Diese Arbeit soll untersuchen, inwieweit die Geschäftsleitung aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Pflichten zur Steuerminimierung angehalten ist. Hinsichtlich der Internationalität des Themas, ist es sinnvoll eine vergleichende Untersuchung verschiedener Rechtsordnungen vorzunehmen. Die Arbeit fokussiert sich auf deutsches und US-amerikanisches Recht.
Zunächst erfolgt ein grundsätzlicher Vergleich der Sorgfalts- und Treuepflichten der Geschäftsleitung. Um die Fragestellung der Arbeit zu beantworten, werden die Schnittstellen zwischen der Corporate Governance (konkreter: den gesellschaftsrechtlichen Pflichten) und der Steuerplanung untersucht. Hier wird der wissenschaftliche Schwerpunkt der Arbeit liegen.
Die OECD schätzt, dass jährlich 4 bis 10 Prozent des Steueraufkommens durch "Base Erosion and Profit Shifting" (BEPS) von international tätigen Konzernen verloren gehen. Um diesen Praktiken, die mitunter als aggressive Steuerplanung oder Steuerumgehung betitelt werden, Einhalt zu gebieten, setzen Staaten, mangels Alternativen, auf eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Dabei sind zuvorderst der sich gerade in der Implementierung befindliche 15 Aktionenplan der OECD zur Vermeidung von BEPS und die korrespondierende EU- ATAD (Anti-Tax Avoidance Directive) zu nennen, der kürzlich vom ECOFIN zugestimmt wurde. Einhergehend mit der Änderung und Angleichung des Unternehmenssteuerrechts steigt auch der externe und interne Druck auf die Geschäftsleitungen. Daher stellt sich vor allem die Frage, welche Auswirkungen die aktuellen Entwicklungen auf die Corporate Governance von Unternehmen haben.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Vergleich der Treue- und Sorgfaltspflichten
2.1 Sorgfalts- und Treuepflicht im deutschen Aktiengesetz
2.1.1 Sorgfaltspflicht § 93 I S.1 AktG
2.1.2 Treuepflicht
2.2 US- amerikanisches Recht
2.2.1 duty of care und duty of loyalty
2.2.2 duty of oversight
2.3 Business Judgement Rule
2.3.1 Ökonomische Betrachtung
2.3.2 Shareholder Value Konzept und Stakeholder Ansatz
2.3.3 Meinungsstand in der Rechtswissenschaft
2.3.4 Corporate Social Responsibility (CSR)
3 Analyse der Schnittstellen zwischen Steuerplanung und Corporate Governance/ Treue- und Sorgfaltspflichten
3.1 Definition der Begrifflichkeiten: „Steuergestaltung“, „aggressive Steuerplanung“ und „Steuerhinterziehung“
3.2 Steuerplanung im board room?
3.2.1 Problematik
3.2.2 Praktische Anknüpfungspunkte
3.3 Gesellschaftsrechtliche Pflichten des Vorstands
3.3.1 Minimierung der Steuerlast
3.3.2 Steuerplanung als unternehmerische Ermessensentscheidung → BJR
3.3.3 Grenzen der „Steuerminimierungspflicht“
3.3.4 Corporate Social Responsibility und Steuerplanung/ Beachtung des Fiskus als stakeholder?
3.3.5 Ergebnis
4 Zusammenfassung in Thesen
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Seminararbeit untersucht, inwieweit die Geschäftsleitung international tätiger Unternehmen aufgrund gesellschaftsrechtlicher Treue- und Sorgfaltspflichten zur Minimierung der Steuerbelastung verpflichtet ist, und vergleicht dabei die Rechtslage in Deutschland und den USA unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen wie dem OECD-Aktionsplan gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS).
- Vergleich der gesellschaftsrechtlichen Sorgfalts- und Treuepflichten in Deutschland und den USA
- Analyse der Business Judgement Rule als Maßstab für unternehmerische Entscheidungen bei der Steuerplanung
- Untersuchung der Schnittstellen zwischen Steuerstrategien, Corporate Governance und ethischen Anforderungen (CSR)
- Bewertung der Rolle des Staates und der Auswirkungen von regulatorischen Initiativen wie BEPS und ATAD
Auszug aus dem Buch
3.2.1 Problematik
Es scheint in der Praxis vielfach Usus zu sein, dass die Geschäftsleitung die Definition und Kontrolle von Steuerrisiken in großem Umfang den Steuerabteilungen zur eigenen Beurteilung überlässt. Das scheint mitunter mit der hohen Komplexität und Abstraktion der Materie Steuern zusammen zu hängen, wodurch Steuerabteilungen selbst für viele CFO's „eine blackbox bilden“ und eine Art Eigenleben im Unternehmen führen. Solange ausreichend ist das für die Geschäftsleitung bzw. den CFO wohl jedenfalls dann, wenn die Steuerlast gering genug erscheint und keine besonders hohen Strafzahlungen anfallen oder Reputationsverluste durch die öffentliche Wahrnehmung befürchtet werden mussten.
Aus Sicht der Finanzverwaltungen und vieler Regierungen ist dieses Vorgehen problematisch, da die Steuerabteilungen klassischerweise die Neigung zu einer „aggressiveren“ Steuerplanung haben. So sollen Steuerabteilungsverantwortliche weniger risikoavers sein als der Vorstand oder die shareholder. Daher wird unter anderem durch die OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen von 2011 versucht, die Verantwortung für das steuerliche Verhalten des Unternehmens stärker auf die Ebene der Geschäftsleitung zu verlagern. Während dies eher kritisch zu betrachten ist, (siehe Punkt III.4.b), ist es untersuchenswert, inwieweit eine Verlagerung der Steuerplanung in den board room erstrebenswert ist.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Einführung in die Problematik der Gewinnverkürzung (BEPS) internationaler Konzerne und Darstellung der Forschungsfrage zur steuerrechtlichen Verantwortung der Geschäftsleitung.
2 Vergleich der Treue- und Sorgfaltspflichten: Detaillierte Gegenüberstellung der Leitungs- und Überwachungspflichten im deutschen Aktiengesetz sowie im US-amerikanischen Gesellschaftsrecht unter Einbeziehung der Business Judgement Rule.
3 Analyse der Schnittstellen zwischen Steuerplanung und Corporate Governance/ Treue- und Sorgfaltspflichten: Untersuchung der operativen Steuerplanung im Management, der gesellschaftsrechtlichen Pflichten zur Minimierung der Steuerlast und der Grenzen durch Recht und Satzung.
4 Zusammenfassung in Thesen: Abschließende Thesen, die die Verpflichtung zur Steuerminimierung bekräftigen und einen verstärkten Dialog zwischen Unternehmen und Steuerbehörden nahelegen.
Schlüsselwörter
Steuerplanung, Corporate Governance, Sorgfaltspflicht, Treuepflicht, Business Judgement Rule, BEPS, Steuergestaltung, aggressive Steuerplanung, Steuerminimierung, Shareholder Value, Stakeholder Ansatz, Corporate Social Responsibility, Vorstand, Gesellschaftsrecht, Risikomanagement
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert, ob und inwieweit die Geschäftsleitung eines international tätigen Unternehmens gesellschaftsrechtlich dazu verpflichtet ist, die Steuerlast der Unternehmensgruppe zu minimieren.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themenfelder sind das Gesellschaftsrecht (Treue- und Sorgfaltspflichten), internationales Steuerrecht, Corporate Governance sowie ethische Aspekte wie die Corporate Social Responsibility.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Schnittstellen zwischen steuerlicher Optimierung und den rechtlichen Pflichten des Vorstands (bzw. boards) zu beleuchten und zu klären, ob Steuerplanung als Ermessensentscheidung durch die Business Judgement Rule geschützt ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es erfolgt eine rechtsvergleichende Untersuchung zwischen deutschem Aktiengesetz und dem US-amerikanischen Gesellschaftsrecht unter Anwendung des „form follows function“-Prinzips.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Definitionen von Steuergestaltung und Steuerhinterziehung, die Rolle der Steuerplanung im board room, die Grenzen dieser Minimierungspflicht durch Recht und Satzung sowie die Auswirkungen aktueller OECD-Projekte.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich primär über die Begriffe Steuerplanung, Corporate Governance, Sorgfaltspflicht, BEPS und Business Judgement Rule definieren.
Wie unterscheidet sich die steuerliche Verantwortung in den USA gegenüber Deutschland?
Trotz systemischer Unterschiede (One-Tier-System vs. Dualistisches System) zeigen sich in der Praxis kaum Unterschiede in der Zielsetzung: Die langfristige Rentabilität steht in beiden Rechtsordnungen im Zentrum der Sorgfaltspflicht.
Welche Rolle spielen "aggressive Steuerstrategien"?
Der Autor argumentiert, dass auch aggressive Steuerplanung grundsätzlich zulässig sein kann, sofern sie den regulatorischen Rahmen nicht verlässt und einer angemessenen Kosten-Risiko-Analyse standhält.
Ist die Geschäftsleitung zu ethischem Handeln verpflichtet?
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass über die gesetzlichen Pflichten hinaus keine abstrakte ethische Verpflichtung zu freiwillig höheren Steuerzahlungen besteht, da dies die Konzeption der gesellschaftsrechtlichen Pflichten untergraben würde.
- Arbeit zitieren
- Philip Thrun (Autor:in), 2016, Ist die Geschäftsleitung aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Pflichten zur Steuerminimierung angehalten?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/594706