Den Beruf des Steuerberaters gibt es schon Jahrhunderte, so lange wie es Steuern gibt. Steuern, das sind laut § 3 der Abgabenordnung Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich- rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Fast jede unternehmerische Entscheidung, sei es die Gründung eines Unternehmens oder auch die Beerdigung (im privaten Bereich), ist mit steuerlichen Konsequenzen verbunden. Die Aufgabe des Steuerberaters ist es Lösungen zu finden um die finanzielle Belastung für den Mandanten optimal anzupassen. Steuerberatung ist Dienstleistung. Im Zentrum der Tätigkeit stehen daher Dienen und Leisten für den Mandanten. Es gilt, individuelle Lösungen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für den Mandanten zu finden.
Der Steuerberater ist seinen Mandanten bei der Erstellung von Steuererklärungen, Voranmeldungen, Steuer- und Handelsbilanzen, Vermögensaufstellungen sowie bei der Prüfung der jeweiligen Steuerbescheide behilflich. Des Weiteren unterstütz der Steuerberater seine Mandanten bei Betriebsprüfungen und Streitigkeiten mit dem Finanzamt. Die Steuergesetzgebung unterliegt ständig Änderungen und die Gesetze sind sehr komplex, so dass Unternehmen aber auch Privatpersonen auf qualifizierte Beratung angewiesen sind um Steuervorteile auszunutzen.
Gerade kleine und mittelständische Unternehmen und auch Privatpersonen nehmen die Betreuung durch einen Steuerberater gerne an, da für sie der „Papierkram“ nur lästig und nervenaufreibend ist und sie froh sind, dies in qualifizierte Hände abzugeben.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Steuerbüro XXX
2.1 Allgemeines zum Betrieb
2.2 Mitarbeiter
2. 3 Aus- und Weiterbildung
2.4 Arbeitszeit
2.5 EDV
2.6 Leistungen
2.7 Berechnung der Leistungen
3. Beschreibung der eigenen Aufgabenbereiche
3.1 Finanzbuchhaltung
3.2 Jahresabschlusserstellung/Erstellung von Einnahmen- Überschuss- Rechnungen einschließlich betrieblicher Steuererklärungen
3.3 Einkommensteuererklärungen
3.4 Lohnbuchhaltung
3.5 Prüfung von Bescheiden
4. Fazit
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Den Beruf des Steuerberaters gibt es schon Jahrhunderte, so lange wie es Steuern gibt. Steuern, das sind laut § 3 der Abgabenordnung Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich- rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Fast jede unternehmerische Entscheidung, sei es die Gründung eines Unternehmens oder auch die Beerdigung (im privaten Bereich), ist mit steuerlichen Konsequenzen verbunden. Die Aufgabe des Steuerberaters ist es Lösungen zu finden um die finanzielle Belastung für den Mandanten optimal anzupassen.
Steuerberatung ist Dienstleistung. Im Zentrum der Tätigkeit stehen daher Dienen und Leisten für den Mandanten. Es gilt, individuelle Lösungen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für den Mandanten zu finden.
Der Steuerberater ist seinen Mandanten bei der Erstellung von Steuererklärungen, Voranmeldungen, Steuer- und Handelsbilanzen, Vermögensaufstellungen sowie bei der Prüfung der jeweiligen Steuerbescheide behilflich. Des Weiteren unterstütz der Steuerberater seine Mandanten bei Betriebsprüfungen und Streitigkeiten mit dem Finanzamt. Die Steuergesetzgebung unterliegt ständig Änderungen und die Gesetze sind sehr komplex, so dass Unternehmen aber auch Privatpersonen auf qualifizierte Beratung angewiesen sind um Steuervorteile auszunutzen.
Gerade kleine und mittelständische Unternehmen und auch Privatpersonen nehmen die Betreuung durch einen Steuerberater gerne an, da für sie der „Papierkram“ nur lästig und nervenaufreibend ist und sie froh sind, dies in qualifizierte Hände abzugeben.
2. Steuerbüro XXX
2.1 Allgemeines zum Betrieb
Vor über 20 Jahren ist das Steuerbüro XXX als Einzelunternehmen gegründet worden. Im Mittelpunkt aller Tätigkeiten stehen die Mandanten. Dies sind vorwiegend kleine und mittelständische Betriebe aus der Region Weser- Ems. Ein großer Teil der Mandanten sind Land- und Forstwirte, da das Büro eine landwirtschaftliche Buchstelle ist. Die Bezeichnung landwirtschaftliche Buchstelle darf geführt werden, sofern eine spezielle Prüfung bei der Steuerberaterkammer abgelegt wurde. Insbesondere werden hier die speziellen Vorschriften für die Landwirtschaft z. B. § 13ff. EStG und §§ 22 ff. UStG geprüft und erlauben es dem Steuerberater, eine fachlich spezialisierte Beratung zu leisten.
Die Mandanten werden durch den Steuerberater als auch durch seine Mitarbeiter in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen rundum betreut.
Vierteljährlich werden die Mandanten über Rundbriefe, die die aktuellen Änderungen des Handels- und Steuerrechts enthalten, informiert.
2.2 Mitarbeiter
Das Steuerbüro XXX beschäftigt zehn Mitarbeiter, davon eine Sekretärin und zwei Auszubildende sowie zeitweise Praktikanten.
Es besteht folgende Organisationsstruktur im Unternehmen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Mitarbeiter sind Steuerfachangestellte, ein Steuerberater und ein Steuerfachwirt. Zwei Mitarbeiter streben im nächsten Jahr die Prüfung zum Steuerberater an. Die Mitarbeiter betreuen jeweils einen festen Mandantenstamm und sind in der Regel für die Rundumbetreuung des Mandanten verantwortlich. Auf den Bereich Lohnbuchhaltung ist ein Mitarbeiter spezialisiert. Dieser bearbeitet die Löhne in der Baubranche, da hier viele Spezialvorschriften gelten. Auf den Bereich Finanzbuchhaltung ist ebenfalls ein weiterer Mitarbeiter spezialisiert. Für die Auszubildenden ist jeweils ein fester Mitarbeiter verantwortlich. Die Auszubildenden wechseln ihren Ausbilder einmal pro Ausbildungsjahr.
2. 3 Aus- und Weiterbildung
Die Ausbildung und Qualifikation der Mitarbeiter wird durch ständige Fort- und Weiterbildung durch interne sowie auch externe Seminare gesichert. Der Beruf Steuerfachangestellter bietet gute Weiterbildungsmöglichkeiten. Im Rahmen von Abendkursen oder Wochenendlehrgängen besteht die Möglichkeit den Bilanzbuchhalter oder die Prüfung zum Steuerfachwirt abzulegen. Nach zehnjähriger Berufstätigkeit auf dem Gebiet der Steuern (als Hochschulabsolvent zweijährige Berufstätigkeit) kann die Prüfung zum Steuerberater abgelegt werden. Diese Weiterbildungsmaßnahmen werden durch Herrn XXX durch Überstundenansammlung und Freistellung für die Fortbildung, als auch durch finanzielle Unterstützung gefördert. Ferner steht den Mitarbeitern eine umfassende Fachliteratursammlung zur Verfügung, die laufend aktualisiert wird.
2.4 Arbeitszeit
Die Arbeitszeit richtet sich nach den Mandanten d. h. sind Fristen einzuhalten, müssen diese notfalls durch die Erbringung von Überstunden eingehalten werden. Es besteht Gleitzeit mit einer Kernzeit von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Überstundenausgleich erfolgt durch Freistellung. Der Urlaub beträgt 24 Tage, erhöht sich ab der Vollendung des 30. Lebensjahres, nach Lebensjahren gestaffelt, bis auf 30 Tage.
2.5 EDV
Die elektronische Datenverarbeitung ist auch im Bereich der Steuerberatung zu einem immer wichtiger werdenden Hilfsmittel geworden um Arbeitsvorgänge zu optimieren und zu standardisieren. Die Kanzlei arbeitet mit der Datev eG, Nürnberg (Datenverarbeitunsorganisation des Steuerberatenden Berufes) zusammen.
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