines Staatsgebildes. Die beiden betrachteten Abschnitte dieses Weges liegen zum einen in der frühen Neuzeit Mitte des 17. Jahrhunderts und zum anderen in der Zeit der Aufklärung am Ende des 18. Jahrhunderts.

In dieser Hausarbeit sollen die jeweiligen Hypothesen und Gedankenmodelle von Hobbes und Schiller als zwei maßgebliche Protagonisten dieser Zeitstrecken gegenüberstellend untersucht werden. Grundlage sind ihre Staatstheorien, die Hobbes in seinem „Leviathan, or the Matter, Form & Power of A Common-Wealth Ecclesiasticall and Civill“ und Schiller in seinen „Briefen über die ästhetische Erziehung des Menschen“ und seinem Thalia-Aufsatz „Über Anmut und Würde“ vorstellen. Ziel ist es anhand von den drei Kernkategorien Staatsbild, Menschenbild und Freiheitsbild die unterschiedlichen philosophischen Interpretationen der beiden Philosophen sowie die Metamorphosen der politischen, humanistischen und soziologischen Sichtweisen zwischen dem englischen Bürgerkrieg und der Zeit unmittelbar nach der französischen Revolution aufzuzeigen. Von gleicher Bedeutung und Tragweite wäre in diesem Zusammenhang auch eine Analyse der religiösen Entwicklung. Sie würde allerdings den Umfang dieser Arbeit sprengen und wurde deshalb weitgehend ausgeklammert.

Die Hausarbeit konzentriert sich auf die Fragestellung, ob die Ausdehnung des Freiheitsbegriffs zu einer Emanzipation des Menschen innerhalb der Grenzen eines Staates führen kann. Sie soll aufzeigen, mit welchen Mechanismen die beiden Philosophen ansetzen und auf welcher Grundlage sie ihre Theorien aufbauen.

Im Kern ist es bei Hobbes` politischer Philosophie ein Sprach- und Denkstil mit naturwissenschaftlicher Grundierung während man bei Schiller einen deutlichen Bezug zur Antike findet. Seine politischen, ästhetischen und philosophischen Elemente bedürfen einer besonderen Übersetzung. In seiner Auseinandersetzung mit Kants Ästhetik in der Kritik der Urteilskraft ordnet er das Subjekt aus einer Perspektive auf den Staat in größere Kontexte ein und leistet eine Akzentverschiebung von der Vernunft zum Willen mit der Möglichkeit der Wahl. „Der Wille des Menschen steht aber vollkommen frey zwischen Pflicht und Neigung, und in dieses Majestätsrecht seiner Person kann und darf keine physische Nöthigung greifen.“ (ÄE, NA XX/I, S. 316) Unterdessen bei Schiller bereits eine Übertragung monarchischer Rechte auf das Individuum erfolgt geht Hobbes uneingeschränkt davon aus, dass das Majestätsrecht nur beim Souverän verankert sein kann. Gemeinsam haben beide Autoren wiederum, dass sie gewissermaßen dem Adel verpflichtet sind: Hobbes, der als Privatdozent bei den Cavendishs, einer einflussreichen englischen Landadelsdynastie, arbeitet. Schiller, der ein vom Herzog Christian von Schleswig-Holstein-Augustenburg finanziertes, dreijähriges Stipendium erhält und ihm dafür als Korrespondenzlehrer zur Verfügung steht.

Bei Schiller geht es in der Ära von Goethe, Humboldt und Beethoven um die Veredelung des Menschen als Voraussetzung für eine zivilisierte Gesellschaft, wobei er unter Veredelung den Übergang vom Sinnlichen zum Geistigen versteht. Sein zentrales Thema ist die Versöhnung der antagonistischen Kräfte von Natur und Rationalität, Gefühl und Verstand, Sinnlichkeit und Vernunft, die den gebildeten Menschen formen und im Ergebnis den Staat der Freiheit ermöglichen.

Genau wie Schiller pflegte auch Hobbes seine Bekanntschaften zu herausragenden Persönlichkeiten wie Descartes oder Francis Bacon, Galilei oder Mersenne.

Die Rahmenbedingungen für philosophische Überlegungen und Theorieentwicklungen sind bei Hobbes von Bürgerkriegszuständen geprägt, in denen es oftmals ums pure Überleben geht. Schillers Zeit ist geformt von „Sturm und Drang“, einer Dekade der Auflehnung gegenüber Traditionen sowie einer Hinterfragung etablierter Denkweisen. Eine Zeit, die quasi für einen Vergleich mit der Jugend- und Protestbewegung der 68iger Jahre geeignet wäre.

2. Hauptteil

2.1. Staatsbild - eine Gegenüberstellung von Hobbes` und Schillers Staatstheorien

„Hobbes` Staatsphilosophie ist das erste Erkenntnissystem der abendländischen Philosophie, das für Gott keinen Platz mehr hat, das ohne Urgrund, causa prima und oberstes Seinsprinzip auskommt.“ (Höffe, 2008: S. 255)

Wie lässt sich dieses Zitat von Höffe interpretieren? Bis Thomas von Aquin orientiert sich das politische Denken des Mittelalters vornehmlich an Platon. Erst mit den Renaissancephilosophen wie beispielsweise Pico della Mirandola beginnt eine neue Hochphase der politischen Philosophie eigenständiger, radikaler und mitunter subversiver Denkbewegungen. Im Vorfeld der Reformationsbewegungen geht es dabei um die Selbsterlösung der Menschen. Der Gedanke menschlicher Freiheit steht also hier im Zentrum.

Der Weg zu Thomas Hobbes führt allerdings über Nicolo Machiavelli, der scharf zwischen Politik und Moral trennt. Er versteht Politik als reine Machttechnik. Machiavelli verfolgt mit seinem Werk Il Principe die Darstellung von Handlungsregeln des politischen Machterhalts – losgelöst von der Frage des politisch Guten. Damit bricht er (vermutlich unbewusst) mit der Vorstellung einer göttlichen, politischen Ordnung. In gewisser Hinsicht kann er damit als Vorläufer der modernen Idee staatlicher Souveränität gelten. Diese Idee greift Thomas Hobbes etwa 150 Jahre später auf. Thomas Hobbes’ Opus Magnum mit dem Titel Leviathan gehört ohne Zweifel zu den herausragenden Werken in der Geschichte der politischen Theorie. 1651 erschienen, markiert es den Beginn des typisch neuzeitlichen Verständnisses von Staat und Souveränität. Für Hobbes ist der Staat und überhaupt jede Form von geordneter Gemeinschaft und hierarchischer Gesellschaft ein Artefakt. Etwas vom Menschen Gemachtes, nichts von Natur Gegebenes. Was heute selbstverständlich klingen mag, stellt einen radikalen Bruch mit der antiken Tradition dar. So war etwa Aristoteles der Auffassung, dass der Staat zu den von Natur bestehenden Dingen gehört und dass der Mensch von Natur ein staatliches Lebewesen – ein zoon politikon – ist. Hobbes bricht mit der mittelalterlich-aristotelischen Logik und Staatsphilosophie und der für die Scholastik typischen religiös imprägnierten Argumentationsweise. Politisches Denken orientiert sich am Leitbild einer neuen Wissenschaftlichkeit. Politische Legitimation geschieht unter Rückführung auf das Eigeninteresse der dem Staat unterworfenen Individuen.

Das physikalische Weltbild von Thomas Hobbes ist bestimmt von einem konsequenten Determinismus. Für jedes Geschehen und auch für jeden Sinneseindruck gibt es kausale Gründe. Hobbes verteidigt eine Epistemologie, nach der Analyse und Synthese, Zerlegen und Zusammensetzen, zu Erkenntnis führen. Der Erwerb von Wissen ist demnach weder reine Deduktion, noch bloße Empirie. Hobbes verwendet hierfür das Bild des Uhrmachers.

Entsprechend seiner Methodik hätte Hobbes, was den Aufbau seines Gesamt-werkes angeht, mit den physikalischen Körpern im Allgemeinen beginnen müssen, um dann mit einer Lehre vom Menschen und vom Menschen als Bürger fortzufahren und schließlich mit der Theorie des Staates zu enden. Hobbes aber greift mit seinem politischen Werk De Cive, anders als ursprünglich geplant, den anderen Werken voraus und veröffentlichte es als erstes. Hobbes sieht das Werk als Vorschlag und praktischen Beitrag zur Beendigung des damals grassierenden Dreißigjährigen Krieges; eine Konfliktsituation religiös-staatlicher Dimension, die auch in Großbritannien ab den 1640ern ausgetragen wird mit der zusätzlichen Dimension der Auseinandersetzung zwischen Krone und Parlament. Auf der anderen Seite des Ärmelkanals erlebt die Welt den Zenit des Absolutismus, der durch Louis XIV verkörpert wird. Der Staatsvertrag der politischen Philosophie von Hobbes stützt sich auf das (unterstellte) übereinstimmende Interesse aller, das summum malum, das größte Übel in Form des Todes, mit allen Mitteln zu vermeiden. Diese Grundannahme resultiert vermutlich aus der Bürgerkriegsanalyse, beinhaltet aber zugleich eine psychologische Komponente.

Thomas Hobbes baut seine Staatstheorie in drei Teilen aufeinander auf: 1. Naturwissenschaft (De Corpore), 2. Erkenntnistheorie bzw. Anthropologie (De Homine) und 3. Politische Theorie (De Cive). Hobbes will mit dieser Systematik der Methodik der neuen Wissenschaften (scientia nova) folgen. Einer Bearbeitungsweise wissenschaftlicher Theoriegebäude, bei der sich jede komplexe Figur auf Grundbegriffe zurückführen lässt. Liberale als auch absolutistische Überlegungen und Positionen fließen in diese Methode ein. Sie belegt, dass Hobbes nicht unbeeinflusst von der politischen und gesellschaftlichen Entwicklung denkt und ihm deshalb ein gewisser rationaler Pragmatismus bescheinigt werden kann.

Historischer Hintergrund wie Dreh- und Angelpunkt der politischen Philosophie Hobbes’ ist also der Krieg (bellum omnium contra omnes), verstanden als Gefahr des Kriegs, nicht notwendiger Weise als dessen Ausbruch. Nach Hobbes gibt es drei Ursachen für menschliche Konflikte: 1. Konkurrenz („competition“), 2. Misstrauen („diffidence“), 3. Ruhmsucht („glory“). Konkurrenz veranlasst Menschen zu Übergriffen, um eigene Vorteile zu erreichen; Misstrauen veranlasst den Menschen, Sicherheit zu erreichen; Ruhmsucht, das eigene Ansehen zu erhöhen. (Hobbes’ Menschenbild wird im Folgenden weiter ausgeführt.) Diese drei Ursachen und die Gleichheit aller Menschen führen nach Hobbes zum Naturzustand - dem Krieg aller gegen alle. Im Naturzustand gilt nach Hobbes das jus naturale. Dieses Recht gilt wohlgemerkt aber nicht im Sinne einer christlichen Naturrechtslehre, sondern als Gesetz, das durch die Vernunft zu erkennen ist (Vernunftrecht). Natürliche Gesetze, wie „Suche den Frieden und halte ihn“, gelten nach Hobbes nicht kategorisch. Sie gelten für ihn lediglich hypothetisch, etwa insofern sie dem Einzelnen in seiner Selbsterhaltung dienen.

Diese knappe, im Grunde spieltheoretische Argumentation zeigt, dass der Naturzustand eine dilemmatische Struktur aufweist. Jeder weiß zwar, dass es einen besseren Zustand gibt und trotzdem ist es für jeden einzelnen nachteilig, den Naturzustand zu verlassen – solange, wie er nicht darauf zählen kann, dass ihm alle anderen ausnahmslos nachfolgen.

Einen Ausweg aus diesem Dilemma kann nur eine Zwangsgewalt schaffen, welche diejenigen bestraft, die gegen die vernünftigen Regeln der Kooperation verstoßen. Kalkuliert man nämlich die Strafe mit ein, dann lohnt sich der Regelverstoß für niemanden mehr. Erst unter dieser Bedingung ist es für jeden einzelnen zweckrational, sich an die Goldene Regel zu halten. Er kann nun darauf zählen, dass sich alle anderen aus Furcht vor Bestrafung auch daran halten werden. Ein dem Naturzustand überlegenes Arrangement kann also herbeigeführt werden indem jeder sein natürliches Recht auf alles aufgibt und sich in eine gemeinschaftliche Ordnung unter staatlicher Zwangsgewalt eingliedert.

Diesen Akt bezeichnet Hobbes metaphorisch als Vertragsschluss. Der Vertrag beinhaltet ein Doppeltes: Erstens gestehen sich die vertragsschließenden Subjekte wechselseitig gleiche (eingeschränkte) Freiheiten zu, und zweitens autorisieren sie eine Gewalt, welche die Einhaltung dieser Kooperationsregel überwacht und sanktioniert. Diese Gewalt, welche über allem steht, ist der Staat. Hobbes liefert mit seiner Argumentation einen Staatsbeweis als eine rationale Begründung monopolisierter Zwangsgewalt. Er beweist, dass alle aus Eigeninteresse den staatlichen Zustand jedem anderen Zustand vorziehen. Aus freiheitlicher und individueller Zweckrationalität schaffen sich die Menschen gemeinsam den Staat. Der Staat ist daher nichts Natürliches im Sinne der aristotelischen Konzeption, sondern ein rationaler, politischer Schöpfungsakt aus dem Nichts eines Naturzustandes. Mit anderen Worten: um das Vernunftrecht zu realisieren und die eigene Selbsterhaltung zu sichern, schließen nach Hobbes freie Menschen untereinander einen Vertrag und sprechen einer Zentralinstanz umfassende politische Souveränität zu. Höffe formuliert so: „Das normative Geburtsereignis des leviathanischen Staates ist der wechselseitig versprochene Souveränitätsverzicht der Individuen.“ (Höffe, 2008: S. 261) Dieser Souverän kann sowohl die Gestalt eines Alleinherrschers, als auch die eines Parlamentes annehmen. Hobbes vertritt die optimistische Auffassung, dass die Sicherung der Ordnung durch das Eigeninteresse des Herrschers gewahrt bleibt, da jener selbst kein Interesse an einem Krieg habe, der seine Herrschaft bedroht.

Hobbes’ Vertragstheorie stellt damit eine bedeutende Zäsur in der politischen Philosophie dar. Hobbes argumentiert revolutionär umgekehrt wie Aristoteles. Also nicht mit dem politischen Gemeinwesen, in dessen natürliche Ordnung der Mensch immer schon eingebunden ist, sondern mit dem einzelnen Menschen, der erst zur staatlichen Gemeinschaft findet, indem er diese selbst entwirft und erschafft. So gedacht erscheint der Staat als Artefakt. Der Staat ist nicht die Vervollkommnung der Natur, sondern ihr Gegenbild. Der Staatszustand – und das führt geradewegs zum Kern der hobbesschen Idee – unterscheidet sich explizit vom sogenannten Naturzustand.

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Details

Title
Staatsbild, Menschenbild, Freiheitsbild. Eine historische Zustandsbeschreibung auf der Grundlage der Staatstheorien von Thomas Hobbes und Friedrich Schiller
College
LMU Munich
Author
Year
2013
Pages
18
Catalog Number
V592003
ISBN (eBook)
9783346185501
ISBN (Book)
9783346185518
Language
German
Keywords
eine, thomas, staatstheorien, staatsbild, schiller, menschenbild, hobbes, grundlage, friedrich, freiheitsbild, zustandsbeschreibung
Quote paper
Eckhard Janiesch (Author), 2013, Staatsbild, Menschenbild, Freiheitsbild. Eine historische Zustandsbeschreibung auf der Grundlage der Staatstheorien von Thomas Hobbes und Friedrich Schiller, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/592003

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