Verarbeiten, Verharmlosen, Verleugnen - gesellschaftlicher Umgang mit der Shoa


Dossier / Travail de Séminaire, 2006

24 Pages, Note: 1,5

Anonyme


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Verarbeiten
2.1 Nürnberger Prozesse
2.2 Wiedergutmachung und Entschädigung für Opfer des NS-Regimes
2.3 Gedenkstätten und Museen
2.4 Analyse

3. Verharmlosen
3.1 Ernst Nolte und der HistorikerstreitS
3.2 Martin WalserS
3.3 Martin Hohmann
3.4 Analyse

4. VerleugnenS
4.1 Alfred Leuchter und der „Leuchter-Report“
4.2 Thies Christophersen und „Die Auschwitz-Lüge“S
4.3 David Irving
4.4 AnalyseS

5. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Am 27. Januar 2006 wurde auf nationalen- und internationalen Ebenen an den 61. Jahrestag der Befreiung des größten Nationalsozialistischen Konzentrationslagers Auschwitz gedacht. Seit Kriegsende führten immer mehr Länder nationale Gedenktage an die Opfer des Nationalsozialismus ein. Auch internationale Organisationen wie der Europarat und die Vereinten Nationen gedenken am 27. Januar gemeinsam mit den Nationalstaaten an die Opfer des Genozides und fordern damit auch zum Kampf gegen Rassismus auf. Die Auseinandersetzung mit dem Holocaust und dem Grauen des zweiten Weltkriegs ist mittlerweile zu einem Grundpfeiler des europäischen Selbstverständnisses geworden, welcher auf der Grundlage der Vergangenheit zur Toleranz, internationaler Verständigung und Einhaltung der Menschenrechte aufruft.

Doch wie setzt sich die deutsche Gesellschaft, von innen betrachtet, mit ihrer Vergangenheit auseinander? Besteht noch Interesse daran sich damit zu beschäftigen und mehr über den Holocaust zu erfahren? Wie steht es um die Schuldfrage und die Verantwortung der heutigen Generation? – Da ich diese Fragestellungen an sich, sowie auch Diskussionen über diese im Seminar etwas vermisst habe, jedoch der Meinung bin, dass sie sehr wichtig sind, werde ich mich nun in dieser wissenschaftlichen Abhandlung damit beschäftigen.

Um diese Fragen beantworten zu können, habe ich den Umgang mit der Shoa (auch Holocaust genannt; Hebräisch: große Katastrophe, Zerstörung – bezeichnet den Massenmord an den europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland) in drei Kategorien - Verarbeiten, Verharmlosen und Verleugnen – eingeteilt, für welche ich jeweils drei Beispiele aus der Gesellschaft vorstellen und diskutieren werde. Im Folgenden geht es darum die gesellschaftlichen Umgangsformen und ihre Quellen zu untersuchen um ein besseres Bild über die allgemeine Lage und ihre Tendenzen zu bekommen.

2. Verarbeiten

Verarbeiten bzw. auch Aufarbeiten, bedeutet soviel wie etwas geistig erfassen; psychologisch verarbeiten und/ oder verkraften.[1] Innerhalb dieser Abhandlung werde ich dieses Wort als Oberbegriff für die Beispiele der Beschäftigung mit der deutschen Nazi-Vergangenheit benutzen. Hierzu gehören neben der Bestrafung der Verantwortlichen auch Nachforschungen um der ganzen Wahrheit auf die Spur zu kommen sowie Orte der Erinnerung.

2.1 Nürnberger Prozesse

Einen wichtigen Punkt für die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit den, in der NS Zeit begangenen, Straftaten stellten die zahlreichen Prozesse gegen die Hauptkriegsverbrecher dar. Die Alliierten verfolgten mittels dieser zwei wichtige Ziele. Zum einen wollte man die ganze Welt, allen voran die deutsche Bevölkerung über die Schwere und das Ausmaß der begangenen Verbrechen aufklären, und zum anderen wollte man die Hauptverantwortlichen vor ein internationales Gericht stellen.[2] Neben dem Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher gab es noch zahlreiche andere: die zwölf spezifischen Nachfolgeprozesse (Ärzteprozess, Juristenprozess, IG-Farben - Prozess); Auschwitz-Prozess; Eichmann-Prozess. In meiner Ausführung werde ich mich auf den „Jahrhundertprozess“[3] in Nürnberg beziehen, da dieser als Erster unmittelbar nach Kriegsende stattfand und das gesamte Spektrum der Katastrophe aufdeckte.

Das Verfahren gegen die 21 Angeklagten, unter ihnen bekannte Namen wie Hermann Göring und Albert Speer, lief vom 14. November 1945 bis 1. Oktober 1946 und endete mit zwölf Todesurteilen. Dem Gerichtshof gehörten je ein Vertreter und Stellvertreter der Siegermächte USA, UdSSR, Großbritannien und Frankreich an, welcher nur mit einer Stimmenmehrheit Entscheidungen und Urteile fällen konnte. In den 218 Sitzungen wurden über 5000 Beweisdokumente vorgelegt und 240 Zeugen gehört. Die Anklagen lauteten:

1) Verbrechen gegen Frieden
2) Kriegsverbrechen und
3) Verbrechen gegen Menschlichkeit.

Den Angeklagten wurden weitgehende Verteidigungsrechte und ein gerechtes Verfahren zugesichert.[4]

Aus der Sicht der Rechtswissenschaft brachte der Nürnberger Prozess zahlreiche Schwierigkeiten mit sich – diese werden noch bis in die heutige Zeit stark diskutiert. Die Problematik des Befehlgehorsames beim Militär ist hier genauso zu bedenken wie der Grundsatz sine lege nulla poena (Keine Strafe ohne Gesetz). Im Gegensatz zu den altbewährten Grundsätzen kam die umstrittene (da für die Rechtswissenschaft zu philosophische) Formel von Gustav Radbruch, welche ein menschenunwürdiges Gesetz für nichtig hält, zur Anwendung.[5] Dennoch ist die außerordentliche aufklärende Wirkung des Prozesses, welche alles andere überwiegt, nicht zu vernachlässigen. Die ganze Wahrheit über Organisation und Arbeit der Konzentrations- und Vernichtungslager, die medizinischen Untaten und die Euthanasie-Aktionen kamen ans Licht und konnten nicht mehr geleugnet oder verdrängt werden. Um es mit den Worten von dem Historiker Karl Dietrich Erdmann zu sagen: „Angesichts der Ungeheuerlichkeit dessen, was in Nürnberg aufgedeckt wurde, kann sich aber, jenseits aller juristischen Überlegungen, niemand der Feststellung entziehen, dass hier Recht geschehen ist.“[6]

2.2 Wiedergutmachung und Entschädigung für Opfer des NS-Regimes

Ebenfalls einen wichtigen Abschnitt in der Auseinandersetzung mit der deutschen Vergangenheit stellt die Entstehung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) dar. Erste Gedanken zu möglichen Wiedergutmachungszahlungen entstanden bereits vor dem Kriegsende. In den letzten Kriegsjahren forderte der Jüdische Weltkongress eine umfassende internationale Hilfe für das europäische Judentum nach dem Krieg, und auch die Amerikaner arbeiteten bereits vor dem Kriegsende Konzepte für mögliche Entschädigungsgesetze aus.[7]

Die Ausbildung und Ausformulierung solcher Absichten stellt ein sehr komplexes und multidimensionales Verfahren dar: viele Akteure (nationale, internationale und nicht staatliche) müssen Vereinbarungen auf mehren Ebenen treffen (private-, staatliche- und internationale Entschädigung). Aus diesen Gründen weist die Ausbildung und Erweiterung des Bundesentschädigungsgesetzes einen langen Werdegang mit vielen Stolpersteinen auf.

Die erste Vereinbarung stellte das Pariser Reparationsabkommen von 1945 dar. Kernpunkt dieses Abkommens stellte, aufgrund der akuten Lage gleich nach dem Kriegsende, die Fürsorge für die Vertrieben und die Befreiten dar.[8] Das zwei Jahre darauf folgende Rückerstattungsgesetz der amerikanischen Besatzungszone stellte die Grundlage für die schwierige Ausbildungsphase vom BEG. Nach vielen innerstaatlichen Diskussionen um Ausmaß und Höhe der Zahlungen wurde das BEG erstmals 1953, unter der Schirmherrschaft von Konrad Adenauer, Ben Gurion und der Claims Conference[9], erlassen und bis 1965 mehrfach novelliert. Die zentralen Bereiche sind bis heute:

1) individuelle Entschädigung für persönliche Schäden (durch Renten und einmalige Zahlungen)
2) Rückerstattung von Eigentum (betrifft vor allem jüdische Einrichtungen und Organisationen) und
3) globale Abkommen mit ausländischen Regierungen oder NGOs.

Problematisch und ungeklärt blieb bis in die jüngste Zeit die Frage nach dem Umgang mit den zahlreichen Opfern aus den Osteuropäischen Staaten und nicht-jüdischen Opfern des NS Regimes (wie Homosexuelle, „Asoziale“, Zwangsarbeiter, Sinti und Roma). Die meisten, bis in die späten 80er Jahren getätigten Zuwendungen gingen an die individuellen jüdischen Verfolgten, ursprünglich deutscher Herkunft, in den USA und Israel.[10]

Die Zahlungen einzufordern stellte für die Opfer der Nazi-Verbrechen ein schwieriges Unternehmen dar, welches auch oft als erniedrigend empfunden wurde. Um die Schäden nachzuweisen, wurden zahlreiche Papiere verlangt, weshalb es auch zu fundamentalen Spannungen zwischen der bürokratisch-rechtlichen Dimension auf der einen und den individuellen Erfahrungen der Opfer auf der anderen Seite, welche aber bei der Aufklärung der Verbrechen und der Aufarbeitung dieser in der Bevölkerung von entscheidender Bedeutung waren, kam.[11]

Nach dem Ende des Kalten Krieges nahm man sich der ungelösten Probleme an und zahlte in den Jahren 91-93 nochmals 1,8 Mrd. DM in den Versöhnungsfonds für die osteuropäischen NS-Opfer ein. Zur Wiedergutmachung für weitere Opfer der Nazi-Verbrechen wurde im Jahre 2000 die „Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ mit einem Etat von 10 Mrd. DM ins Leben gerufen.[12]

[...]


[1] Vgl. Büntig, Karl-Dieter/ Karatas, Ramona (Hrsg.), Deutsches Wörterbuch, Chur 1996, S. 99, 1237.

[2] Vgl. Reichel, Peter, Vergangenheitsbewältigung in Deutschland. Die Auseinandersetzung mit der NS-Diktatur von 1945 bis heute, München 2001, S. 42.

[3] Vgl. Titel: „ Der Jahrhundertprozess: die Motive der Richter von Nürnberg – Anatomie einer Urteilsfindung“ von Bradley Smith.

[4] Vgl. Reichel, Peter, Vergangenheitsbewältigung in Deutschland. Die Auseinandersetzung mit der NS-Diktatur von 1945 bis heute, München 2001, S. 42-55.

[5] Vgl. Weber, Jürgen, Sinn und Problematik der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse, in: APuZ Nr. 48/1968, S. 3-31.

[6] Erdmann; Karl Dietrich, Die Zeit der Weltkriege, Stuttgart 1976, S. 645.

[7] Vgl. Goschler, Constantin, Wiedergutmachung. Westdeutschland und die Verfolgten des Nationalsozialismus, München 1992, S. 46 ff.

[8] Vgl. Ebd. S. 106ff.

[9] Abkürzung für: Jewish Conference on Material Claims against Germany

[10] Vgl. Hockerts, Hans Günter, Wiedergutmachung in Deutschland. Eine historische Bilanz 1945-2000, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 49 (2001), S. 167-214.

[11] Vgl. Weiss, Yfaat, Rückerstattung und Heimkehr, in: APuZ 15/2005, S. 31-37.

[12] Vgl. Hockerts, Hans Günter, Wiedergutmachung in Deutschland. Eine historische Bilanz 1945-2000, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 49 (2001), S. 167-214.

Fin de l'extrait de 24 pages

Résumé des informations

Titre
Verarbeiten, Verharmlosen, Verleugnen - gesellschaftlicher Umgang mit der Shoa
Université
http://www.uni-jena.de/  (Soziologie)
Cours
Soziologie des Konzentrationslagers
Note
1,5
Année
2006
Pages
24
N° de catalogue
V60581
ISBN (ebook)
9783638542234
ISBN (Livre)
9783638598859
Taille d'un fichier
513 KB
Langue
allemand
Annotations
Umfangreiche Hausarbeit über den aktuellen Umgang mit dem Holocaust
Mots clés
Verarbeiten, Verharmlosen, Verleugnen, Umgang, Shoa, Soziologie, Konzentrationslagers
Citation du texte
Anonyme, 2006, Verarbeiten, Verharmlosen, Verleugnen - gesellschaftlicher Umgang mit der Shoa, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/60581

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