Der Company Law Action Plan der EU-Kommission


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2006

26 Pages, Note: 12 Punkte


Extrait


INHALTSVERZEICHNIS

A. EINLEITUNG

B. HINTERGRUND

C. DER AKTIONSPLAN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION VOM 21. MAI 2003
1.UMFANG UND REICHWEITE DER MAßNAHMEN
2. CORPORATE GOVERNANCE UND ANDERE MAßNAHMEN
3. KAPITALERHALTUNG UND KAPITALÄNDERUNG
4. UNTERNEHMENSGRUPPEN UND UNTERNEHMSPYRAMIDEN
5. UNTERNEHMENSUMSTRUKTURIERUNG
UND UNTERNEHMENSMOBILITÄT
6. DIE EUROPÄISCHE PRIVATGESELLSCHAFT UND ANDERE EU-UNTERNEHMENSRECHTSFORMEN

D. DIE MAßNAHMEN DES AKTIONSPLAN ZUR CORPORATE GOVERNANCE
1. ÜBERBLICK ÜBER DIE MAßNAHMEN
2. DIE EMPFEHLUNG DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION ÜBER DIE VERGÜTUNG VON MITGLIEDERN DER UNTERNEHMSLEITUNG BÖRSENNOTIERTER GESELLSCHAFTEN
3. DIE EMPFEHLUNG ZU DEN AUFGABEN DER NICHT GESCHÄFTSFÜHRENDEN DIREKTOREN , AUFSICHTSRATSMITGLIEDER UND DEN AUSSCHÜSSEN DES VERWALTUNGS- ; AUFSICHTSRATS
4. AUSWIRKUNGEN VON ENTSCHEIDUNGEN DES EUGH AUF DIE CORPORATE GOVERNANCE

E. FAZIT

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

A. EINLEITUNG

In den letzten Jahren kam es vermehrt zu Bilanzskandalen börsennotierter Unternehmen die, Anlegern viel Geld und die Unternehmen selber erheblichen Vertrauensverlust eingebracht haben. Als Gegenmaßnahme will man Transparenz Anlegerschutz und Vertrauen strärken. Deshalb hat die EU-Kommission am 21. Mai 2003 einen Plan zur Moderniesierung des Europäichen Gesellschaftsrechts und zur Verbesserung der Corporate Governance in der Europäischen Union vorgelegt (im folgenden EU-Aktionsplan genannt).[1]

Dieser Eu-Aktionsplan zur Modernisierung des Gesellschaftsrecht und Verbesserung der Corporate Governance hat die Form eines Communiques an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat als Antwort der Europäischen Kommission auf den Bericht der hochrangigen Gruppe von Experten auf dem Gebiet des Gesellschaftsrecht unter dem Vorsitz von Jaap Winter vom 4. November 2002.[2]

Der Bericht ist das Ergebnis einer Untersuchung von Gesellschaftsrechtsexperten aus verschieden europäischen Ländern unter dem Vorsitz von Jaap Winter betreffend die Bewertung der Corporate Governance bei Unternehmen in der EU und die Modernisierung des Europäischen Gesellschaftrechts.

Die Zielsetzungen des Eu-Aktionsplans ist Folgen: Einerseits ist die Stärkung der Aktionärsrechte. Andererseits ist die Erleichterung grenzüberschreitender Unternehmensgründungen und Umstrukturierungen. Daneben soll bei der anstehenden Vergrößerung der EU ein vergleichbarer Standard der Kapitalmärkte gewährleistet werden.

Nachfolgend wird zunächst ein Überblick über den Hintergrund des Aktionsplans in der Perspektive vorbereitet, betrachten der Liste des Aktionsplans auf Themen anders als Corporate Governance. Dann werden die zehn zur Corporate Governance geplanten Maßnahmen erläutert; dabei ist besonders auf die zwei Empfehlungen der Kommission über Vorstands- und Aufsichtsratvergütung und über unabhängige Aufsichtsratsmitglieder einzugehen.

B. HINTERGRUND

Die Geschichte und der Hintergrund des Aktionsplans der EU-Kommission ist maßgeblich geprägt von dem Bericht der hochrangigen Gruppe von Experten auf dem Gebiet des Gesellschaftsrecht unter dem Vorsitz von Jaap Winter vom 4. November 2002. Auf diesen Bericht hat der am 21. Mai 2003 von der Europäischen Kommission ,,Aktionsplan zur Moderniesierung des Gesellschaftsrecht und zur Verbesserung der Corporate Governance” in der Eu-Kommission vorgelegt. Hinzu kommt die ebenfalls 21. Mai 2003 verabschiedete Kommissionmitteilung zur ,,Stärkung der EU-Abschlussprüfung”.

Mit der offizeillen Aktionsliste kann man auf einen Blick die Pläne der Europäischen Kommission für die folgenden Jahren sehen.[3] Der Eu-Aktionsplan enthält die folgenden Prioritäten, und zwar; die kurzfristige, 2003-2005; mittelfristige, 2006-2008; und langfristige, ab 2009

Die Maßnahmen betreffen:

1. die Corporate Governance;
2. Kapitalerhaltung und Kapitaländerung;
3. Unternehmensgruppen und –pyramiden;
4. Unternehmensumstrukturierung und –mobilität;
5. die Europäische Privatgesellschaften und andere EU-Unternehmensrechtsformen.

Das Hauptinteresse der Kommission ist zweifellos Corporate Governance. Aber die anderen Maßnahmen sind auch wichtig und nicht weniger umstritten.

Die wichtigsten Zielsetzungen des Aktionsplans bestehen in der Stärkung der Aktionärechte und des Schutzes Dritter, wobei zwischen den verschiedenen Unternehmenskategorien zu unterscheiden ist, und in der Förderung von Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen unter besonderer Berücksichtigung einiger grenzübergreifender Fragen. Man kann das eine nicht ohne das andere erreichen;

Frits Bolkerstein hat gesagt (Binnenmarkt-Beauftragter):

“Company Law and corporate Governance are right at the heart of the political agenda, on both sides of the Atlantic. That’s because economies only work if companies are run efficiently and transparently. We have seen vividly what happens if they are not: investment and jobs will be lost; and in the worst cases, of which there are too many, shareholders, employees, creditors and the public are ripped off. Prompt action is needed to ensure sustainable public confidence in financial markets”. [4]

Das ist nicht nur eine politische Aussage. Die hochrangigen Gruppe von Experten auf dem Gebiet des Gesellschaftsrecht hat die gleiche Meinung. In der Tat ist das Vertrauen der Investoren ein Schlüsselkonzept des europäischen Finanz- und Gesellschaftsrechts.[5] Das Problem mit Vertrauen ist, dass es ein ziemlich loses Konzept ist.

C. Der Aktionsplan der Europäischen Kommission vom 21. Mai 2003 : Inhalt und Aufnahme

1. Umfang und Reichweite der Maßnahmen

Der Aktionsplan über Gesellschaftsrecht und Corporate Governance listet 24 Maßnahmen auf, davon 17 Legislativmaßnahmen (Richtlinien) und 7 sonstige Maßnahmen.[6] Diese sind sehr komprimiert um eine große Zahl von Legislativinitiativen zu vermeiden.[7] Diese Gesamtpaket tritt an die Stelle vielfältiger Richtlinienvorschläge und –überlegungen.

2. Corporate Governance und andere Maßnahmen

Die Eu-Kommission hat die Maßnahmen nach klaren Prioritäten in drei Kategorien unterteilt, in kurzfristige Maßnahmen, die bis 2005 , in mittelfristige (2006 bis 2008) und in langfristige (ab 2009)[8] umgesetzt werden müssen.

Diese Maßnahmen verteilen sich auf zwei große Maßnahmenbündel:[9] die Corporate Governance und die übrigen Maßnahmen. Für die Kommission steht offenbar die Corporate Governance mit zehn konkreten Maßnahmen.

Die übrigen Maßnahmen der Kommission sind Folgen ; Kapitalerhaltung und Kapitaländerung ;

Unternehmensgruppen und Unternehmenspyramiden ; Unternehmensumstrukturierung und Unternehmensmobilität ; und die Europäische Privatgesellschaft nebst der Europäischen Genossenschaft und anderen EU-Rechtsformen für Unternehmen einschließlich verbesserter Offenlegung für nationale Unternehmensrechtsformen.

3. Kapitalerhaltung und Kapitaländerung

Die Kommission will im Hinblick auf mögliche Änderungen bei den Grundsätzen der Kapitalhaltung von Geselllschaften mit beschränkter Haftung eine Studie zur Moderniesierung der zweite Gesellschaftsrecht-Richtlinie in Auftrag geben. Die SLIM-Vorschläge[10] soll die 2.Gesellschaftsrechts-Richtlinie zur Kapitaleraufbringung und Kapitalerhaltung modernisiert werden.

Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass eine Vereinfachung der zweiten Richtlinie von 1976 über die Gründung von Aktiengesellschaften, den Erhalt und die Änderung ihres Kapitals die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erhöhen würden, ohne den Aktionärs- und Gläubigerschutz zu verringern. Die SLIM-Gruppe hat im Jahr 1999 unter der Leistung des Belgiers Eddy Wymeersch dazu eine Reihe von Vereinfachungen empfohlen.[11]

Die Europäische Kommission hat sich in weiser Voraussicht des Widerstands aus Deutschland auf ein vorsichtiges Dreistufenprogramm beschränkt : kurzfristige Umsetzung der SLIM-Empfehlungen, mittelfristige Studie über ein Alternativkonzept und langfristig je nach dem Ergebnis der Durchführbarkeitsstudie Umsetzung durch eine Änderungsrichtlinie.

Die SLIM-Empfehlungen sind wie folgt: unter anderem Beseitigung der 10%-Grenze für den Erwerb eigener Aktien durch Unternehmen und Verlängerung der Geltungsdauer von Vorratsbeschlüssen von eineinhalb auf fünf Jahre. Die Kommission hat in der Zwischenzeit schon in einem Richtlinienvorschlag dieses Thema aufgegriffen.[12]

In Deutschland gibt es zwei Lager: Zustimmung kommt von Kapitalmarkt- und Insolvenzrecht, der Rechsvergleichung und der Ökonomie.[13] Widerstand kommt von Gesellschaftsrechtlern und –praktikern und dem Steuerecht. Das Thema ist von so grundsätzlicher Bedeutung, dass der deutsche Juristentag 2006 eine eigene Abteilung dafür vorsieht.[14] Es geht dabei darum, das System zu öffnen, nicht es abzuschaffen.

4. Unternehmensgruppen und Unternehmenspyramiden

Im Bereich der Unternehmensgruppe eine höhere Transparenz der Strukturen und eine abgestimmte Konzernpolitik[15] werden von der EU-Kommission vorgeschlagen.

Es geht um drei Reformmaßnahmen bei den Unternehmensgruppen. Zwei beziehen sich auf das Forum Europaeum Konzernrecht[16] und eine betrifft Unternehmenspyramiden.

Einerseits sollen die Finanz- und andere Informationen über die Gruppenstruktur und gruppeninterne Beziehung verbessert werden.[17] Die Bildung von Unternehmensgruppen sind häufig verbunden mit Risiken für die Aktionäre, Gläubiger sowie Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die von der Kommission beabsichtigten Regelungen müssen im Kontext mit dem bevorstehenden Übergang zur Konzernrechnungslegung und –publizität nach International Accounting Standards (IAS) erfolgen.

Andererseits soll die Konzernleistung mittels einer abgestimmten Konzernpolitik erleichtert werden, sofern die Interessen der Minderheitsaktionäre und Gläubiger der Töchter gewahrt bleiben.[18]

Ein Großaktinär wird bei Unternehmenspyramiden[19] beherrscht. Die mehreren Stufen der Pyramide mit dem Einsatz von zum Teil deutlich weniger Kapital als 51%. Das bleibt häufig intransparent. Es kann nach den Erfahrungen in einigen Mitgliedstaaten zu Risiken für die Aktionäre der Töchter und auch für die der Mutter kommen.[20], wenn eine Tochter- oder Enkelgesellschaft neben der Mutter börsennotiert ist.

[...]


[1] Europäische Kommission, Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament, Moderniesierung des Gesellschaftsrechts und Verbesserung der Corporate Governance in der Europäischen Union – Aktionsplan v. 21.5.2003,

http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/cnc/2003/com2003_0284de01.pdf

[2] Bericht der hochrangigen Gruppe von Experten auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts über moderne gesellschaftsrechtliche Rahmenbedingung in Eurpa v. 4.11.2002,

http://ec.europa.eu/internal_market/company/docs/modern/report_de.pdf

[3] Eine Übersicht der geplanten Maßnahmen sowie der bestehenden und vorgeschlagenen Regelungen findet sich in den Anhängen 1 und 2.

[4] Ferrarini G. , Reforming Company and Takeover Law in Europe , Oxford 2004 , loc. Cit. (N.4), p.3.

[5] Hopt, K. , European Company Law and Corporate Governance: Where Does the Action Plan of the European Commission Lead? (2005), 3.

[6] Stellungnahme des DGB zum ,,Aktionsplan de EU-Kommission über die Moderniesierung des Gesellschaftsrechts und Verbesserung der Corporate Governance,, ,2003, 3.

[7] Aktionsplan, Anhang 1, S.8

[8] Siehe dazu Anhang 1 zum Aktionsplan

[9] Hopt K., ZIP, Europäisches Gesellschaftsrecht und deutsche Unternehmensverfassung Aktionsplan und Interdependenzen (2005), 463.

[10] Empfehlung der Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des Gesellschaftsrecht bezüglich der Vereinfachung der 1. und 2. Gesellschaftsrecht-Richtlinie,

http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/rpt/2000/com2000_0056de01.pdf

[11] SLIM, Bericht der Europäischen Kommission v. 4.2.2002, Kom (2000) 56 endg. Anhang 1 Empfehlungen Gesellschaftsrecht.,

http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/rpt/2000/com2000_0056de01.pdf

[12] Vorschlag einer Richtlinie in Bezug auf die Gründung von Aktiengesellschaftten und die Erhaltung und Änderung ihres Kapital v. 29.10.2004, KOM (2004)

[13] Merkt H., ZGR, Der Kapital Schutz in Europa-ein rocher de bronze ,2004, 305.

[14] Hopt K., ZIP, Europäisches Gesellschaftsrecht und deutsche Unternehmensverfassung Aktionsplan und Interdependenzen, 2005, 464

[15] Stellungnahme des DGB zum Aktionsplan der EU-Kommission über die Moderniesierung des Gesellschaftsrechts und Verbesserung der Corporate Governance, 2003, 12

[16] Forum Europaeum Konzernrecht, Konzernrecht für Europa, ZGR 1998, 672

[17] Hopt K., European Company Law and Corporate Governance: Where Does the Action Plan of the European Commission Lead?, 2005, 9

[18] Hopt K., Europäisches Gesellschaftsrecht und deutsche Unternehmensverfassung, 2005, 464

[19] High Level Group ReportII , ch. V.4 Pyramids.

[20] Hopt K., European Company Law and Corporate Governance: Where does the Action Plan of the European Commission Lead? , 2005, 9

Fin de l'extrait de 26 pages

Résumé des informations

Titre
Der Company Law Action Plan der EU-Kommission
Université
University of Heidelberg
Cours
Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht
Note
12 Punkte
Auteur
Année
2006
Pages
26
N° de catalogue
V59740
ISBN (ebook)
9783638535922
ISBN (Livre)
9783656807889
Taille d'un fichier
608 KB
Langue
allemand
Mots clés
Company, Action, Plan, EU-Kommission, Deutsches, Europäisches, Unternehmensrecht
Citation du texte
Rungnapha Angamnuaysiri (Auteur), 2006, Der Company Law Action Plan der EU-Kommission, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/59740

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