Die Entwicklung der Theorie vom geistigen Eigentum


Seminararbeit, 2005

28 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhalt:

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einführung in die Theorie des geistigen Eigentums

2. Geschichtliche Entwicklung der Idee vom geistigen Eigentum
2.1 Die ersten Ursprünge der Idee vom geistigen Eigentum
2.1.1 In der Antike
2.1.2 Im Römischen Recht
2.2 „Geistiges Eigentum“ in der weiteren Entwicklung
2.2.1 Die Erfindung des Buchdrucks
2.2.2 Das Zeitalter der Aufklärung
2.2.3 Die gesetzliche Entwicklung im 19. Jahrhundert

3. Kritik an der Theorie vom geistigen Eigentum
3.1 Die persönlichkeitsrechtliche Theorie
3.2 Die immaterialgüterrechtliche Theorie
3.3 Die monistische Theorie

4. Das geistige Eigentum zur Zeit des Nationalsozialismus

5. Geistiges Eigentum auf internationaler Ebene

6. Die aktuelle und zukünftige Problematik

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis:

Abbildung 1: Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht –

Abkürzungsverzeichnis:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einführung in die Theorie des geistigen Eigentums

Der Begriff des „geistigen Eigentums“ ist ein Begriff, der einem gerade heutzutage immer wieder im Alltagsleben oder den Medien begegnet. Vor allem auch bedingt durch die rasante Entwicklung des Internets kann man der Presse nahezu täglich neue Berichte entnehmen, die sich mit Urheberrechtsverletzungen oder dem Schutz bzw. der Verletzung des geistigen Eigentums befassen. Die Verkaufszahlen der Plattenindustrie bei Musik-CDs gehen immer weiter zurück, immer mehr Spielfilme finden ihren Weg über das WWW in die heimischen Wohnzimmer und ersparen somit den Kinobesuch und immer mehr Künstler beschweren sich über illegale Raubkopien. In diesem Zusammenhang fällt immer wieder der Begriff des geistigen Eigentums. Doch worum handelt es sich bei der Theorie vom geistigen Eigentum eigentlich? Woher kommt dieser abstrakte Begriff, der zwar geläufig ist, von dem aber die wenigsten Menschen eine konkrete Vorstellung haben? Und in welchem Zusammenhang steht er mit den aktuell gültigen Urheberrechtsgesetzen und dem gewerblichen Rechtsschutz?

Die vorliegende Arbeit soll sich mit der Entwicklung der Theorie des geistigen Eigentums befassen und dabei im Rahmen einer historischen Betrachtung die Entstehung des heutigen Urheberrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes darstellen. Dabei wird auffallen, dass der gewerbliche Rechtsschutz und das Urheberrecht (historisch eng verknüpft mit dem geistigen Eigentum) noch sehr neue und junge Erscheinungen des Rechtslebens sind aber ihre Entwicklung seit jeher eng an den technologischen Fortschritt und große Errungenschaften der Technik geknüpft war.[1] Es wird außerdem klar werden, dass die aktuellen Diskussionen im Zeitalter des ultraschnellen Internets mehr oder weniger zwangsläufig auf die eine oder andere Art kommen mussten und dass der gewerbliche Rechtsschutz, das Urheberrecht und der Schutz des geistigen Eigentums sich unter Umständen auch in den nächsten Jahren noch stark im Umbruch befinden werden.

Bereits eine Definition des Begriffes „geistiges Eigentum“ fällt jedoch schwer. Laut dem Rechtswörterbuch bildet die Theorie des geistigen Eigentums sowohl im Urheberrecht, als auch beim Schutz von Erfindungen die wichtigste Grundlage und wurde zunächst in England gesetzlich anerkannt. Die Theorie vom geistigen Eigentum entwickelte sich dabei vor allem im Rahmen der Naturrechtslehre.[2] Das Recht am geistigen Eigentum kann in Anlehnung an den sachenrechtlichen Eigentumsbegriff als ein Recht an einem Gut verstanden werden, das dem des sachenrechtlichen Eigentums in gewisser Hinsicht ähnlich ist. „Erschöpfer“ dieses Gutes und somit zentrale Figur und Inhaber des geistigen Eigentums ist der schöpferische Mensch. Er soll durch die ihm zugestandenen Rechte vor Verfälschungen seiner Werke bzw. Erfindungen und Aus-beutungen geschützt werden. Geschützt wird durch das geistige Eigentum, zum Beispiel im Urheberrecht, das erschaffene Gut, welches ein Werk „der Literatur, Wissenschaft und Kunst“[3] sein muss.[4]

Wichtig ist dabei, dass das geistige Eigentum nicht das körperliche Gut schützt, (dies ist Aufgabe des Sachenrechts) sondern immaterielle Güter, also (etwa im Urheberrecht) nur die „Teile“ der Werke, die „persönliche geistige Schöpfungen“[5] sind, da bei diesen ein eindeutiger Besitz oder eine tatsächliche Sachherrschaft nicht mehr denkbar ist, sobald sie der Allgemeinheit bekannt gemacht sind. Somit ist ein Rechtschutz für den Urheber nicht mehr alleine durch sachenrechtliche Grundsätze zu gewährleisten.[6]

Die folgende Abbildung auf der nächsten Seite soll nun noch einmal verdeutlichen, was man alles unter dem Begriff des geistigen Eigentums zusammenfassen kann und dass der gewerbliche Rechtsschutz und das Urheberrecht dabei einen großen Anteil haben. Deshalb soll hier vor allem eine Konzentration auf diese Zweige erfolgen, da eine umfassende Analyse zu umfangreich wäre.

Abbildung 1: Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht[7]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2. Geschichtliche Entwicklung der Idee vom geistigen Eigentum

Ausgehend von diesem Versuch der Definition bzw. Erklärung des Begriffes des geistigen Eigentums, soll nun auf den nächsten Seiten dargestellt werden, wie sich der Begriff und die Idee im Laufe der Rechtsgeschichte entwickelten.

Dabei soll die historische Entwicklung der Theorie vom geistigen Eigentum von den ersten Ursprüngen über die Antike und das Römische Recht nachgezeichnet werden. Die Geschichte reicht dann weiter über die Erfindung des Buchdruckes, welcher einen wichtigen Meilenstein in der Vergangenheit des Urheberrechts darstellt, bis hin zur Aufnahme in die Verfassung, dem daraufhin entstandenen Theorienstreit und den aktuellen Entwicklungen mit einem Blick in die Zukunft.

Geprägt wurde der Begriff „Geistiges Eigentum“ (oder englisch: Intellectual property) vor allem zur Zeit der Aufklärung und später durch die WIPO (World Intellectual Property Organization) der UNO. Die Grundidee des Schutzes geistiger Leistungen existierte vereinzelt jedoch bereits früher:

2.1 Die ersten Ursprünge der Idee vom geistigen Eigentum

Es ist keine eindeutige Zuordnung mehr möglich, wann zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit die Vorstellung von geistigem Eigentum gedacht wurde, wann zum ersten Mal ein geistiges Schaffensergebnis eindeutig seinem „Erfinder“ zugeordnet wurde und dieses geschützt wurde.[8]

In den frühen Hochkulturen (zum Beispiel bei den Ägyptern) hatte häufig die geistige Leistung hinter einem handwerklichen oder literarischen Werk noch keine besondere Bedeutung. Der „Künstler“ wurde häufig nicht als Künstler, sondern lediglich als Handwerker angesehen. Man interessierte sich damals in der Regel lediglich für das Gesamtergebnis und den „praktischen“ Nutzen des Werkes. Dieser Effekt wurde noch durch viele Gemeinschaftsprojekte verstärkt in denen die individuelle Leistung des einzelnen Künstlers am Gesamtresultat noch unbedeutender erschien.[9] Dennoch dürfte es schon immer der Wunsch einiger „Erschaffer“ gewesen sein, durch ihre Werke verewigt zu werden. Dies hing anfangs allerdings noch stark vom sozialen Kontext ab, in dem ein Werk erschaffen wurde.[10] Einzelne individuelle Zuordnungen von Werken zu ihren Schöpfern sind bereits überliefert, vermehrt dokumentiert sind diese individuellen Zuordnungen geistiger Leistungen zu ihren Schöpfern jedoch erst später.

[...]


[1] vgl. Enders (1999), S.24

[2] vgl. Creifelds (2004), S.521

[3] §1 UrhG

[4] vgl. Haberstumpf (2000), S.1

[5] §2 Abs.2 UrhG

[6] vgl. Rehbinder (2001), S.2

[7] Wikipedia Deutschland (2005), URL siehe Literaturverzeichnis

[8] vgl. Fechner (1999), S.18

[9] vgl. Fechner (1999), S.18 f.

[10] vgl. fechner (1999), S.20

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
Die Entwicklung der Theorie vom geistigen Eigentum
Hochschule
Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Nürtingen
Veranstaltung
Oberseminar 'Gewerblicher Rechtsschutz'
Note
1,7
Autor
Jahr
2005
Seiten
28
Katalognummer
V59445
ISBN (eBook)
9783638533836
ISBN (Buch)
9783656722830
Dateigröße
684 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Arbeit behandelt die historische Entwicklung der Urheberrechte ausgehend vom Begriff des Geistigen Eigentums, beginnend in der Antike über den Buchdruck bis zur gesetzlichen Normierung und der internationalen Vereinheitlichung. Dabei wird insbesondere auch der Begriff des "Geistigen Eigentums" kritisch diskutiert und verschiedene andere Theorien werden erläutert.
Schlagworte
Entwicklung, Theorie, Eigentum, Oberseminar, Rechtsschutz“
Arbeit zitieren
Marcel Frädrich (Autor:in), 2005, Die Entwicklung der Theorie vom geistigen Eigentum, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/59445

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