Legitimation von Herrschaft in der islamischen Republik Iran


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2006

24 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Theoretische Grundlagen

3. Das politische System der islamischen Republik Iran

4.Legitimation von Herrschaft im Schiismus

5. Legitimation von Herrschaft in der islamischen Republik Iran
5.1 Historische Hintergründe
5.2 Die Islamische Revolution
5.3 „Institutionalisierung des Charismas“
5.4 Legitimation des Herrschaftssystems nach Ruhollah Khomeini

6. Fazit

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Im Rahmen des Seminars: „Die politischen Systeme des Nahen und Mittleren Ostens im Vergleich“, habe ich mich entschieden meine Hausarbeit über das Thema „Legitimation von Herrschaft in der Islamischen Republik Iran“ zu schreiben.

Der „Gottesstaat“ Iran hat eine, im Vergleich zu anderen Staaten im nahen und mittleren Osten, relativ demokratische Verfassung. Es gibt eine breite gebildete Mittelschicht, sowie eine Bildungselite. Die Alphabetisierungsrate beträgt ca. 85%. Gleichzeitig zählt Iran zu einem der Länder mit der höchsten Selbstmordrate weltweit, sowie einem hohen Anteil von Drogenkonsum in der Bevölkerung. Es gibt wirtschaftliche und soziale Spannungen, eine hohe Arbeitslosenquote, viele Iraner leben unterhalb der Armutsgrenze. Gleichwohl erweist sich das politische System als verhältnismäßig stabil. An dieser Stelle stellt sich mir die Frage wie kommt diese Stabilität zustande. Wie und warum werden die Herrschenden in Iran legitimiert?

Um diese Frage analysieren zu können ist ein theoretischer Rahmen für die Betrachtung von Herrschaftsformen notwendig. Somit stellt das zweite Kapitel die theoretische Grundlage meiner Arbeit dar.

Damit eine Begründung der Legitimation möglich ist, muss jedoch zunächst aufgezeigt werden, wer in Iran als „Herrschender“ angesehen werden kann. Aus diesem Grund erörtere ich in Kapitel 3 kurz das politische System des Irans.

Der vierte Abschnitt veranschaulicht die religiösen Grundlagen des bestehenden Herrschaftssystems.

Kapitel fünf stellt den Hauptteil meiner Arbeit dar. Um die Legitimation und Stabilität des bestehen Herrschaftssystems verstehen zu können ist die historische Entwicklung der Gesellschaft, die Islamische Revolution, sowie der Erhalt des Rechtsanspruches der Obersten Rechtsgelehrten wichtig. Diese Aspekte sind in den Unterpunkten des Kapitels dargelegt.

Kapitel sechs umfasst das Fazit meiner Arbeit.

2. Theoretische Grundlagen

Bevor ich mich der Frage zuwende, wer in Iran die Herrschaft inne hat und wie diese legitimiert wird, gilt es Begriffe Macht, Herrschaft, Legitimation, sowie Beziehungen zwischen diesen Begriffen, zu klären. Hierbei folge ich zunächst dem Herrschaftskonzept von Max Weber. Unter Herrschaft versteht er „die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebaren Personen Gehorsam zu finden“ (Weber, 1976, S.28). Es ist zu beachten, dass der Begriff Macht sich vom Herrschaftsbegriff unterscheidet. „Macht bedeutet jede Chance, […] den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichwohl worauf diese Chance beruht“ (Weber, 1976, S.28). Macht erfordert demnach keine Form der Legitimation. Dennoch ist Macht notwendig um das Gewaltmonopol eines Staates aufrecht zu erhalten und die Herrschaft auszuüben und somit eine Stabilität des politischen Systems zu erreichen. (vgl. Lauth, 2002, S.107)

Der Begriff der Legitimation spielt eine zentrale Rolle bei der Analyse von Herrschaftsformen. Weber unterscheidet drei Idealtypen von legitimer Herrschaft. Die legale, deren Legitimitätsgrundlage eine gesetzte Ordnung in Form einer Verfassung ist. Die Herrschenden sind Vorgesetzte, welche durch Kompetenz die Legitimation erlangen. Beherrschte sind die Bürger. Bei der traditionalen Herrschaft gibt es eine von jeher geltende Ordnung. Der Herrschende ist ein durch die Tradition berufener Herr, ihm untersteht die Dienerschaft bzw. das Gefolge. Die charismatische Herrschaft verfügt über einen ebensolchen Führer, welcher seine Legitimation durch das Vertrauen und die Hingabe seiner Anhänger erlangt. (vgl. Weber, 1976, S.124)

Diese Idealtypen sollen als Grundlage der Analyse der Herrschaftsform in der islamischen Republik Iran dienen. In dieser Stelle möchte ich jedoch anmerken, dass diese Herrschaftsformen theoretische Modelle sind und es nicht zu erwarten ist, dass sie in ihrer reinen Form auftreten.

Als weiteren Erklärungsansatz möchte das modifizierte Modell des sozialen Wandels von Hans-Joachim Hoffmann-Nowotny heranziehen. (vgl. Kauz, 2000, S.11-17)

Es wird angenommen, dass die Islamisierung der Gesellschaft Grundlage der bestehenden Herrschaftsform ist. Die so genannte Islamisierung ist ein Ergebnis des sozialen Wandels, auf diese Entwicklung werde ich unter Punkt 5.1 genauer eingehen. Nach Hoffmann- Nowotny können die Akteure entweder als „herrschende Gruppen“ oder als „Innovateure ohne Macht“ im politische System auftreten. Unter Macht versteht er die Möglichkeit der Akteure ihre Position im System aufrecht zu erhalten oder den Zugang anderer Gruppen zu überwachen. Idealtypischerweise versuchen die herrschenden Gruppen Macht und Legitimation im Gleichgewicht zu halten. Sozialer Wandel hingegen lässt sich durch ein bestehendes Ungleichgewicht erklären, wenn es den Innovateuren ohne Macht gelingt neue Werte in der Bevölkerung zu proklamieren, kommt es zu einem Legitimationsdefizit der herrschenden Gruppen. Können diese das entstandene Machtdefizit nicht ausgleichen findet ein Machtwechsel statt. Die neuen Werte müssen jedoch erst internalisiert und institutionalisiert werden damit das politische System Stabilität erlangt.

Inwieweit sich dieses Modell zur Erklärung der Herrschaftsstrukturen in der islamischen Republik Iran anwenden lässt, soll im weiteren Verlauf meiner Arbeit näher betrachtet werden.

Zunächst ist es jedoch notwendig aufzuschlüsseln wer die politische Macht in Iran ausübt.

3. Das politische System der islamischen Republik Iran

In diesem Kapitel werde ich die verfassungsmäßige Struktur des politischen Systems kurz darstellen und erläutern über welche Kompetenzen die Organe bzw. Akteure verfügen.

Die iranische Verfassung sieht eine Trennung von Legislative, Exekutive und Judikative vor, diese sind jedoch der geistlichen Führung unterstellt und somit nicht autonom in ihren Entscheidungen. (vgl. Arjomand, 1988, S.373/374)

Das Volk wählt, für eine jeweils vierjährige Amtszeit, den Präsidenten und das Parlament, welches aus 290 Abgeordneten besteht. Die Amtszeit des Präsidenten beträgt maximal zwei Legislaturperioden. Derzeitiger Präsident ist Mahmud Ahmadinedschad, er ist Staatsoberhaupt und Regierungschef, ihm untersteht ein Ministerrat mit 22 Ressortleitern. Weiterhin leitet er die Regierungsarbeit und legt dem Parlament Regierungsvorschläge vor.

Die Befugnisse von Parlament und Präsident sind jedoch durch andere Organe/ Akteure stark eingeschränkt. So ist der Präsident abhängig von der Bestätigung des Revolutionsführers (Oberster Rechtsgelehrter) und kann auch durch diesen wieder abgesetzt werden. Der Oberste Rechtsgelehrte wird vom Expertenrat auf Lebenszeit gewählt. Der Expertenrat wiederum wird für jeweils acht Jahre von der Bevölkerung gewählt und besteht aus 86 geistlichen Mitgliedern. Das „Amt“ des Revolutionsführers bekleidet seit 1989 Ali Khamenei. Diese Position ist mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet. Er ernennt den Leiter der Judikative, die sechs geistlichen Mitglieder des Wächterrates, den Leiter des Feststellungsrates, den Leiter des Radios und Fernsehens, den Oberkommandeur der Armee, den Leiter des Generalstabs aller Streitkräfte und den Oberkommandeur der Ordnungskräfte. Hieraus wird ersichtlich wie stark der Revolutionsführer auf das politische und gesellschaftliche Geschehen Einfluss nehmen kann. (vgl. Buchta, 2004, S.17)

Eine Sonderstellung nimmt der Wächterrat ein. Er kann als ein über dem System stehendes Organ bezeichnet werden.

Der Wächterrat besteht aus 12 Mitgliedern, wobei nur die sechs geistlichen stimmberechtigt sind. Zu seinen Aufgaben gehört die Überwachung aller Wahlen, das bedeutet er trifft eine Vorauswahl der Kandidaten bei den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen als auch bei den Wahlen des Expertenrates. Somit ist die Demokratie in der islamischen Republik Iran stark eingeschränkt. Des Weiteren überwacht er die vom Parlament verabschiedeten Gesetze auf Vereinbarkeit mit der Sharia und ist zuständig für die Interpretation der Verfassung. Gibt es Uneinigkeit im Wächterrat ist der Revolutionsführer die letzte Entscheidungsinstanz. (vgl. Amineh, 2004, S. 26)

Auf eine noch detaillierte Darstellung des verfassungsmäßigen Systems werde ich verzichten, da dies für meine Untersuchung nicht notwendig ist.

Es ist festzuhalten, dass der Revolutionsführer sowie die Geistlichen als die „herrschende Gruppe“ in Iran betrachtet werden können, auch wenn der Staatspräsident das eigentliche Staatsoberhaupt darstellt. In meiner weiteren Analyse werde ich mich hauptsächlich auf die Legitimation der Herrschaft des Revolutionsführers konzentrieren, wobei aber gerade in der jüngeren Vergangenheit die Rolle des Staatspräsidenten an Bedeutung zugenommen hat.

Für die weitere Betrachtung der Herrschaftsform sind der historische Hintergrund, die politischen und sozialen Entwicklungen in der islamischen Republik sowie religiöse Legitimationsmuster des Schiismus wichtig. Diese Aspekte sollen in den folgenden Kapiteln behandelt werden.

[...]

Fin de l'extrait de 24 pages

Résumé des informations

Titre
Legitimation von Herrschaft in der islamischen Republik Iran
Université
Bochum University of Applied Sciences
Cours
Die politischen Systeme des Nahen und Mittleren Ostens im Vergleich
Note
1,3
Auteur
Année
2006
Pages
24
N° de catalogue
V60134
ISBN (ebook)
9783638538862
ISBN (Livre)
9783638667043
Taille d'un fichier
489 KB
Langue
allemand
Mots clés
Legitimation, Herrschaft, Republik, Iran, Systeme, Nahen, Mittleren, Ostens, Vergleich
Citation du texte
Annett Lengner (Auteur), 2006, Legitimation von Herrschaft in der islamischen Republik Iran, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/60134

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