Kinderarbeit. Formen, Ursachen und rechtliche Grundlagen


Mémoire d'Examen Intermédiaire, 2005

21 Pages, Note: 5,5 (CH!)


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definition „Kinderarbeit“

3. Mögliche Formen von Kinderarbeit

4. Kinderarbeit in der Schweiz

5. Zahlen und Fakten

6. Kinderrechte
6.1 Die Konvention über die Rechte des Kindes (KRK)
6.2 Wer garantiert die Einhaltung der Konvention über die Rechte des Kindes?

7. Hausmädchen
7.1 Atupelye, ein Beispiel aus dem Alltag eines Hausmädchens
7.2 Fehlende Schulbildung
7.3 Nutzen für die Arbeitgeber
7.4 Terre des hommes Schweiz
7.5 Das Projekt KIWOHEDE in Tansania

8. Armut oder das Interesse der Wirtschaft – Ursachen der Kinderarbeit?

9. Wie sinnvoll ist ein generelles Kinderarbeitsverbot?

10. Zukunfts- und Entwicklungschancen
10.1 „Kinderarbeit – Weg aus der Armut?“ – Ein Beispiel aus einem Filmbeitrag
10.2 „In jedes Kind investieren“ – eine Studie der ILO

11. Schlusswort

12. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Den Begriff Kinderarbeit assoziieren wir sofort mit Bildern aus der dritten Welt. In Zusammenhang mit dieser Arbeit erscheint es mir einleitend wichtig aufzuzeigen, dass noch nicht vor langer Zeit ein Grossteil der Kinder auch in der Schweiz hart arbeiten musste und in Europa die Kinderarbeit bis heute eine nicht zu unterschätzende Problematik darstellt.

Nicht jede Form von Arbeit ist schlecht für Heranwachsende. Im Gegenteil leistet das Ausführen einer Arbeit einen wichtigen Beitrag zur Entfaltung der Persönlichkeit und dem sozialen Lernen. Durch die Mithilfe im Haushalt oder im Familienbetrieb kann sich ein Kind wichtige Fähigkeiten aneignen und lernen, Verantwortung zu übernehmen.

Im ersten Teil dieser Arbeit gilt es aufzuzeigen, was genau unter Kinderarbeit verstanden wird, in welchen Ländern sie vorherrschend ist und welche Arbeiten in welchem Ausmass verrichtet werden. Dabei muss betont werden, dass auf Tätigkeiten wie Kinderhüten, Zeitungen austragen oder die Mithilfe bei der Haushaltsführung in Form von „Ämtli’s“ nicht eingegangen wird, weil diese meiner Meinung nach, von der Definition der Kinderarbeit wie sie im Verlauf der Arbeit erklärt wird, abweichen. Des Weiteren werden die Rechte der Kinder aufgeführt und der Frage nachgegangen, wer für deren Einhaltung verantwortlich ist. Anschliessend werde ich auf die Problematik der Arbeit der Hausmädchen eingehen, die den grössten Arbeitssektor für junge Frauen darstellt und an dieser Stelle das Projekt KIWOHEDE, das sich auf Hausmädchen ausrichtet und in Zusammenarbeit mit terre des hommes Schweiz entstanden ist, vorstellen. Der abschliessende Teil bezieht sich auf die Frage, ob ein generelles Kinderarbeitsverbot sinnvoll ist und welche Zukunfts- und Entwicklungschancen für die arbeitenden Kinder bestehen.

2. Definition „Kinderarbeit“

Für den Begriff Kinderarbeit scheint es keine einheitliche Definition zu geben. Gemäss der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) wird Kinderarbeit durch folgende Merkmale gekennzeichnet:[1]

- Fabrikarbeit von zu jungen Kindern, häufig bereits im Alter von sechs oder sieben Jahren;
- lange Arbeitszeiten von zwölf bis zu 16 Stunden am Tag;
- Arbeit unter körperlicher wie psychischer Überanstrengung oder Überforderung;
- monotone, die seelische und soziale Entwicklung des Kindes behindernde Arbeiten;
- Arbeit auf der Straße unter ungesunden und gefährlichen Bedingungen;
- Arbeit unter unfreien, menschenrechtsverletzenden Bedingungen, wie zum Beispiel in Schuldknechtschaft oder durch sexuellen Missbrauch.

Die Definition verdeutlicht, dass nicht jede Beschäftigung von Kindern, der Kinderarbeit gleichzustellen und wie bereits in der Einleitung erwähnt, schlecht ist. Unter der Bedingung, dass Schulbildung, Erholung und Ruhezeiten nicht eingeschränkt werden, d.h. die körperliche, seelische und geistige Entwicklung des Kindes nicht beeinträchtigt wird, kann Arbeit[2] für Heranwachsende und deren Entwicklung wichtig sein.

Die meisten Länder unterscheiden zwischen leichter und schwerer bzw. gefährlicher Arbeit. Bei der leichten Arbeit ist das Mindestalter im Allgemeinen auf zwölf Jahre festgelegt, wobei es bei schwerer und gefährlicher Arbeit zwischen 16 und 18 Jahren liegt. Die Mindestalterkonvention der ILO erlaubt leichte Arbeit mit zwölf oder 13, gefährliche Arbeit aber erst ab 18 Jahren zu verrichten.[3] Sie hat zudem ein allgemeines Mindestarbeitsalter von 15 Jahren festgelegt. Dies darf allerdings nicht unter den Altergrenzen für die gesetzliche Schulpflicht liegen. Als extrem schädliche Tätigkeiten stuft UNICEF die Arbeiten ein, die die Würde und das Selbstvertrauen des Kindes verletzen und seine Gesundheit beeinträchtigen. Dazu zählen beispielsweise Zwangsarbeit, Kinderprostitution und der Einsatz der Kinder als Soldaten (vgl. UNICEF 2002, S. 3). Bei diesen Formen von Arbeit leiden die Kinder besonders stark unter den physisch sehr anstrengenden Tätigkeiten wie dem Heben von schweren Lasten oder dem Arbeiten in gebückter Haltung, deren Folgen Wachstumsstörungen und Behinderungen sein können. Unterdrückung und Erniedrigung können zusätzlich zu dauerhaften seelischen Schäden führen.

Ein Grossteil der Länder verbietet Kinderarbeit unter einem bestimmten Alter vollständig oder zumindest in einigen Wirtschaftszweigen. Die gesetzlichen Grundlagen variieren jedoch von Land zu Land beträchtlich. Kinder in Libanon dürfen beispielsweise bereits ab dem Alter von acht Jahren einer leichten Arbeit nachgehen, die jedoch nicht näher umschrieben ist. In Indien wird auf ein allgemeines Kinderarbeitsverbot verzichtet, für einzelne Industriezweige gelten besondere Regelungen. Die Gesetze werden in vielen Staaten nicht eingehalten und die Polizei und Justiz ahnden Verstösse gegen diese Vorschriften kaum.

3. Mögliche Formen von Kinderarbeit

Die ILO schätzt, dass Kinder einen Drittel, der in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung darstellen (vgl. UNICEF 2000, S. 8). Die Mehrheit dieser Kinder arbeitet auf Farmen oder Plantagen der eigenen Familie. Diese Arbeit stellt dann ein Problem dar, wenn sie körperlich sehr anstrengend ist oder die Kinder zu lange Zeit beansprucht werden. Diese schlechten Arbeitsbedingungen stellen bei der Arbeit als Hausmädchen, die am weitesten verbreitete Form von Kinderarbeit, meistens eine Tatsache dar. Dazu kommt, dass die jungen Frauen häufig misshandelt und sexuell missbraucht werden. Kinder, welche auf der Strasse arbeiten, sind grossen Gefahren ausgesetzt. Die Heranwachsenden, welche als Schuhputzer, Lastenträger oder Zeitungsverkäufer tätig sind, haben oft ein geringes Selbstwertgefühl, keinen elterlichen Rückhalt und können besonders leicht zu Opfern einer organisierten Verbrecherbande werden. In dieselbe Situation geraten jährlich mindestens eine Million Mädchen und Knaben, welche in die Prostitution gelockt oder gezwungen werden. Die kommerzielle sexuelle Ausbeutung ist ein Milliardengeschäft und stellt wegen der physischen und psychosozialen Folgen eine der gefährlichsten Formen von Kinderarbeit dar. Schweren körperlichen und seelischen Belastungen sind die Kindersoldaten ausgesetzt, deren Zahl gemäss internationalen Schätzungen auf weltweit ungefähr 30'000 geschätzt wird.[4] Sie werden in offiziellen Armeen oder Rebellenverbänden zwangsrekrutiert und zum Kämpfen gezwungen. Bei der Zwangsarbeit und Schuldknechtschaft handelt es sich um eine Form der Sklavenhaltung, die vor allem in Südasien vorkommt. Die Kinder sind oft nicht älter als 9 Jahre und werden gegen ein kleines Darlehen den Fabrikbesitzern oder anderen Agenten verbürgt. Nicht selten kommt es vor, dass Kinder in andere Länder verschoben und dort von internationalen Profiteuren und Verbrecherringen ausgebeutet werden. Allein in West- und Zentralafrika werden nach ersten Schätzungen der UNICEF jedes Jahr 200'000 Jungen und Mädchen Opfer von Kinderhandel (vgl. UNICEF 2002, S. 7). Die Kinder müssen dann beispielsweise schwere körperliche Arbeit auf Plantagen verrichten, als Haushalthilfen, StrassenverkäuferInnen oder Prostituierte arbeiten.

4. Kinderarbeit in der Schweiz

Im Zuge der Industrialisierung nahm die Kinderarbeit in der Schweiz stark zu. Die weit verbreitete Armut im 19. Jahrhundert zwang viele Familien dazu, ihre Kinder an den Meistbietenden zu verkaufen. Laut UNICEF wurden Kinder, die man armutshalber nicht mehr ernähren konnte, verhäuft als „Verdingkinder“ in fremde Familien gegeben, „wo sie entweder Glück hatten oder aber schamlos ausgebeutet wurden“ (UNICEF 2000, S. 7). Bis ins 20. Jahrhundert verrichteten Kinder vor allem in Stickereien und Tabaksbetrieben ihre Arbeit, stellten unter anderem Hüte her oder fabrizierten Streichhölzer. In Folge der frühen Arbeitstätigkeit litten die Kinder an körperlichen Schäden, chronischer Müdigkeit und geistiger Abstumpfung. Abhilfe von der Kinderarbeit hat 1974 schliesslich sowohl das Obligatorium für die unentgeltliche Schule in der ganzen Schweiz, als auch das Fabrikgesetz von 1877 geschaffen, das die Arbeit von Kindern unter 14 Jahren ganz verbietet und die Arbeits- und Schulzeit der 14- bis 16jährigen auf maximal elf Stunden täglich beschränkt.

5. Zahlen und Fakten

Exakte Zahlen, wie viele Kinder tatsächlich auf der Welt arbeiten müssen, sind nicht bekannt. Sie beruhen auf Schätzungen, wobei die Dunkelziffer hoch zu sein scheint. Gemäss der ILO sind viele Statistiken unzureichend oder unzuverlässig. Sie weist zusätzlich auf grosse Probleme bezüglich der Datenerfassung hin. Untersuchungen der ILO ergaben, dass weltweit etwa 250 Millionen Kinder zwischen fünf und 14 Jahren arbeiten. Die Hälfte der betroffenen Kinder geht einer Vollzeitbeschäftigung von neun und mehr Stunden an sechs bis sieben Tagen in der Woche nach. Jedes vierte arbeitende Kind ist unter elf Jahre alt. 171 Millionen oder 70% der Kinderarbeiter, verrichten Tätigkeiten unter gefährlichen Bedingungen, welche das Arbeiten in Minen, mit Chemikalien und Pestiziden, in der Landwirtschaft oder in Fabriken an gefährlichen Maschinen, umfasst (vgl. UNICEF 2002, S. 3). UNICEF vermutet, dass allein in Indien 100 Millionen Kinder im schulpflichtigen Alter arbeiten. Widersprüchlicherweise beläuft sich die Zahl der Kinderarbeiter, gemäss Schätzungen des Staates, auf nicht einmal 16Millionen (ebd. S. 3). Solch widersprüchliche Ansichten und Einschätzungen zeigen das Ausmass der Problematik in Bezug auf Kinderarbeit deutlich auf. Schätzungen zu Folge, arbeiten in Asien 153 Millionen Kinder. Konkreter ausgedrückt ist jedes fünfte Kind dieses Kontinenten von Kinderarbeit betroffen, was den Grossteil der arbeitenden Kinder weltweit ausmacht. In Afrika liegt der Anteil der arbeitenden Kinder mit etwa 80 Millionen, im Verhältnis zur Bevölkerung betrachtet, besonders hoch. Fast jedes zweite Kind der fünf- bis 14-jährigen ist hier wirtschaftlich tätig. In Südamerika arbeiten schliesslich rund 17 Millionen Kinder (vgl. UNICEF 2002, S. 1). Kinderarbeit ist nicht ausschliesslich ein Phänomen von Drittweltländern, auch Kinder aus Industrieländern können davon betroffen sein und aus Gründen von familiärer Armut gezwungen werden, Geld zu verdienen. In der Gegend um Neapel, eine der ärmsten Regionen Italiens, arbeiten laut UNICEF ungefähr 90'000 Kinder im Alter zwischen 8 und 14 Jahren (ebd. S. 3). In Deutschland gehen etwa 700'000 Kinder einer verbotenen Arbeit nach, beispielsweise die Beschäftigung von unter 14-jährigen in der Gastronomie. Folgende Abbildung soll die regionale Verteilung der arbeitenden Kinder veranschaulichen:

[...]


[1] Im Internet abrufbar unter: www.kinderkulturkarawane.de/Kinderarbeit/ka-basis.htm

[2] Schwere und gesundheitsschädigende Arbeiten seien an dieser Stelle ausgeschlossen.

[3] Im Internet abrufbar unter: www.kinderkulturkarawane.de/Kinderarbeit/kinderarbeit.htm

[4] Im Internet abrufbar unter: www.tdh.de/content/themen/weitere/kindersoldaten/daten_und_fakten.htm

Fin de l'extrait de 21 pages

Résumé des informations

Titre
Kinderarbeit. Formen, Ursachen und rechtliche Grundlagen
Université
University of Applied Sciences, Department Business and Administration, Health, Social Work
Note
5,5 (CH!)
Auteur
Année
2005
Pages
21
N° de catalogue
V60532
ISBN (ebook)
9783638541862
ISBN (Livre)
9783656780878
Taille d'un fichier
621 KB
Langue
allemand
Annotations
Entspricht Note 1,5 in Deutschland
Mots clés
Kinderarbeit
Citation du texte
Petra Bleuer (Auteur), 2005, Kinderarbeit. Formen, Ursachen und rechtliche Grundlagen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/60532

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