Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Was ist Soziale Arbeit?
2.1 Was bedeutet „sozial“?
2.2 Historische Wurzeln der sozialen Arbeit
2.3 Gegenstand der Sozialen Arbeit heute
2.4 Handlungsfelder der Sozialen Arbeit
3 Stand und Entwicklungen am Arbeitsmarkt
3.1 Arbeitgeber der Sozialen Arbeit
3.2 Soziale Arbeit im Wachstum
3.3 Soziale Arbeit im Spannungsfeld
3.4 Kompetenz- und Arbeitsplatzanforderungen im Sozialsektor
3.5 Risiken und Chancen für die Zukunft
4 Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Ein Sozialarbeiter wird von einem Straßenräuber überfallen. "Geld oder Leben" schreit der Räuber. "Tut mir leid,", antwortet der Sozialarbeiter, "als Sozialarbeiter besitze ich weder das eine noch das andere."
„Soziale Arbeit: Ein trostloses Geschäft!?“
1 Einleitung
Zahlreiche Menschen haben keine genaue Vorstellung darüber, was Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen eigentlich leisten. Grund dafür ist vor allem die Heterogenität der Aufgabenbereiche. So sind SozialarbeiterInnen zum Beispiel in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe, in Schulen oder auch in der Schuldnerberatung und als Streetworker tätig. Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (o.D.) sind in Deutschland rund 276.000 Erwerbstätige mit (Fach-) Hochschulabschluss für den Studienbereich Sozialwesen als Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen beschäftigt (Stand 2018). Im Vergleich: Im Jahr 1996 lag die Zahl bei rund 124.000. In den letzten 20 Jahren hat sich die Erwerbstätigenzahl (mit (Fach-) Hochschulabschluss) im Bereich Sozialwesen somit fast verdoppelt.
Dennoch lässt die gesellschaftliche Akzeptanz und Wertschätzung dieser Berufsgruppe zu wünschen übrig. Dies spiegelt sich in der Unwissenheit der Bevölkerung bzgl. der Aufgaben und Tätigkeiten des Arbeitsbereiches wieder. Die Bezeichnung und Berufsklasse „Sozialarbeiter“ (als gutmütiger Öko-Freak mit Jesuslatschen) ist gängig, der genaue Aufgaben- und Leistungsbereich jedoch unklar. Für die allgemeine Mehrheit erscheinen SozialarbeiterInnen entbehrlich, denn diese wirken ohnehin „nur“ in Problemzonen, in denen sie sich schließlich nicht wiederfinden. Der einhergehende Mehrwert für die gesellschaftliche Entwicklung bleibt vergessen. Als Resultat dümpeln SozialarbeiterInnen oftmals in den dunklen Tiefen des Niedriglohnsektors, der Teilzeitbeschäftigung, der befristeten Arbeitsverträge und angeblich politischer Ohnmacht als stille Helden vor sich hin. Dabei stellt sich mir die Frage: Warum mache ich das eigentlich?
Die vorliegende Arbeit soll Aufschluss über die mögliche Zukunft der Sozialen Arbeit geben. Es werden die bestehenden Chancen von Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen auf dem heutigen Arbeitsmarkt erörtert und die Veränderungen beschrieben, welcher die Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Sozialen Arbeit unterworfen sind.
2 Was ist Soziale Arbeit?
Zum besseren Verständnis des vorliegenden Werkes ist es zunächst wichtig den Begriff der Sozialen Arbeit zu definieren. Die nächsten Abschnitte beschäftigen sich deswegen mit der Frage: Was ist Soziale Arbeit eigentlich?
Darauf aufbauend werden dann die Handlungsfelder und Träger bzw. Arbeitgeber der Sozialen Arbeit definiert und schließlich die Entwicklungen des Arbeitsmarktes erörtert.
2.1 Was bedeutet „sozial“?
Der Begriff der sozialen Arbeit beinhaltet das Wort „sozial“. Aber was genau bedeutet es Soziale Arbeit zu leisten? Der Duden (o.J.) definiert die Bedeutung des Begriffes sozial wie folgt:
„1 a) das (geregelte) Zusammenleben der Menschen in Staat und Gesellschaft betreffend; auf die menschliche Gemeinschaft bezogen, zu ihr gehörend
b) die Gesellschaft und besonders ihre ökonomische und politische Struktur betreffend
c) die Zugehörigkeit des Menschen zu einer der verschiedenen Gruppen innerhalb der Gesellschaft betreffend
d) dem Gemeinwohl, der Allgemeinheit dienend; die menschlichen Beziehungen in der Gemeinschaft regelnd und fördernd und den [wirtschaftlich] Schwächeren schützend“
Schnell wird deutlich, dass sich das Soziale nicht nur auf das freundliche Grüßen des Nachbarn am Morgen oder die Bereitstellung eines Sitzplatzes für einen älteren Menschen in der Bahn beschränkt. Vielmehr wird der Begriff sozial auf mehreren auch komplexeren Ebenen bedient. Im gesellschaftlichen Zusammenleben bedeutet sozial sein unter anderem, die Fähigkeit zu besitzen, sich für andere zu interessieren und sich einzufühlen. Es ist auch mit der Bereitschaft der Hilfe und der Zurückstufung eigener Interessen verbunden (vgl. Kropp et al. 2012, S. 10).
Der thematisierte Terminus findet sich jedoch nicht nur im gesellschaftlichen Alltag, sondern auch in der Politik wieder. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Sozialstaat, welcher für die gesellschaftliche und politische Stabilisierung zuständig ist und seine Bürger vor materieller Verelendung z.B. in Form von wohlfahrtsstaatlichen Transferleistungen wie das Arbeitslosengeld schützt und beim Abbau sozialer Ungleichheit mitwirkt (vgl. Schmidt 2012, S. 79 f.).
Der Begriff sozial könnte hier noch weiter definiert werden. Dies würde jedoch den Rahmen der Arbeit sprengen. In jedem Fall ist festzuhalten, dass die o.g. Bezeichnung auf allen Ebenen stets positiv zu bewerten ist.
Jene positive Wirkung wird damit auch mit der Ausübung von Sozialer Arbeit erzielt (vgl. Schilling/Klus 2015, S. 100).
2.2 Historische Wurzeln der sozialen Arbeit
Um die heutige Ausgestaltung der sozialen Arbeit zu verstehen, ist es unabdinglich sich mit ihrer Geschichte auseinanderzusetzen. Sie stellt die Grundlage heutiger Strukturen und theoretischer Denkansätze dar und soll im Weiteren kurz erläutert werden:
Erste Vorläufer der Sozialen Arbeit in Form von Almosengaben an Bedürftige entstanden im hohen Mittelalter. Die Lehren bedeutender Theologen und Philosophen damaliger Zeit, beeinflussen bis heute das theologische und soziale Denken, allen voran die „Almosenlehre“ von Thomas von Aquin (1224-1274). In ihr behandelt er Themen der Sozialen Arbeit, wie z.B. Armut, Almosen, Gerechtigkeit, Barmherzigkeit, Nächstenliebe, Arbeitspflicht und Lebensunterhalt. Thomas von Aquin betrachtete die gesellschaftliche Ordnung jedoch als von Gott gegeben. Seine Almosenlehre zielte somit nicht auf die Beseitigung von Armut ab, denn diese war nach seiner Theorie zur Erreichung des Seelenheils der „reichen Sünder“ zwingend erforderlich. Die Almosengabe wurde als Möglichkeit des Bußetuns betrachtet und stellte eine religiös-ethische Pflicht dar. Im Mittelpunkt der Hilfe standen insofern nicht die Bedürftigen, sondern die Geber und Geberinnen, die durch ihre Spenden Barmherzigkeit zeigten und damit Buße für ihre ergangenen Sünden leisten konnten (vgl. Schilling/ Klus 2015, S. 20 ff.).
Im späten Mittelalter griff der Münsterprediger Geiler von Kaysersberg (1445-1510) die Almosenlehre von Thomas von Aquin auf und widmete sich den Begriffen Armut, Almosen und Bettelei. Er sah dabei insbesondere die Städte in der Pflicht zur Versorgung und Kontrolle der Armen (vgl. ebd., S.22). Kaysersberg forderte vom Rat durchgreifende Reformen und zählt als Begründer der neuen Fürsorge.
Letztendlich sah er sich in späten Jahren jedoch, angesichts des mangelnden Erfolges, zur Resignation gezwungen (vgl. Schmidt/ Aspelmeier 2006, S. 10).
Erst in der Epoche des Humanismus wurde die mittelalterliche Almosenlehre maßgebend weiterentwickelt. Zahlreiche Humanisten, wie John Calvin (1509-1564) und Thomas Morus (1478-1535), sahen in der Armut ein Selbstverschulden und befürworteten die Arbeitspflicht für alle Arbeitsfähigen und die Ausgrenzung aller Arbeitsunwilligen. Diese neue Sichtweise spiegelt sich auch in der Einführung der neuen Armenverordnungen der Stadt Nürnberg im Jahre 1522 wieder. Diese regelten unter anderem die Vergabe von Bettelzeichen1 und Errichtung von Arbeits- und Zuchthäusern. Erstmalig wurden dabei auch präventive Maßnahmen eingeführt, indem bereits Kinder zur Arbeit erzogen werden sollten um späterer Armut zu entgehen. Die Epoche des Humanismus schaffte somit die Grundlage zur Bürokratisierung und Institutionalisierung von Hilfeleistungen. Wegweisend war hier insbesondere der Humanist Juan Luis Vives (1492-1540), der durch sein „Zehn-Punkte-Sozialprogramm“ (1526) die Versorgung und Kontrolle der Armen entscheidend beeinflusste (vgl. Schilling/ Klus 2015, S. 24 ff.). Dieses sah z.B. die Anlegung eines Armenverzeichnisses, Arbeitsplatzbeschaffung und die Versorgung der nicht Arbeitsfähigen vor (vgl. Zeller 2006, S. 187). In diesem Zusammenhang entstanden erste Institutionen zur Dokumentation und Verwaltung von Armut (vgl. Sagebiel o.J.).
Im Zeitalter der Industrialisierung (18.-19. Jh.) wuchs die Bevölkerung schneller als die Wirtschaft. Landflucht, städtische Übervölkerung, fehlende Arbeitsplätze, Krankheiten und Invalidität prägten die Gesellschaft. Dies führte dazu, dass die ursprünglichen Versorgungsmaßnahmen der Armen nicht mehr standhalten konnten. In diesem Zuge entwickelte die Stadt Eberfeld 1853 ein neues System der Armenversorgung, welches rasch auch von anderen Städten übernommen wurde. Im Fokus stand weiterhin die Vermittlung von Arbeit. Die Armen wurden von nun an von nichtstädtischen, ehrenamtlichen (männlichen) Armenpflegern betreut und versorgt. Die Versorgungsleistungen wurden jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum gewährt und beschränkten sich auf das absolute Minimum. Die Armut konnte damit auch weiterhin nicht bekämpft werden (vgl. ebd.).
Gegen Ende des 19.Jahrh. wurde das Eberfelder System aufgegeben. Es gründeten sich erste private Wohlfahrtsverbände, politische Vereine und kirchliche Institutionen, die die Versorgung von Armen unterstützen. Den Städten gelang nun der erste Schritt zur Sozialpolitik. Ehrenamtliche Pfleger wurden durch hauptberuflich ausgebildete Armenpfleger ersetzt. Es entstanden zudem zentrale Stellen der Hilfeversorgung. Bahnbrechend war schließlich die Bismarcksche Sozialgesetzgebung zwischen 1878-1889, welche die Krankenversicherung (1883), Unfallversicherung (1889) und Invaliden- und Altersversicherung (1889) umfasste (vgl. ebd.).
Mit dem ersten Weltkrieg (1914-1919) nahmen dann weitere Reformen Einzug. Es entwickelten sich bürgerliche Frauenbewegungen, die in erster Linie für die Emanzipation der Frau einstanden. Als einer der wichtigsten Persönlichkeiten jener Zeit ist dabei Alice Salamon (1872-1948) zu nennen, die die Professionalisierung der Sozialen Arbeit maßgeblich vorantrieb. 1908 gründete sie die erste akademische A usbildungsstätte für soziale Arbeit: die soziale Frauenschule in Berlin. 1916 gab es bereits 13 Fachschulen für Soziale Arbeit in Deutschland. Alice Salomon prägte somit das Berufsbild der Sozialen Arbeit als Profession, wie wir sie heute kennen (vgl. ebd.).
(Die Volkspflege im Nationalismus wird hier nicht weiter erläutert, da die Ideologie des Nazi-Regimes die Professionalisierung der Sozialen Arbeit in keinerlei Weise förderte. Nach dem zweiten Weltkrieg musste dort angesetzt werden, wo man vor 1933 aufgehört hatte (vgl. Schilling/ Klus 2015, S. 40 f.).)
2.3 Gegenstand der Sozialen Arbeit heute
Da sich das Berufsfeld der Sozialen Arbeit in den letzten Jahrzehnten stark ausdifferenziert hat, ist ihr Gegenstandsbereich nicht leicht zu definieren. Mit einer einzigen Definition lässt sich das Gesamte der Sozialen Arbeit nicht erfassen. Es kann lediglich die Annäherung an signifikante Aspekte der Sozialen Arbeit erfolgen um den Gegenstandsbereich in etwa zu ermitteln (vgl. Schilling/Klus 2015, S. 210). So beschreibt der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (2016) den Aufgabenbereich der Sozialen Arbeit zum Beispiel wie folgt:
„Soziale Arbeit fördert als praxisorientierte Profession und wissenschaftliche Disziplin gesellschaftliche Veränderungen, soziale Entwicklungen und den sozialen Zusammenhalt sowie die Stärkung der Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen. Die Prinzipien sozialer Gerechtigkeit, die Menschenrechte, die gemeinsame Verantwortung und die Achtung der Vielfalt bilden die Grundlage der Sozialen Arbeit. Dabei stützt sie sich auf Theorien der Sozialen Arbeit, der Human- und Sozialwissenschaften und auf indigenes Wissen. Soziale Arbeit befähigt und ermutigt Menschen so, dass sie die Herausforderungen des Lebens bewältigen und das Wohlergehen verbessern, dabei bindet sie Strukturen ein.“
Diese Theorie verweist auf ein weites Berufsfeld, in dem zahlreiche Aufgabengebiete existieren. Gestützt auf die Prinzipien der Menschrechte und wissenschaftliche Erkenntnisse über menschliches Verhalten und soziale Systeme, setzt Soziale Arbeit überall dort ein, wo soziale Probleme entstehen, die von den Betroffenen nicht aus eigenen Kräften überwunden werden können (vgl. Deutscher Bundesverband für Soziale Arbeit e.V. o.J.). In ihrer Funktion vermittelt sie zwischen Individuum und Gesellschaft mit dem Ziel, ein besseres Verhältnis zu ihrer näheren und ferneren Umwelt zu erreichen (vgl. Heiner 2010, S. 33).
Schilling und Klus (2015, S. 193) unterteilen die Ziele der Sozialen Arbeit demgemäß in zwei Bereiche:
„1. Hilfe zur Selbsthilfe (individuelle Funktion) [und]
2. Verbesserung bzw. Veränderung der gesellschaftlichen Bedingungen (gesellschaftliche Funktion).“
Ziel Sozialer Arbeit ist somit sowohl die Vermeidung, Beseitigung und Verminderung sozialer Probleme der Individuen, als auch die stetige Reflexion und Verbesserung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.
2.4 Handlungsfelder der Sozialen Arbeit
„Steigt ein Sozialarbeiter in ein Taxi. Fragt der Taxifahrer : "Wo möchten Sie denn hin?" Antwortet der Sozialarbeiter : "Egal - ich werde überall gebraucht."
Das Berufsfeld der Sozialen Arbeit ist im Laufe des 20. Jahrhunderts zu einem großen Beschäftigungsfeld geworden, dessen Ausbau offensichtlich noch nicht abgeschlossen ist. Eine exakte Systematisierung von Berufsfeldern der Sozialen Arbeit liegt nicht vor und erscheint auch aufgrund der stetig wachsenden Vielfältigkeit der Aufgabenbereiche als nicht realisierbar (vgl. ebd., S. 207, 210).
Schilling (ebd., S.210) beschreibt das Spektrum der Tätigkeitsbereiche gar als „ein Teil des Spezifikums Sozialer Arbeit und ihres gesellschaftlichen Auftrages“. Nach Thole (2012, S. 26 f.) kann man von einem Arbeits- und Handlungsfeld der Sozialen Arbeit sprechen, wenn „ öffentlich organisierte, soziale, unterstützende beziehungsweise pädagogische Hilfen und Dienste zur sozialen Lebensbewältigung oder Bildung angeboten oder organisiert werden.“
In Anlehnung an diese Bestimmung können laut Autor (ebd.) gegenwärtig vier große sozialpädagogische Praxisfelder der Sozialen Arbeit benannt werden:
„1. das Feld der Kinder- und Jugendhilfe, 2. das sehr diffuse Praxisfeld der erwachsenenbezogenen Sozialen Hilfe, 3. den Bereich der Altenhilfe, 4. sozialpädagogische Angebote im Gesundheitssystem.“
Daneben existieren noch andere Modelle der Darstellung, u.a. die von Bieker und Floerecke (2011, S. 7), die folgende Arbeitsfelder definieren:
„1. Kindheit, Jugend, Familie, 2. Arbeitsmarktintegration, 3. Wohnen, 4. Migration, 5. Alter und Pflegebedürftigkeit, 6. Gesundheit sowie 7. Abweichendes Verhalten und Resozialisierung.“
Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit können demnach sein: Kindertagesstätten, Werkstätten für Behinderte, Soziale Dienste in Krankenhäusern, Tagesgruppen, Übergangseinrichtungen, Streetwork, Beratungsstellen für Frauen, Sozialstationen, Wohnheime, psychiatrische Ambulanzen, etc. (vgl. Deller/Brake 2014, S. 44-48).
3 Stand und Entwicklungen am Arbeitsmarkt
Im Weiteren werden der Stand und die Entwicklungen der Sozialen Arbeit am Arbeitsmarkt erörtert.
Dazu werden die Arbeitgeber sowie das Wachstum der Sozialen Arbeit näher betrachtet sowie Spannungsfelder und Kompetenzanforderungen definiert. Schließlich sollen die Risiken und Chancen der Sozialen Arbeit für die Zukunft ermittelt werden.
3.1 Arbeitgeber der Sozialen Arbeit
Sozialarbeiter üben ihre berufliche Tätigkeit im Regelfall bei Trägern aus. Jene Träger lassen sich dabei grob in zwei Kategorien unterteilen: die „ öffentlichen und die privaten Träger “.
Zum Typus „öffentliche Träger“ gehören Städte, Gemeinden, (Land-)Kreise und die Höheren Kommunalverbände als kommunale Träger sowie der Bund, die Länder und die gesetzlichen Sozialversicherungen als staatliche Träger.
Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen finden sich hier insbesondere bei den kommunalen Trägern wieder. In ihrer Funktion als Leistungserbringer2 und Träger hoheitlicher Aufgaben3 beschäftigen Städte, Gemeinden und (Land-) Kreise Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen bei den örtlichen Verwaltungsträgern wie es z.B. das Jugendamt (z.B. Hilfen zur Erziehung), das Sozialamt (z.B. Beratung alter und behinderter Menschen) und das Wohnungsamt (z.B. Beratung und Unterstützung von Obdachlosen) sind. Als überörtliche Träger agieren die Kommunalverbände, die Zusammenschlüsse von kreisfreien Städten und Kreisen darstellen. Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen übernehmen hier z.B. Aufgaben der Jugend- oder Sozialhilfe (wie Fachberatung der örtlichen Träger der Jugendhilfe oder Bearbeitung von stationären Leistungen für Menschen mit Behinderung).
[...]
1 Die Zulassung zum Betteln musste anhand von Bettelzeichen nachgewiesen werden.
2 Der Leistungserbringer führt die Leistung aus (z.B. Beratung, Betreuung, Pflege).
3 Unter hoheitlichen Aufgaben sind die Angelegenheiten zu verstehen, die ein öffentlicher Träger (Staat, Gemeinde oder sonstige Körperschaft) kraft Gesetzes zu erfüllen hat.