Kant als Repräsentant der Aufklärung: Gedanken zu Kants Staatsphilosophie


Exposé (Elaboration), 2002

12 Pages, Note: 1,3 (sehr gut)


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Antwort auf die Frage: Was ist Aufklärung?

2 Kants Menschenbild

3 Zur Staatsphilosophie
3.1 Worin besteht die Notwendigkeit einer Staatsgründung?
3.2 Wann ist eine Herrschaft legitim?
3.3 Die Funktion des Staates und die Funktion des Bürgers im Staat

4 Begriffsklärung
4.1 Der kategorische Imperativ
4.2 Der (Gesellschafts-)Vertrag
4.3 Die ideale Struktur des Staates

5 Ausblick: Kants Vertragstheorie und der Kosmopolitismus

6 Literatur

1 Antwort auf die Frage: Was ist Aufklärung?

Kants philosophische Ansätze, auch die später davon abgeleiteten, bzw. hervorgegangenen staatsphilosophischen Gedanken, sind vor dem Hintergrund der Aufklärung zu sehen.

Deshalb ist es wichtig, in diesem Referat eingangs auf diese Bewegung, diese Epoche hinzuweisen, in der Kants Theorien sich entwickelten.

Wie viele der Aufklärungsdenker des 18. Jh. sich bewusst von einer mythisch- spekulativen Tradition abkehrten, so folgte auch Immanuel Kant dieser Idee.

Sie alle glaubten an die Kraft der menschlichen Ratio:

Überlieferte Werte, Institutionen, Konventionen und Normen wurden auf ihre rationale Legitimation hin überprüft.

Wohl der wirksamste deutsche Vertreter der Aufklärung war Immanuel Kant, der auf die in der Berlinischen Monatsschrift 1783 formulierte, rhetorische Frage des Pfarrers Johann Friedrich Zöllner (‚Was ist Aufklärung?’) in der Dez. – Nr. 1784 die berühmte definitorische Antwort gab:

„Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit.

Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen.

Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache der selben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen.

Sapere Aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.“[1]

Aus diesem Zitat ist schon ersichtlich, welches Menschenbild dem Philosophen

vorschwebte. Es soll im Folgenden kurz skizziert werden.

2 Kants Menschenbild

Kant sah den Menschen als eine gespaltene Kreatur an: Einerseits ein naturhaftes, rohes, wildes (wenn er sich auf das Naturhafte in sich zurückbesinnt zugleich: faules und feiges) Wesen an.

Andererseits sei der Mensch vernunftbegabt.[2] Seine Vernunftbegabtheit muss ihn dazu zwingen, sich aus einer durch Faulheit und Feigheit verursachten Unmündigkeit zu befreien, sodass es niemandem leicht würde, sich seines Verstandes zu bedienen.

Dies ist eine aufklärerische Anthropologie, die freilich nicht von jedem der staatsphilosophischen Vorgänger Kants gedacht wurde.[3]

Der Rekurs auf die Aufklärung ist für das Referat deshalb sinnvoll, weil später noch öfter im Hinblick auf den Freiheitsgedanken in der Staatsphilosophie darauf Bezug genommen wird.

3 Zur Staatsphilosophie

3.1 Worin besteht die Notwendigkeit einer Staatsgründung?

Kant übernimmt in der Tradition der Vordenker (bes. Hobbes) die Annahme eines Naturzustandes (NZ). Er nennt ihn das Ideal des Hobbes.

Dem Charakter nach sei der NZ ein anarchischer, rechtsfreier Raum ohne Ordnung.[4]

Und weil er in seinem Gedankenexperiment die Annahme der Anarchie aufstellt, hat also jeder ein Recht auf alles und zugleich niemand ein Recht auf etwas.

Kant hält diesen Zustand für unerträglich, propagiert den Ausstritt aus dem NZ und fordert folglich:

Exeundum e statu naturali

Er begründet diesen Schritt des Heraustretens aus dem NZ mit dem sog. Vernunftrecht und der Unterscheidung in Privatrecht und Öffentliches Recht[5].

Im NZ bildet sich Eigentum ähnlich wie bei Hobbes, worauf an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden soll.

Da Kant dem Recht auf Eigentum einen hohen Stellenwert zuordnet, es für ihn quasi ein Menschenrecht darstellt, muss es den Staat geben, der dieses Recht sichert

Die Bedingungen zur rechtlichen Freiheit des Einzelnen, sind aber nur in einem staatlichen Gemeinwesen gegeben.

Deshalb begründet sich der Staat also in der Einsicht, dass die körperliche wie rechtliche Freiheit des anderen durch die Freiheit oder Willkür des einen begrenzt, bzw. geordnet wird.

Kant spricht jedem eine Freiheitsparzelle zu, die durch die äußere Freiheit des Mitmenschen begrenzt wird. In diesem Raum kann der Staat niemandem Vorschriften machen, was er zu denken, zu tun oder zu lassen habe (vgl. Kersting 1994: 185).

Kant spricht in diesem Zusammenhang vom Recht auf Staat, das zugleich eine Pflicht zum Staat mit sich bringt.

„Schaffe, dass ein jeder vor das Seine in ansehung deiner in Sicherheit sey...dieses ist die Pflicht zur Bürgerlichen Gesellschaft, die allgemeine Bedingung aller Rechte und Eigenthums des Menschen. Stelle einen jeden wegen seines rechts von deiner Seite in Sicherheit...denn nur allsdann kan er sagen, dass etwas sein ist, [ ], wenn er wegen dessen Besitzes gesichert ist. Dieses ist die eintzige affirmative äussere Pflicht: exeundum e statu naturali.“[6]

[...]


[1] Bahr 1989: 9f.

[2] Kersting spricht hier von einem spannungsvollen Verhältnis von „Sinnlichkeit und Vernunft“. Sinnlichkeit versteht er als Zwang der „Naturkausalität“ (Kersting 1994: 183)

[3] vgl. z.B. Thomas Hobbes, dessen Leviathan – natürlich mit der vorher zugesprochenen Legitimation durch die freiwillige Machtabgabe - für jeden im Staat denken soll

[4] NZ sei ein „Zustand der Rechtlosigkeit (status iustitia vacuus)“ (Metaphysik der Sitten. AA, 6, S. 312).

[5] „Aus dem Privatrecht im natürlichen Zustande, geht nun das Postulat des öffentlichen Rechts hervor: du sollst, im Verhältnis eines unvermeidlichen Nebeneinanderseins mit allen anderen, aus jenem heraus in einen rechtlichen, d.i. den einer austeilenden Gerechtigkeit übergehen“ (AA 6, S. 307).

[6] AA 19, R 7075 (Hervorhebung durch mich S.E.)

Fin de l'extrait de 12 pages

Résumé des informations

Titre
Kant als Repräsentant der Aufklärung: Gedanken zu Kants Staatsphilosophie
Université
Christian-Albrechts-University of Kiel  (Institut für Politikwissenschaft)
Cours
Übung zur Vorlesung „Einführung in die politische Theorie“ (PD Dr. K.-H. Breier)
Note
1,3 (sehr gut)
Auteur
Année
2002
Pages
12
N° de catalogue
V60613
ISBN (ebook)
9783638542470
ISBN (Livre)
9783638925723
Taille d'un fichier
468 KB
Langue
allemand
Annotations
Mots clés
Kant, Repräsentant, Aufklärung, Gedanken, Kants, Staatsphilosophie, Vorlesung, Theorie“, Breier)
Citation du texte
Simon Emmerling (Auteur), 2002, Kant als Repräsentant der Aufklärung: Gedanken zu Kants Staatsphilosophie, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/60613

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