Der Lastenausgleich in der Bundesrepublik Deutschland


Term Paper, 2006

20 Pages, Grade: 1.3


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Inhaltsverzeichnis

1. Einbettung des Themas in den Seminarverlauf

2. Definitionen

3. Voraussetzungen

4. Einflüsse aus ökonomischer Sicht - Die Währungsreform

5. Die Entstehung des Soforthilfegesetzes

6. Die Entstehung des Lastenausgleichsgesetzes

7. Gesellschaftspolitische Ergänzungen

8. Bezug zum Gesetzestext

9. Nachhaltige Entwicklungen

10. Fazit

11. Anhang

12. Quellen

1. Einbettung des Themas in den Seminarverlauf

Das Seminar versucht die Parallelen und Unterschiede zwischen der Weimarer Re- publik und den Anfangsjahren der Bundesrepublik Deutschland genauer zu beleuc h- ten. Zeitlich ist das hier behandelte Thema in die Nachkriegszeit des Zweiten Welt- kriegs einzustufen. Der Zeitrahmen verläuft von 1945 bis Mitte/Ende der 1950er Jahre.

In den Geschichtsbüchern wird die deutsche Nachkriegszeit in den 1950er Jahren einerseits als „gute Zeit“ interpretiert, „in der die Menschen ein gemeinsames Ziel kannten und mit Optimismus und Tatkraft verfolgten: den Wiederaufbau.“1 Auf der anderen Seite ist sie als „bleierne Zeit“ in Erinnerung, „in denen sich eine weitge- hend unpolitische Bevölkerung für nichts anderes interessierte als für die Mehrung ihres privaten Wohlstandes.“2

In einer anderen Literaturquelle wird die deutsche Gründerzeit zwischen 1950 und 1958 auch als „sinnstiftender Mythos“ deklariert. Luxusgüter wie Autos, Fernseher und Reisen traten an die Stelle der Sicherung der materiellen Grundbedürfnisse.3

Unter dem „Lastenausgleich in der Bundesrepublik Deutschland“ wird verstanden, dass zu Beginn der 1950er Jahre staatlicherseits versucht wurde, Flüchtlinge und Vertriebene in die westdeutsche Gesellschaft durch Finanzumschichtungen zu integrieren. Beabsichtigt war, dass die finanziellen Lasten des Krieges nicht ausschließlich die Geschädigten zu tragen hatten, sondern es proportional auf die Gesamtbevölkerung verteilt werden sollte.

Der Lastenausgleich hat heute in der öffentlichen Wahrnehmung keine große Bedeu- tung mehr. Allerdings wird dieser als „größte Vermögensumschichtung in der Wirt- schaftsgeschichte“4 angesehen. Allein deshalb muss der Lastenausgleich als bedeu- tende Komponente beim Wiederaufbau der jungen Bundesrepublik Deutschland in- terpretiert werden.

In dieser Arbeit möchte ich mich mit der Entstehung des Lastenausgleichs und dem späteren Gesetzestext auseinander setzen. Des Weiteren sollen die Bedeutung des Lastenausgleichs für die Bundesrepublik hervorgehoben, aber zusätzlich die Probleme aufgezeigt werden.

2. Definitionen

Um sich mit dem Lastenausgleich auseinander zu setzten, bedarf es zunächst einer Begriffsdefinition von „Flüchtlingen“ und „Vertriebenen“.

Ein Fl ü chtling ist eine Person, die aus politischen, religiösen oder rassischen Grün- den seine Heimat vorübergehend oder auf Dauer verlassen musste.5 Auch in den Genfer Flüchtlingskonventionen der UNHCR6 ist der Begriff eindeutig definiert: „die [eine bestimmte soziale Gruppe, T.S.] sich als staatenlose infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen [Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehö rigkeit, T.S.] nicht dorthin zurückkehren will.“7

Ein Vertriebener ist eine Person, die aus seinem Heimatland vertrieben wurde.

Flüchtlinge, die nach dem Zweiten Weltkrieg aus den ehemaligen deutschen Ostge- bieten (bezogen auf die geografischen Grenzen des Deutschen Reichs nach dem Ge- bietsstand vom 31. Dezember 19378 ) nach Mittel- oder Westdeutschland vertrieben wurden, werden auch als (Heimat-)Vertriebene bezeichnet.9 Dazu zählten auch Um- siedler und Aussiedler.

Auch im Bundesvertriebenengesetz vom 19. Mai 1953 wurden Rechtsstellungs- und Eingliederungsfragen dieser Personengruppen gesetzlich verankert. „Flüchtlinge sind Deutsche, die aus der DDR übergesiedelt oder geflüchtet sind.“10 Die Vertriebenen sind ebenfa lls Deutsche und mussten ihren Wohnsitz im Ausland oder in den deutschen Ostgebieten bezogen auf die Grenzen von 1937 aufgeben.

Eine Grafik im Anhang veranschaulicht diesen Aspekt geografisch.

3. Voraussetzungen

Zu Beginn muss die Frage gestellt werden, wie es zum Lastenausgleich gekommen ist.

Zentrales Problem war die Ungleichstellung von Menschen in der deutschen Gesellschaft, die alles verloren bzw. von Menschen, die sogar vom Krieg profitiert ha tten. Direkt nach dem Krieg zeichnete sich somit ein divergentes Bild zwischen Betroffenen und Nichtbetroffenen ab.

Eine Reihe von Voraussetzungen hat dazu geführt, dass letztlich im August 1952 das Lastenausgleichsgesetz (LAG) in Kraft getreten ist.

Die Situation nach dem Zweiten Weltkrieg gestaltete sich so, dass bis Ende 1946, also eineinhalb Jahre nach Kriegsende, etwa 5,6 Millionen Flüchtlinge und Vertrie- bene in die drei westlichen Besatzungszonen strömten. Ihre Zahl stieg bis 1950 auf 7,5 Millionen.11 Diese Zahl konnte in einer Volkszählung im Jahr 1950 ermittelt werden. Sie entstammten den ehemaligen deutschen Ostgebieten, der Tschechoslo- wakei und südosteuropäischen Staaten und waren in der Bundesrepublik erfasst.

Weitere 1,5 Millionen Bundesbürger gaben an, aus der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) bzw. DDR geflohen zu sein. Das entsprach zu dem Zeitpunkt einem Fünftel (19,3 Prozent ) der 51 Millionen Einwohner der Bundesrepublik.12 Diese gesellschaftliche Gruppe nahm somit einen gewichtigen Stellenwert in der noch jungen Bundesrepublik ein und folglich musste die Politik Lösungskonzepte für deren Integration und Unterstützung bereitstellen.

Bemerkt sei am Rande, dass aus dem Flüchtlings- und Vertriebenenstrom ein Woh- nungsmangel in Westdeutschland resultiert. Nicht nur die dadurch bewirkte Steige- rung der Bevölkerungszahl, sondern auch die Bombardierungen aus dem 2.Weltkrieg verknappten das Angebot an Wohnraum (minus 20 Prozent). Teilweise teilten sich zwei bis drei Familien ein Einfamilienhaus und mehrere Personen einen Raum. In den 1950er Jahren wurden etwa fünf Millionen Wohnungen erbaut und 60 Prozent davon staatlich subventioniert. Das zugrunde liegende Gesetz war das Erste Bundes- wohnungsbaugesetz von 1950. Erst nach und nach konnten sich viele der deutschen Bundesbürger den Traum vom Eigenheim erfüllen. Noch 1960 lebten in einem Sechstel aller Wohnungen mehr als ein Haushalt.13

Die Vermögensumschichtungen durch den Lastenausgleich und Einkommen führten dazu, dass auch aus der Gruppe der Vertriebenen und Flüchtlinge finanzielle Mög- lichkeiten zum Hausbau entstanden und sich die Situation des Wohnungsmangels entschärften.

Die Flüchtlinge und Vertriebenen beanspruchten neben Wohnraum auch Nahrung und Beschäftigung in Zeiten großen Mangels und hoher Arbeitslosigkeit, die im Jahr 1950 12,2 Prozent betrug. Vom „Wirtschaftswunder“ konnte zu diesem Zeitpunkt also noch nicht gesprochen werden; dieses setzte erst später ein.14

Hauptsächlich in den agrarintensiven Ländern Bayern, Niedersachsen und Schle s- wig-Holstein ließen sich die Vertriebenen und Flüchtlinge nieder (beinahe eine Quo- te von 75 Prozent aller Vertriebenen und Flüchtlinge in der BRD).15 Dass in den französischen Besatzungsgebieten relativ wenig Vertriebene und Flücht- linge aufgenommen wurden, hatte den Grund, dass Frankreich nicht an der Potsda- mer Konferenz im Juli/August 1945 teilnahm. Hier wurde die Zwangsumsiedlung Millionen Deutscher aus Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn beschlossen. Das bedeute für die deutsche Verwaltung eine immense Administration und Über- forderung. Daraus gingen Flüchtlingsverwaltungen mit eigener Kompetenz hervor. Der Politik fiel der Umgang mit dieser Gruppe schwer. Sie trauten sich nicht so sehr an das umfassende und ernste Thema heran.16 So betont der württembergisch- badische Ministerpräsident Maier (FDP) im Oktober 1946, „das ga nze Problem nicht von deutscher Seite anzupacken, sondern am Besten dem Kontrollrat zu überlas- sen.“17

Des Weiteren wurde von Politikern und bundesrepublikanischen Bürgern die Ansicht vertreten, dass sie sich überhaupt nicht um das Flüchtlings- und Vertriebenenproblem kümmern brauchten. „Das Flüchtlingsproblem werde sich von selbst lösen, wenn Ostdeutschland zurück gewonnen wäre und die Flüchtlinge wieder dorthin zurück- kehren könnten.“18 Die Politiker haben also eine konsequente und soziale Integrati- onspolitik verzögert.

Zusätzlich existierten Rückkehrhoffnungen der Vertriebenen. Diese Hoffnungen schienen illusionär und erfüllten sich nicht - eher im Gegenteil, indem weitere Vertriebene und Flüchtlinge nach Deutschland kamen.

Das führte zu auch einem komplexeren Auftrag an die Politik. Denn das Interesse am Lastenausgleich war vor der im Weiteren thematisierten Währungsreform eher ge- ring.19

4. Einflüsse aus ökonomischer Sicht - Die Währungsreform

Die Annahme, Deutschland sei 1945 auf die „Stunde Null“ zurückgebombt wo rden, ließ die Frage nach einen unmittelbaren Lastenausgleich nicht zu. Es schien so, dass jeder betroffen war.20 Die Reichsschulden hatten sich zum Vorkriegsniveau verzehnfacht und einen Stand von etwa 400 Milliarden Reichsmark erreicht. Es stand also zuvor die Neuordnung des Geldwesens auf der politischen Tagesordnung. Das fand in Form der Währungs- und Wirtschaftsreform im Juni 1948 statt.

Ursprünglich war vorgesehen, den Lastenausgleich mit der Währungsreform zu verknüpfen. Das hat jedoch die Politik der Alliierten verhindert. Der Grund für den sich verlangsamenden Prozess des Lastenausgleichs liegt also hauptsächlich im Widerstand der US-amerikanischen Militärregierung. Für sie hatte die monetäre Neuordnung eine weitaus höhere Priorität.21

Auch in der Weimarer Republik gab es eine Art Lastenausgleich: 1919 wurde ein „Reichsnotopfer“ auf Sachvermögen erhoben. Allerdings wurden die Betroffen nur ganz gering belastet, da der Sachvermögenswert aufgrund der sich beschleunigenden Inflation nicht verändert wurde. Hier war also eine deutliche Ungleichbehandlung zwischen Geldbesitz und Sachvermögen zu erkennen.22 Diesen ökonomischen As- pekt wollten die verantwortlichen Politiker in jedem Fall nach dem Zweiten Welt- krieg vermeiden.

Zuerst musste also der skeptische n Bevölkerung die Währungsreform erklärt werden, obwohl mit dem Lastenausgleich ein soziales Gegengewicht herangezogen werden sollte. „Die detaillierte Konstruktion des Lastenausgleichs sollte auf später verscho- ben werden, nicht weil die erforderliche Zeit dafür fehlte, sondern weil der Lasten- ausgleich die vordingliche Geldreform mutmaßlich nur behindert hätte“23, lautete die Devise der Politiker und Alliierten.

Die Abkoppelung verursachte gleichzeitig eine Zäsur im Meinungsbildungsprozess zum Lastenausgleich. Es entstanden Interessengruppen, die Stimmung für den La s- tenausgleich machten und die Debatte verstärkt in die Öffentlichkeit trugen. Bis 1948 galten für Vertriebenenverbände Koalitionsverbote und durch deren Gründung beabsichtigten sie Ende 1948/Anfang 1949, „bei der Vorbereitung des Lastenausgleichs nicht ins Hintertreffen zu geraten.“ Es entstand ein regelrechtes „Gündungsfieber“ von 1948 ab an24. Schnell konnten sie einige Erfolge verbuchen und erreichten eine Verbesserung der Situation für Vertriebene und Flüchtlinge.

5. Die Entstehung des Soforthilfegesetzes

In der Bundesrepublik wurden bereits frühzeitig eine Reihe von Verordnungen be- schlossen: Die Verordnung zur Eingliederung von Heimatvertriebenen in die Land- wirtschaft vom 10. August 1948, die Verordnung zur Hypothekensicherung vom 2. September 1948 und die Verordnung zur Behebung dringender sozialer Notstände vom 8. August 1949.

Ende 1948 wurde das Erste Lastenausgleichsgesetz25 im Wirtschaftsrat beschlossen, das im Kern monatlich eine Unterstützung von 70 DM für arbeitsunfähige Flüchtlin- ge und Vertriebene als Unterhaltshilfe und später finanziell höhere Sozia lleistungen vorsah.26 Der Gesellschaftsgruppe sollte das Gefühl suggeriert werden, an der sich langsam voranschreitenden materiellen Verbesserung der Lebensbedingungen teilzu- haben.

Die Militärregierungen verzögerten das Inkrafttreten und forderten einige Abände- rungen, so dass es als „Soforthilfegesetz“ ab Anfang August 1949 galt.27 Inhaltlich sollte das Gesetz die sozialen Notstände abmildern. Es regelt die Soforthil- fe für Hinterbliebene und Flüchtlinge, Kriegssach- und Währungsgeschädigte und politisch Verfolgte. Die Betroffenen erhielten Hilfestellung für den Unterhalt, der

Berufsausbildung, dem Existenzaufbau, der Hausratbeschaffung und dem Woh- nungsbau. Finanziert wurde es durch eine Vermögens- und Hypothekengewinnabgabe der Nichtgeschädigten, die jedoch geringer ausfielen als beim späteren Lastenausgleichsgesetz. Die Zahlungen flossen in einen Soforthilfefonds.28

6. Die Entstehung des Lastenausgleichsgesetzes

Den verantwortlichen Politikern und Militärgouverneuren war durchaus bewusst, dass sie sich damit auf eine Gratwanderung begaben. Sie versuchten zwar der mögli- chen Radikalisierung der Vertriebenen entgegen zu wirken, andererseits mussten sie aufpassen, dass sie nicht die Kräfte und das damit verbundene Wachstum der erfolg- reichen Marktwirtschaft durch die Vermögensumverteilung ausbremsten. So schreibt Schillinger: „Die Bonner Lastenausgleichspolitik stand von Anfang an vor einem Dilemma. Einerseits war ein rascher Lastenausgleich politisch unerlässlich zur Pazi- fisierung eines sozialen Unruhepotentials, andererseits musste eine tief greifende Vermögensumve rteilung den Primat der Kapitalbildung in Frage stellen. Ein Ausweg aus dem Dilemma sollte sich erst eröffnen, wenn es gelänge, die Dynamik privatka- pitalistischen Wirtschaftens in ein anhalt endes Wachstum überzuführen.“29 Eine Radikalisierung dieser Gruppe aufgrund ihrer Mittellosigkeit bestätigte sich nicht. Das wurde in der ersten Bundestagswahl 1949 erkennbar, bei der das bürgerli- che Lager das stärkste Bündnis stellte.

Nach der ersten Bundestagswahl im Herbst 1949, die zeitlich mit dem Beschluss des Soforthilfegesetzes zusammenfiel, nannte Bundeskanzler Adenauer den Lastenausgleich als vages Ziel: „Nur einer wieder aufgebauten Wirtschaft könnten - unter Wahrung der gegebenen Besitzverhältnisse - die Belastungen aus einem Lastenausgleich zugemutet werden.“30

Recht zügig konstituierte sich dennoch ein einflussreicher Lastenausgleichsausschuss und ein Bundesvertriebenenministerium wurde gegründet. Jedoch wurde die Grundsatzdebatte über die Ausgestaltung des Lastenausgleichs ständig fortgeführt und das Gesetz „sollte auf die lange Bank geschoben werden.“31 Bundesfinanzminister Fritz Schäffer (CSU) erhielt die Anweisung, einen Entwurf für den endgültigen Lastenausgleich zu erarbeiten. Es gab verschiedene Auffassungen,

[...]


1 Schildt in Informationen zur politischen Bildung, S. 3

2 Schildt in Informationen zur politischen Bildung, S. 3

3 vgl. Görtemaker 2003, S. 104

4 Fritz in Schillinger 1985, S.1

5 vgl. Online-Lexikon der Bundeszentrale für politische Bildung (http://www.bpb.de/wissen/H75VXG,0,0,Politische_Begriffe_nachschlagen.html mit Stand vom 21.12.2005)

6 UNHCR: United Nations High Commissioner for Refugees (UN-Flüchtlingskommissariat)

7 Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (http://unhcr.de/pdf/443.pdf mit Stand vom 21.11.2005), S. 2

8 Zu diesen Gebieten zählten Ostpreußen, Schlesien, Pommern, Ost-Brandenburg und Sachsen. Damit sind also die Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie gemeint, also die des heutigen Polens und Russ- lands.

9 vgl. Online-Lexikon der Bundeszentrale für politische Bildung (http://www.bpb.de/wissen/H75VXG,0,0,Politische_Begriffe_nachschlagen.html mit Stand vom 21.12.2005)

10 Lehmann 2002, S. 103

11 Görtemaker 2003, S. 12

12 vgl. Schildt in Informationen zur politischen Bildung S. 5

13 vgl. Schildt in Informationen zur politischen Bildung, S.7f

14 vgl. Görtemaker 2003, S. 101

15 Später - ab 1949 - mussten die Vertriebenen und Flüchtlinge teilweise diese Bundesländer in andere Bundesländer verlassen, um die dadurch entstandenen sozialen Lasten besser zu verteilen. Sie galten als Heimatvertriebene und ihre rechtliche Position war im Bundesvertriebenengesetz eindeutig definiert (vgl Lehmann 2002, S. 103).

16 vgl. Schillinger 1985, S. 54ff

17 Schillinger 1985, S. 62

18 Schillinger 1985, S. 73

19 vgl. Schillinger 1985, S. 108ff und 291

20 vgl. Schillinger 1985, S. 11

21 vgl. Schillinger, S. 291

22 vgl. Schillinger 1985, S. 7

23 Schillinger 1985, S. 91

24 vgl. Schillinger 1985, S. 147

25 Es wurde bewusst als „Erstes“ Lastenausgleichsgesetz bezeichnet und galt als Vorstufe des offiziellen Lastenausgleichsgesetzes.

26 Politisch gesehen war es eine „Große Koalition“ aus CDU/CSU und SPD, die das Erste Lastenausgleichsgesetz im Wirtschaftsrat beschlossen hatte. Die FDP und gleichzeitig Koalitionspartner der CDU/CSU hielt an ihrem neoliberalen Standpunkt fest und stimmte als Regierungspartei dagegen (siehe Schillinger 1985, S. 92).

27 vgl. Schillinger 1985, S. 126ff

28 Lehmann 2002, S.97

29 Schillinger 1985, S. 294

30 Schillinger 1985, S. 154

31 Schillinger 1985, S. 171

Excerpt out of 20 pages

Details

Title
Der Lastenausgleich in der Bundesrepublik Deutschland
College
University of Münster
Grade
1.3
Author
Year
2006
Pages
20
Catalog Number
V60481
ISBN (eBook)
9783638541510
File size
1050 KB
Language
German
Keywords
Lastenausgleich, Bundesrepublik, Deutschland
Quote paper
Torsten Strecke (Author), 2006, Der Lastenausgleich in der Bundesrepublik Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/60481

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