Hedging und Hedge Accounting von Net Investments in Foreign Entities


Thèse de Bachelor, 2005

66 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsübersicht

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Vorgehen und Gliederung der Arbeit

2. Net Investments in Foreign Entities
2.1 Definition
2.2 Die Ursache der Umrechungsdifferenz

3. Hedging und Hedging-Instrumente für Net Investments in Foreign Entities
3.1 Motivation für Hedging-Aktivitäten
3.2 Grundlagen des Hedging
3.2.1 Definition
3.2.2 Hedging-Instrument
3.3 Die Hedging-Methoden für Net Investments mit originären und derivativen Finanzinstrumenten
3.3.1 Das Hedging mit originären Finanzinstrumenten
3.3.2 Das Hedging mit derivativen Finanzinstrumenten
3.3.2.1 Devisenforward/-future
3.3.2.2 Währungsswap
3.3.2.3 Devisenoption
3.3.3 Bilanzierung der Hedging-Instrumente und des Net Investment
3.3.3.1 Bilanzierung beim Einsatz von originären Finanzinstrumenten
3.3.3.2 Bilanzierung beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten

4. Hedge-Accounting von Net Investments in eine Foreign Entity
4.1 Grundlagen des Hedge-Accounting
4.1.1 Definition
4.1.2 Zielsetzung
4.2 Voraussetzungen für die Anwendung des Hedge-Accounting
4.2.1 Hedged-Item
4.2.2 Zusätzliche Anforderungen an das Hedging-Instrument im Rahmen des Hedge-Accounting
4.2.3 Anforderungen an eine Hedge-Beziehung zur Durchführung des Hedge-Accounting
4.2.3.1 Dokumentation und Designation
4.2.3.2 Effektivität
4.2.3.3 Messbarkeit der Effektitvität
4.2.3.4 Zeitpunkt der Beurteilung der Effektivität
4.2.3.5 Zukünftige zu erwartende Tranksaktionen
4.3 Durchführung des Hedge-Accounting von Net Investments in Foreign Entities
4.4 Hedging-Strategien für das Hedge-Accounting
4.4.1 Statisches Hedging
4.4.2 Dynamisches Hedging
4.5 Beendigung des Hedge-Accounting

5. Resümee und kritische Würdigung

Anhang

Literaturverzeichnis

Eidesstattliche Versicherung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Alternativen des Net Investments in einen ausländischen Geschäftbetrieb

Abb. 2: Risiken nach IAS

Abb. 3: Betriebswirtschaftliche Risken

Abb. 4: Hedging mit derivativen Finanzinstrumenten

Abb. 5: Abgrenzung der Deviseninstrumente

Abb. 6: Arten von Hedge-Beziehungen

Abb. 7: Zielsetzung des Hedge-Accounting

Abb. 8: Anforderungen an das Hedge-Accounting

Abb. 9: Messung der prospektiven Effektivität

Abb. 10: Messung der retrospektiven Effektivität

Abb. 11: Hedging-Strategien für das Hedge-Accounting

Abb. 12: Mikro-Hedge

Abb. 13: Makro-Hedge

Abb. 14: Portfolio-Hedge

Abb. 15: Hedging und Hedge-Accounting mit einem Fremdwährungskredit

Abb. 16: Cash-Flows bei einem Devisenforward/-future

Abb. 17: Cash-Flows bei einem Währungsswap

Abb. 18: Long-Put-Position

Abb. 19: Cash-Flows bei einer Devisenoption

Abb. 20: Kumulative versus nicht-kumulative Messung der Effektivität

1. Einleitung

1.1 Problemstellung und Zielsetzung

Die zunehmende Globalisierung eröffnet neue Märkte und damit neue Chancen. Unternehmen investieren im Ausland, um lokale Vorteile zu generieren. Investitionen werden vorgenommen, mit dem Zweck der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, einen Mehrwert für die gesamte Unternehmung zu generieren, Erfolgspotentiale auszuschöpfen und eine Diversifikation durchzuführen. Gleichzeitig sehen sich Unternehmen aber auch hierdurch verstärkt Risiken in einem Ausmaß ggü., welches eine professionelle Steuerung und eine Absicherung (Hedging) unabdingbar macht.

In der vorliegenden Bachelor-Thesis werden ausschl. die Net Investments in eine Foreign Entity (im Weiteren als Net Investment bezeichnet) betrachtet. Diese Net Investments, welche als Beteiligung durch das berichtende Unternehmen an einer wirtschaftlich selbständigen ausländischen Unternehmung gehalten werden, unterliegen bei Umrechnung in die Berichtswährung des berichtenden Unternehmens der Volatilität der Wechselkurse. Die Wechselkursschwankungen verursachen sowohl eine Schwankung des Wertes dieser Beteiligung als auch eine Schwankung der zukünftig aus dem Net Investment zu generierenden Erträge bzw. Verluste. Das signifikante Risiko der Wechselkursänderungen kann zu Verlusten aus den Net Investments und deren zukünftigen Cash-Flows führen.

Wenn das berichtende Unternehmen unterstellt, dass aus dem Net Investment Verluste durch die Wechselkursänderungen generiert würden, tendiert es unter dem Aspekt der Risikominimierung dazu, das Net Investment und die evtl. daraus resultierenden Wechselkursrisiken abzusichern (im Weiteren als hedgen bezeichnet). Durch das Hedging soll das Risiko, der Generierung von Verlusten, verringert werden. Für das Hedging der Net Investments bedient sich das berichtende Unternehmen originärer und derivativer Finanzinstrumente.

Der Zeitpunkt und die Höhe des Fremdwährungsrückflusses sind als besondere Charakteristika der Net Investments zu nennen, da diese in den meisten Fällen unbekannt sind. Ebenso besteht Unkenntnis über die Höhe des Zuflusses der daraus resultierenden Gewinnausschüttungen. Darüberhinaus kann aus bilanzrechtlicher Sicht das Periodenergebnis erheblichen Schwankungen unterliegen.

Um diese Ergebnisasymmetrie in der Bilanzierung zu eliminieren, kann das berichtende Unternehmen unter bestimmten Bedingungen Hedge-Accounting durchführen.

In der Praxis werden von Unternehmen, insbesondere von Kreditinstituten, Zinsänderungs- und Wechselkursrisiken einerseits der Fair-Values von bilanzierten Vermögenswerten/Schulden und andererseits von Cash-Flows im Zusammenhang mit bilanziell erfassten Vermögenswerte/Schulden oder aus einer fest vereinbarten (vorhergesehenen) Transaktion mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit gehedged. Net Investments in Foreign Entities werden kaum gehedged.

Für das Hedging und Hedge-Accounting der Net Investments fehlt es an Managemententscheidungen, an ausführlichen Arbeitsanweisungen und Verständnis darüber, wann, wie und unter welchen Bedingungen diese Net Investments und deren erwarteten zukünftigen Cash-Flows gehedged und im Rahmen des Hedge-Accouting dargestellt werden können.

In der Literatur, werden der Fair-Value- und Cash-Flow-Hedge inkl. Hedge-Accounting ausreichend dargestellt. Das Hedging und das Hedge-Accounting bzgl. des Net Investment in eine Foreign Entity wird weitestgehend ausgegrenzt. Selbst in Broschüren von namhaften Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ist die behandelnde Thematik nicht ausreichend dargestellt. Weiterhin war in Gesprächen und im Schriftwechsel mit diesen festzustellen, dass sich eine einheitliche Praxis hinsichtlich des Hedgings und Hedge-Accountings der Net Investments, aufgrund der in den nachfolgenden Kapiteln diskutierten Probleme, nicht feststellen lässt.[1]

Aus den Grundsätzen ordnungsgemäßen Devisenmanagements ist eine Regelfinanzierung für diese nicht abzuleiten. Unternehmen entscheiden über ein Hedging oder Hedge-Accounting i.d.R. bei jedem Erwerb und/oder während der Laufzeit separat.

Da der Hedge und das Hedge-Accounting von Net Investments in der Praxis auf Grund fehlender Kenntnisse eine eher untergeordnete Rolle spielt, hat die vorliegende Bachelor-Thesis zum Ziel, einen zusammenfassenden Überblick über diese Thematik zu geben.

1.2 Motivation und Gliederung der Arbeit

Die vorliegende Bachelor-Thesis dient der Erlangung des akademischen Titels des Bachelors of Business Administration an der Hochschule für Bankwirtschaft. Im Rahmen der Arbeit sollen die theoretischen Ansätze der Bankbetriebslehre mit deren praktischer Umsetzung dargestellt werden.

Die vorliegende Arbeit gliedert sich in fünf Kapitel. Nach der vorangegangenen Darstellung der Problematik und der Intention der Thematik, werden im zweiten Kapitel das Net Investment und die Ursache der Umrechnungsdifferenz näher dargestellt.

Im dritten Kapitel werden die Grundlagen des Hedgings und der für das Net Investment zum Einsatz kommenden Hedging-Instrumente erläutert.

Darauf aufbauend stellt das vierte Kapitel den zentralen Nukleus der Thesis dar und führt die Grundlagen, die Zielsetzung und die Anforderungen bei der Durchführung des Hedge-Accounting, sowie Hedging-Strategien, bezogen auf das Net Investment auf.

Die vorliegende Bachelor-Thesis schließt im finalen Kapitel mit einer kurzen Zusammenfassung der wesentlichen Aussagen, der kritischen Würdigung über die Anwendung des Vorgestellten und einer Empfehlung zur Durchführung des Hedge eines Net Investment in eine Foreign Entity.

Die Rahmenbedingungen der vorliegenden Bachelor-Thesis stellen die IAS und IFRS mit Stand Februar 2005 dar. Zur Darstellung der Thematik werden die gängigen und in der Praxis gebräuchlichen englischen Begriffe verwendet.

2. Net Investments in Foreign Entities

2.1 Definition

Ein Net Investment stellt nach IAS 21 einen monetären Posten bzw. einen monetären Vermögenswert in Form einer ausstehenden Forderung des berichtenden Unternehmens ggü. einem ausländischen Geschäftsbetrieb dar. Das wesentliche Merkmal eines monetären Postens ist das Recht auf Erhalt einer festen oder bestimmbaren Anzahl von Währungseinheiten. Die Abwicklung für diesen Posten ist in einem absehbaren Zeitraum weder geplant noch wahrscheinlich.[2]

In der vorliegenden Bachelor-Thesis wird vorausgesetzt, dass aufgrund der im Ausland gesetzlichen Bedingungen, das Net Investment in der lokalen Fremdwährung getätigt werden muss.

In seiner einfachsten Form ist das Net Investment der Buchwert der Beteiligung. Weiterführend ist ein Net Investment der Anteil des berichtenden Unternehmens am Nettovermögen, d.h. der Betrag der Aktiva abzüglich der Passiva[3], zuzüglich der abdiskontierten in Zukunft zu erwartenden Cash-Flows, d.h. Gewinnausschüttungen oder Dividenden. Das Net Investment stellt somit einen Anteil am Eigenkapital des ausländischen Geschäftsbetriebs dar und kann in Form von börsennotierten und börsengehandelten oder nur börsennotierten Wertpapieren, oder als reines Investment, welches weder an der Börse notiert noch gehandelt wird, gehalten werden.

Dabei ist festzuhalten, dass ausschl. für börsennotierte Wertpapiere, unabhängig von einem Börsenhandel desselben, ein Fair-Value und somit die Höhe des zu hedgenden Net Investment, bestimmbar ist.

Bei nicht börsennotierten Wertpapieren stellt sich primär das Problem der Bestimmung der Höhe des Net Investment und somit die Findung des Fair-Value. Approximativ kann im ersten Schritt die Differenz zwischen der Aktiva und der Passiva des Net Investments ermittelt werden. Jedoch stellt sich im zweiten Schritt die Frage, in wiefern zukünftige Cash-Flows Berücksichtigung finden. Denn nur der Fair-Value eines börsennotierten und zusätzlich börsengehandelten Net Investments enthält neben der Differenz zwischen den Aktiv- und Passivposten zusätzlich die approximierten zukünftigen Cash-Flows in barwertiger Form.

Als Lösungsansatz für die fehlenden verbarwerteten zukünftigen Cash-Flows des nicht börsennotierten Net Investments könnten auf individueller Basis künftige Cash-Flows bspw. im Rahmen der DCF-Methode zur Unternehmensbewertung[4] geschätzt und verbarwertet auf die Aktiv-Passiv-Differenz zur Ermittlung des Fair-Value addiert werden.[5]

Da sich diese Vorgehensweise als zeit- und wissensintensiv darstellt, könnte auch eine Vereinfachung mittels entsprechender Indizes stattfinden. So könnte bspw. das nicht börsennotierte Net Investment einem entsprechenden Aktiensegment im Ausland, indem es ansässig ist, zugeordnet werden. Bspw. kann das Net Investment dem Segment der Blue-Chips zugeordnet werden. Für diese werden von Indexagenturen Indizes in Form von gemittelten und standardisierten Cash-Flow-Abschätzungen für die Zukunft veröffentlicht.

Eine weitere Problematik stellt die Haltedauer bzw. -absicht des Net Investment dar. Ein Net Investment hat keine vordefinierte Fälligkeit. Ein Unternehmen kann im Vorfeld oftmals nicht entscheiden, ob das Net Investment dauerhaft oder nur vorübergehend gehalten wird. Auch wenn das Unternehmen sich für eine kurz-, mittel- bzw. langfristige Haltedauer der Investition entscheiden kann, ist weiterhin die exakte Laufzeit derselben nicht bestimmt.

Als Lösungsansatz für die fehlende Laufzeit könnte diese auf individueller Basis durch die Duration geschätzt werden. Die Duration stellt die durchschnittliche Bindungsdauer des Barwertes der Cash-Flows dar. In diesem Fall würden der Kaufpreis, bspw. der Kurs bei einem börsennotierten Net Investment, ins Verhältnis zu den abdiskontierten, zukünftigen Cash-Flows gesetzt werden.

Da sich diese Vorgehensweise i.V.m. der zuvor diskutierten Bestimmung der zukünftigen Cash-Flows als noch zeit- und wissensintensiver darstellt, könnte auch eine Vereinfachung über historische Daten stattfinden. Dabei werden die Haltedauer der Net Investments der Vergangenheit über einen repräsentativen Zeitraum, bspw. zehn oder sogar dreißig Jahre, betrachtet. Von diesen Werten wird dann das arithmetische Mittel bestimmt. Diese Methode kann ebenso für die Laufzeit des Hedging-Instruments herangezogen werden. Nur so erhält das Risikomanagement einen Anhaltspunkt darüber, ob und wie lange das Net Investment gehedged werden soll, oder ob das Unternehmen eher von Hedging-Transaktionen absieht.

Unter einem ausländischen Geschäftsbetrieb wird ein Tochterunternehmen, ein assoziiertes Unternehmen, ein Joint Venture oder ein Niederlassung verstanden, dessen Geschäftstätigkeit in einem anderen Land angesiedelt ist, oder in einer anderen Währung ausgeübt wird, oder sich auf ein anderes Land, oder eine andere Währung als die des berichtenden Unternehmens erstreckt.[6] Die rechtliche Ausgestaltung des ausländischen Geschäftsbetriebs, z.B. als rechtlich selbständiges Unternehmen oder als rechtlich unselbständige Niederlassung, Betriebsstätte etc., ist unerheblich.

Nach IAS 21[7] erfolgt eine Unterscheidung der Net Investments, in ausländische Geschäftsbetriebe, in Net Investments in eine Foreign Entitiy und Net Investments in eine Foreign Operation.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Darstellung.

Abb. 1: Alternativen des Net Investments in einen ausländischen Geschäftbetrieb[8]

Im Folgenden werden Merkmale aufgeführt, die eher auf eine Foreign Entity als auf eine Foreign Operation, schließen lassen:[9]

- obwohl das berichtende Unternehmen die Möglichkeit der Ausübung eines beherrschenden Einflusses auf den ausländischen Geschäftsbetrieb hat, werden die Geschäfte des ausländischen Geschäftsbetriebs weitgehend unabhängig von denen des berichtenden Unternehmens getätigt
- die Geschäftsvorfälle mit dem berichtenden Unternehmen haben bezogen auf das Gesamtgeschäftsvolumen des ausländischen Geschäftsbetriebs kein großes Gewicht
- die Geschäfte eines ausländischen Geschäftsbetriebs werden im Wesentlichen aus seinem Cash-Flow oder über lokale Fremdkapitalaufnahme finanziert
- der Personal- und Materialaufwand sowie die sonstigen Aufwendungen, die in die Produkte und/oder Dienstleistungen des ausländischen Geschäftsbetriebs eingehen, fallen vorwiegend in der lokalen Währung und weniger in der Berichtswährung an
- die Cash-Flows des berichtenden Unternehmens fallen eher unabhängig von den täglichen Aktivitäten des ausländischen Geschäftsbetriebs an und werden nicht unmittelbar vom Tagesgeschäft des ausländischen Geschäftsbetriebs beeinflusst
- die Umsatzerlöse des ausländischen Geschäftsbetriebs werden überwiegend nicht in der Berichtswährung, sondern in einer anderen Währung (Fremdwährung) erzielt
- der ausländische Geschäftsbetrieb sammelt monetäre Vermögenswerte und Schulden überwiegend in seiner Landeswährung an und tätigt in dieser Ausgaben und Einnahmen[10]

Eine sachgerechte Identifizierung eines ausländischen Geschäftbetriebs kann in der Praxis dadurch vorgenommen werden, dass die tatsächlichen Verhältnisse anhand der oben aufgeführten Merkmale untersucht werden. Jedoch kann die Zuordnung dennoch unklar sein, so dass für eine angemessene Identifizierung eine Beurteilung durch das Management erforderlich ist.[11]

Der wesentliche Unterschied der beiden alternativen Net Investments in einen ausländischen Geschäftsbetrieb besteht darin, dass ein Net Investment in eine Foreign Entity im Gegensatz zu einem Net Investment in eine Foreign Operation im Konzernabschluss des berichtenden Unternehmens nicht konsolidiert wird.

Die vorliegende Bachelor-Thesis konzentriert sich ausschl. auf das Net Investment in eine Foreign Entity.

Die Erst- bzw. Zugangsbewertung des Net Investment erfolgt beim berichtenden Unternehmen zum am Tag des Geschäftsvorfalls[12] gültigen Kassakurs[13]. Dabei ist das in der funktionalen Währung (Währung in welcher die Foreign Entity tätig ist (Fremdwährung)[14] ) getätigte Net Investment in die berichtende Währung umzurechnen.[15] Das Net Investment und somit der finanzielle Vermögenswert ist At-Cost anzusetzen, welches dem Fair-Value[16] der gegebenen Gegenleistung entspricht.[17]

Der Fair-Value für das Net Investment ergibt sich hierbei aus dem zugrunde liegenden Nettovermögen der Foreign Entity i.V.m. einem Wechsel- bzw. Devisenkurse, der sich an einem aktiven Devisenmarkt täglich herausbildet.[18] Falls sich ein Fair-Value nicht verlässlich bestimmten lässt, ist dieser auf der Basis der Barwerte der künftigen Cash-Flows, wie bereits erläutert, zu schätzen.[19]

Die Folgebewertung des Net Investments erfolgt zu jedem Bilanzstichtag unter Verwendung des Stichtagskurses und ist mit diesem in die berichtende Währung umzurechnen.[20] Dabei ist der Fair-Value ohne Berücksichtigung von Transaktionskosten, welche beim Abgang oder Verkauf entstehen können, anzusetzen. Wenn für das Net Investment der Fair-Value nicht verlässlich bestimmt werden kann, ist dieser zu fortgeführten At-Cost bzw. wiederholt auf Basis der Barwerte zukünftiger Cash-Flows zu schätzen.[21]

2.2 Die Ursache der Umrechungsdifferenz

Das Net Investment wird von dem berichtenden Unternehmen in der dort vorliegenden Fremdwährung getätigt. Dabei ist die Fremdwährung jede andere Währung als die Berichtswährung des investierenden Unternehmens. Als Berichts- bzw. Darstellungswährung wird die Währung bezeichnet, in welcher der Jahres- oder Konzernabschluss aufgestellt wird.[22]

Das Net Investment wird zum Bilanzstichtag von der Fremdwährung in die Berichtswährung konvertiert. Änderungen der Wechselkurse zwischen der lokalen Währung und der Berichtswährung haben nur einen geringen oder überhaupt keinen direkten Einfluss auf den gegenwärtigen oder künftigen operativen Cash-Flow des berichtenden Unternehmens oder der Foreign Entity. Aufgrund dessen wirkt sich eine Währungsschwankung weniger auf die einzelnen monetären und nicht-monetären Posten der Foreign Entity aus, als vielmehr auf das Net Investment des berichterstattenden Unternehmens.[23]

Hinsichtlich des Wertes des Net Investment strebt das berichtende Unternehmen an, den Wert stetig zu halten. Das berichtende Unternehmen will sich auf keinen Fall der Gefahr einer Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder einer Inkaufnahme der daraus resultierenden Verluste aufgrund von Schwankungen der Austausch-verhältnisse zwischen in- und ausländischer Währung aussetzen.[24]

Verluste entstehen potentiell durch die Umrechnungsdifferenz, resultierend aus der Umrechnung der gleichen Anzahl von Fremdwährungseinheiten in die Berichtswährung zu einem unterschiedlichen Wechselkurs.[25]

Diese Umrechnungsdifferenz wird beim berichterstattenden Unternehmen zunächst als separater Bestandteil des Eigenkapitals und erst bei Abgang des Net Investment ergebniswirksam erfasst.[26]

3. Hedging und Hedging-Instrumente für Net Investments in Foreign Entities

3.1 Motivation für Hedging-Aktivitäten

Zur Wahrung der Vollständigkeit wird im Folgenden, hinsichtlich der behandelten Thematik des Hedgings von Fremdwährungsrisiken, die Motivation des Risikomanagements für das Hedging aufgeführt.

Das Risikomanagement hat zum Ziel, auf Basis der Vision und Strategie der Organisation, Risiken zu identifizieren, diese zu messen, zu steuern und zu bewältigen. Verluste resultierend aus vorhandenen Risiken sollen minimiert bzw. vermieden werden.

IAS 32 identifiziert in diesem Zusammenhang das Liquiditäts-, Preis-, Ausfall- und Cash-Flow-Risiko.[27]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Darstellung.

Abb. 2: Risiken nach IAS 32

Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass ein Unternehmen evtl. nicht in der Lage ist, Finanzmittel zur Begleichung einer Verpflichtung zu beschaffen oder aufgrund von Marktengpässen den Vermögenswert rechtzeitig veräußern zu können.

Das Preisrisiko ergibt sich aus dem Währungs-, Zins- und Marktpreisrisiko. Dabei bestehen Währungsrisiken darin, dass sich der Wert eines Finanzinstrumentes aufgrund von Wechselkursschwankungen verändert. Zinsänderungsrisiken bestehen hinsichtlich der Wertänderungen von Finanzinstrumenten aufgrund von Schwankungen des Marktzinses. Marktpreisrisiken drücken das Risiko von Wertänderungen von Finanzinstrumenten durch Schwankungen der Marktpreise aus.[28]

Das Ausfallrisiko subsummiert das Bonitäts-, Adressenausfall- und Länderrisiko. Eine Verschlechterung der Bonität bis hin zum Adressenausfall des Geschäftspartners, sowie Transferschwierigkeiten aufgrund behördlicher Maßnahmen eines ausländischen Staates gehören zu den potentiellen Gefahren.[29]

Ein Cash-Flow-Risiko ist die Gefahr, dass künftig erwartete Cash-Flows in ihrer Höhe schwanken.

Ergänzend können aus betriebswirtschaftlicher Sicht weitere Risiken, wie das Rechts- und das Betriebs-Risiko sowie bilanz- und steuerrechtliche Risiken, aufgeführt werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Darstellung.

Abb. 3: Betriebswirtschaftliche Risken

Die aufgezählten Risiken besitzen beispielhaften Charakter und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Das rechtliche Risiko besteht darin, dass ein Geschäft rechtlich nicht durchsetzbar oder nicht korrekt dokumentiert ist, oder die rechtlichen Rahmenbedingungen sich im Zeitablauf ungünstig entwickeln und sich dies somit ungünstig auf das Geschäft und deren Zahlungsströme auswirken.[30]

Betriebliche Risiken basieren primär auf menschlichem Versagen, Systemversagen sowie unzulänglichen Verfahren interner Kontrollen.

Bilanzrechtliche Risiken können durch die Nichtanerkennung von Bewertungseinheiten des Abschlussprüfers entstehen.

Steuerrechtliche Risiken resultieren aus der Versagung von steuerrechtlicher Anerkennung gewählter Sachverhalts- und Bilanzgestaltungen und durch unvorherseh-bare Steuerrechtsänderungen.[31] Den betriebswirtschaftlichen Risiken ist besondere Aufmerksamkeit beizumessen.

Das Risikomanagement kann die gem. IAS 32 aufgeführten Risiken durch originäre bzw. in den meisten Fällen durch derivative Finanzinstrumente hedgen. Die ergänzend vorgestellten betriebswirtschafltichen Risiken lassen sich nicht durch Finanzinstrumente hedgen. Diese können nur durch ein adäquates Management und insbesondere durch Kommunikation und angemessene operative Prozesse auf und innerhalb der Ebenen in der Unternehmung verringert werden.

Im Zusammenhang mit Net Investments bezieht sich der Autor in der vorliegenden Bachelor-Thesis ausschl. auf das Hedging des Währungsrisikos.

3.2 Grundlagen des Hedging

3.2.1 Definition

Als Hedging wird die ökonomische Absicherung einer offenen Risikoposition durch den Aufbau einer wertmäßig gegenläufigen Position bezeichnet.[32] Hedging ist einerseits eine Form der Risikobegrenzung, welche andererseits jedoch auch dazu führt, dass die Chance auf eine positive Wertentwicklung durch die Unternehmen selbst beschränkt oder ausgeschlossen wird. Dies bedeutet eine Risikominimierung/-eliminierung bei gleichzeitigem Verzicht auf potentielle Erträge.[33]

Für das Hedging wird das gesamte Net Investment als ein abzusichernder Vermögenswert selbst, nicht die einzelnen Vermögenswerte und/oder Verbindlichkeiten der Foreign Entity, betrachtet.[34]

Im Rahmen des Hedging wird das Net Investment gegen Umrechnungsdifferenzen aus der Währungsumrechnung und somit gegen Wechselkursrisiken gehedged.[35] Das Wechselkursrisiko bei einem Net Investment wird durch entgegengesetzte Geschäfte in Form von originären (nicht-derivativen) oder/und derivativen Finanzinstrumente gehedged.[36] Derivative Finanzinstrumente können sowohl börsengehandelte Instrumente, wie bspw. Devisenfutures, als auch außerbörslich auf dem sog. OTC-Markt gehandelte Instrumente, wie bspw. Devisenforwards, sein. Hedging wird an Devisen- und Finanzmärkten durchgeführt. Hierbei wird angestrebt das vorhandene Risiko durch die Übernahme eines zweiten, kompensatorischen Risikos auszugleichen. Ein perfekter Hedge eliminiert jegliches Risiko. Dies ist jedoch nur theoretisch und unter Einhaltung bestimmter Bedingungen möglich.

Die durch das Net Investment, dem berichtenden Unternehmen zukünftig zu erwartenden Cash-Flows, welche ebenso dem Wechselkursrisiko unterliegen, werden mit dem Net Investment in seiner Gesamtheit, als einzige zu hedgende und gemeinsame Größe, gehedged.[37]

Bei diesen Cash-Flows stellt sich das Problem der Findung der Barwerte dar. Somit kann das Unternehmen die zu hedgende Größe nicht exakt bestimmen.

Als Lösungsansatz kann die Höhe dieser Cash-Flows, wie bei der Bestimmung von nicht-börsennotierten Net Investments, auf individueller Basis bspw. unter Anwendung der DCF-Methode zur Unternehmensbewertung geschätzt und verbarwertet werden. Da diese Vorgehensweise sich ebenso als zeit- und wissensintensiv darstellt, könnte ebenfalls eine Vereinfachung mittels entsprechender Indizes stattfinden.[38]

Alternativ kann das berichtende Unternehmen eine historische Betrachtung der Gewinne auf Basis der vergangenen Jahre vornehmen und setzt als zu hedgende Größe davon das arithmetische Mittel dieser Werte an.

In der Praxis besteht weitreichend das Problem der Findung dieser Cash-Flows. Auch wenn ein Unternehmen die Höhe der Cash-Flows evtl. bestimmen kann, sind diese nicht exakt. I.e.S. bedeutet dies, dass die zu hedgende Größe nicht exakt bestimmt ist und i.w.S. fehlt und somit kein effektives Hedging durchgeführt werden kann, da einzig und allein die Risikobasis bestimmt werden kann.

Hinsichtlich des Hedging des Net Investment und deren Sinnhaftigkeit, kann jedoch auch geschlussfolgert werden, dass ein Hedging nur sinnvoll ist, wenn die Wechselkursrisiken, i.e.S. der Aufwand, durch die zukünftigen Cash-Flows gedeckt bzw. kompensiert würden. In diesem Falle könnte das Unternehmen auf ein Hedging verzichten. Jedoch ist hierbei wieder die Problematik der verlässlichen Findung der zukünftigen Cash-Flows und darüber hinaus der verlässlichen Bestimmung der Höhe der Wechselkursrisiken maßgebend.

Auf das Hedging der aus dem Net Investment zufließenden Gewinnausschüttungen wird im Rahmen der vorliegenden Bachelor-Thesis und auf Grund der vorgestellten Problematik nicht näher eingegangen werden.

Argumente für ein Hedging, wie bereits in Kapitel 3.1 dargestellt, sind so offensichtlich, dass diese nicht weiter aufgeführt werden müssen. Für das berichtende Unternehmen ist es nur sinnvoll, assoziierte Risiken abzusichern, wenn diese entstehen. Durch das Hedging werden dadurch unvorhersehbare Ereignisse, wie der hier diskutierte Anstieg des Wechselkurses, vermieden. Ein Unternehmen, welches kein Hedging durchführt, kann ceteris paribus mit relativ konstanten Gewinnen über den Verlauf mehrerer Perioden rechnen. Im Gegensatz dazu kann ein Unternehmen, welches Hedging aktiv durchführt, mit flukturierenden Gewinnen rechnen.[39]

3.2.2 Hedging-Instrument

Ein Hedging-Instrument, d.h. das Sicherungsinstrument, ist eine Transaktion, welche mit dem Ziel der Risikominderung oder Risikoausschaltung abgeschlossen wird. Als Hedging-Instrument können grundsätzlich nur Derivate eingesetzt werden. Eine Ausnahme gilt bei Währungsrisiken, für die auch nicht-derivative (originäre) finanzielle Verbindlichkeiten, bspw. Fremdwährungskredite eingesetzt werden dürfen.[40] Nicht-Derivate eignen sich besonders zum Hedging von Währungsrisiken, da erstere signifikant messbar sind. Zum Hedging anderer Risiken eignen sich diese weniger, da ihre Wertentwicklung i.d.R. von mehreren spezifischen Einflussfaktoren abhängt und eine spezifische Bewertung für ein einzelnes Risiko schwer durchzuführen ist.[41]

Für das Net Investment können als Hedging-Instrumente derivative Finanzinstrumente, insbesondere DTGs, Devisenfutures, Währungsswaps, Devisenoptionen und originäre Finanzinstrumente, insbesondere Fremdwährungsschulden, eingesetzt werden.

Ebenso im Hinblick auf den in Kapitel 4.2.3.2 erläuterten Effektivitätsnachweis eines Hedgings können nur Derivate und Nicht-Derivate eingesetzt werden, deren Fair-Value verlässlich ermittelt werden kann. Das zum Hedging eingesetzte Instrument ist nach IAS 39 immer zum Fair-Value zu bewerten. IAS 39 geht grundsätzlich davon aus, dass für alle Finanzinstrumente Fair-Values ermittelbar sind. Eine Ausnahme stellen nicht notierte Eigenkapitalmittel und die damit verbundenen Derivate, welche auch keine Hedging-Instrumente sind, dar.[42] Die Bestimmung eines Hedging-Instruments muss nicht bei Erwerb, sondern kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.[43] Für das Hedging können Derivate und Nicht-Derivate neu erworben oder aus vorhandenen Beständen eingesetzt werden. Da zu konsolidierende konzerninterne Geschäfte keine Sicherungswirkung entfalten, muss der Geschäftspartner des eingesetzten Finanzinstruments in jedem Fall ein konzernfremder Dritter sein.

3.3 Die Methoden des Hedging für Net Investments in Foreign Entities mit originären und derivativen Finanzinstrumenten

Im Folgenden werden die zuvor genannten alternativen Hedging-Instrumente für das Net Investment näher vorgestellt. Die Hedging-Instrumente werden in ihrer jeweiligen Grundstruktur erläutert und darauf aufbauend deren Bilanzierung behandelt.

3.3.1 Das Hedging für Net Investments in Foreign Entities mit originären Finanzinstrumenten

IAS 21 erlaubt als Hedging-Instrument für Umrechnungsdifferenzen resultierend aus Wechselkursrisiken die Bilanzierung einer Fremdwährungsschuld.[44] Das Hedging durch eine Fremdwährungsschuld, in der lokalen Währung der Foreign Entity, stellt die einfachste Form der Absicherung dar. IAS 21 regelt jedoch nur, dass das Net Investment durch eine Fremdwährungsschuld gehedged werden kann.

Nach IAS 39 sind originäre, d.h. nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten nur dann als Hedging-Instrumente zugelassen, wenn diese zur Absicherung eines Währungsrisikos benutzt werden.[45] Die Kurssicherung während der Haltezeit des Net Investments kann somit durch die Aufnahme originärer Fremdwährungsmittel, i.d.R. durch Fremdwährungskredite, vorgenommen werden.[46]

Ein Fremdwährungskredit kann nur als wirksames Hedging-Instrument angesehen werden, wenn dieser nicht täglich fällig gestellt werden kann. Der Rückzahlungszeitpunkt sollte somit vom berichtenden Unternehmen beeinflusst werden können. Kurzfristige Schulden können nur dann als wirksames Hedging-Instrument angesehen werden, wenn eine langfristige Finanzierungszusage vorliegt.[47] Aktien, die nach IAS 39 keine finanziellen Vermögenswerte oder finanziellen Schulden sondern Eigenkapitalinstrumente darstellen sowie eigene Aktien, können nicht als Hedging-Instrumente eingesetzt werden.

Der Fremdwährungskredit wird nach IAS 39 bei der erstmaligen Erfassung zu At-Cost, welches dem Fair-Value der erhaltenen Gegenleistung entspricht, angesetzt.[48]

Die Folgebewertung erfolgt zum Fair-Value[49] bzw. wenn dieser nicht zuverlässig bestimmt werden kann, zu fortgeführten At-Cost.[50] Der Fremdwährungskredit zählt nicht zur Trading Kategorie, wie derivative Finanzinstrumente, und wird in der Bilanz auf der Passivseite in Abhängigkeit der Laufzeit als kurzfristige oder langfristige Verbindlichkeit erfasst.

Hinsichtlich des Hedge-Accounting kann der Fremdwährungskredit nur insoweit als effektives Hedging-Instrument eingestuft werden, sofern der Gesamtbetrag der Cash-Flows aus dem Fremdwährungskredit nicht größer sind als der erwartete Gesamtbetrag des Net Investment (Dividenden, Gewinnausschüttungen und Verkaufpreis). Wenn die Cash-Flows aus dem Fremdwährungskredit doch größer sein sollten, ist die für das Hedge-Accounting vorausgesetzte Hedge-Beziehung nicht effektiv. Dies bedeutet, dass Umrechnungsgewinne bzw. –verluste aus darüber hinausgehenden Kreditbeträgen erfolgswirksam in der GuV zu erfassen sind.[51]

3.3.2 Das Hedging für Net Investments in Foreign Entities mit derivativen Finanzinstrumenten

In diesem Abschnitt des Kapitels werden die möglichen derivativen Finanzinstrumente bzgl. des Hedgings eines Net Investments erläutert, welche ebenso wie das zuvor erläuterte originäre Finanzinstrument dazu dienen, das Wechselkursrisiko abzusichern. Ebenso werden die Grundlagen der derivativen Finanzinstrumente, i.w.S. der Hedging-Instrumente, sowie deren bilanzielle Erfassung dargestellt.

Prinzipiell können die für das Hedging eingesetzten Finanzinstrumente in standardisierter oder nicht-standardisierter Form abgeschlossen werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Darstellung.

Abb. 4: Hedging mit derivativen Finanzinstrumenten

Nach IAS muss ein derivatives Finanzinstrument folgende Merkmale kumulativ erfüllen:

- der Wert verändert sich aufgrund der Veränderung eines variablen Underlyings
- es erfordert keine oder eine verhältnismäßig geringe Anschaffungsauszahlung
- das Settlement erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.[52]

Grundlegend ist eine weitere Unterscheidung der Deviseninstrumente vorzunehmen. Ein Devisenforward/-future und ein Währungsswap sind Verpflichtungsgeschäfte. Dagegen ist eine Devisenoption ein Optionsgeschäft, d.h. die Erfüllung des Vertrages hängt vom Willen des Rechtsinhabers ab.[53]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Darstellung.

Abb. 5: Abgrenzung der Deviseninstrumente

Derivative Finanzinstrumente werden bei der Erst- und Folgebewertung zum Fair-Value[54] bewertet und sind der Kategorie Financial Instruments-through-P&L und hier der Unterkategorie des Trading zuzuordnen.

3.3.2.1 Devisenforward/-future

Devisenforwards und -futures sind Termingeschäfte, bei denen eine bindende Verpflichtung besteht ein an Qualität und Menge feststehenden Basiswert an einem in der Zukunft fest vereinbarten Zeitpunkt, zu einem fest vereinbarten Preis zu liefern und abzunehmen.[55] Der vereinbarte Preis ist der Terminpreis. Termingeschäfte werden zu dem im Abschlusszeitpunkt geltenden Kassakurs, korrigiert um den Abschlag (Deport oder Discount) oder den Aufschlag (Report oder Premium), abgeschlossen. Die Abschläge und Aufschläge, die in der Praxis sog. Prämie, sind Kurssicherungskosten bzw.- erträge.[56]

Die Marktwerte bei Termingeschäften sind bei Abschluss i.d.R. null da sich die Zahlungsansprüche und –verpflichtungen aus diesem Geschäft zu diesem Zeitpunkt gleichwertig gegenüberstehen.[57]

Bei einem Devisenforward, d.h. einem klassischen DTG, vereinbaren zwei Vertragspartner zu einem bestimmten Termin in der Zukunft einen bestimmten Fremdwährungsbetrag zu einem festgelegten Wechselkurs zu kaufen bzw. zu verkaufen. Für das Hedging von Net Investments wird beim DTG der Kassakurs eingesetzt und die Zinskomponente ausgeklammert.[58] Mit der Ausklammerung der Zinskomponente wird i.d.R. die Effektivität erhöht. Der Abschlag bzw. der Aufschlag und die Zinskomponente sind ergebniswirksam bei Vereinbarung des Geschäftes direkt in der GuV zu erfassen.[59]

Dieses individuell zwischen den Vertragsparteien abgeschlossene Termingeschäft wird am häufigsten zum Hedging von Wechselkursrisiken verwendet.

Vorteile bestehen darin, dass sich das Unternehmen auf individuelle Bedürfnisse ausrichten kann und eine sichere Kalkulationsbasis hat. Als Nachteile lassen sich ein aufwendiger Vertragsabschluss, geringe Handelbarkeit, hohes Erfüllungsrisiko und keine Partizipation an positiven Wechselkursschwankungen nach Vertragsabschluss nennen[60] Auf Grund der fixen Ausübungsverpflichtung kann das Unternehmen generell keine zusätzlichen Gewinne erzielen.

Standardisierte, an der Böse gehandelte, Termingeschäfte werden als Devisenfutures bezeichnet. Die einzige Variable des Futures ist der Preis, welcher sich an der Börse durch Angebot und Nachfrage und Einbeziehung weiterer Faktoren entwickelt. Die Standardisierung ermöglicht den jederzeitigen Kauf und Verkauf des Devisenfutures. Eine vorläufige Erfüllung erfolgt börsentäglich durch die Zahlung der Differenz zwischen dem gültigen Future-Preis und dem vereinbarten Terminkurs anstelle der Zahlung des Basiswertes.

[...]


[1] Persönliche Informationen durch: Barckow, A. (6. September 2005)/ Bäthe-Guski, M. (24. August 2005)/ Löw, E. (1. September 2005)/ Scharpf, P. (24. August 2005).

[2] Vgl. IAS 21.15 i.V.m. IAS 21.16.

[3] Vgl. IAS 21.8.

[4] Siehe hierzu Anhang A: Die verschiedenen DCF-Methoden.

[5] Vgl. Heidorn, T. (2002), S. 124 f.

[6] Vgl. IAS 21.8.

[7] Vgl. IAS 21.24 i.V.m. IAS 21.25.

[8] Vgl. Scharpf, P.(2001), S.247.

[9] Vgl. IAS 21.26.

[10] Vgl. IAS 21.11(a) i.V.m. Kusterle, B. (2003), S. 327.

[11] Siehe hierzu IFRS Portal (2005).

[12] Anm: Der Tag des Geschäftsvorfalls, ist der Tag an dem der Geschäftsvorfall erstmals nach IAS anzusetzen ist. (IAS 21.22).

[13] Anm: Aus praktischen Gründen kann ein Kurs verwendet, der einen Näherungswert für den aktuellen Kurs darstellt. Bspw. kann der Durchschnittskurs einer Woche, eines Monats für das Net Investment in der jeweiligen Währung verwendet werden. Jedoch bei stark schwankenden Wechselkursen ist die Verwendung von Durchschnittskursen unangemessen. (IAS 21.22).

[14] Vgl. IAS 21.8 i.V.m. IAS 21.9.

[15] Vgl. IAS 21.8 i.V.m. IAS 21.20 i.V.m. IAS 21.21.

[16] Anm: Der Fair-Value ist der beizulegende Zeitwert. Darunter versteht man den Betrag, zu dem zwischen vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern, ein finanzieller Vermögenswert oder Verbindlichkeit, beglichen werden könnte. (IAS 39.9).

[17] Vgl. IAS 39.43.

[18] Vgl. IAS 39.AG82.

[19] Vgl. IAS 39.43 i.V.m. Born, K. (2002), S. 162.

[20] Vgl. IAS 21.23 (a).

[21] Vgl. IAS 39.47 (c) i.V.m. Born, K. (2002), S. 162.

[22] Vgl. IAS 21.8.

[23] Vgl. Kusterle, B. (2003) (Hrsg.), S. 327 f.

[24] Vgl. Scheffler, J. (1994), S. 10.

[25] Vgl. IAS 21.8 i.V.m. IAS 21.29.

[26] Vgl. IAS 21.32 i.V.m. IAS 21.48.

[27] Vgl. PWC Deutsche Revision (Hrsg.) (1999), S. 586.

[28] Vgl. PWC Deutsche Revision (Hrsg.) (1999), S. 586.

[29] Vgl. PWC Deutsche Revision (Hrsg.) (2001), Rn. 99.

[30] Vgl. PWC Deutsche Revision (Hrsg.) (2001), Rn. 124.

[31] Vgl. Scharpf, P./Luz, G. (2000), S. 118 ff.

[32] Vgl. Bellavite-Hövermann, Y./Barckow, A. (2001), IAS 39 Rn. 77.

[33] Vgl. Scharpf, P./Luz, G. (2000), S. 765 f.

[34] Vgl. Ernst & Young (Hrsg.) (2004), S. 117.

[35] Vgl. Kusterle, B. (2003), S. 327 i.V.m. IAS 39.137 (c) und IAS 39.164.

[36] Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 441 f.

[37] Vgl. Pellens, B./Fülbier, R./Gassen, J. (2004), S. 557.

[38] Siehe hierzu Kapitel 2.1.

[39] Vgl. Hull, J. (2001), S. 123 ff.

[40] Vgl. IAS 39.72 i.V.m. Hübner-Schwarzinger, P. (1999), S. 220.

[41] Vgl. Pellens, B./Fülbier, R./Gassen, J. (2004), S. 533.

[42] Vgl. Heuser, P./Theile, C. (2005, Rn. 1027.

[43] Vgl. IAS 39.74 i.V.m. IAS 39.IG F.3.9.

[44] Vgl. PWC Deutsche Revision (Hrsg.) (2000), S. 93.

[45] Vgl. IAS 39.72.

[46] Vgl. Lüdenbach, N. et al. (2005), §27 Rn. 60f.

[47] Vgl. PWC Deutsche Revision (Hrsg.) (2000), S. 94.

[48] Vgl. IAS 39.43 i.V.m. Born, K. (2002), S. 162.

[49] Anm: Der Fremdwährungskredit stellt einen monetären Posten dar, für den auf Grund der erhaltenen bzw. zu zahlenden Anzahl von Währungseinheiten ein Fair-Value bestimmt werden kann. (IAS 21.16).

[50] Vgl. IAS 39.43.

[51] Vgl. Scharpf, P. (2001), S. 249 f.

[52] Vgl. IAS 39.9.

[53] Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 230.

[54] Vgl. IAS 39.43-46.

[55] Siehe hierzu Anhang B: Darstellung der durchzuführenden Cash-Flows bei einem Devisenforward/-future.

[56] Vgl. Scheffler. J. (1994), S. 40 f.

[57] Vgl. PWC Deutsche Revision (Hrsg.) (2001), Rn. 356.

[58] Vgl. IAS 39.74 (b).

[59] Vgl. Bohn, A./Wondrak, B. (2004), S. 96.

[60] Vgl. Müller-Möhl (2002), S. 29.

Fin de l'extrait de 66 pages

Résumé des informations

Titre
Hedging und Hedge Accounting von Net Investments in Foreign Entities
Université
Frankfurt School of Finance & Management
Note
1,7
Auteur
Année
2005
Pages
66
N° de catalogue
V60027
ISBN (ebook)
9783638537964
ISBN (Livre)
9783638666978
Taille d'un fichier
660 KB
Langue
allemand
Annotations
Die Bachelor Thesis betrachtet ausschl. die Net Investments in eine Foreign Entity. Diese Beteiligungen unterliegen bei Umrechnung in die Berichtswährung des berichtenden Unternehmens der Volatilität der Wechselkurse. Unter dem Aspekt der Risikominimierung werden Net Investment und die evtl. daraus resultierenden Wechselkursrisiken abgesichert. Da der Hedge und das Hedge-Accounting von Net Investments in der Praxis auf Grund fehlender Kenntnisse eine eher untergeordnete Rolle spielt ...
Mots clés
Hedging, Hedge, Accounting, Investments, Foreign, Entities
Citation du texte
Dirk Strohmeier-Scheu (Auteur), 2005, Hedging und Hedge Accounting von Net Investments in Foreign Entities , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/60027

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