Das Kastensystem im Hinduismus


Trabajo, 2006

26 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhalt

Einleitung

1. Darstellung der Kastenordnung
1.1 Gesetze und Abgrenzungen
1.2 Vor- und Nachteile des Kastensystems

2. Darstellung der varÆas
2.1 Die Brahmanen
2.2 Die KÒatriyas
2.3 Die VaiÐas
2.4 Die Ïudras
2.5 Die Unberührbaren, Harijans, pañcama, Dalits

3. Die Entstehung des Kastensystems auf dem indischen Subkontinent

4. Das Kastensystem im sozialem Wandel
4.1 Entstehung einer Kaste
4.2 Sozialer Wandel einer Kaste

5. Schluss

Literaturverzeichnis

Einleitung

Auf dem indischen Subkontinent leben derzeit ca. 1,112 Milliarden Einwohner, dessen Zahl jährlich um ca. 1,4% – das entspricht ca.15Mio. Einwohner – ansteigt[1]. Diese Einwohner unterscheiden sich nicht nur in ihrer Nationalität, sondern sie teilen sich auch, je nach Geburtsstand und Berufsgruppe hierarchisch in so genannte Kasten[2] auf.

Aber was sind diese Kasten eigentlich und wodurch unterscheiden sie sich?

Zunächst einmal muss differenziert werden in Kasten (jÁtis) und Stände (varÆas)[3]. Es gibt vier bzw. fünf große varÆas[4] und mehr als 2000 jÁtis[5]. Die varÆas lassen sich vergleichen mit dem europäischen Schichtsystem von Unter-, Mittel- und Oberschicht. Die jÁtis sind die darin anzutreffenden Untergruppen, die überwiegend an ihren Geburtsorten, Familiengeschichten, Berufs- und Glaubensrichtungen klassifiziert werden.

Je heller die Hautfarbe eines Einwohners ist, desto höher ist seine Stellung im hierarchischen System. Dies lässt sich darauf zurückführen, dass die europäischen Einwanderer eine hellere Hautfarbe als die indischen Ureinwohner hatten, von denen sie sich nach unten hin abgrenzen wollten, und es auch heute immer noch tun[6].

Schneider definiert die Kaste als „eine auf realer Verwandtschaft basierende Gemeinschaft, in die der einzelne hineingeboren wird, die als solche anderen gleichartigen Gemeinschaften gegenüber steht und oft mit ihnen über riesige Flächen hinweg in Symbiose lebt.“[7]

Bei Glasenapp findet sich ergänzend folgende Definition: „Diese Kasten [...] sind endogame Gruppen von Personen, die ihren Ursprung auf eine bestimmte menschliche oder göttliche Persönlichkeit zurückführen und durch feste, vererbte Pflichten und Rechte miteinander verbunden sind.“[8]

Das bedeutet, jeder Hindu gehört vom Tag seiner Geburt einer ganz bestimmten Großfamilie, sowie deren Totengilde und Gottheit innerhalb einer jÁti an[9]. Die Hindugemeinschaften sind sehr darauf bedacht, die grenzen zwischen den einzelnen varÆas und jÁtis aufrecht zu erhalten und sich nicht mit niederen Gruppen zu vermischen.

1. Darstellung der Kastenordnung

Für die Bevölkerung auf dem Lande sind die einzelnen jÁtis von großer Bedeutung[10]. Die indischen Dörfer sind im Allgemeinen in mehrere dutzend jÁtis aufgeteilt, die räumlich voneinander getrennt aufzufinden sind. Es gibt beispielsweise einzelne Bereiche für Färber, Maler oder Bauhandwerker, die sich wiederum in Holz- oder Steinbearbeiter unterscheiden. In Patan, Gujarat sind die Siedlungsgebiete der jÁtis durch Mauern räumlich voneinander getrennt, dessen Tore abends verschlossen werden.[11] Um das Vermischen der jÁtis untereinander zu vermeiden, gibt es mitunter ganze Dörfer, die ausschließlich von einer jÁti bewohnt werden. Diese werden dann allgemein Weberdörfer, Töpferdörfer oder Malerdörfer genannt.[12]

Aber nicht nur durch ihre Berufe lassen sich die Kasten von einander unterscheiden. Auch die Dharmas der einzelnen Kasten sind unterschiedlich. So unterscheiden sich die einzelnen Kasten überwiegend durch ihre Reinheitsvorschriften. Umso strenger diese sind, umso höher ist ihr Stand.

Des Weiteren weichen die Glaubensformen der einzelnen Kasten voneinander ab. So gibt es beispielsweise Geisterverehrung, Bilderdienst und allgemein die Verehrung unterschiedlicher Gottheiten.[13]

„Wenn aber vom indischen Kastensystem die Rede ist, dann sind in der Regel nicht diese >Geburten<, sondern die Vier Großgruppen (varÆas) gemeint, von denen auch die alten indischen Texte sprechen.“[14]

Der Oberste varÆa ist das Priestertum (Brahmanen). Ihm hierarchisch untergeordnet sind die Krieger (KÒatriyas). Den dritten Stand bilden die Kaufleute, Händler und Gewerbetreibenden (VaiÐas). Darunter folgt der Bauernstand (Ïudras). Unter ihm stehen nur noch die „Kastenlosen“, die „Unberührbaren“, welche auch die „Fünften“ (pañcama) und von Mahatma Gandhi die „Gotteskinder“ (Harijans) genannt werden[15].

Eine Sonderstellung in diesem System nehmen die Asketen ein, die einzeln oder zu Orden vereinigt durchs Land ziehen und durch ihre Befreiung von den Speisevorschriften außerhalb der Kastenordnung stehen. Sie verlieren durch ihre Askese nicht zwangsläufig ihre frühere Stellung innerhalb der Gesellschaft, da Askese auch nur den drei höheren varÆas vorbehalten ist.[16]

1.1. Gesetze und Abgrenzungen

Die obersten drei Stände sondern sich nach wie vor von den Ïudras und den Unberührbaren dadurch deutlich ab, dass sie sich selber die „Zweimal Geborenen“ nennen[17]. Als „zweite Geburt“ bezeichnen sie „die Belehnung mit der heiligen Schnurr“ am Ende des Brahmacarya-Stadiums.[18] Hier rauf werde ich an späterer Stelle, bei der Darstellung der Brahmanen noch einmal zu sprechen kommen.

Des Weiteren kapseln sich alle varÆas und jÁtis für sich nach unten hin ab[19]. Man möchte sich weder mit den Niederen vermischen, noch von ihnen verunreinigen lassen. Dennoch sind in Ausnahmefällen sowohl Aufstiege als auch Abstiege einer jÁti möglich. Hier rauf werde ich in Kapitel 4 auch noch einmal genauer zu sprechen kommen.

Zunächst aber gehe ich näher auf die Form der Abkapselung im Allgemeinen ein.

Jede jÁti hat für sich bestimmte Regeln und Vorschriften denen sie ihre Mitglieder lebenslänglich unterwirft[20] und die ein jeder Angehöriger zum Wohle der Allgemeinheit zu befolgen hat.

Die Kastenordnung ist die Grundlage des Hinduismus[21]. Ihre Geschäfte und die so genannten Reinheitsvorschriften werden von einem Kastenrat[22], dem pañcÁyat, der aus den fünf höchsten Männern besteht, überwacht. Die Vorschriften umfassen Speise- und Kleidungsgebote, Regeln zum Verhalten in der Gesellschaft und Heiratsgebote.

Bei einem Verstoß dieser Gebote kommt es zu Sanktionen durch den Kastenrat. Diese sind je nach Härte des Vergehens unterschiedlich hoch. Geringe Vergehen gegen die Kastenordnung werden mit kleinen Strafen wie z.B. die Ableistung einer Reinigungszeremonie, die Zahlung einer Geldsumme oder die Veranstaltung eines Festes bestraft.

Bei Verletzung der Speisegebote oder einem Verstoß gegen besonders geheiligte Traditionen, wie z. B. das Ablegen der Brahmanenschnur, die Heirat mit einer Witwe, die Reise über den Ozean oder bei Frauen eine Verletzung der Keuschheitsgelübde, erfolgt der Ausschluss aus der Kaste. Diese Ausstoßung erfolgt in einer feierlichen Versammlung unter bestimmten Zeremonien und betrifft meistens direkt oder indirekt die gesamte Großfamilie.[23] Von nun an gilt der Ausgestoßene gegenüber seinen früheren Kastengenossen „als bürgerlich tot. Er ist geächtet, niemand will mit ihm speisen oder mit ihm oder seinen Kindern eine eheliche Verbindung eingehen.“[24] Er wird selber zu einen Unberührbaren und hat keine andere Wahl als an einen weit entfernten Ort zu reisen und zu versuchen, in einer anderen Kaste oder Glaubensrichtung, wie z.B. dem Christentum oder Islam, neuen Anschluss zu finden. Wer sich dennoch nicht von ihm abwendet, erleidet das gleiche Schicksal mit ihm zusammen.[25]

Die wichtigsten Regeln, welche alle Kasten gleichermaßen betreffen, sind die so genannten „Heiratsregeln“ und Speisegebote. Sie erlauben es den Angehörigen zum einen nur innerhalb der eigenen Kaste zuheiraten, um eine Vermischung mit Niederen und Unreinen zu vermeiden[26] – z.B. heiraten in Katak jene Töpfer, welche im sitzen arbeiten keine Töpfer, die im stehen arbeiten[27].

Dabei ist zu beachten, dass nicht innerhalb einer Gotra geheiratet werden darf. Gotras sind Sippen innerhalb einer jÁti. Es dürfen nur Angehörige unterschiedlicher Gotras innerhalb einer Kaste heiraten. Dieses wird damit erklärt, dass alle Mitglieder einer Gotra ihren Ursprung auf einen gemeinsamen Stammvater zurückführen und die Frau in ihrem Stammbaum nicht denselben Ahnen – auf väterlicher Seite in sieben, auf mütterlicher Seite in vier Generationen – aufweisen darf wie der Mann. Es gibt Kaula-Kasten, die hier sogar bis auf 14 und 16 Generationen zurückgehen[28]. Diese Regelung verhindert nicht nur den Inzest innerhalb einer jÁti, sie fördert auch deren Zusammenhalt und stellt die Ausbreitung der Dienstleistungsberufe sicher.[29]

[...]


[1] Vgl. www.wikipedia.de

[2] Vgl. B. Kölver S. 150; U. Schneider S. 6-7; H. v. Glasenapp a) S. 316, 318; b) S. 86, 316; D. Faßnacht/E. Bickelmann S. 67; www.wikipedia.de

[3] Vgl. B. Kölver S. 150; U. Schneider S. 6-7; H. v. Glasenapp a) S. 316, 318; b) S. 85, 316; www.wikipedia.de

[4] Vgl. B. Kölver S. 150; U. Schneider S. 6-7; H. v. Glasenapp a) S. 316, 318; b) S. 86, 316; www.wikipedia.de

[5] Vgl. B. Kölver S. 150;

[6] Vgl. U. Schneider S. 2, 6-7; H. v. Glasenapp a) S. 321; b) S. 85ff; B. Kölver S. 150; www.wikipedia.de

[7] Vgl. U. Schneider S. 6-7; H. v. Glasenapp a) S. 318; D. Faßnacht/E. Bickelmann S. 67

[8] Vgl. H. v. Glasenapp a) S. 318; b) S. 316

[9] Vgl. B. Kölver S. 154; A. Michaels Kapitel IV, Die Kastengesellschaft

[10] Vgl. B. Kölver S. 150-151

[11] Vgl. B. Kölver S. 152-153;

[12] Vgl. U. Schneider S. 7

[13] Vgl. H. v. Glasenapp b) S. 321; D. Faßnacht/E. Bickelmann S. 70;

[14] Vgl. B. Kölver S. 151;

[15] Vgl. B. Kölver S. 150-152; H. v. Glasenapp b) S. 86

[16] Vgl. H. v. Glasenapp a) S. 325, B. Kölver; A. Michaels Kapitel IV, Begrüßung;

[17] Vgl. B. Kölver S. 151

[18] Vgl. Kapitel 1.1.; B. Kölver S. 151; H. v. Glasenapp b) S. 90;

[19] Vgl. U. Schneider S. 7; D. Faßnacht/E. Bickelmann S. 67f; B. Kölver S. 152;

[20] Vgl. U. Schneider S. 7; H. v. Glasenapp a) S. 318f; b) S. 87, 316-317; D. Faßnacht/E. Bickelmann S. 67f, 70; B. Kölver S. 149

[21] Vgl. H. v. Glasenapp b) S. 316; B. Kölver S. 149;

[22] Vgl. U. Schneider S. 7; H. v. Glasenapp a) S. 318f; b) S. 87, 316; D. Faßnacht/E. Bickelmann S. 67f, 70; B. Kölver S. 149, 161;

[23] Vgl. H. v. Glasenapp a) S. 317, 319; B. Kölver S. 163;

[24] Vgl. H. v. Glasenapp a) S. 319; A. Michaels Kapitel IV

[25] Vgl. H. v. Glasenapp a) S. 319; B. Kölver S. 164;

[26] Vgl. H. v. Glasenapp b) S. 317; D. Faßnacht/E. Bickelmann S. 68, 70; B. Kölver S.153;

[27] Vgl. H. v. Glasenapp a) S. 320; D. Faßnacht/E. Bickelmann S. 67;

[28] Vgl. B. Kölver S. 161;

[29] Vgl. U. Schneider S. 7; H. v. Glasenapp a) S. 320; b) S. 317; D. Faßnacht/E. Bickelmann S. 67; B. Kölver S. 155;

Final del extracto de 26 páginas

Detalles

Título
Das Kastensystem im Hinduismus
Universidad
University of Wuppertal  (Bergische Universität Wuppertal)
Curso
Der Hinduismus - die älteste Weltreligion
Calificación
1,0
Autor
Año
2006
Páginas
26
No. de catálogo
V60807
ISBN (Ebook)
9783638543880
ISBN (Libro)
9783638709644
Tamaño de fichero
600 KB
Idioma
Alemán
Notas
Darstellung des Kastensystems auf dem indischen Subkontinent. Entstehung der Kasten, Kastenordungen, die Kaste im sozialem Wandel,
Palabras clave
Kastensystem, Hinduismus, Weltreligion, Indien, Brahmane, Kastenlose, Varna, Unberührbare, Harijans, Dalits, Geburtsstand, Kaste, Stand, Jatis, Hierarchie, Buddhismus, Hindu, Dharma, Hindugemeinschaft, Priestertum, Krieger, Vaidas, Asketen, Askese, Kastenrat
Citar trabajo
Bettina Kuß (Autor), 2006, Das Kastensystem im Hinduismus, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/60807

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