Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema: "Die Beratungs- und Mitwirkungsaufgaben der Jugendhilfe bei Trennung und Scheidung."
Ich möchte zunächst dem Leser oder der Leserin einen kurzen Überblick über die derzeitige gesetzliche Gestaltung der elterlichen Sorge geben. Mir geht es hier im wesentlichen darum, die Änderungen, die sich durch das Inkrafttreten des neuen Kindschaftsrechts am 01.07.1998 ergeben haben, aufzuzeigen. Fragen wie: Können auch unverheiratete Eltern gemeinsam die Sorge für ihr Kind tragen oder wie schaut es mit dem Sorgerecht aus, nachdem sich die Eltern getrennt haben, spielen hier eine wichtige Rolle.
Im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung von Eltern ergeben sich die gesetzlichen Mitwirkungsaufgaben der Jugendhilfe, insbesondere die des Jugendamtes. Ich möchte aufzuzeigen, wie der gesetzliche Auftrag gemäß § 17 SGB VIII lautet, was seine inhaltliche Zielsetzung beinhaltet und wie die konkrete Mitwirkung der Jugendhilfe im familiengerichtlichen Verfahren auszuschauen hat.
Durch Trennung und/oder Scheidung von Eltern werden auch oftmals Fragen in Bezug auf das Umgangsrecht aufgeworfen. Diesen Aspekt möchte ich in Punkt III meiner Arbeit ansprechen. Auch hier hat die Jugendhilfe die Aufgabe, die Betroffenen durch Beratungsleistungen zu unterstützen. Punkte wie die Neugestaltung des Umgangsrecht sowie die besondere Form des begleiteten Umgangs möchte ich ebenfalls thematisieren.
Am Schluss meiner Arbeit ist es mir noch einmal ein besonderes Anliegen auf die Situation der Kinder und Jugendlichen einzugehen, die von Trennung und Scheidung der Eltern betroffenen sind. Ich möchte deshalb im letzten Punkt meiner Arbeit die psychischen Folgen aufzeigen, die sich für Kinder und Jugendliche aufgrund von Trennungs- und Scheidungssituationen ergeben können.
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Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Die elterliche Sorge
1. Die wesentlichen Änderungen durch das neue Kindschaftsreformgesetz
2. Die Regelung der elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung
3. Der Mitwirkungsauftrag der Jugendhilfe bei Trennung und Scheidung der Eltern
a) Verknüpfung des Scheidungsverfahrens mit Beratungsangeboten der Jugendhilfe
b) Gegenstände und Ziele der Beratungsarbeit
c) Mediation
III. Das Umgangsrecht
1. Die Neugestaltung des Umgangsrechts im Zuge des neuen Kindschaftsreformgesetzes
2. Das begleitende oder beschützte Umgangsrecht
3. Beratung und Unterstützung in Fragen des Umgangsrecht durch die Jugendhilfe
IV. Kinder in Trennungs- und Scheidungssituationen
1. Mögliche psychische Auswirkungen von Trennung und Scheidung auf Kinder und Jugendliche
2. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am gerichtlichen Verfahren
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die gesetzlichen Beratungs- und Mitwirkungsaufgaben der Jugendhilfe im Kontext von Trennung und Scheidung sowie deren Bedeutung für die betroffenen Familien. Das primäre Ziel ist es, den rechtlichen Auftrag der Jugendhilfe gemäß SGB VIII zu analysieren und aufzuzeigen, wie durch professionelle Unterstützung – unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls – die elterliche Verantwortung gestärkt und eine einvernehmliche Konfliktlösung gefördert werden kann.
- Rechtliche Neuregelungen der elterlichen Sorge durch das Kindschaftsreformgesetz
- Aufgaben und Zielsetzungen der Jugendhilfe bei Trennung und Scheidung
- Methoden der Beratung, insbesondere der Einsatz von Mediation
- Neugestaltung und Ausgestaltung des Umgangsrechts
- Psychische Auswirkungen von Trennungsprozessen auf Kinder und Jugendliche
- Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in gerichtlichen Verfahren
Auszug aus dem Buch
c) Mediation
Im Kindschaftsreformgesetz wird die Mediation, die eine besondere Methode zur Vermittlung zwischen Konfliktparteien darstellt, zwar nicht namentlich als außergerichtlicher Konfliktlösungsweg genannt, doch methodisch kann sie bei einer Reihe von gesetzlichen Aufgaben angewendet werden, so z.B. im Falle von § 17 Abs. 1 Nr. 1. u. 2. und § 17 Abs. 2 SGB VIII. Mediation kann zwar nicht als besondere Leistung der Jugendhilfe, jedoch als besondere Methode der Beratung angesehen werden (Bayerisches Landesjugendamt, 2001, S. 15).
Ziel des Mediationsverfahrens ist es, die Selbstverantwortung der Konfliktpartner zu stärken und sie damit zu befähigen, unter Rückbesinnung auf ihre Ressourcen eigene Lösungen zu entwickeln. Eine erfolgreiche Mediation vermindert staatliche Eingriffe im Sinne gerichtlicher Interventionen in das von Trennung oder Scheidung betroffene Familiensystem. Die Verantwortung für die notwendigen Regelungen im Scheidungsverfahren wird nicht an das Familiengericht delegiert, sondern bleibt bei den betroffenen Personen. Durch Mediation werden direkte Kontakte zwischen den Parteien hergestellt. Bei erfolgreichem Verlauf der Mediation können durch die Förderung der Kommunikationsbereitschaft die Feindseligkeiten zwischen den Parteien reduziert werden (Fegert, 1999, S. 234).
Welche Vorteile kann die Mediation gegenüber dem gerichtlichen Parteienstreitverfahren haben? Folgende Punkte sind hierzu zu nennen:
• Mediation findet in einem „geschützten Rahmen“ statt und unterliegt zudem der Schweigepflicht; es findet kein Informationsaustausch mit dem Familiengericht statt; die betroffenen Eltern müssen also keine Angst haben, dass das von ihnen Gesagte vor Gericht gegen sie verwendet werden kann.
• Die Energie der beteiligten Parteien fließt nicht in ein strittiges Gerichtsverfahren, sondern die Energie und Kraft wird dazu genutzt, eine gemeinsame Lösung zu finden. Es gibt weder Gewinner noch Verlierer.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Einleitung umreißt das Thema der Beratungs- und Mitwirkungsaufgaben der Jugendhilfe bei Trennung und Scheidung und definiert die zentrale Fragestellung der Arbeit.
II. Die elterliche Sorge: Dieses Kapitel erläutert die gesetzlichen Änderungen durch das Kindschaftsreformgesetz und untersucht die Rolle der Jugendhilfe bei der Unterstützung von Eltern sowie den Einsatz von Mediation.
III. Das Umgangsrecht: Der Fokus liegt hier auf der Neugestaltung des Umgangsrechts, der speziellen Form des begleiteten Umgangs sowie der Beratungsleistung der Jugendhilfe in diesem Bereich.
IV. Kinder in Trennungs- und Scheidungssituationen: Das abschließende Kapitel beleuchtet die psychischen Folgen von Trennungen für Kinder und die gesetzlich verankerten Möglichkeiten ihrer Beteiligung am familiengerichtlichen Verfahren.
Schlüsselwörter
Jugendhilfe, Trennung, Scheidung, elterliche Sorge, Kindschaftsreformgesetz, Umgangsrecht, Mediation, Kindeswohl, Sorgerecht, Beratung, familiengerichtliches Verfahren, Erziehungsverantwortung, Elternverantwortung, Psychische Auswirkungen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den gesetzlich verankerten Beratungs- und Mitwirkungsaufgaben der Jugendhilfe, wenn Eltern sich trennen oder scheiden lassen.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die zentralen Themen sind die elterliche Sorge, das Umgangsrecht, die Unterstützung durch das Jugendamt, die Methode der Mediation und die Auswirkungen von Trennung auf Kinder.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie die Jugendhilfe Eltern und Kinder bei der Bewältigung von Trennungssituationen unterstützt und wie der gesetzliche Auftrag gemäß § 17 und § 18 SGB VIII in der Praxis umgesetzt wird.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse rechtlicher Grundlagen und fachlicher Konzepte zur Jugendhilfe.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden das Sorgerecht, das Umgangsrecht, die verschiedenen Beratungsformen der Jugendhilfe und die psychische Situation betroffener Kinder sowie deren Mitspracherechte detailliert analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Kernbegriffe sind Jugendhilfe, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Kindeswohl, Trennung und Scheidung.
Warum wird Mediation als besondere Beratungsmethode hervorgehoben?
Mediation ermöglicht es Konfliktparteien, unter Wahrung ihrer Selbstverantwortung einvernehmliche Lösungen außerhalb eines strittigen Gerichtsverfahrens zu finden.
Welche Bedeutung kommt der Beteiligung von Kindern zu?
Das Beteiligungsrecht stellt sicher, dass die Interessen und Wünsche von Kindern bei familiengerichtlichen Entscheidungen angemessen berücksichtigt werden, um die langfristige Tragfähigkeit von Regelungen zu erhöhen.
- Quote paper
- Martina Hassemer (Author), 2002, Die Beratungs- und Mitwirkungsaufgaben der Jugendhilfe bei Trennung und Scheidung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6017