Der Brexit aus der neorealistischen Perspektive. Eine analytische Betrachtung des Ausscheidens des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union


Hausarbeit, 2020

19 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abstract 2

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einführung

2 Grundlagen des internationalen Systems
2.1 Der Neorealismus als theoretischer Ansatz

3 Der britische EU-Ausstieg aus neorealistischer Perspektive
3.1 Militärische, sicherheitspolitische und hoheitliche Aspekte
3.2 Wirtschaftliche Aspekte
3.3 Vernachlässigte Aspekte

4 Fazit

Literaturverzeichnis

Abstract

Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland hat die Europäische Union Anfang 2020 nach langen Verhandlungen verlassen. Die zukünftigen Beziehungen zueinander sind jedoch weiterhin ungeklärt und beschäftigen nach wie vor Politiker und Verwaltungen in London, Brüssel sowie den Hauptstädten der verbliebenen 27 EU-Mitgliedsstaaten. Wie aber lässt sich der Schritt Großbritanniens aus der europäischen Gemeinschaft erklären?

Der Neorealismus bietet militärische, sicherheitspolitische, hoheitliche sowie wirtschaftliche Ansatzpunkte als Begründung. Durch die herausgehobene militärische und sicherheitspolitische Stellung Großbritanniens werden die weiteren Mitglieder der EU bevorteilt. Somit schafft sich das Vereinigte Königreich selbst die Konkurrenten um Macht und Sicherheit. Eine Mitgliedschaft ist dementsprechend zu beenden sobald die Kosten den Nutzen übersteigen. In Falle der EU zieht Großbritannien vor allem aus der anfänglichen alleinigen wirtschaftlichen Ausrichtung und der Machtbalance zwischen den europäischen Mächten einen Nutzen. Die aus dem gemeinsamen Markt entstehenden wirtschaftlichen Profite ermöglichen es weitere militärische Macht zu generieren und damit das Sicherheitsbedürfnis zu befriedigen. Der Souveränitätsverzicht und die Kooperationszwang stellen die britischen Kosten für diesen Nutzen dar.

Unbeachtet lässt der Neorealismus hierbei den Beitritt und die Mitgliedschaft Großbritanniens in der EU. Zudem existieren supranationale Institutionen wie die EU in einem anarchisch geordneten internationalen System nicht. Zweckrationale und nach Sicherheit strebende Staaten stellen die einzig relevanten Akteure dar. Der Souveränitätserhalt ist hierbei leitendes Ziel und schließt damit jegliche Form von Souveränitätsverlagerung vom Staat aus. Ebenso unberücksichtigt bleiben die innere Staatsverfasstheit, welche das Referendum und den Austritt auslöste und der durch die Globalisierung zunehmende Wirkungs- und Steuerungsverlust des Nationalstaates bei der effizienten Bearbeitung globaler Problemstellungen.

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einführung

Das größte und erfolgreichste Friedensprojekt der Neuzeit erlebte am 31. Januar 2020 eine historische Zäsur – ein Mitglied verließ die Gemeinschaft. Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland (VK) und die Europäische Union (EU) werden fortan getrennte Wege beschreiten. Welche Richtungen beide Akteure einschlagen und wie eng oder weit die Beziehungen fortan ausgestaltet werden, ist Gegenstand andauernder Verhandlungen. Der bekannte US-amerikanische Professor und Direktor des European Union Program an der Princeton University Andrew Moravcsik geht davon aus, „[…] dass die Briten die Union [nicht] wirklich verlassen werden. Wie auch immer das Arrangement mit der EU am Ende aussehen wird: London will etwa 95 Prozent des Bestehenden beibehalten“ (Kirchner 2017: 29. März). Mit dem 1. Februar 2020 haben sie es dennoch getan und sind nicht mehr länger Mitglied der Union. Wenngleich die politische Mitgliedschaft offiziell endete, so bestehen die Freihandelszone, die Zollunion, die vier Freizügigkeiten von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen sowie der gemeinsame Markt fort. Bis Ende 2020 sollen die zukünftigen Beziehungen der beiden Partner geregelt sein. Angesichts der tiefen, langandauernden Verflechtung in vielen Politikbereichen stehen beide Partner vor einer unlösbar anmutenden Herausforderung.

Diese Ausarbeitung setzt sich mit dem Ausscheiden des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union auseinander. Der Neorealismus soll hierbei als Erklärungsmuster herangezogen werden. Das Ziel dieser Hausarbeit ist es, den Erklärungsgehalt der Theorie anhand des Austritts zu überprüfen sowie deren Grenzen aufzuzeigen. Die Relevanz der Thematik leitet sich aus den damit einhergehenden weitreichenden gesellschaftlichen, sozialen, ökonomischen und staatsbürgerlichen Folgen für das Land und für die Gemeinschaft sowie der Beispiellosigkeit dieses Schrittes her. Die Aktualität und die begrenzten bisherigen Erkenntnisse bezüglich der Kombination von Theorie und gewähltem Beispiel sind Motivation für diesen Forschungsgegenstand.

Zunächst schafft Kapitel 2 mit einigen Begriffsbestimmungen und einer theoretischen Einführung in die neorealistische Sichtweise, unter Berücksichtigung der zentralen Annahmen, des grundlegenden Menschenbilds sowie der vorherrschenden Akteure, Strukturen, Prozesse und Dynamik, die Basis für die weitere Abhandlung. Im anschließenden Kapitel 3 erfolgt die Überprüfung der dargelegten Theorie anhand des Ausscheidens des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union. Hierzu wird zum einen insbesondere auf die militärischen, sicherheitspolitischen und hoheitlichen Aspekte und zum anderen auf die wirtschaftlichen Interessen eingegangen, die in der Summe zum Austritt führten. Das Kapitel schließt mit den durch den Neorealismus vernachlässigten Aspekten des Ausscheidens.

2 Grundlagen des internationalen Systems

Der 15. Mai 2012 gilt als Tag der Ersterwähnung des Brexit. Das Kunstwort setzt sich aus Britain und exit zusammen und wird synonym verwendet für das Ausscheiden des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union. Weiterhin benötigt werden die Begriffe der Politik und der internationalen Politik. Gemäß Max Weber wird Politik als „[…] Streben nach Machtanteil oder nach Beeinflussung der Machtverteilung, sei es zwischen Staaten, sei es innerhalb eines Staates zwischen den Menschengruppen, die er umschließt“ (Weber 2019: 7) verstanden. Die anschließende theoretische Verortung innerhalb des Realismus wird maßgeblich durch den ersten Teil Webers Aussage beeinflusst. Ebenfalls verdeutlicht sie das realistische Menschenbild und die Konkurrenz zwischen Menschen untereinander sowie Staaten um das zentrale Element der Macht.

Internationale Politik sei hier verstanden als „[…] Politik unter Bedingungen der Anarchie“ (Schimmelfennig 2017: 23). Diese Bedingung bedarf der genaueren Ausführung. Während der Begriff Hierarchie die geordnete Monopolisierung von Macht darstellt, bezeichnet Anarchie die Herrschaftslosigkeit, also die Abwesenheit eines zentralen Gewaltmonopols. Das internationale System besitzt kein Herrschaftsmonopol mit hierarchischem Aufbau in Form eines (über-)staatlichen Systems. Im globalen Kontext existieren von sich aus weder exekutiv, legislativ noch judikativ Strukturen, welchen alle Staaten unterworfen sind und im Rahmen derer Verstöße geahndet werden könnten. Somit gilt für dieses System Anarchie als Ordnungsprinzip (ebd.).

Der oftmals durch kriegerische Auseinandersetzung um Macht, Gewalt und Herrschaft hervorgegangene hierarchisch aufgebaute Staat hingegen verfügt über ein alleiniges Herrschafts- und Gewaltmonopol innerhalb seiner anerkannten Grenzen. Aus dieser inneren Souveränität heraus stellen die Staaten die zentralen Akteure des internationalen Systems dar. Sie konkurrieren um Macht und wirtschaftlichen Einfluss, bestimmen den Grad an Zusammenarbeit mit anderen Staaten und die Gestaltung internationaler Organisationen. Hierbei herrscht aufgrund der internen und externen Souveränität per se eine Gleichrangigkeit aller Staaten: „keiner von ihnen ist berechtigt zu befehlen; keiner ist verpflichtet zu gehorchen“ (Waltz 1979: 88). Die Herrschaftslosigkeit des internationalen Systems ist jedoch nicht mit Regellosigkeit, Unverbindlichkeit oder Gesetzlosigkeit gleichzusetzen. Schimmelfennig stellt zutreffend fest: „[h]errschaftliche Regelsetzung und Regeldurchsetzung durch Zwang sind […] nicht möglich; das gilt aber nicht für freiwillige Vereinbarung und Befolgung von Regeln “ (Schimmelfennig 2017: 24). Eine Kooperation zwischen Staaten ist demnach prinzipiell möglich. Für welche Zwecke eine Zusammenarbeit angewendet und wie diese gestaltet wird, betrachtet die ausgewählte Theorie ausführlicher.

2.1 Der Neorealismus als theoretischer Ansatz

Als Ausgangspunkt für die Überlegungen eignet sich das neorealistische Menschenbild. Demnach handeln Menschen stets egoistisch, zweckrational und auf ihren eigenen Vorteil bedacht. Sie werden von Angst getrieben und leben in permanenter Unsicherheit. Menzels Einschätzung fällt ebenso drastisch aus: „Der Mensch ist nicht nur gut, sondern auch schlecht, er ist nicht nur vernunftbegabt, sondern auch triebgesteuert. Seiner Lernfähigkeit [und damit auch] die Möglichkeit kooperativen und rationalen Verhaltens [sind] enge Grenzen gesetzt“ (Menzel 2015: 21-22). Ureigenster Instinkt ist die Sicherung des eigenen Überlebens mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln. Dieser Zustand der permanenten Konkurrenzsituation und des Überlebenskampfes wird durch hierarchisch aufgebaute (staatliche) Systeme und die damit verbundene Monopolisierung der Gewalt überwunden. Gesetze, Regeln, Vorschriften, geschrieben wie ungeschrieben, bauen bestehende Unsicherheiten zunehmend ab.

Da sich Staaten aus Menschen zusammensetzen und das Staatsvolk einen Grundpfeiler des Gewaltmonopols bildet, übertragen Neorealisten die aufgezeigten Eigenschaften der Menschen auf diese Ebene. Demnach handeln Staaten aus gleicher Motivation. Oberstes Ziel ist, die souveräne und territoriale Integrität zu bewahren und mit allen Mitteln zu verteidigen. Staaten sind weiterhin die einzig relevanten Akteure des internationalen Systems. Ihre interne Zusammensetzung und Verfasstheit spielen hierbei keinerlei Rolle und beeinflussen daher auch nicht die Handlungen des Staates. Da das internationale System in Anarchie verharrt, bleiben folglich die Unsicherheit und der Überlebenskampf ununterbrochen bestehen. Die Staaten müssen selbst Handeln und sich bestmöglich gegenüber Risiken und Bedrohungen schützen. Daraus resultiert als Minimalziel ein fortwährendes Streben um Machterhalt, Sicherheit und Souveränität. Zur Überwindung dieses Zustandes wird jeder Akteur jedoch einen absoluten Machtzuwachs und -ausbau anstreben. Hierbei ist „[m]ilitärische Macht […] die ‚Währung‘ der internationalen Politik“ (Schimmelfennig 2017: 70). Die permanente Strebsamkeit nach Macht ist Ausdruck des Sicherheitsbedürfnisses der Staaten. Die Aufrüstung eines Staates wird aufgrund des dadurch steigenden Bedrohungspotenzials verstärkte Aufwendungen für militärische Rüstungsgüter anderer Staaten nach sich ziehen und setzt somit einen dauerhaften und unüberwindbaren Teufelskreis des fortwährenden Rüstungswettbewerbs in Gange. Im Ergebnis führt das Sicherheitsstreben zu einem insgesamt instabileren Zustand.

Wenngleich militärische Macht im Fokus der Neorealisten steht, so ist diese bedingt durch wirtschaftliche Macht. Diese ermöglicht die Finanzierung militärischer Güter maßgeblich. Ebenso zu nennen ist die Rolle der Meinungsmacht, wenngleich sie eine untergeordnete Rolle einnimmt. Festhalten lässt sich, dass Macht in verschiedenen Formen vorliegt und transferiert werden kann.

Stabilität erlangt das System sowohl durch permanenten Machtausgleich in Form von Macht- und Gegenmachtbildung, als auch durch Hegemoniezyklen. Der Hegemon vermag aufgrund der Abwesenheit einer effektiven Gegenmacht das internationale System zu lenken, zu ordnen und zu sichern und damit „die von der Anarchie generierte Unsicherheit und Machtkonkurrenz“ (Schimmelfennig 2017: 76) zu verringern. Im Umkehrschluss verstärkt die Abwesenheit eines zentralen Führungsstaates die negativen Eigenschaften der Anarchie und begünstigt die Bildung von Macht und Gegenmacht. Als probate Instrumente können Staaten hierfür zeitweise auf Bündnisse und Allianzen zurückgreifen, um konkreten Bedrohungen zu begegnen. Internationale Organisationen hingegen sind für Neorealisten „keine eigenständigen Akteure, sondern Vehikel oder Instrumente der Staaten“ (Link 2001b: 106). Ebenso wenig sind supranationale und integrative Gebilde von Bedeutung, sofern sie keine föderale Verfasstheit aufweisen (Link 2001b: 107). Schimmelfennig schlussfolgert: „Freundschaften zwischen Staaten gibt es für „Realpolitiker“ nicht: Der Partner von heute kann schon morgen der Gegner sein“ (Schimmelfennig 2017: 81).

3 Der britische EU-Ausstieg aus neorealistischer Perspektive

Die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreiches in der europäischen Gemeinschaft endete offiziell am 31. Januar 2020 und markiert das vorläufige Ende einer Odyssee seit dem Austrittsreferendum im Juni 2016. Die Volksabstimmung war aber keinesfalls die erste der Briten in Zusammenhang mit den kontinentalen Nachbarn. Bereits 1975, nur zwei Jahre nach dem Beitritt zur damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, stimmten die Briten über den Verbleib in der Gemeinschaft ab - mit positivem Ausgang. Der britische Innenminister und spätere einzige britische Präsident der Europäischen Kommission, Roy Jenkins, kommentierte das Ergebnis von 1975 folgendermaßen: „It puts the uncertainty behind us. It commits Britain to Europe; it commits us to playing an active, constructive and enthusiastic role in it“ (BBC News 1975). Die sich aufdrängende Frage, inwieweit das Vereinigte Königreich diese Rolle innerhalb der Gemeinschaft ausfüllen konnte, wird vorerst zurückgestellt.

Der Beitritt eines nach vollständiger interner sowie externer Souveränität, Sicherheit und Macht strebenden Staates zu einem supranationalen Konstrukt wie der EU ist aus neorealistischer Sicht fraglich. Diese Thematik ist Ansatzpunkt für eine eigenständige Forschungsarbeit, sie stellt jedoch nicht die Zielrichtung dieser Abhandlung dar. Es werden daher nur einige Überlegungen dahingehend unternommen. Der Umstand, dass Großbritannien Teil der Europäischen Union war, wird als gegeben genommen. Anfänglich konzentrierte sich die Gemeinschaft im Schatten des Zweiten Weltkriegs ausschließlich auf die kriegswichtigen Ressourcen Kohle und Stahl. Die Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl übernahm 1952 als erste supranationale Institution weltweit die gemeinsame Kontrolle über beide Güter der sechs Gründerstaaten. Motivation für diesen Schritt waren aus französischer und deutscher Perspektive vor allem machtpolitische Überlegungen, wenngleich gänzlich unterschiedliche. Die europäischen Kräfte strebten mit diesem Schritt zudem eine Ausbalancierung der Machtverhältnisse auf dem Kontinent an und erfüllen damit zentrale neorealistische Annahmen (von Ondarza 2014: 8). Neben dem innereuropäischen Machtausgleich sieht Link die Zusammenarbeit im neorealistischen Sinne als Antwort auf die Dominanz der USA in der unipolaren Welt und gleichermaßen auf die Hausforderungen der Globalisierung (Link 2001a: 307). Das kontinentale Machtgleichgewicht bildet die Grundlage für die wirtschaftliche Zusammenarbeit, die bis heute dominante Säule der Europäischen Union ist. Es folgten die Schaffung einer Freihandelszone, einer Zollunion, des gemeinsamen Binnenmarktes mit den Freizügigkeiten von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeit sowie eine integrierte Währungs-, Finanz- und Geldpolitik. Die letztgenannte Integrationsstufe wurde durch Großbritannien nur rudimentär umgesetzt. Als traditionelle Handelsnation profitierte das Land jedoch maßgeblich von der wirtschaftlichen Integration bei gleichzeitiger Machtbalance.

Der Neorealismus ist auf dem supranationalen Auge blind. Die Theorie deckt den empirischen Sachverhalt der supranationalen Integration schlichtweg nicht ab. Zwar können Staaten unter der Prämisse der Zweckrationalität stets freiwillig Regelungen befolgen und sich internationalen Regimen unterordnen, eine Übertragung von Souveränität von Staaten an eine übergeordnete supranationale Ebene widerspricht jedoch dem Prinzip der vollständigen Souveränitätskontrolle und damit der Sicherstellung des Überlebens des Staatsmonopols. Demnach fehlt der Europäischen Union aus dieser Perspektive die Existenzberechtigung. Nichtsdestotrotz zeigt die Realität, dass Union und Staaten gleichzeitig existieren. Auch daran, dass Staaten weiterhin die bestimmenden Akteure des internationalen Systems und ebenso in supranationalen Institutionen darstellen, besteht kein Zweifel. Die Handlungskompetenz der Europäischen Union liegt, allen Integrationsschritten zum Trotz, zum überwiegenden Teil weiterhin beim Europäischen Rat und damit in den Händen die Regierungs- und Staatsoberhäupter der entsendenden Mitgliedsstaaten. Der Rat ist „die höchste politische Instanz der EU“ (Weerth & Winter 2018). Er „gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten hierfür fest“ (Art. 15 I EUV).

Aus neorealistischer Perspektive ist die Kooperation des Vereinigten Königreichs mit anderen Staaten indes nur von Interesse und tragbar, wenn sie mit Vorteilen und einem größtmöglichen Nutzen für den eigenen Staat verbunden ist. Im Zustand der Anarchie ist bei eingegangenen Kooperationen immer damit zu rechnen, dass sich die Gegenseite einen größeren Vorteil verschafft. Selbst bloße Annahmen ohne objektive Fakten können schnell als Vorteil gewertet werden. Ebenso können hierfür unlautere Mittel, wie Betrug und Täuschung benutzt werden. Die von den Neorealisten nicht beachtete innere Verfasstheit spielt in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle für den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union, wie später noch betrachtet wird. Gewinnbringende Zusammenarbeit führt weiterhin zu wechselseitigen Abhängigkeiten (Schimmelfennig 2017: 72-73). Eine faire, gleichberechtige Aufteilung der Nutzen zwischen den Beteiligten wird jedoch in den seltensten Fällen auftreten. Diese Strukturen und Denkweisen senken die Kooperationsbereitschaft der Staaten auf ein Minimum. Eine Übertragung von Souveränität an supranationale Institutionen wie der EU ist daher nicht erstrebenswert und wird nur zur eigenen Vorteilsnahme oder zur zeitlich begrenzten Herstellung eins Gleichgewichtes toleriert. Die Briten strebten immer nach größtmöglichem Nutzen aus der EU, bei kleinstmöglichen Kosten für sich an. Damit verbunden ist die Annahme, dass sich die bisher positive Kosten-Nutzen-Betrachtung ins Negative verkehrt haben muss. Ein Austritt ist demnach als kostensenkende Maßnahme zu begründen.

Welche weiteren Aspekte erklären das freiwillige Ausscheiden des Vereinigten Königreiches aus der EU?

3.1 Militärische, sicherheitspolitische und hoheitliche Aspekte

Der Brexit kann als klare Rückbesinnung auf Zweckrationalität, Souveränitätsrückgewinn und kalkulierten Machtzugewinn angesehen werden.

Nehmen wir zuerst die machthistorische Perspektive des Vereinigten Königreichs ein. Seefahrt und Warenhandel beherrscht Großbritannien über alle Zeiten und ist von herausgehobener Bedeutung. Mit einer geschickten Kombination dieser beiden Faktoren wuchs das Königreich zum weltumspannenden Imperium und Hegemon des 18. und 19. Jahrhunderts heran. Die erlangte britische Machtposition und Vormachtstellung wurde im 18. Jahrhundert von Frankreich und im 19. Jahrhundert von Deutschland herausgefordert (Schimmelfennig 2017: 84-86) und mündete im verheerenden Zweiten Weltkrieg. Der hohen Machtdiffusion des Krieges folgte die Großmachtrivalität zwischen den USA und der UdSSR, welche durch den Abschluss des Zerfalls der Sowjetunion am 1. Weihnachtsfeiertag 1991 endet. Seitdem befindet sich das Internationale System in bis dato in anhaltender, hegemonialer Stabilität durch die einzig verbliebene Supermacht USA. Auch das Britische Empire zerfiel mit dem Niedergang des Kolonialismus und eine 1956 gescheiterte Militärintervention zum Schutz des Suez-Kanals verdeutlichte, „[…] dass der Weg zurück zu ehemaliger kolonialer Größe für das Vereinigte Königreich verloren war und es nun seine Rolle in der Weltpolitik und seine politischen Ziele neu definieren musste. Aus dieser Verunsicherung erwuchsen Unbehagen und Selbstzweifel“ (Sturm 2009). Möglicherweise schmerzt Großbritannien die neue Rolle, nur noch ein Staat von vielen zu sein - wenngleich ein bedeutender - und Kompromisse finden zu müssen. Die Mitgliedschaft in der EU könnte aus neorealistischer Sicht aber auch nur als zeitlich begrenzte Notwendigkeit, bedingt durch die Schwächung im Zweiten Weltkrieg, und eine vorübergehende Allianz als Gegenmachtbildung zu den Machtblöcken USA und der UdSSR im vorigen Jahrhundert bzw. zu den USA im 21. Jahrhundert angesehen werden.

[...]

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Der Brexit aus der neorealistischen Perspektive. Eine analytische Betrachtung des Ausscheidens des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
Note
2,3
Autor
Jahr
2020
Seiten
19
Katalognummer
V595443
ISBN (eBook)
9783346173737
ISBN (Buch)
9783346173744
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Brexit, Neorealismus, EU
Arbeit zitieren
Patrick Krüger (Autor:in), 2020, Der Brexit aus der neorealistischen Perspektive. Eine analytische Betrachtung des Ausscheidens des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/595443

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Der Brexit aus der neorealistischen Perspektive. Eine analytische Betrachtung des Ausscheidens des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden