In den letzten Jahren kam es vermehrt zu Bilanzskandalen börsennotierter Unternehmen die, Anlegern viel Geld und die Unternehmen selber erheblichen Vertrauensverlust eingebracht haben. Als Gegenmaßnahme will man Transparenz Anlegerschutz und Vertrauen strärken. Deshalb hat die EU-Kommission am 21. Mai 2003 einen Plan zur Moderniesierung des Europäichen Gesellschaftsrechts und zur Verbesserung der Corporate Governance in der Europäischen Union vorgelegt (im folgenden EU-Aktionsplan genannt). Dieser Eu-Aktionsplan zur Modernisierung des Gesellschaftsrecht und Verbesserung der Corporate Governance hat die Form eines Communiques an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat als Antwort der Europäischen Kommission auf den Bericht der hochrangigen Gruppe von Experten auf dem Gebiet des Gesellschaftsrecht unter dem Vorsitz von Jaap Winter vom 4. November 2002. Der Bericht ist das Ergebnis einer Untersuchung von Gesellschaftsrechtsexperten aus verschieden europäischen Ländern unter dem Vorsitz von Jaap Winter betreffend die Bewertung der Corporate Governance bei Unternehmen in der EU und die Modernisierung des Europäischen Gesellschaftrechts. [...]
Inhaltsverzeichnis
A. EINLEITUNG
B. HINTERGRUND
C. DER AKTIONSPLAN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION VOM 21. MAI 2003
1.UMFANG UND REICHWEITE DER MAßNAHMEN
2. CORPORATE GOVERNANCE UND ANDERE MAßNAHMEN
3. KAPITALERHALTUNG UND KAPITALÄNDERUNG
4. UNTERNEHMENSGRUPPEN UND UNTERNEHMSPYRAMIDEN
5. UNTERNEHMENSUMSTRUKTURIERUNG UND UNTERNEHMENSMOBILITÄT
6. DIE EUROPÄISCHE PRIVATGESELLSCHAFT UND ANDERE EU-UNTERNEHMENSRECHTSFORMEN
D. DIE MAßNAHMEN DES AKTIONSPLAN ZUR CORPORATE GOVERNANCE
1. ÜBERBLICK ÜBER DIE MAßNAHMEN
2. DIE EMPFEHLUNG DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION ÜBER DIE VERGÜTUNG VON MITGLIEDERN DER UNTERNEHMSLEITUNG BÖRSENNOTIERTER GESELLSCHAFTEN
3. DIE EMPFEHLUNG ZU DEN AUFGABEN DER NICHT GESCHÄFTSFÜHRENDEN DIREKTOREN , AUFSICHTSRATSMITGLIEDER UND DEN AUSSCHÜSSEN DES VERWALTUNGS- ; AUFSICHTSRATS
4. AUSWIRKUNGEN VON ENTSCHEIDUNGEN DES EUGH AUF DIE CORPORATE GOVERNANCE
E. FAZIT
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht den „Company Law Action Plan“ der EU-Kommission aus dem Jahr 2003, der als Reaktion auf Bilanzskandale und Vertrauensverluste an den Kapitalmärkten zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts und zur Stärkung der Corporate Governance initiiert wurde.
- Analyse der Hintergründe und Ziele des EU-Aktionsplans
- Stärkung der Aktionärsrechte und Verbesserung des Gläubigerschutzes
- Modernisierung des europäischen Gesellschaftsrechts bei Unternehmensumstrukturierungen
- Regelungen zur Corporate Governance, insbesondere Vorstandsvergütung und Unabhängigkeit von Aufsichtsräten
- Bedeutung der Sitzverlegung und grenzüberschreitender Unternehmensmobilität
Auszug aus dem Buch
C. Der Aktionsplan der Europäischen Kommission vom 21. Mai 2003 : Inhalt und Aufnahme
Der Aktionsplan über Gesellschaftsrecht und Corporate Governance listet 24 Maßnahmen auf, davon 17 Legislativmaßnahmen (Richtlinien) und 7 sonstige Maßnahmen. Diese sind sehr komprimiert um eine große Zahl von Legislativinitiativen zu vermeiden. Diese Gesamtpaket tritt an die Stelle vielfältiger Richtlinienvorschläge und –überlegungen.
2. Corporate Governance und andere Maßnahmen
Die Eu-Kommission hat die Maßnahmen nach klaren Prioritäten in drei Kategorien unterteilt, in kurzfristige Maßnahmen, die bis 2005 , in mittelfristige (2006 bis 2008) und in langfristige (ab 2009) umgesetzt werden müssen.
Diese Maßnahmen verteilen sich auf zwei große Maßnahmenbündel: die Corporate Governance und die übrigen Maßnahmen. Für die Kommission steht offenbar die Corporate Governance mit zehn konkreten Maßnahmen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. EINLEITUNG: Die Einleitung erläutert den Anlass des Aktionsplans infolge von Bilanzskandalen und definiert die zentralen Ziele der Stärkung von Anlegerschutz und Transparenz.
B. HINTERGRUND: Dieses Kapitel beleuchtet den Bericht der hochrangigen Expertengruppe unter Jaap Winter als maßgebliche Grundlage für die EU-Initiative.
C. DER AKTIONSPLAN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION VOM 21. MAI 2003: Hier werden Umfang, Reichweite und die einzelnen Maßnahmenpakete des Aktionsplans, einschließlich Kapitalerhaltung, Konzernrecht und Sitzverlegung, detailliert aufgeführt.
D. DIE MAßNAHMEN DES AKTIONSPLAN ZUR CORPORATE GOVERNANCE: Dieser Teil konzentriert sich auf die spezifischen Vorgaben zur Corporate Governance, wie die Vergütung von Leitungsmitgliedern und die Unabhängigkeit der Aufsichtsgremien.
E. FAZIT: Das Fazit fasst die Bedeutung des Aktionsplans als dynamischen Entwicklungsrahmen für das europäische Gesellschaftsrecht zusammen.
Schlüsselwörter
EU-Aktionsplan, Gesellschaftsrecht, Corporate Governance, Anlegerschutz, Transparenz, Kapitalerhaltung, Unternehmensgruppen, Sitzverlegung, Vorstandsvergütung, Aufsichtsrat, Unabhängigkeit, Aktionärsrechte, Richtlinie, Konzernrecht, EU-Kommission
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit befasst sich mit dem „Company Law Action Plan“ der EU-Kommission vom Mai 2003 und dessen Auswirkungen auf das europäische Gesellschaftsrecht.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die zentralen Felder sind die Modernisierung des Gesellschaftsrechts, die Verbesserung der Corporate Governance, der Anlegerschutz sowie grenzüberschreitende Unternehmensumstrukturierungen.
Was ist das primäre Ziel des Aktionsplans?
Das Hauptziel ist die Stärkung der Aktionärsrechte und des Vertrauens in die Finanzmärkte durch Transparenz und verbesserte Unternehmensführung.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse von EU-Dokumenten, Berichten der Expertengruppe unter Jaap Winter und relevanter Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die konkreten Maßnahmenpakete des Aktionsplans, unterteilt in allgemeine gesellschaftsrechtliche Aspekte und spezifische Corporate-Governance-Empfehlungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Corporate Governance, Anlegerschutz, Sitzverlegung, Vorstandsvergütung, Konzernrecht und Aktionärsdemokratie.
Welche Rolle spielen die SLIM-Empfehlungen für den Aktionsplan?
Die SLIM-Initiative lieferte wichtige Vorschläge zur Vereinfachung von Rechtsvorschriften im Binnenmarkt, die teilweise in den Aktionsplan der Kommission aufgenommen wurden.
Wie unterscheidet sich die Definition von „Unabhängigkeit“ in der EU-Empfehlung?
Die in der EU-Empfehlung enthaltene Definition ist deutlich umfassender als die deutsche Auffassung und listet spezifische Kriterien auf, die gegen die Unabhängigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds sprechen.
- Quote paper
- Rungnapha Angamnuaysiri (Author), 2006, Der Company Law Action Plan der EU-Kommission, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/59740