Weibliche Genitalverstümmelung in Afrika


Term Paper, 2003

15 Pages, Grade: 2.4


Excerpt


Inhalt

Vorwort

1. Vorkommen/Verbreitung der Genitalverstümmelung von Frauen

2. Techniken der Genitalverstümmelung

3. Zeitpunkt der Genitalverstümmelung (Beschneidung)

4. Ausführende

5. Werkzeug

6. Folgen der Frauenbeschneidung
6.1 Medizinische Folgen
6.2 Sexuelle Folgen
6.3 Psychische Folgen

7. Genitalverstümmelung und Menschenrechte

8. Ein Beispiel für eine Kampagne gegen Genitalverstümmelung

9. Literaturverzeichnis

10. Anhang: Karte, Zeichnung und Bild

Vorwort

Die hier vorliegende Arbeit über das Thema Genitalverstümmelung in Afrika, wurde von mir im Rahmen des Seminars „Rechtspluralismus“, das innerhalb des Fachbereiches Historische Ethnologie der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main angeboten wurde, bearbeitet. Dieses Thema wählte ich bewusst aus, es wurde mir also nicht einfach nur so zur Bearbeitung zugeteilt. Vor allem wollte ich ein klareres Bild über dieses Thema haben, als das welches man von Aufklärungsplakaten bekommt, an denen man vorbeiläuft, wenn man durch die Stadt geht.

Die Gliederung des folgenden Textes beginnt damit, deutlich zu machen, wo auf der Welt Genitalverstümmelung vorkommt und wie groß ihre Verbreitung ist. In diesem dem ersten Abschnitt werden Zahlen von Betroffenen angegeben. Daraufhin folgen die Techniken der Genitalverstümmelung, wie sie im Einzelfall durchgeführt wird. Dies kann auf unterschiedliche Weise geschehen, wie wir noch später genauer feststellen werden. Als nächstes kommen wir zum Zeitpunkt der Beschneidung, womit gemeint ist, in welchem Alter die Mädchen sind, bei denen sie vollzogen wird, um dann unter dem nächsten Punkt (dem vierten) auf diejenigen zu sprechen kommen, die sie ausführen. Welcher Mittel sich die Ausführenden bedienen wird unter 5. Werkzeug behandelt, um dann unter 6. die Folgen der Genitalverstümmelung, die dann noch mal unter 6.1 Medizinische Folgen, 6.2 Sexuelle Folgen und 6.3 Psychische Folgen aufgegliedert werden, aufzuführen.

Der Abschnitt 7. ist scheinbar ein wenig von den vorherigen Abschnitten losgelöst, es geht natürlich immer noch um Genitalverstümmelung, aber dieser Abschnitt zielt nicht mehr auf die medizinischen Aspekte ab, sondern auf die rechtlichen Aspekte, insbesondere auf die Menschenrechte im Zusammenhang mit Genitalverstümmelung. Von 7. Genital- verstümmelung und Menschenrechte gelangen wir dann, unter 8. zu einem Beispiel für eine Kampagne zur Abschaffung der Genitalverstümmelung, wodurch die vorher angesprochenen Menschenrechte geschützt werden sollen.

Wie bereits oben erwähnt worden ist, wurde die Arbeit Genitalverstümmelung in Afrika im Rahmen des Seminars „Rechtspluralismus“, mit dem Untertitel „Koexistenz und Konflikt traditioneller und moderner Rechte in Afrika“ erstellt. Dieser Konflikt zwischen modernen westlichen und traditionellen afrikanischen Rechten macht das Thema Genitalverstümmelung so ungeheuer bedeutend für die Ethnologie, insbesondere ihrer Teildisziplin, der Rechtsethnologie, die sich intensiv mit dem Thema auseinandersetzt. In diesem Zusammenhang ist es noch äußerst wichtig zu erwähnen, daß die folgenden Texte bzw. Abschnitte inhaltlich in das Generalthema, den Konflikt zwischen modernen westlichen und traditionellen afrikanischen Rechten, eingebettet sind. Um besser verständlich zu machen, was damit gemeint ist, gebe ich ein Beispiel. Wenn im folgenden Text wertneutral z.B. von einem Ausführenden die Rede ist, wäre dieser Ausführende im Sinne des westlichen, z.B. deutschen Rechts ein Täter, der sich nach § 226 StGB der Schweren Körperverletzung strafbar gemacht hätte. Wenn man aber nun aus traditioneller afrikanischer Rechtssicht argumentiert, wäre die selbe Person jemand, der eine rituelle Beschneidung durchgeführt hat. So verhält es sich auch, um noch ein Beispiel anzuführen mit dem Werkzeug, das hierzulande eine Tatwaffe zur Vollendung von Schwerer Körperverletzung wäre, in Afrika würde man den selben Gegenstand meinetwegen als Beschneidungsutensil bezeichnen.

Ich denke anhand dieser beiden Beispiele wird klar, wie unterschiedlich die Bedeutung ein und desselben Gegenstandes oder Sachverhaltes an zwei verschieden Orten sein kann.

Ich bitte beim Lesen des Textes sich den Konflikt der beiden verschiedenen Rechtssysteme stets im Hinterkopf zu behalten, denn alles folgende bezieht sich entweder direkt oder indirekt auf diesen Konflikt.

1. Vorkommen/Verbreitung der Genitalverstümmelung von Frauen:

Nicht bloß bei vereinzelten, obskuren „Stämmen“ wird Genitalverstümmelung in Afrika als „exotische Spezialität“ praktiziert, wie es in der Verbreitungskarte (Abb. 1) deutlich wird.

Laut Hosken (1982) sind rund 84 Millionen Frauen und Mädchen in Afrika betroffen.[1]

Es ist zu vermuten, daß die absoluten Zahlen aufgrund von Bevölkerungswachstum und der Ausbreitung des Islam heute höher liegt, entgegen aller Erstrebungen zur Abschaffung.

Da diese Arbeit sich überwiegend mit der Genitalverstümmelung in Afrika auseinandersetzt, sei hier nur am Rande bemerkt, daß es auch außerhalb Afrikas Genitalverstümmelungsherde gibt, wie z. B. in arabischen Ländern wie Yemen, Bahrain und Oman, islamische Gruppen in Malaysia, einzelnen indianischen Ethnien in Südamerika, sowie auf den Philippinen, Indonesien und in Pakistan.

Jedes Jahr erhöht sich die Zahl der Genitalverstümmelungen bei Frauen um ca. zwei Millionen. Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind derzeit wohl 100 Millionen Frauen von Genitalverstümmelung betroffen.

2. Techniken der Genitalvertümmelung

2.1 Bei der Sunna-Beschneidung werden Klitorisvorhaut und Klitorisspitze beschnitten.

Sie gilt als die „mildeste“ Form der Beschneidung.

2.2 Wird die Klitoris ganz herausgeschnitten oder –gebrannt bezeichnet man den Eingriff als

Exzision. Wie immer es von den auftraggebenden Verwandten verlangt wird oder es gerade Brauch ist, werden zusätzlich die kleinen oder die großen oder beide Schamlippenpaare zurückgestutzt oder ganz abgeschnitten.

2.3 Unter einer Pharaonischen Beschneidung, die man auch als Infibulation bezeichnet,

versteht man, das nach Exzision der Klitoris und Entfernung der kleinen Schamlippen die

großen Schamlippen ausgeschabt, und dann zusammengeheftet (mit Dornen) oder

zusammengenäht (mit Faden) werden. Die Infibulation verschließt die Öffnung der Vulva

<<nicht größer als ein Hirsekorn>> (Jahn 1980, S.23).[2] Die Öffnung muss durch sogenannte Defibulation auf Penisgrösse erweitert werden, um den Koitus zu ermöglichen.

Der Penis des Ehemanns dient hierzu als Instrument, der für diesen (auch für ihn) qualvollen Prozess je nach Charakter Stunden, meist aber Monate oder gar Jahre braucht. Die Dienste von Beschneiderin, Hebamme oder Arzt können nur heimlich und gegen kräftige Bezahlung beigezogen werden, da der Ehrenkodex verlangt, daß es der Mann alleine schafft.

Manchmal greifen Männer in der Hochzeitsnacht, meist ohne klare Kenntnisse der weiblichen Anatomie, selber zum Messer. Die Hochzeit ist in jedem Fall furchtbar.

Damit das Kind heraustreten kann, muß vor der Geburt die Öffnung erneut erweitert werden.

Nach der Geburt wird wieder auf die gewünschte Größe reinfibuliert, meist möglichst eng, woraufhin vom Ehemann erneut schmerzhaft defibuliert wird. Geschiedene oder verwitwete Frauen, sowie oft Frauen bei längerer Abwesenheit des Mannes werden ebenfalls reinfibuliert.

3. Zeitpunkt der Genitalverstümmelung (Beschneidung)

Jede Ethnie setzt den Zeitpunkt für die Operation nach ihren Vorstellungen an.

Beschnitten werden Mädchen im Säuglingsalter, vor oder nach der ersten Menstruation und Frauen vor oder nach der ersten Geburt. Um anfälligem Widerstand z. B. durch Schulbildung und Medien „verdorbener“ Opfer zuvorzukommen, wird heute überall tendenziell eher früher beschnitten.

4. Ausführende

In den meisten Fällen operieren ältere, in traditioneller Geburtshilfe erfahrene Frauen bestimmter Kasten, selten dagegen Männer (Schmiede, Barbiere). Geschulte Hebammen oder ÄrztInnen lässt man zunehmend den Eingriff durchführen.

5. Werkzeug

Allmählich werden die Beschneidungsmesser, Glasscherben, Muschelschalen, Rasierklingen der traditionellen Beschneiderinnen durch das Chirurgenbesteck der modernen Medizin ersetzt.

6. Folgen der Frauenbeschneidung

6.1 Medizinische Folgen

Bei der sicher sehr schmerzhaften Operation unter „Buschbedingungen“ kommt es zu Todesfällen durch unstillbare Blutungen, Wundschock, Wundfieber, Blutvergiftung und Starrkrampf. Über die Todeshäufigkeit liegen keine Zahlen vor.

Wenn die Opfer überleben, kommt es bei Exzision zu brennenden Schmerzen beim Wasserlassen, Entzündungen im gesamten Genitalbereich, Urinretention während den Tagen.

Manchmal werden umliegende Organe wie Harnleiter, Blase, Darm, Damm oder Vagina durch Ungeschick der BeschneiderInnnen oder wenn sich die meist von Helferinnen festgehaltenen und zu Tapferkeit ermahnten Opfer wehren, verletzt.

Schlecht heilende Operationswunden führen langfristig zu chronischen Entzündungen der Harnleiter, der Eierstöcke, der Vagina, des Uterus, immer schmerzhaft und oft mit unangenehmer Geruchsentwicklung verbunden. Die für die afrikanische Frau schlimmste und häufigste Folge ist Sterilität.

[...]


[1] Fran Hosken, Les mutilations sexuelles féminines. Paris 1983

[2] Samia Jahn Al Azharia, zur Frage des zähen Fortlebens der Beschneidung der Frauen, mit besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse im Sudan. Curare 3, 1980, 23-30.

Excerpt out of 15 pages

Details

Title
Weibliche Genitalverstümmelung in Afrika
College
University of Frankfurt (Main)
Course
Proseminar Koexistenz und Konflikt das Zusammenspiel traditioneller und moderner Rechtssysteme in Afrika
Grade
2.4
Author
Year
2003
Pages
15
Catalog Number
V59327
ISBN (eBook)
9783638533034
ISBN (Book)
9783638766449
File size
490 KB
Language
German
Keywords
Weibliche, Genitalverstümmelung, Afrika, Proseminar, Koexistenz, Konflikt, Zusammenspiel, Rechtssysteme, Afrika
Quote paper
Johannes Scharff (Author), 2003, Weibliche Genitalverstümmelung in Afrika, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/59327

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