Extrait
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Allgemeine Informationen
2. Wahlmöglichkeiten
3. Vergleich gesetzliche und private Krankenversicherung
3.1 Gemeinsamkeiten
3.2 Unterschiede
3.2.1 Allgemeine Struktur
3.2.2 Rechtliche Grundlagen
3.2.3 Mitgliedschaft
3.2.4 Einkommensselektion
3.2.5 Beiträge und Finanzierung
3.2.6 Leistungsprinzipien
3.2.7 Familienversicherung
3.2.8 Wettbewerb innerhalb der Systeme
4. Fazit und Ausblick
Literaturverzeichnis
Internetquellenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Anzahl der Mitglieder und Versicherten der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung
Abbildung 2: durchschnittliches Gesamteinkommen
Abbildung 3: Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung
Abbildung 4: Ausgaben pro Kopf und Alter
Abbildung 5: Sachleistungsprinzip
Abbildung 6: Kostenersttatungsprinzip
Thema 2: Krankenkassen in Deutschland
1. Allgemeine Informationen
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ 1 Jeder Bürger hat somit das Recht auf einen sozialen Mindeststandard. Dieser betrifft auch die gesundheitliche Versorgung und Absicherung. Für einen Jeden steht ein Mindestmaß an Gesundheitsversorgung zur Verfügung. Im § 4 Absätze 1 und 2 SGB I wurde dieses Recht noch einmal zusätzlich verankert:
„Jeder hat im Rahmen dieses Gesetzbuches ein Recht auf Zugang zur Sozialversicherung. Wer in der Sozialversicherung versichert ist, hat im Rahmen der gesetzlichen Kranken[…]-versicherung […] ein Recht auf 1. die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zu Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit und 2. wirtschaftliche Sicherung bei Krankheit, Mutterschaft, Minderung der Erwerbsfähigkeit und Alter. […]“2
In Deutschland gibt es derzeit ein zweigliedriges System im Bereich der Krankenversicherung. Auf der einen Seite die gesetzliche Krankenversicherung und auf der anderen die private. 3 Durch diese Dualität wird für eine stabile Finanzierung im Bereich der medizinischen Versorgung gesorgt. Die deutsche Gesundheitsversorgung hat zentrale Anforderungen durch die eine ausreichende gesundheitliche Versorgung sichergestellt wird. Für die gesamte Bevölkerung soll Gesundheit ohne materielle Barrieren zugänglich gemacht werden. Dabei entspricht die Versorgung dem neusten Stand der Medizintechnik und weist im internationalen Vergleich eine gehobene Qualität auf. Obwohl es Einschränkungen im Leistungsbereich gibt, erfolgt für Versicherte beider Systeme ein Versorgungssystem, welches gemeinsam finanziert wird. Um diese hohe Qualität zu sichern werden immer wieder neue Gesundheitsreformgesetze beschlossen. 4
Am 15. Juni 1883 führte Reichskanzler Otto von Bismarck das „Gesetz betreffend der Krankenversicherung der Arbeiter“ ein. Von da an waren Industriearbeiter und Mitarbeiter des Handwerks- und Gewerbebetriebs krankenversicherungspflichtig. Als erstes Land erlies Deutschland eine Sozialversicherung auf nationaler Ebene. Seit diesem Tag ist die gesetzliche Krankenversicherung eine zentrale Säule des deutschen Gesundheitssystems und gleichzeitig der älteste Zweig der Sozialversicherung in Deutschland. Die gesetzliche Krankenversicherung umfasste zu Beginn lediglich 10 % der Bevölkerung. Mittlerweile sind fast 87 % der deutschen Bevölkerung pflichtversichert und somit medizinisch versorgt. 5
Um Mitglied der privaten Krankenversicherung zu werden, müssen einige Kriterien erfüllt werden. Diese treffen auf circa. 11 % der Deutschen zu. 6 Bei den privaten Krankenversicherungen handelt es sich um Wirtschaftsunternehmen des Privatrechts und diese verfolgen erwerbswirtschaftliche Ziele. 7
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Anzahl der Mitglieder und Versicherten der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung (Quelle: BMG; PKV, Statista 2017)
2. Wahlm ö glichkeit
Nur ein kleiner Teil der deutschen Bevölkerung hat die Möglichkeit, sich zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung zu entscheiden. Wer als freiwilliger Versicherter zählt, das bedeutet, wer in mehr als zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren die jährliche Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, kann auch anstatt der gesetzlichen die private Versicherung wählen. 8 Ebenso haben hauptberuflich Selbstständige die Wahl zwischen beiden Systemen. Bei der Wahl ist keine deutliche Präferenz auszumachen. In Deutschland sind in etwa 1,1 Millionen hauptberuflich Selbständige gesetzlich krankenversichert und circa 1,9 Millionen privat. 9
Ist man jedoch mehrere Jahre privat versichert gewesen, ist es schwierig wieder in die gesetzliche Versicherung zu wechseln. Es gibt nur einige wenige Ausnahmen und ab dem 55. Lebensjahr ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung nahezu unmöglich. 10
3. Vergleich gesetzliche und private Krankenversicherung
3.1 Gemeinsamkeiten
Betrachtet man das duale System der deutschen Krankenversicherung sieht man, dass beide eine umfassende Absicherung der Gesundheit geben. Sowohl in der privaten, als auch in der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Versicherten medizinisch versorgt und werden ganzheitlich betreut. Beide Systeme finanzieren sich durch die Beiträge der einzelnen Mitglieder.
Im Bereich der allgemeinen Krankenhausleistungen vergüten beide Seiten über die sogenannte DRG-Fallpauschale. Somit sind die Entgelte aller Patienten einheitlich. Auch bei Arzneimitteln haben beide Systeme die gleichen Preisnachlässe. Es werden je nach Kasse individuelle Rabattverträge geschlossen, von denen gesetzliche Versicherte ebenso wie Privatpatienten profitieren können. Eine weitere wichtige Gemeinsamkeit ist, dass sowohl in der gesetzlichen, als auch in der privaten Krankenversicherung eine Pflegepflichtversicherung angeschlossen wird. Leistungen sind dabei bei der sozialen Pflegeversicherung identisch der privaten Pflegepflichtversicherung. 11
Auffällig ist jedoch, dass sich die gesetzliche und die private Krankenversicherung in vielen Punkten unterscheiden. Nachfolgend wird auf einen Teil dieser Unterschiede eingegangen.
3.2 Unterschiede
3.2.1 Allgemeine Struktur
Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine spezifische Organisationsform und keine Versicherung im üblichen Sinne. Der Staat bedient sich dieser, um die vom Grundgesetz aufgetragenen Aufgaben für die Bürger zu organisieren.12 Bei der gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich um eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das Bundesversicherungsamt und die Sozialministerien der einzelnen Länder haben dabei die Aufsichtsfunktion. 13 Diese überprüfen zum Beispiel die Gründung oder Fusionen von Kassen und entscheiden über die Genehmigung der individuellen Satzung einer jeden Kasse. Zusätzlich werden in regelmäßigen Abständen Prüfungen durchgeführt, die die Gesetzmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit beleuchten. Da es sich um selbstverwaltende Körperschaften handelt, wählen alle sechs Jahre die Mitglieder einer Kasse dem Verwaltungsrat selbst. Dieser bestimmt dann den Vorstand. Die Anzahl der gesetzlichen Krankenkasse sinkt ständig. 1970 gab es noch knapp 1815 verschiedene Kassen und heute hingegen nur noch 113. 14
Die private Krankenversicherung hingegen ist ein Wirtschaftsunternehmen. Zurzeit gibt es in etwa 24 private Krankenversicherungsunternehmen, welche als AG auftreten und ungefähr 17, die als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit betrieben werden. 15 Die Aufsicht hat hierbei die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
3.2.2 Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung vor allem die Sozialgesetzbücher IV und V, sowie die Reichsversicherungsordnung, die Satzungen der einzelnen Krankenkassen und die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Auf Seite der privaten Krankenversicherung sind diese jedoch das Bürgerliche Gesetzbuch, das Handelsgesetzbuch, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Versicherungsvertragsgesetz, die allgemeinen Versicherungsbedingungen und spezielle Vereinbarungen beziehungsweise Klauseln.
3.2.3 Mitgliedschaft
Auch im Bereich der Mitglieder gibt es Unterschiede. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es insgesamt drei Möglichkeiten versichert zu sein. Die Pflichtmitgliedschaft, die freiwillige Mitgliedschaft und die Familienversicherung, In der ersten Gruppe finden sich Pflichtversicherte und diese sind im § 5 Abs. 1 SGB V definiert.16 Die wichtigsten Auszüge und Beispiele sind dabei:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
[...]
1 Vgl. Art. 20 Abs. 1 GG
2 Vgl. § 4 Absätze 1 und 2 SGB I
3 Bundesministerium für Gesundheit (2016)
4 Vgl. Continentale Krankenversicherung a. G. (2016), S.24 f.
5 Bundesministerium für Gesundheit (2016)
6 Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (2015)
7 Vgl. Studienbrief S. 25
8 Vgl. Kaufmann, F., Krämer, W. (2015), S. 11 ff.
9 Vgl. Dräther, H. (2006), S. 54
10 Vgl. Kaufmann, F., Krämer, W. (2015), S. 11 ff.
11 Vgl. Continentale Krankenversicherung a. G. (2016), S.19 ff.
12 Vgl. Studienbrief S 26
13 Vgl. Continentale Krankenversicherung a. G. (2016), S.19 ff.
14 GKV Spitzenverband (2017)
15 Verband der Privaten Krankenversicherung (2017)
16 Verband der Privaten Krankenversicherung (2017)
- Citation du texte
- Samantha Josephine Knaf (Auteur), 2017, Krankenkassen in Deutschland. Vergleich zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/595969
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