Dass die Digitalisierung das Recht vor neue und grundlegende Herausforderungen stellt, offenbart sich schon dadurch, dass sich unter anderem die zivilrechtliche Abteilung des 71. Deutschen Juristentags, als auch die Zivilrechtslehrertagung im September 2017 intensiv mit dem Thema beschäftigt haben. Die Auswirkungen auf das Gesellschaftsrecht wurden dabei erstaunlicherweise vernachlässigt und auch sonst beschränkte sich das spärliche Schrifttum tendenziell auf die Möglichkeiten, welche die verbesserte elektronische Kommunikation und der Informationsaustausch über das Internet bieten.
Daher stellt sich die Frage, welche Auswirkungen dies auf die Vorstandspflichten hat: Inwieweit kann das gesellschaftsrechtliche Instrumentarium für algorithmenbasierte Leitungsentscheidungen herangezogen werden? Wer haftet bei fehlerhaften Entscheidungen? Kann eine Nutzungspflicht bestehen? Können Algorithmen selbst Geschäftsleiter sein? (C.) Neben diesen allgemeineren Fragen, werden die Besonderheiten bei algorithmischen Entscheidungen im juristischen Kernbereich durch Legal Tech untersucht. Zunächst werden jedoch kurz die zentralen Auswirkungen der Digitalisierung auf traditionelle Leitungsaufgaben und Kompetenzverschiebungen erörtert (B.).
Während dies zweifellos auch folgenschwere Erscheinungsformen der Digitalisierung sind, handelt es sich doch um eher formale Auswirkungen. Die fundamentaleren Fragen des Gesellschaftsrechts werden maßgeblicher beeinflusst, durch die Möglichkeiten und Folgen, die der sich schnell verbreitende Einsatz von selbstlernenden Algorithmen bzw. Künstlicher Intelligenz mit sich bringt. Seit Anfang 2018 hat sich erfreulicherweise auch die deutsche juristische Literatur vermehrt mit solchen „materiellen“ Auswirkungen der Digitalisierung beschäftigt. Im Mittelpunkt dieser Entwicklung stehen vor allem Daten, deren Sammlung, Analyse und Auswertung, um darauf basierend, genauere Vorhersagen zu treffen. Da der Einsatz von selbstlernenden Algorithmen dort am meisten Sinn macht, wo die komplexesten und auf zahlreichen Daten basierenden Prognoseentscheidungen getroffen werden, werden sie vermehrt bei unternehmerischen Leitungsentscheidungen im board room eingesetzt.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Auswirkungen auf die Leitungsaufgaben / Kompetenzverschiebung
C. Der Einsatz von Algorithmen und seine gesellschaftsrechtlichen Implikationen
1. Eigene Rechts- und Organfähigkeit - Algorithmen als Geschäftsleiter?
2. Delegation von Entscheidungen an Algorithmen
a) Möglichkeiten und Grenzen der Delegation (Dogmatik der „vertikalen“ Delegation)
b) Übertragbarkeit der Grundsätze auf Algorithmen?
c) Anknüpfungspunkte zur Entwicklung algorithmischer Organisationspflichten
d) Verpflichtung zum Einsatz von Algorithmen?
3. Verantwortung/ Haftungsfragen
a) Haftung für fremdes Verschulden über §§ 278, 831 BGB?
b) Anwendbarkeit der Haftungsregeln der vertikalen Delegation?
c) Aufstellen von Organisationspflichten / Lösung: § 80 II WpHG analog?
d) Kategorien „falscher“ Algorithmenentscheidungen
e) Besonderheiten bei Legal Tech/ „Ision“ Entscheidung
D. Thesen
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht, wie der zunehmende Einsatz von Künstlicher Intelligenz und selbstlernenden Algorithmen die rechtlichen Pflichten von Vorständen in Kapitalgesellschaften verändert. Zentral ist dabei die Frage, inwieweit bestehende gesellschaftsrechtliche Instrumente – etwa zur Delegation von Aufgaben oder zur Haftung – auf algorithmische Systeme übertragen werden können und ob sich daraus neue Sorgfalts- oder Nutzungspflichten ableiten lassen.
- Auswirkungen der Digitalisierung auf die Corporate Governance
- Rechtliche Zulässigkeit und Grenzen der Delegation an Algorithmen
- Haftungsfragen bei algorithmischen Fehlentscheidungen
- Entwicklung von Organisationspflichten für den Algorithmeneinsatz
- Spezialfall: Legal Tech und "Ision"-Entscheidung
Auszug aus dem Buch
c) Anknüpfungspunkte zur Entwicklung algorithmischer Organisationspflichten
Zunächst ist zu beachten, dass ein selbstlernender Algorithmus regelmäßig keine Zwischenergebnisse offenlegt. Das bei Menschen nun bewältigte Problem, weniger erklären zu können, als man weiß, haben Algorithmen paradoxerweise umgekehrt auch: sie wissen mehr als sie darlegen können. Teilweise bestehen algorithmenbasierte Entscheidungen aus hundert Millionen verschiedener Komponenten, welche jeweils nur einen marginalen Anteil zu der Entscheidung beisteuern. Eine rationale Erläuterung und eine Bereitstellung einer Zusammensetzung einzelner Ursachen wird oft nicht möglich sein, tendenziell je weniger, je größer die Datenmenge ist. Eine laufende inhaltliche Überwachung ist daher schwer zu verwirklichen. Letztlich dürfte der eigentliche Arbeitsvorgang vermutlich auch regelmäßig zu kurz dafür sein. Anknüpfungspunkt für Organisationspflichten können daher nur die ursprüngliche Auswahl bzw. Programmierung oder Konfiguration des Algorithmus sein, sowie eine laufende technische Überwachung bzw. Absicherung vor Dritteinflüßen. Änderungen an der Programmierung können regelmäßig nur durch Fachleute vorgenommen werden.
Durch diese technische Steuer- und Beherrschbarkeit ergeben sich aber auch andere Gefahren als bei Menschen. Einerseits besteht aufgrund der analytischen Struktur nicht das Risiko opportunistischen Verhaltens. Andererseits werden Algorithmen zu einem Machtfaktor, da die Richtlinien und Ziele des Algorithmus ausschließlich von denjenigen vorgegeben (und oftmals verstanden) werden können, die den Algorithmus „herstellen“ oder programmieren. Dadurch werden Freiheitsräume in einer Weise definiert, in der dies ähnlich sonst nur das Recht zu tuen vermag („code is law“). Daher entsteht eine Sorge über unbeabsichtigte oder beabsichtige negative Folgen des Algorithmeneinsatzes. Aufgrund dieser Machtposition wird über einen „Algorithmen TÜV“ und andere Begrenzungsmöglichkeiten beabsichtigter oder unbeabsichtigter negativer Folgen diskutiert. Diese allenfalls gegenüber Verbrauchern sinnvolle Einrichtung ist im Ergebnis wohl abzulehnen: Im Aktienrecht besteht kein vergleichbares Schutzbedürfnis für Geschäftsleiter. Ihnen kann zugemutet werden, sich im
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Herausforderungen der Digitalisierung für das Gesellschaftsrecht ein und stellt die zentrale Forschungsfrage nach den Auswirkungen auf die Vorstandspflichten.
B. Auswirkungen auf die Leitungsaufgaben / Kompetenzverschiebung: Das Kapitel thematisiert den Wandel der erforderlichen Kompetenzen für Vorstände sowie die zunehmende Bedeutung von Datenmanagement und IT-Sicherheit als Chefsache.
C. Der Einsatz von Algorithmen und seine gesellschaftsrechtlichen Implikationen: Dieser Hauptteil analysiert die Möglichkeiten, Grenzen und Haftungsrisiken beim Einsatz von Algorithmen in der Geschäftsleitung, einschließlich der Frage der Delegation und möglicher neuer Organisationspflichten.
D. Thesen: Dieses Kapitel fasst die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit zusammen und gibt einen Ausblick auf die Notwendigkeit und Form zukünftiger Organisationspflichten für Vorstände im Umgang mit Algorithmen.
Schlüsselwörter
Digitalisierung, Vorstandspflichten, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Gesellschaftsrecht, Delegation, Corporate Governance, Haftung, Organisationspflichten, Legal Tech, Business Judgement Rule, IT-Sicherheit, Risikomanagement, Compliance, Wissenszurechnung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert, wie moderne digitale Technologien wie selbstlernende Algorithmen und Künstliche Intelligenz die rechtliche Verantwortung und die Sorgfaltspflichten von Vorständen in Kapitalgesellschaften beeinflussen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die Corporate Governance in der digitalisierten Welt, die Delegation von Entscheidungsbefugnissen auf algorithmische Systeme sowie die damit einhergehenden Haftungsfragen für das Leitungsorgan.
Was ist die Forschungsfrage der Arbeit?
Die Arbeit untersucht, wie das gesellschaftsrechtliche Instrumentarium auf algorithmenbasierte Leitungsentscheidungen angewendet werden kann, ob eine Nutzungspflicht für solche Systeme besteht und wer bei fehlerhaften Entscheidungen haftet.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die einschlägige Gesetze (insbesondere AktG), die aktuelle Rechtsprechung (z.B. BGH) sowie die zeitgenössische juristische Fachliteratur auswertet und auf die spezifischen technischen Gegebenheiten von Algorithmen anwendet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der Frage der Organfähigkeit von Algorithmen, den Grenzen der vertikalen Delegation, der Entwicklung algorithmischer Organisationspflichten (unter Einbeziehung von § 80 II WpHG analog) und dem Spezialbereich Legal Tech.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Digitalisierung, Vorstandspflichten, Algorithmen, Corporate Governance, Haftung und Organisationspflichten charakterisiert.
Können Algorithmen rechtlich als Geschäftsleiter fungieren?
Nach aktueller deutscher Rechtslage ist dies ausgeschlossen, da sowohl das AktG als auch das GmbHG die Geschäftsführung durch „natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Personen“ vorschreiben.
Ist der Einsatz von Algorithmen für den Vorstand verpflichtend?
Eine absolute Pflicht lässt sich derzeit nicht ableiten, jedoch prognostiziert die Arbeit, dass sich in Zeiten von Big Data eine Nutzungspflicht herausbilden könnte, sofern Algorithmen bei der Informationsbeschaffung und Prognoseentscheidung eine überlegene und kostengünstige Alternative darstellen.
Wie haftet ein Vorstand für Fehler von Algorithmen?
Eine Eigenhaftung des Algorithmus ist mangels Rechtsfähigkeit ausgeschlossen. Der Vorstand haftet bei unzureichender Delegation oder Verletzung seiner Organisationspflichten (Auswahl, Einweisung, Überwachung) gemäß § 93 AktG für eigenes Verschulden.
Inwieweit sind die Anforderungen der „Ision“-Entscheidung auf Legal Tech übertragbar?
Die Arbeit sieht hier gute Möglichkeiten der Übertragung: Die Anforderungen an die Beraterauswahl und Plausibilitätskontrolle können modifiziert auf den Einsatz von Legal Tech Systemen angewendet werden, um den Vorstand von Verschuldensvermutungen zu entlasten.
- Arbeit zitieren
- Florian Thrun (Autor:in), 2018, Der Einfluss der Digitalisierung auf die Vorstandspflichten. Digitalisierung im Bürgerlichen Recht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/594707