Integration von Flüchtlingen in Deutschland. Wie die Soziale Arbeit das Zugehörigkeitsgefühl von Migranten fördern kann


Libro Especializado, 2021

101 Páginas


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Einleitung

1 Kapitel: Informationen über Syrien
1.1 Geschichte und Bevölkerung
1.2 Religion
1.3 Schulsystem
1.4 Angst im Alltag
1.5 Korruption
1.6 Frauen und Ehe
1.7 Kollektiv geprägte Gesellschaft

2 Kapitel: Flüchtlingsbegriff, Zahlen und Fakten
2.1 Was ist ein Flüchtling?
2.2 Zahlen zu und über Flüchtlinge
2.3 Leistungen Deutschlands

3 Kapitel: Integration aus Sicht der Politik und der Islamverbände
3.1 Politik
3.2 Islamverbände

4 Kapitel: Integration aus Sicht der in Deutschland lebenden Syrer
4.1 Befragungsdesign und Methode
4.2 Stichprobenbeschreibung
4.3 Integrationsvorstellungen

5 Kapitel: Integration in einer offenen Gesellschaft wie Deutschland

6 Kapitel: Ausblick für die Soziale Arbeit

7 Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis
Internetquellen

Anhänge

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Anzahl der Asylanträge in Deutschland von 2014 bis 2019

Abbildung 2: Größte Herkunftsländer von Flüchtlingen

Abbildung 3: Steigende Staatsausgaben

Abbildung 4: Fühlen Sie sich in Deutschland integriert

Abbildung 5: Was verstehen Sie unter Integration?

Abbildung 6: Korrelation der sich hier integriert Fühlenden (Frage 23) mit einem zu-Hause-Gefühl(Frage 15)

Abbildung 7: Fühlen Sie sich zu Hause?

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Stichprobenbeschreibung der hier lebenden Syrer

Tabelle 2: Korrelation der sich hier integriert Fühlenden mit ihrem Integrationsverständnis

Tabelle 3 Korrelation der Frage Nr.: 15 Fühlen Sie sich zu Hause?

Tabelle 4: Korrelation der Frage 23) Fühlen Sie sich in Deutschland integriert?

Einleitung

„Das Studium abschließen, den Wehrdienst ableisten, heiraten und ein paar Kinder zu bekommen“. Das waren meine Pläne und Vorstellungen für das Leben in Syrien vor dem Krieg. Leider ist dieser Traum geplatzt. Als der Krieg und das Grauen in mein Land kamen und ich konkret befürchten musste, eingezogen zu werden, bin ich geflüchtet, da ich weder töten, noch selbst dieses Schicksal erleiden wollte.

Im Juli 2014 bin ich nach meiner Flucht über das Mittelmeer in Deutschland angekommen. Das Leben in einem fremden Land mit einer fremden Sprache, viel Bürokratie, vielen Gesetzen, einer anderen Kultur und einer anderen Mentalität war für mich sehr schwer zu bewältigen. Die Erfahrungen, die ich hierbei gemacht habe und von denen ich aufgrund meiner vielen Tätigkeiten in Flüchtlingsunterkünften weiß, dass sie denen anderer Flüchtlinge entsprechen, haben mich dazu gebracht, mich intensiver mit der Frage zu beschäftigen, was eigentlich unter Integration zu verstehen ist. Auch wenn schon viele Wissenschaftler, Politiker, Migranten und Autoren (auch solche mit Migrationshintergrund) in Büchern, Artikeln, Forschungsarbeiten etc. über die Integration geschrieben haben, ist doch keiner von ihnen Flüchtling gewesen, hat neun Monate in einer Flüchtlingsunterkunft gewohnt und am eigenen Leib erfahren, was es bedeutet, sich in einer fremden Gesellschaft einzuleben.

Meine Überzeugung, dass es wichtig ist, den Integrationsprozess auch aus Sicht der Flüchtlinge zu beschreiben, hat mich dazu gebracht, diesem Thema mit der o.a. Thesis meine BA-Arbeit zu widmen. Die Arbeit gliedert sich in folgende Kapitel: Das 1. Kapitel skizziert kurz die Geschichte Syriens, die Zusammensetzung seiner Bevölkerung nach Ethnien und der Religionszugehörigkeit , schildert das Schulsystem und den Alltag mit den dort allgegenwärtigen Missständen sowie die Bedeutung der kollektiv geprägten syrischen Gesellschaft, alles, um künftige Sozialarbeiter1, die mit syrischen Flüchtlingen zu tun haben, auf ihre Klientel vorzubereiten.

Im 2. Kapitel wird zunächst kurz dargestellt, was ein Flüchtling ist, dann gibt es einen Überblick der Flüchtlingszahlen in der Welt und in Deutschland. Besonderes Gewicht wird dabei auf die syrischen Flüchtlinge gelegt. Dann wird in aller Kürze beschrieben, was Deutschland finanziell, mit seiner Gesetzgebung und mithilfe der Gesellschaft getan hat, um die Flüchtlinge zu integrieren.

Im 3. Kapitel wird die Sichtweise von Politik und 5 Islamverbänden auf das, was sie unter Integration verstehen, wiedergegeben. Im 4. Kapitel werden ausführlich die Ergebnisse einer Befragung von 909 in Deutschland lebenden Syrern zu ihrem Verständnis von Integration dargestellt. Das 5. Kapitel setzt sich mit den Erfordernissen einer gelingenden Integration in Deutschland auseinander. Das letzte, 6. Kapitel beschäftigt sich mit möglichen Konsequenzen für die Tätigkeiten der Sozialarbeiter. Abgeschlossen wird die Arbeit mit einem Fazit und einem Ausblick.

1 Kapitel: Informationen über Syrien

1.1 Geschichte und Bevölkerung

Syrien war von 1517 bis 1918 eine Provinz des Osmanischen Reiches und danach eine französische Kolonie (vgl. Tibi & Huse, 2000, p. 805). Nach dem Abzug der Franzosen am 17.04.1946, „begann die Geschichte Syriens als selbstständiger Staat“ (Tibi & Huse, 2000, p. 805). „Nach der Unabhängigkeit des Landes im April 1946 und einer kurzen Epoche der bürgerlichen Demokratie, die eine Kopie des französischen Parlamentarismus war, folgten diverse Putsche“ (Farin & Schami, 2018, p. 372). Aufgrund eines Putsches und nach mehreren Säuberungen kam der Offizier Hafiz al Assad an die Macht (vgl. Farin & Schami, 2018, p. 373).

Ab 1970 war er der einzige, der das Land bis zu seinem Tod 2000 beherrschte. Danach wurde sein Sohn Baschar al-Assad am 17.07.2000 Staatspräsident. Trotz einiger früher Schritte in Richtung politischer Reformen setzte Baschar al-Assad schließlich den autoritären Regierungsstil seines Vaters fort und nutzte die mächtigen Militär- und Sicherheitsdienste Syriens, um politische Meinungsverschiedenheiten zu beseitigen. Langfristig unterdrückte innere Spannungen führten 2011 zum Ausbruch des syrischen Bürgerkriegs . Obwohl die Alawiten "the weakest, poorest, most rural, most despised and most backward people of Syria“ (Pipes, 1989, p. 429) waren, dominieren sie heute die Regierung, halten militärische Schlüsselpositionen, verfügen über einen unverhältnismäßigen Anteil an den Bildungsressourcen und sind reich (vgl. Pipes, 1989, p. 429). Syrien ist neben dem Irak die älteste Wiege der menschlichen Zivilisation. Die Hauptsprachen sind Arabisch (offiziell), Kurdisch, Armenisch, Aramäisch, Tscherkessisch sowie Türkisch.

Vor dem Bürgerkrieg 2011 betrug die Gesamtbevölkerung rund 22 Millionen Menschen (vgl. Abboud, 2016, p. 5). Rund 59,4 % der Bevölkerung leben heute in den Städten (vgl. Worldometer,2019, [Online]). Syrien hat 14 Gouvernments, Hauptstadt und größte Stadt ist Damaskus.

Hinzuweisen ist auf die besondere Situation der Kurden. Diese sind eine „autochthone Volksgruppe”. Sie leben als ethnische Minderheiten in der Türkei, dem Iran, dem Irak und in Syrien. Obwohl die in diesen vier Ländern lebenden ca. 35 Millionen Kurden ein zusammenhängendes Siedlungsgebiet bewohnen, hatten sie nie einen eigenen Staat, sie sind eine Gruppe, ein Volk ohne eigenes Land. Die ca. 3 Millionen Kurden in Syrien leben hauptsächlich nordwestlich von Aleppo in den Regionen Afrin und Kobani sowie nordöstlich in der Provinz Djaziar – alle unmittelbar an die Türkei grenzend.

Aufgrund ihres Status als ethnische Minderheit, kultureller Unterschiede und ihrer Unabhängigkeitsbestrebungen sind die Kurden immer diskriminiert und unterdrückt worden. “Insbesondere seit der Machtübernahme der Baath-Partei im Jahr 1963 werden die in Syrien lebenden Kurden massiv unterdrückt und systematisch in ihren Menschenrechten verletzt“ (Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) , 2013, p. 21). Die 2004 erlangte regionale Autonomie der Kurden im Nordirak befeuerte die Hoffnungen der syrischen Kurden auf einen vergleichbaren Status. Diese Hoffnungen aber erfüllten sich nicht. Die syrischen Kurden wurden weiterhin diskriminiert und unterdrückt. Dies änderte sich erst im Laufe des Bürgerkrieges, weil das Assad Regime seine Kräfte auf die Rebellengebiete konzentrieren und die Kurden deshalb in Ruhe gelassen werden mussten. Die kurdischen Gebiete im Norden blieben anfangs ruhig und die Kurden beteiligten sich nicht im großen Stil an militärischen Aktivitäten.

1.2 Religion

Syrien ist eine extrem heterogene Gesellschaft mit vielen Religionen, Sekten und Minderheiten. „Mindestens 45 Prozent der syrischen Bevölkerung bestehen aus Angehörigen der ethnischen und religiösen Minderheiten“ ((GfbV), 2013, p. 6). Der Großteil der Einwohner, etwa 90%, ist arabischer Abstammung (vgl. Abboud, 2016, p. 5). Die zweitgrößte Gruppe sind die Kurden, die zwischen 12 und 15 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachen (vgl. Allsopp, 2015, p. 18). 90% der Syrer bekennen sich zum Islam, 75% davon sind Sunniten, 11% Prozent Alawiten, 3% Drusen und 1,5 % Ismailis (vgl. van Dam, 2017, p. 14), der Rest bekennt sich zu anderen muslimischen Glaubensrichtungen wie zum Beispiel die Jesiden. 10 % der Bevölkerung gehören anderen Glaubensrichtungen an, insbesondere dem Christentum (griechisch-orthodox, syrisch-orthodox, maronitisch, syrisch-katholisch, römisch-katholisch und griechisch-katholisch), außerdem leben dort noch ca. 250 Juden ( vgl. Jewisch Virtual Library,2018, [Online]).

Der Einfluss der Religion auf den Alltag der Menschen ist sehr unterschiedlich: In einigen Regionen, wie z.B. der Provinz Idlib, ist es untersagt, dass der Schwager die Frau seines Bruders allein trifft, in anderen Regionen, wie den Kurdengebieten, bei den Alawiten und Christen ist dies kein Problem. Selbst für die Hauptstadt Damaskus ist es nicht möglich, ein einheitliches Bild zu bekommen: zwar ist Damaskus grundsätzlich säkular, aber auch hier gibt es tief konservativ-muslimisch geprägte Viertel.

1.3 Schulsystem

Die Schulpflicht in Syrien geht bis zum 15. Lebensjahr. Alle Lehrbücher sind kostenlos und die Unterrichtssprache ist Arabisch. Bis 2002 gab es in der Grund- und Sekundarschulbildung ein dreiteiliges System (6+3+3 Jahre), wobei jede Phase mit einem Diplom abgeschlossen wurde. Die erste Phase, die Grundschule, dauerte 6 Jahre, die zweite Phase 3 Jahre für die allgemeine Sekundargrundbildung (untere Stufe) und die dritte Phase 3 Jahre für die allgemeine Sekundarschulbildung (obere Stufe). 2002 wurden die ersten beiden Phasen in einem Abschnitt zusammengefasst und dieser Abschnitt für alle Schüler im Alter von 6 bis 15 Jahren obligatorisch (vgl. Kultusministerkonferenz Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, 2017, [Online]). „Damit wollte die Regierung die damals noch höhere Analphabetenrate senken“ (von Radetzky & Stoewe, 2016, p. 1). In den 70 Jahren betrug diese unter den Bürgern mehr als 48%. Das Ministry of Higher Education hat im Jahr 1972 eine Alphabetisierungsrichtlinie erlassen, um die Analphabetenrate zu reduzieren. Nach dieser Richtlinieist die Rate von 19% im Jahr 2004 auf 14% im Jahr 2007 zurückgegangen (Alkhaleejonline, 2019, [Online]). 2008 waren einige Städte wie Quneitra, Sweida, Tartous und Daraa ohne Analphabetismus. Die Analphabetenrate war vor Beginn der Revolution im Jahr 2011 auf etwa 5% gesunken (vgl. Alkhaleejonline, 2019, [Online]).

Unabhängig davon ist darauf hinzuweisen, dass sich der Schulbesuch sehr zwischen Dörfern und Städten unterscheiden kann. In den Dörfern sind die Schulen meistens sehr klein. Aufgrund der geringeren Schülerzahlen werden häufig Schüler/innen unterschiedlicher Altersstufen in einer Klasse zusammengefasst. Jungen und Mädchen müssen ab dem Beginn des Zyklus 2 (7. Klasse) getrennt unterrichtet werden. Dies wird in den Städten auch so gehandhabt, auf dem Land aber, vor allem, wenn die Dörfer nicht so religiös geprägt sind oder es zu viele Kinder gibt, wird der Unterricht häufig bis zu 9. Klasse für Jungen und Mädchen gemeinsam durchgeführt.

Das Verhältnis zwischen Schüler/innen und Lehrer/innen in Syrien ist von Angst geprägt - Angst vor allem vor körperlichen Strafen. Ganz anders in Deutschland: „Manche Mitschüler rennen zu einem Lehrer, um ihn zu begrüßen. Manche schreiben eine Gute-Besserung-Karte, wenn er krank ist“ (Farin & Schami, 2018, p. 20). Aber in Syrien gilt „Wir hatten immer Angst vor den Lehrern“ (Farin & Schami, 2018, p. 20). Wenn die Kinder in Syrien zum Beispiel nach der Schule nach Hause kommen und erzählen, dass die Lehrkraft sie geschlagen hat (was in Syrien durchaus üblich ist), reagieren die Eltern häufig damit, der Lehrkraft beizupflichten, stellen sich also auf ihre Seite und vernachlässigen die Fürsorge für ihre Kinder. Gleichzeitig haben auch die Lehrer/innen Angst – Angst vor den Kindern wichtiger Personen, denen sie keine schlechten Noten zu geben wagen. Die Eltern werden in den Schulalltag in keiner Weise einbezogen, alles wird den Lehren überlassen (Unterricht, Benotung, pädagogische Maßnahmen, Prügelstrafe u.ä.m.). Die Lehrer können daher mit Schülern machen, was sie wollen.

1.4 Angst im Alltag

Der Alltag der syrischen Bevölkerung ist von Angst vor dem Assad Clan geprägt. Hafiz al-Assad, der Vater des jetzigen Präsidenten, hatte das Land als Präsident seit 1971 regiert und eine autoritäre Regierung unter Kontrolle der Baath-Partei etabliert. “Das System muss man sich vorstellen wie ein mehrschaliges Netzsystem, dessen Schalen filigran miteinander verbunden sind. Im Mittelpunkt dieses Systems steht Assad, umgeben von seinen Geheimdiensten, die ihm sklavisch ergeben sind“ (Farin & Schami, 2018, p. 373).

Jeder Polizist hat das Recht, egal ob er Verkehrs- oder Kriminalpolizist ist, jemanden zu verhaften und zu schlagen. Überall sind die Geheimdienste der Regierung tätig. „Wer jedoch die Führung Assads grundsätzlich infrage stellte, wurde verfolgt, verhaftet und mundtot gemacht- egal ob Kommunist oder Liberaler, Sunnit, Alawit oder Christ, säkularer Aktivist oder Islamist, Araber oder Kurde“ (Helberg, 2016, p. 23). Die Menschen haben große Angst vor Verfolgungen und vor willkürlichen Verhaftungen. „Bespitzelung ist in Syrien keine Frage der freien Entscheidung, sondern Teil des gesellschaftlichen Miteinanders“ (Helberg, 2018, p.32).

Die politischen Rechte und die Meinungsfreiheit in Syrien werden durch eines der repressivsten Regime der Welt sehr schwer beeinträchtigt. „Politische Freiheit und Meinungsfreiheit sind Tabuthemen in Syrien. Es gab nur eine Partei, die regiert. Die Wahrheit ist, dass eigentlich niemand noch mal Assad wollte. Sie hätten ihn nicht gewählt, wenn man sie gefragt hätte“ (Farin & Schami, 2018, p. 318). Der Assad-Clan und seine Geheimdienste dominieren vollständig jede Facette der Presse und andere Medien. Unabhängige Medien gibt es nicht (vgl. Syrian Network for Human Rights, 2019, [Online]). „Politische Vielfalt, Meinungsfreiheit und gesellschaftliche Kritik wurden von den Geheimdiensten erstickt“ (Helberg, 2016, p. 22).

1.5 Korruption

Die Korruption in Syrien ist allgegenwärtig. Sie bestimmt überall das öffentlich beeinflusste Leben, egal ob es um den Umgang mit der Bürokratie (selbst wichtigste Dokumente erhält man in aller Regel nur mit Bestechung), der Polizei, dem Militär („Wer genügend Geld hat, kann sich in Syrien von der Wehrpflicht freikaufen“ (Spiegel Online, 2013, [Online]) oder dem Gesundheitsbereich geht. „Die Brutalität der Diktatur und die Zügellosigkeit der Korruption aber deformierte das Bewusstsein der Menschen, und so lernten die UntertanInnen zu wiederholen, was sie hörten, statt zu beschreiben, was sie sahen“ (Farin & Schami, 2018, p. 374).

Als Nicht-Alawit muss man viel Schmiergeld bezahlen, um überhaupt eine Stelle im Öffentlichen Dienst zu erhalten. Laut Transparency International Index, belegt Syrien bei der Korruption unter 180 Ländern weltweit den Platz 178. Beamte schätzten, dass das Volumen der Korruption in Syrien im Zeitraum zwischen Mitte 2008 und 2010 5 Milliarden Pfund betrug (das entsprach zum damaligen Zeitraum 134 Millionen Dollar) (vgl. Transparency International, 2018, [Online]).

1.6 Frauen und Ehe

Das Leben der syrischen Frauen in Syrien unterscheidet sich gravierend von dem Leben einer europäischen Frau. Frauen haben in der syrischen Gesellschaft nur wenig Rechte; sie leben weitgehend fremdbestimmt, viel ist ihnen verboten. Obwohl sich nach dem Koran „die Frau in Bezug auf ihre Menschlichkeit nicht vom Mann unterscheidet“ (Killguss, 2018, p. 2), er „keinen Unterschied zwischen Frau und Mann“ macht (Helberg, 2016, p. 127), hat sie keine Entscheidungsmöglichkeiten, keine sexuelle Freiheit, keine Meinungsfreiheit und keine Selbstbestimmung. Der Koran erlaubt auch die Unterwerfung und Diskriminierung der Frau: „Die Männer haben Vollmacht gegenüber den Frauen, weil Allah die einen vor den anderen bevorzugt hat. Und weil die Männer von ihrem Vermögen für die Frauen ausgeben“ (Killguss, 2018, p. 2). Wenn jemand heiraten möchte, sucht die Familie eine Frau für ihn. Wenn die Frau aber sagt, dass sie in jemanden verliebt ist, kann es sein, dass die Eltern das nicht ernst nehmen und sie mit einem anderen verheiraten. Als Frau hat sie keine Wahl und keine Stimme. Besonders die Frau muss die Werte der Gesellschaft achten. Sie muss zu Haus bleiben, die Kinder erziehen, kochen und den Mann rundum versorgen. „Der Mann hat in Syrien das Sagen und lässt sich gern bedienen, denn das ist bequem und war schon immer so“ (Helberg, 2016, p. 116).

Bei einer Scheidung kommen die Kinder in aller Regel zu den Männern. „Scheidung ist für den Mann nach traditionellem Eherecht recht einfach“ (Killguss, 2018, p. 3). Der Mann bleibt nach einer Scheidung auch in dem gemeinsamen Haus, der gemeinsamen Wohnung, die Frau muss zu ihren Eltern ziehen. „Eine Frau dagegen kann nur durch ein Gerichtsverfahren eine Scheidung erlangen“ (Killguss, 2018, p. 3), dies aber nur, wenn folgende Gründe vorliegen: „Geisteskrankheit des Mannes, Impotenz, lange Abwesenheit von der Familie, Abfall vom Islam oder fehlende Unterhaltszahlung“ (Killguss, 2018, p. 3).

Erschwert wird diese Situation durch eine rigide Sexualmoral. Auch wenn der Koran beiden Geschlechtern außerehelichen Geschlechtsverkehr verbietet, wird dieses Verbot nur für Frauen als verbindlich angesehen – ein Beispiel für „Doppelmoral des Patriarchats“ (vgl. Helberg, 2016, p. 127). Im Schulsystem gibt es keinen Sexualkunde-Unterricht (genauso wenig wie i.d.R. in den Familien), ein solcher wird als Gefahr angesehen. „Die Lust am eigenen Körper, die Lust an Verliebtheit und Lieb sind tabu und werden als Gefahr gesehen“ (Mansour, 2018, pp. 210-211). „So dürfen Minderjährige ab 16 heiraten, wenn ein Partner volljährig ist und die Eltern der Ehe zustimmen“ (Abdel-Samad, 2018, p.195).

1.7 Kollektiv geprägte Gesellschaft

„Syrer sind von Kindheit an gewohnt, immer in Gesellschaft zu sein, mit Geschwistern und Eltern, Cousins und Cousinen, Onkeln und Tanten, Nachbarskindern und Schulfreunden“ (Helberg, 2016, p. 105). Für die meisten Syrer ist es sehr schwer, allein zu leben oder zu sein, weil die Gesellschaft kollektiv geprägt ist. Alles, was wichtig und von Wert ist, wird vom Kollektiv bestimmt. „Die Gemeinschaft bestimmt nicht nur die Identität eines Syrers, sie beeinflusst auch sein Verhalten“ (Helberg, 2016, p. 81).

Der Kernbegriff hier ist das Wort; „WIR“, welches in verschiedenen Gewändern daherkommen kann, wie „Familie“, „Nation“ oder „Islam“. Wesentlich hier ist, dass das Kollektiv bestimmt, was innerhalb dieses „WIR“ als richtig, gut, schützenswert anzusehen ist, und alles, was außerhalb stattfindet, als fremd, nicht wichtig, oder schlimmer als minderwertig oder zu bekämpfen angesehen wird. „Ein Syrer ist zunächst einmal Teil einer größeren Einheit, er definiert sich über seine Familie, die weitere Verwandtschaft, seine Nachbarschaft, seinen Wohnort, seine kulturelle oder religiöse Zugehörigkeit“ (Helberg, 2016, p. 81).

Auch wenn das Individuum hier natürlich Entscheidungsmöglichkeiten und Freiheiten hat, sind diese durch die kollektiven Grenzen streng begrenzt, z.B. bei der Berufswahl oder dem Umgang von Männern mit Frauen. Entscheidend ist: Im Zweifel ist das Kollektiv wichtiger, das Individuum muss sich fügen. „Denn in einer Gesellschaft, in der das Kollektiv mehr zählt als das Individuum, wirkt sich das Verhalten des Einzelnen stets auf das Ansehen der ganzen Familie aus“ (Helberg, 2016, p. 88). In der kollektiv geprägten Gesellschaft wird man immer beobachtet, man kann nicht tun oder lassen, was man will. Die soziale Kontrolle ist enorm. Außerdem werden individuelle „Ausreißer“ ( Homosexselle, nicht angepasste Menschen) diskriminiert. Sehr wichtig außerdem: Die wichtigste Regel in Syrien ist, nicht in Konflikt mit dem System oder dem Militär zu kommen. „Jeder Syrer weiß: Begehrt er gegen Assad auf, bringt er seine Angehörigen in Gefahr. In einer kollektivistischen Gesellschaft wie der syrischen, in der die Familie als unverzichtbarer Halt und wichtigste Identifiaktionsquelle gilt, zögern Regierunsgegner deshalb, offen Stellung zu beziehen“ (Helberg, 2018, p. 28). Auch Gesetze sind nicht so relevant, sie können entweder über die Korruption umgangen werden oder werden im Kollektiv der Famiie unterlaufen; denn das Wort des Familien- oder Dorfältesten oder eines Clanchefs gelten im Zweifel mehr.

Vorteilhaft an diesem System ist aber, dass bei persönlichen Schwierigkeiten (Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Geldnot etc.) das Kollektiv einspringt und Unterstützung bietet, also die Hilfe organisiert, die in Deutschland vom Sozialstaat mit seinen Versicherungssystemen getragen wird.

2 Kapitel: Flüchtlingsbegriff, Zahlen und Fakten

2.1 Was ist ein Flüchtling?

Flüchtling ist zunächst einmal jeder, der sein Zuhause, seine Heimat für immer oder für einen bestimmten Zeitraum verlassen musste, obwohl er lieber dort geblieben wäre. Gründe für die Flucht sind i.d.R. gewalttätige, existenzbedrohende Ereignisse, wie Kriege oder Vertreibungen, oder Naturkatastrophen, wie Überschwemmungen, Dürren oder Erdbeben, die ein Bleiben in der Heimat unmöglich oder unerträglich machten. Auch wenn Ursachen und Motive sich manchmal überschneiden, sind diese Fluchtbewegungen zu unterscheiden von Migrationsströmen, in welchen die Menschen ihre Heimat freiwillig verlassen, weil sie sich von ihrer neuen Wahlheimat ein besseres Leben erhoffen (vgl. Niedrig, 2005, pp. 258-259) – typisch hierfür sind die Masseneinwanderungen des 19. Jahrhunderts aus Europa in die USA (vgl. Brunner in Zeit Online, 2011, [Online]).

Diese Arbeit hier gilt nur den Flüchtlingen.

Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention definiert einen Flüchtling „als Person, die sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren ständigen Wohnsitz hat, und die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht dorthin zurückkehren kann“ (UNHCR, [Online]). Da die Geschichte der Menschheit schon immer von existenzbedrohenden Ereignissen geprägt war, hat es auch immer Flüchtlinge gegeben. Man denke nur an die Völkerwanderung in Europa im 4. und 5. Jahrhundert, an die Judenprogrome des 12. und 13. Jahrhunderts in den Handelsstädten am Rhein, von wo sie nach Osteuropa flohen, oder die Vertreibung und Verfolgung der Hugenotten im Frankreich des 17. Jahrhunderts (vgl. Münkler & Münkler, 2016, p. 130-131).

2.2 Zahlen zu und über Flüchtlinge

Die europäischen Länder sind heute mit der größten Einwanderung seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs konfrontiert. Weltweit sind 2018 etwa 70,8 Millionen Menschen auf der Flucht, also fast so viel wie Deutschland Einwohner hat (vgl. Farin & Schami, 2018). „25,9 Millionen Menschen haben ihr Land als Flüchtlinge verlassen (20,4 Millionen unter UNHCR Mandat, 5,5 Millionen davon sind palästinensische Flüchtlinge, die bei UNRWAregistriert sind)“, 41,3 Millionen Menschen sind im eigenen Land auf der Flucht. Außerdem sind 3,5 Millionen Menschen Asyl-Bewerber (vgl. Welthungerhilfe.de, 2018, [Online]).

Fast neun von zehn Flüchtlingen leben laut dem Hohen Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) in Entwicklungsländern (vgl. Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR), 2018, p.1). In der Europäischen Union gab es laut dem EU-Statistikamt (Eurostat) historische Höchststände von Asylerstanträgen: 2014 (563.000), 2015 (1.257.000), 2016 (1.206.000), 2017 (655.000) und 2018 (586.000).(vgl. Leubecher, 2019, [Online]). In Deutschland haben 2014 (202.834), 2015 (476.649), 2016 (745.545), 2017 (222.683), 2018 (185.853) und 2019 (141.898 wenigstens) Flüchtlinge Erstanträge auf Asyl gestellt (s. Abb: 1).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Anzahl der Asylanträge in Deutschland von 2014 bis 2019 (In Anlehnung an das BAMF, 2019)

Aus einem Ranking über zehn Länder, aus denen die meisten Flüchtlingen stammen (Stand Ende 2018), wird deutlich, dass das größte Herkunftsland mit Abstand Syrien ist (s. Abb: 2). „Ende des Jahres 2018 gab es rund 6,65 Millionen Flüchtlinge aus Syrien“( UNHCR, 2018, [Online]). Nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks 2018 (UNHCR) sind „6,2 Millionen Syrer im eigenen Land vertrieben worden, weitere 6,7 sind im Libanon, dem Irak, der Türkei, in Nordafrika und anderen Ländern registriert“ (UNO-Flüchtlingshilfe, 2019, [Online]).

Mit anderen Worten: Insgsamt ist knapp die Hälfte der syrischen Bevölkerung auf der Flucht. In Deutschland leben 2018 laut Mediendienst-Integration (MI) derzeit rund 770.000 syrische Flüchtlinge (vgl.MI, 2019, [Online]).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Größte Herkunftsländer von Flüchtlingen (UNHCH, 2019)

2.3 Leistungen Deutschlands

Die Aufgaben des Staates, also in Deutschland von Bund, Ländern und Gemeinden, bestehen vor allem in der Finanzierung und der Gesetzgebung. Damit werden insbesondere die Bereiche Integrationskurse, Versorgung, Wohnsituation, Gesundheit sowie Bildung und Hochschulen erfasst. Hinsichtlich der Anerkennung der in der Heimat erworbenen Qualifikationen gilt dies genauso, die Schaffung von Arbeit- und Ausbildungsplätzen aber liegt vor allem in der Zuständigkeit der Wirtschaft. Ebenso liegt es in der alleinigen Verantwortung des Staates, die Arbeit der Verwaltung zu verbessern und die Flüchtlinge besser und umfassender über die deutschen Gesetze zu informieren und eine hierauf basierende Beratung zu organisieren. Alles dies erfordert in jedem Fall Geld, welches der Staat aufbringen muss.

2.3.1 Finanzen

Eine differenzierte Auflistung der finanziellen Leistungen von Bund, Ländern und Kommunen seit 2015 ist praktisch nicht zu ermitteln, weil nicht klar zu trennen ist, was der Bund allein für die hier lebenden Flüchtlinge ausgibt, was die Länder allein und was sie von den durch den Bund zugewiesenen Mitteln (entsprechend, was die Kommunen mit den Landesgeldern tun) ausgeben. Sicher ist nur, dass es sich hier um gewaltige Summen handelt. Einen Überblick hierfür gibt Abbildung 3.

[...]


1 Zur Vereinfachung wird im folgenden Dokument nur die männliche Form von Sozialarbeiter verwendet.

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Detalles

Título
Integration von Flüchtlingen in Deutschland. Wie die Soziale Arbeit das Zugehörigkeitsgefühl von Migranten fördern kann
Autor
Año
2021
Páginas
101
No. de catálogo
V595441
ISBN (Ebook)
9783963551406
ISBN (Libro)
9783963551413
Idioma
Alemán
Palabras clave
Asylverfahren, Integrationskurse, Asylantrag, Islamverbände, Leitkultur, Multikulturalismus, Integrationsgefühl
Citar trabajo
Nidal Rashow (Autor), 2021, Integration von Flüchtlingen in Deutschland. Wie die Soziale Arbeit das Zugehörigkeitsgefühl von Migranten fördern kann, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/595441

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