Am 8. Juli 2004 trat das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 3. Juli 2004 in Kraft. Es enthält erstmals eine Regelung zur „Gewinnabschöpfung“ in § 10 UWG, für die es im deutschen Wettbewerbsrecht und auch im Ausland keine Vorbilder gibt.
Der Gewinnabschöpfungsanspruch war die am meisten umstrittene Regelung der UWG-Reform; neben grundsätzlichen Vorbehalten betrafen die Bedenken auch die Gewinnberechnung: Die Regelung sei unausgereift und nicht praktikabel. Der Gesetzestext enthalte keine Einzelheiten zur Berechnung des „Gewinns“, so dass man sich erhebliche Berechnungsprobleme einhandele. Die nach der Begründung vorgesehene Ablieferung des Nettogewinns liefe der Abschreckungswirkung zuwider. Die Anrechnungen auf den Gewinn seien nicht gerechtfertigt. Von einer Seite wurde befürchtet, die „Ablieferungspflicht“ für die abgeschöpften Gewinne mache das Instrument wirkungslos , während andere die Gefahr des Missbrauchs als Einnahmequelle durch „Gewinnabschöpfungsvereine“ sahen.
In der vorliegenden Arbeit werden die Voraussetzungen der Gewinnabschöpfung umrissen. Hierbei liegt besonderes Augenmerk darauf, was als „Gewinn“ abgeschöpft und wie dieser berechnet werden kann. Der Schwerpunkt liegt hierbei wiederum bei der Ermittlung der abzugsfähigen Kosten und der Vorstellung und Bewertung betriebswirtschaftlicher Methoden zu ihrer Ermittlung. Weiter wird untersucht, ob die im Vorfeld der Novellierung geäußerten Vorbehalte in der seitdem geübtem Praxis ihre Bestätigung gefunden haben oder durch diese widerlegt werden konnten.
Auf die Abwicklung der Gewinnabschöpfung zwischen der zuständigen Stelle des Bundes (§ 10 Abs. 2 S. 2, 4, 5 UWG) und den zur Geltendmachung des Gewinnabschöpfungsanspruches Berechtigten, prozessuale Probleme und Probleme bei mehreren Berechtigten (§ 10 Abs. 3 UWG) wird nicht näher eingegangen, da Grund und Höhe des abzuschöpfenden Gewinnes nicht berührt werden.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Der Gewinnabschöpfungsanspruch
II. Zweck und Rechtsnatur des Anspruches
1. Sinn und Zweck
a) Schließen von Rechtsschutzlücken
b) Abschreckung
c) Sanktion
d) Korrektur von Marktversagen
2. Rechtsnatur
III. Bedenken im Vorfeld der Novellierung
IV. Gang der Untersuchung
B. Voraussetzungen des Gewinnabschöpfung
I. Vorsätzliche Zuwiderhandlung gegen § 3 UWG
II. Zusammenhang zwischen Zuwiderhandlung und Gewinn
III. Erzielung eines Gewinnes zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern
1. Erzielter Gewinn
a) Grundsätze der Gewinnermittlung
b) Umsatzerlöse
c) Kosten
aa) Grundlagen der Kosten(ver-)rechnung
bb) Vollkostenrechnung
cc) Teilkostenrechnung
(1) (Mehrstufiges) Direct Costing
(2) Relative Einzelkosten- und Deckungsbeitragrechnung
dd) Prozesskostenrechnung
ee) Zwischenergebnis
2. „Zu Lasten“
a) Vermögensnachteil
b) Zusammenhang zwischen Vermögensnachteil und Gewinn
3. Vielzahl von Abnehmern
IV. Anrechnung von Leistungen auf den Gewinn
C. Gewinnabschöpfung in der Praxis
D. Zusammenfassung und Ergebnis
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert den mit der UWG-Reform 2004 eingeführten Gewinnabschöpfungsanspruch nach § 10 UWG. Ziel ist es, die tatbestandlichen Voraussetzungen, insbesondere die komplexe Berechnung des abzuschöpfenden Gewinns, sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen und die praktische Anwendung dieses Instruments kritisch zu beleuchten.
- Grundlagen und Zweck des Gewinnabschöpfungsanspruchs
- Methoden der betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung zur Gewinnermittlung
- Kausalität zwischen Zuwiderhandlung und erzieltem Gewinn
- Voraussetzungen der "Vielzahl von Abnehmern"
- Anrechnung von Leistungen auf den Gewinn
- Praktische Relevanz und bisherige Erfahrungen mit der Norm
Auszug aus dem Buch
II. Zusammenhänge zwischen Zuwiderhandlung und Gewinn
Abgeschöpft werden kann nur der Gewinn, der „hierdurch“ – nämlich die Zuwiderhandlung – erzielt wurde. Dies wird einerseits so verstanden, dass der Gewinn gerade kausal auf dem vorsätzlichen Wettbewerbsverstoß beruhen muss („Mehrerlösabschöpfung“), da nur so die Abschöpfung rechtmäßig erlangter Gewinne vermieden wird. Nach der Gegenmeinung soll nicht der Gewinn abzuschöpfen sein, der entsteht, weil unlauter gehandelt wird, sondern der Gewinn, der entsteht, wenn unlauter gehandelt wird („konditionaler Zusammenhang“), da die Abschöpfung des Mehrerlöses weder durchführbar noch mit Sinn und Zweck der Norm und dem Willen des Gesetzgebers vereinbar sei.
Weder dem Wortlaut („hierdurch“) noch der Gesetzesbegründung, die sich nur zur Berechnung des Gewinnes verhält, lassen sich eindeutige Argumente für oder gegen Kausalität bzw. Mehrerlösabschöpfung entnehmen.
Maßgeblich kommt es damit auf Sinn und Zweck der Norm an. Dem Unternehmer soll nur der Gewinn belassen werden, den er auch ohne Wettbewerbsverstoß erzielt hätte. Genau dies aber ist das Kausalitätsproblem. Insoweit ist eine Ausweitung auf einen „konditionalen Zusammenhang“ nicht erforderlich. Etwas anderes folgt auch nicht aus praktischen Erwägungen, denn die praktische Durchsetzung der Gewinnabschöpfung würde bei Festhalten am Kausalitätserfordernis nicht faktisch unmöglich gemacht. Zwar kann der Kausalnachweis – insbesondere für die problematischen Fälle der Werbung und deren Wirkungen – mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein. Es ist aber auch dort möglich und üblich, durch Sachverständige festzustellen, ob und in welcher Höhe aufgrund der unlauteren Handlung ein Gewinn erzielt wurde; das Gericht kann auch nach § 287 ZPO schätzen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Einführung in den gesetzlichen Rahmen des § 10 UWG, die Zielsetzungen (wie das Schließen von Rechtsschutzlücken) und die Einordnung als Anspruch sui generis.
B. Voraussetzungen des Gewinnabschöpfung: Detaillierte Analyse der materiellen Anforderungen, insbesondere der vorsätzlichen Zuwiderhandlung, des Kausalzusammenhangs und der verschiedenen betriebswirtschaftlichen Methoden zur Gewinnermittlung.
C. Gewinnabschöpfung in der Praxis: Kurzer Überblick über die bisherige, geringe Anwendungshäufigkeit des Instruments in der gerichtlichen Praxis.
D. Zusammenfassung und Ergebnis: Synthese der Ergebnisse zur Praktikabilität der Norm und Einschätzung der bisherigen Erfahrungen.
Schlüsselwörter
Gewinnabschöpfung, UWG, Wettbewerbsverstoß, Kostenrechnung, Mehrerlösabschöpfung, Kausalität, Vorsatz, Streuschäden, Vermögensnachteil, Teilkostenrechnung, Prozesskostenrechnung, Bundeshaushalt, Sanktionswirkung, Wettbewerbsrecht
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt den rechtlichen Rahmen und die praktische Umsetzung der Gewinnabschöpfung nach § 10 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen die Tatbestandsvoraussetzungen, die betriebswirtschaftliche Berechnung des abzuschöpfenden Gewinns sowie die dogmatische Einordnung des Anspruchs.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Tatbestandsmerkmale zu erläutern und zu bewerten, wie der abzuschöpfende Gewinn methodisch korrekt ermittelt werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine rechtswissenschaftliche Analyse durchgeführt, die betriebswirtschaftliche Ansätze der Kostenrechnung einbezieht, um den Rechtsbegriff "Gewinn" zu konkretisieren.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Voraussetzungen der Zuwiderhandlung, den Kausalitätsnachweis, die Gewinnermittlung mittels Teilkostenrechnung sowie die Problematik der "Vielzahl von Abnehmern".
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Gewinnabschöpfung, Wettbewerbsverstoß, Kausalität, Kostenrechnung, Mehrerlösabschöpfung und Sanktionswirkung.
Warum ist die Wahl der richtigen Kostenrechnungsmethode so wichtig?
Da das Gesetz keine eigene Berechnungsmethode vorgibt, ist die Wahl der Methode entscheidend, um den "echten" unlauteren Gewinn zu isolieren und eine willkürliche Fixkostenzurechnung zu vermeiden.
Welchen Stellenwert hat die "Vielzahl von Abnehmern"?
Dieses Merkmal dient als Schwellenwert, um den Anwendungsbereich der Norm auf Fälle mit "Streuschäden" und Breitenwirkung zu begrenzen, statt individuelle Schadensersatzansprüche zu ersetzen.
Wie ist der aktuelle Stand der praktischen Anwendung?
Die Praxis ist zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes (Ende 2005) durch sehr wenige Verfahren gekennzeichnet, was Fragen zur tatsächlichen Praktikabilität aufwirft.
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- Matthias Schubert (Author), 2005, Die Gewinnabschöpfung nach § 10 UWG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/60650