Zwei Mitarbeiter unterschiedlicher Unternehmen einigen sich: Der eine verspricht seinem Gegenüber eine Provision, der andere geschäftliche Treue. Was sind nun die Folgen dieser Abrede? Wer haftet wem?
Die Hausarbeit setzt sich mit den wesentlichen zivilrechtlichen Ansprüchen in einem solchen Korruptionsfall auseinander.
Die B-Brauerei AG (B) ist eine große Brauerei in Norddeutschland. Für den Einkauf der für die Produktion benötigten Materialien und Rohstoffe ist dort L, der Leiter der Einkaufsabteilung, letztverantwortlich zuständig. L entscheidet unter anderem, dass die für die Flaschenabfüllung benötigten Kronkorken von der Zulieferfirma Z-GmbH (Z) und nicht von anderen Herstellern bezogen werden sollen. Durch einen Zufall kommt später heraus, dass zwischen L und Z ein „Vermittlervertrag“ bestand. Darin war vorgesehen, dass L die Produkte der Z bevorzugt einkaufen und dafür eine Vermittlungsprovision in Höhe von 3% des Umsatzes aus allen so zustande gekommenen Geschäften erhalten sollte. L war dabei bekannt, dass Z diese Provision letztlich dadurch refinanzieren würde, dass sie sie gegenüber B auf die regulären Lieferpreise für die Kronkorken aufschlägt.
Nach Bekanntwerden der Umstände trennt sich Z von GF. Die neue Firmenleitung verlangt von L die augenblickliche Rückgewähr aller erhaltenen Leistungen. Die zugrunde liegende Absprache habe schließlich gegen das Sittengesetz verstoßen und sei damit null und nichtig.
Inhaltsverzeichnis
- SACHVERHALT
- Aufgabe
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Text behandelt einen komplexen Fall aus dem Zivilrecht, der sich mit den rechtlichen Folgen von Korruption im Geschäftsleben auseinandersetzt. Im Fokus stehen die Ansprüche der Zulieferfirma Z und der Brauerei B gegenüber dem Einkaufsleiter L.
- Vertragsbruch und Sittenwidrigkeit
- Ansprüche auf Herausgabe von Leistungen und Schadensersatz
- Rechtsgrundsätze zur Vermeidung von Bereicherung durch Angestellte
- Berechnung von Schadenersatz im Zusammenhang mit Preiserhöhungen
- Rechtliche Einordnung der Handlungen des Einkaufsleiters und des ehemaligen Geschäftsführers
Zusammenfassung der Kapitel
- SACHVERHALT: Die Zusammenfassung beschreibt die Sachlage im Detail. L, Leiter der Einkaufsabteilung der B-Brauerei, hat mit der Zulieferfirma Z einen „Vermittlervertrag“ geschlossen, der ihm Provisionen für den bevorzugten Einkauf von Kronkorken zusichert. Es werden detailliert die weiteren Geschenke und den zinslosen Kredit erwähnt, die L von Z erhalten hat. Nach Bekanntwerden der Absprachen fordert sowohl Z als auch B Rückzahlung bzw. Schadensersatz.
- Aufgabe: Der Text stellt die Aufgabe, eine gutachterliche Stellungnahme zu den Ansprüchen von Z gegenüber L sowie von B gegenüber L und Z zu verfassen.
Schlüsselwörter
Die zentralen Themen des Textes sind Korruption, Vertragsbruch, Sittenwidrigkeit, Bereicherung, Herausgabeanspruch, Schadensersatz, sowie die rechtliche Einordnung von Handlungen und Verträgen im Kontext des Zivilrechts.
Häufig gestellte Fragen
Was sind die zivilrechtlichen Folgen von Schmiergeldabreden?
Solche Abreden verstoßen in der Regel gegen das Sittengesetz (§ 138 BGB) und sind damit nichtig. Dies führt zu Rückgewähransprüchen und Schadensersatzforderungen zwischen den beteiligten Parteien.
Wann gilt ein Vertrag als sittenwidrig?
Ein Vertrag ist sittenwidrig, wenn er gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. Im Korruptionsfall ist dies gegeben, wenn ein Angestellter seine Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber gegen Provisionen verletzt.
Kann ein Unternehmen Provisionen vom korrupten Mitarbeiter zurückfordern?
Ja, das Unternehmen (der Arbeitgeber) hat oft Ansprüche auf Herausgabe des Erlangten, da der Mitarbeiter durch die Ausnutzung seiner Position unberechtigt bereichert wurde.
Wer haftet für den Schaden bei überhöhten Lieferpreisen durch Korruption?
Sowohl der korrupte Mitarbeiter als auch das schmierende Unternehmen können gesamtschuldnerisch für den Schaden (z. B. die Preisdifferenz durch aufgeschlagene Provisionen) haftbar gemacht werden.
Welche Rolle spielt die Sittenwidrigkeit für die Nichtigkeit von Verträgen?
Die Sittenwidrigkeit führt zur Nichtigkeit des zugrunde liegenden Geschäfts. Das bedeutet, dass rechtlich kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist und bereits erbrachte Leistungen (wie Provisionen) zurückgefordert werden können.
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- Edwin Martin (Author), 2020, Die zivilrechtlichen Folgen von Korruption, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/593710